Rede von
Arthur
Killat
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem Sie soeben den Antrag Umdruck 713 abgelehnt haben und damit praktisch ,die bisherige Sperrklausel in § 14 wieder beseitigt wird, sehe ich mich veranlaßt, den Alternativantrag einzubringen, der jetzt verteilt wird. Der Antrag wird von der notwendigen Zahl von Abgeordneten unterstützt. Ich glaube, es ist notwendig, auf die Bedeutung dieses Antrages aufmerksam zu machen und klarzustellen, worüber soeben abgestimmt worden ist.
Wir haben in der zweiten Lesung gemeinsam die Beseitigung der verkaufsoffenen Sonntage — am sogenannten Silbernen und Goldenen Sonntag — beschlossen. Als Ausgleich für die ausgefallene Verkaufszeit an zwei Sonntagen in der Regel zu vier Stunden hat man generell beschlossen, die Ladengeschäfte ,an vier Sonnabenden vor dem 24. Dezember statt bisher bis 14 Uhr bis 18 Uhr offen zu halten. Das bedeutet für den Verbraucher einen vollen Ausgleich, ja, er hat sogar teilweise noch einen Gewinn an Zeit, abgesehen davon, daß auch durch die Schaffung eines langen Verkaufssonnabends wesentlich mehr Verkaufszeit und auch Zeit zum Disponieren zur Verfügung steht als an einem Sonntag in vier Stunden bei dem ungeheuren Gedränge, das wir bisher feststellen konnten.
Praktisch führt diese Maßnahme dazu, daß in Zukunft, in diesem Jahr beispielsweise schon ab 26. November, das Verkaufspersonal bis zum 24. Dezember an allen Wochentagen 'bis spät abends tätig sein muß. Bei ¡der bisherigen Regelung der verkaufsoffenen Sonntage hatten wir die Bestimmung im Gesetz, daß am Sonnabend um 14 Uhr geschlossen werden mußte, so daß das Verkaufspersonal eine etwas längere Ruhepause von etwa 24 Stunden bis zur Öffnung am Sonntag hatte. Das entfällt. Man kann auch nicht darauf verweisen, daß in Zukunft nicht nur ländliche Gebiete oder kleine Orte davon betroffen würden, sondern auch der Hamburger Dom oder das Nürnberger Christkindlfest, das bisher an den verkaufsoffenen Sonntagen statt-
Killat
fand. Das könnte nun dazu führen, daß man bei solchen Anlässen auf Grund des § 14 aus den vier Sonntagen zwei auswählt und an diesen Sonntagen auch offen hält und damit ununterbrochen von dem letzten Sonnabend im November bis zum 24. Dezember offen hält.
Wir sind also ,der Meinung, daß es notwendig ist, zum Schutze der Beschäftigten den § 14 dahin gehend zu ändern
— ist in Ordnung, Herr Kollege Arndgen —, daß, wenn in bestimmten Orten aus bestimmten Anlässen von der Möglichkeit, an Sonntagen offen zu halten, Gebrauch gemacht wird, an den vorhergehenden Sonnabenden ab 14 Uhrgeschlossen werden muß. Ich glaube, allseits Verständnis für diesen im Interesse der Beschäftigten liegenden Antrag zu finden, und darf um Ihre Zustimmung bitten.