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ID0313010200

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    Deutscher Bundestag 130. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1960 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen 2157, zu 2157) Frage des Abg.. Kalbitzer:. Betriebsbereitschaft der der Regierung von Nigeria übergebenen fahrbaren Kliniken 7479 B Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Zufahrt nach Straßburg von der neuen Autobahn Frankfurt—Basel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7479 C Frage des Abg. Wittrock Mitwirkung des Bundes bei der Finanzierung von Baumaßnahmen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs außerhalb der Straßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7480 A, 7481 À, B, C Wittrock (SPD) 7481 A, B Ritzel (SPD) 7481 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Tariferhöhungen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7481 C, 7482 A, B, C, D, 7483 A Dr. Mommer (SPD) 7482 A Dr. Bleiß (SPD) 7482 B, C Faller (SPD) 7482 D Wittrock (SPD) 7483 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Annäherung vermutlich deutscher Düsenjäger an die Verkehrsmaschine der britischen Königin Hopf, Staatssekretär 7483 B, C, D, 7484 A Dr. Mommer (SPD) 7483 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7483 D Felder (SPD) . . . . . 7483 D, 7484 A Frage des Abg. Dr. Brecht: Fehlbestand an Wohnungen Lücke, Bundesminister . . . 7484 B, D, 7485 A, B, C Dr. Brecht (SPD) . . . . . . 7484 C, D Dr. Bartels (CDU/CSU) 7485 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7485 B Frage des Abg. Dr. Brecht: Rechtsverordnung betr. Miet- und Lastenbeihilfen Lücke, Bundesminister . . . 7485 C, D, 3486 A, B, C, D, 7487 A Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 7485 D Dr. Bartels (CDU/CSU) 7486 A Wittrock (SPD) 7486 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7486 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 7487 A Franke (SPD) 7487 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung, Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 Frage des Abg. Dr. Brecht: Wohnungsbaumittel für Stadt- und Landkreise Lücke, Bundesminister 7487 B, D, 7488 A Dr. Brecht (SPD) 7487 B, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 7487 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kindergeld (Drucksache 2100) Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 7488 A, 7494 D Blank, Bundesminister '7490 C Dr: Schellenberg (SPD) . . . 7492 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) 7494 Ç Spitzmüller (FDP) 7494 D Dr. Wuermeling, Bundesminister 7496 D Frau Korspeter (SPD) . . . . . .. 7497 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7497 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7499 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2166); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2127) — Dritte Beratung —Scheppmann (CDU/CSU) 7500 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . 7500 C Lange (Essen) (SPD) 7501 A, 7502 B, 7503 D, 7504 A Illerhaus (CDU/CSU) . . 7501 D, 7505 A Franzen (CDU/CSU) . . 7502 C, 7505 B Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 7503 A, 7505 C Wieninger (CDU/CSU) 7503 B Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . 7504 B Killat (Unterbach) (SPD) 7504 C Spitzmüller (FDP) 7505 D Rasner (CDU/CSU) 7506 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 7506 B Diebäcker (CDU/CSU) 7506 B Dürr (FDP) 7506 D Handhabung der Geschäftsordnung bei Erklärungen zur Abstimmung 7507 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD, CDU/CSU, FDP und Gruppe der DP) (Drucksache 2097 [neu]); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache 2167) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7507 C Nächste Sitzung 7507 D Anlagen 7509 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 7479 130. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 28. 10. Dr, Atzenroth 28. 10. Dr. Baade 28. 10. Bach 28. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Bauereisen 28. 10. Dr. Bechert 28. 10. Behrisch 11. 11. Dr. Besold 28. 10. Dr. Birrenbach 28. 10. Fürst von Bismarck 28. 10. Blöcker 28. 10. Frau Brauksiepe 28. 10. Brese 28. 10. Demmelmeier 28. 10. Dopatka 28. 10. Eilers (Oldenburg 28. 10. Engelbrecht-Greve 28. 10. Eder 28. 10. Etzenbach 28. 10. Finckh 28. 10. Dr. Frey 29. 10. Funk 30. 11. Dr. Furler 28. 10. Gedat 28. 10. Gerns 28. 10. Glüsing (Dithmarschen) 28. 10. Dr. Gradl 28. 10. Dr. Greve 28.10. Freiherr zu Guttenberg 28. 10. Hamacher 28. 10. Hellenbrock 28. 10. Dr. Graf Henckel 28. 10. Höfler 28. 10. Holla 28. 10. Hübner 28. 10. Jacobs 28. 10. Dr. Jordan 28. 10. Jürgensen 31. 10. Frau Kettig 11. 11. Frau Kipp-Kaule 28. 10. Dr. Kopf 28. 10. Krammig 31. 10. Frau Krappe 28. 10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig 28. 10. Kriedemann 28. 10. Leber 28. 10, Lermer 7. 11. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Margulies 28. 10. Frau Dr. Maxsein 28. 10. Meis 28. 10. Dr. Menzel 28. 10. Metter 28. 10. Müller-Hermann 28. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Murr 28. 10. Neuburger 28. 10. Neumann 28. 10. Pohle 31. 10. Dr. Preusker 28. 10. Frau Dr. Probst 28. 10. Pütz 4. 11. Rademacher 28. 10. Dr. Rüdel (Kiel) 28. 10. Scheel 28. 10. Dr. Schild 28. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 28. 10. Frau Schmitt (Fulda) 28. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Schultz 28. 10. Schütz (Berlin) 8. 11. Seuffert 28. 10. Stahl 28. 10. Dr. Stammberger 28. 10. Dr. Starke 28. 10. Frau Dr. Steinbiß 28. 10. Stenger 15. 11. Dr. Stoltenberg 28. 10. Striebeck 28. 10. Dr. Vogel 30. 10. Wacher 28. 10. Wagner 28. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 10. Dr. Weber (Koblenz) 28. 10. Weinkamm 28. 10. Werner 28. 10. Dr. Will 28. 10. Wischnewski 28.10. Dr. Zimmermann 28. 10. b) Urlaubsanträge Dr. von Haniel-Niethammer 6. 11. Dr. Dr. Heinemann 4. 11. Pohle 30. 11. Frau Renger 4. 11. Anlage 2 Umdruck 711 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nummer 4 c eingefügt: 4 c. Nach § 18 wird folgender neuer § 18 a eingefügt: „§ 18 a Abweichend von § 3 Abs, 1 Nr. 3 dürfen Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen auf 7510 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 Friedhöfen sowie in einem Umkreis von 300 m von Friedhöfen sonnabends bis siebzehn Uhr geöffnet sein."' Bonn, den 27. Oktober 1960 Mauk Spitzmüller Dr. Imle Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 712 Änderungsantrag der Abgeordneten Arndgen, Dr. Dittrich, Franzen, Scheppmann, Wieninger, Diebäcker und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird Nr. 1 a gestrichen. 2. In Artikel 1 erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. In § 10 Abs. 1 a) wird hinter das Wort „aufzuführenden" das Wort „Ausflugs-," gesetzt; ferner werden die Worte „Andenken und Badegegenstände, Devotionalien, Tabakwaren, Frischobst, Obstsäfte, Süßigkeiten, Blumen und Zeitungen" ersetzt durch die Worte „Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 811), Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind,"; b) wird außerdem das Wort „sechzehn" durch das Wort „zweiundzwanzig" ersetzt.' 3. In Artikel 1 Nr. 4 a erhält Buchstabe b folgende Fassung: ,b) In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „sechzehn" durch das Wort „zweiundzwanzig" ersetzt.' 4. In Artikel 1 wird Nr. 4 b gestrichen. 5. In Artikel 1 wird Nr. 6 gestrichen. 6. Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: „Artikel 2 a Die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden können in Grenz- und Marktorten Ausnahmen von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 und des § 17 Abs. 1 für den 11. und 18. Dezember 1960 erteilen. Der für den Verkauf freigegebene Zeitraum darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muß spätestens um achtzehn Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Die Ausnahmen sind unter der Bedingung zu erteilen, daß die Verkaufsstellen am 10. und 17. Dezember 1960 für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden ab vierzehn Uhr geschlossen sind. Die Regelung muß für alle Verkaufsstellen eines Grenz- oder Marktortes einheitlich erfolgen." Bonn, den 27. Oktober 1960 Scheppmann Wieninger Diebäcker Franzen Arndgen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 713 Änderungsantrag der Abgeordneten Killat (Unterbach), Lange (Essen), Odenthal und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 4 a wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: ,vor a) In Absatz 1 wird dem ersten Satz nach einem Komma angefügt: „jedoch nicht an den Weihnachtsfeiertagen sowie Sonn- und Feiertagen, die einem Sonnabend folgen, an dem bis sieben Uhr und ab achtzehn Uhr die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen."' Bonn, den 27. Oktober 1960 Killat (Unterbach) Lange (Essen) Odenthal Frau Rudoll Folger Scharnowski Hufnagel Behrendt Ludwig Reitz Börner Könen (Düsseldorf) Frau Nadig Frau Eilers (Bielefeld) Frau Krappe Junghans Dr. Königswarter Wilhelm Theil (Bremen) Dr. Tamblé Rohde Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 7511 Anlage 5 Umdruck 714 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage — Drucksache 2100 — der Fraktion der SPD betr. Kindergeld Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag unverzüglich einen Gesetzentwurf über die Neuordnung des Kindergeldes vorzulegen. Der Gesetzentwurf soll folgenden Inhalt haben: 1. Das gegenwärtige Aufbringungsverfahren, das besonders die lohnintensiven Klein- und Mittelbetriebe belastet, wird nach Ablauf einer einjährigen Übergangszeit durch die Finanzierung des Kindergeldes aus allgemeinen Steuermitteln abgelöst. 2. Kindergeld wird mit Wirkung ab 1. Januar 1961 auch für alle zweiten Kinder aus allgemeinen Steuermitteln gewährt. 3. Die bisher verabschiedeten 5 Kindergeldgesetze (Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 — BGBl. I S. 333; Kindergeldanpassungsgesetz vom 7. Januar 1955 — BGBl. I S. 17; Kindergeldergänzungsgesetz vom 23. Dezember 1955 — BGBl. I S. 841; Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 26. Juli 1957 — BGBl. I S. 1061; Zweites Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 16. März 1959 — BGBl. I S. 153) werden aufgehoben und durch eine übersichtliche Neuregelung ersetzt. Bonn, den 27. Oktober 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 715 Änderungsantrag der Abgeordneten Killat (Unterbach), Lange (Essen), Odenthal, Frau Rudoll und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 4 a erhält folgenden Buchstaben vor a: vor a) In Absatz 1 ist vor dem letzten Satz folgender Satz einzufügen: „Wird hiervon Gebrauch gemacht, so müssen die offenen Verkaufsstellen an den jeweils voraufgehenden Sonnabenden ab vierzehn Uhr geschlossen werden." ' Bonn, den 28. Oktober 1960 Killat (Unterbach) Börner Lange (Essen) Könen (Düsseldorf) Odenthal Frau Nadig Frau Rudoll Frau Eilers (Bielefeld) Folger Frau Krappe Scharnowski Junghans Hufnagel Dr. Königswarter Behrendt Wilhelm Ludwig Theil (Bremen) Dr. Mommer Dr. Tamble Reitz Rohde
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich nehme an, daß ich das gelegentlich von Herrn Dr. Brecht bestätigt bekomme. Mir sind solche Länder nicht bekannt.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich habe den Eindruck, wir haben heute das Ideal unserer Vorstellung von der Fragestunde: kurze Fragen und kurze Antworten, nicht erfüllt. Wir müssen uns die rechte Form noch einmal überlegen.
Ich möchte feststellen, daß die Frage des Herrn Abgeordneten Kalbitzer aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft zurückgestellt ist.
Wir wollen nach einer getroffenen Vereinbarung so verfahren, daß ich zunächst die Große Anfrage zum Kindergeld aufrufe, aber auf jeden Fall um 11 Uhr die dritte Beratung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß durchgeführt wird. Sind wir mit der Kindergeld-Debatte vorher fertig, dann schon früher.
Ich rufe also den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Kindergeld (Drucksache 2100).
Zur Begründung der Anfrage hat Frau Abgeordnete Döhring das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Clara Döhring


