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ID0313001300

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    Deutscher Bundestag 130. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1960 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen 2157, zu 2157) Frage des Abg.. Kalbitzer:. Betriebsbereitschaft der der Regierung von Nigeria übergebenen fahrbaren Kliniken 7479 B Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Zufahrt nach Straßburg von der neuen Autobahn Frankfurt—Basel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7479 C Frage des Abg. Wittrock Mitwirkung des Bundes bei der Finanzierung von Baumaßnahmen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs außerhalb der Straßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7480 A, 7481 À, B, C Wittrock (SPD) 7481 A, B Ritzel (SPD) 7481 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Tariferhöhungen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7481 C, 7482 A, B, C, D, 7483 A Dr. Mommer (SPD) 7482 A Dr. Bleiß (SPD) 7482 B, C Faller (SPD) 7482 D Wittrock (SPD) 7483 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Annäherung vermutlich deutscher Düsenjäger an die Verkehrsmaschine der britischen Königin Hopf, Staatssekretär 7483 B, C, D, 7484 A Dr. Mommer (SPD) 7483 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7483 D Felder (SPD) . . . . . 7483 D, 7484 A Frage des Abg. Dr. Brecht: Fehlbestand an Wohnungen Lücke, Bundesminister . . . 7484 B, D, 7485 A, B, C Dr. Brecht (SPD) . . . . . . 7484 C, D Dr. Bartels (CDU/CSU) 7485 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7485 B Frage des Abg. Dr. Brecht: Rechtsverordnung betr. Miet- und Lastenbeihilfen Lücke, Bundesminister . . . 7485 C, D, 3486 A, B, C, D, 7487 A Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 7485 D Dr. Bartels (CDU/CSU) 7486 A Wittrock (SPD) 7486 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7486 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 7487 A Franke (SPD) 7487 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung, Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 Frage des Abg. Dr. Brecht: Wohnungsbaumittel für Stadt- und Landkreise Lücke, Bundesminister 7487 B, D, 7488 A Dr. Brecht (SPD) 7487 B, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 7487 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kindergeld (Drucksache 2100) Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 7488 A, 7494 D Blank, Bundesminister '7490 C Dr: Schellenberg (SPD) . . . 7492 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) 7494 Ç Spitzmüller (FDP) 7494 D Dr. Wuermeling, Bundesminister 7496 D Frau Korspeter (SPD) . . . . . .. 7497 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7497 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7499 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2166); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2127) — Dritte Beratung —Scheppmann (CDU/CSU) 7500 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . 7500 C Lange (Essen) (SPD) 7501 A, 7502 B, 7503 D, 7504 A Illerhaus (CDU/CSU) . . 7501 D, 7505 A Franzen (CDU/CSU) . . 7502 C, 7505 B Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 7503 A, 7505 C Wieninger (CDU/CSU) 7503 B Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . 7504 B Killat (Unterbach) (SPD) 7504 C Spitzmüller (FDP) 7505 D Rasner (CDU/CSU) 7506 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 7506 B Diebäcker (CDU/CSU) 7506 B Dürr (FDP) 7506 D Handhabung der Geschäftsordnung bei Erklärungen zur Abstimmung 7507 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD, CDU/CSU, FDP und Gruppe der DP) (Drucksache 2097 [neu]); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache 2167) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7507 C Nächste Sitzung 7507 D Anlagen 7509 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 7479 130. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 28. 10. Dr, Atzenroth 28. 10. Dr. Baade 28. 10. Bach 28. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Bauereisen 28. 