Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wegen der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit der Erhöhung der Tarife für Stückgut und Sammelgut im gewerblichen Güterfernverkehr nehme ich auf die Beantwortung der Frage VII, 1 Bezug.
Der Stückgutverkehr beträgt nur 2,3 % und der Sammelgutverkehr nur 3,3 % der Gesamtleistungen des gewerblichen Gilterfernverkehrs auf der Straße. Im übrigen wirken solche Tariferhöhungen im Stückgut- und Sammelgutverkehr im allgemeinen nicht preissteigernd, weil in diesem Bereich der Frachtanteil am Endpreis der Güter verhältnismäßig gering ist.
Ich rufe auf die Frage VII/3 — des Abgeordneten Dr. Schneider —
Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß angesichts der besonderen Verhältnisse im Saarland nach der wirtschaftlichen Eingliederung die Tariferhöhungen für den Berufsverkehr Im Saarland nicht zur Anwendung kommen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 15. November 1960 lautet:
Gemeinsam mit der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn wurde geprüft, oh es möglich ist, die vom Kabinett beschlossene Anhebung der Zeitkartenpreise des Berufsverkehrs für den Bereich des Saarlandes rückgängig zu machen. Das Ergebnis war leider negativ. Es ist zwar richtig, daß während der Geltungsdauer der französischen Tarife diese Preise wesentlich niedriger lagen. Da, war aber eine Folge des französischen Systems der Subventionen, nach dem die Kosten der allgemeinen Lebenshaltung, darunter auch die Transportkosten, aus Mitteln des Staatshaushaltes planmäßig und in erheblichem Umfang bezuschußt wurden. Die Bundesregierung verfolgt dagegen, wie Ihnen bekannt, auf dem Gebiete des Transportwesens den Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit aller Verkehrsträger. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, liegen auch die jetzigen Berufsverkehrspreise noch zu niedrig. In dem für den Deutschen Bundestag erstellten Kommissionsgutachten ist das
Defizit dieses Verkehrszweiges — einschließlich des Schülerverkehrs — auf 628 Mill. DM im Jahre beziffert. Angesichts der heutigen Wettbewerbslage ist naturgemäß nicht daran zu denken, daß die Bundesbahn diesen Betrag über die Gütertarife hereinholt. 150 Mill. DM werden aus dem Bundeshaushalt zugeschossen. Weitere 70 Mill. DM soll die vom Kabinett beschlossene Tariferhöhung erbringen. Die verbleibende Lücke ist so groß, daß es in. E. nicht zu verantworten wäre, durch teilweise Aussetzung der Tarifanhöhung den Mehrerlös von 70 Mill. DM zu kürzen. Dabei bitte ich auch zu berücksichtigen, daß die erwähnte Prüfungskommission eine Erhöhung der Zeitkartentarife um 300 Mill. DM im Jahre angeregt hatte und daß der Antrag der Deutschen Bundesbahn eine Anhöhung um 150 Mill. DM gleich 46,5 °/o vorsah.
Der Deutsche Industrie- und Handelstag hatte schon bei früherer Gelegenheit darauf hingewiesen, daß in der Montan-Industrie des Saarlandes die Kosten des Berufsverkehrs weitgehend von den Arbeitgebern übernommen wurden und werden. Hier folgt eine Aufstellung für einige der bedeutendsten Unternehmen:
Betrieb Belegschaftsstärke Fahrtkosten trägt:
Arbeit Arbeit
nehmer gober
Saarbergwerke 15 000 bis 4 km über 4 km
Röchling 6 800 bis 15 km über 15 km
Neunkirchener Eisenwerke, 5 200 bis 14,— DM über 14,— DM
Villeroy & Boch 2 000 bis 18,— DM über 18,— DM bis 37,— DM voll, darüber hinaus 50 •I. bis 25,— DM.
Zur Zeit wird übrigens im Bundesministerium des Innern geprüft, ob und in welchem Umfang auch den Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik, die genötigt sind, zur Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen, Zuschüsse zu den Fahrtkosten gewährt werden können.
In meinem Hause ist auch untersucht worden, ob etwa abweichende Lohn- und Preisverhältnisse eine Sonderregelung für das Saarland rechtfertigen würden. Das Statistische Landesamt in Saarbrücken hat dazu auf fernmündliche Anfrage erklärt, daß sich die Lebenshaltungskosten im Saarland gegenwärtig von denen des übrigen Bundesgebietes nicht mehr wesentlich unterscheiden. Der Bruttowochenverdienst liegt nach den mir zuteil gewordenen Informationen über demjenigen des übrigen Bundesgebietes. Außerdem werden z. Z. noch die Ihnen bekannten steuerlichen Vergünstigungen gewährt. Eine Ermäßigung der Preise des Berufsverkehrs für das Saarland müßte ohne jeden Zweifel eine Fülle von Berufungen auslösen, insbesondere aus den Teilen des Bundesgebietes, wie dem östlichen Bayern, dem östlichen Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die nur über wenige industrielle Großbetriebe verfügen und in denen einerseits das Lohnniveau relativ niedrig liegt, andererseits von den Arbeitnehmern oft sehr weite Wege bis zum Arbeitsort zurückgelegt werden müssen.
Ich darf hinzufügen, daß das in diesem Schreiben behandelte Problem auch Gegenstand der Interpellation war, die der Herr Ministerpräsident des Saarlandes nach der Tarifanhebung am 28. Oktober 1960 an den Herrn Bundeskanzler gerichtet hat.
Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen.
Frage VIII/1 — des Herrn Abgeordneten Reitz —:
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, daß endlich die Postomnibusse die Gemeinden Oberkleen, Ebersgöns und Kleeberg im Kreise Wetzlar anfahren, damit die dortigen Bewohner und Berufstätigen unmittelbar in die Kreisstadt Wetzlar gelangen können?
Herr Abgeordneter Reitz ist im Saal; zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen.