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ID0312715000

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    Deutscher Bundestag 127. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1960 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Funk 7297 A Vizepräsident Dr. Preusker legt sein Amt nieder 7297 A Begrüßung einer Delegation des kanadischen Senats . . . . . . . . . . . 7344 C Fragestunde (Drucksachen 2085, 2093) Frage des Abg. Faller: Wehrdienst von deutsch-französischen Doppelstaatern Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7297 B, D, 7298 A, B, C Faller (SPD) . . 7297 C Dr. Mommer (SPD) . . . 7297 D, 7298 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . , 7298 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Aburteilung von Straftaten nach dem NATO-Truppenstatut Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7298 D, 7299 A Dr. Kohut (FDP) . . . . 7298 D, 7299 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Übergriffe amerikanischer Soldaten im Kirchenkreis Gelnhausen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7299 A Frage der Abg. Frau Nadig: Untersuchungsstellen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln . . . 7299 C Frage des Abg. Kroll: Informationstrupps des sowjetzonalen Rundfunks in der Bundesrepublik Dr. Schröder, Bundesminister . , 7299 C, D, 7300 A Kroll (CDU/CSU) . . . . . . . 7299 D Bausch (CDU/CSU) . .. . . . . 7299 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7300 A Frage des Abg. Dürr: Zahl der mit der Liquidation des Vermögens der verbotenen Kommunistischen Partei beschäftigten Personen Dr. Schröder, Bundesminister 7300 B, C, D Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 7300 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7300 C Frage des Abg. Wittrock: Ersetzung von Gerichtsakten durch Mikrofilme Schäffer, Bundesminister . 7300 D, 7301 A Wittrock (SPD) . . . . . . . . 7301 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Unterlagen für die letzte Besoldungserhöhung Etzel, Bundesminister 7301 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den, 5. Oktober 1960 Frage des Abg. Lohmar: Abgrenzung des Truppenübungsplatzes in der Senne Strauß, Bundesminister . . . . . 7301 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . . 7301 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einsatz von Schrottfahrzeugen auf den Baustellen der Bundesautobahn Appenweier—Neuenburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7301 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7302 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Überprüfung der FernsprechgebührenOrdnung Stücklen, Bundesminister . . . 7302 B, D, 7303 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7302 B, C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7302 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 7303 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Kosten der Umstellung der Telefon- bücher Stücklen, Bundesminister . . . 7303 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7303 B, C Wahl eines Vertreters und eines Stellvertreters der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates 7303 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksache 2050) — Erste Beratung — Schoettle (SPD) . . . . . . . . 7303 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 7312 B Lenz (Trossingen) (FDP) 7322 A Niederalt (CDU/CSU) 7328 A Heiland (SPD) . . . . . . . 7333 C Dr. Starke (FDP) 7337 C Dr. Conring (CDU/CSU) 7344 D Etzel, Bundesminister 7348 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7353 C Kurlbaum (SPD) 7355 A Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft (Drucksache 1884) — Erste Beratung — Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7355 C Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 7356 B Dr. Atzenroth (FDP) 7357 C Kurlbaum (SPD) 7358 A Antrag betr. Strukturprogramm für die Zonenrandgebiete (SPD); Schriftlicher Bericht des Gesamtdeutschen Ausschusses (Drucksachen 479, 1417); in Verbindung mit Antrag betr. kulturelle Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (SPD); Schriftlicher Bericht des Gesamtdeutschen Ausschusses (Drucksachen 588, 1418) Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) . . 7360 C Höhmann (SPD) . . . . . . . . 7360 D Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 7363 A Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 7367 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7369 C Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 7370 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 2044); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2094) — Zweite und dritte Beratung — 7371 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits (Drucksache 1771); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2088) — Zweite und dritte Beratung — 7371 D Entwurf eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2089) — Zweite und dritte Beratung — . . 7372 A Entwurf eines Gesetzes über die einheitliche Ausbildung der Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungsgesetz — StBAG) (Drucksache 2048) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7372 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7373 A Dr. Miessner (FDP) 7373 A Nächste Sitzung 7373 C Anlagen 7375 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den. 5. Oktober 1960 7297 127. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich. a) Beurlaubungen Bals 15. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Behrisch 7. 10. Frau Bennemann 7. 10. Dr. Birrenbach 5. 10. Dr. Böhm 22. 10. Börner 7. 10. Frau Brauksiepe 9. 10. Dr. Brecht 7. 10. Dr. Bucerius 7. 10. Demmelmeier 7. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 9. 10. Dowidat 5. 10. Draeger 9. 10. Eberhard 7. 10. Eilers (Oldenburg) 7. 10. Erler 7. 10. Fuchs 5. 10. Geiger (München) 7. 10. Gontrum 7. 10. Dr. Gradl 9. 10. Dr. Greve 7. 10. Frau Herklotz 9. 10. Dr. Hesberg 7. 10. Heye 9. 10. Hilbert 7. 10. Höcherl 9. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 5. 10. Frau Dr. Hubert 7. 10. Huth 7. 10. Dr. Imle 5. 10. Jaksch 7. 10. Jürgensen 31. 10. Dr. Kempfler 9. 10. Dr. Königswarter 7. 10. Dr. Kopf 9. 10. Krammig 31. 10. Kraus 5. 10. Leber 5. 10. Lenz (Brühl) 5. 10. Lermer 15. 10. Majonica 9. 10. Meis 5. 10. Dr. Menzel 22. 10. Merten 9. 10. Müller-Hermann 5. 10. Pohle 31. 10. Dr. Preusker 7. 10. Reitzner 9. 10. Scheel 5. 10. Dr. Schild 7. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 10. Schmidt (Hamburg) 9. 10. Schneider (Bremerhaven) 9. 10. Schneider (Hamburg) 7. 10. Schultz 5. 10. Dr. Seffrin 7. 10. Dr. Serres 9. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Steinbiß 8. 10. Storch 5. 10. Struve 9. 10. Wegener 9. 10. Wienand 9. 10. Wilhelm 7. 10. Dr. Will 7. 10. Frau Wolff 10. 10 b) Urlaubsanträge Eberhard 15. 10. Goldhagen 20. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Dr. Ripken 10. 10. Dr. Stammberger 17. 10. Stenger 15. 11. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits (Drucksache 2088). Das vorliegende Gesetz hat den Zweck, gewisse Fristen im Bereich des Rechts der Hypothekenbanken, der Schiffspfandbriefbanken und der öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten zu verlängern, deren Ablauf am 31. Dezember 1960 bevorsteht. Durch das Gesetz über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken vom 5. August 1950 (Bundesgesetzbl. I S. 353) ist es diesen Instituten zunächst bis zum 31. Dezember 1953 und nach zweimaliger Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 1960 gestattet worden, zusätzlich zu den nach dem Hypothekenbankgesetz und dem Schiffsbankgesetz erlaubten Geschäften sogenannte Globaldarlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und (mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden) bei anderen Kapitalsammelstellen aufzunehmen, um auf diese Weise in weiterem Umfange Mittel für die Gewährung von hypothekarisch gesicherten Darlehen und Kommunaldarlehen beschaffen zu können. Weiterhin hat das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Realkredits vom 18. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 925) bis zu dem gleichen Zeitpunkt den Hypotheken- und Schiffsbanken sowie den öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten die Möglichkeit gegeben, in begrenztem Umfange Schuldverschreibungen auf der Grundlage einer Deckung durch gewisse Wertpapiere der öffentlichen Hand und durch Geld anstatt durch Hypotheken und Kommunaldarlehen auszugeben (sogenannte primäre Ersatzdeckung) sowie unter gewissen Voraussetzungen Geldbeträge, die als Ersatzdeckung dienen, bei Kreditinstituten anzulegen. Der Zweck dieser befristeten Maßnahmen bestand darin, durch Anpassung gewisser nicht mehr zeitgemäßer Regelungen des Hypotheken- und Schiffs- 7376 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Oktober 1960 bankrechts an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse den Finanzierungsbedürfnissen insbesondere des Wohnungsbaus und Schiffsbaus Rechnung zu tragen, ohne jedoch hierbei der Entscheidung darüber vorzugreifen, wie diese Fragen bei der in Aussicht genommenen umfassenden Reform des Hypotheken- und Schiffsbankrechts endgültig geregelt werden sollen. Diese umfassende Reform kann erst durchgeführt werden, wenn die gesetzliche Neuregelung des Kreditwesens durch das neue Kreditwesengesetz vorliegt. Da sich die Erwartung, das neue Kreditwesengesetz könne noch vor dem 31. Dezember 1960 in Kraft gesetzt werden, voraussichtlich nicht erfüllen wird und die Gründe, die seinerzeit für den Erlaß der genannten Vorschriften maßgebend