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Mit großem Interesse haben meine politischen Freunde und ich feststellen können, daß unsere Große Anfrage sofort nach ihrer Einbringung ein bemerkenswertes Ergebnis gehabt hat. Der Herr Bundeskanzler hat sich nämlich wenige Tage, nachdem diese Große Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion vorlag, dazu entschlossen, öffentlich erklären zu lassen, daß Kindergeld für alle Zweiten Kinder gewährt werden solle. Wir hoffen sehr, daß wir nun heute von der Regierung eine klare Auskunft darüber erhalten, w i e die Gewährung von Kindergeld für die Zweiten Kinder verwirklicht werden soll.
    Es kann nicht bestritten werden, daß die verfehlte Kindergeldregelung, die von der CDU/CSU-Fraktion gegen die Stimmen aller anderen Parteien in diesem Hause im Jahre 1954 durchgesetzt wurde, zu außerordentlichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Aufbringung der Mittel geführt hat. Inzwischen sind nicht weniger als fünf verschiedene Kindergeldgesetze verabschiedet worden. Dadurch ist wohl die Gesetzgebung immer komplizierter und unübersichtlicher geworden, jedoch an der Fehlkonstruktion dieser Kindergeldgesetzgebung, nämlich an der besonderen Belastung lohnintensiver Klein- und Mittelbetriebe sowie der freiberuflich Tätigen hat sich nichts geändert.
    Die Auswirkungen des verfehlten Aufbringungssystems beim Kindergeld haben sich sehr bald gezeigt. Schon im Jahre 1956 hat deshalb der damalige Bundesarbeitsminister Anton Storch auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion diesem Hohen Hause dann zugesagt — ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten kurz zitieren —, unverzüglich
    die Kindergeldgesetze neu zu fassen und dabei Härten und Unbilligkeiten der derzeitigen Regelung zu beseitigen.
    Dies ist jedoch, wie Sie wissen, bis zum heutigen Tage nicht geschehen.
    An den berechtigten Vorhaltungen der Opposition und den Protesten der in Mitleidenschaft gezogenen Selbständigen konnte dann auch die Regierungspartei nicht länger vorübergehen. Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion selbst faßte der Bundestag am 26. Februar des vorigen Jahres einen Beschluß, der die Bundesregierung verpflichtete, erstens einen Untersuchungsbericht über die besonderen Belastungen der lohnintensiven Betriebe durch das Kindergeldaufbringungssystem und zweitens einen Gesetzentwurf über die gesetzliche Neuregelung vorzulegen. Der Gesetzentwurf sollte dem Bundestag s o rechtzeitig zugeleitet werden, daß er Anfang dieses Jahres hätte in Kraft treten können. Die Regierung hat sich jedoch über diesen Bundestagsbeschluß hinweggesetzt.
    In Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion versicherte Bundesarbeitsminister Blank am 3. Februar dieses Jahres, daß noch in der ersten Hälfte dieses Jahres der überfällige Untersuchungsbericht vorgelegt und eine Beschlußfassung der Bundesregierung über die Neuregelung des Kindergeldrechts erfolgen würde. Auch an diese Zusage hat sich die Bundesregierung nicht gehalten. Es ist mir unerklärlich, meine Herren und Damen von der Regierungspartei, wie diese Brüskierung des Parlaments mit der angeblich familien- und mittelstandsfreundlichen Politik, auf die sich die Regierungsparteien bei jeder sich bietenden Gelegenheit beziehen, zu vereinbaren ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wahrscheinlich dürfte Ihnen, meine Herren und Damen von der Regierungspartei, dieser Widerspruch selbst aufgegangen sein. Denn wie anders wäre die eigenartige Situation zu erklären, daß auf Antrag von Abgeordneten der Regierungsparteien der Bundestag am 5. Mai dieses Jahres sein Bedauern über die Versäumnisse der Bundesregierung aussprechen mußte!? Jedoch auch dieser Appell hat nichts genützt.
    Darum richte ich nun hier namens der SPD-Fraktion an die Bundesregierung zuerst die Frage: warum hat sich die Bundesregierung bisher weder an die Beschlüsse des Bundestages noch an ihre eigenen Zusagen in der Frage der Neugestaltung der Kindergeldgesetzgebung gehalten? Welche Gründe kann die Bundesregierung für diese beispiellosen Versäumnisse anführen?
    Zur zweiten Frage ist zunächst festzustellen, daß das gegenwärtige Aufbringungsverfahren völlig verfehlt ist. Inzwischen haben auch viele Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion diese Mißstände zugeben müssen. Obwohl die Aufbringung des Kindergeldes, wie jeder weiß, eine Aufgabe der Allgemeinheit ist, müssen nach der jetzigen Regelung der Arbeitgeber und der selbständig Schaffende hierfür aufkommen. Während z. B. ein hochbezahlter, in der



    Frau Döhring (Stuttgart)

    Industrie oder Wirtschaft Beschäftigter nichts aufzubringen braucht, müssen die freiberuflich tätigen Kreise, von denen zweifelsohne ein großer Teil viel niedrigere Einkommen hat, kräftig in die Tasche greifen. Das ist genauso ungerecht wie die unzumutbare Belastung der lohnintensiven Klein- und Mittelbetriebe.
    Man komme uns nicht mit dem Argument, es sei ja alles in Ordnung, weil das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese Aufbringungsmethode als noch gerade mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet habe. Politisch gesehen ist diese höchstrichterliche Entscheidung doch wahrlich kein Kompliment für den Gesetzgeber, d. h. in diesem Falle für die CDU/CSU-Fraktion, die ja seinerzeit das Kindergeldgesetz, das als das schlechteste von Europa gilt, ganz allein beschlossen hat.
    Nach wie vor ist insbesondere die gesamte Organisation mit besonderen Schwierigkeiten belastet. Wir wollen deshalb endlich von der Bundesregierung wissen, wann und w i e sie die Entlastung der Klein- und Mittelbetriebe und der freiberuflich Tätigen vornehmen will. Wir möchten endlich wissen, welche Vorschläge die Bundesregierung zur Änderung der verfehlten Aufbringungsmethode zu machen hat.
    Zu unserer dritten Frage habe ich namens meiner Fraktion folgendes zu bemerken. Eine der verhängnisvollsten Begleiterscheinungen der offiziellen Kindergeldpolitik ist das ständige Ausspielen der berechtigten Belange der Familien und des Mittelstandes gegeneinander. Ich möchte deshalb namens meiner Fraktion in aller Deutlichkeit aussprechen, daß eine vernünftige Kindergeldregelung nicht im Widerspruch zu den Interessen des Mittelstandes steht. Im Gegenteil, eine gute Familienpolitik ist die beste Mittelstandspolitik. Die Weiterentwicklung des Ausgleichs der Familienlasten wird nicht durch die Belange des Mittelstandes, sondern durch das gegenwärtige verfehlte Aufbringungsverfahren blockiert. Das muß ich Ihnen, meine Herren von der Regierung, hier einmal in aller Deutlichkeit sagen.
    Wir fragen nun die Bundesregierung, ob sie endlich bereit ist, die in dem derzeitigen Aufbringungsverfahren liegenden Schwierigkeiten zu beseitigen und damit die Voraussetzungen für eine vernünftige Weiterentwicklung des Familienlastenausgleichs zu schaffen.
    Zu Punkt 4 unserer Großen Anfrage gestatten Sie mir, darauf aufmerksam zu machen, daß die heutige unzureichende Regelung, nach der Kindergeld bekanntlich erst vom dritten Kind an gewährt wird, die jungen Familien weitgehend unberücksichtigt läßt. Dabei wissen wir doch alle auf Grund des täglichen Erlebens, daß gerade die Aufwendungen für das erste und das zweite Kind die jungen Familien außerordentlich schwer belasten,

    (Abg. Ruf: Wollen Sie nach wie vor Kindergeld für das erste Kind?)

    — Das wollen wir nach wie vor. Zunächst wollen
    wir aber den nächsten Schritt, und das ist das
    Kindergeld für das zweite Kind, Herr Kollege Ruf.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Herr Familienminister Wuermeling hat seit dem Jahre 1955 Denkschriften anfertigen lassen, in denen durchaus zutreffend die Notwendigkeit einer Ausweitung des Kindergeldes auf das zweite Kind begründet wird. Die Bundesregierung hat sich jedoch auch davon nicht beeindrucken lassen und ist bei ihrer ablehnenden Haltung hinsichtlich der Gewährung des Kindergeldes für das zweite Kind geblieben. Auch die Rücktrittsofferten des Herrn Ministers Wuermeling haben an dieser verständnislosen Haltung der Regierung den Familien mit zwei Kindern gegenüber nichts geändert,

    (Bundesminister Dr. Wuermeling: Doch!)

