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    Deutscher Bundestag 127. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1960 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Funk 7297 A Vizepräsident Dr. Preusker legt sein Amt nieder 7297 A Begrüßung einer Delegation des kanadischen Senats . . . . . . . . . . . 7344 C Fragestunde (Drucksachen 2085, 2093) Frage des Abg. Faller: Wehrdienst von deutsch-französischen Doppelstaatern Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7297 B, D, 7298 A, B, C Faller (SPD) . . 7297 C Dr. Mommer (SPD) . . . 7297 D, 7298 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . , 7298 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Aburteilung von Straftaten nach dem NATO-Truppenstatut Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7298 D, 7299 A Dr. Kohut (FDP) . . . . 7298 D, 7299 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Übergriffe amerikanischer Soldaten im Kirchenkreis Gelnhausen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7299 A Frage der Abg. Frau Nadig: Untersuchungsstellen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln . . . 7299 C Frage des Abg. Kroll: Informationstrupps des sowjetzonalen Rundfunks in der Bundesrepublik Dr. Schröder, Bundesminister . , 7299 C, D, 7300 A Kroll (CDU/CSU) . . . . . . . 7299 D Bausch (CDU/CSU) . .. . . . . 7299 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7300 A Frage des Abg. Dürr: Zahl der mit der Liquidation des Vermögens der verbotenen Kommunistischen Partei beschäftigten Personen Dr. Schröder, Bundesminister 7300 B, C, D Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 7300 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7300 C Frage des Abg. Wittrock: Ersetzung von Gerichtsakten durch Mikrofilme Schäffer, Bundesminister . 7300 D, 7301 A Wittrock (SPD) . . . . . . . . 7301 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Unterlagen für die letzte Besoldungserhöhung Etzel, Bundesminister 7301 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den, 5. Oktober 1960 Frage des Abg. Lohmar: Abgrenzung des Truppenübungsplatzes in der Senne Strauß, Bundesminister . . . . . 7301 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . . 7301 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einsatz von Schrottfahrzeugen auf den Baustellen der Bundesautobahn Appenweier—Neuenburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7301 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7302 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Überprüfung der FernsprechgebührenOrdnung Stücklen, Bundesminister . . . 7302 B, D, 7303 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7302 B, C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7302 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 7303 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Kosten der Umstellung der Telefon- bücher Stücklen, Bundesminister . . . 7303 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7303 B, C Wahl eines Vertreters und eines Stellvertreters der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates 7303 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksache 2050) — Erste Beratung — Schoettle (SPD) . . . . . . . . 7303 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 7312 B Lenz (Trossingen) (FDP) 7322 A Niederalt (CDU/CSU) 7328 A Heiland (SPD) . . . . . . . 7333 C Dr. Starke (FDP) 7337 C Dr. Conring (CDU/CSU) 7344 D Etzel, Bundesminister 7348 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7353 C Kurlbaum (SPD) 7355 A Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft (Drucksache 1884) — Erste Beratung — Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7355 C Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 7356 B Dr. Atzenroth (FDP) 7357 C Kurlbaum (SPD) 7358 A Antrag betr. Strukturprogramm für die Zonenrandgebiete (SPD); Schriftlicher Bericht des Gesamtdeutschen Ausschusses (Drucksachen 479, 1417); in Verbindung mit Antrag betr. kulturelle Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (SPD); Schriftlicher Bericht des Gesamtdeutschen Ausschusses (Drucksachen 588, 1418) Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) . . 7360 C Höhmann (SPD) . . . . . . . . 7360 D Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 7363 A Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 7367 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7369 C Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 7370 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 2044); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2094) — Zweite und dritte Beratung — 7371 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits (Drucksache 1771); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2088) — Zweite und dritte Beratung — 7371 D Entwurf eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2089) — Zweite und dritte Beratung — . . 7372 A Entwurf eines Gesetzes über die einheitliche Ausbildung der Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungsgesetz — StBAG) (Drucksache 2048) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7372 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7373 A Dr. Miessner (FDP) 7373 A Nächste Sitzung 7373 C Anlagen 7375 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den. 5. Oktober 1960 7297 127. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich. a) Beurlaubungen Bals 15. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Behrisch 7. 10. Frau Bennemann 7. 10. Dr. Birrenbach 5. 10. Dr. Böhm 22. 10. Börner 7. 10. Frau Brauksiepe 9. 10. Dr. Brecht 7. 10. Dr. Bucerius 7. 10. Demmelmeier 7. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 9. 10. Dowidat 5. 10. Draeger 9. 10. Eberhard 7. 10. Eilers (Oldenburg) 7. 10. Erler 7. 10. Fuchs 5. 10. Geiger (München) 7. 10. Gontrum 7. 10. Dr. Gradl 9. 10. Dr. Greve 7. 10. Frau Herklotz 9. 10. Dr. Hesberg 7. 10. Heye 9. 10. Hilbert 7. 10. Höcherl 9. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 5. 10. Frau Dr. Hubert 7. 10. Huth 7. 10. Dr. Imle 5. 10. Jaksch 7. 10. Jürgensen 31. 10. Dr. Kempfler 9. 10. Dr. Königswarter 7. 10. Dr. Kopf 9. 10. Krammig 31. 10. Kraus 5. 10. Leber 5. 10. Lenz (Brühl) 5. 10. Lermer 15. 10. Majonica 9. 10. Meis 5. 10. Dr. Menzel 22. 10. Merten 9. 10. Müller-Hermann 5. 10. Pohle 31. 10. Dr. Preusker 7. 10. Reitzner 9. 10. Scheel 5. 10. Dr. Schild 7. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 10. Schmidt (Hamburg) 9. 10. Schneider (Bremerhaven) 9. 10. Schneider (Hamburg) 7. 10. Schultz 5. 10. Dr. Seffrin 7. 10. Dr. Serres 9. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Steinbiß 8. 10. Storch 5. 10. Struve 9. 10. Wegener 9. 10. Wienand 9. 10. Wilhelm 7. 10. Dr. Will 7. 10. Frau Wolff 10. 10 b) Urlaubsanträge Eberhard 15. 10. Goldhagen 20. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Dr. Ripken 10. 10. Dr. Stammberger 17. 10. Stenger 15. 11. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits (Drucksache 2088). Das vorliegende Gesetz hat den Zweck, gewisse Fristen im Bereich des Rechts der Hypothekenbanken, der Schiffspfandbriefbanken und der öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten zu verlängern, deren Ablauf am 31. Dezember 1960 bevorsteht. Durch das Gesetz über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken vom 5. August 1950 (Bundesgesetzbl. I S. 353) ist es diesen Instituten zunächst bis zum 31. Dezember 1953 und nach zweimaliger Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 1960 gestattet worden, zusätzlich zu den nach dem Hypothekenbankgesetz und dem Schiffsbankgesetz erlaubten Geschäften sogenannte Globaldarlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und (mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden) bei anderen Kapitalsammelstellen aufzunehmen, um auf diese Weise in weiterem Umfange Mittel für die Gewährung von hypothekarisch gesicherten Darlehen und Kommunaldarlehen beschaffen zu können. Weiterhin hat das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Realkredits vom 18. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 925) bis zu dem gleichen Zeitpunkt den Hypotheken- und Schiffsbanken sowie den öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten die Möglichkeit gegeben, in begrenztem Umfange Schuldverschreibungen auf der Grundlage einer Deckung durch gewisse Wertpapiere der öffentlichen Hand und durch Geld anstatt durch Hypotheken und Kommunaldarlehen auszugeben (sogenannte primäre Ersatzdeckung) sowie unter gewissen Voraussetzungen Geldbeträge, die als Ersatzdeckung dienen, bei Kreditinstituten anzulegen. Der Zweck dieser befristeten Maßnahmen bestand darin, durch Anpassung gewisser nicht mehr zeitgemäßer Regelungen des Hypotheken- und Schiffs- 7376 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Oktober 1960 bankrechts an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse den Finanzierungsbedürfnissen insbesondere des Wohnungsbaus und Schiffsbaus Rechnung zu tragen, ohne jedoch hierbei der Entscheidung darüber vorzugreifen, wie diese Fragen bei der in Aussicht genommenen umfassenden Reform des Hypotheken- und Schiffsbankrechts endgültig geregelt werden sollen. Diese umfassende Reform kann erst durchgeführt werden, wenn die gesetzliche Neuregelung des Kreditwesens durch das neue Kreditwesengesetz vorliegt. Da sich die Erwartung, das neue Kreditwesengesetz könne noch vor dem 31. Dezember 1960 in Kraft gesetzt werden, voraussichtlich nicht erfüllen wird und die Gründe, die seinerzeit für den Erlaß der genannten Vorschriften maßgebend waren, fortbestehen, ist eine nochmalige Verlängerung der genannten Fristen um zwei Jahre, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, geboten. Die Regierungsvorlage sieht dagegen keine Verlängerung der durch die Gesetze vom 30. April 1954 und vom 18. Dezember 1956 getroffenen Regelung vor, durch die befristet bis zum 31. Dezember 1960 die sogenannte Umlaufgrenze der Hypotheken- und Schiffsbanken für die Ausgabe von Pfandbriefen allgemein erweitert worden ist. Für eine Verlängerung dieser Frist, die von den Verbänden des Kreditwesens gleichfalls erbeten wurde, besteht keine Veranlassung. Die Erweiterung der Umlaufgrenze, deren Höhe bei den einzelnen Instituten jeweils von der Höhe des Grundkapitals zuzüglich der Reserven abhängig ist, wurde seinerzeit mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse am Kapitalmarkt vorgenommen und hatte lediglich Übergangscharakter; eine Übernahme dieser Maßnahmen als endgültige Regelung stand niemals in Frage. Die Gründe für die getroffene Übergangsregelung sind nunmehr weggefallen, nachdem es den betroffenen Realkreditinstituten unter den heutigen Verhältnissen am Kapitalmarkt ohne weiteres möglich ist, eine zur Erhöhung der Umlaufgrenze des Instituts etwa erforderlich werdende Kapitalerhöhung unter zumutbaren Bedingungen vorzunehmen. Das Gesetz soll am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten. Der Wirtschaftsausschuß empfiehlt dem Deutschen Bundestag, dem Gesetz in der Fassung der Regierungsvorlage zuzustimmen. Der Ausschuß teilt dabei die Auffassung der Bundesregierung, daß das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf. Dr. Gerhard Fritz (Ludwigshafen) Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808). Das vorliegende Gesetz faßt Statistiken im Bereich der Eisen- und Stahlwirtschaft, Nichteisen-und Edelmnetallwirtschaft, Mineralölwirtschaft, Textilwirtschaft, Lederwirtschaft und Tabakwirtschaft zusammen, die bisher auf Grund von Rechtsverordnungen nach § 6 Abs. 2 ides Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1314) durchgeführt wurden. Vier dieser Rechtsverordnungen verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf dies 30. September 1960. Da die unveränderte Fortführung dieser Statistiken aus wirtschaftspolitischen Gründen sich als unerläßlich erwiesen hat, entspricht es dem § 6 Abs. 1 des Statistikgesetzes, daß langfristig benötigte Bundesstatistiken durch Gesetz angeordnet werden. Das Gesetz soll mit Wirkung vom 1. Oktober 1960 in Kraft treten, um die Fortführung der genannten Statistiken zu sichern. Lediglich auf idem Gebiet der Mineralölwirtschaft wird wegen der gewachsenen wirtschaftspolitischen Bedeutung eine neue Rechtsgrundlage füreine Erhebung über die Vorratsbewegang zur Aufstellung einer Mineralölbilanz notwendig. Während das Gesetz über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe vom 15. Juli 1957 für die gesamte Industrie einheitliche Tatbestandsmerkmale festlegt, soll das vorliegende Gesetz darüber hinaus Vorgänge statistisch beleuchten, die sich aus der besonderen Lage der genannten Wirtschaftszweige mit ihrer engen rechtlichen und wirtschaftlichen internationalen Verflechtung ergeben. Dies gilt für die Eisen- und Stahlindustrie als Schlüsselindustrie, bei der statistische Unterlagen sowohl für die amtlichen Stellen der Bundesrepublik als auch für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl über den üblichen Rahmen hinaus dringend benötigt werden. Über die einfuhrabhängige Nichteisenmetallwirtschaft muß das Bundesministerium für Wirtschaft kurzfristig und in spezifizierter Weise unterrichtet sein, um Marktstörungen rechtzeitig vermeiden zu können. Außerdem bestehen internationale Vereinbarungen über den Austausch entsprechender statistischer Unterlagen. Die Entwicklung des Mineralölmarktes in Verbindung mit der gesamten Energieversorgung macht es nötig, Verbrauchs- und Bestandszahlen zu ermitteln. Die Einfuhrabhängigkeit an Rohstoffen und die strukturellen Wandlungen der deutschen Textilwirtschaft erfordern, daß umfangreiches statistisches Material besonders für die internationalen Verhandlungen verfügbar ist. In gleicher Weise ist die ledererzeugende Industrie in großem Umfange von ihrer Rohstoffversorgung abhängig. Aus handelspolitischen Gründen müssen die amtlichen Stellen laufend unterrichtet sein. Der Bundesrat hat deshalb die Weiterführung einer monatlichen Meldung vorgeschlagen. In ihrer Stellungnahme stimmte die Bundesregierung dem Vorschlag zu. In § 6 Abs. i des vorliegenden Gesetzes soll daher das Wort „vierteljährlich" durch das Wort „monatlich" ersetzt werden. In Übereinstimmung mit der bisherigen Verordnung über die Durchführung einer Lederstatistik vom 24. Sep- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Oktober 1960 7377 fernher 1957 (Bundesanzeiger Nr. 186 vom 27. September 1957) muß vor dem Wort „Absatz" das Wort „Erzeugung" wieder eingefügt werden, um eine monatliche Bilanz erstellen zu können. Der in der Bundesrepublik bearbeitete Rohtabak wind zu etwa 80 v. H. ans mehr als 35 Ländern eingeführt. Daher ist eine umfassende Unterrichtung über die Bestandsbewegung des Rohtabaks in sortenmäßiger Hinsicht bei der Tabakindustrie und dem Rohtabakhandel bei Abnahme und Unterstützungszusagen gegenüber Lieferländern von Wichtigkeit. In § 11 dieses Gesetzes ist einzufügen, daß die zwischenzeitlich erlassene Verordnung über die Durchführung einer Eisen- und Stahlstatistik vom 4 August 1960 (Bundesanzeiger Nr. 154 vom 12. August 1960) außer Kraft zu setzen ist. Namens dies Wirtschaftsausschusses bitte ich, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Drucksache 1808 mit den vorgesehenen Änderungen die Zustimmung zu geben. Dr. Burgbacher Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder auf die Mündliche Anfrage II — der Abgeordneten Frau Nadig — (Fragestunde der 127. Sitzung vom 5. 10. 1960, Drucksache 2085) : Ist die Bundesregierung bereit, nach den Erfahrungen, die mit der Einfuhr französischer Fleischkonserven und von Känguruhfleisch gemacht worden sind, jetzt Untersuchungsstellen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln einzurichten? Die Einrichtung einer allgemeinen Einfuhruntersuchung für Lebensmittel ist bereits anläßlich der Beratung der Novelle zum Lebensmittelgesetz im Gesundheitsausschuß des Bundestages eingehend erörtert worden. Der Ausschuß gelangte damals zu der Auffassung, daß die Lebensmittelüberwachung z. Z. weder über die technischen noch personellen Möglichkeiten für eine allgemeine Importkontrolle verfügt. Die gleichen Schwierigkeiten bestehen auch heute noch. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, besteht eine Untersuchungspflicht bei der Einfuhr bestimmter Lebensmittel. Einschlägige Vorschriften finden sich z. B. im Fleischbeschaugesetz, im Weingesetz und in der Verordnung zum Schutze gegen Infektion durch Erreger der Salmonella-Gruppe in Eiprodukten. Auch Futtermittel tierischer Herkunft, die oftmals Salmonellen enthalten, werden bei der Einfuhr untersucht. Meinem Hause ist nicht bekannt, daß mit der Einfuhr französischer Fleischkonserven ungünstige Erfahrungen gemacht worden sind. Eine Untersuchungspflicht für Fleischkonserven wird jedoch in absehbarer Zeit allgemein angeordnet werden. Bei den gelegentlich in Känguruhfleisch nachzuweisenden Parasiten handelt es sich um Fadenwürmer, wie sie vereinzelt im Fleisch aller Tierarten vorkommen. Sie sind für den Menschen unschädlich. Die Einfuhren von Känguruhfleisch sind z. Z. stark rückläufig. Pressemitteilungen zufolge bemüht man sich in Australien um die Einrichtung einer Exportkontrolle.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Starke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will Sie zu diesem Thema nur noch sehr kurz aufhalten.

    (Zuruf von der SPD: Nach der Vorrede!)

    — Eben, deshalb wollte ich jetzt Rücksicht nehmen.
    Wenn mein Herr Vorredner recht damit hätte, daß Verschiebungen in den Haushalten niemals eintreten könnten, weil man sie einsehen könne, wäre ich sehr glücklich. Es geht ja auch nicht so sehr um Verschiebungen im Haushalt als vielmehr um Verschiebungen in der Ausführung der Haushalte, wo so etwas natürlich eher möglich ist.
    Um die Sache kurz zu machen, möchte ich mich im allgemeinen den Ausführungen meines Kollegen Wacher anschließen. Ich möchte nur auf Grund der Erkenntnisse aus meiner Arbeit für die Zonenrandgebiete im Laufe von jetzt schon einer ganzen Reihe von Jahren sagen: dieses Hohe Haus möge den Zonenrandgebieten sein Wohlwollen erhalten; denn darauf sind wir ja bei den jährlichen Bewilligungen angewiesen.
    Mir liegt heute ganz besonders daran, dem Bundesfinanzminister für die Freigabe der Kürzungsmittel für das Haushaltsjahr 1960 zu danken. Ich darf daran gleich die Bitte anschließen, daß auch in dem uns jetzt vorliegenden Haushalt der Ansatz in Einzelplan 60 Tit. 571, der gekürzt worden ist, wieder auf die alte Höhe gebracht wird. Unter Bezugnahme auf das, was ich heute bereits einmal gesagt habe, darf ich bemerken, daß es sich hier nicht um eine Erhöhung, sondern nur um eine Wiederherstellung der alten Höhe handelt.
    Vergessen wir nicht, daß es sich bei der Lage der Zonenrandgebiete nicht nur um wirtschaftliche, kulturelle oder kommunale Schwierigkeiten und Nöte handelt, sondern daß dem Ganzen ein politischer Gesichtspunkt übergeordnet ist, den wir nicht übersehen dürfen. Ich möchte auch darum bitten, jetzt, wo wir in einer Zeit der Hochkonjunktur leben, nicht die Strukturschäden zu übersehen, die durch die Ziehung der Zonengrenze eingetreten sind und die, auch wenn sie zeitweilig durch die konjunkturellen Ereignisse verdeckt sind, bestehen.
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den. 5. Oktober 1960 7371
    Dr. Starke
    Auch wir haben das Schwerpunktprogramm, eine Neuerung, begrüßt. Ich bitte jedoch darum, dafür zu sorgen, daß infolge dieses Schwerpunktprogramms in den kommenden Jahren nicht die Höhe der Mittel für die Zonenrandgebiete beeinträchtigt wird.
    Sehr viel wird von der Behandlung der im Ausschuß noch anstehenden Steuerfragen abhängen. Die Regelung dieser Steuerfragen ist heute für die Zonenrandgebiete von wesentlicher Bedeutung. Ich hoffe sehr, daß die Beratungen im Ausschuß befriedigend abgeschlossen werden.