waren, fortbestehen, ist eine nochmalige Verlängerung der genannten Fristen um zwei Jahre, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, geboten. Die Regierungsvorlage sieht dagegen keine Verlängerung der durch die Gesetze vom 30. April 1954 und vom 18. Dezember 1956 getroffenen Regelung vor, durch die befristet bis zum 31. Dezember 1960 die sogenannte Umlaufgrenze der Hypotheken- und Schiffsbanken für die Ausgabe von Pfandbriefen allgemein erweitert worden ist. Für eine Verlängerung dieser Frist, die von den Verbänden des Kreditwesens gleichfalls erbeten wurde, besteht keine Veranlassung. Die Erweiterung der Umlaufgrenze, deren Höhe bei den einzelnen Instituten jeweils von der Höhe des Grundkapitals zuzüglich der Reserven abhängig ist, wurde seinerzeit mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse am Kapitalmarkt vorgenommen und hatte lediglich Übergangscharakter; eine Übernahme dieser Maßnahmen als endgültige Regelung stand niemals in Frage. Die Gründe für die getroffene Übergangsregelung sind nunmehr weggefallen, nachdem es den betroffenen Realkreditinstituten unter den heutigen Verhältnissen am Kapitalmarkt ohne weiteres möglich ist, eine zur Erhöhung der Umlaufgrenze des Instituts etwa erforderlich werdende Kapitalerhöhung unter zumutbaren Bedingungen vorzunehmen. Das Gesetz soll am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten. Der Wirtschaftsausschuß empfiehlt dem Deutschen Bundestag, dem Gesetz in der Fassung der Regierungsvorlage zuzustimmen. Der Ausschuß teilt dabei die Auffassung der Bundesregierung, daß das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf. Dr. Gerhard Fritz (Ludwigshafen) Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808). Das vorliegende Gesetz faßt Statistiken im Bereich der Eisen- und Stahlwirtschaft, Nichteisen-und Edelmnetallwirtschaft, Mineralölwirtschaft, Textilwirtschaft, Lederwirtschaft und Tabakwirtschaft zusammen, die bisher auf Grund von Rechtsverordnungen nach § 6 Abs. 2 ides Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1314) durchgeführt wurden. Vier dieser Rechtsverordnungen verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf dies 30. September 1960. Da die unveränderte Fortführung dieser Statistiken aus wirtschaftspolitischen Gründen sich als unerläßlich erwiesen hat, entspricht es dem § 6 Abs. 1 des Statistikgesetzes, daß langfristig benötigte Bundesstatistiken durch Gesetz angeordnet werden. Das Gesetz soll mit Wirkung vom 1. Oktober 1960 in Kraft treten, um die Fortführung der genannten Statistiken zu sichern. Lediglich auf idem Gebiet der Mineralölwirtschaft wird wegen der gewachsenen wirtschaftspolitischen Bedeutung eine neue Rechtsgrundlage füreine Erhebung über die Vorratsbewegang zur Aufstellung einer Mineralölbilanz notwendig. Während das Gesetz über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe vom 15. Juli 1957 für die gesamte Industrie einheitliche Tatbestandsmerkmale festlegt, soll das vorliegende Gesetz darüber hinaus Vorgänge statistisch beleuchten, die sich aus der besonderen Lage der genannten Wirtschaftszweige mit ihrer engen rechtlichen und wirtschaftlichen internationalen Verflechtung ergeben. Dies gilt für die Eisen- und Stahlindustrie als Schlüsselindustrie, bei der statistische Unterlagen sowohl für die amtlichen Stellen der Bundesrepublik als auch für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl über den üblichen Rahmen hinaus dringend benötigt werden. Über die einfuhrabhängige Nichteisenmetallwirtschaft muß das Bundesministerium für Wirtschaft kurzfristig und in spezifizierter Weise unterrichtet sein, um Marktstörungen rechtzeitig vermeiden zu können. Außerdem bestehen internationale Vereinbarungen über den Austausch entsprechender statistischer Unterlagen. Die Entwicklung des Mineralölmarktes in Verbindung mit der gesamten Energieversorgung macht es nötig, Verbrauchs- und Bestandszahlen zu ermitteln. Die Einfuhrabhängigkeit an Rohstoffen und die strukturellen Wandlungen der deutschen Textilwirtschaft erfordern, daß umfangreiches statistisches Material besonders für die internationalen Verhandlungen verfügbar ist. In gleicher Weise ist die ledererzeugende Industrie in großem Umfange von ihrer Rohstoffversorgung abhängig. Aus handelspolitischen Gründen müssen die amtlichen Stellen laufend unterrichtet sein. Der Bundesrat hat deshalb die Weiterführung einer monatlichen Meldung vorgeschlagen. In ihrer Stellungnahme stimmte die Bundesregierung dem Vorschlag zu. In § 6 Abs. i des vorliegenden Gesetzes soll daher das Wort „vierteljährlich" durch das Wort „monatlich" ersetzt werden. In Übereinstimmung mit der bisherigen Verordnung über die Durchführung einer Lederstatistik vom 24. Sep- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Oktober 1960 7377 fernher 1957 (Bundesanzeiger Nr. 186 vom 27. September 1957) muß vor dem Wort „Absatz" das Wort „Erzeugung" wieder eingefügt werden, um eine monatliche Bilanz erstellen zu können. Der in der Bundesrepublik bearbeitete Rohtabak wind zu etwa 80 v. H. ans mehr als 35 Ländern eingeführt. Daher ist eine umfassende Unterrichtung über die Bestandsbewegung des Rohtabaks in sortenmäßiger Hinsicht bei der Tabakindustrie und dem Rohtabakhandel bei Abnahme und Unterstützungszusagen gegenüber Lieferländern von Wichtigkeit. In § 11 dieses Gesetzes ist einzufügen, daß die zwischenzeitlich erlassene Verordnung über die Durchführung einer Eisen- und Stahlstatistik vom 4 August 1960 (Bundesanzeiger Nr. 154 vom 12. August 1960) außer Kraft zu setzen ist. Namens dies Wirtschaftsausschusses bitte ich, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Drucksache 1808 mit den vorgesehenen Änderungen die Zustimmung zu geben. Dr. Burgbacher Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder auf die Mündliche Anfrage II — der Abgeordneten Frau Nadig — (Fragestunde der 127. Sitzung vom 5. 10. 1960, Drucksache 2085) : Ist die Bundesregierung bereit, nach den Erfahrungen, die mit der Einfuhr französischer Fleischkonserven und von Känguruhfleisch gemacht worden sind, jetzt Untersuchungsstellen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln einzurichten? Die Einrichtung einer allgemeinen Einfuhruntersuchung für Lebensmittel ist bereits anläßlich der Beratung der Novelle zum Lebensmittelgesetz im Gesundheitsausschuß des Bundestages eingehend erörtert worden. Der Ausschuß gelangte damals zu der Auffassung, daß die Lebensmittelüberwachung z. Z. weder über die technischen noch personellen Möglichkeiten für eine allgemeine Importkontrolle verfügt. Die gleichen Schwierigkeiten bestehen auch heute noch. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, besteht eine Untersuchungspflicht bei der Einfuhr bestimmter Lebensmittel. Einschlägige Vorschriften finden sich z. B. im Fleischbeschaugesetz, im Weingesetz und in der Verordnung zum Schutze gegen Infektion durch Erreger der Salmonella-Gruppe in Eiprodukten. Auch Futtermittel tierischer Herkunft, die oftmals Salmonellen enthalten, werden bei der Einfuhr untersucht. Meinem Hause ist nicht bekannt, daß mit der Einfuhr französischer Fleischkonserven ungünstige Erfahrungen gemacht worden sind. Eine Untersuchungspflicht für Fleischkonserven wird jedoch in absehbarer Zeit allgemein angeordnet werden. Bei den gelegentlich in Känguruhfleisch nachzuweisenden Parasiten handelt es sich um Fadenwürmer, wie sie vereinzelt im Fleisch aller Tierarten vorkommen. Sie sind für den Menschen unschädlich. Die Einfuhren von Känguruhfleisch sind z. Z. stark rückläufig. Pressemitteilungen zufolge bemüht man sich in Australien um die Einrichtung einer Exportkontrolle.
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    Rede von Gerhard Wacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es scheint mir eigentlich ein glückliches Zusammentreffen zu sein, daß wir am Tag der Haushaltsdebatte auch über das Zonenrandprogramm sprechen. Den ganzen Tag über haben wir uns heute über die Milliarden unterhalten, die jährlich vom Bundesbürger aufgebracht werden müssen, damit die Probleme gelöst werden, die der Staat in Angriff nehmen muß, weil sie nämlich der einzelne nicht bewältigen kann. Jetzt, am Abend, fast am späten Abend, darf ich Ihnen einen Ausschnitt, nämlich das Zonenrandproblem darlegen, und ich darf die Frage aufwerfen, ob sich diese Steuermittel rentiert haben, wie sie sich ausgewirkt haben und ob sie auch in Zukunft für diesen Zweck weiter verwendet werden müssen.
    Die letzte Zonenrand-Debatte — Herr Kollege Höhmann hat schon darauf hingewiesen — liegt einige Zeit zurück. Vielleicht wird der eine oder andere Zuhörer sich noch an die Debatte erinnern, die wir — es war im Januar 1959 — gehabt haben. In dieser Debatte hat Herr Minister Erhard eine Regierungserklärung abgegeben und zwei Dinge herausgestellt. Er sagte nämlich, es müsse zugegeben werden, daß die wirtschaftliche Entwicklung im Zonenrandgebiet im Durchschnitt nicht in dem gleichen Tempo wie im übrigen Bundesgebiet fortgeschritten sei. Er machte — ich möchte das recht kurz fassen — deutlich, daß die Verhältnisse in diesen Gebieten sehr unterschiedlich seien, und er wies darauf hin, daß die Zahl der Industriebeschäftigten in einigen ländlichen Bezirken gleich geblieben oder sogar leicht gesunken sei, daß aber die Entwicklung in anderen, stärker mit Industrie besetzten Teilen durchaus mit der durchschnittlichen Entwicklung in Bund habe Schritt halten können oder sogar manchmal diese Entwicklung im Bund übertroffen habe. Herr Kollege Höhmann hat erklärt, daß hinsichtlich des Strukturwandels in diesen Gebieten eigentlich nichts Entscheidendes geschehen sei, eine Behauptung,

    (Zuruf von der SPD: Das hat er nicht!)

    die wert ist, untersucht zu werden. Wir wollen also einmal die Frage behandeln, wie es heute in Zonenrandgebieten aussieht. Ich will nicht übertreiben, aber ich darf vielleicht sagen, daß die Expansion der bundesdeutschen Wirtschaft das Zonenrandgebiet in seiner Gesamtheit stärker als in den früheren Jahren erfaßt hat, — eine Formulierung, Herr Kollege Höhmann, der Sie sicher auch beitreten werden.
    Es ist aber dabei — und darauf muß man doch besonders hinweisen — sehr bemerkenswert, daß
    jetzt auch die Gebiete, bei denen vor zwei Jahren noch so etwas wie eine Stagnation zu verzeichnen war — z. B. der Bayerische Wald, die Rhön, das Elbe-Jeetzel-Gebiet —, mehr und mehr in den Sog dieser Aufwärtsentwicklung hineinzogen wurden. Es war doch früher Übung bei den Rednern, die sich mit diesen Fragen beschäftigt haben, Arbeitslosenzahlen als Kriterium für die mißliche Lage anzuführen. Wir haben uns heute alle miteinander — alle miteinander, ohne parteipolitische Unterschiede — glücklich zu schätzen, daß das jetzt Gott sei Dank ganz anders aussieht! Die Zahl der Arbeitslosen — ich darf Ihnen die Zahl geben — in den 31 Arbeitsamtsbezirken des Zonenrandgebiets hat sich vom 30. 6. 58 bis zum 30. 6. 60 von 100 978 Personen auf 30 885 Personen vermindert. Dabei ist dieser Rückgang in seiner gesamten Ausdehnung zu beachten. Ich darf das wieder verdeutlichen. Es ist nämlich bezeichnend, daß z. B. innerhalb der 31 Arbeitsamtsbezirke, die das ganze Zonenrandgebiet erfassen, nur noch 9 Arbeitsamtsbezirke vorhanden sind — ich darf sie nennen, es sind Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Rendsburg, Schleswig, Cham, Deggendorf und Passau —, in denen die Zahl der Arbeitslosen die Zahl der offenen Stellen übersteigt. Aber auch in diesen Arbeitsamtsbezirken herrscht Vollbeschäftigung. — Ich habe die Zahlen hier; wir werden sie jetzt nicht im einzelnen behandeln. — Das ist eine Erscheinung, die uns, die wir aus den Zonenrandgebieten kommen, wirklich glücklich macht.
    Sie wissen — und meine Kollegen aus dem Ausschuß wissen das besonders —, daß uns gelegentlich der Aussagewert der Arbeitsamtsstatistik zu Bedenken veranlaßt hat, weil nämlich diese Statistik die Beschäftigten nicht in ihrem Beschäftigungsort, sondern in ihrem Wohnort erfaßt. Damit ist das Problem der Fernpendler ausgeklammert. Ich habe deshalb heute, um zu wirklich richtigen und wirklichkeitsnahen Zahlen zu kommen, eine andere Statistik zu Rate gezogen, die diese Schönheitsfehler nicht hat, nämlich die Industrieberichterstattung, in der bekanntlich die Industriebeschäftigten an ihrem Arbeitsplatz erfaßt werden. Wie sieht es da aus? Nach dieser Statistik .hat die Zahl der Industriebeschäftigten in der Zeit vom 31. 3. 58 bis 31. 3. 60 von 694 588 auf 733 064 zugenommen. Das ist eine Vermehrung um 5,5 % im Zonenrandgebiet, und dieser Vermehrung im Zonenrandgebiet steht ein Zuwachs von rund 3,7 % im übrigen Bundesgebiet zur selben Zeit gegenüber. Ich darf also hier die erfreuliche Feststellung treffen, daß gerade in den schwierigsten Gegenden des Zonenrandgebietes, die ich oben bereits angeführt habe, diese günstige Entwicklung sich sehr kräftig gezeigt hat.
    Ich darf Ihnen dafür eine Zahl nennen, die mir doch beachtlich erscheint und die ich auch deshalb anführen möchte, um den Kollegen, die außerhalb dieser Sanierungs- und Notstandsgebiete wohnen und in den letzten Jahren dafür Verständnis gezeigt haben, zu danken und zu zeigen, daß die uns bewilligten Mittel sicher gut angelegt wurden. Im Bayerischen, Böhmischen und Oberpfälzer Wald — es hat eine besondere Auszählung in diesem Jahr zwischen Passau und Nabburg stattgefunden — hat



    Wacher
    man festgestellt, daß die Zahl der Beschäftigten von 35 250 auf 41 650 Personen gestiegen ist, sich also um 18 % vermehrt hat.
    Nun, meine Damen und Herren, man soll nicht überheblich sein, und niemand kann und wird behaupten, daß diese Entwicklung allein auf alle Maßnahmen des regionalen Förderungsprogramms zurückzuführen ist. Natürlich hat sich die konjunkturelle Situation im Zonenrandgebiet auch hier positiv ausgewirkt. Es ist klar, daß zahlreiche Unternehmen aus den Ballungsgebieten deshalb in diese revierfernen Gebiete des Zonenrandgebiets und der Sanierungsgebiete gegangen sind, weil sie dort noch Arbeitskraftreserven mobilisieren konnten. Es ist aber nicht zu leugnen, daß die Industrieansiedlungskredite des regionalen Förderungsprogramms doch ein sehr starker Anreiz für diese Entwicklung gewesen sind. Die durchgeführten Erschließungsmaßnahmen — es handelt sich um den Ausbau von Straßen und Wasserleitungen in den letzten Jahren - haben die positive Entwicklung in diesen schwierigen Teilen des Zonenrandgebiets sehr vorangetrieben. Im übrigen darf ich bemerken, daß in meinen Zahlen die letzte stürmische Entwicklung dieses Sommers noch nicht enthalten ist. Es gibt Stimmen, denen die Entwicklung in diesen Gebieten schon etwas zu stürmisch voranschreitet. Es gibt Stimmen, die zu einem behutsamen Vorgehen mahnen. Man befürchtet bereits eine Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt, die durch die neuen Betriebe ausgelöst werde.
    Ich möchte Ihnen mit Genehmigung deis Herrn Präsidenten einige Zeilen aus einem Artikel des „Selber Tagblatts" vom 1. September 1960 vorlesen — eine Meldung aus Regensburg —:
    „Erstmalig kann davon gesprochen werden, daß auch bei uns in allen Branchen ein scharfer Wettbewerb um Arbeitskräfte eingesetzt hat", stellt die Industrie- und Handelskammer Regensburg in ihrem Geschäftsbericht für 1959/ 1960 fest. Auf Grund der allgemeinen Arbeitsmarktlage sei der industrielle Sektor des ostbayerischen Regierungsbezirkes Oberpfalz durch Ansiedlung neuer Betriebe erfreulich gestärkt worden.
    Im Geschäftsjahr wurden nicht weniger als 49 Betriebe mit zehn und mehr Arbeitskräften im Regierungsbezirk angesiedelt, das sind mehr als in den vorangegangenen vier Jahren zusammen.
    In diesem Zusammenhang mahnt die Industrie-und Handelskammer Regensburg, daß in der gegenwärtigen Konjunktursituation die öffentlichen Mittel, die zur Industrieansiedlung zur Verfügung stehen, nur noch nach sehr sorgfältiger Prüfung in bezug auf branchenmäßige und regionale Gesichtspunkte eingesetzt werden sollten. Problematisch sei ,die Förderung von Industrieansiedlungen in j enen Bereichen des Regierungsbezirkes, in denen die Vollbeschäftigung bereits erreicht sei. Andererseitsseien in der Oberpfalz aber auch noch weitere Voraussetzungen für neue Betriebe gegeben ...
    Soweit der Artikel. Ich wollte ihn Ihnen zur Kenntnis bringen, weil er mir in gewissem Sinne für die Probleme symptomatisch zu sein scheint, denen wir heute gegenüberstehen und in der nächsten Zeit gegenüberstehen werden.
    Natürlich hat es sich gezeigt, daß in einzelneu Teilen dieser Gebiete Spannungen auf dem Arbeitsmarkt bestehen, ähnlich — natürlich in abgemildeter Form — wie es in den Ballungsgebieten zu beobachten Isst. Man wird an den Klagen der ansässigen Wirtschaft über die Schwierigkeiten, die sich 'daraus ergeben, nicht vorübergehen dürfen. Trotzdem muß man sich darüber klar sein, daß solche Spannungen in einer Aufwärtsentwicklung einfach unvermeidlich sind. Niemand hat es in der Hand, einen Weg zu finden, um dieses Gebiet sozusagen nach Maß zu regulieren. Wenn wir jetzt nicht den Mut haben, einzelne Schwierigkeiten bei der Industrialisierung in Kauf zu nehmen, wann sollen wir dann eigentlich an einestrukturelle Ändeirung der zurückgebliebenen Teile der Bundesrepublik herangehen? Wann sollen wir diese Frage auf greifen?

    (Abg. Junghans: Sagen Sie das zur Regierungsbank!)

    — Ich werde Ihnen die Frage nachher ohne Blick auf die Regierungsbank, vielleicht im Blick auf Sie, noch im Detail beantworten.
    Wir wissen alle, daß in einer Zeit der zurückgehenden Konjunktur bestimmt nicht das geeignete Klima vorhanden ist, das wir dafür brauchen.
    In dem erwähnten Artikel wird weiter gesagt, daß sich die Ansiedlung der Industrie nicht gleichmäßig auf das ganze Gebiet verteile. Darin liegt natürlich eine Problematik. Es ist selbstverständlich, daß man sich darüber Gedanken machen muß, wie die Streuung am besten erfolgt. Sie muß zumindest so weit gehen, daß alle Arbeitsamtsbezirke — die Arbeitsamtbezirke erstrecken sich bekanntlich über nicht allzu große Räume — an der Aufwärtsentwicklung partizipieren.
    Oft ist auch der Wunsch ausgesprochen worden, daß auch im kleinsten Raum, also extrem gesprochen: in jedem Dorf, die Industrialisierung erfolgen solle. Die Damen und Herren des Ausschusses erinnern sich, daß wir gerade dieses Problem sehr ausführlich beraten haben. Wir sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß das nicht das Ziel der regionalen Förderung sein kann. Wir glaubten vielmehr, daß es vernünftig sei, in der Bundesrepublik außerhalb der Ballungsräume kleine und mittlere Schwerpunkte des gewerblichen Lebens zu schaffen. Soweit mir bekannt ist, wird im übrigen auch in dem Gutachten, das eine Arbeitsgruppe innerhalb der Bundesregierung zur Zeit erstellt, diese Auffassung geteilt.
    Einen ersten Versuch in dieser eben angedeuteten Richtung stellt das Entwicklungsprogramm für zentrale Orte dar. Wir können heute feststellen, daß sich dieses Programm sehr bewährt hat. Das beweisen ,die Zahlen. Nach meinen Informationen sind bereits Projekte in einer Größenordnung von zirka 20 Millionen DM in Bearbeitung. Man kann davon



