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Ich kann die Frage des Herrn Abgeordneten Enk nur mit einer gewissen Einschränkung bejahen. Dort, wo die Telegraphenstellen sonntags um 13 Uhr schließen, kann nach 13 Uhr mit dem regulären Telegrammzustelldienst kein gewöhnliches Telegramm mehr zugestellt werden. Ich muß aber bemerken, daß das Personal der größten Telegraphenstellen der Bundesrepublik an Sonntagen volle Dienstbereitschaft hat, so daß dort ,die Telegramme bis 21 Uhr zugestellt werden können. Diese größeren, den ganzen Tag über geöffneten Telegraphenstellen erhalten rund 87 % des gesamten Telegrammverkehrs. Einschränkungen sind nur dort vorgesehen, wo keine oder nur selten Telegramme zu erwarten sind.