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ID0312715200

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    Deutscher Bundestag 127. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1960 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Funk 7297 A Vizepräsident Dr. Preusker legt sein Amt nieder 7297 A Begrüßung einer Delegation des kanadischen Senats . . . . . . . . . . . 7344 C Fragestunde (Drucksachen 2085, 2093) Frage des Abg. Faller: Wehrdienst von deutsch-französischen Doppelstaatern Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7297 B, D, 7298 A, B, C Faller (SPD) . . 7297 C Dr. Mommer (SPD) . . . 7297 D, 7298 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . , 7298 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Aburteilung von Straftaten nach dem NATO-Truppenstatut Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7298 D, 7299 A Dr. Kohut (FDP) . . . . 7298 D, 7299 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Übergriffe amerikanischer Soldaten im Kirchenkreis Gelnhausen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7299 A Frage der Abg. Frau Nadig: Untersuchungsstellen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln . . . 7299 C Frage des Abg. Kroll: Informationstrupps des sowjetzonalen Rundfunks in der Bundesrepublik Dr. Schröder, Bundesminister . , 7299 C, D, 7300 A Kroll (CDU/CSU) . . . . . . . 7299 D Bausch (CDU/CSU) . .. . . . . 7299 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7300 A Frage des Abg. Dürr: Zahl der mit der Liquidation des Vermögens der verbotenen Kommunistischen Partei beschäftigten Personen Dr. Schröder, Bundesminister 7300 B, C, D Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 7300 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7300 C Frage des Abg. Wittrock: Ersetzung von Gerichtsakten durch Mikrofilme Schäffer, Bundesminister . 7300 D, 7301 A Wittrock (SPD) . . . . . . . . 7301 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Unterlagen für die letzte Besoldungserhöhung Etzel, Bundesminister 7301 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den, 5. Oktober 1960 Frage des Abg. Lohmar: Abgrenzung des Truppenübungsplatzes in der Senne Strauß, Bundesminister . . . . . 7301 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . . 7301 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einsatz von Schrottfahrzeugen auf den Baustellen der Bundesautobahn Appenweier—Neuenburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7301 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7302 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Überprüfung der FernsprechgebührenOrdnung Stücklen, Bundesminister . . . 7302 B, D, 7303 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7302 B, C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7302 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 7303 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Kosten der Umstellung der Telefon- bücher Stücklen, Bundesminister . . . 7303 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7303 B, C Wahl eines Vertreters und eines Stellvertreters der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates 7303 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksache 2050) — Erste Beratung — Schoettle (SPD) . . . . . . . . 7303 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 7312 B Lenz (Trossingen) (FDP) 7322 A Niederalt (CDU/CSU) 7328 A Heiland (SPD) . . . . . . . 7333 C Dr. Starke (FDP) 7337 C Dr. Conring (CDU/CSU) 7344 D Etzel, Bundesminister 7348 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7353 C Kurlbaum (SPD) 7355 A Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft (Drucksache 1884) — Erste Beratung — Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7355 C Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 7356 B Dr. Atzenroth (FDP) 7357 C Kurlbaum (SPD) 7358 A Antrag betr. Strukturprogramm für die Zonenrandgebiete (SPD); Schriftlicher Bericht des Gesamtdeutschen Ausschusses (Drucksachen 479, 1417); in Verbindung mit Antrag betr. kulturelle Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (SPD); Schriftlicher Bericht des Gesamtdeutschen Ausschusses (Drucksachen 588, 1418) Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) . . 7360 C Höhmann (SPD) . . . . . . . . 7360 D Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 7363 A Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 7367 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7369 C Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 7370 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 2044); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2094) — Zweite und dritte Beratung — 7371 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits (Drucksache 1771); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2088) — Zweite und dritte Beratung — 7371 D Entwurf eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2089) — Zweite und dritte Beratung — . . 7372 A Entwurf eines Gesetzes über die einheitliche Ausbildung der Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungsgesetz — StBAG) (Drucksache 2048) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7372 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7373 A Dr. Miessner (FDP) 7373 A Nächste Sitzung 7373 C Anlagen 7375 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den. 5. Oktober 1960 7297 127. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich. a) Beurlaubungen Bals 15. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Behrisch 7. 10. Frau Bennemann 7. 10. Dr. Birrenbach 5. 10. Dr. Böhm 22. 10. Börner 7. 10. Frau Brauksiepe 9. 10. Dr. Brecht 7. 10. Dr. Bucerius 7. 10. Demmelmeier 7. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 9. 10. Dowidat 5. 10. Draeger 9. 10. Eberhard 7. 10. Eilers (Oldenburg) 7. 10. Erler 7. 10. Fuchs 5. 10. Geiger (München) 7. 10. Gontrum 7. 10. Dr. Gradl 9. 10. Dr. Greve 7. 10. Frau Herklotz 9. 10. Dr. Hesberg 7. 10. Heye 9. 10. Hilbert 7. 10. Höcherl 9. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 5. 10. Frau Dr. Hubert 7. 10. Huth 7. 10. Dr. Imle 5. 10. Jaksch 7. 10. Jürgensen 31. 10. Dr. Kempfler 9. 10. Dr. Königswarter 7. 10. Dr. Kopf 9. 10. Krammig 31. 10. Kraus 5. 10. Leber 5. 10. Lenz (Brühl) 5. 10. Lermer 15. 10. Majonica 9. 10. Meis 5. 10. Dr. Menzel 22. 10. Merten 9. 10. Müller-Hermann 5. 10. Pohle 31. 10. Dr. Preusker 7. 10. Reitzner 9. 10. Scheel 5. 10. Dr. Schild 7. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 10. Schmidt (Hamburg) 9. 10. Schneider (Bremerhaven) 9. 10. Schneider (Hamburg) 7. 10. Schultz 5. 10. Dr. Seffrin 7. 10. Dr. Serres 9. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Steinbiß 8. 10. Storch 5. 10. Struve 9. 10. Wegener 9. 10. Wienand 9. 10. Wilhelm 7. 10. Dr. Will 7. 10. Frau Wolff 10. 10 b) Urlaubsanträge Eberhard 15. 10. Goldhagen 20. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Dr. Ripken 10. 10. Dr. Stammberger 17. 10. Stenger 15. 11. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits (Drucksache 2088). Das vorliegende Gesetz hat den Zweck, gewisse Fristen im Bereich des Rechts der Hypothekenbanken, der Schiffspfandbriefbanken und der öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten zu verlängern, deren Ablauf am 31. Dezember 1960 bevorsteht. Durch das Gesetz über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken vom 5. August 1950 (Bundesgesetzbl. I S. 353) ist es diesen Instituten zunächst bis zum 31. Dezember 1953 und nach zweimaliger Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 1960 gestattet worden, zusätzlich zu den nach dem Hypothekenbankgesetz und dem Schiffsbankgesetz erlaubten Geschäften sogenannte Globaldarlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und (mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden) bei anderen Kapitalsammelstellen aufzunehmen, um auf diese Weise in weiterem Umfange Mittel für die Gewährung von hypothekarisch gesicherten Darlehen und Kommunaldarlehen beschaffen zu können. Weiterhin hat das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Realkredits vom 18. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 925) bis zu dem gleichen Zeitpunkt den Hypotheken- und Schiffsbanken sowie den öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten die Möglichkeit gegeben, in begrenztem Umfange Schuldverschreibungen auf der Grundlage einer Deckung durch gewisse Wertpapiere der öffentlichen Hand und durch Geld anstatt durch Hypotheken und Kommunaldarlehen auszugeben (sogenannte primäre Ersatzdeckung) sowie unter gewissen Voraussetzungen Geldbeträge, die als Ersatzdeckung dienen, bei Kreditinstituten anzulegen. Der Zweck dieser befristeten Maßnahmen bestand darin, durch Anpassung gewisser nicht mehr zeitgemäßer Regelungen des Hypotheken- und Schiffs- 7376 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Oktober 1960 bankrechts an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse den Finanzierungsbedürfnissen insbesondere des Wohnungsbaus und Schiffsbaus Rechnung zu tragen, ohne jedoch hierbei der Entscheidung darüber vorzugreifen, wie diese Fragen bei der in Aussicht genommenen umfassenden Reform des Hypotheken- und Schiffsbankrechts endgültig geregelt werden sollen. Diese umfassende Reform kann erst durchgeführt werden, wenn die gesetzliche Neuregelung des Kreditwesens durch das neue Kreditwesengesetz vorliegt. Da sich die Erwartung, das neue Kreditwesengesetz könne noch vor dem 31. Dezember 1960 in Kraft gesetzt werden, voraussichtlich nicht erfüllen wird und die Gründe, die seinerzeit für den Erlaß der genannten Vorschriften maßgebend waren, fortbestehen, ist eine nochmalige Verlängerung der genannten Fristen um zwei Jahre, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, geboten. Die Regierungsvorlage sieht dagegen keine Verlängerung der durch die Gesetze vom 30. April 1954 und vom 18. Dezember 1956 getroffenen Regelung vor, durch die befristet bis zum 31. Dezember 1960 die sogenannte Umlaufgrenze der Hypotheken- und Schiffsbanken für die Ausgabe von Pfandbriefen allgemein erweitert worden ist. Für eine Verlängerung dieser Frist, die von den Verbänden des Kreditwesens gleichfalls erbeten wurde, besteht keine Veranlassung. Die Erweiterung der Umlaufgrenze, deren Höhe bei den einzelnen Instituten jeweils von der Höhe des Grundkapitals zuzüglich der Reserven abhängig ist, wurde seinerzeit mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse am Kapitalmarkt vorgenommen und hatte lediglich Übergangscharakter; eine Übernahme dieser Maßnahmen als endgültige Regelung stand niemals in Frage. Die Gründe für die getroffene Übergangsregelung sind nunmehr weggefallen, nachdem es den betroffenen Realkreditinstituten unter den heutigen Verhältnissen am Kapitalmarkt ohne weiteres möglich ist, eine zur Erhöhung der Umlaufgrenze des Instituts etwa erforderlich werdende Kapitalerhöhung unter zumutbaren Bedingungen vorzunehmen. Das Gesetz soll am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten. Der Wirtschaftsausschuß empfiehlt dem Deutschen Bundestag, dem Gesetz in der Fassung der Regierungsvorlage zuzustimmen. Der Ausschuß teilt dabei die Auffassung der Bundesregierung, daß das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf. Dr. Gerhard Fritz (Ludwigshafen) Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808). Das vorliegende Gesetz faßt Statistiken im Bereich der Eisen- und Stahlwirtschaft, Nichteisen-und Edelmnetallwirtschaft, Mineralölwirtschaft, Textilwirtschaft, Lederwirtschaft und Tabakwirtschaft zusammen, die