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ID0313010600

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    Deutscher Bundestag 130. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1960 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen 2157, zu 2157) Frage des Abg.. Kalbitzer:. Betriebsbereitschaft der der Regierung von Nigeria übergebenen fahrbaren Kliniken 7479 B Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Zufahrt nach Straßburg von der neuen Autobahn Frankfurt—Basel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7479 C Frage des Abg. Wittrock Mitwirkung des Bundes bei der Finanzierung von Baumaßnahmen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs außerhalb der Straßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7480 A, 7481 À, B, C Wittrock (SPD) 7481 A, B Ritzel (SPD) 7481 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Tariferhöhungen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7481 C, 7482 A, B, C, D, 7483 A Dr. Mommer (SPD) 7482 A Dr. Bleiß (SPD) 7482 B, C Faller (SPD) 7482 D Wittrock (SPD) 7483 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Annäherung vermutlich deutscher Düsenjäger an die Verkehrsmaschine der britischen Königin Hopf, Staatssekretär 7483 B, C, D, 7484 A Dr. Mommer (SPD) 7483 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7483 D Felder (SPD) . . . . . 7483 D, 7484 A Frage des Abg. Dr. Brecht: Fehlbestand an Wohnungen Lücke, Bundesminister . . . 7484 B, D, 7485 A, B, C Dr. Brecht (SPD) . . . . . . 7484 C, D Dr. Bartels (CDU/CSU) 7485 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7485 B Frage des Abg. Dr. Brecht: Rechtsverordnung betr. Miet- und Lastenbeihilfen Lücke, Bundesminister . . . 7485 C, D, 3486 A, B, C, D, 7487 A Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 7485 D Dr. Bartels (CDU/CSU) 7486 A Wittrock (SPD) 7486 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7486 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 7487 A Franke (SPD) 7487 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung, Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 Frage des Abg. Dr. Brecht: Wohnungsbaumittel für Stadt- und Landkreise Lücke, Bundesminister 7487 B, D, 7488 A Dr. Brecht (SPD) 7487 B, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 7487 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kindergeld (Drucksache 2100) Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 7488 A, 7494 D Blank, Bundesminister '7490 C Dr: Schellenberg (SPD) . . . 7492 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) 7494 Ç Spitzmüller (FDP) 7494 D Dr. Wuermeling, Bundesminister 7496 D Frau Korspeter (SPD) . . . . . .. 7497 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7497 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7499 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2166); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2127) — Dritte Beratung —Scheppmann (CDU/CSU) 7500 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . 7500 C Lange (Essen) (SPD) 7501 A, 7502 B, 7503 D, 7504 A Illerhaus (CDU/CSU) . . 7501 D, 7505 A Franzen (CDU/CSU) . . 7502 C, 7505 B Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 7503 A, 7505 C Wieninger (CDU/CSU) 7503 B Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . 7504 B Killat (Unterbach) (SPD) 7504 C Spitzmüller (FDP) 7505 D Rasner (CDU/CSU) 7506 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 7506 B Diebäcker (CDU/CSU) 7506 B Dürr (FDP) 7506 D Handhabung der Geschäftsordnung bei Erklärungen zur Abstimmung 7507 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD, CDU/CSU, FDP und Gruppe der DP) (Drucksache 2097 [neu]); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache 2167) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7507 C Nächste Sitzung 7507 D Anlagen 7509 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 7479 130. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 28. 10. Dr, Atzenroth 28. 10. Dr. Baade 28. 10. Bach 28. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Bauereisen 28. 10. Dr. Bechert 28. 10. Behrisch 11. 11. Dr. Besold 28. 10. Dr. Birrenbach 28. 10. Fürst von Bismarck 28. 10. Blöcker 28. 10. Frau Brauksiepe 28. 10. Brese 28. 10. Demmelmeier 28. 10. Dopatka 28. 10. Eilers (Oldenburg 28. 10. Engelbrecht-Greve 28. 10. Eder 28. 10. Etzenbach 28. 10. Finckh 28. 10. Dr. Frey 29. 10. Funk 30. 11. Dr. Furler 28. 10. Gedat 28. 10. Gerns 28. 10. Glüsing (Dithmarschen) 28. 10. Dr. Gradl 28. 10. Dr. Greve 28.10. Freiherr zu Guttenberg 28. 