Rede von
Karl
Wieninger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Ziffer 2 unseres Antrags Umdruck 712 beantragen wir zunächst, in § 10 Abs. 1 hinter dem Wort „aufzuführenden" einzufügen „Ausflugs-," — das ganze Wort heißt „Ausflugsorte" —; diese Einfügung soll der Klarstellung dienen. Ebenfalls zum Zwecke der Klarstellung beantragen wir, in § 10 Abs. 1 die Worte „Andenken und Badegegenstände, Devotionalien, Tabakwaren, Frischobst, Obstsäfte, Süßigkeiten, Blumen und Zeitungen" zu ersetzen durch die Worte „Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1952 , Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind,". Zur Interpretation möchte ich hier feststellen, daß mit „Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind" auch Reiseandenken und Waren, die landschaftlich typisch sind, gemeint sind. Ich sage das, weil eine gegenteilige Ansicht laut geworden ist.
Nun zu unserem Antrag zu Buchstabe b des Art. 1 Nr. 3. Der beantragte § 20 a ist gestrichen worden.
Der Streichungsantrag ist auch von Abgeordneter gestellt worden, die dem Mittelstandsausschuß an gehören. Wir hatten seinerzeit diesen § 20 a be schlossen. In der dritten Lesung haben mein Freunde und ich nicht mehr zugestimmt, weil um von Sachverständigen der Exekutive schlüssig dar, gelegt worden ist, daß dagegen gesetzessystematisch ernste Bedenken bestehen. Die Überwachung und die Handhabung des Gesetzes würde erschwert und Ungleichheiten wären zwangsläufig. Es is keine Schande, wenn man sich belehren läßt und der Belehrung auch Rechnung trägt. Das Anliegen dem wir vorgestern mit dem § 20 a entsprechen wollten, liegt uns nach wie vor am Herzen, nämlich den kleineren Existenzen in Fremdenverkehrsgebieten, die ihren Lebensunterhalt durch den Verkauf von Reisebedarf und Reiseandenken verdienen, die Existenzmöglichkeit zu erhalten. Es bleibi wahr, daß durch die bisherige Regelung starke Umsatzschrumpfungen eingetreten sind. Es handelt sid um Einzelhändler in Orten, die an den Werktagen keinen oder fast keinen Verkehr, am Sonntag abet einen Publikumsandrang aufzuweisen haben. Und
allen liegt die Heiligung des Sonntags am Herzen Wir dürfen aber nicht vergessen, daß es sich bei den Andenkenverkäufern um eine Berufsgruppe handelt, die sich der Deckung eines speziellen Bedarfs, der gerade an Sonntagen auftritt, widmet Wir wollen aus diesem Grunde eine Ausweitung der Verkaufsmöglichkeiten von sechzehn auf zweiundzwanzig Sonntage erreichen. Wir sind der Meinung, daß dies einerseits dem Bedürfnis der Geschäfte in den Fremdenverkehrsorten entspricht und daß man andererseits damit dem Bestreben, den Sonntag zu heiligen, nachkommt. Wir glauben daher, daß das Haus unserem Antrag zustimmen wird.