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ID0312709900

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    Deutscher Bundestag 127. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1960 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Funk 7297 A Vizepräsident Dr. Preusker legt sein Amt nieder 7297 A Begrüßung einer Delegation des kanadischen Senats . . . . . . . . . . . 7344 C Fragestunde (Drucksachen 2085, 2093) Frage des Abg. Faller: Wehrdienst von deutsch-französischen Doppelstaatern Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7297 B, D, 7298 A, B, C Faller (SPD) . . 7297 C Dr. Mommer (SPD) . . . 7297 D, 7298 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . , 7298 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Aburteilung von Straftaten nach dem NATO-Truppenstatut Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7298 D, 7299 A Dr. Kohut (FDP) . . . . 7298 D, 7299 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Übergriffe amerikanischer Soldaten im Kirchenkreis Gelnhausen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7299 A Frage der Abg. Frau Nadig: Untersuchungsstellen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln . . . 7299 C Frage des Abg. Kroll: Informationstrupps des sowjetzonalen Rundfunks in der Bundesrepublik Dr. Schröder, Bundesminister . , 7299 C, D, 7300 A Kroll (CDU/CSU) . . . . . . . 7299 D Bausch (CDU/CSU) . .. . . . . 7299 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7300 A Frage des Abg. Dürr: Zahl der mit der Liquidation des Vermögens der verbotenen Kommunistischen Partei beschäftigten Personen Dr. Schröder, Bundesminister 7300 B, C, D Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 7300 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7300 C Frage des Abg. Wittrock: Ersetzung von Gerichtsakten durch Mikrofilme Schäffer, Bundesminister . 7300 D, 7301 A Wittrock (SPD) . . . . . . . . 7301 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Unterlagen für die letzte Besoldungserhöhung Etzel, Bundesminister 7301 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den, 5. Oktober 1960 Frage des Abg. Lohmar: Abgrenzung des Truppenübungsplatzes in der Senne Strauß, Bundesminister . . . . . 7301 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . . 7301 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einsatz von Schrottfahrzeugen auf den Baustellen der Bundesautobahn Appenweier—Neuenburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7301 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7302 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Überprüfung der FernsprechgebührenOrdnung Stücklen, Bundesminister . . . 7302 B, D, 7303 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7302 B, C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7302 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 7303 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Kosten der Umstellung der Telefon- bücher Stücklen, Bundesminister . . . 7303 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7303 B, C Wahl eines Vertreters und eines Stellvertreters der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates 7303 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksache 2050) — Erste Beratung — Schoettle (SPD) . . . . . . . . 7303 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 7312 B Lenz (Trossingen) (FDP) 7322 A Niederalt (CDU/CSU) 7328 A Heiland (SPD) . . . . . . . 7333 C Dr. Starke (FDP) 7337 C Dr. Conring (CDU/CSU) 7344 D Etzel, Bundesminister 7348 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7353 C Kurlbaum (SPD) 7355 A Entwurf eines Gesetzes über eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft (Drucksache 1884) — Erste Beratung — Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7355 C Schmücker (CDU/CSU) . . . . . 7356 B Dr. Atzenroth (FDP) 7357 C Kurlbaum (SPD) 7358 A Antrag betr. Strukturprogramm für die Zonenrandgebiete (SPD); Schriftlicher Bericht des Gesamtdeutschen Ausschusses (Drucksachen 479, 1417); in Verbindung mit Antrag betr. kulturelle Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet (SPD); Schriftlicher Bericht des Gesamtdeutschen Ausschusses (Drucksachen 588, 1418) Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) . . 7360 C Höhmann (SPD) . . . . . . . . 7360 D Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 7363 A Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . . 7367 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7369 C Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 7370 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 2044); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2094) — Zweite und dritte Beratung — 7371 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits (Drucksache 1771); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2088) — Zweite und dritte Beratung — 7371 D Entwurf eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2089) — Zweite und dritte Beratung — . . 7372 A Entwurf eines Gesetzes über die einheitliche Ausbildung der Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungsgesetz — StBAG) (Drucksache 2048) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7372 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7373 A Dr. Miessner (FDP) 7373 A Nächste Sitzung 7373 C Anlagen 7375 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den. 5. Oktober 1960 7297 127. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich. a) Beurlaubungen Bals 15. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Behrisch 7. 10. Frau Bennemann 7. 10. Dr. Birrenbach 5. 10. Dr. Böhm 22. 10. Börner 7. 10. Frau Brauksiepe 9. 10. Dr. Brecht 7. 10. Dr. Bucerius 7. 10. Demmelmeier 7. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 9. 10. Dowidat 5. 10. Draeger 9. 10. Eberhard 7. 10. Eilers (Oldenburg) 7. 10. Erler 7. 10. Fuchs 5. 10. Geiger (München) 7. 10. Gontrum 7. 10. Dr. Gradl 9. 10. Dr. Greve 7. 10. Frau Herklotz 9. 10. Dr. Hesberg 7. 10. Heye 9. 10. Hilbert 7. 10. Höcherl 9. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 5. 10. Frau Dr. Hubert 7. 10. Huth 7. 10. Dr. Imle 5. 10. Jaksch 7. 10. Jürgensen 31. 10. Dr. Kempfler 9. 10. Dr. Königswarter 7. 10. Dr. Kopf 9. 10. Krammig 31. 10. Kraus 5. 10. Leber 5. 10. Lenz (Brühl) 5. 10. Lermer 15. 10. Majonica 9. 10. Meis 5. 10. Dr. Menzel 22. 10. Merten 9. 10. Müller-Hermann 5. 10. Pohle 31. 10. Dr. Preusker 7. 10. Reitzner 9. 10. Scheel 5. 10. Dr. Schild 7. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 10. Schmidt (Hamburg) 9. 10. Schneider (Bremerhaven) 9. 10. Schneider (Hamburg) 7. 10. Schultz 5. 10. Dr. Seffrin 7. 10. Dr. Serres 9. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Steinbiß 8. 10. Storch 5. 10. Struve 9. 10. Wegener 9. 10. Wienand 9. 10. Wilhelm 7. 10. Dr. Will 7. 10. Frau Wolff 10. 10 b) Urlaubsanträge Eberhard 15. 10. Goldhagen 20. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Dr. Ripken 10. 10. Dr. Stammberger 17. 10. Stenger 15. 11. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits (Drucksache 2088). Das vorliegende Gesetz hat den Zweck, gewisse Fristen im Bereich des Rechts der Hypothekenbanken, der Schiffspfandbriefbanken und der öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten zu verlängern, deren Ablauf am 31. Dezember 1960 bevorsteht. Durch das Gesetz über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken vom 5. August 1950 (Bundesgesetzbl. I S. 353) ist es diesen Instituten zunächst bis zum 31. Dezember 1953 und nach zweimaliger Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 1960 gestattet worden, zusätzlich zu den nach dem Hypothekenbankgesetz und dem Schiffsbankgesetz erlaubten Geschäften sogenannte Globaldarlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und (mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden) bei anderen Kapitalsammelstellen aufzunehmen, um auf diese Weise in weiterem Umfange Mittel für die Gewährung von hypothekarisch gesicherten Darlehen und Kommunaldarlehen beschaffen zu können. Weiterhin hat das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Realkredits vom 18. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 925) bis zu dem gleichen Zeitpunkt den Hypotheken- und Schiffsbanken sowie den öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten die Möglichkeit gegeben, in begrenztem Umfange Schuldverschreibungen auf der Grundlage einer Deckung durch gewisse Wertpapiere der öffentlichen Hand und durch Geld anstatt durch Hypotheken und Kommunaldarlehen auszugeben (sogenannte primäre Ersatzdeckung) sowie unter gewissen Voraussetzungen Geldbeträge, die als Ersatzdeckung dienen, bei Kreditinstituten anzulegen. Der Zweck dieser befristeten Maßnahmen bestand darin, durch Anpassung gewisser nicht mehr zeitgemäßer Regelungen des Hypotheken- und Schiffs- 7376 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Oktober 1960 bankrechts an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse den Finanzierungsbedürfnissen insbesondere des Wohnungsbaus und Schiffsbaus Rechnung zu tragen, ohne jedoch hierbei der Entscheidung darüber vorzugreifen, wie diese Fragen bei der in Aussicht genommenen umfassenden Reform des Hypotheken- und Schiffsbankrechts endgültig geregelt werden sollen. Diese umfassende Reform kann erst durchgeführt werden, wenn die gesetzliche Neuregelung des Kreditwesens durch das neue Kreditwesengesetz vorliegt. Da sich die Erwartung, das neue Kreditwesengesetz könne noch vor dem 31. Dezember 1960 in Kraft gesetzt werden, voraussichtlich nicht erfüllen wird und die Gründe, die seinerzeit für den Erlaß der genannten Vorschriften maßgebend waren, fortbestehen, ist eine nochmalige Verlängerung der genannten Fristen um zwei Jahre, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, geboten. Die Regierungsvorlage sieht dagegen keine Verlängerung der durch die Gesetze vom 30. April 1954 und vom 18. Dezember 1956 getroffenen Regelung vor, durch die befristet bis zum 31. Dezember 1960 die sogenannte Umlaufgrenze der Hypotheken- und Schiffsbanken für die Ausgabe von Pfandbriefen allgemein erweitert worden ist. Für eine Verlängerung dieser Frist, die von den Verbänden des Kreditwesens gleichfalls erbeten wurde, besteht keine Veranlassung. Die Erweiterung der Umlaufgrenze, deren Höhe bei den einzelnen Instituten jeweils von der Höhe des Grundkapitals zuzüglich der Reserven abhängig ist, wurde seinerzeit mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse am Kapitalmarkt vorgenommen und hatte lediglich Übergangscharakter; eine Übernahme dieser Maßnahmen als endgültige Regelung stand niemals in Frage. Die Gründe für die getroffene Übergangsregelung sind nunmehr weggefallen, nachdem es den betroffenen Realkreditinstituten unter den heutigen Verhältnissen am Kapitalmarkt ohne weiteres möglich ist, eine zur Erhöhung der Umlaufgrenze des Instituts etwa erforderlich werdende Kapitalerhöhung unter zumutbaren Bedingungen vorzunehmen. Das Gesetz soll am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten. Der Wirtschaftsausschuß empfiehlt dem Deutschen Bundestag, dem Gesetz in der Fassung der Regierungsvorlage zuzustimmen. Der Ausschuß teilt dabei die Auffassung der Bundesregierung, daß das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf. Dr. Gerhard Fritz (Ludwigshafen) Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808). Das vorliegende Gesetz faßt Statistiken im Bereich der Eisen- und Stahlwirtschaft, Nichteisen-und Edelmnetallwirtschaft, Mineralölwirtschaft, Textilwirtschaft, Lederwirtschaft und Tabakwirtschaft zusammen, die bisher auf Grund von Rechtsverordnungen nach § 6 Abs. 2 ides Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1314) durchgeführt wurden. Vier dieser Rechtsverordnungen verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf dies 30. September 1960. Da die unveränderte Fortführung dieser Statistiken aus wirtschaftspolitischen Gründen sich als unerläßlich erwiesen hat, entspricht es dem § 6 Abs. 1 des Statistikgesetzes, daß langfristig benötigte Bundesstatistiken durch Gesetz angeordnet werden. Das Gesetz soll mit Wirkung vom 1. Oktober 1960 in Kraft treten, um die Fortführung der genannten Statistiken zu sichern. Lediglich auf idem Gebiet der Mineralölwirtschaft wird wegen der gewachsenen wirtschaftspolitischen Bedeutung eine neue Rechtsgrundlage füreine Erhebung über die Vorratsbewegang zur Aufstellung einer Mineralölbilanz notwendig. Während das Gesetz über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe vom 15. Juli 1957 für die gesamte Industrie einheitliche Tatbestandsmerkmale festlegt, soll das vorliegende Gesetz darüber hinaus Vorgänge statistisch beleuchten, die sich aus der besonderen Lage der genannten Wirtschaftszweige mit ihrer engen rechtlichen und wirtschaftlichen internationalen Verflechtung ergeben. Dies gilt für die Eisen- und Stahlindustrie als Schlüsselindustrie, bei der statistische Unterlagen sowohl für die amtlichen Stellen der Bundesrepublik als auch für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl über den üblichen Rahmen hinaus dringend benötigt werden. Über die einfuhrabhängige Nichteisenmetallwirtschaft muß das Bundesministerium für Wirtschaft kurzfristig und in spezifizierter Weise unterrichtet sein, um Marktstörungen rechtzeitig vermeiden zu können. Außerdem bestehen internationale Vereinbarungen über den Austausch entsprechender statistischer Unterlagen. Die Entwicklung des Mineralölmarktes in Verbindung mit der gesamten Energieversorgung macht es nötig, Verbrauchs- und Bestandszahlen zu ermitteln. Die Einfuhrabhängigkeit an Rohstoffen und die strukturellen Wandlungen der deutschen Textilwirtschaft erfordern, daß umfangreiches statistisches Material besonders für die internationalen Verhandlungen verfügbar ist. In gleicher Weise ist die ledererzeugende Industrie in großem Umfange von ihrer Rohstoffversorgung abhängig. Aus handelspolitischen Gründen müssen die amtlichen Stellen laufend unterrichtet sein. Der Bundesrat hat deshalb die Weiterführung einer monatlichen Meldung vorgeschlagen. In ihrer Stellungnahme stimmte die Bundesregierung dem Vorschlag zu. In § 6 Abs. i des vorliegenden Gesetzes soll daher das Wort „vierteljährlich" durch das Wort „monatlich" ersetzt werden. In Übereinstimmung mit der bisherigen Verordnung über die Durchführung einer Lederstatistik vom 24. Sep- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Oktober 1960 7377 fernher 1957 (Bundesanzeiger Nr. 186 vom 27. September 1957) muß vor dem Wort „Absatz" das Wort „Erzeugung" wieder eingefügt werden, um eine monatliche Bilanz erstellen zu können. Der in der Bundesrepublik bearbeitete Rohtabak wind zu etwa 80 v. H. ans mehr als 35 Ländern eingeführt. Daher ist eine umfassende Unterrichtung über die Bestandsbewegung des Rohtabaks in sortenmäßiger Hinsicht bei der Tabakindustrie und dem Rohtabakhandel bei Abnahme und Unterstützungszusagen gegenüber Lieferländern von Wichtigkeit. In § 11 dieses Gesetzes ist einzufügen, daß die zwischenzeitlich erlassene Verordnung über die Durchführung einer Eisen- und Stahlstatistik vom 4 August 1960 (Bundesanzeiger Nr. 154 vom 12. August 1960) außer Kraft zu setzen ist. Namens dies Wirtschaftsausschusses bitte ich, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Drucksache 1808 mit den vorgesehenen Änderungen die Zustimmung zu geben. Dr. Burgbacher Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder auf die Mündliche Anfrage II — der Abgeordneten Frau Nadig — (Fragestunde der 127. Sitzung vom 5. 10. 1960, Drucksache 2085) : Ist die Bundesregierung bereit, nach den Erfahrungen, die mit der Einfuhr französischer Fleischkonserven und von Känguruhfleisch gemacht worden sind, jetzt Untersuchungsstellen für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln einzurichten? Die Einrichtung einer allgemeinen Einfuhruntersuchung für Lebensmittel ist bereits anläßlich der Beratung der Novelle zum Lebensmittelgesetz im Gesundheitsausschuß des Bundestages eingehend erörtert worden. Der Ausschuß gelangte damals zu der Auffassung, daß die Lebensmittelüberwachung z. Z. weder über die technischen noch personellen Möglichkeiten für eine allgemeine Importkontrolle verfügt. Die gleichen Schwierigkeiten bestehen auch heute noch. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, besteht eine Untersuchungspflicht bei der Einfuhr bestimmter Lebensmittel. Einschlägige Vorschriften finden sich z. B. im Fleischbeschaugesetz, im Weingesetz und in der Verordnung zum Schutze gegen Infektion durch Erreger der Salmonella-Gruppe in Eiprodukten. Auch Futtermittel tierischer Herkunft, die oftmals Salmonellen enthalten, werden bei der Einfuhr untersucht. Meinem Hause ist nicht bekannt, daß mit der Einfuhr französischer Fleischkonserven ungünstige Erfahrungen gemacht worden sind. Eine Untersuchungspflicht für Fleischkonserven wird jedoch in absehbarer Zeit allgemein angeordnet werden. Bei den gelegentlich in Känguruhfleisch nachzuweisenden Parasiten handelt es sich um Fadenwürmer, wie sie vereinzelt im Fleisch aller Tierarten vorkommen. Sie sind für den Menschen unschädlich. Die Einfuhren von Känguruhfleisch sind z. Z. stark rückläufig. Pressemitteilungen zufolge bemüht man sich in Australien um die Einrichtung einer Exportkontrolle.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wenn Sie das so gemeint haben, Herr Kollege Schoettle,

    (Abg. Schoettle: Genauso und nicht anders!)

    gehe ich mit Ihnen einig. Wenn das so ist, dann schön! Aber wir haben bei den Anträgen, die Ihre Fraktion zu den einzelnen Programmen gestellt hat, damals etwas ganz anderes gehört.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte noch eines hervorkehren. Wenn schon von Ihnen hier darauf abgehoben worden ist, daß meine Fraktion in den Kürzungen von Personalhaushalten nicht drastisch genug vorgegangen sei, dann, Herr Kollege Schoettle, möchte ich an Hand der Protokolle des Ausschusses doch einmal nachprüfen lassen, gegen wie viele Personalkürzungsanträge der Regierungskoalition die SPD gestimmt hat!

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Wir nehmen für uns in Anspruch, daß wir den Verteidigungshaushalt nach seiner personellen Seite hin mit derselben Sorgfalt geprüft haben wie alle anderen Haushalte, obwohl das für uns nicht immer ganz einfach gewesen ist und obwohl wir uns dabei wesentlich schwerer tun als die Opposition.
    Da wir schon einmal bei den Verteidigungslasten sind, möchte ich noch folgendes sagen. Die Probleme der Ausrüstung und der, wie ich meine, noch wichtigeren Bevorratung der Bundeswehr stehen jetzt unmittelbar vor uns, und sie werden — das ist unleugbar — nicht nur 1961, sondern auch in den darauffolgenden Jahren weitaus größere Beträge erfordern, als wir das ursprünglich vielleicht ge-
    7318 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, der. 5. Oktober 1960
    Dr. Vogel
    glaubt haben. Was das Problem der Personalausweitung, vor allen Dingen bei den zivilen Bediensteten der Bundeswehr betrifft, so wird sich Kollege Niederalt damit noch im besonderen auseinandersetzen.
    Jetzt noch ein Wort zu der in den Haushalten immer beleuchteten Frage, ob die Zusammenfassung unter dem Titel „Soziallasten des Bundes" in der Form geschehen darf oder nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, über das technische Unterbringen in den einzelnen Positionen und in den einzelnen Haushalten kann man sich durchaus unterhalten. Aber ich möchte einmal, was z. B. die Einordnung der Leistungen für die Kriegsopfer in den Sozialhaushalt und unter die Sozialleistungen des Bundes anbetrifft, noch an etwas erinnern. Alle, die 1945 his 1948 mit dem Länderrat zu tun hatten, werden sich nur allzu deutlich daran erinnern, daß es uns die Besatzungsmächte damals untersagt haben, irgendwelche Leistungen für die Kriegsopfer in unsere Haushalte einzustellen, und daß wir bereits damals auf dem Standpunkt gestanden haben, es handle sich hier um ausgesprochene Sozialleistungen und um nichts, was nur mit dem Krieg oder den Kriegsfolgen in irgendeiner Weise in Verbindung stehe. Mit diesem Argument haben wir uns damals gegenüber den Besatzungsmächten durchgesetzt, und ich sehe nicht ein, weshalb es heute plötzlich an Zugkraft Verloren haben soll, wenn es sich darum handelt, diese Leistungen des Bundes unter die Sozialleistungen einzureihen.
    Gewisse Leistungen sind heute zurückgegangen. Ich zähle hier einmal der Reihe nach auf, was zurückgegangen ist. Die Lastenausgleichsausgaben haben sich naturgemäß verringert. Die Ausgaben für den Wohnungsbau haben sich verringert, aber nur infolge der Beseitigung der einmaligen Ausbuchtung im Jahre 1959, von der bereits die Rede war. Die Kriegsfolgeleistungen haben sich verringert; denn einmal müssen sie sich ja schließlich verringern. Die Arbeitslosenhilfe hat sich um 42 % vermindert. Unserer Überzeugung nach ist sie auch heute noch reichlich hoch, vor allen Dingen, wenn wir den Verwaltungsapparat, der damit verbunden ist, ansehen. Die Kriegsgefangenenentschädigung hat sich uni 72 % verringert, weil es sich hei ihr um eine auslaufende Angelegenheit handelt.
    Auf der anderen Seite haben sich erhöht: die Kriegsopferbezüge um 18 %, die Sozialausgaben im engeren Sinne um 22 %, die Zuschüsse des Bundes zur Sozialversicherung dagegen um 37 %. Das heißt, hier ist die Entwicklung vollkommen parallel mit der des Sozialprodukts geblieben. Das sind Dinge, auf die wir nach meinem Dafürhalten durchaus hinweisen können und die jeder Kritik standhalten.
    Nun lassenSie mich zu dem Problem Bund—Länder kommen, das von dem Herrn Bundesfinanzminister angesprochen worden ist und das auch in diesem Zusammenhang eine besondere Erwähnung verdient. Das Steueraufkommen der Länder und auch der Gemeinden — Gewerbesteuer — ist schneller als das des Bundes gewachsen. Damit scheint mir der Zeitpunkt gekommen zu sein, wo die Bewältigung der ureigensten Aufgaben der Länder ein wenig stärker in ihrem Bereich vorgenommen werden sollte, als das bisher der Fall war.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte die Länder vor allen Dingen daran erinnern, daß sie von jeher den Anspruch erhoben haben, nach der Verfassung auf dem Kultursektor alleinbestimmend zu sein. Wenn das so ist, dann ist es auch die Pflicht und Schuldigkeit. der Länder, jetzt, wo die Steuereinnahmen ihnen die Möglichkeit dazu geben, ihre Steuermittel entsprechend zu verwenden.
    Nicht ohne ein gewisses Vergnügen habe ich in der vergangenen Woche im „Münchner Merkur" die Uberschrift gelesen: „Bayern haushälterisch trotz voller Taschen". Ein solches Zugeständnis in Bayern zu hören erfreut das Herz eines Bundeshaushaltsmannes.