10. Hamacher 28. 10. Hellenbrock 28. 10. Dr. Graf Henckel 28. 10. Höfler 28. 10. Holla 28. 10. Hübner 28. 10. Jacobs 28. 10. Dr. Jordan 28. 10. Jürgensen 31. 10. Frau Kettig 11. 11. Frau Kipp-Kaule 28. 10. Dr. Kopf 28. 10. Krammig 31. 10. Frau Krappe 28. 10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig 28. 10. Kriedemann 28. 10. Leber 28. 10, Lermer 7. 11. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Margulies 28. 10. Frau Dr. Maxsein 28. 10. Meis 28. 10. Dr. Menzel 28. 10. Metter 28. 10. Müller-Hermann 28. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Murr 28. 10. Neuburger 28. 10. Neumann 28. 10. Pohle 31. 10. Dr. Preusker 28. 10. Frau Dr. Probst 28. 10. Pütz 4. 11. Rademacher 28. 10. Dr. Rüdel (Kiel) 28. 10. Scheel 28. 10. Dr. Schild 28. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 28. 10. Frau Schmitt (Fulda) 28. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Schultz 28. 10. Schütz (Berlin) 8. 11. Seuffert 28. 10. Stahl 28. 10. Dr. Stammberger 28. 10. Dr. Starke 28. 10. Frau Dr. Steinbiß 28. 10. Stenger 15. 11. Dr. Stoltenberg 28. 10. Striebeck 28. 10. Dr. Vogel 30. 10. Wacher 28. 10. Wagner 28. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 10. Dr. Weber (Koblenz) 28. 10. Weinkamm 28. 10. Werner 28. 10. Dr. Will 28. 10. Wischnewski 28.10. Dr. Zimmermann 28. 10. b) Urlaubsanträge Dr. von Haniel-Niethammer 6. 11. Dr. Dr. Heinemann 4. 11. Pohle 30. 11. Frau Renger 4. 11. Anlage 2 Umdruck 711 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nummer 4 c eingefügt: 4 c. Nach § 18 wird folgender neuer § 18 a eingefügt: „§ 18 a Abweichend von § 3 Abs, 1 Nr. 3 dürfen Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen auf 7510 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 Friedhöfen sowie in einem Umkreis von 300 m von Friedhöfen sonnabends bis siebzehn Uhr geöffnet sein."' Bonn, den 27. Oktober 1960 Mauk Spitzmüller Dr. Imle Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 712 Änderungsantrag der Abgeordneten Arndgen, Dr. Dittrich, Franzen, Scheppmann, Wieninger, Diebäcker und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird Nr. 1 a gestrichen. 2. In Artikel 1 erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. In § 10 Abs. 1 a) wird hinter das Wort „aufzuführenden" das Wort „Ausflugs-," gesetzt; ferner werden die Worte „Andenken und Badegegenstände, Devotionalien, Tabakwaren, Frischobst, Obstsäfte, Süßigkeiten, Blumen und Zeitungen" ersetzt durch die Worte „Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 811), Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind,"; b) wird außerdem das Wort „sechzehn" durch das Wort „zweiundzwanzig" ersetzt.' 3. In Artikel 1 Nr. 4 a erhält Buchstabe b folgende Fassung: ,b) In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „sechzehn" durch das Wort „zweiundzwanzig" ersetzt.' 4. In Artikel 1 wird Nr. 4 b gestrichen. 5. In Artikel 1 wird Nr. 6 gestrichen. 6. Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: „Artikel 2 a Die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden können in Grenz- und Marktorten Ausnahmen von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 und des § 17 Abs. 1 für den 11. und 18. Dezember 1960 erteilen. Der für den Verkauf freigegebene Zeitraum darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muß spätestens um achtzehn Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Die Ausnahmen sind unter der Bedingung zu erteilen, daß die Verkaufsstellen am 10. und 17. Dezember 1960 für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden ab vierzehn Uhr geschlossen sind. Die Regelung muß für alle Verkaufsstellen eines Grenz- oder Marktortes einheitlich erfolgen." Bonn, den 27. Oktober 1960 Scheppmann Wieninger Diebäcker Franzen Arndgen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 713 Änderungsantrag der Abgeordneten Killat (Unterbach), Lange (Essen), Odenthal und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 4 a wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: ,vor a) In Absatz 1 wird dem ersten Satz nach einem Komma angefügt: „jedoch nicht an den Weihnachtsfeiertagen sowie Sonn- und Feiertagen, die einem Sonnabend folgen, an dem bis sieben Uhr und ab achtzehn Uhr die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen."' Bonn, den 27. Oktober 1960 Killat (Unterbach) Lange (Essen) Odenthal Frau Rudoll Folger Scharnowski Hufnagel Behrendt Ludwig Reitz Börner Könen (Düsseldorf) Frau Nadig Frau Eilers (Bielefeld) Frau Krappe Junghans Dr. Königswarter Wilhelm Theil (Bremen) Dr. Tamblé Rohde Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 7511 Anlage 5 Umdruck 714 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage — Drucksache 2100 — der Fraktion der SPD betr. Kindergeld Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag unverzüglich einen Gesetzentwurf über die Neuordnung des Kindergeldes vorzulegen. Der Gesetzentwurf soll folgenden Inhalt haben: 1. Das gegenwärtige Aufbringungsverfahren, das besonders die lohnintensiven Klein- und Mittelbetriebe belastet, wird nach Ablauf einer einjährigen Übergangszeit durch die Finanzierung des Kindergeldes aus allgemeinen Steuermitteln abgelöst. 