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ID0312714200

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    Deutscher Bundestag 127. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1960 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Funk 7297 A Vizepräsident Dr. Preusker legt sein Amt nieder 7297 A Begrüßung einer Delegation des kanadischen Senats . . . . . . . . . . . 7344 C Fragestunde (Drucksachen 2085, 2093) Frage des Abg. Faller: Wehrdienst von deutsch-französischen Doppelstaatern Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7297 B, D, 7298 A, B, C Faller (SPD) . . 7297 C Dr. Mommer (SPD) . . . 7297 D, 7298 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . , 7298 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Aburteilung von Straftaten nach dem NATO-Truppenstatut Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7298 D, 7299 A Dr. Kohut (FDP) . . . . 7298 D, 7299 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Übergriffe amerikanischer Soldaten im Kirchenkreis Gelnhausen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7299 A Frage der Abg. Frau Nadig: Untersuchungsstellen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln . . . 7299 C Frage des Abg. Kroll: Informationstrupps des sowjetzonalen Rundfunks in der Bundesrepublik Dr. Schröder, Bundesminister . , 7299 C, D, 7300 A Kroll (CDU/CSU) . . . . . . . 7299 D Bausch (CDU/CSU) . .. . . . . 7299 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7300 A Frage des Abg. Dürr: Zahl der mit der Liquidation des Vermögens der verbotenen Kommunistischen Partei beschäftigten Personen Dr. Schröder, Bundesminister 7300 B, C, D Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 7300 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7300 C Frage des Abg. Wittrock: Ersetzung von Gerichtsakten durch Mikrofilme Schäffer, Bundesminister . 7300 D, 7301 A Wittrock (SPD) . . . . . . . . 7301 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Unterlagen für die letzte Besoldungserhöhung Etzel, Bundesminister 7301 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den, 5. Oktober 1960 Frage des Abg. Lohmar: Abgrenzung des Truppenübungsplatzes in der Senne Strauß, Bundesminister . . . . . 7301 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . . 7301 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einsatz von Schrottfahrzeugen auf den Baustellen der Bundesautobahn Appenweier—Neuenburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7301 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7302 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Überprüfung der FernsprechgebührenOrdnung Stücklen, Bundesminister . . . 7302 B, D, 7303 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7302 B, C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7302 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 7303 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Kosten der Umstellung der Telefon- bücher Stücklen, Bundesminister . . . 7303 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7303 B, C Wahl eines Vertreters und eines Stellvertreters der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates 7303 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksache 2050) — Erste Beratung — Schoettle (SPD) . . . . . . . . 7303 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 7312 B Lenz (Trossingen) (FDP) 7322 A Niederalt (CDU/CSU) 7328 A Heiland (SPD) . . . . . . . 7333 C Dr. Starke (FDP) 7337 C Dr. Conring (CDU/CSU) 7344 D Etzel, Bundesminister 7348 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7353 C Kurlbaum (SPD) 7355 A Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft (Drucksache 1884) — Erste Beratung — Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7355 C Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 7356 B Dr. Atzenroth (FDP) 7357 C Kurlbaum (SPD) 7358 A Antrag betr. Strukturprogramm für die Zonenrandgebiete (SPD); Schriftlicher Bericht des Gesamtdeutschen Ausschusses (Drucksachen 479, 1417); in Verbindung mit Antrag betr. kulturelle Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (SPD); Schriftlicher Bericht des Gesamtdeutschen Ausschusses (Drucksachen 588, 1418) Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) . . 7360 C Höhmann (SPD) . . . . . . . . 7360 D Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 7363 A Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 7367 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7369 C Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 7370 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 2044); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2094) — Zweite und dritte Beratung — 7371 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits (Drucksache 1771); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2088) — Zweite und dritte Beratung — 7371 D Entwurf eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2089) — Zweite und dritte Beratung — . . 7372 A Entwurf eines Gesetzes über die einheitliche Ausbildung der Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungsgesetz — StBAG) (Drucksache 2048) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7372 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7373 A Dr. Miessner (FDP) 7373 A Nächste Sitzung 7373 C Anlagen 7375 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den. 5. Oktober 1960 7297 127. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich. a) Beurlaubungen Bals 15. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Behrisch 7. 10. Frau Bennemann 7. 10. Dr. Birrenbach 5. 10. Dr. Böhm 22. 10. Börner 7. 10. Frau Brauksiepe 9. 10. Dr. Brecht 7. 10. Dr. Bucerius 7. 10. Demmelmeier 7. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 9. 10. Dowidat 5. 10. Draeger 9. 10. Eberhard 7. 10. Eilers (Oldenburg) 7. 10. Erler 7. 10. Fuchs 5. 10. Geiger (München) 7. 10. Gontrum 7. 10. Dr. Gradl 9. 10. Dr. Greve 7. 10. Frau Herklotz 9. 10. Dr. Hesberg 7. 10. Heye 9. 10. Hilbert 7. 10. Höcherl 9. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 5. 10. Frau Dr. Hubert 7. 10. Huth 7. 10. Dr. Imle 5. 10. Jaksch 7. 10. Jürgensen 31. 10. Dr. Kempfler 9. 10. Dr. Königswarter 7. 10. Dr. Kopf 9. 10. Krammig 31. 10. Kraus 5. 10. Leber 5. 10. Lenz (Brühl) 5. 10. Lermer 15. 10. Majonica 9. 10. Meis 5. 10. Dr. Menzel 22. 10. Merten 9. 10. Müller-Hermann 5. 10. Pohle 31. 10. Dr. Preusker 7. 10. Reitzner 9. 10. Scheel 5. 10. Dr. Schild 7. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 10. Schmidt (Hamburg) 9. 10. Schneider (Bremerhaven) 9. 10. Schneider (Hamburg) 7. 10. Schultz 5. 10. Dr. Seffrin 7. 10. Dr. Serres 9. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Steinbiß 8. 10. Storch 5. 10. Struve 9. 10. Wegener 9. 10. Wienand 9. 10. Wilhelm 7. 10. Dr. Will 7. 10. Frau Wolff 10. 10 b) Urlaubsanträge Eberhard 15. 10. Goldhagen 20. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Dr. Ripken 10. 10. Dr. Stammberger 17. 10. Stenger 15. 11. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits (Drucksache 2088). Das vorliegende Gesetz hat den Zweck, gewisse Fristen im Bereich des Rechts der Hypothekenbanken, der Schiffspfandbriefbanken und der öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten zu verlängern, deren Ablauf am 31. Dezember 1960 bevorsteht. Durch das Gesetz über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken vom 5. August 1950 (Bundesgesetzbl. I S. 353) ist es diesen Instituten zunächst bis zum 31. Dezember 1953 und nach zweimaliger Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 1960 gestattet worden, zusätzlich zu den nach dem Hypothekenbankgesetz und dem Schiffsbankgesetz erlaubten Geschäften sogenannte Globaldarlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und (mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden) bei anderen Kapitalsammelstellen aufzunehmen, um auf diese Weise in weiterem Umfange Mittel für die Gewährung von hypothekarisch gesicherten Darlehen und Kommunaldarlehen beschaffen zu können. Weiterhin hat das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Realkredits vom 18. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 925) bis zu dem gleichen Zeitpunkt den Hypotheken- und Schiffsbanken sowie den öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten die Möglichkeit gegeben, in begrenztem Umfange Schuldverschreibungen auf der Grundlage einer Deckung durch gewisse Wertpapiere der öffentlichen Hand und durch Geld anstatt durch Hypotheken und Kommunaldarlehen auszugeben (sogenannte primäre Ersatzdeckung) sowie unter gewissen Voraussetzungen Geldbeträge, die als Ersatzdeckung dienen, bei Kreditinstituten anzulegen. Der Zweck dieser befristeten Maßnahmen bestand darin, durch Anpassung gewisser nicht mehr zeitgemäßer Regelungen des Hypotheken- und Schiffs- 7376 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Oktober 1960 bankrechts an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse den Finanzierungsbedürfnissen insbesondere des Wohnungsbaus und Schiffsbaus Rechnung zu tragen, ohne jedoch hierbei der Entscheidung darüber vorzugreifen, wie diese Fragen bei der in Aussicht genommenen umfassenden