10. Dr. Bechert 28. 10. Behrisch 11. 11. Dr. Besold 28. 10. Dr. Birrenbach 28. 10. Fürst von Bismarck 28. 10. Blöcker 28. 10. Frau Brauksiepe 28. 10. Brese 28. 10. Demmelmeier 28. 10. Dopatka 28. 10. Eilers (Oldenburg 28. 10. Engelbrecht-Greve 28. 10. Eder 28. 10. Etzenbach 28. 10. Finckh 28. 10. Dr. Frey 29. 10. Funk 30. 11. Dr. Furler 28. 10. Gedat 28. 10. Gerns 28. 10. Glüsing (Dithmarschen) 28. 10. Dr. Gradl 28. 10. Dr. Greve 28.10. Freiherr zu Guttenberg 28. 10. Hamacher 28. 10. Hellenbrock 28. 10. Dr. Graf Henckel 28. 10. Höfler 28. 10. Holla 28. 10. Hübner 28. 10. Jacobs 28. 10. Dr. Jordan 28. 10. Jürgensen 31. 10. Frau Kettig 11. 11. Frau Kipp-Kaule 28. 10. Dr. Kopf 28. 10. Krammig 31. 10. Frau Krappe 28. 10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig 28. 10. Kriedemann 28. 10. Leber 28. 10, Lermer 7. 11. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Margulies 28. 10. Frau Dr. Maxsein 28. 10. Meis 28. 10. Dr. Menzel 28. 10. Metter 28. 10. Müller-Hermann 28. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Murr 28. 10. Neuburger 28. 10. Neumann 28. 10. Pohle 31. 10. Dr. Preusker 28. 10. Frau Dr. Probst 28. 10. Pütz 4. 11. Rademacher 28. 10. Dr. Rüdel (Kiel) 28. 10. Scheel 28. 10. Dr. Schild 28. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 28. 10. Frau Schmitt (Fulda) 28. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Schultz 28. 10. Schütz (Berlin) 8. 11. Seuffert 28. 10. Stahl 28. 10. Dr. Stammberger 28. 10. Dr. Starke 28. 10. Frau Dr. Steinbiß 28. 10. Stenger 15. 11. Dr. Stoltenberg 28. 10. Striebeck 28. 10. Dr. Vogel 30. 10. Wacher 28. 10. Wagner 28. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 10. Dr. Weber (Koblenz) 28. 10. Weinkamm 28. 10. Werner 28. 10. Dr. Will 28. 10. Wischnewski 28.10. Dr. Zimmermann 28. 10. b) Urlaubsanträge Dr. von Haniel-Niethammer 6. 11. Dr. Dr. Heinemann 4. 11. Pohle 30. 11. Frau Renger 4. 11. Anlage 2 Umdruck 711 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nummer 4 c eingefügt: 4 c. Nach § 18 wird folgender neuer § 18 a eingefügt: „§ 18 a Abweichend von § 3 Abs, 1 Nr. 3 dürfen Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen auf 7510 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 Friedhöfen sowie in einem Umkreis von 300 m von Friedhöfen sonnabends bis siebzehn Uhr geöffnet sein."' Bonn, den 27. Oktober 1960 Mauk Spitzmüller Dr. Imle Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 712 Änderungsantrag der Abgeordneten Arndgen, Dr. Dittrich, Franzen, Scheppmann, Wieninger, Diebäcker und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird Nr. 1 a gestrichen. 2. In Artikel 1 erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. In § 10 Abs. 1 a) wird hinter das Wort „aufzuführenden" das Wort „Ausflugs-," gesetzt; ferner werden die Worte „Andenken und Badegegenstände, Devotionalien, Tabakwaren, Frischobst, Obstsäfte, Süßigkeiten, Blumen und Zeitungen" ersetzt durch die Worte „Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 811), Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind,"; b) wird außerdem das Wort „sechzehn" durch das Wort „zweiundzwanzig" ersetzt.' 3. In Artikel 1 Nr. 4 a erhält Buchstabe b folgende Fassung: ,b) In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „sechzehn" durch das Wort „zweiundzwanzig" ersetzt.' 4. In Artikel 1 wird Nr. 4 b gestrichen. 5. In Artikel 1 wird Nr. 6 gestrichen. 6. Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: „Artikel 2 a Die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden können in Grenz- und Marktorten Ausnahmen von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 und des § 17 Abs. 1 für den 11. und 18. Dezember 1960 erteilen. Der für den Verkauf freigegebene Zeitraum darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muß spätestens um achtzehn Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Die Ausnahmen sind unter der Bedingung zu erteilen, daß die Verkaufsstellen am 10. und 17. Dezember 1960 für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden ab vierzehn Uhr geschlossen sind. Die