Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Erklärungen.
Meine Damen und Herren, wer dem Gesetzentwurf mit den in der dritten Beratung angenommenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Haben Sie Zweifel? Immerhin ist die Minderheit beträchtlich. Aber eine kleine Mehrheit ist immer noch größer als eine große Minderheit. Wir wiederholen die Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in dritter Beratung zustimmen wollen, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Ich halte das erste für die Mehrheit. — Der Sitzungsvorstand ist sich nun einig: das erste ist die Mehrheit. Ich kann sagen, meine Herren, das Gesetz ist also gerade noch angenommen.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung zu folgender Handhabung der Geschäftsordnung. Es ist mir erst jetzt aufgefallen: wir haben in unserer Geschäftsordnung eigentlich nicht die Möglichkeit, das zu tun, was in jedem anderen Parlament der Welt, soweit ich es kenne, getan werden kann, nämlich eine explication de vote, eine Erklärung zur Abstimmung abzugeben. Es ist bei uns im Hause üblich, daß die Fraktionen Erklärungen abgeben .Ich halte es jedoch für ausgeschlossen, daß man das nur den Fraktionen zugesteht und dem einzelnen Mitglied verweigert. In diesem Hause sollte es üblich sein, daß in dieser Sache die einzelnen Mitglieder z. B. so wie bei Änderungsanträgen in der zweiten Lesung dieselben Rechte haben wie Gruppen von Abgeordneten. Ich bin deshalb der Meinung, daß, solange man im Hause den Fraktionen die Abgabe von Erklärungen vor der Abstimmung zugesteht, dies auch dem einzelnen Mitglied gestattet werden sollte. Ich sehe keine Möglichkeit einer Disqualifizierung.
Ich mache vor allem deshalb darauf aufmerksam, weil § 59 nur die Abgabe von Erklärungen zu Protokoll vorsieht. Ich würde es aber begrüßen, wenn das Haus auch weiter dem stillschweigenden Brauch folgte und die Abgabe von Erklärungen auch hier vor dem Hause zuließe. Ich mache darauf aufmerksam, weil das für die weitere Entwicklung und Handhabung unserer Geschäftsordnung von Bedeutung sein wird.
Nun muß noch über Ziffer 2 des Ausschußantrages abgestimmt werden, über den Antrag, die eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf den letzten Punkt unserer Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP und der Gruppe der DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache 2167).
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort?
— Der Herr Berichterstatter verweist auf den Schriftlichen Bericht.
Ich rufe auf in zweiter Beratung die Artikel 1,
— 2, — 3 — sowie Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Artikeln sowie der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, gebe das Handzeichen.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
Wird das Wort in der allgemeinen Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wer dem Gesetz in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf Mittwoch, den 9. November, 14.30 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.