    Wacher
    ausgehen, daß nach Abschluß dieser Hilfen Investitionen durchgeführt sein werden, durch die 5- bis 7000 Arbeitsplätze in den zentralen Orten geschaffen werden. Das Programm ist versuchsweise gestartet worden, und wir werden es weiterhin sehr genau beobachten. Wir werden, wenn sich der gute Eindruck dieses Versuchsprogramms bestätigt, einer Ausdehnung dieses Programms — bei einer besonderen Berücksichtigung der Zonenrandgebiete — weitere Beachtung zu schenken haben.
    Ich glaube, daß diese Art — ich möchte fast sagen: diese moderne Art — regionaler Wirtschaftsförderung in Gestalt des Ausbaus gewisser Schwerpunkte, wie man es mit dem Programm versucht hat, uns alle miteinander ein wesentliches Stück weitergebracht hat. Es hat sich gezeigt — darüber sind wir froh —, daß eine Kleinstadt mit einigermaßen guten Voraussetzungen durchaus als angenehmer Wohnort empfunden wird. Ich meine, daß wir mit diesem Programm geradezu die Dekonzentration praktizieren.
    Außerdem — auch das möchte ich ganz kurz anführen dürfen — wird doch bei dieser Art der Förderung vermieden, daß einzelne Dörfer in ihrer Entwicklung zu sehr vom Schicksal eines Betriebes abhängig gemacht werden. Wenn nur ein einziger Betrieb vorhanden ist, dann besteht die Gefahr, daß das Leben des Dorfes zu sehr durch den Werdegang dieses Betriebes bestimmt wird. Eine Krise des Betriebes wird dann gleichzeitig zu einer Krise für das Dorf. Das dürfen wir in diesem Zusammenhang nicht ganz übersehen.
    Die positive Entwicklung, die wir in den Kristallisationspunkten feststellen, können wir im Laufe der nächsten Jahre auch außerhalb der Zonenrandgebiete bei anderen Belangen fördern. Es besteht nämlich nach wie vor die Aufgabe, die Entwicklung der am meisten zurückgebliebenen Landkreise so weit voranzutreiben, daß ein solches Niveau erreicht wird, wie es heute verlangt werden muß.
    Die Kollegen aus dem Zonenrandgebiet haben Gerechtigkeit für dieses Gebiet und die Sanierungsgebiete verlangt. Wir müssen jetzt aber auch Gerechtigkeit bei der Verteilung der Mittel innerhalb des Zonenrandgebietes üben.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Wir müssen also zurückgebliebene Landkreise bevorzugt fördern. Es wird sich dabei in erster Linie um Erschließungsmaßnahmen — also um den Straßenbau und die Wasserversorgung — handeln. Es braucht uns nicht allzu sehr zu wundern, daß sich gegen ein solches Programm, das schwerpunktmäßig einzelne Gebiete hervorhebt und notwendigerweise andere Gebiete weniger als bisher berücksichtigt, die Landkreise und Städte wenden, die bei der bisher breit gestreuten Förderung begünstigt waren. Ich verstehe solche Beschwerden, bin aber nicht der Meinung, daß man ihnen nachgeben muß. Ich habe selbstverständlich erwartet, Herr Höhmann, daß Sie diese Beschwerden aufgreifen würden, und daß Sie es getan haben, war Ihr gutes Recht. Aber meine Meinung, die sich auf eine gute Beobachtung gründet, ist, daß sich jetzt schon zeigt, daß
    sich dieses Nachholprogramm bewährt hat. Meine Damen und Herren, es ist ganz einfach falsch, zu sagen, daß dieses Nachholprogramm zu Lasten der Zonenrandgebiete laufe. Das trifft eindeutig nicht zu.
    Das Nachholprogramm umfaßt, wie ich feststellen konnte, jetzt insgesamt 30 Landkreise; davon liegen 17 im Zonenrandgebiet. Ich darf Ihnen das an Hand der bayerischen Verhältnisse, die ich besonders gut kenne, etwas näher darlegen. In Bayern liegt es so, daß diese Mittel überwiegend in die Zonenrandgebiete fließen, weil nämlich das schwierigste Gebiet — Sie kennen es, wir haben uns oft genug über dieses Gebiet unterhalten und unterhalten müssen, es ist der Bayerische Wald — im Zonenrandgebiet liegt. Von den 20 bayerischen Landkreisen, die in dieses Programm einbezogen wurden, liegen 14 im Zonenrandgebiet selbst.
    Ein zweiter Einwand: Man hat erklärt, daß durch die Schwerpunktbildung Mittel in Gebiete geschleust würden, in denen eine sinnvolle Verwendung nicht gewährleistet sei. Solch ein Argument ist nicht stichhaltig und kann nicht stichhaltig sein, solange es bei der allgemeinen Kritik bleibt und man uns nicht sagt, welche Projekte, die im Nachholprogramm zum Zuge gekommen sind, abzulehnen sind. Ich habe bisher eine Konkretisierung in dieser Richtung noch von nirgendher gehört.
    Im übrigen ist es wohl so — das darf ich vielleicht auch sagen, gerade weil ich aus dem Zonenrandgebiet komme —, daß jeder, der in der Vergangenheit irgendwelche Mittel bekommen hat, glaubt, geradezu einen Rechtsanspruch auf Fortsetzung der Zuwendungen zu besitzen. Meine Damen und Herren, so sind wir nicht angetreten und so haben wir auch nie gewettet. Ich weiß, daß sich weite Kreise der Empfänger an diese Mittel gewöhnt haben. Aber wir haben die Mittel in der Absicht ausgegeben — und sollten dabei eigentlich bleiben —, daß sie eine Initialzündung darstellen. Sonst könnten sie nicht berechtigt sein.
    Ich möchte aber bitte nicht mißverstanden werden. Ich habe immer und überall erklärt und darf es auch heute tun, daß ich nach wie vor für die Fortführung dieser regionalen Förderungsmaßnahmen bin und daß ich sie für dringend notwendig erachte. Die Kollegen aus dem Unterausschuß haben die Unterlagen und wissen, daß diese weiterhin notwendig sind. Kein Mensch kann bestreiten — Herr Höhmann hat es auch nicht getan —, daß das Zonenrandgebiet aufgeholt hat; aber jeder muß erkennen, daß das Zonenrandgebiet das übrige Gebiet noch lange nicht eingeholt hat. Dasselbe gilt für das Sanierungsgebiet.

    (Zuruf von der SPD: Na also!)

    Dieses Einholen wird auch weiterhin — in voller Einmütigkeit — unser Ziel sein.
    Gestatten Sie mir zum Schluß noch eine Bemerkung über den Umfang der Mittel. Herr Höhmann, Sie waren vorhin daran besonders interessiert. Wir dürfen hier in dem Hohen Hause doch einmal betonen, daß sich der Haushaltsansatz für das regionale Förderungsprogramm in den letzten drei Jahren nicht wesentlich verändert hat — nicht nach