    Ich möchte noch eine Bemerkung machen, die auch hierhergehört. Für die Zonenrandgebiete sind auch Mittel aus dem ERP-Vermögen vorgesehen. Mir liegt sehr daran, daß man bei aller Bedeutung, die den Fragen der Entwicklungsländer zukommt, diese Mittel auch in Zukunft unangetastet läßt.

    (Sehr gut! bei der FDP.)

    Zum Schluß möchte ich noch eine Frage berühren, die in dem Gebiet, aus dem ich stamme, nämlich in Oberfranken, eine erhebliche Rolle spielt. Ich meine die Frage des Facharbeiterwohnungsbaues. Im Ausschuß ist darüber gesprochen worden. Ich möchte hier noch einmal dringend darum bitten, bestimmte Grundsätze der Wohnungsbaupolitik nicht mit Fragen der Zonenrandpolitik zu verknüpfen. Ich will gar nicht zu der allgemeinen Frage des Wohnungsbaues Stellung nehmen. Aber eine Verquikkung dieser beiden Fragen hat — das hat die Praxis gezeigt — dazu geführt, daß die Mittel zur Förderung des Facharbeiterwohnungsbaues nicht so verwandt worden sind, wie es eigentlich gedacht war. Es muß möglich sein, daß diese Mittel auch für Mietwohnungen benutzt werden und nicht nur für Eigenheime. Wir haben für die Gedanken, die der Bundeswohnungsbauminister zu dieser Frage geäußert hat, sehr viel Verständnis. Wir möchten aber glauben, daß in dieser Frage nicht so sehr die Grundsätze der Wohnungsbaupolitik in den Vordergrund gestellt werden sollten, sondern die allgemeinen Grundsätze der Zonenrandpolitik.
    Im übrigen sind die Fragen alle im Ausschuß eingehend erörtert worden, und ich kann auf diese Beratungen verweisen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über Antrag Drucksache 1417. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ziffer 1 des Antrages Drucksache 1418 ist gegenstandslos. Ich stelle den Antrag Drucksache 1418 in dieser Form zur Abstimmung. Ich bitte bei der Zustimmung Zeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des
Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 2044),
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (21. Ausschuß) (Drucksache 2094)

(Erste Beratung 124. Sitzung).

Wir treten in die Aussprache ein. Wünscht der Berichterstatter seinen Schriftlichen Bericht zu ergänzen? — Das ist nicht der Fall. Wir danken dem Herrn Berichterstatter für seinen Bericht.
Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf Art. I. Wortmeldungen erfolgen nicht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich Handzeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Art. II! Wortmeldungen erfolgen nicht. Für den Fall der Zustimmung bitte ich Handzeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ebenfalls einstimmige Annahme.
Ich rufe auf Art. III. Ebenfalls keine Wortmeldungen. Ich bitte bei der Zustimmung Handzeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Einleitung und Überschrift! Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich Handzeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Auch einstimmige Annahme.
Ich schließe die zweite Beratung. Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer dem Entwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme des Entwurfs fest.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits (Drucksache 1771),
Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksache 2088)

(Erste Beratung 116. Sitzung).

Es liegt ein Schriftlicher Bericht des Herrn Kollegen Dr. Fritz vor, der als Anlage 2 dem Protokoll der Sitzung beigegeben wird. Wird Ergänzung des Berichts gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann danke ich dem Berichterstatter.
Keine Wortmeldungen. Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf Art. 1. Ohne Wortmeldungen. Wer dem Art. 1 zuzustimmen wünscht, bitte ich Handzeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Art. 2! Die gleiche Lage. Ich bitte Handzeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Art. 3. — Ich bitte, Handzeichen zu geben im Fall der Zustimmung. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme. Art, 4. — Bitte Hand-



Vizepräsident Dr. Dehler
zeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
Ebenfalls einstimmige Annahme. Einleitung und Überschrift. — Ich bitte um Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ebenfalls einstimmige Annahme.
Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die
dritte Beratung.
— Keine Wortmeldungen. — Wer dem Entwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle die einstimmige Annahme fest.
Ich rufe dann Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808).
Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksache 2089)

(Erste Beratung 118. Sitzung).

Wir danken dem Herrn Kollegen Burgbacher für seinen Schriftlichen Bericht. Der Bericht wird dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.
Wir treten dann in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf § 1. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
§ 2. — Keine Wortmeldungen. Wer zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ebenfalls einstimmige Annahme.
§ 3. — Ich bitte um Handzeichen im Fall der Zustimmung. — Gegenprobe! — Enthaltungen. — Einstimmige Annahme.
§ 4. — Ich bitte um Handzeichen. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Ebenfalls einstimmige Annahme.
§ 5. — Ich bitte um Handzeichen. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
§ 6 in der Fassung des Ausschusses. Ich bitte um Handzeichen für die Zustimmung. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
§ 7. Ich bitte um Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ebenfalls einstimmige Annahme.
§ 8. — Ich darf wohl das gleiche feststellen.
§ 9. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
§ 10. Ich darf um Handzeichen bitten. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
§ 11 in der Fassung des Ausschusses. Darf ich um das Zeichen bitten? — Zustimmung. Dann Einleitung und Überschrift. — Zustimmung. Ich schließe die zweite Beratung.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und können zur Schlußabstimmung schreiten.
Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu
erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die einheitliche Ausbildung der Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungsgesetz — StBAG) (Drucksache 2048).
Der Entwurf wird nicht begründet. Der Kollege Schmitt-Vockenhausen hat sich zum Wort gemeldet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die einheitliche Ausbildung der Steuerbeamten hat leider eine unerfreuliche Vorgeschichte, so daß wir Veranlassung nehmen müssen, hier etwas zu sagen. Es handelt sich um die Fragen des Anhörungsrechts der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und des Bundespersonalausschusses. Leider wird offensichtlich in manchen Fällen die Anhörung der Spitzenorganisation der Vorschrift des Gesetzes nicht genügend gerecht, weil vielfach die Vorlagen den Spitzenorganisationen erst in einem Stadium zugeleitet werden, in dem eine Änderung nicht mehr möglich ist. Ich denke dabei an die Beratung des Besoldungsänderungsgesetzes oder daran, daß sogar die Anhörung überhaupt unterbleibt, wie, wenn ich richtig unterrichtet bin, beispielsweise durch das Verteidigungsministerium beim Truppenbeamtengesetz. In dem vorliegenden Fall hat das Bundesfinanzministerium leider die vorgesehene Anhörung des Bundespersonalausschusses unterlassen. Hier ist offensichtlich eine den Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes zuwiderlaufende Behandlung erfolgt, indem der Bundespersonalausschuß, der nach § 98 des Bundesbeamtengesetzes gehört werden muß, nicht rechtzeitig gehört worden ist.
    Der Herr Bundesinnenminister meint, daß der Verfahrensmangel geheilt sei. Ich habe gewisse Bedenken, ob der Mangel wirklich geheilt ist. Jedenfalls sollte dieses Verfahren, daß gesetzliche Vorschriften bei dem Gesetzgebungsweg nicht eingehalten werden, in Zukunft nicht mehr vorkommen. Wir appellieren deshalb noch einmal an die Bundesregierung, dazu beizutragen, daß derartige Beanstandungen in diesem Hohen Hause nicht mehr notwendig werden.
    Was die Vorlage selbst angeht, darf ich mich auf die Bemerkung beschränken, daß unserer Meinung nach die Kompetenz, die das Grundgesetz dem Bund gibt, nicht genügend genutzt worden ist; denn das Steuerbeamtenausbildungsgesetz gibt dem Bund die einzige Möglichkeit, einen guten und wichtigen Beitrag für die Einheit der Steuerverwaltung zu leisten.
    Wir hoffen, daß es in der Ausschußberatung möglich sein wird, einiges zur Verbesserung der Regierungsvorlage zu tun. Wegen der beamtenrechtlichen Bedeutung der Fragen darf ich im Namen der Kollegen des Innenausschusses bitten, die Vorlage auch dem Ausschuß für Inneres als mitberatendem Ausschuß zu überweisen.