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ID0312817200

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    Deutscher Bundestag 128. Sitzung Bonn, den 21. Oktober 1960 Inhalt: Begrüßung von Abgeordneten aus den Parlamenten von Nigeria und Kenia . . . 7397 A Fragestunde (Drucksachen 2131 [neu], zu 2131 [neu]) Frage des Abg. Junghans: Rechtsverordnung betr. Sonntagsarbeit in der Eisen- und Stahlindustrie Blank, Bundesminister 7379 C Frage des Abg. Dürr: Wörterbücher für Sprachen der Entwicklungsländer Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7379 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Beteiligung des Bundesjustizministers an der „Deutschland-Fernseh-GmbH" Dr. Schröder, Bundesminister . . 7380 B, C, 7381 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 7380 C Wittrock (SPD) 7380 C, D Jahn (Marburg) (SPD) 7381 A Erler (SPD) 7381 B Frage des Abg. Kurlbaum: Besprechung des Bundeskanzlers mit der Industrie, Frage der Umsatzausgleichsteuer Dr. Schröder, Bundesminister . . 7381 C, D, 7382 A Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 7381 C Dr. Mommer (SPD) . . . 7381 D, 7382 A Frage des Abg. Dr. Deist: Besprechung des Bundeskanzlers mit der Industrie in Abwesenheit des Bundeswirtschaftsministers Dr. Schröder, Bundesminister 3382 A, B, C, D, 7383 B Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 7382 B, C Dr. Arndt (SPD) . . . . 7382 D, 7383 A Frage des Abg. Rehs: Auszählungen aus der statistischen Erfassung der Vertriebenenausweisanträge Dr. Schröder, Bundesminister . 7383 B, C Rehs (SPD) . . . . . . . . . 7383 C, D Frage des Abg. Hamacher: Auswertung der Ergebnisse in dem Ermittlungsverfahren gegen Eichmann Schäffer, Bundesminister . . . . 7384 A, C Hamacher (SPD) . . . . . . . . 7384 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Oktober 1960 Frage des Abg. Windelen: Patentschutz für Erfindungen aus der Bundesrepublik in den Ostblockländern Schäffer, Bundesminister . . . . . 7384 C Frage des Abg. Windelen: Patentschutz für Anmeldungen aus den Ostblockländern Schäffer, Bundesminister . . . . . 7384 D Frage des Abg. Eschmann: Auflösung des Verwaltungsstabes für die deutschen Dienstgruppen bei der US-Luftwaffe Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7385 A, B Eschmann (SPD) 7385 A Frage des Abg. Dröscher: Flugplatz bei Bad Kreuznach Dr. Hettlage, Staatssekretär 7385 B, C, D Dröscher (SPD) 7385 C, D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Wertfortschreibungsgrenze im Bewertungsrecht Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7386 A Frage des Abg. Ritzel: Ausprägung von Goldmünzen Dr. Hettlage, Staatssekretär 7386 B, C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . 7386 C, D Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 7386 D Frage des Abg. Keller: Finanzierungshilfe für den Bau des Düsenverkehrsflugzeuges HBF 314 Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 7387 A Keller (FDP) 7387 A Frage des Abg. Murr: Preisunterschiede bei Dieselkraftstoffen Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 7387 B, C Murr (FDP) . . . . . . . . . 7387 C Frage des Abg. Murr: Preisunterschiede bei Düngemitteln Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 7387 C, 7388 A Murr (FDP) 7388 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Ausführungen des Bundesernährungsministers über die Agrarpolitik Dr. Sonnemann, Staatssekretär 7388 A, B, C, 7389 A, C Dr. Mommer (SPD) 7388 B Frau Strobel (SPD) 7388 C Kriedemann (SPD) . . . 7388 D, 7389 B Frage des Abg. Murr: Standort der Bundesanstalt für Fleischforschung Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 7389 D, 7390 B, C, D, 7391 A, B Murr (FDP) 7390 B, D Herold (SPD) 7390 C Mattick (SPD) . . . . . . . . 7391 A, C Antrag betr. Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit (Drucksache 2072 [neu]) Leonhard (CDU/CSU) 7391 C Dr. Rutschke (FDP) . . . 7392 A, 7396 C Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 7396 A Dr. Bucher (FDP) . . . 7396 B, 7399 B Rimmelspacher (SPD) 7398 B Leicht (CDU/CSU) . . . 7398 C, 7399 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 23 (Drucksache 2062) und in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 24 des Ausschusses für Petitionen (Drucksache 2125) Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 7400 A, 7403 D Memmel (CDU/CSU) 7403 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes (Drucksache 2037) - Erste Beratung — Schäffer, Bundesminister 7404 A Dr. Kanka (CDU/CSU) 7409 A Jahn (Marburg) (SPD) 7412 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 7414 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Oktober 1960 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 über Rüstungskontrollmaßnahmen der Westeuropäischen Union (Drucksache 2071) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7418 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 29. April 1957 zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten (Drucksache 2081) — Erste Beratung • — 7418 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur" (Drucksache 2067) — Erste Beratung — . . . 7418 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2097 [neu]) — Erste Beratung — . . . . . 7418 D Antrag betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks in Köln, Sachsenring 69, an die Firma Farbwerke Hoechst AG in Frankfurt (Main)-Hoechst (Drucksache 2064) 7418D Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1957 — Einzelplan 20 — (Drucksache 1381, 2073) 7419 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2076, Umdruck 551 [neu]) 7419 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Afghanistan über den Luftverkehr (Drucksache 1830) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 2083) — Zweite und dritte Beratung — 7419 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. September 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über den Luftverkehr (Drucksache 1832); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 2084) — Zweite und dritte Beratung — 7419 C Antrag betr. Ernteschäden 1960 (CDU/CSU) (Drucksache 2095) 7419 D Nächste Sitzung 7419 D Anlagen 7421 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Oktober 1960 7379 128. Sitzung Bonn, den 21. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 21. 10. Altmaier 23. 10. Dr. Atzenroth 21. 10. Bach 21. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Frau Berger-Heise 21. 10. Fürst von Bismarck 21. 10. Dr. Böhm 22. 10. Börner 21. 10. Frau Brauksiepe 21. 10. Dr. Brecht 21. 10. Dr. Burgbacher 21. 10. Demmelmeier 21. 10. Dr. Dollinger 21. 10. Dowidat 21. 10. Eberhard 21. 10. Eilers (Oldenburg) 21. 10. Engelbrecht-Greve 21. 10. Dr. Friedensburg 21. 10. Funk 21. 10. Dr. Furler 21. 10. Dr. Gleissner 21. 10. Dr. Götz 21. 10. Dr. Greve 21. 10. Freiherr zu Guttenberg 21. 10. Dr. Fleck (Rottweil) 21. 10. Frau Herklotz 21. 10. Höhmann 21. 10. Illerhaus 21. 10. Jacobi 22. 10. Dr. Jordan 21. 10. Jürgensen 31. 10. Frau Keilhack 21. 10. Kemmer 21. 10. Dr. Kempfler 21. 10. Kinat (Spork) 21. 10. Koenen (Lippstadt) 23. 10. Frau Korspeter 21. 10. Kramel 21. 10. Krammig 31. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 21. 10. Lantermann 21. 10. Dr. Löhr 21. 10. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 21. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Margulies 21. 10. Dr. Martin 21. 10. Mengelkamp 21. 10. Mensing 21. 10. Dr. Menzel 22. 10. Mischnick 21. 10. Müller (Worms) 21. 10. Neuburger 21. 10. Dr. Pflaumbaum 21. 10. Pohle 31. 10. Frau Dr. Rehling 22. 10. Dr. Reinhard 21. 10. Dr. Reith 21. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Reitz 21. 10. Sander 21. 10. Scheel 21. 10. Schlick 21. 10. Schneider (Hamburg) 21. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 21. 10. Schultz 21. 10. Dr. Schwörer 21. 10. Seuffert 21. 10. Stahl 21. 10. Stenger 15. 11. Storch 21. 10. Sträter 22. 10. Struve 21. 10. Wacher 21. 10. Wagner 21. 10. Walter 21. 10. Weimer 21. 10. Weinkamm 21. 10. Dr. Winter 21. 10. Wittmer-Eigenbrodt 22. 10. b) Urlaubsanträge Frau Kettig 11. 11. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig 28. 10. Lermer 7. 11. Frau Schmitt (Fulda) 28. 10. Schütz (Berlin) 8. 11. Dr. Vogel 30. 10. Werner 28. 10. Anlage 2 Umdruck 697*) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Leicht, Leonhard, Baier (Mosbach), Neuburger, Knobloch, Höfler und Genossen betr. Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit (Drucksache 2072 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. zu untersuchen a) die Umstände, die zum Auftreten der peronospora-tabacina bei der Tabakernte 1960 geführt haben, b) die Berechtigung der in der Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang gegen Bedienstete zweier Bundesbehörden erhobenen Vorwürfe." Bonn, den 20. Oktober 1960 Dr. Mende und Fraktion 1 Dieser Umdruck erhält als selbständiger Antrag die Drucksachennummer 2152.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Albert Leicht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der zweite Antrag, Herr Präsident, müßte dann wohl nicht an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß, sondern an den Rechtsausschuß überwiesen werden.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Der Rechtsausschuß wird sich wohl kaum mit dieser Frage befassen können. Besteht Einverständnis, daß wir die beiden Anträge einheitlich behandeln? — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist die Überweisung an die beiden genannten Ausschüsse erfolgt.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
a) Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 der Geschäftsordnung,



Vizepräsident Dr. Dehler
b) Beratung der Sammelübersicht 23 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache 2062),
c) Beratung der Sammelübersicht 24 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 6. Oktober 1957 bis 30. September 1960 eingegangenen Petitionen (Drucksache 2125).
Das Wort hat ,der Berichterstatter, Abgeordneter Spies (Emmenhausen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Spies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, dem Hohen Hause im Auftrage des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit in den vergangenen drei Jahren dieser Wahlperiode und insbesondere im Kalenderjahr 1960 zu berichten und zwei Sammelübersichten — Drucksachen 2062 und 2125 — mit den Ausschußempfehlungen für die Art der Erledigung von 557 Petitionen vorzulegen. Die Übersichten und Schaubilder am Ende der Drucksache 2125, auf die ich Ihre besondere Aufmerksamkeit lenken möchte und die ich noch erläutern werde, zeigen Ihnen einmal, in welchem Umfang und in welcher Art von dem Petitionsrecht in der Berichtszeit Gebrauch gemacht wurde, und zum anderen, wie umfangreich und vielgestaltig die Arbeit des Ausschusses, seiner Mitglieder und Verwaltungsangehörigen war und ist.
    Dem Ausschuß obliegt bekanntlich die Tätigkeit, die sich aus der Anerkennung des Petitionsrechtes im Grundgesetz ergibt. Nach Art. 17 des Grundgesetzes darf sich jeder, der imstande ist, seine Gedanken in vernünftiger, verständlicher Form zu äußern, ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Beruf, Konfession, Nationalität einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen bittend oder beschwerdeführend an den Bundestag wenden. Voraussetzung ist allerdings, daß die Eingaben schriftlich, möglichst in deutscher Sprache, vorgebracht und eigenhändig unterschrieben werden. Der gelegentlich geäußerte Wunsch nach mündlichem Vortrag des Anliegens mußte und muß leider auch in Zukunft im Hinblick auf die große Zahl der Eingaben und auf die Notwendigkeit einer ungestörten Bearbeitung zurückgewiesen werden.
    Die Eingaben sind an den Deutschen Bundestag, an seinen Präsidenten oder an den Ausschuß für Petitionen zu richten. Schreieben mit anderen Adressen, wie „Depositions"-, „Peditions"-, „Petenten"-, „Possitions"-, „Pelitarius"-, „Repitations"- „Deputations"-, „Präzisions"-, „Bitte-Bitte"-, „Speditions"-, „Kassations " -, „Spekulations"-, „Exekutions"-, „Patrizier"-, „Etepetete"-Ausschuß, „Lästerkasten"-, „Letzte Hilfe", „Nihibilianshof", „ Bundeskummerkasten" oder „Bittschriftenlinde von Bonn" — oft ohne weitere Anschrift — erreichen aber ebenfalls die richtige Stelle, wohl weil inzwischen allgemein bekannt ist, wer bei dieser Addressierung gemeint ist und wer sich der Nöte, Kümmernisse und Sorgen der Bevölkerung annimmt.