    Wacher
    oben, aber auch nicht nach unten, wie es manchmal behauptet wird. Im Jahre 1959 standen ohne Rückflüsse 115 Millionen DM zur Verfügung, im Jahre 1960 eine entsprechende Summe, wenn wir das Rumpfjahr berücksichtigen. Es ist uns aber gelungen — und wir haben das sehr begrüßt —, zusätzlich zu diesen Haushaltsmitteln wesentliche Geldquellen zu erschließen. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat seit dem Jahre 1959 60 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Diese 60 Millionen DM wurden gut angewandt für Industrieansiedlung im regionalen Förderungsgebiet. Sie wurden zu einem Zinsatz von 3,5 % p. a. gegeben, der im übrigen dem Zinssatz für die Haushaltsmittel entspricht. Außerdem hat die Bundesanstalt 20 Millionen DM für den Facharbeiterwohnungsbau im Zonenrandgebiet und Sanierungsgebiet zur Verfügung gestellt. Schließlich darf man auch die 65 Millionen DM ERP-Mittel nicht vergessen, die in dem gleichen Zeitraum zur Verfügung gestellt wurden. Im übrigen ist hier der Zinssatz — nicht zuletzt auf Grund unserer Beratungen im Ausschuß — um 1 % herabgesetzt worden.
    Von allen diesen Mitteln ist ein großer Teil — und darum geht es ja heute besonders — in das Zonenrandgebiet geflossen. Es ist, das gebe ich zu, nicht ganz leicht, den genauen Prozentsatz festzustellen. Aber man kann doch mit Sicherheit davon ausgehen, daß mindestens 60 % der gesamten Mittel dem Zonenrandgebiet zugute kommen.
    Im übrigen — auch das muß immer wieder erwähnt werden — muß man ja berücksichtigen, daß bestimmte Förderungsmaßnahmen — Zinszuschüsse, Frachthilfen — nur den Zonenrandgebieten und nicht den übrigen verkehrsfernen Gebieten zugute kamen, und ich glaube, auch weiterhin zugute kommen sollen.
    Wenn man die Haushaltsmittel und die zu den Haushaltsmitteln hinzukommenden ERP- und Bundesanstalt-Gelder berücksichtigt, kann man, glaube ich, mit Fug und Recht feststellen, daß ein ganz ansehnliches Förderungsvolumen erreicht wurde.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es kann bei dieser Situation sicher nicht davon gesprochen werden, daß die Förderungsmaßnahmen für die Zonenrandgebiete sich als unzureichend erwiesen hätten. Meine Damen und Herren, wir würden diesem Gebiet den schlechtesten Dienst erweisen, wenn wir uns in Übertreibungen hieinsteigerten. Ich glaube, daß wir diesem Gebiet den besten Dienst erweisen, wenn wir an Hand exakter Unterlagen nachweisen — und das können wir —, daß für die nächsten Jahre noch einiges zu tun ist.
    Der Weg, den wir beschritten haben, war, das hat sich heute gezeigt, nicht falsch.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ihn folgerichtig den Verhältnissen angepaßt weiter zu verfolgen wird unsere Aufgabe sein.
    Die Gründe, die dazu führten, daß wir die weitgehenden Anträge in Drucksache 479 abgelehnt haben, sind in dem Bericht dargelegt.

    (Abg. Franke: Bescheidener konnten sie gar nicht gestellt werden!)

    Ich glaube, aus Gründen der Zeitökonomie sollte ich im einzelnen nicht darauf eingehen. Meine Damen und Herren, es ist ganz einfach nicht richtig, daß wir im Unterausschuß alles, was Sie vorgebracht haben, niedergewalzt hätten. Das stimmt nicht.

    (Abg. Franke: Nein; Sie haben zugestimmt, daß es richtig ist, aber die Anträge haben Sie abgelehnt!)

    Sehr verehrter Kollege, Sie wissen, wollen es aber nicht laut sagen, daß Ihre Anträge immerhin die runde Summe von 8,7 Milliarden DM in fünf Jahren beinhalten.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, Sie können ja doch nicht angenommen haben, daß diese 8,7 Milliarden DM hätten realisiert werden können. Ihre Anregungen sind im Ausschuß durchaus nicht einer Ablehnung verfallen. Herr Höhmann, ich bitte doch selbst zu beurteilen, ob 8,7 Milliarden noch als realistische, ob sie nicht vielleicht doch als leicht — ich bin ganz vorsichtig — utopische Anträge gewertet werden müssen.

    (Abg. Höhmann: Sagen Sie doch: „17 Milliarden in zehn Jahren!")

    — Aber Herr Höhmann, ich traue Ihnen doch zu, daß Sie 8,7 Milliarden durch fünf dividieren können.
    Meine Damen und Herren, es geht uns um die Fortführung dieser Programme zumindest in gleicher Höhe. Ich begrüße daher sehr, daß das Bundesfinanzministerium auf Anregung von Herrn Kollegen Niederalt die diesjährige 10 %ige Kürzung für den Einzelplan 60 Titel 571 und für das kulturelle Programm aufgehoben hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf.)

    — Wie es sie in den letzten Jahren auch aufgehoben hatte. Das ist gar keine Novität, und es soll niemand auf die Idee kommen, daß das wieder etwas mit dem Wahlkampf zu tun habe.

    (Zuruf von der SPD: Natürlich!)

    Das bedeutet, meine Damen und Herren, daß wir dann auch damit rechnen können, daß im nächsten Jahr die jetzt nicht angesetzten 10 % wegen der Freigabe in diesem wie auch im letzten Jahr hinzukommen würden. Das würde bedeuten, daß wir wieder mit den alten Ansätzen rechnen können. Im übrigen sind auch formell die Anträge bereits gestellt.
    Meine Damen und Herren, eine weitergehende Zustimmung der Mehrheit des Ausschusses, als sie aus dem Bericht hervorgeht, zu den SPD-Anträgen war nicht möglich, Ich glaube, die dargelegte Begründung ist einleuchtend.
    Herr Kollege Höhmann, Sie haben ja unsere Arbeit im Ausschuß nicht gerade gelobt. Darf ich genau



    Wacher
    das Gegenteil sagen. Ich möchte als Vorsitzender des Unterausschusses die Feststellung treffen, daß alle Fraktionen sehr ernsthaft und sehr gewissenhaft an der Lösung dieser Probleme mitgearbeitet haben. Dafür möchte ich persönlich danken.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Huys.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Lambert Huys


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In kurzen Ausführungen möchte ich zu dem Bericht über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 588 betreffend kulturelle Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet Stellung nehmen und die Auffassung der CDU/CSU-Fraktion darlegen und begründen.
    Wir stimmen mit der Opposition darin durchaus überein, daß die Förderung kultureller Maßnahmen im Zonenrandgebiet auch eine politische Aufgabe von gesamtdeutschem Interesse ist. Das ist von uns immer wieder betont worden. Wir haben auch gemeinsam die praktischen Konsequenzen daraus gezogen, indem wir ein Förderungsprogramm geschaffen und finanziert haben, das bereits große Erfolge erzielt hat, die sowohl von den Vertretern der Kultusministerien der Zonenrandländer als auch von den Antragstellern heute und in den früheren Jahren in den Debatten ausdrücklich anerkannt worden sind. Soweit ist alles klar und selbstverständlich.
    Die SPD-Fraktion geht nun in ihrem Antrag davon aus, die praktischen Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, daß die bisher bereitgestellten Mittel zu gering waren.
    Die praktischen Erfahrungen sind bekanntlich in den jährlichen Berichten der Vertreter der Kultusministerien der Zonenrandländer und in den zusammengefaßten Berichten des Gesamtdeutschen Ministeriums über die Auswirkung des kulturellen Förderungsprogramms niedergelegt.

    (Abg. Franke: Daraus haben wir doch diese Angaben entnommen!)