bisher auf Grund von Rechtsverordnungen nach § 6 Abs. 2 ides Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1314) durchgeführt wurden. Vier dieser Rechtsverordnungen verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf dies 30. September 1960. Da die unveränderte Fortführung dieser Statistiken aus wirtschaftspolitischen Gründen sich als unerläßlich erwiesen hat, entspricht es dem § 6 Abs. 1 des Statistikgesetzes, daß langfristig benötigte Bundesstatistiken durch Gesetz angeordnet werden. Das Gesetz soll mit Wirkung vom 1. Oktober 1960 in Kraft treten, um die Fortführung der genannten Statistiken zu sichern. Lediglich auf idem Gebiet der Mineralölwirtschaft wird wegen der gewachsenen wirtschaftspolitischen Bedeutung eine neue Rechtsgrundlage füreine Erhebung über die Vorratsbewegang zur Aufstellung einer Mineralölbilanz notwendig. Während das Gesetz über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe vom 15. Juli 1957 für die gesamte Industrie einheitliche Tatbestandsmerkmale festlegt, soll das vorliegende Gesetz darüber hinaus Vorgänge statistisch beleuchten, die sich aus der besonderen Lage der genannten Wirtschaftszweige mit ihrer engen rechtlichen und wirtschaftlichen internationalen Verflechtung ergeben. Dies gilt für die Eisen- und Stahlindustrie als Schlüsselindustrie, bei der statistische Unterlagen sowohl für die amtlichen Stellen der Bundesrepublik als auch für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl über den üblichen Rahmen hinaus dringend benötigt werden. Über die einfuhrabhängige Nichteisenmetallwirtschaft muß das Bundesministerium für Wirtschaft kurzfristig und in spezifizierter Weise unterrichtet sein, um Marktstörungen rechtzeitig vermeiden zu können. Außerdem bestehen internationale Vereinbarungen über den Austausch entsprechender statistischer Unterlagen. Die Entwicklung des Mineralölmarktes in Verbindung mit der gesamten Energieversorgung macht es nötig, Verbrauchs- und Bestandszahlen zu ermitteln. Die Einfuhrabhängigkeit an Rohstoffen und die strukturellen Wandlungen der deutschen Textilwirtschaft erfordern, daß umfangreiches statistisches Material besonders für die internationalen Verhandlungen verfügbar ist. In gleicher Weise ist die ledererzeugende Industrie in großem Umfange von ihrer Rohstoffversorgung abhängig. Aus handelspolitischen Gründen müssen die amtlichen Stellen laufend unterrichtet sein. Der Bundesrat hat deshalb die Weiterführung einer monatlichen Meldung vorgeschlagen. In ihrer Stellungnahme stimmte die Bundesregierung dem Vorschlag zu. In § 6 Abs. i des vorliegenden Gesetzes soll daher das Wort „vierteljährlich" durch das Wort „monatlich" ersetzt werden. In Übereinstimmung mit der bisherigen Verordnung über die Durchführung einer Lederstatistik vom 24. Sep- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Oktober 1960 7377 fernher 1957 (Bundesanzeiger Nr. 186 vom 27. September 1957) muß vor dem Wort „Absatz" das Wort „Erzeugung" wieder eingefügt werden, um eine monatliche Bilanz erstellen zu können. Der in der Bundesrepublik bearbeitete Rohtabak wind zu etwa 80 v. H. ans mehr als 35 Ländern eingeführt. Daher ist eine umfassende Unterrichtung über die Bestandsbewegung des Rohtabaks in sortenmäßiger Hinsicht bei der Tabakindustrie und dem Rohtabakhandel bei Abnahme und Unterstützungszusagen gegenüber Lieferländern von Wichtigkeit. In § 11 dieses Gesetzes ist einzufügen, daß die zwischenzeitlich erlassene Verordnung über die Durchführung einer Eisen- und Stahlstatistik vom 4 August 1960 (Bundesanzeiger Nr. 154 vom 12. August 1960) außer Kraft zu setzen ist. Namens dies Wirtschaftsausschusses bitte ich, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Drucksache 1808 mit den vorgesehenen Änderungen die Zustimmung zu geben. Dr. Burgbacher Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder auf die Mündliche Anfrage II — der Abgeordneten Frau Nadig — (Fragestunde der 127. Sitzung vom 5. 10. 1960, Drucksache 2085) : Ist die Bundesregierung bereit, nach den Erfahrungen, die mit der Einfuhr französischer Fleischkonserven und von Känguruhfleisch gemacht worden sind, jetzt Untersuchungsstellen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln einzurichten? Die Einrichtung einer allgemeinen Einfuhruntersuchung für Lebensmittel ist bereits anläßlich der Beratung der Novelle zum Lebensmittelgesetz im Gesundheitsausschuß des Bundestages eingehend erörtert worden. Der Ausschuß gelangte damals zu der Auffassung, daß die Lebensmittelüberwachung z. Z. weder über die technischen noch personellen Möglichkeiten für eine allgemeine Importkontrolle verfügt. Die gleichen Schwierigkeiten bestehen auch heute noch. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, besteht eine Untersuchungspflicht bei der Einfuhr bestimmter Lebensmittel. Einschlägige Vorschriften finden sich z. B. im Fleischbeschaugesetz, im Weingesetz und in der Verordnung zum Schutze gegen Infektion durch Erreger der Salmonella-Gruppe in Eiprodukten. Auch Futtermittel tierischer Herkunft, die oftmals Salmonellen enthalten, werden bei der Einfuhr untersucht. Meinem Hause ist nicht bekannt, daß mit der Einfuhr französischer Fleischkonserven ungünstige Erfahrungen gemacht worden sind. Eine Untersuchungspflicht für Fleischkonserven wird jedoch in absehbarer Zeit allgemein angeordnet werden. Bei den gelegentlich in Känguruhfleisch nachzuweisenden Parasiten handelt es sich um Fadenwürmer, wie sie vereinzelt im Fleisch aller Tierarten vorkommen. Sie sind für den Menschen unschädlich. Die Einfuhren von Känguruhfleisch sind z. Z. stark rückläufig. Pressemitteilungen zufolge bemüht man sich in Australien um die Einrichtung einer Exportkontrolle.
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    Rede von Dr. Lambert Huys