2. Kindergeld wird mit Wirkung ab 1. Januar 1961 auch für alle zweiten Kinder aus allgemeinen Steuermitteln gewährt. 3. Die bisher verabschiedeten 5 Kindergeldgesetze (Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 — BGBl. I S. 333; Kindergeldanpassungsgesetz vom 7. Januar 1955 — BGBl. I S. 17; Kindergeldergänzungsgesetz vom 23. Dezember 1955 — BGBl. I S. 841; Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 26. Juli 1957 — BGBl. I S. 1061; Zweites Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 16. März 1959 — BGBl. I S. 153) werden aufgehoben und durch eine übersichtliche Neuregelung ersetzt. Bonn, den 27. Oktober 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 715 Änderungsantrag der Abgeordneten Killat (Unterbach), Lange (Essen), Odenthal, Frau Rudoll und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 4 a erhält folgenden Buchstaben vor a: vor a) In Absatz 1 ist vor dem letzten Satz folgender Satz einzufügen: „Wird hiervon Gebrauch gemacht, so müssen die offenen Verkaufsstellen an den jeweils voraufgehenden Sonnabenden ab vierzehn Uhr geschlossen werden." ' Bonn, den 28. Oktober 1960 Killat (Unterbach) Börner Lange (Essen) Könen (Düsseldorf) Odenthal Frau Nadig Frau Rudoll Frau Eilers (Bielefeld) Folger Frau Krappe Scharnowski Junghans Hufnagel Dr. Königswarter Behrendt Wilhelm Ludwig Theil (Bremen) Dr. Mommer Dr. Tamble Reitz Rohde
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kindergeld vom 5. Oktober dieses Jahres nehme ich wie folgt Stellung.
    Zu 1: Der Bericht, zu dessen Vorlage die Bundesregierung durch die Entschließung des Bundestages vom 26. Februar 1959 aufgefordert worden ist, soll die Auswirkungen von lohnbezogenen Sozialabgaben ganz allgemein, nicht etwa nur die Aufbringung der Mittel nach dem Kindergeldgesetz, behandeln.
    Die Notwendigkeit, die Untersuchungen auf alle Zweige der sozialen Sicherheit, bei denen der Lohn die Beitragsbemessungsgrundlage ist, zu erstrecken, habe ich in meinen Ausführungen bei der Einbringung der letzten Kindergeldnovelle, auf die die Entschließung des Bundestags Bezug nimmt, deutlich hervorgehoben. Gleichzeitig habe ich betont, daß es sich dabei um eine sehr schwierige und zeitraubende Untersuchung handelt. Eine feste Zusage, den Bericht zu einem bestimmten Termin vorzulegen, habe ich auch bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP am 3. Februar 1960 nicht gegeben, sondern nur Angaben darüber gemacht, wann der interministerielle Arbeitskreis, der zur Untersuchung dieser Fragen gebildet worden ist, nach dem damaligen Stand der Beratungen seine Arbeiten voraussichtlich — ich betone: voraussichtlich — abschließen werde.
    Nachträglich ergab sich in dem Arbeitskreis die Notwendigkeit, die Untersuchungen weiter zu vertiefen. Es muß dabei berücksichtigt werden, daß hier sehr vielschichtige und schwierige Fragen wirtschafts-, sozial- und gesellschaftspolitischen Inhalts zu beantworten sind. Der Arbeitskreis hat mit Recht mehr Wert darauf gelegt, das Problem gründlich zu studieren, als in kurzer Frist ein nur allgemein gehaltenes und an der Oberfläche bleibendes Gutachten abzugeben.
    Die Arbeiten des Arbeitskreises konnten jedoch in den letzten Monaten so weit gefördert werden, daß nur noch einige abschließende Formulierungen ausstehen, damit der Bericht dieses Arbeitskreises der Bundesregierung vorgelegt werden kann. Wir werden in einigen Wochen im Besitz dieser sehr gründlichen Untersuchung sein, die, wie ich hoffe, das Thema der lohnbezogenen Abgaben so erschöpfend behandelt, daß wir eine geeignete Grundlage für weitere Entscheidungen besitzen.
    Ich komme zur Beantwortung der Fragen unter 2 bis 4. Da die unter 2 gestellte Frage, welche Änderungen des Aufbringungssystems im Kindergeldgesetz die Bundesregierung für erforderlich hält, nicht unabhängig von den Plänen zur Weiterentwicklung des Familienlastenausgleichs beantwortet werden



    Bundesarbeitsminister Blank
    r kann, darf ich mir erlauben, zunächst die unter Punkt 4 gestellte Frage nach den beabsichtigten Verbesserungen der Kindergeldleistungen zu beantworten.
    Grundsätzlich erkläre ich dazu folgendes. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Zweitkinder, und zwar nicht nur die Zweitkinder der Drei- und Mehrkinderfamilien, sondern auch die Zweitkinder der Zweikinderfamilien, in die Kindergeldgesetzgebung einbezogen werden sollen, und zwar da, wo die Einkommenslage der Familie dies erfordert.
    Im einzelnen möchte ich dazu noch folgendes bemerken. In den letzten Monaten hat mein Ministerium gemeinsam mit dem Familienministerium an einer Regelung gearbeitet, die auf den in dem Gutachten der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt aus dem Jahre 1959 ausgesprochenen Gedanken zurückgeht, der in der Öffentlichkeit mit dem etwas irreführenden Schlagwort „Negativsteuer" bezeichnet worden ist. Danach sollen alle Personen, bei denen sich der Freibetrag für das zweite Kind, der bei einem steuerpflichtigen Arbeitsverdienst von mehr als 600 DM im Monat zu einer Entlastung bei der Lohnsteuer um 28 DM monatlich führt, wegen der niedrigen Höhe des Einkommens nicht oder nicht voll auswirkt, ein Kindergeld in entsprechender Höhe erhalten. Träger der Kindergeldzahlung für die zweiten Kinder wären bei dieser Lösung nicht die Familienausgleichskassen, sondern die Finanzämter. Dieser Plan ist vor zwei Wochen den Finanzministern der Länder unterbreitet worden. Er ist bei diesen jedoch auf eine entschiedene Ablehnung gestoßen. Sie wird einmal damit begründet, daß bei einer solchen Regelung eine Kostendeckung aus dem Aufkommen an Einkommen- und Lohnsteuer und damit eine Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis der Beteiligung an dieser Steuer, d. h. im Verhältnis von 35 : 65, naheliegt. Meines Erachtens wäre diese Lastenverteilung bei dieser Lösung nicht zwingend geboten. Aber unabhängig von der Frage der Beteiligung an den Kosten haben die Finanzminister der Länder diese Lösung auch deshalb abgelehnt, weil sie im Hinblick auf die sonstige Belastung der Finanzämter die Regelung verwaltungstechnisch — trotz der vorgeschlagenen Auszahlung des Kindergeldes durch die Arbeitgeber — für undurchführbar halten.
    Es stellt sich nun für mich als federführenden Minister die Frage, ob ich diesen Plan, den ich persönlich wegen der meines Erachtens glücklichen Verzahnung von Kindergeld und steuerlichem Kinderfreibetrag nach wie vor als eine gute Lösung ansehe, trotz des Widerstandes der Länderfinanzminister weiter verfolgen soll, auf die Gefahr hin, daß der Bundesrat die notwendige Zustimmung zu einem solchen Gesetz versagt. Wir haben in der Geschichte des Kindergeldgesetzes schon einmal die Erfahrung gemacht, daß, wenn die Länderfinanzminister sich gegen eine Einschaltung der Finanzämter in die Kindergeldgesetzgebung aussprechen — es handelte sich bei der damaligen Vorlage aus dem Jahre 1957 nur darum, daß die Finanzämter die Beiträge der Selbständigen nach einem einheitlichen, an die Einkommensteuererklärung angelehnten
    Maßstab einziehen sollten -, dann auch der Bundesrat die Zustimmung verweigert. Die Aussicht, daß sich diesmal der Bundesrat über das einstimmige Votum der Finanzminister hinwegsetzen würde, erscheint mir gering. Ich kann mich daher nicht entschließen, eine „Finanzamtslösung" dem Kabinett vorzulegen, wenn die Länderfinanzminister, wie hier geschehen, dieser Regelung widersprechen.
    Als sich die Bedenken der Finanzverwaltung gegen den dargelegten Plan abzeichneten, ist deshalb von meinem Ministerium ersatzweise eine Regelung in Aussicht genommen worden, die ebenfalls ein Kindergeld für Zweitkinder in allen Familien, bei denen die Einkommenslage es erfordert, vorsieht, wobei jedoch das Kindergeld wie bei den dritten und weiteren Kindern durch die Familienausgleichskassen ausgezahlt werden sollte. Bei der Finanzierung sieht diese Regelung einen Bundeszuschuß in solcher Höhe vor, daß die Beitragsbelastung im Durchschnitt 1 % der Lohnsumme nicht übersteigt.
    Der Vorstand des Gesamtverbandes der Familienausgleichskassen hat sich in der vorigen Woche mit diesem Plan befaßt. Hierbei haben sich schwerwiegende Bedenken gegen die Durchführbarkeit durch die Familienausgleichskassen — insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Ausdehnung auf Zweikinderfamilien, wodurch sich die Zahl der Kinder etwa verdoppeln würde - ergeben. Der Vorstand hat beschlossen, die Angelegenheit der Vertreterversammlung des Gesamtverbandes, die heute in Hamburg tagt, zu unterbreiten. Eine offizielle Verlautbarung des Gesamtverbandes ist bis zur Stunde der Bundesregierung noch nicht bekannt. Ich kann Ihnen daher auch noch nicht sagen, ob die Bedenken, auf die er voraussichtlich hinweisen wird, sich durch entsprechende Ausgestaltung des Entwurfs ausräumen lassen. Ich kann auch der Stellungnahme der Bundesregierung zu der sich dann ergebenden Situation nicht vorgreifen. Für meine Person möchte ich allerdings folgendes erklären: Wenn sich wirklich erweisen sollte, daß es mit dem derzeitigen System der Familienausgleichskassen nicht möglich wäre, in absehbarer Zeit — über eine gewisse Anlaufzeit würde sich natürlich reden lassen — auch Zweikinderfamilien in den Kreis der Berechtigten einzubeziehen, dann muß nach meiner Meinung und auch nach Meinung des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen trotz aller Verdienste der Familienausgleichskassen in der Vergangenheit, die dankbar anzuerkennen sind, dieses System aufgegeben und ein neuer Weg beschritten werden. Hierüber Näheres zu sagen, wäre jedoch heute verfrüht. Ich darf darauf hinweisen, daß die Bundesregierung im Hinblick auf die zur Zeit noch ungeklärten Fragen einen späteren Termin für die Beantwortung der Großen Anfrage vorgeschlagen hatte, daß aber der Ältestenrat die Beantwortung der Anfrage bereits heute gewünscht hat. Die Bundesregierung glaubte sich diesem Wunsch nicht entziehen zu können, obwohl nach Lage der Dinge eine erschöpfende Beantwortung noch nicht möglich ist.
    Aus den vorstehenden Erklärungen zu Punkt 4 läßt sich im Grunde schon die Antwort auf die Fra-