    Der Ausschuß registrierte allein in der 3. Wahlperiode 322 973 Petitionen. In der 1. Wahlperiode waren es rund 27 000, in der 2. Wahlperiode rund 33 000. Der große Anstieg erklärt sich im wesentlichen durch den Eingang von 286 924 Eingaben zur Rot-Kreuz-Konvention gegen Atomwaffen. Auffallenderweise sind in den letzten beiden Jahren in größerem und zunehmendem Umfang Petitionen nicht nur zum Zwecke ,der Abhilfe persönlicher Beschwerden aus eigenem, sondern auch im allgemeinen Interesse eingereicht worden, die der Annahme, Ablehnung oder Abänderung von Gesetzen, der Einbringung von Anträgen, Entschließungen und anderen parlamentarischen Beschlüssen dienen. Überwiegend geschah dies in Form von Massenoder Sammelpetitionen, beispielsweise außer zur Rot-Kreuz-Konvention gegen Atomwaffen zum Notdienst-, Ladenschluß-, Jugendarbeitsschutz-, Lebensmittel-, Kriegsopferversorgungs- und Krankenversicherungsneuregelungs-Gesetz, zur 3. Novelle des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes und insbesondere zur Ausrüstung der Bundeswehr mit Atomwaffen.
    Den Sammel- und Massenpetitionen liegt meist die Absicht zugrunde, durch Massen von einzelnen Petitionen mit gleichem Anliegen und meist demselben Wortlaut oder durch Petitionen mit mehreren, oft Hunderten und Tausenden von Unterschriften einen größeren und nachhaltigeren Eindruck auf die Volksvertretung zu machen. Allerdings ist bei solchen Massen- und Sammelpetitionen immer die Gefahr vorhanden, daß viele Petenten unter dem Druck der verschiedensten Einflüsse, durch Zureden oder sogar unter der Einwirkung des Alkohols gegen ihre eigene Überzeugung oder in Unkenntnis des Gegenstandes die Petition unterschreiben. Dazu muß bemerkt werden, daß bei solchen Massen- und Sammelpetitionen die Unterschriftsangaben mit Wohnort, Straße und Nummer oft nicht stimmen und die Petenten nach diesen Angaben beim Einwohnermeldeamt nicht gemeldet sind.
    In Kenntnis dieser Gefahrenmöglichkeiten und der Tatsache, daß die in der Form von Postkarten oder Briefen mit gedrucktem, vervielfältigtem oder handgeschriebenem Wortlaut an den Ausschuß gerichteten Masseneingaben zur Rot-Kreuz-Konvention gegen Atomwaffen einen politischen Inhalt haben und daß sie durch eine vom Arbeitsausschuß „Kampf dem Atomtod e. V." durchgeführte und gelenkte Aktion veranlaßt wurden, vertrat der Ausschuß trotz anfänglicher Zweifel einhellig die Ansicht, daß es sich um echte Einzelpetitionen handelt. Die Einsender begehrten — überwiegend mit übereinstimmendem Wortlaut —, die Bundesregierung aufzufordern, der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ihre Bereitschaft zu erklären, eine Einladung zu einer Konferenz der Rot-Kreuz-Signatarmächte mit dem Ziel anzuregen, die Genfer Konventionen auch auf die Achtung von Atomwaffen auszudehnen. Nach mehreren eingehenden Bera-



    Spies (Emmenhausen)

    tungen, zum Teil im Beisein von Vertretern des Auswärtigen Amts, stellte der Ausschuß fest, daß das Anliegen den Vorstellungen der Ausschußmitglieder und auch den Zielen und Bemühungen der Bundesregierung um eine allgemeine und kontrollierte Abrüstung entspricht, und beschloß einstimmig, die Eingaben der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen, damit dem Begehren zu gegebener Zeit möglichst Rechnung getragen werde.
    Ohne Berücksichtigung dieser Masseneingaben waren 67,48 % aller bisherigen Bittsteller männliche, 31,27 % weibliche und 0,99 % juristische Personen, während 0,26 % der Zuschriften keinen Namen und Absender aufwiesen und daher nicht behandelt werden konnten. Das Verhältnis hat sich gegenüber dem letzten Bericht kaum verschoben.
    Die meisten Eingaben kommen nach wie vor aus Nordrhein-Westfalen mit 53,41 %, Niedersachsen mit 13,61 %, Bayern mit 8,29 % und Baden-Württemberg mit 6,24 %.
    Bei einer durchschnittlichen Auswertung der sogenannten Atom-Petitionen ergab sich, daß etwa 51,5 % der Einsender männlichen und etwa 48,5 % weiblichen Geschlechts waren und daß die Zuschriften zum weitaus größten Teil aus der Bundesrepublik — überwiegend aus den Räumen Frankfurt (Main), Hamburg, Dortmund mit Ruhrgebiet und München — stammten, aber auch aus der sowjetischen Besatzungszone und aus dem Ausland, und zwar aus fast allen europäischen Ländern, mit Ausnahme der Ostblockstaaten — bis auf eine aus Ungarn —, sowie aus Nord- und Südamerika und Afrika kamen.
    Die sachliche Aufgliederung der Petitionen weist aus, daß die überwiegende Zahl der Eingaben, bedingt durch gelenkte Aktionen anläßlich der Debatten um die Ausrüstung der Bundeswehr mit Atomwaffen im vergangenen Jahr, den Verteidigungssektor betraf. Es sind 42,5 %. Danach folgen zahlenmäßig — wie bisher — die Anliegen zur Sozialversicherung mit 10,48 %, zum Lastenausgleich mit 7,11 %, zu den besonderen Verwaltungszweigen der inneren Verwaltung, wie Gesundheits-, Bauwesen, Sozialrecht, ziviler Bevölkerungsschutz usw., mit 6,16 % und zur Kriegsopferversorgung, Kriegsgefangenenentschädigung und zum Heimkehrerrecht mit 5,23 %.
    In der Berichtszeit konnte der Ausschuß 321 145 Eingaben abschließend behandeln. 1828 bis zum 30. September dieses Jahres eingegangene Petitionen befanden sich zu diesem Zeitpunkt zur Bearbeitung im Büro, zur Überprüfung bei der Bundesregierung oder zur Berichterstattung bei den Mitgliedern des Ausschusses. 25,11 % der Eingaben eigneten sich nicht zur Beratung im Bundestag. Entweder wurden sie aus Zuständigkeitsgründen an die Volksvertretungen der Länder abgegeben — 18,31% —, oder es waren schwebende oder abgeschlossene Gerichtsverfahren Gegenstand der Petition — 4,04 % —, oder der Rechts- oder Instanzenweg war noch nicht betreten oder noch nicht erschöpft — 1,31 % —, oder die Eingaben enthielten keine neuen Tatsachen oder Beweismittel gegenüber früheren, erledigten Zuschriften der Einsender. Ein verhältnismäßig geringer Prozentsatz der Eingaben — es sind 1,65 % —war wegen Anonymität, beleidigenden, verworrenen oder nicht erkennbaren Inhalts überhaupt nicht behandelbar.
    Bei 17,27 % = 1107 aller zur Beratung im Bundestag geeigneten und sachlich behandelten Petitionen um Abhilfe persönlicher Beschwerden — insgesamt 6 407, das sind 3,23 % aller erledigten Eingaben — konnte dem Anliegen der Einsender in vollem Umfang entsprochen werden. Darüber hinaus wurde einer größeren Zahl von Petenten teilweise geholfen.
    Zu 9,65 % wurden die Eingaben — außer den sogenannten Atom-Petitionen — der Bundesregierung zur Berücksichtigung, Erwägung, als Material oder zur Kenntnisnahme oder den zuständigen Fachausschüssen als Gesetzesmaterial zugeleitet. Dabei handelte es sich z. B. um Zuschriften, in denen auf die Notwendigkeit einer Neuregelung des in der Zwischenzeit vom Bundestag verabschiedeten Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts, auf die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung für die Abgeltung der Vermögensverluste durch Reparationen und Restitutionen nach § 3 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes oder einer Regelung der Ersatzansprüche gegen die aufgelösten NS-Einrichtungen im Rahmen des zur Zeit beim Bundesminister der Finanzen in Vorbereitung befindlichen NS-Abwicklungsgesetzes hingewiesen wurde.