    zumal, wie sich sehr bald zeigte, der Herr Minister Wuermeling seine Rücktrittsandrohungen gar nicht ernst genommen hat.
    Eine der betrüblichsten Etappen auf dem Wege der Kindergeldgesetzgebung spielte sich im Juni vorigen Jahres anläßlich der wirtschaftlichen Angliederung des Saarlandes ab. Statt daß ihnen wenigstens das Kindergeld für das zweite Kind belassen wurde, mußten es die Familien im Saarland entgegen allen Versprechungen des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Familienministers erleben, daß ihnen sogar das Kindergeld für das zweite Kind und, wie Sie wissen, für das erste Kind weggenommen wurde. Das war eine große Enttäuschung für die saarländische Bevölkerung, die sie bis heute noch nicht überwunden hat.
    In der letzten, im vergangenen Jahr fertiggestellten Denkschrift des Familienministeriums über die wirtschaftliche Lage der Familien ist der Nachweis erbracht worden, daß in der Bundesrepublik die Ernährer von nicht weniger als einem Viertel aller Familien mit zwei Kindern ein Bruttoeinkommen beziehen, das unter 400 DM im Monat liegt, und sich damit im Bereich der Fürsorgeleistungen befinden. Im Durchschnitt sind dieser Denkschrift zufolge mindestens 80 DM erforderlich, um die Mindestaufwendungen für ein Kind zu decken. Das Sozialamt der Stadt Stuttgart sieht bei der Gewährung von Fürsorgeleistungen — lassen Sie mich das bitte nebenbei noch bemerken — sogar einen Betrag von 90 DM im Monat als unterste Grenze an. Soweit die Feststellungen in der Denkschrift.
    Anstatt aber nun schleunigst die Folgerungen aus diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ziehen und auch die Zweitkinder beim Kindergeld zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung diese aufschlußreiche Denkschrift des Herrn Familienministers für ein Staatsgeheimnis erklärt. Sie durfte nämlich nicht veröffentlicht werden, wahrscheinlich doch nur deshalb nicht, weil diese Feststellungen über die Lage eines großen Teils unserer Zwei-KinderFamilien nicht gut in ihr sogenanntes wirtschaftswunderliches Konzept gepaßt hätten. Die Verheimlichung von sozialen Mißständen halten meine politischen Freunde und ich aber für eine schlechte Methode der Familienpolitik.



    Frau Döhring (Stuttgart)

    Wir fragen deshalb die Bundesregierung, ob sie bereit ist, den von uns Sozialdemokraten seit vielen Jahren gestellten Anträgen auf Gewährung von Kindergeld vom zweiten Kind an nunmehr stattzugeben. Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Finanzierung des Kindergeldes aus allgemeinen Steuermitteln vorzunehmen, wie die SPD dies von Anfang an gefordert hat?
    Zur letzten Frage habe ich namens meiner Fraktion folgendes vorzubringen. Infolge von Versäumnissen, die die Bundesregierung zu verantworten hat, ist unter Mißachtung ausdrücklicher Beschlüsse dieses Hohen Hauses ein Inkrafttreten der Kindergeldneuregelung mit Wirkung ab 1. Januar dieses Jahres unmöglich gemacht worden. Hier zeigt sich ein bedauerlicher Widerspruch zwischen den familienfreundlichen Sonntagsreden von Ministern der Bundesregierung und der tatsächlich praktizierten Politik.

    (Beifall bei der SPD und der FDP.)

    Ganz offenbar hat aber die Einbringung dieser Ihnen vorliegenden Großen Anfrage der SPD Wunder gewirkt; vielleicht hat auch das Heranrücken des Termins der nächsten Bundestagswahl den Parteichef der Regierungspartei zu seiner öffentlichen Erklärung veranlaßt, die zweiten Kinder nun zu berücksichtigen. Aber sei dem, wie dem sei, eine Hinauszögerung der überfälligen gerechten Neugestaltung des Kindergeldrechts ist den betroffenen Familien und den mittelständischen Kreisen gegenüber nicht länger zu verantworten.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wir möchten daher von der Bundesregierung wissen, ob sie bereit ist, den versprochenen Gesetzentwurf zur Kindergeldneuregelung s o rechtzeitig vorzulegen, daß ein Inkrafttreten am 1. Januar 1961 sichergestellt ist.
    Abschließend möchte ich nochmals mit allem Nachdruck darauf hinweisen, daß die Gewährung von Kindergeld keine berufsständische Angelegenheit ist, sondern eine Sache der Allgemeinheit. Es muß endlich der Schlußstrich unter das verunglückte Aufbringungsverfahren für das Kindergeld gezogen werden. Im übrigen richte ich den dringenden Wunsch an Sie, meine Herren und Damen von der Regierungspartei, nicht etwa den bestehenden bisherigen fünf Kindergeldgesetzen nun etwa ein sechstes hinzuzufügen.

    (Abg. Ruf: Stimmt ja gar nicht!)

    Davor, Herr Kollege Ruf, möchte ich aus guten Gründen besonders warnen, denn das würde den jetzt schon auf diesem Gebiet bestehenden Gesetzeswirrwarr nur noch vergrößern. Nach dieser nun schon Jahre andauernden Kindergeldtragödie kann die Bevölkerung wahrlich erwarten, daß jetzt endlich eine gerechte Gestaltung des Kindergeldrechts vorgenommen wird.

    (Beifall bei der SPD.)