Regelung muß für alle Verkaufsstellen eines Grenz- oder Marktortes einheitlich erfolgen." Bonn, den 27. Oktober 1960 Scheppmann Wieninger Diebäcker Franzen Arndgen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 713 Änderungsantrag der Abgeordneten Killat (Unterbach), Lange (Essen), Odenthal und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 4 a wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: ,vor a) In Absatz 1 wird dem ersten Satz nach einem Komma angefügt: „jedoch nicht an den Weihnachtsfeiertagen sowie Sonn- und Feiertagen, die einem Sonnabend folgen, an dem bis sieben Uhr und ab achtzehn Uhr die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen."' Bonn, den 27. Oktober 1960 Killat (Unterbach) Lange (Essen) Odenthal Frau Rudoll Folger Scharnowski Hufnagel Behrendt Ludwig Reitz Börner Könen (Düsseldorf) Frau Nadig Frau Eilers (Bielefeld) Frau Krappe Junghans Dr. Königswarter Wilhelm Theil (Bremen) Dr. Tamblé Rohde Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 7511 Anlage 5 Umdruck 714 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage — Drucksache 2100 — der Fraktion der SPD betr. Kindergeld Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag unverzüglich einen Gesetzentwurf über die Neuordnung des Kindergeldes vorzulegen. Der Gesetzentwurf soll folgenden Inhalt haben: 1. Das gegenwärtige Aufbringungsverfahren, das besonders die lohnintensiven Klein- und Mittelbetriebe belastet, wird nach Ablauf einer einjährigen Übergangszeit durch die Finanzierung des Kindergeldes aus allgemeinen Steuermitteln abgelöst. 2. Kindergeld wird mit Wirkung ab 1. Januar 1961 auch für alle zweiten Kinder aus allgemeinen Steuermitteln gewährt. 3. Die bisher verabschiedeten 5 Kindergeldgesetze (Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 — BGBl. I S. 333; Kindergeldanpassungsgesetz vom 7. Januar 1955 — BGBl. I S. 17; Kindergeldergänzungsgesetz vom 23. Dezember 1955 — BGBl. I S. 841; Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 26. Juli 1957 — BGBl. I S. 1061; Zweites Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 16. März 1959 — BGBl. I S. 153) werden aufgehoben und durch eine übersichtliche Neuregelung ersetzt. Bonn, den 27. Oktober 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 715 Änderungsantrag der Abgeordneten Killat (Unterbach), Lange (Essen), Odenthal, Frau Rudoll und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 4 a erhält folgenden Buchstaben vor a: vor a) In Absatz 1 ist vor dem letzten Satz folgender Satz einzufügen: „Wird hiervon Gebrauch gemacht, so müssen die offenen Verkaufsstellen an den jeweils voraufgehenden Sonnabenden ab vierzehn Uhr geschlossen werden." ' Bonn, den 28. Oktober 1960 Killat (Unterbach) Börner Lange (Essen) Könen (Düsseldorf) Odenthal Frau Nadig Frau Rudoll Frau Eilers (Bielefeld) Folger Frau Krappe Scharnowski Junghans Hufnagel Dr. Königswarter Behrendt Wilhelm Ludwig Theil (Bremen) Dr. Mommer Dr. Tamble Reitz Rohde
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das ist mir bekannt, Herr Kollege Ritzel; in Deutschland werden diese Probleme ja in der Reichsgaragenordnung entsprechend geregelt und in den neuen Bestimmungen, auf die ich in meiner Antwort hingewiesen habe.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich ziehe dann die Frage des Herrn Abgeordneten Mommer vor, die als eine der wichtigen Fragen nachträglich zugelassen wurde; Sie finden sie unter II in dem Nachtrag zu Drucksache 2157:
Wie vereinbart die Bundesregierung die am 26. Oktober 1960 beschlossenen Tariferhöhungen, die die Gefahr von Preissteigerungen in sich schließen, mit der vom Herrn Bundeswirtschaftsminister gemachten Ankündigung wirksamer Maßnahmen zur Konjunkturdämpfung

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich darf in Beantwortung der Frage daran erinnern, daß die Sanierung der Deutschen Bundesbahn ein strukturelles Problem ist. Man sollte wohl derartige strukturell bedingte wirtschaftliche Probleme grundsätzlich nicht in Abhängigkeit von zeitbedingten konjunkturpolitischen Überlegungen betrachten.