    (Abg. Niederalt: Wie muß es da erst in Nordrhein-Westfalen ausschauen!)

    — Ich wollte gerade darauf zu sprechen kommen, Herr Kollege Niederalt. — Ein .solches Zugeständnis habe ich vom Land Nordrhein-Westfalen bis jetzt noch nicht vernommen, obwohl es dort noch viel eher angebracht wäre. Man ist dort vorsichtiger wegen der größeren Mille Bonns.
    Wie war denn .das praktische Verhalten der Länder bis jetzt? In Niedersachsen z. B. erlebten wir es, daß man bereits das 10. Schuljahr — nicht das 9., sondern das 10. — propagiert, obwohl man dafür weder Lehrer noch Schulräume hat,dann .aber die Hand zum Bund streckt und fordert, der Bund solle die dafür erforderlichen Mittel aufbringen, statt zunächst einmal einen erhöhten Finanzausgleich zwischen ,den Ländern zu verlangen. Daraus spricht eine au fond grundfalsche Einstellung. Ich muß noch hinzufügen: die Schulfachleute in meinem etwas sparsameren Land Baden-Württemberg haben mit Recht idarauf hingewiesen, daß sie stolz und froh wären, wenn sie zunächst .einmal die für Glas 8. Schuljahr erforderlichen Schulräume und Lehrkräfte .aufbringen könnten, ehe sie sich dem 9. Schuljahr zuwendeten, auch wenn dieses Ziel nach wie vor aufrechterhalten werde. Aber in Baden-Württemberg und Ländern mit großen Finanzüberschüssen spricht man noch nicht vom 10. Schuljahr. Das scheint .den Ländern vorbehalten zu bleiben, die diese Kasten vom Bund bezahlt haben möchten.
    Lassen Sie mich in .diesem Zusammenhang auch eine Bemerkung zu etwas anderem machen. Es ist nur ein Zufall, wenn ich hierbei Niedersachsen ein zweites Mal erwähne; ich könnte es in bezug auf andere Länder genausogut tun. Aus einer mir vorliegenden Statistik geht hervor, daß die Bundeszuweisunge.n im gesamten Agrarhaushalt dies Landes Niedersachsen für 1961 198,4 Millionen DM betragen, während die Landesaufwendungensich nur auf 185,7 Millionen DM belaufen. Aber .dieser Tatbestand bleibt den Bürgern des Landes Niedersachsen durchaus vorenthalten, genauso wie auch die Leistungen des Bundes für den Straßenbau, für den Kanalbau etc. niemals in das Bewußtsein des Landesbürgers eindringen. Denn die Länder haben es sich ja verbeten, 'daß eine Tafel mit der Aufschrift



    Dr. Vogel
    aufgestellt wird: „Hier bauen der Bund und das Land gemneinsam". Vielmehr baut, so wie es der Mann draußen sieht, nur :das Land. Ich erlebe es .in meinem eigenen Wahlkreis, wie sich Straßeneröffnungen vollziehen: wenn da nicht der Bundestagsabgeordnete .als bescheidener Abglanz der Bundesleistungen auf diesem Gebiet anwesend ist, erscheint das Ganze alseine reine Landesangelegenheit. Die Bänder werden von 'dem betreffenden Regierungspräsidenten, dem betreffenden Landrat etc. zerschnitten,

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    und der Bau wird von den Landesbeamten als Leistung ihres Landes gepriesen. Von der Bundesleistung ist da nicht mehr die Rede.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schäfer.)

    — Herr Kollege Dr. Schäfer, Sie können doch gar nicht bestreiten, :daß .das .so ist. Und wenn es überall so ist, dann bleibt es trotzdem ein Fehler, daß es so ist. Der Bund hat einen Anspruch darauf, daß seine Leistungen dem Bundesbürger auch entsprechend zum Bewußtsein gebracht werden und daß sich nicht andere Instanzen seine Leistungen an den Hut stecken.

    (Beifall in der Mitte.)

    Das ist nach meinem Dafürhalten eine krasse Ungerechtigkeit, die überall geschieht.
    Ich möchte hier auch eine Bemerkung meines Freundes, des Wohnungsbauministers Lücke, anführen. Im hessischen Wohnungsbau sind z. B. von 1957 bis 1960 Landesleistungen in einer Größenordnung von 280 Millionen DM, aber Bundesleistungen in einer Höhe von 680 Millionen DM erbracht worden.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Ich weiß nicht, ob allen Bürgern des Landes Hessen dieser Tatbestand so offenkundig geworden ist, wie er tatsächlich existiert.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nun auch noch ein Wort zum Thema „Gemeinden und Bund". Ich möchte generell sagen: diese Problemstellung ist unecht. Nach der Verfassung gibt es sie nicht. Gesprächspartner sind nach der Verfassung die Gemeinden und die Länder. Aus diesem Zusammenhang kann man sie nicht herausbrechen. Bei einem Rückblick auf den Konjunkturablauf bleibt es kein Geheimnis, daß nun einmal mehr als 50 Prozent aller Bauaufträge Aufträge der Gemeinden und nicht des Bundes oder etwa der Länder sind.

    (Zuruf von der SPD: Was heißt das?)

    Der Schwerpunkt der Bautätigkeit liegt nun einmal bei den Gemeinden. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal auf das zurückkommen, was ich zu Anfang gesagt habe. Daraus folgt- auch, daß der Anteil der Gemeinden an der Verantwortung für die Konjunktur und antizyklisches Verhalten doppelt so groß ist wie der des Bundes, zumindest was die Bauplanung anlangt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Lassen Sie mich jetzt auf einzelne Probleme zu sprechen kommen, die mir besonders aufgefallen sind. Ich erhebe keinen Anspruch darauf, daß ich alles dazu sage, was dazu zu sagen wäre, aber immerhin doch einiges davon. Ich bin bei der kritischen Prüfung eines Titels, der im Bundeshaushalt 1961 immerhin die Summe von 80 Millionen DM beanspruchen wird, nämlich der Titel Studentenförderung, auf Dinge gestoßen, deren Kenntnis für das Hohe Haus sicherlich von großem Interesse ist. Ich beziehe mich hier auf die Bemerkungen und die Denkschrift des Rechnungshofes von Baden-Württemberg zum Landeshaushalt für Baden-Württemberg. Was darin über die praktische Durchführung der von uns nach dem „Honnefer Modell" zur Verfügung gestellten Mittel ausgeführt worden ist, sollte jeden von uns ein wenig stutzig machen. Ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten aus dieser Denkschrift zitieren:
    Die sieben wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg haben in den Rechnungsjahren 1957 und 1958, die den hier mitgeteilten Prüfungsergebnissen des Rechnungshofes zugrundeliegen, rund 15,7 Millionen DM zur Förderung der Studierenden erhalten, im einzelnen im Rechnungsjahr 1957 vom Bund 4,3 Millionen DM, vom Land 2,5 Millionen DM, im Rechnungsjahr 1958 vom Bund 6,4 Millionen DM, vom Land 2,5 Millionen DM.
    Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Bundesleistungen haben sich erheblich erhöht, die des Landes sind nicht mitgegangen. Der Prüfungsbericht stellt im einzelnen auf Seite 33 unter Ziffer 2 a fest, daß allein Zuviel-Förderungen, das heißt also nicht gerechtfertigte Ausgaben auf Grund der Richtlinien des Bundes, bei einer Stichprobe bei nur einem Fünftel der Betroffenen in einer Größenordnung von 500 000 DM rückerstattungspflichtig gemacht worden sind.
    Welche Schlüsse müssen wir dann hier aus dem Vollzug des Honnefer Modells ziehen!? Ich kann mir nicht verkneifen, hier einmal einige besondere Ergebnisse dieser Prüfung darzulegen, weil sie sicherlich nicht ohne Interesse sind. Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten darf ich wieder zitieren:
    Ein Student studiert ohne elterliche Billigung seit 1951 Philosophie und Kunstgeschichte.

    (Heiterkeit.)

    Da es ihm unmöglich sei, seine Mutter um Unterstützung wie überhaupt um Darlegung der finanziellen Verhältnisse zu bitten, müsse er sein Studium — nunmehr im 17. Semester — selbst finanzieren. Der Vater ist als selbständiger Kaufmann 1943 gestorben. Die Mutter ist Prokuristin. Daraufhin wurde der Student vom regelmäßig erforderlichen Nachweis der finanziellen Verhältnisse der Eltern entbunden; er erhielt trotz seiner hohen Semesterzahl für 3 Semester 3450 DM Stipendien und Darlehen.
    Weiter:
    Ein Student, der 1956 das Medizinstudium wegen Nichtbestehens des Physikums abbrechen



    Dr. Vogel
    mußte, hat daraufhin das Jurastudium begonnen.
    Welch eine interessante Folge, meine Damen und Herren!

    (Heiterkeit.)

    Er wurde in beiden Studienrichtungen fortgesetzt mit insgesamt 13 362 DM aus öffentlichen und caritativen Mitteln gefördert, . . . Dem Rechnungshof erscheint der Erfolg der Weiterförderung nach der Gesamtsituation zweifelhaft.

    (Heiterkeit.) Ein anderes Beispiel:

    Der Sohn eines Arbeitsdirektors (Bergwerksdirektor a. D.) wurde vom Sommersemester 1959 an in 3 Semestern mit zusammen 3240 DM Stipendien gefördert, obwohl der Vater bis zu seiner Zurruhesetzung im August 1958 ein jährliches Einkommen von über 67 000 DM hatte.

    (Heiterkeit.)