Reform des Hypotheken- und Schiffsbankrechts endgültig geregelt werden sollen. Diese umfassende Reform kann erst durchgeführt werden, wenn die gesetzliche Neuregelung des Kreditwesens durch das neue Kreditwesengesetz vorliegt. Da sich die Erwartung, das neue Kreditwesengesetz könne noch vor dem 31. Dezember 1960 in Kraft gesetzt werden, voraussichtlich nicht erfüllen wird und die Gründe, die seinerzeit für den Erlaß der genannten Vorschriften maßgebend waren, fortbestehen, ist eine nochmalige Verlängerung der genannten Fristen um zwei Jahre, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, geboten. Die Regierungsvorlage sieht dagegen keine Verlängerung der durch die Gesetze vom 30. April 1954 und vom 18. Dezember 1956 getroffenen Regelung vor, durch die befristet bis zum 31. Dezember 1960 die sogenannte Umlaufgrenze der Hypotheken- und Schiffsbanken für die Ausgabe von Pfandbriefen allgemein erweitert worden ist. Für eine Verlängerung dieser Frist, die von den Verbänden des Kreditwesens gleichfalls erbeten wurde, besteht keine Veranlassung. Die Erweiterung der Umlaufgrenze, deren Höhe bei den einzelnen Instituten jeweils von der Höhe des Grundkapitals zuzüglich der Reserven abhängig ist, wurde seinerzeit mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse am Kapitalmarkt vorgenommen und hatte lediglich Übergangscharakter; eine Übernahme dieser Maßnahmen als endgültige Regelung stand niemals in Frage. Die Gründe für die getroffene Übergangsregelung sind nunmehr weggefallen, nachdem es den betroffenen Realkreditinstituten unter den heutigen Verhältnissen am Kapitalmarkt ohne weiteres möglich ist, eine zur Erhöhung der Umlaufgrenze des Instituts etwa erforderlich werdende Kapitalerhöhung unter zumutbaren Bedingungen vorzunehmen. Das Gesetz soll am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten. Der Wirtschaftsausschuß empfiehlt dem Deutschen Bundestag, dem Gesetz in der Fassung der Regierungsvorlage zuzustimmen. Der Ausschuß teilt dabei die Auffassung der Bundesregierung, daß das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf. Dr. Gerhard Fritz (Ludwigshafen) Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808). Das vorliegende Gesetz faßt Statistiken im Bereich der Eisen- und Stahlwirtschaft, Nichteisen-und Edelmnetallwirtschaft, Mineralölwirtschaft, Textilwirtschaft, Lederwirtschaft und Tabakwirtschaft zusammen, die bisher auf Grund von Rechtsverordnungen nach § 6 Abs. 2 ides Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1314) durchgeführt wurden. Vier dieser Rechtsverordnungen verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf dies 30. September 1960. Da die unveränderte Fortführung dieser Statistiken aus wirtschaftspolitischen Gründen sich als unerläßlich erwiesen hat, entspricht es dem § 6 Abs. 1 des Statistikgesetzes, daß langfristig benötigte Bundesstatistiken durch Gesetz angeordnet werden. Das Gesetz soll mit Wirkung vom 1. Oktober 1960 in Kraft treten, um die Fortführung der genannten Statistiken zu sichern. Lediglich auf idem Gebiet der Mineralölwirtschaft wird wegen der gewachsenen wirtschaftspolitischen Bedeutung eine neue Rechtsgrundlage füreine Erhebung über die Vorratsbewegang zur Aufstellung einer Mineralölbilanz notwendig. Während das Gesetz über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe vom 15. Juli 1957 für die gesamte Industrie einheitliche Tatbestandsmerkmale festlegt, soll das vorliegende Gesetz darüber hinaus Vorgänge statistisch beleuchten, die sich aus der besonderen Lage der genannten Wirtschaftszweige mit ihrer engen rechtlichen und wirtschaftlichen internationalen Verflechtung ergeben. Dies gilt für die Eisen- und Stahlindustrie als Schlüsselindustrie, bei der statistische Unterlagen sowohl für die amtlichen Stellen der Bundesrepublik als auch für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl über den üblichen Rahmen hinaus dringend benötigt werden. Über die einfuhrabhängige Nichteisenmetallwirtschaft muß das Bundesministerium für Wirtschaft kurzfristig und in spezifizierter Weise unterrichtet sein, um Marktstörungen rechtzeitig vermeiden zu können. Außerdem bestehen internationale Vereinbarungen über den Austausch entsprechender statistischer Unterlagen. Die Entwicklung des Mineralölmarktes in Verbindung mit der gesamten Energieversorgung macht es nötig, Verbrauchs- und Bestandszahlen zu ermitteln. Die Einfuhrabhängigkeit an Rohstoffen und die strukturellen Wandlungen der deutschen Textilwirtschaft erfordern, daß umfangreiches statistisches Material besonders für die internationalen Verhandlungen