    Ich darf ferner daran erinnern, daß die Deutsche Bundesbahn ein Dienstleistungsbetrieb ist. In Betrieben dieser Art mit ihrem hohen Anteil an Personalkosten lassen sich Kostenänderungen bei den Löhnen und Gehältern durch Rationalisierung und durch organisatorische Maßnahmen nur bis zu einer gewissen Grenze und nach entsprechendem Zeitablauf abfangen. Der Deutschen Bundesbahn sind durch solche Kostenänderungen, .die im Jahre 1960 eingetreten sind, Mehrausgaben in Höhe von über 400 Millionen DM jährlich entstanden, die nicht durch sofort wirksame Einsparungen aufgefangen werden konnten.
    Im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn und unter Zustimmung der dazu zu hörenden wirtschaftlichen Gremien hat daher der Vorstand der Deutschen Bundesbahn zwecks Ausgleich der Ausgaben und der Einnahmen, wie ihm dies im Bundesbahngesetz auferlegt ist, die Anhebung einer Anzahl von Tarifen beantragt. Er hat sich dabei unter Berücksichtigung der Wettbewerbslage, ferner um Abwanderungen zu vermeiden, und aus grundsätzlichen wirtschaftlichen Überlegungen entschlossen, bei der Bundesregierung die Anhebung von solchen Beförderungsentgelten zu beantragen, die nach dem dem Hohen Hause vorliegenden Bericht der vom Deutschen Bundestag für die Deutsche Bundesbahn eingesetzten Prüfungskommission weit unter den nachweisbaren Selbstkosten liegen.
    Im Zuge der Verhandlungen hat sich die Bundesregierung nicht bereit gefunden, den Anträgen der Deutschen Bundesbahn in vollem Ausmaß stattzugeben, obwohl der Vorstand seinerseits nicht einmal beantragt hatte, die Entgelte etwa bis zur Deckung 'der entstehenden Selbstkosten anzuheben, wie dies in dem Prüfungsbericht vorgeschlagen ist. Die Bundesregierung hat den Antrag auf Anhebung der Schülertarife abgelehnt und die Zeitkartenpreise des Berufsverkehrs um 25 % und nicht, wie beantragt, um 46 % anzuheben gestattet. Zum teilweisen



    Bundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm
    Ausgleich des bei diesen Verkehren bei der Deutschen Bundesbahn entstehenden Defizits hat sie ihrerseits aus Steuermitteln der Deutschen Bundesbahn zur Rationalisierung des Personenverkehrs einen jährlichen Zuschuß von 150 Millionen DM gewährt, so daß die Steuerzahler für diese Verkehre mehr als den doppelten Betrag zu übernehmen haben als die Verkehrsnutzer. Die Auswirkungen der nunmehr verbleibenden Tariferhöhungen, die jährlich Mehreinnahmen von rund 200 Millionen DM, also 50 % der Kostenerhöhungen, erbringen werden und deren Aufbringungsraum sehr weit gespannt ist, auf die Preise sind so geringfügig, daß ihnen auch nach Ansicht des Herrn Bundesministers für Wirtschaft im Rahmen der gesamten Konjunkturpolitik keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt.