Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Danke sehr. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Wohnungsbau möchte ich die Frage des Herrn Kollegen Wittrock wie folgt beantworten:
Die Frage ist zu verneinen. Zur Begründung führe ich aus: Als Bundesminister für Verkehr habe ich mich selbstverständlich auch mit den Fragen des ruhenden Verkehrs in den Städten befaßt, vor allem mit den Möglichkeiten der Finanzierung von Parkplätzen, Parkhäusern, Garagen, Einstellplätzen und dergleichen.
Was die rechtliche Seite anlangt, darf ich annehmen, daß bekannt ist, daß das Grundgesetz die Zuständigkeit des Bundes auf dem Gebiete des Straßenbaus auf die Landstraßen des Fernverkehrs beschränkt hat, daß also die Zuständigkeit für die städtischen Straßen und die straßenbaulichen Belange in den Städten nicht beim Bund liegt. Gleichwohl bin ich der Meinung, daß sich auch die Bundesregierung durchaus Gedanken darüber machen soll, wie den gegebenen Notständen in den Städten abgeholfen werden kann. Soweit Bundesinteressen, also Interessen des Fernverkehrs, vorliegen, gewährt der Bund bekanntlich Zuschüsse für Ortsdurchfahrten und gemeindliche Zubringerstraßen zu den Bundesstraßen, aber nicht für Parkplätze.
In den Gemeinden Parkplätze zu schaffen, ist nicht Aufgabe des Bundes. Das ist anders als auf den freien Strecken. Das Bundesfernstraßengesetz hat in § 5 ausdrücklich bestimmt, daß der Bund für Gehwege und Parkplätze in den Gemeinden nicht Baulastträger ist. Es handelt sich insoweit überwiegend um die Befriedigung örtlicher Verkehrsbedürfnisse, die nach der grundgesetzlichen Aufteilung in die Zuständigkeit der Länder oder nach Landesrecht in die der Gemeinden fällt.
Das gemeindliche Interesse überwiegt besonders, weil schon die Geschäftswelt in den Innenstädten gesteigertes Interesse daran haben muß, für entsprechenden Parkraum in und am Rande der Innenstädte zu sorgen, falls sie nicht eine starke Entwertung ihrer Geschäfte und Grundstücke befürchten soll. Die Errichtung von Park- und Einstellplätzen ist daher in erster Linie eine Angelegenheit dieser Geschäftswelt. Die Praxis hat bereits gezeigt — ich erinnere z. B. an den Kaufhof in Köln oder an den Bundesbahnhof in München —, daß es durchaus möglich ist, Parkhäuser an und in den Geschäftsteilen der Städte auch wirtschaftlich zu gestalten und zu betreiben. Es ist also nicht erforderlich, daß diese Aufgaben von der öffentlichen Hand unmittelbar erfüllt werden.
Andererseits erscheint es notwendig, daß bei städtebaulichen Planungen entsprechende Plätze in den Städten für Parkplätze und Einstellplätze ausgewiesen werden, auf denen dann die freie Wirtschaft die erforderlichen Einrichtungen erstellt. Die Möglichkeiten hierzu hat das Bundesbaugesetz in § 9 Abs. 1 Nr. 1 e und 12 in ausreichendem Maße geschaffen. Ich darf dabei auch noch auf § 127 Abs. 2 Nr. 3 dieses Gesetzes verweisen, wonach Parkflächen an Anbaustraßen und Sammelstraßen zu den Erschließungsanlagen gehören, deren Kosten als Erschließungskosten die Gemeinden von den Beitragspflichtigen erheben können. Die Benutzung derartiger Einrichtungen ist dann selbstverständlich nur gegen Bezahlung einer Gebühr möglich. Die Gemeinden können auch aus den Einnahmen der Parkuhren das ihrige dazu beitragen, neuen Parkraum zu schaffen.
Im übrigen ist es nach der Reichsgaragenordnung vom 17. Februar 1939 Aufgabe der Baugenehmigungsbehörden, dafür zu sorgen, daß bei Neu- und Umbauten diesem Gesetz entsprechend Garagen und Einstellräume von den Bauherren geschaffen werden. Diese Vorschriften sind auch in den Entwurf der Musterbauordnung übernommen worden.
Mit großer Sorge beobachten wir, daß in den geschlossenen Ortschaften ,die Straßen durch abgestellte Kraftfahrzeuge mehr und mehr verstopft werden. Letzten Endes ist der Straßenraum für den fließenden und nicht für den ruhenden Verkehr da. Bei einem raschen Anwachsen der Zahl der Fahrzeuge ist zu befürchten, daß ,die Straßen in den Ortschaften in absehbarer Zeit vom fließenden Verkehr nur noch unter großen Schwierigkeiten benutzt werden können. Wir haben uns deshalb mit dem Bundesministerium für Wohnungsbau und mit den kommunalen Spitzenverbänden in Verbindung gesetzt, um zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr Richtlinien für die Schaffung von Parkraum zu entwerfen und mit den zuständigen obersten Landesbehörden zu erörtern.
Es bieten sich dabei folgende Lösungen an: erstens Schaffung von Parkraum und Parkhäusern durch die öffentliche Hand und Entscheidung über die Gebührenpflichtigkeit der Benutzung; zweitens Schaffung von Garagen und Einstellräumen durch die Hausbesitzer und Geschäftsleute: Ausbau der einschlägigen Bestimmungen der Garagenordnung. Welches dieser beiden Systeme den Vorrang verdient sowie ob und welche Kombinationen dieser Systeme zweckmäßig sind, ist in den Verhandlungen noch zu klären.
Sobald wir uns mit dem Bundesministerium für Wohnungsbau über das weitere Vorgehen geeinigt haben, wird versucht werden, mit Hilfe der interessierten Stellen einen Arbeitsausschuß zu bilden, der die Lösungsmöglichkeiten prüfen und Vorschläge für Richtlinien zu formulieren hat.