    Und so weiter, und so weiter! Es würde hier sehr amüsant wirken, wenn ich noch weitere Beispiele zitierte.
    Aber wie die Reaktion der Hochschulen auf diesen Prüfungsbericht? Das ist das Interessante. Hier wird ein Rektoratsbericht angeführt, den ich vielleicht wörtlich zitieren darf. Das Rektorat erklärt, es müsse sich
    nachdrücklichst gegen eine allzu starke Einschränkung des Ermessens der Förderungsausschüsse durch immer weiter ins einzelne gehende Empfehlungen des Rechnungshofs oder sonstige Richtlinien zur Ermittlung der Bedürftigkeit verwahren.
    Meine Damen und Herren, die Konsequenzen, die wir daraus zu ziehen haben, liegen auf der Hand.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Wenn nun von der Seite der Studentenwerke mehr Personal im Zusammenhang mit der Studienförderung angefordert wird, so erhebt sich die Frage, ob nicht unter Umständen mehr Personal bei den staatlichen Behörden das Bessere und das Billigere wäre. Auch diese Frage wird sehr ernst zu prüfen sein. Vor allen Dingen wird auch zu prüfen sein, ob nicht ein stärkeres Übergehen zur Darlehensgewährung solche Mißbräuche viel besser ausschließen würde als die bisherige Regelung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, mein verehrter Herr Vorredner hat das auch mich sehr interessierende Problem der Entwicklungshilfe besonders eingehend behandelt. Sie können absolut sicher sein, daß gerade dieses Problem nicht nur mich, sondern auch meine Freunde sehr beschäftigt. Leider ist mein verstorbener Freund, Dr. Leverkuehn, nicht mehr hier unter uns, der an diesem Problem immer besonders stark Anteil genommen hat. Wir werden die Entwicklung in den nächsten Jahren nicht nur mit steigender Aufmerksamkeit beobachten, sondern wir werden auch dafür sorgen, daß die hier nötigen Leistungen sowohl aus dem Bundeshaushalt als auch aus dem ERP-Haushalt in Erscheinung treten.
    Aber lassen Sie mich hier einmal ganz offen folgendes sagen. Man sollte doch auch hier die Kirche im Dorf lassen. Wir stehen nun einmal der Tatsache gegenüber, daß die Bundesbank der Weltbank nicht weniger als 1 Milliarde DM an neuen Krediten zur Verfügung gestellt hat und daß eine weitere Milliarde von seiten der deutschen Industrie angekündigt worden ist und als so gut wie sicher bezeichnet werden kann. Das ist ein zusätzlicher Kreditbeitrag von 2 Milliarden DM binnen eines Jahres. Diese Summe kann sich durchaus sehen lassen, auch im Vergleich mit den Leistungen anderer, finanziell gleich starker Länder.
    Ich habe aber an der Taktik einiges auszusetzen. Ich halte es z. B. nicht für gut, daß die OECD, die damals in Paris als Nachfolgeinstitution der OEEC eingesetzt worden ist, hier in Bonn zusammentritt, tagelang über die Möglichkeiten einer gesteigerten Leistung auch der Bundesrepublik berät und dann nachher im Grunde genommen ein Kommuniqué nach Hause nimmt, das auf spätere Erläuterungen und auf spätere Bekanntgaben der Bundesregierung vertröstet, und daß dann acht Tage später die Bundesbank bekanntgibt, sie gewähre eine Milliarde Kredit an die Weltbank!

    (Abg. Dr. Schäfer: Sehr richtig!)

    Meine Damen und Herren, das ist ein taktisches Verhalten, das einfach unbegreiflich ist. Was wir fordern müssen, ist eine stärkere Koordination auch zwischen den einzelnen Bundesstellen, einschließlich auch der Bundesbank, die als unabhängige Instanz natürlich keine Weisungen empfangen kann, von der wir aber erwarten müssen, daß sie ihre Maßnahmen auch mit den Maßnahmen der Bundesregierung stärker koordiniert. Was hätte es für einen Eindruck im Ausland gemacht, wenn die OECD-Kommission mit der Zusicherung, daß die Bundesbank eine Milliarde D-Mark Kredit für die Weltbank neu bereitstellt, nach Hause gegangen wäre? Das wäre ein Erfolg gewesen!
    Ich habe mir erlaubt, in meinem Vortrag anläßlich der Eröffnung der „Deutschen Stiftung für die Entwicklungsländer", die auch eine mittelbare Bundeseinrichtung ist, auf die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen für eine gesteigerte Entwicklungshilfe hinzuweisen. Ohne einen „Generalvertrag" zwischen Bund und Ländern und ohne eine Verständigung zwischen Bund und Wirtschaft sind die personellen Voraussetzungen für eine gesteigerte Entwicklungshilfe einfach nicht zu schaffen. Ein solches Projekt muß so schnell wie möglich in Angriff genommen werden. Ich bin sicher,

    (Abg. Dr. Schäfer: Das wurde von uns schon im letzten Jahr gefordert!)

    daß das Land Bayern mit einer solchen Initiative durchaus konform gehen würde und daß auch andere Länder in der Beziehung nur auf das Startsignal warten, um mit dem Bund gemeinsam dieses Problem zu lösen. Die Hilfsbereitschaft der Länder gerade in puncto Entwicklungshilfe ist unverkennbar. Man sollte sie so bald wie möglich nutzen. Man sollte auch so bald wie möglich das bereits angekündigte Entwicklungsfondsgesetz vorlegen, um



    Dr. Vogel
    auch hier Klarheit über die finanziellen Möglichkeiten der Bank für Wiederaufbau zu schaffen.
    Lassen Sie mich hier noch eine Bemerkung anfügen. Ich würde es für außerordentlich begrüßenswert halten, wenn der Herr Bundesfinanzminister sich entschließen könnte, die in der Fachpresse ausführlich erörterter Möglichkeiten größerer und schnellerer Abschreibungen für Kapitalanlagen im Ausland sehr schnell zu verwirklichen. Man kann nicht auf der einen Seite von der Notwendigkeit eines größeren Kapitalexports dauernd sprechen — eine dringende Notwendigkeit, um den Devisenüberhang abzubauen — und sich auf der anderen Seite der Notwendigkeit erhöhter Abschreibungen entziehen. Ohne derartig erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten werden wir unser Ziel nicht erreichen, vor allen Dingen möglichst kleine und mittlere Unternehmungen draußen im Ausland aufzubauen, die später einmal der Kern eines neuen demokratischen Mittelstandes in all diesen Ländern sein werden.
    Angesichts der vorgeschrittenen Zeit will ich es mir versagen, auf das Kapitel der Personaleinsparungen einzugehen. Das wird mein Freund Niederalt dann später um so ausführlicher tun.
    Eines möchte ich hier noch sagen. Von meinem verehrten Herrn Vorredner ist auf den Abbau der Subventionen gedrungen worden und auf das Tätigwerden des Unterausschusses, der bereits gegründet worden ist. Ich darf allerdings ergebenst darauf aufmerksam machen, daß sich das Kapitel der Subventionen ja nach zwei oder nach mehreren Seiten wendet.

    (Abg. Schoettle: Dessen sind wir uns auch bewußt!)

    — Sind Sie sich auch bewußt? Ich wollte nur warnend meinen Finger erheben, wenn Sie glaubten, das könnte eventuell nur auf Kosten der Landwirtschaft oder anderer Industriezweige gehen. Das wird unter Umständen auch die Bundesbahn und sehr viele andere betreffen.

    (Zuruf von der SPD.)

    — Schön, dann sind wir uns einig darin, dann wollen wir die Subventionen untersuchen.

    (Zuruf von der SPD: Das tun wir schon durch laufende Untersuchungen!)

    Aber dann wird das Ergebnis vielleicht keine Einsparungsmaßnahme sein, vielmehr werden Sie sich letzten Endes darüber im klaren sein, Herr Kollege Schoettle, daß Steuererhöhungen unvermeidlich sein werden, wenn Sie den Dingen auf den Grund gehen.

    (Abg. Dr. Schäfer: Das ist aber eine komische Logik!)

    — Wenn Sie die Konsequenzen durchdenken, Herr Kollege Dr. Schäfer, werden Sie dazu kommen, daß das unvermeidlich ist.
    Lassen Sie mich noch eine Schlußbemerkung zum Wohnungsbau machen. Wir haben von jeher auf dem Standpunkt gestanden, daß der Wohnungsbau für uns nicht nur unter der Notwendigkeit gesehen werden darf, den Heimatvertriebenen, denjenigen, denen die Wohnungen durch die Bombenangriffe zerstört worden sind, und den Sowjetzonenflüchtlingen so schnell wie möglich wieder eine Wohnung zu schaffen, sondern wir haben gleichzeitig diesen Prozeß auch unter dem Motto der Möglichkeit von Eigentumsbildung für möglichst breite Massen gesehen und werden auch in der Zukunft das Problem unter diesem Gesichtswinkel sehen. Ob die gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften uns deswegen gram sind oder nicht, wird uns von diesem Wege nicht abbringen.
    Ich darf einmal ein Zitat des, glaube ich, von uns allen verehrten Nestors der Sozialpolitik, Professor Dr. Goetz-Briefs, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 16. Juli über den „Sündenfall in das Privateigentum" — so war es überschrieben — anführen, wo er am Schluß auf die Untrennbarkeit der Verteidigung von Freiheit und von Eigentum näher eingeht und wörtlich erklärt:
    Den freien Nationen wird es obliegen, zu zeigen, daß der arbeitende Mensch auf die Dauer nur frei sein kann, wenn seine Existenz in Eigentumsrechten oder in funktionalem Eigentumsersatz verwurzelt ist.
    Meine Damen und Herren, das haben wir uns gerade bei dieser Politik zur Richtschnur gemacht.
    Nun lassen Sie mich zum Schluß kommen. Niemand wird die ungemeinen Schwierigkeiten unserer gegenwärtigen außenpolitischen Situation bei der Betrachtung dieses Haushalts auch nur einen Moment aus den Augen verlieren können. Stabile Finanzen waren von jeher die Voraussetzung auch eines stabilen Staatswesens. Wenn man heute dauernd vom Kalten Krieg spricht, dann ist meinem Dafürhalten nach für die Durchhaltung und das Bestehen in einem Kalten Kriege die Existenz guter und stabiler Finanzen genauso wichtig wie in einem heißen Kriege; sie ist die Voraussetzung für das Durchstehen einer so außergewöhnlichen Bedrängnis und die Bewahrung einer harten Währung und damit eines entsprechenden Steuer- und Sozialaufkommens. Sie mögen an unserem Stolz auf eine große Leistung in den vergangenen elf Jahren, auf die wir zurückblicken können, herummäkeln. Das deutsche Volk, das sich bis jetzt sehr wenig von Ihrer Kritik an dieser Leistung hat beeindrucken lassen, weiß, welchen Ideen und welcher Wirtschafts- und Finanzpolitik es diesen Aufstieg in den letzten elf Jahren mit zu verdanken hat.
    Wir vergessen dabei keinen Augenblick, daß die Leistung auch der letzten Frau und des letzten Mannes in Deutschland mit dazu beigetragen hat, uns auf die heutige Höhe von 300 Milliarden Volkseinkommen zu bringen. Aber niemand wird es uns verwehren, wenn wir auch jetzt, am Beginn dieser Haushaltsberatungen darauf verweisen: Die Idee der Wirtschaftsführung und die Idee der Finanzpolitik ab 1948 waren es, die entscheidend dazu beigetragen haben, daß wir heute da angelangt sind, wo wir gegenwärtig stehen. Daß uns dieses Ergebnis freut und daß wir darauf stolz sind, meine Damen und Herren, das dürfen Sie uns weiß Gott nicht verargen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    7322 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den. 5. Oktober 1960


