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ID0313205500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 132. Sitzung Bonn, den 11. November 1960 Inhalt: Abg. Lautenschlager tritt in den Bundestag ein 7541 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Drucksache 1693) 7541 A Begrüßung einer Arbeitsgruppe der Beratenden Versammlung des Europarates . 7541 B Fragestunde (Drucksachen 2193, 2195) Frage des Abg. Meyer (Wanne-Eickel) : Leistungen der Versorgungsanstalt Post Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . 7541 B, D Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 7541 C, D Frage des Abg. Enk: Zustellung von Telegrammen an Sonntagen nach 13 Uhr Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär 7542 A, B Enk (CDU/CSU) 7542 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 7542 B Frage des Abg. Enk: Entscheidung über Zustellung von Telegrammen an Sonntagen nach 13 Uhr Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär 7542 C Enk (CDU/CSU) 7542 C Frage des Abg. Enk: Zustellung von dringenden Telegrammen an Sonntagen Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär . 7542 D Enk (CDU/CSU) . . . . . . . . 7542 D Frage des Abg. Büttner: Gesetzlich unbegründete Mieterhöhungen Dr. Ernst, Staatssekretär . . 7543 A, C, D Büttner (SPD) 7543 B, D Frage des Abg Dr. Bucher: Inanspruchnahme von Grundstücken durch die Bundesvermögensstelle Tübingen für eine Ölfernleitung Dr. Wilhelmi, Bundesminister . . 7544 A, B Dr. Bucher (FDP) 7544 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Erhöhung der Bahntarife für Arbeiterzeitkarten Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 7544 C, D Rimmelspacher (SPD) 7544 D Frage des Abg. Felder: Pegnitz als Garnisonstadt Hopf, Staatssekretär 7545 A Felder (SPD) . . . . . . . . 7545 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1960 Frage des Abg Felder: Bahnunterführung südlich des Bahnhofes Bubenreuth und Abbruch der Brücke über den Ludwig-Donau-Main- Kanal 7545 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Regelung der Sonntagsarbeit (Drucksache 2134) Lenz (Trossingen) (FDP) . 7546 C, 7564 C Blank, Bundesminister . . 7549 D, 7552 D, 7554 D Brand (CDU/CSU) . . . . . . . 7550 D Sträter (SPD) . . . . . . . . . 7551 A Mischnick (FDP) . . . . 7553 B, 7559 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 7555 A Junghans (SPD) . . . . . . . 7561 A Behrendt (SPD) 7562 D Horn (CDU/CSU) 7565 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 7565 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7565 D Anlagen 7567 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1960 7541 132. Sitzung Bonn, den 11. November 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 131. Sitzung Seite 7513 B Zeile 2 statt „21.": 31. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 11. 11. Frau Albertz 11. 11. Dr. Atzenroth 11. 11. Bach 18. 11. Dr. Bechert 11. 11. Behrisch 11. 11. Bergmann 11. 11. Dr. Birrenbach 11. 11. von Bodelschwingh 11. 11. Dr. Böhm 11. 11. Dr. Bucerius 11. 11. Dr. Burgbacher 11. 11. Cramer 11. 11. Dr. Deist 11. 11. Demmelmeier 18. 11. Drachsler 11. 11. Eilers (Oldenburg) 11. 11. Dr. Franz 11. 11. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 11. 11. Funk 30. 11. Dr. Furler 11. 11. Frau Dr. Gantenberg 11. 11. Geiger (München) 11. 11. Dr. Gleissner 11. 11. Dr. Greve 11. 11. Illerhaus 11. 11. Dr. Jordan 11. 11. Dr. Kanka 11. 11. Frau Kettig 11. 11. Koenen (Lippstadt) 11. 11. Kriedemann 11. 11. Kurlbaum 11. 11. Leber 11. 11. Lücker (München) 11. 11. Maier (Freiburg) 31. 12. Frau Dr. Maxsein 11. 11. Mensing 11. 11. Dr. Menzel 31. 12. Frau Meyer-Laule 11. 11. Dr. Mommer 11. 11. Neuburger 11. 11. Dr. Philipp 11. 11. Pietscher 11. 11. Pohle 30. 11. Rademacher 11. 11. Rasner 11. 11. Dr. Rüdel (Kiel) 11. 11. Ruhnke 11. 11. Dr. Schmid (Frankfurt) 11. 11. Schneider (Hamburg) 11. 11. Schultz 11. 11. Dr. Serres 11. 11. Seuffert 11. 11. Stenger 18. 11. Wacher 11. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wagner 11. 11. Weimer 11. 11. Frau Welter (Aachen) 11. 11. Wendelborn 11. 11. Werner 11. 11. Wittrock 11. 11. Worms 11. 11. Zoglmann 11. 11. b) Urlaubsanträge Gewandt 19. 11. Stahl 18. 11. Anlage 2 Umdruck 718 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Regelung der Sonntagsarbeit (Drucksache 2134). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Sonntagsarbeit in der eisenschaffenden Industrie eingeschränkt wird. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: 1. Die Einschränkung der Sonntagsarbeit darf weder zu einer Arbeitszeitverlängerung noch zu einer Lohneinbuße führen. 2. Springerschichten, deren Wiedereinführung erhöhte Unfallgefahren und unzumutbare Belastungen für die beteiligten Arbeitnehmer und ihre Familien mit sich bringen würde, sind zu vermeiden. Die zur Einschränkung der Sonntagsarbeit erforderlichen Maßnahmen sollen mit den Tarifpartnern abgestimmt werden, damit sich die Anpassung im sozialen und betrieblichen Bereich reibungslos vollzieht. Bonn, den 11. November 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 719 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Regelung der Sonntagsarbeit (Drucksache 2134). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. eine Untersuchung über Art, Ausmaß und Gründe der Sonntagsarbeit in allen Bereichen 7568 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 132. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1960 von Wirtschaft, Verkehr und Verwaltung durchzuführen und dem Bundestag über das Ergebnis alsbald zu berichten; 2. dem Bundestag auf Grund der Untersuchungsergebnisse Maßnahmen zur Einschränkung der Sonntagsarbeit in den einzelnen Bereichen von Wirtschaft, Verkehr und Verwaltung vorzuschlagen. Ziel dieser Maßnahmen soll sein, die Sonntagsarbeit allgemein auf jenes Mindestmaß zu beschränken, das im Interesse des Gemeinwohls notwendig ist. Bonn, den 11. November 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 720 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Regelung der Sonntagsarbeit (Drucksache 2134). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, von einer Regelung der Sonntagsarbeit in der Eisen-und Stahlindustrie im Wege der Rechtsverordnung Abstand zu nehmen. Bonn, den 11. November 1960 Lenz (Trossingen) und Fraktion
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    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe der Begründung des Herrn Kollegen Lenz entnommen, daß er noch eine ganze Reihe von Zusatzfragen stellt. Ich halte mich bei der Beantwortung der Großen Anfrage an die der Bundesregierung schriftlich gestellten Fragen, weil wir natürlich nur diese und die Antwort darauf im Kabinett beraten bzw. beschließen konnten. Wenn Sie, Herr Kollege Lenz, wofür ich volles Verständnis habe, diesen Fragenkomplex noch ausweiten wollen, gibt es sicher die Möglichkeit — wenn Sie so wollen — einer zweiten Großen Anfrage. Die Antwort, die ich jetzt gebe, ist von der Bundesregierung beschlossen; wir werden uns bemühen, auf die gestellten Fragen präzise und konkret zu antworten.
    Unter 1 fragen Sie, ob die Bundesregierung die Auffassung teile, daß die Regelung der Sonntagsarbeit in der Eisen- und Stahlindustrie volkswirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen habe. Dazu sage ich folgendes.
    Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß volkswirtschaftliche Gesichtspunkte und die Interessen ,der betroffenen Arbeitnehmer bei der Regelung der Sonntagsarbeit, auch in der Eisen- und Stahlindustrie, mitberücksichtigt werden müssen, Nach Sinn und Zweck des § 105 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und ,des Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 139 der Weimarer Verfas-



    Bundesarbeitsminister Blank
    sung dürfen Produktionsarbeiten an Sonn- und Feiertagen außer in dem vom Gesetz als Beispiel gegebenen Fall, daß die Arbeiten ihrer Natur nach eine Unterbrechung oder einen Aufschub nicht gestatten, allerdings nur insoweit zugelassen werden, als sie aus gewichtigen volkswirtschaftlichen Gründen erforderlich sind.
    Sie fragen unter 2 nach dem Forschungsbericht der Universität Münster. Ich darf darauf folgendes antworten.
    Die Sozialforschungsstelle an der Universität Münster hat einen Forschungsbericht vorgelegt, und zwar dem Herrn Arbeits- und Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen, von dem der Forschungsauftrag erteilt worden ist. Soweit der Bundesregierung bekannt geworden ist, enthält der Bericht eine Gegenüberstellung der Auswirkungen der kontinuierlichen Arbeitsweise mit 42 Wochenstunden und der davor üblichen Arbeitsweise mit 53 bis 56 Wochenstunden. Die Nachteile der letztgenannten Arbeitsweise — also der früheren mit 53 bis 56 Wochenstunden — hätten sich jedoch nach Auffassung der Bundesregierung auch in anderer Form als durch Übergang zum kontinuierlichen Betrieb vermeiden lassen.
    Unter Punkt 3 fragen Sie, ob wir diesen Bericht der Öffentlichkeit übergeben wollten. — Eine Entscheidung, so lautet die Antwort, über die Veröffentlichung des Berichts kann von der Bundesregierung nicht getroffen werden, da sie den Forschungsauftrag nicht erteilt hat. Im übrigen beziehe ich mich I auf meine Antwort zu Frage 2. Aber schon jetzt möchte ich Ihnen außerhalb der von der Bundesregierung beschlossenen Antwort sagen, daß sich selbst die Verfasser und der wissenschaftliche Leiter der Sozialforschungsstelle gegen eine derzeitige Veröffentlichung aussprechen — ich habe das schriftlich bei mir —, weil dieser Bericht wissenschaftlich noch nicht fertig sei.
    Unter Punkt 4 stellen Sie die Frage nach dem Gutachten von Herrn Professor Dr. Forsthoff aus Heidelberg. Ich darf darauf antworten: Der Bundesregierung ist das von Professor Dr. Forsthoff erstattete Gutachten über die Rechtsfragen zur Neuregelung der Sonntagsarbeit bekannt. Die Eisen- und Stahlindustrie, für die es erstattet war, hat es uns selbstverständlich zugänglich gemacht.
    Nun darf ich die Frage 5, ob die Bundesregierung die Rechtsauffassung des Herrn Professor Dr. Forst-hoff teile, beantworten. Die Bundesregierung teilt die Rechtsauffassung des Herrn Professor Dr. Forst-hoff nicht, so daß Folgerungen aus dieser Auffassung nicht zu ziehen sind. Sie hat nicht die Absicht, § 105 c Abs. 1 Nr. 3 der Gewerbeordnung in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 105 d der Gewerbeordnung zu ändern und die Beschäftigung mit Reparaturarbeiten an Sonntagen zu verbieten. Sie ist jedoch der Auffassung, daß im Interesse der Arbeitnehmer die Beschäftigung mit Produktionsarbeiten in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 105d der Gewerbeordnung unter der Voraussetzung zugelassen werden kann, daß Reparaturarbeiten an Sonntagen während einer bestimmten Zeit tatsächlich nicht vorgenommen werden. Die Berechtigung zu einer solchen Regelung ergibt sich daraus, daß nach § 105 d Abs. 1 der Gewerbeordnung die Zulassung von Produktionsarbeiten im Ermessen des Verordnungsgebers steht und daß nach § 105 d Abs. 2 der Gewerbeordnung die Zulassung von Produktionsarbeiten an Bedingungen geknüpft werden kann.