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In kurzen Ausführungen möchte ich zu dem Bericht über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 588 betreffend kulturelle Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet Stellung nehmen und die Auffassung der CDU/CSU-Fraktion darlegen und begründen.
    Wir stimmen mit der Opposition darin durchaus überein, daß die Förderung kultureller Maßnahmen im Zonenrandgebiet auch eine politische Aufgabe von gesamtdeutschem Interesse ist. Das ist von uns immer wieder betont worden. Wir haben auch gemeinsam die praktischen Konsequenzen daraus gezogen, indem wir ein Förderungsprogramm geschaffen und finanziert haben, das bereits große Erfolge erzielt hat, die sowohl von den Vertretern der Kultusministerien der Zonenrandländer als auch von den Antragstellern heute und in den früheren Jahren in den Debatten ausdrücklich anerkannt worden sind. Soweit ist alles klar und selbstverständlich.
    Die SPD-Fraktion geht nun in ihrem Antrag davon aus, die praktischen Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, daß die bisher bereitgestellten Mittel zu gering waren.
    Die praktischen Erfahrungen sind bekanntlich in den jährlichen Berichten der Vertreter der Kultusministerien der Zonenrandländer und in den zusammengefaßten Berichten des Gesamtdeutschen Ministeriums über die Auswirkung des kulturellen Förderungsprogramms niedergelegt.

