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ID0312713800

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    Deutscher Bundestag 127. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1960 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Funk 7297 A Vizepräsident Dr. Preusker legt sein Amt nieder 7297 A Begrüßung einer Delegation des kanadischen Senats . . . . . . . . . . . 7344 C Fragestunde (Drucksachen 2085, 2093) Frage des Abg. Faller: Wehrdienst von deutsch-französischen Doppelstaatern Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7297 B, D, 7298 A, B, C Faller (SPD) . . 7297 C Dr. Mommer (SPD) . . . 7297 D, 7298 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . , 7298 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Aburteilung von Straftaten nach dem NATO-Truppenstatut Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7298 D, 7299 A Dr. Kohut (FDP) . . . . 7298 D, 7299 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Übergriffe amerikanischer Soldaten im Kirchenkreis Gelnhausen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7299 A Frage der Abg. Frau Nadig: Untersuchungsstellen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln . . . 7299 C Frage des Abg. Kroll: Informationstrupps des sowjetzonalen Rundfunks in der Bundesrepublik Dr. Schröder, Bundesminister . , 7299 C, D, 7300 A Kroll (CDU/CSU) . . . . . . . 7299 D Bausch (CDU/CSU) . .. . . . . 7299 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7300 A Frage des Abg. Dürr: Zahl der mit der Liquidation des Vermögens der verbotenen Kommunistischen Partei beschäftigten Personen Dr. Schröder, Bundesminister 7300 B, C, D Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 7300 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7300 C Frage des Abg. Wittrock: Ersetzung von Gerichtsakten durch Mikrofilme Schäffer, Bundesminister . 7300 D, 7301 A Wittrock (SPD) . . . . . . . . 7301 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Unterlagen für die letzte Besoldungserhöhung Etzel, Bundesminister 7301 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den, 5. Oktober 1960 Frage des Abg. Lohmar: Abgrenzung des Truppenübungsplatzes in der Senne Strauß, Bundesminister . . . . . 7301 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . . 7301 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einsatz von Schrottfahrzeugen auf den Baustellen der Bundesautobahn Appenweier—Neuenburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7301 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7302 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Überprüfung der FernsprechgebührenOrdnung Stücklen, Bundesminister . . . 7302 B, D, 7303 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7302 B, C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7302 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 7303 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Kosten der Umstellung der Telefon- bücher Stücklen, Bundesminister . . . 7303 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7303 B, C Wahl eines Vertreters und eines Stellvertreters der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates 7303 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksache 2050) — Erste Beratung — Schoettle (SPD) . . . . . . . . 7303 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 7312 B Lenz (Trossingen) (FDP) 7322 A Niederalt (CDU/CSU) 7328 A Heiland (SPD) . . . . . . . 7333 C Dr. Starke (FDP) 7337 C Dr. Conring (CDU/CSU) 7344 D Etzel, Bundesminister 7348 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7353 C Kurlbaum (SPD) 7355 A Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft (Drucksache 1884) — Erste Beratung — Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7355 C Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 7356 B Dr. Atzenroth (FDP) 7357 C Kurlbaum (SPD) 7358 A Antrag betr. Strukturprogramm für die Zonenrandgebiete (SPD); Schriftlicher Bericht des Gesamtdeutschen Ausschusses (Drucksachen 479, 1417); in Verbindung mit Antrag betr. kulturelle Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (SPD); Schriftlicher Bericht des Gesamtdeutschen Ausschusses (Drucksachen 588, 1418) Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) . . 7360 C Höhmann (SPD) . . . . . . . . 