    Ein Bild über den Umfang der von den Ausschußmitgliedern und Verwaltungsangehörigen geleisteten Arbeit wird zahlenmäßig auch deutlich und abgerundet durch die Übersicht über den Postausgang. Hiernach verließen das Büro für Petitionen im Monat September dieses Jahres im Durchschnitt täglich etwa 139 Akten und Schreiben an Petenten, Abgeordnete, Ministerien und andere Stellen. In den übrigen Monaten mit Ausnahme der Parlamentsferienzeit Juli/August war und ist der Postausgang ähnlich hoch.
    Angesichts dieses Arbeitspensums, insbesondere des Büropersonals, möchte ich auch an dieser Stelle betonen, daß es zur Wahrung der Grundrechte des Art. 17 des Grundgesetzes, zur weiteren Abkürzung und Beschleunigung des Petitionsverfahrens und im Interesse des einzelnen Petenten sowie nicht zuletzt mit Rücksicht auf das Ansehen dieses Hohen Hauses unbedingt notwendig ist, die Petitionsstelle mit ausreichendem und gutem Personal zu besetzen. Bei den Verwaltungsangehörigen liegt — ich stehe nicht an, dies hier zu erklären — das Schwergewicht der Bearbeitung der Petitionen und ihrer Vorbereitung für die Abgeordneten.
    Der Ausschuß vertritt einmütig den Standpunkt, daß im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1961 für die Petitionsstelle außer den vorhandenen Planstellen gesondert vorgesehen und ausgewiesen werden müßten eine Stelle der Besoldungsgruppe A 14, eine Stelle der Besoldungsgruppe A 13, eine Stelle der Besoldungsgruppe A 11, eine Stelle der Besoldungsgruppe A 10 und zwei Stellen der Vergütungsgruppe TO.A VII. Für einen geordneten,



    Spies (Emmenhausen)

    reibungslosen Arbeitsablauf und zur Erhaltung der Gesundheit der Verwaltungsangehörigen müßten der Petitionsstelle dringend außer den zwei auszutauschenden Räumen zusätzlich drei Räume zur Verfügung gestellt werden. Die derzeitige Unterbringung ist auch unter Berücksichtigung aller Provisorien hier in Bonn meines Erachtens völlig unzulänglich.
    Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, sich den Wünschen des Ausschusses mit Rücksicht auf das Ansehen dieses Hohen Hauses insbesondere bei den Haushaltsberatungen nicht zu verschließen.
    Die Vielgestaltigkeit der Tätigkeit des Ausschusses möchte ich Ihnen noch an einigen Beispielen aus verschiedenen Sachgebieten darlegen.
    Ein Petent beantragte aus der Angestelltenversicherung — § 39 Abs. 3 AVG -- die Weitergewährung des Kindergeldes für seine über 18 Jahre alte Tochter mit der Begründung, daß sie zur Vorbereitung auf ihren künftigen Beruf als Auslandskorrespondentin und zur Vervollkommnung ihrer englischen Sprachkenntnisse als Haushaltshilfe in England tätig sei und die Abendschule besuche. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung lehnten den Antrag ab, weil der Besuch der Abendschule in England neben einer Tagestätigkeit im Haushalt keine Schulausbildung im Sinne des Gesetzes sei. Hierdurch würden die Arbeitskräfte des Kindes nicht ausschließlich oder überwiegend in Anspruch genommen. Außerdem fehle es an einem ordnungsgemäßen Ausbildungsverhältnis, wie etwa einem Lehrlingsverhältnis.
    Unter Hinweis auf das im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichte Rundschreiben des Bundesministers des Innern vom 22. Mai 1959, nach dem unter den gleichen Voraussetzungen bei Auslandsaufenthalt im Rahmen einer fremdsprachlichen Ausbildung eines Kindes Kinderzuschlag nach § 18 des Bundesbesoldungsgesetzes gewährt werden soll, vertrat der Ausschuß einhellig die Meinung, daß die Angestellten Beamten gegenüber nicht benachteiligt werden dürften, 'daß die Bundesregierung zu dieser Frage eine einheitliche Ansicht vertreten und der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine den Verwaltungsvorschriften des Bundesministers des Innern ähnliche Vorschrift erlassen sollte. Der Ausschuß überwies daher die Eingabe der Bundesregierung zur Berücksichtigung mit der Bitte, ihm über die Ausführung des Beschlusses Auskunft zu geben. Diese Auskunft steht bis heute noch aus.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das Informationsrecht des Bundestages und seiner Ausschüsse zu Auskünften über Petitionen wird aus dem Recht abgeleitet, die Anwesenheit jedes Mitglieds der Bundesregierung zu verlangen. Dem steht die Pflicht der Bundesregierung gegenüber, diese Auskunft zu erteilen. Vergleichen Sie hierzu auch § 115 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 11 des Besonderen Teils der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Die Auskunft ist bisher, insbesondere in der dritten Wahlperiode, ausnahmslos und mit besser werdendem Zusammenspiel der Bundesministerien und des Ausschusses bereitwilligst, erschöpfend und in letzter Zeit in größerem Maße vorbildlich erteilt worden. Zur Abkürzung und Beschleunigung des Petitionsverfahrens wäre es lediglich wünschenswert, daß einzelne Ministerien die Auskünfte trotz der bekannten Notwendigkeit von Rückfragen bei Unterbehörden noch kurzfristiger und schneller geben.

    (Beifall bei der FDP.)

    In dem Recht auf Auskunfterteilung liegt der eigentliche staatsrechtliche Inhalt des Petitionsrechts des Art. 17 des Grundgesetzes, das die verfassungsmäßige Aufgabe des Bundestages enthält, über die Ausführung des Grundgesetzes, über die Wahrung der im Grundgesetz garantierten staatsbürgerlichen Rechte zu wachen und demgemäß alle Mißbräuche des Regierungsrechts zu rügen und für ihre Abstellung zu sorgen. In der Überweisung zur Berücksichtigung oder zur Erwägung ist neben dem Ersuchen des Bundestags zugleich ein Urteil über die Berechtigung des vorgetragenen Anliegens und — bei Beschwerden wegen der Handlung oder Unterlassung von Bundesbehörden — eine vom Bundestag bzw. vom Ausschuß geübte Kritik am Verfahren dieser Bundesbehörden eingeschlossen.
    Aus langjähriger Erfahrung als Mitglied des Ausschusses für Petitionen kann ich sagen, daß der Ausschuß nur in verhältnismäßig wenigen Fällen Anlaß hatte, eine derartige Kritik zu üben. In dieser Wahlperiode war dies bis jetzt bei etwa 60 Eingaben der Fall. Der Ausschuß wird dem Hohen Hause in Kürze, erstmalig seit Bestehen des Bundestages, einen entsprechenden Bericht vorlegen, den in der Weimarer Zeit regelmäßig die Reichsregierung dem Reichstag erstattete.
    Meist konnten die Eingaben bereits auf Grund eines ersten Berichts der Bundesregierung abschließend behandelt oder es konnte den Anliegen Rechnung getragen werden. Auch bei Überweisungen von Petitionen zur Berücksichtigung oder zur Erwägung schloß sich die Bundesregierung wiederholt den Anregungen und Empfehlungen des Ausschusses an, obwohl sie rechtlich nicht verpflichtet ist, dem mit der Überweisung verbundenen Ersuchen des Ausschusses und des Bundestages durch Berücksichtigung oder Erwägung des Anliegens zu entsprechen.
    Ein weiteres Beispiel aus der Arbeit des Ausschusses: Ein Einsender aus Freudenstadt im Schwarzwald hielt es angesichts der günstigen Wirtschaftskonjunktur und des erheblichen Mangels an Arbeitskräften für bedenklich, daß in vielen Fällen Arbeitslose, die mit Vollendung des 65. Lebensjahres von ihren Betrieben entlassen worden sind und Altersruhegeld beziehen, Arbeitslosengeld erhalten, obwohl sie meist nicht bereit sind, sich vermitteln zu lassen. Demgegenüber wies der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — wohl mit Recht — darauf hin, daß zwischen Arbeitslosen über oder unter 65 Jahren grundsätzlich kein Unterschied hinsichtlich der Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe — insbesondere Erfüllung der Anwartschaftszeit und Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung — bestehe und daß das Arbeitslosengeld eine echte Versicherungsleistung sei



    Spies (Emmenhausen)

    und nicht von Bedürftigkeit ,abhängig gemacht werden könne. Immerhin sind meines Erachtens beide Standpunkte vertretbar. Das Beispiel zeigt, daß das Petitionsrecht die Möglichkeit einer politischen Mitarbeit und Mitverantwortung des einzelnen Staatsbürgers und seiner Einflußnahme auf die parlamentarische Tätigkeit eröffnet.