    (Abg. Franke: Daraus haben wir doch diese Angaben entnommen!)

    — Eben, genau das, Herr Kollege Franke. Diese Berichte sind erfreulich positiv, denn sie zeigen den eindrucksvollen Erfolg dieser kulturellen Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung auf. Sie schließen — und welcher Bericht an eine geldgebende Stelle würde das nicht tun! — meistens mit einer bescheidenen Bitte: „Gebt uns etwas mehr Geld, dann können wir etwas mehr tun." Ich habe von einer bescheidenen Bitte gesprochen; sie ging nämlich dahin, die Mittel ein wenig zu vermehren. Genau diese Bitte haben auch die Vertreter der Zonenrandländer 1958 bei der Beratung der Haushaltspläne im Bundesrat geäußert; sie haben die Bitte geäußert, die Ansätze für die Förderung der Schulbauten von 9 auf 10 Millionen DM und die Ansätze für die allgemein kulturellen Maßnahmen von 3 auf 4 Millionen DM zu erhöhen. Die Bundesregierung hat sich dieser Bitte nicht verschlossen; sie hat die Mittel 1959 im Einzelplan 27 01 Tit. 602 a auf 10 Millionen DM und auf Anregung des Unterausschusses für Zonenrandländer 1960 auf 12 550 000 DM
    und 1961 auf 12 750 000 DM veranschlagt. Außerdem hat sie den Ansatz des Einzelplans 27 01 Tit. 602 b von 3 auf 4 Millionen DM erhöht, wobei betont werden muß, daß die sonst üblichen Sperren von 6, 9 oder 10 % für diese Ansätze nicht durchgeführt worden sind. Wir haben, wie Sie bereits gehört haben, die Zusage des Herrn Finanzministers, daß die 10 %ige Kürzung für 1960 und 1961 wegfällt. Damit erreicht Tit. 602 b entgegen dem vorliegenden Entwurf wieder den Betrag von 4 Millionen DM. Das wollen wir doch dankbar anerkennen. Sehen Sie, das ist eine gute Zusammenarbeit von Bund und Ländern in dieser Frage: Maßvoll die Bitte, maßgerecht die Erfüllung der Bitte!
    Nun einige Ausführungen zu den einzelnen Punkten Ihres Antrags. Sie sagen, die Voraussetzung für den Einsatz der Mittel sei noch verbesserungsfähig. Deshalb verlangen Sie in Punkt 1 Abs. 1 die Sicherung der Mittel für einen mehrjährigen Zeitraum. Sie haben in den Beratungen im Ausschuß auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die bei wirtschaftlich schwachen Gemeinden im Zonenrandgebiet entstehen können, wenn sie bei größeren Bauten nicht sicher mit Hilfen bis zur Vollendung der Maßnahmen rechnen können. Das erkennen wir in der Sache als richtig an; aber es gibt etatrechtliche Bedenken. Deshalb haben wir nicht zugestimmt, — aus persönlicher Kenntnis vieler derartiger Vorgämge, möchte ich hinzufügen.
    Praktisch geschieht esdoch so, daß die verantwortlichen Männer beim Land unid in den jewelligen Regierungsbezirken die einzelnen Gemeinden gut beraten unid vorausschauend planen und den Gemeinden für 'ein oder zwei Jahre auch Zusicherungen geben, allerdings unter dem Vorbehalt, daß die vom Bund bereitgestellten Mittel weiterhin in derselben Höhe gegeben werden. Darin sind die Länder bisher nicht enttäuscht worden, und keiner in 'diesem Hause denkt daran, die Beträge zu streichen oder zu kürzen; denn die stetige zusätzliche Hilfe für das Zonenrandgebiet ist für uns wesentliche Verpflichtung und eine Voraussetzung des Erfolges auf lange Zeit.
    Nach Abs. 2 des Punktes 1 wollen die Antragsteller eine Vergabe der Bundesmittel auch ohne Bindung an die Bereitstellung von Mitteln der Länder und der örtlichen Träger ermöglichen. Sie haben im Ausschuß dargetan, es könnten unter Umständen gerade da keine Maßnahmen durchgeführt werden, wo sie aus politischen Gründen 'am notwendigsten seien. Unsere Fraktion isst jedoch der Auffassung, daß sich die bisherige Praxis bewährt hat, bei der die Empfänger von Beihilfen sich je nach der Eigenart des Einzelfalles an den von ihnen angeregten Maßnahmen in angemessener Weise beteiligen sollen. Das heißt, daß man .auch bei kulturellen Maßnahmen an .dem Subsidiaritätsprinzip festhalten sollte. Zweifellos ist dadurch die staatliche, kommunale und private Initiative angeregt und auch eine Breitenwirkung erzielt worden. Außerdem entspricht es der Grundauffassung dieses Hohen Hauses, daß die kulturelle Förderung des Zonenrandgebietes eine gemeinsame Aufgabe der örtlichen Träger und der Zonenrandländer ist, wobei der Bund im gesamtdeutschen Interesse subsidiär eingreift.



    Dr. Huys
    Persönlich möchte ich hinzufügen, daß mir beim Durchdenken dieses Punktes die Möglichkeit gegeben schien, bei bestimmten Maßnahmen sollte nicht ,der örtliche Träger sondern nur das Land zur Beihilfe hinzugezogen werden. Ich denke an den Fall, daß man etwa an der Grenzstation am Elbstrom in Schnackenburg, wo die Schiffer, auch die ausländischen, noch einmal an Land gehen, ein Grenzlandhaus errichten wollte. Denn ein solches Haus hat überörtlichen Charakter, und man könnte sagen, dafür könne Schnackenburg nichts aufbringen. Das ist klar. Immerhin ist aber auch in einem solchen Fall bereits die Initiative von anderer Seite ergriffen worden. Denn es gibt einen Verein „Gemeinschaftswerk Zonenrandhäuser e. V." . Man sollte meines Erachtens diesem Gedanken im Gesamtdeutschen Ministerium großes Interesse entgegenbringen.
    Die SPD-Fraktion verlangt dann .für die nächsten beiden Haushaltsjahre eine Erhöhung ,des Ansatzes in Kap. 2701 Tit. 602 a — Zuschüsse zur Förderung von Schulbauten — auf jährlich 18 Millionen DM und 'des Ansatzes in Kap. 2701 Tit. 602 b — Förderung von kulturellen Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters im Zonenrandgebiet — auf jährlich 10 Millionen DM.

    (Abg. Franke: Herr Kollege, das entfällt doch schon; der Antrag war 1958 gestellt, jetzt haben wir 1960!)

