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Es sind uns Fälle bekannt, in denen solche ungesetzlichen Mieterhöhungsforderungen gestellt sind. Aber der Gesetzgeber kann ja nicht mehr tun, als dem Mieter Möglichkeiten zu geben, sich dagegen zu wehren. Wenn der Mieter davon keinen Gebrauch macht, kann der Staat den Mieter immer nur wieder auf diese Möglichkeiten hinweisen. Das haben wir in allen erdenklichen Formen getan. Ich darf auf die Wohn- und Mietfibel hinweisen. Sie wissen, daß man unserem Ministerium sogar den Vorwurf gemacht hat, in dieser Beziehung zuviel getan zu haben. Aber ich glaube, gerade diese Fälle der ungesetzlichen Mietforderungen zeigen, daß immer noch nicht genug an Aufklärung geschehen ist.