    Bundesarbeitsminister Blank
    igen 2 und 3 entnehmen. Um aber Mißverständnisse zu vermeiden, bemerke ich zu Punkt 2 ausdrücklich noch folgendes:
    Vorbehaltlich von Folgerungen, die gegebenenfalls aus dem allgemeinen Bericht über die Auswirkung der lohnbezogenen Abgaben zu ziehen sein werden, hält die Bundesregierung eine Belastung der Lohnsumme zur Finanzierung des Kindergeldes in der Höhe von 1 0/0, aber auch nur bis zu dieser Höhe,

    (Abg. Ruf: Nur bis zu dieser Höhe!)

    für vertretbar. Der darüber hinausgehende Finanzierungsbedarf, wie er sich insbesondere bei den vorgesehenen Verbesserungen der Kindergeldleistungen ergibt, muß in anderer Weise gedeckt werden. Zur Zeit kommt hierfür nur der Einsatz von allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes in Betracht. Da diese Mittel dem allgemeinen Steueraufkommen entnommen werden müssen, bedeutet dies, daß künftig zur Finanzierung der Kindergeldleistungen nicht nur die Unternehmer nach der Lohnsumme, sondern daneben alle Personen, die Steuern zu entrichten haben, nach den Maßstäben, die den verschiedenen direkten und indirekten Steuern zugrunde liegen, beitragen werden. Damit wäre meines Erachtens auf dem Gebiet des Kindergeldes ein beachtlicher Schritt in der von den lohnintensiven Bereichen des Mittelstandes gewünschten Richtung geschehen. Einen Beitrag bis zur Höhe von 1 % der Lohnsumme hält die Bundesregierung allerdings nach wie vor für notwendig, schon weil bei den beschränkten Möglichkeiten, die der Bundeshaushalt bietet, andernfalls der gewünschte Ausbau der Leistungen nicht möglich wäre.
    Was die unter Ziffer 3 gestellte Frage anlangt, so ergibt sich aus den vorangegangenen Ausführungen, daß die Bundesregierung eine Weiterentwicklung des Familienlastenausgleichs — besonders wenn die Zweitkinder einbezogen werden sollen — mit dem bisherigen Aufbringungssystem nicht für möglich hält.
    Zum Schluß noch ein Wort zu Ziffer 5 der Großen Anfrage: Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf über die Verbesserung der Kindergeldleistungen mit einer Neuregelung der Mittelaufbringung baldmöglichst vorlegen. Angaben darüber, von welchem Zeitpunkt an das Gesetz in Kraft treten kann, sind im Hinblick auf die aufgezeigten Schwierigkeiten, die noch zu überwinden sein werden, nicht möglich.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schellenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seitdem hier im Hause vor sechs Jahren nach harten Auseinandersetzungen mit knapper Mehrheit das erste Kindergeldgesetz verabschiedet worden ist, hat es um die damit zusammenhängenden Fragen und insbesondere um die Frage der Finanzierung keine Ruhe mehr gegeben,
    und zwar nicht nur deshalb, weil die Bedenken derjenigen, die von vornherein vor diesem System gewarnt haben, durch die Praxis bestätigt worden sind, sondern auch deshalb, weil die Sprecher der CDU unter dem Druck der öffentlichen Meinung immer wieder erklären mußten, daß das System der Aufbringung zu untragbaren Belastungen insbesondere der lohnintensiven Betriebe führt.