    — Eben, wir kommen gleich bei Punkt 2 dahin. Herr Kollege Franke, .als die Mehrheit im Ausschuß haushaltsrechtliche Bedenken anmeldete haben Sie gesagt, Sie wollten es auf 1959 beschränken. Sie, Herr Kollege Höhmann, haben heute wieder, auch schon vorhin bei der Haushaltsdebatte, auf die Schulraumnot im Zonenrandgebiet hingewiesen. Keiner von uns verkennt die Schulraumprobleme, keiner verkennt, daß durch die Grenzziehung eine besondere Schulraumnotentstanden ist. Keiner verkennt, daß weiterhin zielstrebig an der Beseitigung dieser Notstände gearbeitet werden muß. Doch glauben wir im Hinblick auf die im Grundgesetz getroffene Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, daß Schulbauten in erster Linie eine kommunale, in zweiter Linie eine Angelegenheit der Länder sind. Das Grundgesetz gibt auch keinerlei Handhabe dafür, daß sich der Bund generell an den Schulbauten mit einem Drittel beteiligen solle oder müsse. Herr Kollege Höhmann, Sie haben vorhin gesagt, der Bund soll im Zonenrandgebiet generell ein Drittel geben. Sie werden doch wohl zugeben, daß nicht alle Schulräume des Zonenrandgebietes nur deshalb entstehen, weil eine künstliche Grenze geschaffen wurde. Sicherlich werden die Mittel des Bundes nur zusätzlich gegeben, gerade dort, wo Schulbauten errichtet werden müssen, weil die künstliche Grenzziehung solche erforderlich gemacht hat.
    Die Auskunft eines Vertreters der Kultusministerien der Zonenrandländer in den Ausschußberatungen gab im Grunde genommen nur einen rohen Überschlag über die noch zu errichtenden Schulbauten und keineswegs eine Zusammenfassung konkret vorliegender Pläne mit gut errechnetem Kostenaufwand. Zudem konnte der Vertreter nichts darüber aussagen, ob und in welchem Umfang die Schulraumrot im Zonenrandgebiet größer ist als im Durchschnitt des Bundesgebiets. Deshalb sind wir der Auffassung, daß das Schulraumproblem des Zonenrandgebiets in das Gesamtproblem der Schulraumnot hineingestellt und mit ihm zusammen gelöst werden muß.
    Jedenfalls sind erstens die Mittel, wie bereits erwähnt, für das Zonenrandgebiet von der Bundesregiertung erhöht worden. Zweitens — darauf möchte ich besonders hinweisen — hat auch der Bundesrat diese wohl für ausreichend gehalten; denn er hat keine Erhöhungen beantragt. Drittens — das möchte ich auch betonen — werden sie doch zusätzlich zur Linderung der Nöte des Zonenrandgebietes bereitgestellt. Immerhin wollen wir dankbar anerkennen, daß von 1951 bis heute bereits rund 76 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden sind. Ich glaube, das ist sehr beachtlich für eine Spitzenfinanzierung.
    Nach dem neuesten zusammenfassenden Bericht des Gesamtdeutschen Ministeriums vom 16. Mai 1960 ist mit den bereitgestellten Bundesmitteln im Jahre 1959 im Zonenrandgebiet der Bau von 114 Volksschulen, 10 Mittelschulen und 23 höheren Schulen finanziert worden.

    (Hört! Hört! hei der CDU/CSU. — Abg. Höhmann: Wissen Sie denn, was eine Schule kostet?)

    — Ja, das weiß ich ganz genau, Herr Höhmann. Sie wissen auch, daß wir immer wieder betont haben: es sind zusätzliche Mittel und es ist eine Spitzenfinanzierung.

    (Zuruf von der SPD: Darin unterscheiden wir uns!)

    Ich darf Ihnen gleich auch noch sagen, was zusätzlich gegeben ist; denn es fließen, das wissen Sie doch ganz genau, auch andere Mittel in den Schulbau.
    Weiterhin verlangt die SPD-Fraktion eine Erhöhung der Mittel für kulturelle Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters von 3 auf 10 Millionen DM. Zur Begründung führte sie im Ausschuß an, es solle erstens indirekt durch Anlage- und Einrichtungsbeihilfen der verschiedensten Art das kulrelle Gesamtbild des Zonenrandgebiets mitbestimmt und zweitens durch finanzielle Unterstützung vieler Einzelmaßnahmen die geistige Abwehrkraft: der Zonenrandbevölkerung gegenüber Infiltrationsversuchen der Ostzone gestärkt werden. Für heide Ziele reichten die bereitgestellten Mittel nicht aus.
    Sicherlich bejahen auch wir, daß weitere Mittel sinnvoll eingesetzt werden können. Wesentlich und entscheidend — das haben Sie vorhin allerdings so abwertend hingestellt — scheint uns aber nicht die Höhe der Mittel zu sein, sondern vielmehr die Entwicklung eines vitalen Kulturbewußtseins in den verkehrsfernen Zonenrandgebieten. Daß wir in dieser Hinsicht auf Grund unserer langjährigen Zielstrebigkeit auf diesem Gebiet wirklich große Erfolge zu verzeichnen haben, können Sie aus allen Berichten der Kultusministerien der Zonenrandländer herauslesen. Die Bundesregierung ist auch