7360 D Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 7363 A Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 7367 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7369 C Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 7370 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 2044); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2094) — Zweite und dritte Beratung — 7371 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits (Drucksache 1771); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2088) — Zweite und dritte Beratung — 7371 D Entwurf eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2089) — Zweite und dritte Beratung — . . 7372 A Entwurf eines Gesetzes über die einheitliche Ausbildung der Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungsgesetz — StBAG) (Drucksache 2048) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7372 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7373 A Dr. Miessner (FDP) 7373 A Nächste Sitzung 7373 C Anlagen 7375 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den. 5. Oktober 1960 7297 127. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich. a) Beurlaubungen Bals 15. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Behrisch 7. 10. Frau Bennemann 7. 10. Dr. Birrenbach 5. 10. Dr. Böhm 22. 10. Börner 7. 10. Frau Brauksiepe 9. 10. Dr. Brecht 7. 10. Dr. Bucerius 7. 10. Demmelmeier 7. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 9. 10. Dowidat 5. 10. Draeger 9. 10. Eberhard 7. 10. Eilers (Oldenburg) 7. 10. Erler 7. 10. Fuchs 5. 10. Geiger (München) 7. 10. Gontrum 7. 10. Dr. Gradl 9. 10. Dr. Greve 7. 10. Frau Herklotz 9. 10. Dr. Hesberg 7. 10. Heye 9. 10. Hilbert 7. 10. Höcherl 9. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 5. 10. Frau Dr. Hubert 7. 10. Huth 7. 10. Dr. Imle 5. 10. Jaksch 7. 10. Jürgensen 31. 10. Dr. Kempfler 9. 10. Dr. Königswarter 7. 10. Dr. Kopf 9. 10. Krammig 31. 10. Kraus 5. 10. Leber 5. 10. Lenz (Brühl) 5. 10. Lermer 15. 10. Majonica 9. 10. Meis 5. 10. Dr. Menzel 22. 10. Merten 9. 10. Müller-Hermann 5. 10. Pohle 31. 10. Dr. Preusker 7. 10. Reitzner 9. 10. Scheel 5. 10. Dr. Schild 7. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 10. Schmidt (Hamburg) 9. 10. Schneider (Bremerhaven) 9. 10. Schneider (Hamburg) 7. 10. Schultz 5. 10. Dr. Seffrin 7. 10. Dr. Serres 9. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Steinbiß 8. 10. Storch 5. 10. Struve 9. 10. Wegener 9. 10. Wienand 9. 10. Wilhelm 7. 10. Dr. Will 7. 10. Frau Wolff 10. 10 b) Urlaubsanträge Eberhard 15. 10. Goldhagen 20. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Dr. Ripken 10. 10. Dr. Stammberger 17. 10. Stenger 15. 11. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits (Drucksache 2088). Das vorliegende Gesetz hat den Zweck, gewisse Fristen im Bereich des Rechts der Hypothekenbanken, der Schiffspfandbriefbanken und der öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten zu verlängern, deren Ablauf am 31. Dezember 1960 bevorsteht. Durch das Gesetz über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken vom 5. August 1950 (Bundesgesetzbl. I S. 353) ist es diesen Instituten zunächst bis zum 31. Dezember 1953 und nach zweimaliger Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 1960 gestattet worden, zusätzlich zu den nach dem Hypothekenbankgesetz und dem Schiffsbankgesetz erlaubten Geschäften sogenannte Globaldarlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und (mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden) bei anderen Kapitalsammelstellen aufzunehmen, um auf diese Weise in weiterem Umfange Mittel für die Gewährung von hypothekarisch gesicherten Darlehen und Kommunaldarlehen beschaffen zu können. Weiterhin hat das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Realkredits vom 18. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 925) bis zu dem gleichen Zeitpunkt den Hypotheken- und Schiffsbanken sowie den öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten die Möglichkeit gegeben, in begrenztem Umfange Schuldverschreibungen auf der Grundlage einer Deckung durch gewisse Wertpapiere der öffentlichen Hand und durch Geld anstatt durch Hypotheken und Kommunaldarlehen auszugeben (sogenannte primäre Ersatzdeckung) sowie unter gewissen Voraussetzungen Geldbeträge, die als Ersatzdeckung dienen, bei Kreditinstituten anzulegen. Der Zweck dieser befristeten Maßnahmen bestand darin, durch Anpassung gewisser nicht mehr zeitgemäßer Regelungen des Hypotheken- und Schiffs- 7376 