verfügbar ist. In gleicher Weise ist die ledererzeugende Industrie in großem Umfange von ihrer Rohstoffversorgung abhängig. Aus handelspolitischen Gründen müssen die amtlichen Stellen laufend unterrichtet sein. Der Bundesrat hat deshalb die Weiterführung einer monatlichen Meldung vorgeschlagen. In ihrer Stellungnahme stimmte die Bundesregierung dem Vorschlag zu. In § 6 Abs. i des vorliegenden Gesetzes soll daher das Wort „vierteljährlich" durch das Wort „monatlich" ersetzt werden. In Übereinstimmung mit der bisherigen Verordnung über die Durchführung einer Lederstatistik vom 24. Sep- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Oktober 1960 7377 fernher 1957 (Bundesanzeiger Nr. 186 vom 27. September 1957) muß vor dem Wort „Absatz" das Wort „Erzeugung" wieder eingefügt werden, um eine monatliche Bilanz erstellen zu können. Der in der Bundesrepublik bearbeitete Rohtabak wind zu etwa 80 v. H. ans mehr als 35 Ländern eingeführt. Daher ist eine umfassende Unterrichtung über die Bestandsbewegung des Rohtabaks in sortenmäßiger Hinsicht bei der Tabakindustrie und dem Rohtabakhandel bei Abnahme und Unterstützungszusagen gegenüber Lieferländern von Wichtigkeit. In § 11 dieses Gesetzes ist einzufügen, daß die zwischenzeitlich erlassene Verordnung über die Durchführung einer Eisen- und Stahlstatistik vom 4 August 1960 (Bundesanzeiger Nr. 154 vom 12. August 1960) außer Kraft zu setzen ist. Namens dies Wirtschaftsausschusses bitte ich, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Drucksache 1808 mit den vorgesehenen Änderungen die Zustimmung zu geben. Dr. Burgbacher Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder auf die Mündliche Anfrage II — der Abgeordneten Frau Nadig — (Fragestunde der 127. Sitzung vom 5. 10. 1960, Drucksache 2085) : Ist die Bundesregierung bereit, nach den Erfahrungen, die mit der Einfuhr französischer Fleischkonserven und von Känguruhfleisch gemacht worden sind, jetzt Untersuchungsstellen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln einzurichten? Die Einrichtung einer allgemeinen Einfuhruntersuchung für Lebensmittel ist bereits anläßlich der Beratung der Novelle zum Lebensmittelgesetz im Gesundheitsausschuß des Bundestages eingehend erörtert worden. Der Ausschuß gelangte damals zu der Auffassung, daß die Lebensmittelüberwachung z. Z. weder über die technischen noch personellen Möglichkeiten für eine allgemeine Importkontrolle verfügt. Die gleichen Schwierigkeiten bestehen auch heute noch. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, besteht eine Untersuchungspflicht bei der Einfuhr bestimmter Lebensmittel. Einschlägige Vorschriften finden sich z. B. im Fleischbeschaugesetz, im Weingesetz und in der Verordnung zum Schutze gegen Infektion durch Erreger der Salmonella-Gruppe in Eiprodukten. Auch Futtermittel tierischer Herkunft, die oftmals Salmonellen enthalten, werden bei der Einfuhr untersucht. Meinem Hause ist nicht bekannt, daß mit der Einfuhr französischer Fleischkonserven ungünstige Erfahrungen gemacht worden sind. Eine Untersuchungspflicht für Fleischkonserven wird jedoch in absehbarer Zeit allgemein angeordnet werden. Bei den gelegentlich in Känguruhfleisch nachzuweisenden Parasiten handelt es sich um Fadenwürmer, wie sie vereinzelt im Fleisch aller Tierarten vorkommen. Sie sind für den Menschen unschädlich. Die Einfuhren von Känguruhfleisch sind z. Z. stark rückläufig. Pressemitteilungen zufolge bemüht man sich in Australien um die Einrichtung einer Exportkontrolle.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Die Vorlage dieses Gesetzentwurfs beruht auf einem Beschluß des Deutschen Bundestages. Der Beschluß ist von der Bundesregierung sehr bewußt herbeigeführt worden. Von seiten der Abgeordneten war es praktisch eine Verlegenheitslösung; denn es lagen keine konkreten Vorschläge darüber vor, wie man sich verhalten wollte und sollte. Aber die Pflicht, etwas Konkretes vorzulegen, lag bei der Bundesregierung, und es kann nicht oft genug die Erklärung wiederholt werden, die der Herr Bundeskanzler im Jahre 1957 in seiner Regierungserklärung abgegeben hat und die wörtlich lautet:
    Wir brauchen aus staatspolitischen und kulturpolitischen Gründen unbedingt eine gesunde mittlere Schicht. Wir wollen nicht, daß schließlich bei immer größerer Konzentration der Wirtschaft zu Großbetrieben das Volk aus einer kleinen Schicht von Herrschern über die Wirtschaft und einer großen Klasse von Abhängigen besteht. Wir brauchen unabhängige mittlere und kleine Existenzen im Handwerk, Handel und Gewerbe. Dafür soll das Wirtschaftsministerium sorgen.