    Dr. Huys
    hier den Bitten auf Erhöhung dieses Titels von 3 auf 4 Millionen DM bereits nachgekommen. Zudem möchten wir bei dieser Gelegenheit auch darauf hinweisen, daß die Zonenrandgebiete keineswegs allein auf diese Mittel angewiesen sind. Sie wie wir wissen, daß in die Zonenrandgebiete beträchtliche Bundesjugendplanmittel geflossen sind und fließen und daß das Bundesinnenministerium Sondermittel für die Spitzenfinanzierung von Turn- und Sportstätten zur Verfügung stellt und daß seit dem letzten Jahr nach der Erhöhung dieses Titels um 5 Millionen DM davon 1 Million DM nur für die Förderung von Sportanlagen in den Zonenrandgebieten reserviert sind.
    Denken Sie weiterhin an die erheblichen Beträge, die für wissenschaftliche Forschungseinrichtungen auf Grund des Königsteiner Abkommens ausgegeben werden, und an die Beträge, die den Hochschulen dieser Gebiete auf Grund der Empfehlung des Wissenschaftsrates gegeben werden.
    Aus den Mitteln des regionalen Förderungsprogramms 1959 sind allein für den Regierungsbezirk Lüneburg folgende Mittel gezahlt worden: Landkreis Uelzen — Berufsschulbau — 150 000 DM Zuschuß von 50 000 DM Darlehen, Landkreis Gifhorn — Berufsschulbau — 75 000 DM Zuschuß und 75 000 DM Darlehen, Handwerkskammer LüneburgStade — Gewerbeförderungsanstalt — 60 000 DM Zuschuß, Handwerkskammer Lüneburg-Stade — Schulungsgebäude — 55 000 DM Zuschuß und 55 000 DM Darlehen, Landkreis Harburg — Landwirtschaftsschule und Wirtschaftsberatungsstelle Winsen — 12 500 DM Zuschuß und 12 500 DM Darlehen, Landkreis Lüchow-Dannenberg — Landwirtschaftsschule und Wirtschaftsberatungsstelle Lüchow —50 000 DM Zuschuß und 50 000 DM Darlehen. Insgesamt sind 1959 allein für den Regierungsbezirk Lüneburg an Zuschüssen 402 500 DM und an Darlehen 242 500 DM gegeben worden.

    (Zuruf von der der SPD: Was ist denn das?!)

    — Alles zusätzlich! Kollege Höhmann hat vorhin gesagt, das sei doch eigentlich gar nichts. Aber Sie wissen ja, daß diese Mittel alle zusätzlich gegeben worden sind.
    Zusammenfassend möchte ich erklären, daß wir glauben, zur Förderung von kulturellen Maßnahmen Beachtliches getan und gute Erfolge erzielt zu haben, und uns verpflichtet fühlen, auf Jahre hinaus zusätzliche Mittel bereitzuhalten.
    Ganz am Rande möchte ich auch über ein Problem sprechen, das meines Erachtens in den Rahmen einer Aussprache über das Problem „kulturelle Maßnahmen im Zonenrandgebiet" gehört. Es handelt sich um die außerordentlich guten Möglichkeiten zum Empfang des sowjetzonalen Rundfunks und des sowjetzonalen Fernsehens in diesen Teilen der Bundesrepublik. Ich hoffe, daß die deutschen Rundfunkanstalten, speziell aber der noch zu errichtende Deutschlandfunk der Rundfunk- und Fernsehbetreuung der Zonenrandgebiete besondere Aufmerksamkeit schenken werden.
    Aus den angegebenen Gründen haben wir mit der Mehrheit des Ausschusses die Anträge der SPD-Fraktion abgelehnt. Meine Fraktion stimmt dem Antrag des Ausschusses — nach der vorhin gegebenen Berichtigung handelt es sich nur noch um die Ziffern 2 und 3 — in Drucksache 1418 zu. Ich möchte nochmals betonen, daß wir auf Grund der Berichte der Ländervertreter die Konsequenzen gezogen haben. Die Gesamtansätze dieser beiden Titel sind seit 1958 von 12,3 auf jetzt insgesamt 16,75 Millionen DM erhöht worden. Dafür danken wir ganz besonders dem Gesamtdeutschen Ministerium, bei dem wir Abgeordneten der Zonenrandländer immer Verständnis für unsere Sorgen und Nöte gefunden haben. Besonderer Dank soll bei dieser Gelegenheit aber auch den kommunalen Trägern und den Ländern gezollt werden, die durch ihre finanziellen Opfer zu dem Erreichten beigetragen haben. Wir wissen um unsere Verpflichtung und Verantwortung für diese Gebiete. Stetig und mit langfristiger Planung wollen wir weiterhin unsere bisherigen Erfolge aushauen im gesamtdeutschen Interesse zum Nutzen der Bevölkerung an einer künstlichen Grenze, die wir niemals anerkennen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Kreitmeyer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sehr erfreulichen Ausführungen meines Lüneburger Doppelkollegen muß ich nur in einer Hinsicht etwas ergänzen. Es hat mich sehr gefreut, zu hören, wir seien in kulturpolitischen Angelegenheiten einer Meinung. Betrüblich war aber die Äußerung eines Sprechers in der Haushaltsdebatte heute früh, der meinte: Wie kommt das arme Niedersachsen überhaupt dazu, sich um das neunte Schuljahr zu kümmern!! — Diese Dinge bedürfen einer Ergänzung.
    Nicht zustimmen kann ich der Ansicht, eine kontinuierliche Unterstützung der Zonenrandgebiete sei aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zu verantworten. Meine Damen und Herren, in Niedersachsen kann überhaupt nichts gebaut werden, wenn nicht vor vornherein für fünf bis fünfzehn Jahre Zinsverbilligungen in den Haushalt eingestellt sind. Selbstverständlich kann keine Regierung das Risiko übernehmen, zu garantieren, daß die nächste wiederum die Zinsverbilliaung auf 15 Jahre vorsehen wird. Diese Angelegenheit muß eine vorrangige Bewertung erhalten. Deshalb halte ich es nicht für sehrglücklich. sich mit der Erklärung abzufinden. daß ein mehrjähriges Strukturprogramm aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zulässig sei. Wir haben unser Grundgesetz geändert, als es galt, die Bundeswehr aufzubauen, wir hatten für den Luftverkehr sofort eine Grundgesetzänderung bereit, für den Notstand werden wir hoffentlich noch zu einer Grundgesetzänderung kommen. Im vorliegenden Fall geht es um die Erhaltung der kommunalen Selbstverwaltung in den Zonenrandgebieten. Wenn wir nicht in der Lage sind, auch hier eine Grundgesetzänderung durchzuführen, dann werden wir die Grundlagen,