    Schon in der zweiten Legislaturperiode haben wir uns eingehend mit diesen Problemen beschäftigt. Als Ausdruck der Meinung der Mehrheit hat damals Herr Kollege Winkelheide als Berichterstatter erklärt:
    Es muß dem 3. Deutschen Bundestag vorbehalten bleiben, die Frage einer grundlegenden Reform der Kindergeldgesetzgebung zu prüfen, wobei auch die bevorstehende wirtschaftliche Eingliederung des Saarlandes mit seinem andersartigen Familienzulagensystem in Betracht zu ziehen ist.
    Dann kam die dritte Legislaturperiode. Im Jahre 1959 haben wir hier eine eingehende Debatte über die Frage einer sinnvolleren Gestaltung der Kindergeldgesetzgebung geführt. Damals haben die Sprecher Ihrer Fraktion, die Kollegen Schmücker und Gaßmann, erklärt, daß das System geändert werden müsse. Auf Grund dieser Äußerung ist dann von Ihnen ein Entschließungsantrag eingebracht worden. Dieser Entschließungsantrag, Herr Bundesarbeitsminister, beschäftigte sich nicht allgemein mit der Situation der lohnintensiven Betriebe und der Frage der Sozialabgaben; er ergab sich vielmehr aus der Diskussion um die Fehlkonstruktion der Kindergeldgesetzgebung.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Der Bundesregierung wurden Aufträge gegeben; sie sollte einen Untersuchungsbericht und einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Dadurch sollte mit Wirkung von Anfang 1960 eine sinnvollere Regelung herbeigeführt werden.
    Im Zusammenhang mit der Haushaltsberatung haben wir im Mai 1960 eine weitere Erörterung über den Auftrag des Parlaments gehabt. Bei der Haushaltsdebatte hat der Herr Bundesarbeitsminister zu den Entschließungsanträgen von Kollegen der CDU/CSU erklärt, die Neuregelung der Finanzierung könne ungeachtet des Tatbestandes, daß das Jahr 1960 bereits begonnen hatte, noch rückwirkend für die Umlagegestaltung des Jahres 1960 in Kraft treten, womit eine sinnvollere Aufbringung der Mittel für das Kindergeld für die dritten Kinder ermöglicht werde.
    Im Hinblick auf diese Zusagen von Sprechern Ihrer Fraktion, im Hinblick auf Beschlüsse des Hauses und Erklärungen des Herrn Bundesarbeitsministers müssen wir das, was der Herr Bundesarbeitsminister jetzt bezüglich der Aufbringung der Mittel und der Finanzierung des Kindergeldes für das dritte Kind gesagt hat, als völlig unbefriedigend bezeichnen. Meine Damen und Herren von der CDU/ CSU, was der Herr Bundesarbeitsminister soeben gesagt hat, war angesichts dessen, was Sie selbst



    Dr. Schellenberg
    gefordert haben und was der Minister versprochen hat, eine Bankrotterklärung.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Deshalb stellen wir fest, daß der Beschluß des Bundestages vom 18. Februar 1959 — Antrag der CDU/CSU-Fraktion betreffend die Vorlage des Untersuchungsberichts nicht durchgeführt worden ist. Wir stellen weiter fest, daß der Gesetzentwurf nicht vorliegt. Wir stellen drittens fest, daß die Zusagen, die die Sprecher Ihrer Fraktion gegeben haben, nicht eingehalten worden sind. Das bedeutet praktisch, daß die Öffentlichkeit in bezug auf die Aufbringung der Mittel für die Kindergeldgewährung in die Irre geführt worden ist. Meine Damen und Herren, das läßt sich nicht bestreiten.