    Eine Petentin, die einen Fernseh-, aber keinen Tonrundfunkempfänger betrieb, war auf Grund der Bestimmungen über die Befreiung von der Fernsehrundfunkgebühr aus sozialen Gründen von der Fernsehgebühr, nicht aber von der Tonrundfunkgebühr befreit worden. Ihr Fall veranlaßte den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen, alle Oberpostdirektionen des Bundesgebietes anzuweisen, in ähnlich gelagerten Fällen eine Befreiung auch von der Tonrundfunkgebühr auszusprechen, da andernfalls der Zweck der Gebührenbefreiung, dem Begünstigten eine gebührenfreie Teilnahme am Fernsehrundfunkempfang zu ermöglichen, nicht erreicht würde.
    Eine „Rosina" aus Bayern gibt dem Bundestag zur Kenntnis, daß „der gütige Gott, Herr des Himmels und der Erde", sie zum Diktator für die ganze Welt ernannt habe; damit sei sie unumschränkter Herrscher, enthebe den Bundesverteidigungsminister mit sofortiger Wirkung aller Ämter mit der weiteren Bestimmung, daß niemand an seine Stelle treten dürfe, und entbinde die Angehörigen der Bundeswehr ihres Fahneneids.
    Ein Petent ruft den Bundestag mit seinem „Programm der sozialen Volksgemeinschaft" unter dem Motto „Es soll was Gutes, Bleibendes geschehen! Wer macht mit? Völkergemeinschaft Weltgemeinschaft!" auf.
    Ein anderer Einsender wurde wiederholt vorstellig mit der Forderung auf Entschädigung wegen Benutzung der angeblich von ihm erfundenen Panzerbekämpfungswaffen „Panzerfaust" und „Panzerschreck" durch die Bundeswehr. Der Antrag konnte vom zuständigen Minister nicht bearbeitet werden, da ein entsprechender Nachweis durch Vorlage gültiger Urheberrechte nicht geführt wurde.
    Wiederholt wandten sich Eltern, deren noch minderjährige Söhne ohne ihre Zustimmung in die französische Fremdenlegion eingetreten waren, um Hilfe an den Ausschuß. Leider sind die bisherigen Bemühungen des Ausschusses und der Bundesregierung, die französische Regierung zu einer Haltung im Sinne des deutschen Rechtsstandpunktes zu bewegen, Einstellungsverträge Minderjähriger in die Fremdenlegion nur dann vorzunehmen, wenn die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt, an der kompromißlosen Haltung der französischen Regierung gescheitert. Der Ausschuß bittet daher die Bundesregierung, ihre Bemühungen in dieser Richtung fortzusetzen.
    Auf Veranlassung des Ausschusses wurde die Rentenangelegenheit einer Petentin wegen der von ihr geltend gemachten Ansprüche gegen die Versorgungsanstalt deutscher Bezirksschornsteinfegermeister überprüft und ein entsprechender Anspruch auf Witwengeld festgestellt. Danach erhielt die Petentin eine Nachzahlung in Höhe von 20 737,50 DM und eine laufende Jahresrente von 3000 DM.
    Meine Damen und Herren, wenn auch nicht allen Anliegen dieser Erfolg beschieden ist und sein kann, so hoffe ich, auf Grund meiner Ausführungen und an Hand der Beispiele — trotz mancher an den Ausschuß herangetragener kurioser Fälle von Weltverbesserern, religiösen Fanatikern, Querulanten und Vielschreibern — dargelegt zu haben, daß das Petitionsrecht zu einem festen Bestandteil unseres jungen demokratischen Staatswesens geworden und aus ihm nicht fortzudenken ist.
    Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie abschließend, die in den Sammelübersichten 23 und 24, Drucksachen 2062 und 2125, enthaltenen Anträge zu Petitionen anzunehmen.