    — Eben, genau das, Herr Kollege Franke. Diese Berichte sind erfreulich positiv, denn sie zeigen den eindrucksvollen Erfolg dieser kulturellen Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung auf. Sie schließen — und welcher Bericht an eine geldgebende Stelle würde das nicht tun! — meistens mit einer bescheidenen Bitte: „Gebt uns etwas mehr Geld, dann können wir etwas mehr tun." Ich habe von einer bescheidenen Bitte gesprochen; sie ging nämlich dahin, die Mittel ein wenig zu vermehren. Genau diese Bitte haben auch die Vertreter der Zonenrandländer 1958 bei der Beratung der Haushaltspläne im Bundesrat geäußert; sie haben die Bitte geäußert, die Ansätze für die Förderung der Schulbauten von 9 auf 10 Millionen DM und die Ansätze für die allgemein kulturellen Maßnahmen von 3 auf 4 Millionen DM zu erhöhen. Die Bundesregierung hat sich dieser Bitte nicht verschlossen; sie hat die Mittel 1959 im Einzelplan 27 01 Tit. 602 a auf 10 Millionen DM und auf Anregung des Unterausschusses für Zonenrandländer 1960 auf 12 550 000 DM
    und 1961 auf 12 750 000 DM veranschlagt. Außerdem hat sie den Ansatz des Einzelplans 27 01 Tit. 602 b von 3 auf 4 Millionen DM erhöht, wobei betont werden muß, daß die sonst üblichen Sperren von 6, 9 oder 10 % für diese Ansätze nicht durchgeführt worden sind. Wir haben, wie Sie bereits gehört haben, die Zusage des Herrn Finanzministers, daß die 10 %ige Kürzung für 1960 und 1961 wegfällt. Damit erreicht Tit. 602 b entgegen dem vorliegenden Entwurf wieder den Betrag von 4 Millionen DM. Das wollen wir doch dankbar anerkennen. Sehen Sie, das ist eine gute Zusammenarbeit von Bund und Ländern in dieser Frage: Maßvoll die Bitte, maßgerecht die Erfüllung der Bitte!
    Nun einige Ausführungen zu den einzelnen Punkten Ihres Antrags. Sie sagen, die Voraussetzung für den Einsatz der Mittel sei noch verbesserungsfähig. Deshalb verlangen Sie in Punkt 1 Abs. 1 die Sicherung der Mittel für einen mehrjährigen Zeitraum. Sie haben in den Beratungen im Ausschuß auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die bei wirtschaftlich schwachen Gemeinden im Zonenrandgebiet entstehen können, wenn sie bei größeren Bauten nicht sicher mit Hilfen bis zur Vollendung der Maßnahmen rechnen können. Das erkennen wir in der Sache als richtig an; aber es gibt etatrechtliche Bedenken. Deshalb haben wir nicht zugestimmt, — aus persönlicher Kenntnis vieler derartiger Vorgämge, möchte ich hinzufügen.
    Praktisch geschieht esdoch so, daß die verantwortlichen Männer beim Land unid in den jewelligen Regierungsbezirken die einzelnen Gemeinden gut beraten unid vorausschauend planen und den Gemeinden für 'ein oder zwei Jahre auch Zusicherungen geben, allerdings unter dem Vorbehalt, daß die vom Bund bereitgestellten Mittel weiterhin in derselben Höhe gegeben werden. Darin sind die Länder bisher nicht enttäuscht worden, und keiner in 'diesem Hause denkt daran, die Beträge zu streichen oder zu kürzen; denn die stetige zusätzliche Hilfe für das Zonenrandgebiet ist für uns wesentliche Verpflichtung und eine Voraussetzung des Erfolges auf lange Zeit.
    Nach Abs. 2 des Punktes 1 wollen die Antragsteller eine Vergabe der Bundesmittel auch ohne Bindung an die Bereitstellung von Mitteln der Länder und der örtlichen Träger ermöglichen. Sie haben im Ausschuß dargetan, es könnten unter Umständen gerade da keine Maßnahmen durchgeführt werden, wo sie aus politischen Gründen 'am notwendigsten seien. Unsere Fraktion isst jedoch der Auffassung, daß sich die bisherige Praxis bewährt hat, bei der die Empfänger von Beihilfen sich je nach der Eigenart des Einzelfalles an den von ihnen angeregten Maßnahmen in angemessener Weise beteiligen sollen. Das heißt, daß man .auch bei kulturellen Maßnahmen an .dem Subsidiaritätsprinzip festhalten sollte. Zweifellos ist dadurch die staatliche, kommunale und private Initiative angeregt und auch eine Breitenwirkung erzielt worden. Außerdem entspricht es der Grundauffassung dieses Hohen Hauses, daß die kulturelle Förderung des Zonenrandgebietes eine gemeinsame Aufgabe der örtlichen Träger und der Zonenrandländer ist, wobei der Bund im gesamtdeutschen Interesse subsidiär eingreift.



    Dr. Huys
    Persönlich möchte ich hinzufügen, daß mir beim Durchdenken dieses Punktes die Möglichkeit gegeben schien, bei bestimmten Maßnahmen sollte nicht ,der örtliche Träger sondern nur das Land zur Beihilfe hinzugezogen werden. Ich denke an den Fall, daß man etwa an der Grenzstation am Elbstrom in Schnackenburg, wo die Schiffer, auch die ausländischen, noch einmal an Land gehen, ein Grenzlandhaus errichten wollte. Denn ein solches Haus hat überörtlichen Charakter, und man könnte sagen, dafür könne Schnackenburg nichts aufbringen. Das ist klar. Immerhin ist aber auch in einem solchen Fall bereits die Initiative von anderer Seite ergriffen worden. Denn es gibt einen Verein „Gemeinschaftswerk Zonenrandhäuser e. V." . Man sollte meines Erachtens diesem Gedanken im Gesamtdeutschen Ministerium großes Interesse entgegenbringen.
    Die SPD-Fraktion verlangt dann .für die nächsten beiden Haushaltsjahre eine Erhöhung ,des Ansatzes in Kap. 2701 Tit. 602 a — Zuschüsse zur Förderung von Schulbauten — auf jährlich 18 Millionen DM und 'des Ansatzes in Kap. 2701 Tit. 602 b — Förderung von kulturellen Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters im Zonenrandgebiet — auf jährlich 10 Millionen DM.

    (Abg. Franke: Herr Kollege, das entfällt doch schon; der Antrag war 1958 gestellt, jetzt haben wir 1960!)

    — Eben, wir kommen gleich bei Punkt 2 dahin. Herr Kollege Franke, .als die Mehrheit im Ausschuß haushaltsrechtliche Bedenken anmeldete haben Sie gesagt, Sie wollten es auf 1959 beschränken. Sie, Herr Kollege Höhmann, haben heute wieder, auch schon vorhin bei der Haushaltsdebatte, auf die Schulraumnot im Zonenrandgebiet hingewiesen. Keiner von uns verkennt die Schulraumprobleme, keiner verkennt, daß durch die Grenzziehung eine besondere Schulraumnotentstanden ist. Keiner verkennt, daß weiterhin zielstrebig an der Beseitigung dieser Notstände gearbeitet werden muß. Doch glauben wir im Hinblick auf die im Grundgesetz getroffene Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, daß Schulbauten in erster Linie eine kommunale, in zweiter Linie eine Angelegenheit der Länder sind. Das Grundgesetz gibt auch keinerlei Handhabe dafür, daß sich der Bund generell an den Schulbauten mit einem Drittel beteiligen solle oder müsse. Herr Kollege Höhmann, Sie haben vorhin gesagt, der Bund soll im Zonenrandgebiet generell ein Drittel geben. Sie werden doch wohl zugeben, daß nicht alle Schulräume des Zonenrandgebietes nur deshalb entstehen, weil eine künstliche Grenze geschaffen wurde. Sicherlich werden die Mittel des Bundes nur zusätzlich gegeben, gerade dort, wo Schulbauten errichtet werden müssen, weil die künstliche Grenzziehung solche erforderlich gemacht hat.
    Die Auskunft eines Vertreters der Kultusministerien der Zonenrandländer in den Ausschußberatungen gab im Grunde genommen nur einen rohen Überschlag über die noch zu errichtenden Schulbauten und keineswegs eine Zusammenfassung konkret vorliegender Pläne mit gut errechnetem Kostenaufwand. Zudem konnte der Vertreter nichts darüber aussagen, ob und in welchem Umfang die Schulraumrot im Zonenrandgebiet größer ist als im Durchschnitt des Bundesgebiets. Deshalb sind wir der Auffassung, daß das Schulraumproblem des Zonenrandgebiets in das Gesamtproblem der Schulraumnot hineingestellt und mit ihm zusammen gelöst werden muß.
    Jedenfalls sind erstens die Mittel, wie bereits erwähnt, für das Zonenrandgebiet von der Bundesregiertung erhöht worden. Zweitens — darauf möchte ich besonders hinweisen — hat auch der Bundesrat diese wohl für ausreichend gehalten; denn er hat keine Erhöhungen beantragt. Drittens — das möchte ich auch betonen — werden sie doch zusätzlich zur Linderung der Nöte des Zonenrandgebietes bereitgestellt. Immerhin wollen wir dankbar anerkennen, daß von 1951 bis heute bereits rund 76 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden sind. Ich glaube, das ist sehr beachtlich für eine Spitzenfinanzierung.
    Nach dem neuesten zusammenfassenden Bericht des Gesamtdeutschen Ministeriums vom 16. Mai 1960 ist mit den bereitgestellten Bundesmitteln im Jahre 1959 im Zonenrandgebiet der Bau von 114 Volksschulen, 10 Mittelschulen und 23 höheren Schulen finanziert worden.

