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ID0313206300

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    6. Bundesminister.: 1
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    Deutscher Bundestag 132. Sitzung Bonn, den 11. November 1960 Inhalt: Abg. Lautenschlager tritt in den Bundestag ein 7541 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Drucksache 1693) 7541 A Begrüßung einer Arbeitsgruppe der Beratenden Versammlung des Europarates . 7541 B Fragestunde (Drucksachen 2193, 2195) Frage des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Leistungen der Versorgungsanstalt Post Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 7541 B, D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 7541 C, D Frage des Abg. Enk: Zustellung von Telegrammen an Sonntagen nach 13 Uhr Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär 7542 A, B Enk (CDU/CSU) 7542 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 7542 B Frage des Abg. Enk: Entscheidung über Zustellung von Telegrammen an Sonntagen nach 13 Uhr Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär 7542 C Enk (CDU/CSU) 7542 C Frage des Abg. Enk: Zustellung von dringenden Telegrammen an Sonntagen Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär . 7542 D Enk (CDU/CSU) . . . . . . . . 7542 D Frage des Abg. Büttner: Gesetzlich unbegründete Mieterhöhungen Dr. Ernst, Staatssekretär . . 7543 A, C, D Büttner (SPD) 7543 B, D Frage des Abg Dr. Bucher: Inanspruchnahme von Grundstücken durch die Bundesvermögensstelle Tübingen für eine Ölfernleitung Dr. Wilhelmi, Bundesminister . . 7544 A, B Dr. Bucher (FDP) 7544 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Erhöhung der Bahntarife für Arbeiterzeitkarten Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 7544 C, D Rimmelspacher (SPD) 7544 D Frage des Abg. Felder: Pegnitz als Garnisonstadt Hopf, Staatssekretär 7545 A Felder (SPD) . . . . . . . . 7545 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1960 Frage des Abg Felder: Bahnunterführung südlich des Bahnhofes Bubenreuth und Abbruch der Brücke über den Ludwig-Donau-Main- Kanal 7545 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Regelung der Sonntagsarbeit (Drucksache 2134) Lenz (Trossingen) (FDP) . 7546 C, 7564 C Blank, Bundesminister . . 7549 D, 7552 D, 7554 D Brand (CDU/CSU) . . . . . . . 7550 D Sträter (SPD) . . . . . . . . . 7551 A Mischnick (FDP) . . . . 7553 B, 7559 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 7555 A Junghans (SPD) . . . . . . . 7561 A Behrendt (SPD) 7562 D Horn (CDU/CSU) 7565 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 7565 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7565 D Anlagen 7567 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1960 7541 132. Sitzung Bonn, den 11. November 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 131. Sitzung Seite 7513 B Zeile 2 statt „21.": 31. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 11. 11. Frau Albertz 11. 11. Dr. Atzenroth 11. 11. Bach 18. 11. Dr. Bechert 11. 11. Behrisch 11. 11. Bergmann 11. 11. Dr. Birrenbach 11. 11. von Bodelschwingh 11. 11. Dr. Böhm 11. 11. Dr. Bucerius 11. 11. Dr. Burgbacher 11. 11. Cramer 11. 11. Dr. Deist 11. 11. Demmelmeier 18. 11. Drachsler 11. 11. Eilers (Oldenburg) 11. 11. Dr. Franz 11. 11. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 11. 11. Funk 30. 11. Dr. Furler 11. 11. Frau Dr. Gantenberg 11. 11. Geiger (München) 11. 11. Dr. Gleissner 11. 11. Dr. Greve 11. 11. Illerhaus 11. 11. Dr. Jordan 11. 11. Dr. Kanka 11. 11. Frau Kettig 11. 11. Koenen (Lippstadt) 11. 11. Kriedemann 11. 11. Kurlbaum 11. 11. Leber 11. 11. Lücker (München) 11. 11. Maier (Freiburg) 31. 12. Frau Dr. Maxsein 11. 11. Mensing 11. 11. Dr. Menzel 31. 12. Frau Meyer-Laule 11. 11. Dr. Mommer 11. 11. Neuburger 11. 11. Dr. Philipp 11. 11. Pietscher 11. 11. Pohle 30. 11. Rademacher 11. 11. Rasner 11. 11. Dr. Rüdel (Kiel) 11. 11. Ruhnke 11. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 11. 11. Schneider (Hamburg) 11. 11. Schultz 11. 11. Dr. Serres 11. 11. Seuffert 11. 11. Stenger 18. 11. Wacher 11. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wagner 11. 11. Weimer 11. 11. Frau Welter (Aachen) 11. 11. Wendelborn 11. 11. Werner 11. 11. Wittrock 11. 11. Worms 11. 11. Zoglmann 11. 11. b) Urlaubsanträge Gewandt 19. 11. Stahl 18. 11. Anlage 2 Umdruck 718 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Regelung der Sonntagsarbeit (Drucksache 2134). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Sonntagsarbeit in der eisenschaffenden Industrie eingeschränkt wird. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: 1. Die Einschränkung der Sonntagsarbeit darf weder zu einer Arbeitszeitverlängerung noch zu einer Lohneinbuße führen. 2. Springerschichten, deren Wiedereinführung erhöhte Unfallgefahren und unzumutbare Belastungen für die beteiligten Arbeitnehmer und ihre Familien mit sich bringen würde, sind zu vermeiden. Die zur Einschränkung der Sonntagsarbeit erforderlichen Maßnahmen sollen mit den Tarifpartnern abgestimmt werden, damit sich die Anpassung im sozialen und betrieblichen Bereich reibungslos vollzieht. Bonn, den 11. November 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 719 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Regelung der Sonntagsarbeit (Drucksache 2134). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. eine Untersuchung über Art, Ausmaß und Gründe der Sonntagsarbeit in allen Bereichen 7568 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1960 von Wirtschaft, Verkehr und Verwaltung durchzuführen und dem Bundestag über das Ergebnis alsbald zu berichten; 2. dem Bundestag auf Grund der Untersuchungsergebnisse Maßnahmen zur Einschränkung der Sonntagsarbeit in den einzelnen Bereichen von Wirtschaft, Verkehr und Verwaltung vorzuschlagen. Ziel dieser Maßnahmen soll sein, die Sonntagsarbeit allgemein auf jenes Mindestmaß zu beschränken, das im Interesse des Gemeinwohls notwendig ist. Bonn, den 11. November 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 720 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Regelung der Sonntagsarbeit (Drucksache 2134). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, von einer Regelung der Sonntagsarbeit in der Eisen-und Stahlindustrie im Wege der Rechtsverordnung Abstand zu nehmen. Bonn, den 11. November 1960 Lenz (Trossingen) und Fraktion
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    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Minister hat soeben noch einmal gesagt, er glaube, die Große Anfrage der FDP Punkt für Punkt genau beantwortet zu haben. Nun, Herr Minister, wir wissen ja beide, daß über Große Anfragen Debatten stattfinden und daß natürlich in den Begründungen eine Reihe von Gesichtspunkten vorgetragen werden ,die in einer Anfrage selbst schriftlich nicht formuliert sind. Wenn ich mir einmal die Große
    Anfrage, die Herr Kollege Sabel im vorigen Bundestag zur Sonntagsarbeit begründet hat, daraufhin ansehe, dann stelle ich fest, daß die überwiegende Mehrzahl der Fragen, die er gestellt hat, nicht in der Großen Anfrage, sondern in ihrer Begründung enthalten war. Natürlich war es für die Regierung einfacher, auf die Fragen eines Kollegen der eigenen Fraktion zu antworten, die man ja vorher wußte, als auf zusätzliche Fragen einer Fraktion, die nicht der Regierung angehört. Aber die Fragen, die der Kollege Lenz gestellt hat, sind doch sämtlich im Rahmen der bisherigen Diskussion schon gegenwärtig gewesen. Die Erklärung, die Herr Minister Grundmann abgegeben hat, die Erklärungen, die in Rundfunkinterviews abgegeben worden sind, die Erklärungen, die von der Regierung abgegeben worden sind, befassen sich mit vielen Punkten, die Herr Kollege Lenz hier angeschnitten hat. Deshalb werden Sie es uns nicht übelnehmen, daß wir von der dem Umfang und auch dem Inhalt nach etwas dürftigen Antwort auf unsere Große Anfrage nicht gerade begeistert sind. Ich gestehe zu, daß es für Sie, Herr Minister, nicht ganz einfach ist, hier die Überlegungen, die Ihr Haus anstellt, und die Überlegungen, die der Herr Wirtschaftsminister anstellt, unter einen Hut zu bringen, und wir bedauern sehr, daß Herr Wirtschaftsminister Erhard nicht anwesend ist. Denn es ist ja neben der Frage, ,die bereits sehr deutlich angesprochen worden ist, wie die Arbeitnehmer darauf reagieren, auch eine Frage des Produktionsausfalls, und das ausgerechnet in dem Augenblick, in dem von Herrn Wirtschaftsminister Erhard immer wieder davor gewarnt wird, etwa noch weniger zu arbeiten als bisher. Es befremdet etwas, daß dann von derselben Bundesregierung eine Rechtsverordnung erlassen werden soll, die 10 % Produktionsausfall mit sich bringt. Hier besteht doch eine Diskrepanz der Auffassungen in den Aussagen der Bundesregierung, über ,die wir gern etwas gehört hätten.