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Lenz (Trossingen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Lenz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zwei kurze Vorbemerkungen machen. Ich persönlich habe es als sehr angenehm empfunden, daß zwischen dem Tag der Einbringung des Haushalts, der Haushaltsrede des Herrn Bundesfinanzministers, und der heutigen Aussprache eine Pause eingelegt wurde. Ich habe es früher als nicht angenehm empfunden, daß wir unmittelbar nach der Rede sofort die Aussprache anschlossen und gewissermaßen aus dem Stand springen mußten. Es wäre sicher gut, wenn das jetzt gewählte Verfahren sich einbürgern würde.
    Dagegen möchte ich es ein wenig beklagen, daß der Finanzbericht — wie er jetzt heißt; früher: die „Allgemeinen Vorbemerkungen" — spät herausgekommen ist, zu spät, um sich sehr eingehend mit dieser, wie wir ja wissen, hervorragenden Arbeit zu beschäftigen. Es geht immer ein wenig unter, wenn wir so kurz vor der Aussprache zum Haushalt erst in den Besitz dieses Werkes kommen. Es wäre gut, wenn diese Arbeit nicht verpuffen und uns etwas früher in die Hand gegeben würde. Nur ein Übermensch hätte das alles durcharbeiten können, und wer ist das heute schon!
    Nun zur Sache selbst. Ich möchte zunächst einiges zum ersten Teil der Rede des Herrn Bundesfinanzministers bemerken, während mein Freund Dr. Starke nachher zur Gesellschaftspolitik — zum zweiten Teil der Rede des Herrn Bundesfinanzministers —sowie zur Unteilbarkeit von Wirtschaftspolitik, Finanzpolitik und Haushaltspolitik Stellung nehmen und einen konjunkturpolitischen Ausblick — keinen kulturpolitischen, Herr Kollege Stoltenberg; da kann ich Sie völlig beruhigen - zu geben versuchen wird.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat seine Rede selbst als einen Rechenschaftsbericht über die im nächsten Jahr zu Ende gehende Legislaturperiode bezeichnet, möglicherweise auch im Hinblick auf die nächstjährige Bundestagswahl. Er hat gesagt, Wahlgeschenke seien in diesem Haushalt nicht enthalten. Ich gebe zu: nach der ersten Prüfung wird man das bestätigen müssen. Auf den ersten Blick sind keine Wahlgeschenke im üblichen Sinne darin enthalten. Aber wir beginnen ja gerade mit den Beratungen und wissen eben nicht, was uns noch alles in den nächsten Monaten bevorsteht. Uns ist aus der letzten Etatberatung noch sehr gut in Erinnerung, auf welche Weise uns der Herr Finanzminister in den letzten Beratungstagen einen bunten und gewichtigen Strauß neuer Ausgaben auf den Tisch legte, Ausgaben in einer Größenordnung von rund 3/4 Milliarden DM.
    In diesem Jahr dürfte eine ähnliche Entwicklung zu befürchten sein. Wir wissen das ja alle. Eine lange Liste von Vorhaben beschäftigt uns schon seit Monaten. Ich will nur einige herausgreifen: die Novelle zum Gesetz nach Artikel 131, die Beihilferegelung für das zweite Kind, die verbesserten Mutterschaftshilfen, die Verbesserung der Bezüge für die Beamten und Angestellten im öffentlichen
    Dienst - was die Beamtenbesoldung anlangt, so hat der Herr Bundesfinanzminister in seiner Rede die Berechtigung der Klagen der Beamtenschaft anerkannt —, die bilaterale Entwicklungshilfe und dergleichen mehr, alles Maßnahmen, denen die Bundesregierung zum größten Teil mindestens positiv gegenübersteht.
    Sicher sind das für viele Wähler gute Aussichten. Aber bisher stehen für alle diese Zwecke noch keine Mittel im Haushalt. Für die Berlinhilfe sind z. B. 200 Millionen DM weniger als in diesem Jahr eingesetzt worden, ohne daß es zu einem Einvernehmen mit dem Senat von Berlin über die Kürzung der Beihilfe gekommen ist. Ich verweise auf den Vorbehalt, den das Land Berlin im Bundesrat zum Haushalt 1961 gemacht hat. Jedenfalls geht die Forderung Berlins wesentlich weiter, sogar über den Vorjahresbetrag hinaus. Ich habe den Eindruck, daß offenbar mit voller Absicht zu geringe Beträge eingesetzt worden sind, um bei den abschließenden Verhandlungen mit Berlin eine möglichst niedrige Ausgangsposition zu haben. Ich halte das für keinen guten Stil. Mit gutem Willen auf beiden Seiten — ich betone ausdrücklich, daß ich diesen guten Willen voraussetze — sollte künftig eine rechtzeitige Einigung möglich sein, allein schon deshalb, weil wir wohl alle der Meinung sind, daß das Berlinproblem, das sich jetzt wirklich sehr zugespitzt hat, aus dem Haushaltskampf herausgelassen werden sollte.

    (Beifall bei der FDP.)

    Angesichts dieser mit Sicherheit auf den Haushalt zukommenden Belastungen muß ich den Herrn Bundesfinanzminister fragen, wie er dafür im Haushalt Deckung finden will. Oder sind etwa — was ich persönlich glaube — für diese Belastungen bereits Reserven im Haushalt eingeplant? Bitte antworten Sie uns nicht, daß diese Positionen noch nicht etatreif seien. Die Probleme sind schon viel zu ausgereift, als daß sich der Bundesfinanzminister keine Sorgen zu machen brauchte. Glauben Sie nicht, Herr Finanzminister, daß Sie etwa dem Bundestag die Verantwortung dafür zuschieben könnten, wie dieser Mehrbedarf zu decken ist! Wenn die Bundesregierung die Ausgaben wünscht und für nötig hält, muß sie auch Deckungsvorschläge machen. Wahrscheinlich werden wir aber darüber heute keine präzise Antwort erhalten.
    Ich gebe zu, daß man in den eben erwähnten Fällen — daß neue Ausgaben im Grunde erwartet werden, die Höhe der künftigen Belastung aber noch nicht ganz feststeht-- darüber streiten kann, ob der neue Haushaltsplan bereits Deckungsmittel für die erwarteten Ausgaben bereitstellen soll. Auf jeden Fall hätte ich aber erwartet, in der Etatrede des Ministers Einzelheiten darüber zu hören, welche Belastungen auf Grund der schwebenden Probleme dem Haushalt in naher Zukunft drohen und wie sich die Bundesregierung die Deckung denkt.
    Das ist eigentlich der Hauptvorwurf, den ich diesem Haushalt mache: ei ist nicht vollständig. Das wird auch ganz offen zugegeben. Wir wissen, daß wir mit dieser Nichtvollständigkeit gegen den Art. 110 des Grundgesetzes verstoßen.



    Lenz (Trossingen)