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Oktober 1960 bankrechts an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse den Finanzierungsbedürfnissen insbesondere des Wohnungsbaus und Schiffsbaus Rechnung zu tragen, ohne jedoch hierbei der Entscheidung darüber vorzugreifen, wie diese Fragen bei der in Aussicht genommenen umfassenden Reform des Hypotheken- und Schiffsbankrechts endgültig geregelt werden sollen. Diese umfassende Reform kann erst durchgeführt werden, wenn die gesetzliche Neuregelung des Kreditwesens durch das neue Kreditwesengesetz vorliegt. Da sich die Erwartung, das neue Kreditwesengesetz könne noch vor dem 31. Dezember 1960 in Kraft gesetzt werden, voraussichtlich nicht erfüllen wird und die Gründe, die seinerzeit für den Erlaß der genannten Vorschriften maßgebend waren, fortbestehen, ist eine nochmalige Verlängerung der genannten Fristen um zwei Jahre, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, geboten. Die Regierungsvorlage sieht dagegen keine Verlängerung der durch die Gesetze vom 30. April 1954 und vom 18. Dezember 1956 getroffenen Regelung vor, durch die befristet bis zum 31. Dezember 1960 die sogenannte Umlaufgrenze der Hypotheken- und Schiffsbanken für die Ausgabe von Pfandbriefen allgemein erweitert worden ist. Für eine Verlängerung dieser Frist, die von den Verbänden des Kreditwesens gleichfalls erbeten wurde, besteht keine Veranlassung. Die Erweiterung der Umlaufgrenze, deren Höhe bei den einzelnen Instituten jeweils von der Höhe des Grundkapitals zuzüglich der Reserven abhängig ist, wurde seinerzeit mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse am Kapitalmarkt vorgenommen und hatte lediglich Übergangscharakter; eine Übernahme dieser Maßnahmen als endgültige Regelung stand niemals in Frage. Die Gründe für die getroffene Übergangsregelung sind nunmehr weggefallen, nachdem es den betroffenen Realkreditinstituten unter den heutigen Verhältnissen am Kapitalmarkt ohne weiteres möglich ist, eine zur Erhöhung der Umlaufgrenze des Instituts etwa erforderlich werdende Kapitalerhöhung unter zumutbaren Bedingungen vorzunehmen. Das Gesetz soll am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten. Der Wirtschaftsausschuß empfiehlt dem Deutschen Bundestag, dem Gesetz in der Fassung der Regierungsvorlage zuzustimmen. Der Ausschuß teilt dabei die Auffassung der Bundesregierung, daß das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf. Dr. Gerhard Fritz (Ludwigshafen) Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808). Das vorliegende Gesetz faßt Statistiken im Bereich der Eisen- und Stahlwirtschaft, Nichteisen-und Edelmnetallwirtschaft, Mineralölwirtschaft, Textilwirtschaft, Lederwirtschaft und Tabakwirtschaft zusammen, die bisher auf Grund von Rechtsverordnungen nach § 6 Abs. 2 ides Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1314) durchgeführt wurden. Vier dieser Rechtsverordnungen verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf dies 30. September 1960. Da die unveränderte Fortführung dieser Statistiken aus wirtschaftspolitischen Gründen sich als unerläßlich erwiesen hat, entspricht es dem § 6 Abs. 1 des Statistikgesetzes, daß langfristig benötigte Bundesstatistiken durch Gesetz angeordnet werden. Das Gesetz soll mit Wirkung vom 1. Oktober 1960 in Kraft treten, um die Fortführung der genannten Statistiken zu sichern. Lediglich auf idem Gebiet der Mineralölwirtschaft wird wegen der gewachsenen wirtschaftspolitischen Bedeutung eine neue Rechtsgrundlage füreine Erhebung über die Vorratsbewegang zur Aufstellung einer Mineralölbilanz notwendig. Während das Gesetz über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe vom 15. Juli 1957 für die gesamte Industrie einheitliche Tatbestandsmerkmale festlegt, soll das vorliegende Gesetz darüber hinaus Vorgänge statistisch beleuchten, die sich aus der besonderen Lage der genannten Wirtschaftszweige mit ihrer engen rechtlichen und wirtschaftlichen internationalen Verflechtung ergeben. Dies gilt für die Eisen- und Stahlindustrie als Schlüsselindustrie, bei der statistische Unterlagen sowohl für die amtlichen Stellen der Bundesrepublik als auch für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl über den üblichen Rahmen hinaus dringend benötigt werden. Über die einfuhrabhängige Nichteisenmetallwirtschaft muß das Bundesministerium für Wirtschaft kurzfristig und in spezifizierter Weise unterrichtet sein, um Marktstörungen