    (Sehr richtig! bei der SPD — Abg. Arndgen: Man kann es auch dramatisieren!)

    - Herr Kollege Arndgen, jeder, der hier an den harten Auseinandersetzungen über die Kindergeldgewährung teilgenommen hat, muß feststellen, daß das Konzept, das Ihre Fraktion vertreten hat, in eine Sackgasse geraten ist und daß durch dieses verfehlte System eine sinnvolle Weiterentwicklung der Kindergeldgesetzgebung unmöglich geworden ist.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, haben die Systemfrage zu einer Frage der Weltanschauung gemacht. Sie waren es, die erklärt haben: „Nur die berufsständische Regelung entspricht unseren Vorstellungen über die sinnvolle Ordnung in unserer Gesellschaft." Deshalb ist das Scheitern Ihrer Konzeption ein Ausdruck dafür, daß Ihre gesamten Vorstellungen über die soziale Ordnung im Bereich der Hilfe für die Familie gescheitert ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Im Zusammenhang mit der Frage der Einbeziehung der Zweitkinder in die Kindergeldgesetzgebung, im Zusammenhang mit unserer Großen Anfrage und dem, was der Herr Bundesarbeitsminister hier an höchst unverbindlichen Erklärungen abgegeben hat, muß darauf hingewiesen werden, daß die Frage des Kindergeldes für das zweite Kind in den vorhergehenden Legislaturperioden von Ihnen zu einem Weltanschauungsproblem gemacht worden ist. Von Ihnen wurde erklärt, die Löhne seien ausreichend für die Familien mit bis zu zwei Kindern und deshalb dürfe und könne erst vom dritten Kind an Kindergeld gewährt werden. Offenbar wollen Sie diese Auffassung nunmehr — worüber wir uns freuen — revidieren. Aber, meine Damen und Herren, es darf nicht im Zusammenhang mit der Frage der Einbeziehung des zweiten Kindes in die Kindergeldgesetzgebung die Aufgabe, eine sinnvolle Regelung der Finanzierung der Kindergeldgewährung für das dritte Kind zu schaffen, beiseite geschoben werden. Diese Gefahr besteht, da der Herr Bundesarbeitsminister jetzt erklärt hat, die Aufbringung der Mittel in Höhe von einem Prozent des Arbeitsentgelts sei gewissermaßen ein Gewohnheitsrecht geworden, und daran sollte im Gegensatz zu den Beschlüssen des Hauses und den Erklärungen Ihrer Fraktion nichts geändert werden.
    Wenn jetzt die Einbeziehung des zweiten Kindes in der Kindergeldgesetzgebung zu erörtern ist, so ist festzustellen, daß im Zusammenhang mit der Großen Anfrage unserer Fraktion der Herr Bundeskanzler wenige Tage nach ihrer Einbringung der Öffentlichkeit erklären ließ, es würde nunmehr Kindergeld für das zweite Kind schrittweise gewährt werden. Gegenüber dieser Erklärung, die von der Öffentlichkeit begrüßt wurde, ist festzustellen, daß das, was der Herr Bundesarbeitsminister heute gesagt hat, noch wenig durchdacht und in seiner Finanzierung und seiner praktischen Durchführung noch unüberlegt ist. Es ist geradezu unverantwortlich, in der Öffentlichkeit zu erklären, das Kindergeld für das zweite Kind komme, wenn die Regierung noch ohne konkrete Vorstellungen darüber ist, wie dieses Ziel verwirklicht werden soll.

    (Beifall bei der SPD.)

    Was der Herr Bundesarbeitsminister gesagt hat, war im wesentlichen eine persönliche Meinung, daß man dies oder jenes tun könne, ohne daß aber in Hinsicht auf das zweite Kind eine klare Vorstellung über das, was geschaffen werden soll, besteht.
    Das einzige, was der Herr Bundesarbeitsminister konkret gesagt hat, war zweierlei. Er hat gesagt: Kindergeld für das zweite Kind, wenn es die Einkommenslage erfordert.

    (Abg. Ruf: Gute Formulierung!)