    Damit habe ich die Antwort der Bundesregierung gegeben. Gestatten Sie mir, daß ich noch einen oder zwei Sätze anhänge.
    Herr Lenz, Sie haben gesagt, Sie wüßten nicht, weshalb sich die Bundesregierung entschlossen habe, diesen Komplex durch Rechtsetzung zu regeln. Die Gründe sind jedermann offenbar. Es sind folgende. Der rechtliche Charakter der Ausnahmegenehmigungen, die auf Grund des § 28 der Arbeitszeitordnung in den verschiedensten Wirtschaftszweigen seit Jahren erteilt werden, ist höchst problematisch. Bei näherer Betrachtung werden Sie mir selber zugeben, daß die Frage, ob der § 28 der Arbeitszeitordnung überhaupt noch geltendes Recht sei, mehr als zweifelhaft ist.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr richtig!)

    Zweitens: Wir haben seit Jahren nicht nur mit den Kirchen, wie das hier immer dargestellt wird, sondern in einer in meinem Ministerum eigens dafür gebildeten Kommission mit allen Beteiligten, also mit der Stahlindustrie, mit den Gewerkschaften, mit den beiden Kirchen, über diese Frage gesprochen.
    Der dritte Grund ist der, daß sich verschiedene Landesregierungen — das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt es — im Bewußtsein der Fragwürdigkeit der Rechtsgrundlage weigern, in der Zukunft noch Ausnahmegenehmigungen auf Grund des § 28 der Arbeitszeitordnung zu erteilen. Die damit eintretende Rechtsunsicherheit zwingt die Bundesregierung, die gehalten ist, das Grundgesetz zu achten und zu verteidigen, zur Rechtsetzung, um die Rechtssicherheit wiederherzustellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, wünscht das Haus eine Aussprache über die Große Anfrage? — Ich bitte die Damen und Herren, die eine Aussprache wünschen, um ein Handzeichen. — Das sind mehr als 30 Mitglieder des Hauses.
Das Wort hat der Abgeordnete Brand.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Wilhelm Brand


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Fraktion der CDU/CSU habe ich die Ehre, folgende Erklärung abzugeben.
    Wir alle sind gehalten, die Sonntagsarbeit so zu regeln, daß der in Art. 140 des Grundgesetzes verankerte Grundsatz der Arbeitsruhe geschützt und in bezug auf ihn eine Verfassungswirklichkeit hergestellt wird. Dieser Grundsatz der Verfassung ist für alle Vorhaben des Bundes auf diesem Gebiete — gleichgültig, ob es sich nun um Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsakte handelt — verpflich-



    Brand
    tende Norm. Die Fraktion der CDU/CSU legt Wert auf die Feststellung, daß sie aus innerer Überzeugung diesen Grundsatz des Grundgesetzes voll bejaht.
    Zur christlichen Ordnung gehört der christliche Sonntag. Die Fraktion der CDU/CSU ist sicher, daß die Bundesregierung die strittigen Fragen, die hinsichtlich der Regelung der Sonntagsarbeit in der Stahlindustrie anstehen, alsbald entsprechend diesen Grundsätzen regeln wird. Sie glaubt, daß durch eine sachgerechte Planung von Anpassungsmaßnahmen und Fristen auch die sozialen und wirtschaftlichen Belange, die hier mitzuberücksichtigen sind, gewahrt werden können. Das Ziel muß sein, nach Ablauf dieser Fristen die Arbeitsruhe am Sonntag nicht nur hier, sondern auch in anderen Bereichen der Wirtschaft zu verwirklichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)