rechtzeitig vermeiden zu können. Außerdem bestehen internationale Vereinbarungen über den Austausch entsprechender statistischer Unterlagen. Die Entwicklung des Mineralölmarktes in Verbindung mit der gesamten Energieversorgung macht es nötig, Verbrauchs- und Bestandszahlen zu ermitteln. Die Einfuhrabhängigkeit an Rohstoffen und die strukturellen Wandlungen der deutschen Textilwirtschaft erfordern, daß umfangreiches statistisches Material besonders für die internationalen Verhandlungen verfügbar ist. In gleicher Weise ist die ledererzeugende Industrie in großem Umfange von ihrer Rohstoffversorgung abhängig. Aus handelspolitischen Gründen müssen die amtlichen Stellen laufend unterrichtet sein. Der Bundesrat hat deshalb die Weiterführung einer monatlichen Meldung vorgeschlagen. In ihrer Stellungnahme stimmte die Bundesregierung dem Vorschlag zu. In § 6 Abs. i des vorliegenden Gesetzes soll daher das Wort „vierteljährlich" durch das Wort „monatlich" ersetzt werden. In Übereinstimmung mit der bisherigen Verordnung über die Durchführung einer Lederstatistik vom 24. Sep- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Oktober 1960 7377 fernher 1957 (Bundesanzeiger Nr. 186 vom 27. September 1957) muß vor dem Wort „Absatz" das Wort „Erzeugung" wieder eingefügt werden, um eine monatliche Bilanz erstellen zu können. Der in der Bundesrepublik bearbeitete Rohtabak wind zu etwa 80 v. H. ans mehr als 35 Ländern eingeführt. Daher ist eine umfassende Unterrichtung über die Bestandsbewegung des Rohtabaks in sortenmäßiger Hinsicht bei der Tabakindustrie und dem Rohtabakhandel bei Abnahme und Unterstützungszusagen gegenüber Lieferländern von Wichtigkeit. In § 11 dieses Gesetzes ist einzufügen, daß die zwischenzeitlich erlassene Verordnung über die Durchführung einer Eisen- und Stahlstatistik vom 4 August 1960 (Bundesanzeiger Nr. 154 vom 12. August 1960) außer Kraft zu setzen ist. Namens dies Wirtschaftsausschusses bitte ich, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Drucksache 1808 mit den vorgesehenen Änderungen die Zustimmung zu geben. Dr. Burgbacher Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder auf die Mündliche Anfrage II — der Abgeordneten Frau Nadig — (Fragestunde der 127. Sitzung vom 5. 10. 1960, Drucksache 2085) : Ist die Bundesregierung bereit, nach den Erfahrungen, die mit der Einfuhr französischer Fleischkonserven und von Känguruhfleisch gemacht worden sind, jetzt Untersuchungsstellen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln einzurichten? Die Einrichtung einer allgemeinen Einfuhruntersuchung für Lebensmittel ist bereits anläßlich der Beratung der Novelle zum Lebensmittelgesetz im Gesundheitsausschuß des Bundestages eingehend erörtert worden. Der Ausschuß gelangte damals zu der Auffassung, daß die Lebensmittelüberwachung z. Z. weder über die technischen noch personellen Möglichkeiten für eine allgemeine Importkontrolle verfügt. Die gleichen Schwierigkeiten bestehen auch heute noch. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, besteht eine Untersuchungspflicht bei der Einfuhr bestimmter Lebensmittel. Einschlägige Vorschriften finden sich z. B. im Fleischbeschaugesetz, im Weingesetz und in der Verordnung zum Schutze gegen Infektion durch Erreger der Salmonella-Gruppe in Eiprodukten. Auch Futtermittel tierischer Herkunft, die oftmals Salmonellen enthalten, werden bei der Einfuhr untersucht. Meinem Hause ist nicht bekannt, daß mit der Einfuhr französischer Fleischkonserven ungünstige Erfahrungen gemacht worden sind. Eine Untersuchungspflicht für Fleischkonserven wird jedoch in absehbarer Zeit allgemein angeordnet werden. Bei den gelegentlich in Känguruhfleisch nachzuweisenden Parasiten handelt es sich um Fadenwürmer, wie sie vereinzelt im Fleisch aller Tierarten vorkommen. Sie sind für den Menschen unschädlich. Die Einfuhren von Känguruhfleisch sind z. Z. stark rückläufig. Pressemitteilungen zufolge bemüht man sich in Australien um die Einrichtung einer Exportkontrolle.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Anschluß an die Bundestagsdebatte vom 15. Oktober 1959 ersuchte dieses Hohe Haus die Bundesregierung, den Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der Konzentrationsvorgänge in der Wirtschaft vorzulegen. Dabei sollten zugleich etwaige Verschiebungen in den Größenklassen der Unternehmungen und Änderungen in den Wettbewerbsbedingungen in diese Enquete einbezogen werden.