    Über diese Frage hat der Bundestag in der ersten Legislaturperiode sehr eingehende und gründliche Auseinandersetzungen gehabt. Meine Damen und Herren, ich muß Sie daran erinnern, was der Herr Bundesfamilienminister damals der Öffentlichkeit erklärt hat.

    (Abg. Arndgen: Damals hat es noch keinen Familienminister gegeben! Das war nicht in der ersten Legislaturperiode!)

    — Entschuldigung! Am 14. Oktober 1954, also in der zweiten Legislaturperiode, hat Herr Dr. Wuermeling im Zusammenhang mit einem Antrag der Fraktion der FDP zur Frage der Einkommensgrenze erklärt:
    Und mit solch zwiespältiger Haltung tarnt man dann seine familien- und kinderfeindliche Einstellung, tarnt man seine Gegnerschaft gegen eine wirkliche Familienpolitik, gegen eine Familienpolitik, die nicht nur das sozialpolitische Anliegen der Fürsorge für Notleidende hat, sondern staatspolitische Gerechtigkeit in allen Schichten des Volkes erreichen will.
    Was der Herr Bundesarbeitsminister heute sagt —„wenn es die Einkommenslage erfordert" —, bedeudet nichts anderes als Prüfung der Bedürftigkeit, Prüfung der Einkommensverhältnisse. Das steht im krassem Widerspruch zu den Gedanken, mit denen Sie ausgezogen sind, als Sie eine Kindergeldgesetzgebung schaffen wollten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP. — Abg. Arndgen: Endlich eine Anerkennung des Familienministers durch die SPD!)




    Dr. Schellenberg
    Und noch ein zweites, meine Damen und Herren! Der Herr Bundesarbeitsminister hat, wenn auch sehr verschwommen und ohne konkrete Angaben, von öffentlichen Zuschüssen für die Gewährung von Kindergeld an das zweite Kind gesprochen. Auch darüber hat es in diesem Hause jahrelang harte Auseinandersetzungen gegeben. Sie waren es, die aus der Frage öffentliche Zuschüsse für Kindergeldgewährung ebenfalls eine Prinzipienfrage, eine Weltanschauungsangelegenheit gemacht haben. Wir stellen fest, daß wegen Ihrer verfehlten Konzeption — berufsständische Regelung — die Gestaltung des Kindergeldes in derartige Schwierigkeiten gekommen ist, daß Ihnen jetzt nichts anderes übrigbleibt, als zu dem zu kommen, was die Opposition in diesem Hause immer wieder gefordert hat: öffentliche Mittel, ohne daß Sie allerdings klare und präzise Vorstellungen darüber haben. Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, was heute hier gesagt worden ist, bedeutet ein Scheitern der Vorstellungen, die Sie bisher bezüglich der Familienpolitik vertreten haben.
    Wir Sozialdemokraten sind der Auffassung, daß eine Kindergeldregelung, die die zweiten Kinder einbezieht, für alle Kinder Geltung haben muß. Soziale Differenzierungen bei der Kindergeldgesetzgebung sind mit unseren Vorstellungen von familienpolitischen Aufgaben der Gemeinschaft unvereinbar.
    Der Herr Bundesarbeitsminister hat sich ungeachtet der Erklärungen, die der Herr Bundeskanzler für die Öffentlichkeit abgegeben hat, nicht dazu bereit finden können, irgendwelche bestimmte Angaben über den Zeitpunkt des Inkrafttretens einer gesetzlichen Regelung für das zweite Kind zu machen. Bei dieser Sachlage kann man sich nicht nur des Eindrucks nicht erwehren, daß das an der mangelnden familienpolitischen Konzeption der Bundesregierung liegt, sondern man kann den Eindruck nicht loswerden, daß die Erweiterung der Kindergeldgesetzgebung auf das zweite Kind möglichst nahe an den Wahltermin herangebracht werden soll.

    (Sehr richtig! bei der SPD. — Zurufe von der Mitte.)

    Meine Damen und Herren, ich appelliere an Sie alle: Eine solche Absicht widerspricht doch — so hoffe ich sagen zu können — den Vorstellungen, die wir alle von einer sinnvollen Familienpolitik haben.

    (Beifall bei der SPD und bei der FDP.)

    Deshalb sollten wir uns bei allen Meinungsverschiedenheiten doch wenigstens darin einig sein, daß unabhängig von wahltaktischen Erwägungen mehr für die Familien in unserem Volke getan werden muß,

    (erneuter Beifall bei der SPD)

    weit mehr getan werden muß, nachdem der Herr Bundesfamilienminister seit 1955 die Forderung „Kindergeld für das zweite Kind!" erhoben hat. Diese Aufgabe muß im Interesse unserer Familien sofort in Angriff genommen werden.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)