    (Hört! Hört! hei der CDU/CSU. — Abg. Höhmann: Wissen Sie denn, was eine Schule kostet?)

    — Ja, das weiß ich ganz genau, Herr Höhmann. Sie wissen auch, daß wir immer wieder betont haben: es sind zusätzliche Mittel und es ist eine Spitzenfinanzierung.

    (Zuruf von der SPD: Darin unterscheiden wir uns!)

    Ich darf Ihnen gleich auch noch sagen, was zusätzlich gegeben ist; denn es fließen, das wissen Sie doch ganz genau, auch andere Mittel in den Schulbau.
    Weiterhin verlangt die SPD-Fraktion eine Erhöhung der Mittel für kulturelle Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters von 3 auf 10 Millionen DM. Zur Begründung führte sie im Ausschuß an, es solle erstens indirekt durch Anlage- und Einrichtungsbeihilfen der verschiedensten Art das kulrelle Gesamtbild des Zonenrandgebiets mitbestimmt und zweitens durch finanzielle Unterstützung vieler Einzelmaßnahmen die geistige Abwehrkraft: der Zonenrandbevölkerung gegenüber Infiltrationsversuchen der Ostzone gestärkt werden. Für heide Ziele reichten die bereitgestellten Mittel nicht aus.
    Sicherlich bejahen auch wir, daß weitere Mittel sinnvoll eingesetzt werden können. Wesentlich und entscheidend — das haben Sie vorhin allerdings so abwertend hingestellt — scheint uns aber nicht die Höhe der Mittel zu sein, sondern vielmehr die Entwicklung eines vitalen Kulturbewußtseins in den verkehrsfernen Zonenrandgebieten. Daß wir in dieser Hinsicht auf Grund unserer langjährigen Zielstrebigkeit auf diesem Gebiet wirklich große Erfolge zu verzeichnen haben, können Sie aus allen Berichten der Kultusministerien der Zonenrandländer herauslesen. Die Bundesregierung ist auch



    Dr. Huys
    hier den Bitten auf Erhöhung dieses Titels von 3 auf 4 Millionen DM bereits nachgekommen. Zudem möchten wir bei dieser Gelegenheit auch darauf hinweisen, daß die Zonenrandgebiete keineswegs allein auf diese Mittel angewiesen sind. Sie wie wir wissen, daß in die Zonenrandgebiete beträchtliche Bundesjugendplanmittel geflossen sind und fließen und daß das Bundesinnenministerium Sondermittel für die Spitzenfinanzierung von Turn- und Sportstätten zur Verfügung stellt und daß seit dem letzten Jahr nach der Erhöhung dieses Titels um 5 Millionen DM davon 1 Million DM nur für die Förderung von Sportanlagen in den Zonenrandgebieten reserviert sind.
    Denken Sie weiterhin an die erheblichen Beträge, die für wissenschaftliche Forschungseinrichtungen auf Grund des Königsteiner Abkommens ausgegeben werden, und an die Beträge, die den Hochschulen dieser Gebiete auf Grund der Empfehlung des Wissenschaftsrates gegeben werden.
    Aus den Mitteln des regionalen Förderungsprogramms 1959 sind allein für den Regierungsbezirk Lüneburg folgende Mittel gezahlt worden: Landkreis Uelzen — Berufsschulbau — 150 000 DM Zuschuß von 50 000 DM Darlehen, Landkreis Gifhorn — Berufsschulbau — 75 000 DM Zuschuß und 75 000 DM Darlehen, Handwerkskammer LüneburgStade — Gewerbeförderungsanstalt — 60 000 DM Zuschuß, Handwerkskammer Lüneburg-Stade — Schulungsgebäude — 55 000 DM Zuschuß und 55 000 DM Darlehen, Landkreis Harburg — Landwirtschaftsschule und Wirtschaftsberatungsstelle Winsen — 12 500 DM Zuschuß und 12 500 DM Darlehen, Landkreis Lüchow-Dannenberg — Landwirtschaftsschule und Wirtschaftsberatungsstelle Lüchow —50 000 DM Zuschuß und 50 000 DM Darlehen. Insgesamt sind 1959 allein für den Regierungsbezirk Lüneburg an Zuschüssen 402 500 DM und an Darlehen 242 500 DM gegeben worden.

    (Zuruf von der der SPD: Was ist denn das?!)

    — Alles zusätzlich! Kollege Höhmann hat vorhin gesagt, das sei doch eigentlich gar nichts. Aber Sie wissen ja, daß diese Mittel alle zusätzlich gegeben worden sind.
    Zusammenfassend möchte ich erklären, daß wir glauben, zur Förderung von kulturellen Maßnahmen Beachtliches getan und gute Erfolge erzielt zu haben, und uns verpflichtet fühlen, auf Jahre hinaus zusätzliche Mittel bereitzuhalten.
    Ganz am Rande möchte ich auch über ein Problem sprechen, das meines Erachtens in den Rahmen einer Aussprache über das Problem „kulturelle Maßnahmen im Zonenrandgebiet" gehört. Es handelt sich um die außerordentlich guten Möglichkeiten zum Empfang des sowjetzonalen Rundfunks und des sowjetzonalen Fernsehens in diesen Teilen der Bundesrepublik. Ich hoffe, daß die deutschen Rundfunkanstalten, speziell aber der noch zu errichtende Deutschlandfunk der Rundfunk- und Fernsehbetreuung der Zonenrandgebiete besondere Aufmerksamkeit schenken werden.
    Aus den angegebenen Gründen haben wir mit der Mehrheit des Ausschusses die Anträge der SPD-Fraktion abgelehnt. Meine Fraktion stimmt dem Antrag des Ausschusses — nach der vorhin gegebenen Berichtigung handelt es sich nur noch um die Ziffern 2 und 3 — in Drucksache 1418 zu. Ich möchte nochmals betonen, daß wir auf Grund der Berichte der Ländervertreter die Konsequenzen gezogen haben. Die Gesamtansätze dieser beiden Titel sind seit 1958 von 12,3 auf jetzt insgesamt 16,75 Millionen DM erhöht worden. Dafür danken wir ganz besonders dem Gesamtdeutschen Ministerium, bei dem wir Abgeordneten der Zonenrandländer immer Verständnis für unsere Sorgen und Nöte gefunden haben. Besonderer Dank soll bei dieser Gelegenheit aber auch den kommunalen Trägern und den Ländern gezollt werden, die durch ihre finanziellen Opfer zu dem Erreichten beigetragen haben. Wir wissen um unsere Verpflichtung und Verantwortung für diese Gebiete. Stetig und mit langfristiger Planung wollen wir weiterhin unsere bisherigen Erfolge aushauen im gesamtdeutschen Interesse zum Nutzen der Bevölkerung an einer künstlichen Grenze, die wir niemals anerkennen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)