    Als einen krassen Verstoß` gegen das Prinzip der Vollständigkeit des Haushaltsplanes muß ich die im § 29 des Haushaltsgesetzes vorgesehene Regelung bezeichnen. Ausgerechnet für diese neue Vorschrift des Haushaltsgesetzes fehlt in der Drucksache 2050 eine Begründung der Regierung. In seiner Rede am letzten Freitag hat der Herr Bundesfinanzminister lediglich erklärt, daß als Folge eines Beschlusses des Zentralbankrates der Deutschen Bundesbank die Finanzierung der Vorratseinlagerung von Getreide durch Wechselkredite eines Bankenkonsortiums allmählich verringert werden müsse. Aus diesem Grunde hätte im Haushaltsgesetz eine Kreditermächtigung für 250 Millionen DM vorgesehen werden müssen. Bis zu dieser Höhe sollen Darlehen an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel gewährt werden. Im Haushaltsplan selber habe ich aber vergeblich nach einer Ausgabeermächtigung für diesen Zweck gesucht. Es kann doch kein Zweifel darüber bestehen, daß diese 250 Millionen DM im Haushalt hätten veranschlagt werden müssen. Da die Darlehen offenbar nicht aus ordentlichen Einnahmen, also aus Steuern bezahlt werden sollen, hätten sie in den außerordentlichen Haushalt eingestellt und die Anleihen von 2,1 Milliarden DM auf 2,35 Milliarden DM erhöht werden müssen. Allerdings wäre dadurch das Gesamtvolumen des Haushalts auf über 45 Milliarden DM angestiegen. Das hat man wahrscheinlich vermeiden wollen. Es muß gesagt werden, daß dieses Vorgehen mit dem geltenden Haushaltsrecht nicht zu vereinbaren ist.
    Ich stehe, wie Sie wissen, mit dieser Ansicht nicht allein. Sogar die Finanzminister der Länder haben bei der Beratung im Finanzausschuß des Bundesrates daran Anstoß genommen. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten möchte ich drei Sätze aus der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 15. September verlesen:
    An sich hätte man erwarten müssen, daß ein entsprechender Einnahmen- und Ausgabentitel im außerordentlichen Haushalt veranschlagt worden wäre. Der außerordentliche Haushalt hätte dann eine Ausweitung erfahren, die man aber hat vermeiden wollen. Wenn der hier beschrittene Weg Schule macht, kann man auf einen außerordentlichen Haushalt überhaupt verzichten.
    Herr Kollege Vogel, ich bin eigentlich mit Ihnen einig: man sollte sich ganz ernsthaft darüber unterhalten, ob es in diesen Zeiten sinnvoll ist, einen außerordentlichen Haushalt aufzustellen. Das Haushaltsrecht zwingt uns dazu nicht. Man kann durchaus fragen, ob man, nachdem es einfach üblich geworden ist, den außerordentlichen Haushalt durch Steuern, d. h. durch ordentliche Einnahmen zu decken, das nicht von vornherein tun sollte. Man würde auf diese Weise manche Unruhe und Unsicherheit vermeiden; sie sind z. B. im Atomministerium und im Verkehrsministerium — hier in der Abteilung Seewasserstraßen — entstanden. In den Haushaltsplänen dieser Ministerien wurden wesentliche Beträge in den außerordentlichen Haushalt in der Hoffnung transferiert, man werde den außerordentlichen Haushalt einmal durch Steuern bedienen können.
    Das, was unter dem Vorgänger des Herrn Bundesfinanzministers eine Sünde gewesen ist — sie hat sich dann zu einer konzessionierten Sünde entwickelt —, gehört heute unter dem jetzigen Finanzminister bereits zu den guten Werken, nämlich daß man die Steuern dazu verwendet, das Extraordinarium zu bedienen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ich glaube, man sollte dem ernsthaft nachgehen. Natürlich müßte man die Investitionsausgaben im Ordinarium kennzeichnen; aber es wäre gut, wenn wir nur noch einen Haushalt hätten.
    Der Zufall hat mir eine Pressemeldung aus Wien vom 23. 9. 1960 in die Hand gespielt. Dort sagt der österreichische Finanzminister Dr. Heiligensetzer, der ja ein alter Haushaltsmann ist — er war Sektionschef der Abteilung Haushalt —, er werde das außerordentliche Budget allmählich überhaupt abbauen und in guten Konjunkturjahren kein Extraordinarium in den Haushaltsplan aufnehmen; erst bei einem wirtschaftlichen Rückschlag würde man größere öffentliche Aufträge durch Anleihen finanzieren. Das ist ein Verfahren, das wir vielleicht auch anwenden sollten.
    Auf einen ähnlichen Fall habe ich schon bei der Beratung des Haushalts 1960 hingewiesen, nämlich darauf, daß im Haushaltsplan keine Ansätze für die Abgeltung der Ansprüche der Rentenversicherungsträger nach § 90 des Bundesversorgungsgesetzes vorhanden seien. Die ausschließliche Ermächtigung im Haushaltsgesetz, an Stelle von Barmitteln Schuldbuchforderungen hinzugeben, reicht nach meiner Auffassung nicht aus. Zur Sache selbst hören wir mit Befriedigung, daß über die in den letzten Jahren strittige Forderung mit den Rentenversicherungsträgern ein Ubereinkommen erzielt worden sei. Die Bundesregierung bittet daher im § 28 des Haushaltsgesetzes um die Ermächtigung zur Hingabe von 2,1 Milliarden DM Schuldbuchforderungen: Auch hierfür fehlen die entsprechenden Bewilligungen im Haushaltsplan. Noch vor einigen Jahren hat die Bundesregierung die Auffassung vertreten, daß solche Leistungen im Haushalt nachgewiesen werden müssen. Ich verweise hierzu auf die ausführliche Begründung der Regierung in der Haushaltsrechnung 1953.
    Nicht zu verstehen ist weiter, warum die Mittel für den Grünen Plan wiederum nur mit einer Globalsumme veranschlagt worden sind. In den früheren Jahren war das wegen des zum 15. Februar zu erstattenden Grünen Berichts noch verständlich. Heute kann dieser Grund nicht mehr gelten. Der nächste Grüne Bericht ist erst am 15. Februar 1961 fällig, also zu einem Zeitpunkt, wo das neue Rechnungsjahr bereits begonnen hat und der Haushaltsplan längst verabschiedet sein müßte. Infolge der Angleichung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr wird daher ein anderes Verfahren Platz greifen müssen.
    Ich betone aber, daß kein Anlaß zu einer Änderung des Vorlagetermins im Landwirtschaftsgesetz besteht. Der Termin des 15. Februar für die Vorlage des Grünen Berichts erhält jetzt erst nach der Umstellung des Rechnungsjahres seine Berechtigung;



    Lenz (Trossingen)

    denn nunmehr kann und muß die Bundesregierung bei der Aufstellung des neuen Haushalts im April die Ergebnisse des Grünen Berichts in den Haushaltsentwurfs einarbeiten. So hätte bereits bei der Aufstellung des vorliegenden Haushalts verfahren werden müssen. Es besteht kein Grund dafür, daß die Vorhaben des Grünen Plans für 1961 noch nicht einzeln veranschlagt worden sind. Sie liegen ja alle in einer Schublade im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Geheimniskrämerei bei der Aufteilung der Mittel des Grünen Plans ist unverständlich, und ich bitte, zu verstehen, daß sie uns mißtrauisch macht. Liegt hier eine Absicht vor? Soll irgend etwas im dunkeln bleiben, das man erst zu einem besser geeigneten Zeitpunkt, vielleicht wirklich als Wahlgeschenk für die Landwirtschaft, an die Öffentlichkeit bringen will?

    (Abg. Brese: Wahlgeschenke an die Landwirtschaft — haben Sie keine Angst, es kommen keine!)

    — Wir wären idankbar, wenn Sie uns diese Angst nähmen.

    (Abg. Brese: Fragen Sie einmal Ihre Bauern, die werden es Ihnen sagen!)

    — Ich werde es tun.
    Aber auch sonst dürfte Anlaß bestehen, die Haushaltsgebarung des Herrn Bundesfinanzministers zu überprüfen. So haben wir z. B. gehört, daß die Ist-Rechnung des Haushalts 1959 um. 1,4 Milliarden DM über der Haushaltssumme liegt. Das ist in der Tat ein derart bemerkenswertes Ergebnis, daß es einer näheren Prüfung bedarf. Bisher blieben die Ist-Ausgaben regelmäßig hinter den Sollzahlen des Haushalts zurück. Der Herr Minister erklärt uns diese Überschreitungen mit durchlaufenden Beträgen und mit der zwangsläufigen Verwendung höherer zweckgebundener Einnahmen. Das mag richtig sein! Zweifel habe ich aber, ob diese Mehreinnahmen nicht vorhergesehen werden konnten. Soweit die höheren Einnahmen und die daraus zu leistenden Mehrausgaben zu ierwarten waren, hätten sie veranschlagt werden müssen. Der Wunsch des Herrn Finanzministers, 'die Gesamtsumme des Haushaltsplans möglichst niedrig zu halten, scheint mir auch hier Pate gestanden zu haben. Wahrscheinlich fühlt sich der Herr Finanzminister an sein Wort gebunden, „an der schrecklichen Treppe ständig steigender Staatsausgaben nicht weiterbauen zu wollen", und weiß, daß dies eben leider in einer Hochkonjunktur nicht möglich ist. Die Haushaltswahrheit erfordert aber, daß alle Ansätze den Erwartungen entsprechend bemessen werden. Die Haushaltstechnik sollte nicht zum Spielball politisch-taktischer Erwägungen werden. Nun, ich glaube, wir werden uns mit diesem Problem in den kommenden Ausschußberatungen noch sehr eingehend beschäftigen müssen.
    Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesfinanzminister hat uns in seinem Rechenschaftsbericht an Hand von Beispielen vor Augen führen wollen, wie er die Bundesfinanzen geführt habe. Nur mit strengen und harten Mitteln sei es gelungen, den Haushalt 1959 bis auf einen geringen Fehlbetrag auszugleichen. Er hat uns dabei eine Rechnung aufgemacht, die auf den ersten Blick überzeugt. Ich darf sie Ihnen vielleicht ins Gedächtnis zurückrufen. Von den Mehrausgaben des Jahres 1959 seien 1,7 Milliarden DM zusätzlich zu decken gewesen. Hierfür hätten ihm aber nur Mehreinnahmen von rund 600 Millionen DM zur Verfügung gestanden, weil die übrigen Mehreinnahmen Höhe von 1,4 Milliarden DM zur Deckung der außerordentlichen Ausgaben benötigt worden seien. Die restlichen 1,1 Milliarden DM Mehrausgaben seien durch drastische Bewirtschaftungsmaßnahmen und gezielte Einsparungen gedeckt worden. — Das hört sich gut an. Frage: Ist es in Wirklichkeit so?
    Wir wissen doch alle, daß jeder Haushalt eine ganze Reihe von Ansätzen enthält, die aus optischen und anderen Gründen auf eine bestimmte Höhe beimessen werden, weil man soundsoviel für einen Zweck entweder ausgeben möchte oder auf Grund bestehender Vorschriften ausgeben soll, es aber nicht kann, weil die Verwaltung die Durchführung der Aufgabe einfach nicht bewältigt.
    Nun habe ich mich mit der Rechnung des Herrn Bundesfinanzministers nicht zufriedengegeben und habe mir einmal die Mühe gemacht, einige Einzelpläne, und zwar den der Bundesschuld — Einzelplan 32 — und der Allgemeinen Finanzverwaltung — Einzelplan. 60 —, die beide vom Bundesfinanzministerium selbst bewirtschaftet werden, daraufhin angesehen, um zusammenzustellen, welche größeren Minderausgaben dem Herrn Finanzminister auf diese Weise zugefallen sind, ohne daß er auch nur eine Hand zu rühren brauchte. Ich muß Ihnen sagen: ich war baß erstaunt, was dabei herauskam.
    Im Bereich der Bundesanstalt sind es neun größere Positionen, bei denen die IstAusgaben wesentlich hinter dem Haushaltssoll zurückgeblieben sind. Sie ergeben zusammen rund 426 Millionen DM Ausgabeersparnisse. Bei der Allgemeinen Finanzverwaltung sind es sieben Titel mit zusammen rund 570 Millionen DM zwangsläufigen Ersparnissen. Das macht allein bei diesen beiden Plänen eine runde Milliarde aus. Aber auch in anderen Haushalten dürften einige dieser automatischen Haushaltsersparnisse stecken, wenngleich auch nicht in dieser Größenordnung.

    (Abg. Dr. Schäfer: Das sind Polster!)

    Eine Zahl muß ich aber noch nennen, die ich in den statistischen Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums über das Ergebnis des Haushalts 1959 gefunden habe, nämlich die Minderausgaben bei den Personaltiteln. Diese beliefen sich bei allen Einzelplänen ohne Einsparung bei den 131 er-Bezügen auf 417 Millionen DM.

    (Abg. Dr. Schäfer: Darauf haben wir ja bei der Besoldungsänderung schon hingewiesen!)