    Und was ist geschehen? Außer einer gewissen Kredithergabe — die sicherlich anerkannt werden muß — nichts! Mit dieser Kredithergabe ist das eigentliche Problem nur am Rande berührt worden.
    Wenn wir nun heute diesen Gesetzentwurf an den Ausschuß verweisen, dann bedeutet der Entwurf ja, daß dieser Bundestag und diese Bundesregierung in dieser Frage nichts mehr beschließen, außer der Untersuchung, die hier vorgenommen werden muß. Das Ergebnis dieser Untersuchung liegt aber erst dem nächsten Bundestag vor. Vielleicht werden Entscheidungen sogar erst von dem übernächsten Bundestag getroffen werden können. Jedenfalls steht so viel fest: Die Bundesregierung hat das Versprechen, das sie in der Regierungserklärung gegeben hat, nicht erfüllt; das wird bei der Bilanz, die wir am Schluß dieser Legislaturperiode zu ziehen haben, klar und deutlich herausgestellt werden müssen.
    Nun zu diesem Gesetz. Der Entwurf verschiebt die Lösung, wie gesagt, zunächst einmal um zwei Jahre — vielleicht wird es sogar länger dauern —, und dann beginnt erst die Debatte über die Erfahrungen, die man aus der Untersuchung gewinnen will. Es ist also keineswegs sicher, daß schon der nächste Bundestag irgend etwas Entscheidendes beschließen wird. Die Angelegenheit ist ad calendas graecas verschoben.
    Wir bezweifeln deswegen, ob es notwendig ist, derart umfangreiche Untersuchungen anzustellen, um zu einer Lösung dieses Problems, das sich die Bundesregierung und die Regierungspartei ja mit uns gestellt haben, zu kommen. Dazu braucht man eine solch umfangreiche Untersuchung nicht. Wir können Erkenntnisse aus der Praxis heraus schon jetzt gewinnen.



    Dr. Atzenroth
    Das soll nicht etwa heißen, daß wir diesen Entwurf ablehnen. Wir sind bereit, ihn mitzumachen. Aber die Feststellung treffen wir wiederholt: dieser Entwurf bedeutet nicht die Erfüllung der Zusage, die die Bundesregierung gemacht hat.
    Es soll das Bundesamt in Frankfurt mit dieser Aufgabe betraut werden — dasselbe Bundesamt, Herr Schmücker. das wir vor Jahren schon haben auflösen wollen. Es wird also jetzt eine neue Blüte erfahren, und es wird in kürzester Zeit wieder den alten Umfang haben, über den wir vor sechs, acht Jahren so sehr bestürzt waren. Das wird sich nicht verhindern lassen, wenn dieser Gesetzentwurf zum Zuge kommt.
    Wir werden uns an den Beratungen über den Gesetzentwurf im Ausschuß beteiligen. Wir hoffen aber, daß er den Ausschuß nicht in dieser Fassung verlassen wird.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Kurlbaum.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Kurlbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie der Kollege Atzenroth schon gesagt hat, haben wir unsere Konzentrationsdebatte genau vor einem .Jahr, im Oktober 1959, gehabt. Wir haben damals gemeinsam beschlossen, daß das Enquete-Gesetz bis zum 31. März vorgelegt werden sollte. Tatsächlich haben wir es am 25. Mai bekommen, so dicht vor den Ferien, daß mit einer Verabschiedung vor diesen Ferien zweifellos nicht gerechnet werden konnte.
    Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hat sich einmal — allerdings auch in der vorletzten Woche vor den Sommerferien — nach einem Bericht von Prof. Erhard mit dem Konzentrationsproblem in einer allgemeinen Aussprache beschäftigt; wie zu erwarten war, ohne vor den Ferien zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen.
    Meine Damen und Herren, wenn das so weitergeht, dann wird es etwa folgendermaßen aussehen. Man wird die Jahre 1961 und 1962 für die Anfertigung des Berichts benötigen. Im Jahre 1963 wird dem Bundestag, nachdem die Bundesregierung eine Stellungnahme erarbeitet hat, der Bericht zugeleitet werden, und wir werden ihn dann beraten, wahrscheinlich also -4 Jahre nach der Konzentrationsdebatte des vorigen Jahres.
    Ich glaube, wer diese Probleme wirklich ernst nimmt, kann sich mit diesem zeitlichen Ablauf nicht zufriedengeben. Wie ernst die Probleme sind, meine Damen und Herren, beweisen z. B. die Tagung des Vereins für Sozialpolitik in Bad Kissingen und die Tagungen der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmungen. Man hat den Eindruck, daß es gewisse Kreise in der Bundesrepublik gibt, die auf Zeitgewinn arbeiten, um so lange ihre Politik der Stärke in der Wirtschaft forsetzen zu können.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die SPD wendet sich gegen diese Verzögerungspolitik. Wir werden selbstverständlich gern an dem Gesetzentwurf mitarbeiten; aber wir bestehen nach wie vor darauf, daß auch noch Weiteres, und zwar kurzfristig geschieht.
    Lassen Sie mich eine Reihe von ganz offenbaren Mißständen aufzählen und kurz beschreiben, da mit ihrer Beseitigung unter keinen Umständen weitere drei Jahre gewartet werden kann.
    Das erste: Die Konzentration vollzieht sich für die Öffentlichkeit weitgehend unsichtbar. Der Grund dafür ist eine mangelhafte Publizität gerade der Unternehmungen, die eine wirkliche Macht im Markte besitzen. Die sogenannte kleine Aktienrechtsreform war in dieser Beziehung völlig unbefriedigend. Durch die kleine Aktienrechtsreform sind nunmehr lediglich die Gesamtumsatzziffern der Unternehmungen der Öffentlichkeit zugänglich. Das bedeutet aber im wesentlichen nur, daß die Stellung der kleinen und mittleren Unternehmungen im Markt sichtbar gemacht wird, dagegen in der Regel nicht die der großen Unternehmungen, und zwar deshalb nicht, weil sich ihre Gesamtumsätze auf eine große Anzahl verschiedener Märkte verteilen. Das zeigt deutlich, daß man sich auch bei diesem Problem zunächst einmal wieder mit einer Scheinlösung begnügt hat und offenbar gewillt ist, echte Lösungen weiter auf die lange Bank zu schieben.
    Die SPD hat deshalb, wie Sie wissen, in der Drucksache 1279 schon vor einem Jahre ganz konkrete Vorschläge gemacht, die sich auf die Publizitätsvorschriften beziehen, denen Unternehmen bestimmter Größe unterliegen sollen. Diese Unternehmen sollen nach unserer Meinung verpflichtet sein, in ihren Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen ein zutreffendes Bild ihrer Ertrags- und Vermögenslage zu geben, was heute keineswegs der Fall ist. Sie sollen sich in ihren Geschäftsberichten über Art und Umfang ihrer Wettbewerbsbeschränkungen äußern und schließlich ihre finanziellen, organisatorischen und personellen Verflechtungen offenlegen. Eine solche Offenlegung würde die Arbeit der Enquete nicht nur erleichtern, sondern auch beschleunigen; sie würde endlich auch der Öffentlichkeit den Einblick geben, auf den sie in einer Demokratie ein Recht hat. Es entspricht allerdings, das wissen wir, der Interessenlage bestimmter Gruppen, ihre Machtstellung im Markt so lange wie möglich im dunkeln zu halten. Die SPD weiß das, hat aber kein Verständnis dafür, daß man offenbar geneigt ist, diesem Druck weiterhin nachzugeben.
    Ein zweiter wesentlicher Mißstand, der nicht weiter bestehen darf, wenn man es mit diesen Problemen ernst nimmt, hängt mit dem Kartellgesetz zusammen. Dieses Gesetz gibt gewisse konkrete, wenn auch nach unserer Auffassung nicht ganz ausreichende Handhaben gegenüber den Kartellen. Inzwischen ist es aber, glaube ich, bei den Sachverständigen zur allgemeinen Meinung geworden, daß die Handhaben der Kartellbehörde gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen völlig unzureichend sind. Es fällt z. B. auf, daß in dem Kartellbericht von 1959, der 130 Seiten hat, dem Problem der marktbeherrschenden Unternehmen nur eine ganze Seite gewidmet werden konnte.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)




    Kurlbaum
    Diese offensichtliche Diskrepanz in den Handhaben im Rahmen des Kartellgesetzes gegenüber den Kartellen auf der einen Seite und gegenüber den marktbeherrschenden Unternehmen auf der anderen Seite macht das Kartellgesetz zu einem sehr einseitigen Instrument und fördert und begünstigt damit eindeutig die Flucht in die Konzentration zur Einschränkung des Wettbewerbes, wenn nicht sogar mit dem Endziel, den Wettbewerb in bestimmten Märkten ganz aufzuheben. Dazu ist für alle, die in der Wirtschaft tätig sind, noch erkennbar geworden, daß sich der Konzentrationsvorgang gerade in den letzten zwei Jahren erheblich verstärkt hat. Das hängt erstens einmal mit der EWG und den in Aussicht stehenden größeren Märkten, dann aber auch mit einer teilweise sehr unglücklichen Gesetzgebung zusammen. Ich weise in diesem Zusammenhang nur auf das Umwandlungsgesetz und das Umwandlungssteuergesetz hin.
    Erfreulicherweise gibt es nun schon eine ganze Reihe von Veröffentlichungen, die sehr schöne Einblicke in den Stand der Konzentration vermitteln. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, sie durchzusehen. Daraus ergibt sich ziemlich eindeutig, meine Damen und Herren von der Regierungsfraktion, daß z. B. in der deutschen Industrie etwa 25 % der gesamten Industrieumsätze — das ist der Stand von 1957 — bereits durch marktbeherrschende Unternehmen kontrolliert werden. Das hat natürlich auch entscheidenden Einfluß auf die Ertragslage der diese Märkte kontrollierenden Gruppen.
    Es gibt, glaube ich, keinen besseren Hinweis darauf, wie die Ertragsverhältnisse solcher bestimmter Großunternehmen beurteilt werden, als die Börsenkurse. Börsenkurse werden bekanntlich nicht von Phantasten gemacht, sondern sie sind ein sehr eindeutiges Spiegelbild der Einschätzung der Ertragslage oder, sagen wir es noch etwas deutlicher, der Einschätzung der Aussichten dieser Großunternehmen auf eine weitere Vermögenskonzentration bei ihnen. Gleichzeitig kommt in den Börsenkursen für diese Unternehmensgruppen die geringe Meinung zum Ausdruck, die man offenbar davon hat, daß diese Bundesregierung wirklich wirksame Maßnahmen treffen wird und treffen will gegen eine weitere Konzentration von Unternehmen und Konzentration von Vermögen bei ihnen.
    Der dritte Mißstand, dessen Abstellung nicht weiter aufgeschoben werden kann, ist die Tatsache, daß unsere Steuergesetzgebung weitgehend nicht konzentrationsneutral ist. Ich meine damit nicht nur die Umsatzsteuer. Ich meine damit z. B. auch, daß durch den radikalen Abbau der Körperschaftsteuersätze, der unsere Sätze wesentlich unter die Sätze gebracht hat, die in vergleichbaren maßgeblichen westlichen Industrieländern gelten, eine wesentliche Konkurrenzverschiebung zwischen mittleren und großen Unternehmungen zustande gekommen ist. Diese steuerliche Begünstigung ist an dem Ärgernis der Entwicklung der Aktienkurse mindestens beteiligt.
    Lassen Sie mich nur eine Zahl nennen: in sieben Jahren hat sich der Kurswert der deutschen Aktien verachtfacht. Dadurch ist in diesen sieben Jahren ein Vermögenszuwachs von 160 Milliarden entstanden. Wenn Sie davon etwa 20 % für die öffentliche Hand abziehen, kommen Sie zu dem Ergebnis, daß in diesen sieben Jahren der Aktienbesitz, der Privatbesitz ist, ungefähr um 130 Milliarden aufgewertet ist. Ziehen Sie davon noch etwa 10 bis 20 Milliarden für Kleinaktionäre ab, dann kommen Sie auf folgende pauschale Ziffern. Sie wissen, daß das Statistische Bundesamt die Zahl der mittleren Aktionäre auf etwa 50 000 schätzt. Dann kann man ausrechnen, daß in dieser Gruppe ungefähr 2 Millionen an Vermögenszuwachs pro Aktionär in diesem Zeit; raum entstanden sind. Die Gruppe der größeren Aktionäre wird auf etwa 1300 geschätzt. Wenn Sie wieder die Ziffern des Statistischen Bundesamtes heranziehen, kommen Sie bei dieser Gruppe der größeren Aktionäre im Durchschnitt auf einen Vermögenszuwachs von 10 Millionen pro Aktionär. Bitte, bedenken Sie, meine Damen und Herren von der Regierungsfraktion, daß dieser ganze Vermögenszuwachs, so wie unsere Steuergesetzgebung ist, im wesentlichen steuerfrei erfolgt ist. Hier haben wir also nicht ein Stück Vermögensstreuung, sondern hier sehen wir uns einem ganz klaren und eindeutigen Prozeß der Vermögensanhäufung gegenüber. Wir verlangen deshalb vor Beendigung der Enquetearbeiten, daß diese entscheidenden Lücken in der Steuergesetzgebung und in der Kartellgesetzgebung geschlossen werden.
    Vorhin ist schon mit Recht gesagt worden: natürlich ist ein bestimmter Teil der Konzentration unvermeidlich. Er ist sogar nötig — das wissen wir Sozialdemokraten auch —, besonders um im inter nationalen Wettlauf bestehen zu können, auch gegenüber dem Osten. Das ist ganz klar. Deshalb muß zwischen volkswirtschaftlich erwünschter und unerwünschter Konzentration unterschieden werden. Wir wissen, daß das nicht ganz einfach ist. Aber gerade deshalb muß die Kartellbehörde in den Stand gesetzt werden, bei der unvermeidlichen Konzentration gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht wirksam vorzugehen. Dazu bedarf es insbesondere einer Neufassung und Verschärfung der §§ 18 und 22 des Kartellgesetzes, die die marktbeherrschenden Unternehmen betreffen. Ferner bedarf die Kartellbehörde eines Rechtes, die Zusammenschlüsse an die Erfüllung bestimmter Auflagen und Pflichten zu binden.
    Ich verweise im Zusammenhang mit der Konzentration auch noch auf die ganze Problematik der verbindlichen Preisbindung der zweiten Hand. Wir wissen, daß die Form der verbindlichen Preisbindung der zweiten Hand bevorzugt angewendet wird erstens von Großunternehmen, die infolge ihres großen Reklameaufwandes eine starke Marktstellung haben, und zweitens von Industriegruppen, die gleichzeitig in Rabatt- und Konditionskartellen organisiert sind. In beiden Fällen handelt es sich tatsächlich um Machtprobleme.
    Die SPD hält daher ihren Vorschlag aufrecht, den sie schon vor einem Jahr gemacht hat und dem sich zahlreiche Sachverständige inzwischen angeschlossen 'haben, die verbindliche Preisbindung der

    Kurlbaum
    zweiten Hand für Markenartikel in unverbindliche Preisempfehlungen umzuwandeln.
    Ein vierter wesentlicher Mißstand, der auch kurzfristiger Abstellung bedarf, liegt in unserem Gesellschaftsrecht. Ich habe vorhin schon auf die Umwandlungsgesetze hingewiesen. Allerdings liegen Mißstände auch im Aktiengesetz. In beiden gibt es Bestimmungen, die geradezu zur Konzentration herausfordern. Die Erfahrungen im vergangenen Jahr haben gezeigt, daß gewisse Bestimmungen, insbesiondere der Umwandlungsgesetze und des Steuerumwandlungsgesetzes, geradezu demoralisierend auf gewisse Großaktionäre und Verwaltungen von Großunternehmen gewirkt haben. Wir haben es sehr bedauert, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, daß Sie uns seinerzeit nicht unterstützt haben, als wir uns für eine vorzeitige Außerkraftsetzung besonders .des Umwandlungssteuergesetzes eingesetzt haben. Sie haben dem damals aus nicht gerade überzeugenden Gründen widersprochen.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, daß das eine Reihe von wirklichen Mißständen sind, die für jeden Gutwilligen deutlich erkennbar sind und nicht drei weitere Jahre bestehen dürfen. Selbstverständlich werden wir gern an der Schaffung des EnqueteGesetzes mitwirken. Wir werden auch bei der Durchführung gern mitarbeiten. Ich freue mich besonders, daß ich mich vor ein paar Minuten mit Herrn Schmücker darüber geeinigt habe, daß wir bereits morgen mit der Beratung dieses Gesetzes `beginnen. Aber 'dass enthebt uns nicht der Pflicht, Maßnahmen zu treffen, bevor die Enquete-Kommission ihre Arbeiten abgeschlossen hat. Es gibt bereits ausreichende Grundlagen und ausreichende Hinweise für die Mißstände, die ich hier aufgezählt habe. Die SPD wird in Kürze konkrete formulierte Anträge vorlegen, die der Beseitigung dieser Mißstände dienen sollen.

    (Beifall bei der SPD.)