    Dieser Antrag, der einer Anregung der Bundesregierung entsprach, ist mit der im Mai dieses Jahres erfolgten Vorlage des jetzt zur Diskussion stehenden Gesetzentwurfs erfüllt. Ein solches Gesetz soll die Voraussetzungen dafür schaffen, daß genaue Kenntnisse gewonnen werden, auf Grund deren Maßnahmen getroffen werden können, um den Wettbewerb zwischen möglichst zahlreichen, möglichst leistungsfähigen selbständigen Unternehmen zu gewährleisten, einen Wettbewerb der zu, einer immer besseren Versorgung von breiten Konsumentenschichten führen soll. Auch der Fortbestand einer freiheitlichen Gesellschafts- und Wirtschaftsstruktur erscheint am ehesten durch einen funktionierenden Wettbewerb gesichert, dem möglichst alle Wirtschaftszweige und Betriebsgrößen gleichermaßen unterworfen sind.
    Gewiß mögen das Wachsen der Betriebsgrößen und der Zusammenschluß von Unternehmen häufig guten Grund und völlige Berechtigung in der Rationalisierung, in dem technischen Fortschritt und auch in vernünftigen ökonomischen Überlegungen haben. Zweifellos aber ist das Anwachsen der Betriebe, die Konzernbildung sowie die oft sprunghafte Verschiebung der Marktanteile eine Erscheinung, die in wirtschaftlicher und soziologischer Hinsicht unerwünschten Einfluß auf das menschliche Zusammenleben zumindest haben k a n n. Soweit ein solcher unerwünschter Einfluß wirksam ist, wäre das eine Folge, die der erklärten Mittelstandspolitik der Bundesregierung zuwiderlaufen würde.
    Um nun die Beurteilung des Grades der Konzentration, ihre Ursachen, ihre Auswirkungen in den verschiedenen Bereichen der Märkte nicht auf ungewisse Schätzungen gründen zu müssen, soll durch den Ihnen vorgelegten Entwurf die notwendige gesetzliche Grundlage für die Zusammentragung zuverlässigen Materials geschaffen werden. In diesem Entwurf ist bewußt eine relativ kurze Frist für die Vorlage des Berichts gesetzt, um ein möglichst



    Dr. Westrick
    wirklichkeits- und gegenwartsnahes Bild zu bekommen. Dabei sollte nach unserer Meinung die Gefahr in Kauf genommen werden, daß vielleicht der eine oder andere Bereich bis zu diesem im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Endtermin nicht völlig durchleuchtet werden kann.
    Wachstum einzelner Betriebe und Zusammenschluß von Unternehmungen brauchen absolut nicht immer bedenklich zu sein. Es wird auch gar nicht leicht sein, eine gerechte, sozialpolitische und ökonomisch sinnvolle Grenze zwischen den erwünschten und den unerwünschten Konzentrationsvorgängen zu ziehen; denn es ist zu naheliegend, daß Vorteile auf technischem Gebiet mit Nachteilen in anderen Bereichen gleichzeitig auftreten können und oft nur sehr schwer gegeneinander in ihrer Gewichtigkeit abzuwägen sein werden.