    Rechnen Sie diese drei genannten Positionen zusammen, so kommen Sie auf eine Gesamteinsparung von über 1,4 Milliarden DM, die dem Herrn Bundesfinanzminister mit mehr oder weniger Zwangsläufigkeit zugefallen sind, ohne daß er irgend jemandem hat



    Lenz (Trossingen)

    wehe tun müssen. Mit diesen automatischen Einsparungen konnten also die 1,1 Milliarden DM Mehrausgaben mehr als gedeckt werden und ohne daß es dazu einer starken und harten Hand bedurft hätte. Ich muß gestehen, daß mich das Ergebnis dieser Nachprüfungen selbst überrascht hat; aber es stimmt. Ich kann die Titel nennen, und Sie können sie jederzeit im Haushaltsplan nachlesen.
    Auch im laufenden Rechnungsjahr wird sich der Herr Bundesfinanzminister nicht besonders anstrengen müssen, um den Bundeshaushalt im Gleichgewicht zu halten. Die Steuereinnahmen, die heute früh im Leitartikel einer Tageszeitung als „Sturzbäche in die Bundeskasse" bezeichnet wurden, fließen reichlicher, als im Haushaltsplan veranschlagt ist. Außerdem dürften auch in diesem Jahr solche zwangsläufigen Einsparungen in entsprechender Höhe anfallen; denn die Soll-Zahlen für 1960 wurden gegenüber 1959 nur wenig verändert.
    Der Herr Bundesfinanzminister kann also den außerordentlichen Haushalt dank der Steuermehreinnahmen und der zwangsläufigen Einsparungen ohne Schwierigkeiten finanzieren. Wenn keine wesentlichen Mehrausgaben geleistet werden, müßte sich sogar ein nicht unerheblicher Überschuß bilden lassen. Wenn man diesen Überschuß stillegen würde, wäre das in der Tat ein Beitrag zu einem antizyklischen und konjunkturgerechten Verhalten des Herrn Finanzministers.
    Der Herr Finanzminister hat es auch als sein Verdienst herausgestellt, daß er den Ressorts von den Mehranforderungen 3 Milliarden DM gestrichen habe. Nun, ob man es so pathetisch ausdrücken kann, ist eine Frage. Denn wir wissen inzwischen auch einiges davon, in welcher Höhe und Größenordnung die Ressorts anfordern; sie wissen, daß sie davon etwas ablassen müssen. Manche Verwaltungen haben bei diesem Vorhalten eine wahre Meisterschaft entwickelt. Es soll in den letzten Jahren sogar vorgekommen sein, daß einem Ressort auf diese Weise bei einigen Titeln höhere Ansätze zugestanden wurden, als es selber eigentlich haben wollte. Nun, schön, ich kann mich für die Richtigkeit dieser Kolportagen, die begreiflicherweise hier herumschwirren, nicht unbedingt verbürgen. Aber möglich ist es. Auch glauben einzelne Ressorts, vom Referenten angefangen bis hinauf zum Minister, ihre Bedeutung durch das Vorbringen neuer, förderungswürdiger Anliegen unterstreichen zu müssen, obgleich sie ernstlich nicht an die Verwirklichung glauben. Das Vorhalten bei den Haushaltsanforderungen ist also üblich. Daher finde ich in dem Verzicht auf die Hälfte der Mehranforderungen kein Zeichen besonderer Härte.
    Ich sage dies auch noch aus einem anderen Grund. Der Herr Finanzminister hat darauf hingewiesen, daß der auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende Mehrbedarf im Jahre 1961 rund 1,5 Milliarden DM beträgt, was zusammen mit dem zugestandenen Mehrbedarf für die Verteidigung bereits 3,2 Milliarden DM ausmacht, während der Haushalt 1961 nur um rund 2,9 Milliarden DM steigt; der übrige Mehrbedarf sei an anderen Stellen eingespart worden. Dabei hat der Bundesfinanzminister aber verschwiegen, daß im Jahre 1961 wie in allen früheren Jahren Ansätze weggefallen sind, weil ihr Zweck inzwischen erfüllt war. In den beiden vorhin genannten Einzelplänen der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung sind gegenüber dem laufenden Jahr für über 300 Millionen DM Ausgaben weggefallen. Darüber hinaus konnte in den gleichen Plänen eine Reihe von Ansätzen herabgesetzt werden, ohne daß die Maßnahmen selbst etwa eingeschränkt werden sollen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um die Anpassung der Soll-Sätze an den tatsächlichen Ausgabebedarf. Es fragt sich nur, ob sie wirklich soweit wie möglich gesenkt worden sind oder ob nicht noch mehr Reserven darin stekken. Die Verminderung bei diesen Ansätzen infolge Minderbedarf beträgt bei diesen Plänen rund 500 Millionen DM. Zusammen ergibt sich daraus also eine Minderung der Ansätze von 800 Millionen DM. Bei der Einzelberatung im Haushaltsausschuß sollten wir daraus eine Lehre ziehen und die Ansätze rigoros dem tatsächlichen Ausgabenbedarf auf Grund der vorliegenden Ist-Zahl anpassen. Diese Maßnahme erscheint mir vordringlich für unsere künftige Arbeit. Denn diese Feststellungen haben doch gezeigt, in welch erschreckendem Maße sich die Haushaltsplanung von der Ausführung in den letzten Jahren entfernt hat. Wir im Bundestag sind an dieser Entwicklung nicht schuldlos, und auch wir müssen es wieder lernen, es mit der Haushaltswahrheit genau zu nehmen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich noch ein Wort zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben sagen. Diese sind im Bundestag schon wiederholt kritisiert worden. Um so mehr bedauere ich den Entschluß des Rechnungsprüfungsausschusses, daß die vom Bundesministerium der Finanzen nach § 33 RHO dem Bundestag vorzulegenden Vierteljahresübersichten der über- und außerplanmäßigen Ausgaben erst bei der Rechnungsprüfung, d. h. nach Vorlage der Haushaltsrechnung behandelt werden sollen. Wir begeben uns damit der Möglichkeit einer zeitnahen Rechnungsprüfung. Nach diesem Entschluß des Rechnungsprüfungsausschusses wundert es mich nicht, wenn sich die Verwaltung mit der Vorlage dieser Übersichten reichlich Zeit läßt. Es ist dem Bundestag bis heute, also mehr als ein halbes Jahr nach Schluß des Rechnungsjahres 1959, immer noch nicht die Übersicht für das letzte Vierteljahr des Rechnungsjahres 1959 vorgelegt worden. Gerade die Übersicht des letzten Quartals eines Rechnungsjahres enthält erfahrungsgemäß die meisten und finanziell bedeutendsten Ausgaben.
    Etwas kühn war auch die Behauptung des Herrn Bundesfinanzministers, die Erhöhung des Verteidigungshaushalts um 1,7 Milliarden DM beruhe auf der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Man kann der Meinung des Herrn Bundesverteidigungsministers sein — ich persönlich neige sogar zu dieser Meinung —, daß wir uns im Laufe der Zeit daran gewähren müssen, einen bestimmten Prozentsatz unseres Volkseinkommens —er spricht von 5 oder 6 % — für die Verteidigung bereitzustellen. Aber zu sagen, die jetzigen Mehranforderungen von 1,7 Milliarden DM des Bundesverteidigungsministeriums beruhten auf der Erfüllung vertraglicher Ver-



    Lenz (Trossingen)

    pflichturigen, ist eine sehr eigenwillige Formulierung. Sie führt vielleicht sogar ein wenig irre. Denn die der NATO gegenüber eingegangenen Verpflichtungen bestehen doch nicht darin, daß der Bund jährlich 10 oder 11 Milliarden DM für die Vertreidigung aufwenden muß, sondern ,darin, daß innerhalb einer bestimmten Zeit eine bestimmte Anzahl Soldaten mit Waffen und Ausrüstung aufzustellen sind. Ich brauche wohl nicht daran zu ,erinnern, daß die Bundesregierung in den Jahren 1958 und 1959 Vorauszahlungen auf künftige Rüstungslieferungen in Höhe von mehreren Milliarden geleistet hat, und zwar freiwillig, ohne daß dazu auch nur die Spur einer vertraglichen Verpflichtung vorlag. Man kann darüber streiten, ob das richtig war; ich selbst halte diese Zahlungen für richtig. Aber da das Verfahren der Vorauszahlung und der überhöhten Anzahlung für Rüstungskäufe weiter fortgesetzt wurde, besteht wirklich kein zwingender Grund, den Verteidigungshaushalt 1961 in dem vorgesehenen Umfang zu erhöhen. Die zwingende Notwendigkeit einer Erhöhung der Verteidigungsausgaben ist noch nachzuweisen.
    Als besondere Leistung des Herrn Finanzministers — das hat schon der Herr Kollege Dr. Vogel betont — wurde auch der Abbau der überhöhten Ausgabenreste von rund 10 rauf 7 Milliarden DM herausgestellt. Beim besten Willen kann ich hierin keine besondere Leistung erkennen, denn der Abbau der Reste war im Haushaltsplan veranschlagt. Es ist also weiter nichts geschehen, als daß der Haushaltsplan nach dem Willen des Gesetzgebers durchgeführt wurde. Schön, die Reste sind zwar etwas stärker als vorgesehen vermindert worden, aber das dürfte nicht der Härte und Initiative des Herrn Bunde sfinanzministers zu verdanken s ein ; es entspringt vielmehr ,dem Willen der Ressorts, ihre noch vorhandenen Ausgabeermächtigungen möglichst bald auszunutzen. Eine wirkliche Tat — ich sage es nicht zum ersten Male —, die meinen ungeteilten Beifallgefunden hätte, wäre es gewesen, wenn die Reste idurch Verzicht rauf die Realisierung der Ausgabeermächtigungen vermindert worden wären. Aber das hat das Finanzministerirum nicht geschafft. Die Ausgabereste, insbesondere die Reste aus dem Verteidigungshaushalt, hätten in dieser Höhe überhaupt nicht gebildet werden dürfen.
    Bitte, meine Damen und Herren, schauen Sie sich doch einmal ran, welche Beträge für Verteidigungsbauten im Jahre 1961 veranschlagt worden sind. Nicht einen einzigen Pfennig finden Sie dafür, obgleich auch im nächsten Jahr Bauten im Gesamtvolumen von 1 bis 1 1/2 Milliarden DM errichtet werden sollen. Alle Ausgaben fürdiesen Zweck sollen wiederum aus Resten bestritten werden ohne Rücksicht darauf, ob es sich um ,angefangene Bauten oder um die Planung neuer Bauten handelt. Die Ausgabenreste stammen aber aus Bewilligungen, die vom Parlament ursprünglich für ganz andere Zwecke gegeben worden sind; das ,aber widerspricht sicher dem Haushaltsrecht.

    (C Einzelplan 14 'der letzten zwei Jahre hat die Mehrheit des Hohen Hauses mit der Bewilligung der Haushaltspläne die an sich unzulässige Verwendung der alten Reste für neue Zwecke nachträglich geheilt. Das ist kein schönes Verfahren. Auch die Einnahmenseite ist unvollständig. Ich meine die Steuerschätzung für 1961. Der Herr Bunfinanzminister hat in seiner Rede am letzten Freitag die Möglichkeit von Steuermehreinnahmen zwar nicht bestritten, aber doch als sehr vage hingestellt. Ein paar Tage zuvor hat er aber vor der Presse auf Fragen von Journalisten bereits zugegeben, daß er für das laufende Rechnungsjahr, für das Rumpfrechnungsjahr bis Ende Dezember, mit 500 Millionen DM Mehreinnahmen aus Steuern rechnet. Meine Damen und Herren, wenn ein Finanzminister schon zugibt, daß er mit einer halben Milliarde DM Steuermehreinnahmen rechnet, dann können Sie sicher sein, daß dies die untere Grenze ist. Man kann wahrscheinlich wesentlich höher schätzen. Auf das ganze Rechnungsjahr von 12 Monaten bezogen bedeutet diese Mehreinnahme wahrscheinlich 1 Milliarde DM. Nun frage ich Sie: War jener Antrag der Freien Demokratischen Bundestagsfraktion zur Haushaltsberatung 1960 auf Erhöhung der Steuerschätzungen um 1 Milliarde DM nicht durchaus berechtigt, obgleich er damals in diesem Hause von diesem Platz aus als lächerlich, utopisch und illusionistisch hingestellt wurde? Wir haben uns doch damals etwas überlegt, und die Entwicklung — seitdem sind erst fünf Monate vergangen — hat uns recht gegeben. Die Steuerschätzungen für 1961 sind also schon im gegenwärtigen Augenblick falsch, weil man von einem zu niedrigen Sockel ausgeht. Auch bei der Frage, mit welcher Steigerung des Bruttosozialprodukts für 1961 gerechnet werden kann, hat der Herr Bundesfinanzminister vor der Presse zugegeben, daß unter Umständen ein höheres Wachstum als 6 v. H. möglich sei. Er hat sich allerdings noch nicht auf einen Prozentsatz festgelegt, aber der Möglichkeit eines Wachstums von 8 statt 6 v. H. nicht ernsthaft widersprochen. Diese Annahme würde den Ansatz eines um weitere 800 bis 900 Millionen DM höheren Steueraufkommens begründen. Was bedeutet dies nun für den Augenblick? Sicher ist, daß die Steuerschätzungen des uns jetzt vorgelegten Haushalts nicht den Realitäten entsprechen. Ausgehend von einem Steuermehraufkommen von 700 bis 800 Millionen DM im jetzigen Rumpfjahr und eines Zuwachses des Bruttosozialprodukts von 8 v. H., könnten die Steueransätze für 1961 wahrscheinlich um „1,5 bis 2 Milliarden DM erhöht werden. Auf diese 1,5 bis 2 Milliarden DM werden wir ganz besonders achthaben müssen; darin stecken die kommenden Bewilligungen. Herr Minister, ich kann mir denken, was Sie hierauf entgegnen wollen. Sie werden sagen, Sie hätten den Haushaltsentwurf bereits im April aufgestellt, Lenz und zu dem damaligen Zeitpunkt sei die inzwischen eingetretene Entwicklung noch nicht vorauszusehen gewesen. Das glaube ich auch, und ich würde das akzeptieren, wenn das Bundeskabinett, wie ursprünglich vorgesehen, den Haushaltsentwurf vor den Parlamentsferien beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet hätte. Dies ist aber erst Ende August geschehen, und zu diesem Zeitpunkt hätten die Konsequenzen aus der veränderten Situation gezogen werden müssen. Oder aber Sie hätten hier erklären müssen, Herr Finanzminister, daß die Bundesregierung eine formale Ergänzung der Regierungsvorlage nach den entsprechenden Vorschriften der Reichshaushaltsordnung vorbereite und dem Bundestag in Kürze zugehen lassen werde. Das ist leider nicht geschehen. Statt dessen werden Sie uns wieder wie beim vorjährigen Haushalt in der letzten Phase der Ausschußberatungen Nachschiebelisten vorlegen. Gegen diese Methode müssen wir uns wehren. Wir sollten sie nicht länger dulden. Ich habe das bei der Verabschiedung des letzten Haushalts schon einmal gesagt. Wir müssen zu Beginn der Haushaltsberatungen in allen Einzelheiten und mit der größten Genauigkeit wissen, welche Einnahmemöglichkeiten für das nächste Rechnungsjahr bestehen und welche Risiken wir bei den Beratungen zu berücksichtigen haben werden, die sich in Ausgaben für das nächste Jahr niederschlagen. Wir haben uns doch gegenseitig eine loyale Zusammenarbeit zugesichert. Ich möchte daran erinnern und noch einmal bitten, alle aber auch alle Karten offen auf den Tisch zu legen. Keine Partei, ob sie zur Regierungsmehrheit oder zur Opposition gehört, sollte ein Interesse daran haben, den Wahlkampf auf dem Rücken des Haushalts auszutragen. Wahlgeschenke zahlen sich auf die Dauer nicht aus. Wir haben es bei der letzten Wahl in England erlebt, daß auch ohne Geschenke und ohne Versprechungen eine Wahl gewonnen werden kann. Meine Freunde jedenfalls sind gewillt, die Haushaltsberatungen aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Das setzt aber loyale Zusammenarbeit und Offenheit auf allen Seiten voraus. Weil ich den Herrn Bundesfinanzminister bei der letzten Haushaltsberatung wegen des Fortfalls der globalen 10 %-Kürzung beim Wort genommen habe, möchte ich hier ausdrücklich bestätigen, daß er sein Wort gehalten hat. Allerdings muß ich sagen, daß der Versuch, alle Ansätze, die von der globalen Sperre erfaßt wurden, für 1961 um 10 % zu kürzen, wohl nicht gelungen ist. Im Verteidigungshaushalt sind überhaupt keine Kürzungen vorgenommen worden. Auch zahlreiche Ansätze im zivilen Teil haben einer Einzelkürzung widerstanden. Bei den meisten anderen lassen sich die Kürzungen schlecht beweisen, weil sie durch neue Erhöhungen mehr als kompensiert sind. Zum Schluß noch einige Bemerkungen zum Zeitproblem. Wir schreiben heute bereits den 5. Oktober. Das Hohe Haus wird den Haushaltsentwurf dem Haushaltsauschuß zur Beratung überweisen. Dieser kann aber mit seinen Beratungen erst am 20. Oktober beginnen. Wenn der Haushalt fristgerecht in Kraft gesetzt werden soll, muß der Bundestag theoretisch bereits in der ersten Dezemberwoche den Haushalt verabschiedet haben. Die Haushaltsberatungen müssen also spätestens Mitte November abgeschlossen sein. Jedem Mitglied des Hohen Hauses dürfte klar sein, daß dies bei der geringen Zahl von Tagungsmöglichkeiten innerhalb von vier Wochen nicht durchführbar ist. Wir stehen also wiederum vor der Tatsache, daß bei einer gründlichen und eingehenden Prüfung der Haushalt erst mit drei Monaten Verspätung verabschiedet werden kann, wenn nicht auf eine sachliche Einzelprüfung verzichtet wird. Mit einem solchen Verzicht würden wir uns aber selber einen schlechten Dienst erweisen. Das Parlament hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zu einer gründlichen Etatprüfung. In den letzten zwei Jahren haben wir einzelne Titel, soweit sie keine Erhöhungen aufgewiesen haben, ohne genaue Prüfung passieren lassen. Dieser Haushalt ist aber der letzte, den der Bundestag in dieser Legislaturperiode zu verabschieden hat. Daher muß jedem Abgeordneten die Möglichkeit einer gründlichen Prüfung aller Ansätze gegeben werden. Gerade die seit Jahren in ihrer Höhe unverändert gebliebenen Ansätze müssen uns zur Skepsis mahnen. Eine große Anzahl der Titel muß einfach zu hoch dotiert sein. Andernfalls ist es nicht zu erklären, wie es möglich war, daß im Haushalt 1959 neben einer Milliarde DM Einsparungen aus der globalen Prozentsperre noch eine weitere Milliarde überund außerplanmäßiger Ausgaben eingespart werden konnte. Wir werden uns bald entscheiden müssen, welchen Weg wir gehen wollen. Die zeitliche Verzögerung für das Inkrafttreten des Haushalts darf uns nicht schrecken. Eine gründliche Haushaltsprüfung sollte auch ein Anliegen der Regierungsparteien sein. — Ich habe nie an Ihrer Haltung gezweifelt, Herr Niederalt. — Ich hoffe also, daß wir uns zu einer gemeinsamen Front quer durch alle Parteien finden. Lassen Sie mich zum Abschluß noch einen Vorschlag machen. Da angenommen werden kann, daß der neue Haushalt spätestens im März vom Bundestag verabschiedet wird, bleiben uns, bleiben dem Haushaltsausschuß bis zum Ablauf der Legislaturperiode noch ein paar Monate, die wir nicht ungenützt vorübergehen lassen sollten. Ein Teil der Kollegen des Haushaltsausschusses wird sich voraussichtlich in dieser Zeit mit dem Problem der Subventionen auseinanderzusetzen haben. Mein Vorschlag geht nun dahin, aus den Reihen der übrigen Mitglieder einen kleinen Arbeitsstab zu bilden, dem auch einige erfahrene und sachkundige Beamte angehören sollten, die mit der Parlamentsarbeit seit Jahren vertraut sind. Diesem Arbeitsstab sollte die Aufgabe gestellt werden, alle Möglichkeiten einer Verbesserung und Konzentration der Haushaltsberatungen zu untersuchen. In diese Untersuchung wären alle Vorschläge, die in diesem Hause in den letzten Jahren gemacht wurden und leider mehr oder weniger untergegangen sind, einzubeziehen. Es gehen uns laufend Denkschriften, Expertisen, Gutachten des Bundesbeauftragten zu; ebenso sollten die von der Verwaltung gekommenen Anregungen geprüft werden. Lenz Ich gebe mich nicht der Hoffnung hin, daß der Arbeitsstab eine Ideallösung finden wird, daß wir noch in diesem Bundestag wirklich zu einer Rationalisierung der Haushaltsberatungen, vielleicht zu einer Rationalisierung unseres Staatswesens kommen könnten. Aber es muß sich einmal ein kleiner Kreis von Fachleuten ausführlich mit diesem Problem beschäftigen, wenn wir auch in diesem Bundestag keinen Nutzen mehr daraus ziehen können. Ich bin aber sicher, daß diese Arbeit sehr fruchtbar sein und Vorschläge bringen wird, die dem nächsten Bundestag wertvolles Material liefern können, um die leidige Terminnot zu beseitigen und eine fristgerechte Verabschiedung des Haushalts zu ermöglichen. Es wäre ein Geschenk an den nächsten Bundestag; denn wir müssen uns immer vor Augen halten: so wie wir uns heute verhalten, wird die Zukunft aussehen. (Beifall bei der FDP. — Beifall des Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach.)


    (Beifall bei der FDP.)





    (Beifall bei der SPD.)


    (Abg. Niederalt: Ist es auch!)