    Kreitmeyer
    auf denen wir aufbauen, in dem Moment zerstören, wo gerade dort mit ihrer Hilfe in den armen Gebieten am überzeugendsten gewirkt werden soll. Aus diesen Gründen möchte ich doch sehr deutlich klarmachen, daß es so nicht geht.
    Meine Damen und Herren, nehmen Sie doch bitte endlich einmal zur Kenntnis, daß zwischen Ländern und Ländern ein erheblicher Unterschied besteht. Der Finanzausgleich setzt zum Beispiel die Steuerstärke des Landes Niedersachsen ohne Ausgleich mit 78,98 %, auf 100 gerechnet, an. Wenn dann der wunderbare Finanzausgleich durchgeführt wird, sind es ganze 88 %. Wir bleiben also immer noch grundsätzlich um 12 % unter 100 zurück. Im Gegensatz dazu bleiben die reichen Länder nach wie vor über 100 %. Man sollte durchaus mit den kleinsten gezielten Beiträgen eines finanzschwachen Landes innerhalb des Zonenkreises zufrieden sein und es begrüßen, daß ein solches Land es überhaupt noch wagt, an diese Aufgaben heranzugehen, und sich in dieser Weise lange Zeit verschuldet. Es ist also. nicht angemessen, in der Form Kritik zu üben, wie es hier geschehen ist.
    Zum dritten. Was ist es eigentlich für ein klägliches Mißtrauen, das sich hier offenbart! Es heißt im Bericht, das Land könne dann Verschiebungen innerhalb seines Haushalts vornehmen, weil der Bund ihm gewisse Hilfen gegeben habe. Meine Damen und Herren, unsere Haushalte sind für alle einsehbar, die Rechnungsprüfungsberichte sind ebenfalls für alle einsehbar. Ein armes Land kommt überhaupt nicht auf die Idee, etwas auszugeben, was '1 nicht vor der Allgemeinheit im Dienste der guten Sache verantwortet werden könnte. Im nächsten Satz des Berichts heißt es dann: Um eine elastische Handhabung der Mittel gewährleisten zu können, verlangen wir, daß die Anträge bis nach oben durchlaufen. Wir haben ohnehin schon zu wenig Verwaltungsbürokratie! Wenn jeder einzelne Antrag von jeder Gemeinde bis nach oben durchlaufen muß, dann ist das sicher nicht gerade förderlich; aber immerhin, wir armen Leute in den Zonenrandgebieten sind gewillt, diesen Weg zu gehen, vor allen Dingen deshalb, um wenigstens etwas zu bekommen. Am interessantesten wird dann hinterher sein, welche der drei beteiligten Stellen die Abrechnung den zuständigen Prüfungsstellen vorlegt. Manchmal kommt es auch vor, daß die Belege dreimal hintereinander durchgeprüft werden. Um so mehr kann man die Daseinsberechtigung der Prüfungsstellen hier dokumentieren!
    Es ist zweifellos nicht zu leugnen, daß hier etwas geschehen ist. Auch weiterhin sollte etwas geschehen. Aber angesichts der Lage besonders finanzschwacher Gemeinden kann man nicht genug tun. Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen: bei der wahrscheinlichen Realisierung der Erleichterungen bei der Gewerbesteuer ist damit zu rechnen, daß die 3500 Gemeinden Niedersachsens, die weniger als 500 Einwohner haben, praktisch ohne jede Einnahme sein werden. Dann, glaube ich, muß der Bund erst recht in einem noch ganz anderen Ausmaß helfen; denn der Hinweis darauf, das Land Niedersachsen habe auch 17,9 % mehr Einnahmen gehabt, ist, wie ich Ihnen zuvor bewiesen habe, nicht stichhaltig, da die Steuerkraft des Landes Niedersachsen immer noch bei 88 % liegt.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    Schließlich — Sie wissen es ja auch, gnädige Frau —, bei unseren weitgestreuten kleinen Gemeinden sind eben das neunte und zehnte Schuljahr ausdrücklich notwendig, weil wir nicht so viel Zweckverbände an Mittelschulen in diesen kleinen und steuerschwachen Gebieten aufbringen können, daß eine weitere Bildung der Landkinder gewährleistet ist.
    Kurz gesagt, wir brauchen die Mittel dringend. Uns unsere Armut vorzuwerfen, ist bei den geringen Hilfen, die man uns zuteil werden läßt, mehr als unbillig.

    (Beifall bei der SPD.)