    Sie haben soeben erklärt, Herr Minister, die Bundesregierung kann und will nicht in die Tarifhoheit der Vertragspartner eingreifen. Völlig richtig. Aber Ihnen ist ja auch bekannt, daß man nach den Bestimmungen des Tarifvertrages, wenn die kontinuierliche Arbeitsweise nicht durchführbar ist, von der 42-Stunden-Woche auf die 44-Stunden-
    Woche zurückgehen muß. Das heißt doch, es wird nicht direkt eingegriffen, sondern durch eine Verordnung entfällt die Voraussetzung für die Vereinbarung der IG Metall mit dem entsprechenden Arbeitgeberverband, und damit ist genau das erreicht, was unserer Auffassung nach nicht erreicht werden soll. Insofern ist damit nicht eine direkte, sondern eine indirekte Einwirkung auf die Vereinbarungen der Tarifpartner gegeben. Wir sind uns alle einig — das ist hier in den kurzen Erklärungen zum Ausdruck gebracht worden —, daß wir versuchen wollen den Sonntag immer mehr von Arbeit freizustellen. Sie haben sich beklagt, Herr Minister, daß nun ausgerechnet, wenn die Regierung dabei sei, dies in einem Sektor mit rund 17 000 Arbeitnehmern durchzuführen, der Widerstand kommt. Dieser Widerstand kommt doch nur deshalb, weil



    Mischnick
    wir glauben, daß dieser Präzedenzfall der ungeeignetste ist, um den Anfang zu machen, den Sonntag von Arbeit völlig freizuhalten. Das ist doch der Grund.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bei den jugendlichen Hausgehilfinnen anläßlich der Beratung des Jugendarbeitsschutzgesetzes wollten Sie keine Freistellung von der Sonntagsarbeit!)

    Wir sind mit Ihnen darin einig, daß wir überlegen müssen, wie wir gemeinsam zu einer Lösung kommen können.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Es wäre schön, wenn Sie sich immer und bei allen Gesetzen gegen die Entheiligung des Sonntags wenden würden!)

    Dem dient auch der Antrag, den meine Fraktion zu der Großen Anfrage eingebracht hat. Der Antrag wird in den nächsten Minuten verteilt werden. Ich will ihn hier gleich mitbegründen. Er lautet:
    Die Bundesregierung wird aufgefordert, von einer Regelung der Sonntagsarbeit in der Eisen-und Stahlindustrie im Wege der Rechtsverordnung Abstand zu nehmen.
    Dieser Antrag gibt Ihnen, Herr Minister, die Möglichkeit, wenn es die Bundesregierung für notwendig hält, im Gesetzeswege Regelungen vorzuschlagen, die dann von uns in allen Einzelheiten mit allen Auswirkungen diskutiert werden können und die neues Recht setzen. Wir glauben damit der Auffassung Ihrer politischen Freunde sehr weit entgegenzukommen; denn der Herr Kollege Sabel hat in der Begründung der Großen Anfrage im Jahre 1957 zum Ausdruck gebracht, durch Rechtsverordnungen sollte man diese Fragen nicht regeln; dazu sei ein gesetzgeberischer Akt notwendig. Mit unserem Antrag wollen wir dem Hohen Haus dazu verhelfen, gemeinsam einen Weg zu finden und gegebenenfalls ein Gesetz zu beschließen, bei dem sich der Verfassungsgrundsatz der Sonntagsheiligung allmählich überall, soweit es überhaupt möglich ist, durchsetzen läßt.
    Noch ein paar Worte zu den Auswirkungen. Herr Minister, Sie haben leider zu der Frage des Kollegen Lenz, wie sich das Vorprellen mit dem Bestreben vertrage, eine Harmonisierung im EWG-Raum zu erreichen, nicht Stellung genommen, weil, wie Sie selbst zum Ausdruck gebracht haben, diese Frage nicht vorher im Kabinett besprochen werden konnte. Wir haben in diesem Hohen Hause sehr oft davon gesprochen, daß wir uns bemühen müssen, auf dem Gebiet der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zwar nicht zuviel, aber auch nicht zuwenig zu tun, um das Streben nach Harmonisierung nicht zu stören, sondern zu fördern. Wir sehen in einer solchen Verordnung, wie Sie sie erlassen wollen, ein Vorprellen, das das Gegenteil von Harmonisierung bedeutet, wobei ich noch gar nicht davon sprechen will, welche Nachteile sich daraus innerhalb des EWG-Raums speziell für den deutschen Teil ergeben. Es dürfte doch wohl auch ohne eine besondere Kabinettsberatung nicht schwierig sein, uns hier zu sagen, ob und inwieweit andere Gesichtspunkte, die noch nicht vorgetragen werden konnten, vielleicht Ihrem Hause bei der Beurteilung der Frage gewichtiger erscheinen, ob jetzt ad hoc eine Rechtsverordnung erlassen werden muß.
    Die Tatsache, daß das Gutachten durch den Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden sollte und daß das nicht durch Sie veranlaßt werden kann, haben wir zur Kenntnis genommen. Wir werden Gelegenheit nehmen, mit unseren Freunden in Nordrhein-Westfalen darüber zu sprechen, und vielleicht auf diesem Wege erreichen, daß es veröffentlicht wird. Sie haben darauf hingewiesen, daß die Verfasser nicht einverstanden seien. Nun gut; auf der anderen Seite ist aber sehr viel davon bekanntgeworden, und es ist immer schlecht, wenn wir als Abgeordnete — wie auch in anderen Fällen — nur Teile in den Händen halten und, ob mit Recht oder zu Unrecht, vermuten müssen, daß andere Teile, die uns nicht bekannt sind, gewichtige Argumente für uns, aber vielleicht auch gegen uns enthalten.
    Wir wären deshalb sehr dankbar, wenn Sie unserem Antrag folgten, die Rechtsverordnung nicht zu erlassen, aber eine gesetzliche Regelung offenzuhalten, um uns dann Gelegenheit zu geben, uns wirklich bis ins Letzte mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.
    Die Frage der Regelung der Sonntagsarbeit, die, wie mit Recht gesagt wurde, in der Öffentlichkeit ein großes Interesse gefunden hat, sollte nach unserer Meinung nach allen Seiten gründlich geprüft werden. So zwischendurch ist hier die Meinung angeklungen, man sollte etwa einen Zustand herbeiführen, der weit über das hinausgeht, was man in England für richtig hält, wo übrigens der Sonntag am stärksten geheiligt wird. Aber die Stahlwerke arbeiten auch dort sonntags weiter, womit wieder einmal unterstrichen ist, wie unglücklich es ist, gerade bei der Eisen- und Stahlindustrie anzufangen. Wir bitten Sie deshalb, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen, der verlangt, daß nicht eine Rechtsverordnung erlassen wird, sondern alle Regelungen, die so weitreichende Eingriffe in unser Arbeits- und Wirtschaftsleben mit sich bringen, in einem Gesetz vorgenommen werden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vieles von dem, das der Herr Kollege Mischnick vorgebracht hat, habe ich schon vorweg beantwortet, z. B. die Frage: warum jetzt? Aber eines von dem, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Mischnick, bedarf doch der Klarstellung. Auf meine Behauptung hin, daß die Bundesregierung den Stahlarbeitern nichts nehmen will, daß sie insonderheit — ich betone das, ich habe das wirklich gesagt und bleibe dabei — nicht beabsichtigt, durch irgendeine Regelung die derzeitige Arbeitszeit der Stahlarbeiter zu verlängern, haben Sie, Herr Kollege Mischnick, wörtlich gesagt — ich habe mitgeschrieben —:



    Bundesarbeitsminister Blank
    Wenn die kontinuierliche Arbeit nicht möglich ist — so steht es doch in dieser Tarifvereinbarung —, dann kommt Rückkehr zur 44-Stunden-Woche. Das ist doch ein indirektes Eingreifen der Regierung in die Tarifautonomie.
    Mit dieser Aussage müssen wir uns einen Augenblick beschäftigen. Sie sagen, Herr Kollege Mischnick, wenn Tarifpartner Vereinbarungen unter der Voraussetzung träfen, daß der Gesetzgeber oder andere dazu befugte Stellen bestimmtes Recht setzten, so liege, wenn die betreffenden Stellen das nun nicht täten, ein Eingreifen in die Tarifautonomie vor. Bitte, kehren Sie Ihren Satz um! Welcher Aspekt tut sich hier auf! Sollen sich der Gesetzgeber oder die zum Erlaß einer Rechtsverordnung Berechtigten bei ihrem Rechtsetzungsakt nach Verträgen richten, die zwischen Tarifpartnern geschlossen sind?! Das allerdings würde einen Eingriff in das Recht bedeuten, das allein dem Gesetzgeber zusteht. Das wollte ich einmal klarstellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)