    Als wirtschaftspolitisch eindeutig unerwünscht aber werden jedenfalls alle jene Konzentrationen zu bezeichnen sein, die das Funktionieren des Wettbewerbs beeinträchtigen und damit die marktwirtschaftliche Ordnung stören. In einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung sind möglichst viele selbständige, mit Eigenverantwortung und Eigeninitiative arbeitende Existenzen erwünscht, weil dadurch eine ausgewogene Sozialstruktur erreicht und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Macht angemessen verteilt wird. Um etwaigen Gefahren, die aus einer Veränderung dieser Sozialstruktur und .der Machtverteilung möglicherweise erwachsen, rechtzeitig und wirksam entgegentreten zu können, werden mehr Kenntnisse und genauere Kenntnisse über die Zusammenhänge unbedingt vonnöten sein. Diese Erkenntnisse dem Bundestag und der Bundesregierung zu eröffnen und damit den Weg zu ebnen für wichtige Maßnahmen zur allgemeinen Wohlfahrt unseres Volkes ist der Sinn des dem Hause vorgelegten Gesetzentwurfs.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Der Gesetzentwurf ist damit begründet. Wir kommen zur Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Schmücker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Konzentrationsdebatte des vergangenen Jahres hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der DP die Bundesregierung ersucht, den Entwurf eines Gesetzes für eine Enquete über den Grad der Konzentration in der Wirtschaft vorzulegen. Der nun auf Drucksache 1884 eingebrachte Gesetzentwurf erscheint der CDU/CSU geeignet, die von ihr nach wie vor für notwendig gehaltene Untersuchung über die Konzentration in der Wirtschaft durchzuführen. Bei der Fülle des bereits vorliegenden Materials halten wir es für möglich, daß die im Gesetzentwurf vorgesehene Frist von zwei Jahren zur Erstellung des Berichtes eingehalten werden kann. Es kommt uns nicht auf eine bis in kleinste Einzelheiten gehende Untersuchung an, die viele Jahre in Anspruch nehmen würde; wir wollen vielmehr eine rasche Antwort auf noch offengebliebene wichtige Fragen erhalten.
    Der § 1 des Gesetzentwurfs ist so weit gefaßt, daß die Durchleuchtung wohl aller Konzentrationsprobleme möglich wird. Wir meinen aber, daß man sich auf die wesentlichsten Dinge beschränken sollte. Dazu gehören allerdings einige Tatbestände mehr, als im § 1 aufgeführt sind. Ich erwähne nur die personelle Konzentration. Es wäre sehr interessant, einmal die Rolle der Banken beim Zustandekommen von Unternehmensverbindungen zu untersuchen. Aber ich wollte nur einige zusätzliche Beispiele erwähnen.
    Die Bundesregierung hat das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft mit der Durchführung der Untersuchung beauftragt. Die Fraktion der CDU/CSU hält diese Wahl für richtig. Wir sind der Meinung, daß man das Kartellamt nicht — oder sagen wir: noch nicht — einschalten sollte. Das Bundeswirtschaftsministerium unmittelbar zu beauftragen erscheint uns wegen der vielfältigen anderen Aufgaben dieses Hauses unzweckmäßig. Es gibt noch den Vorschlag, eine parlamentarische Kommission für Monopole einzusetzen. Die Einsetzung einer solchen Kommission wäre nach unserer Auffassung bereits die Vorwegnahme eines möglicherweise auf Grund der Enquete zu machenden Vorschlages. Allerdings — das muß ich im Namen meiner Freunde ausdrücklich betonen — sollte das Kartellamt beratend beteiligt werden. Wir werden im Ausschuß Vorschläge über die Art einer Beteiligung an der Beratung machen.
    In der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs legen wir vor allem Wert auf die Feststellung, daß wir möglichst kurzfristig zu Ergebnissen kommen möchten. Wir erlauben uns daher die Anregung an die zu bildende Kommission, die Arbeitsplanung entsprechend der zur Verfügung stehenden Zeit vorzunehmen.
    Eine wesentliche, bereits jetzt anzusprechende Detailfrage scheint uns zu sein, ob die Verfahren öffentlich oder nichtöffentlich sein sollen. Die Bundesregierung hat sich für das nichtöffentliche Verfahren entschieden, weil sie glaubt, so einen tieferen Einblick zu bekommen und leichter einzelne Vorgänge zu erfahren. Natürlich gibt es auch viele Gründe für ein öffentliches Verfahren. Aber wir stimmen der Bundesregierung darin zu, daß man zunächst den nichtöffentlichen Weg gehen sollte, sind jedoch bereit, wenn diese Methode sich als nicht ausreichend erweisen sollte, die Möglichkeit öffentlicher Verfahren zu erwägen.
    Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Ordnungsstrafen — ich darf sagen: relativ geringen Ordnungsstrafen — sind von mehreren Seiten beanstandet worden. Wir glauben, daß eine solche Rüge unberechtigt ist. Es wird sich nämlich kaum jemand leisten können, gerade in dieser Sache eine Ordnungsstrafe auf sich zu nehmen. Die Ordnungsstrafen sind es ja nicht allein; es kommt auch auf das Bekanntwerden dieser Ordnungsstrafen in der Offentlichkeit und auf die mögliche Reaktion der Bevölkerung an. Außerdem hat die Höhe des Bußgeldes mit der Erzwingbarkeit der Auskünfte unmittelbar nichts zu tun. Das Bußgeld ist schließlich kein Preis, mit dem eine Weigerung bezahlt und



    Schmücker
    damit legal gemacht werden kann. Die hier gesetzten Pflichten können nicht abgelöst werden, sondern sie müssen in jedem Fall erfüllt werden.
    Wir sind davon überzeugt, daß die Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft nicht nur aus gesellschafts- und strukturpolitischen Gründen notwendig ist. Die in dieser Untersuchung verlangten Angaben sind auch dringend notwendig, damit wir eine Vervollständigung der Marktwirtschaft erreichen können. Wer auf eine längere Sicht gesehen stabilere konjunkturelle Entwicklung wünscht, muß die Vervollständigung des Wettbewerbs unablässig anstreben. Es reicht nicht aus, diesen Wettbewerb über kleinere, mittlere und einige große Firmen zu verhängen. Mit ganz wenigen Ausnahmen müssen alle Unternehmen, alle Betriebe und alle Wirtschaftszweige sich dem Wettbewerb unterordnen. Daß die Konzentrationen den Wettbewerb behindern können, wissen wir. Wir möchten aber möglichst exakt erfahren, wie groß das Ausmaß der Wettbewerbsbehinderung ist. Die CDU/CSU-Fraktion verzichtet darauf, heute einen Katalog der seit der Konzentrationsdebatte bekanntgewordenen neuen Tatbestände vorzutragen. Wir legen nur noch einmal Wert auf die Feststellung, daß man die Konzentration als solche nicht zu einem politischen Schreckgespenst machen darf, sondern daß man stets zu unterscheiden hat zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Konzentrationen und daß man die betriebliche, die unternehmungsmäßige und die vermögensmäßige Konzentration unterschiedlich behandeln soll.
    Wir schlagen idem Bundestag vor, die anstehende Drucksache 1884 dem Wirtschaftsausschuß zu überweisen, und haben die Bitte um eine möglichst rasche Behandlung. Wenn der Entwurf nach einigen Wochen wieder hier im Plenum vorgelegt werden könnte, wäre die Bundesregierung in der Lage, bereits zu Beginn des neuen Jahres die Arbeiten aufzunehmen. Der nächste Deutsche Bundestag könnte dann frühzeitig ausreichendes Tatsachenmaterial erhalten, um in gründlicher Beratung die Konzentration in der deutschen Wirtschaft zu besprechen und sie dort, wo sie nachteilig ist, einzuengen.
    Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt es, daß die von ihr angeschnittenen Fragen der Wirtschaftskonzentration in einem erfreulichen Ausmaß in der politisch interessierten Öffentlichkeit, von Wissenschaftlern und Fachleuten diskutiert werden. Wir bitten die Bundesregierung, neben den Arbeiten der Kommission ihrerseits die Bemühungen um eine höhere Wettbewerbsneutralität im Steuer- und Gesellschaftsrecht fortzusetzen. Wir haben den Wunsch, daß man idabei die tatsächlichen Verhältnisse in Wirtschaft und Gesellschaft etwas stärker berücksichtigt, als das in der herkömmlichen Betrachtungsweise der Fall ist. Das Ziel meiner Fraktion ist es, die strukturellen und die gesellschaftspolitischen Aspekte der Wirtschaftspolitik mit den konjunkturellen Notwendigkeiten in Übereinstimmung zu bringen. Der vorgelegte Gesetzentwurf bedeutet einen weiteren Schritt in Richtung auf dieses Ziel.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)