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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 124. Sitzung Bonn, den 28. September 1960 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Dr. Becker, Jahn und Rasch 7159 A Die Abg. Rodiek, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Altvater treten in den Bundestag ein 7159 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. von Haniel-Niethammer, Brand, Frau Welter, Heye, Dr. Steinmetz, Felder, Dr. Königswarter, Dr. Burgbacher, Keller und Dr. Atzenroth . . . . . . . . 7160 A Begrüßung einer Delegation des Irischen Parlaments 7173 B Übertritt der Abg. Frau Kalinke, Dr. von Merkatz, Dr. Preiß, Dr. Preusker, Probst (Freiburg), Dr. Ripken, Dr.-Ing. Seebohm, Dr. Schild und Dr. Steinmetz von der Fraktion der Deutschen Partei zur Fraktion der CDU/CSU 7173 C Konstituierung der Gruppe Deutsche Partei 7173 C Wahl des Abg. Dr. Dehler zum Vizepräsidenten Dr. Mende (FDP) . . . . . . . 7174 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von Ghana . . . . . . . . . . . 7180 A Fragestunde (Drucksachen 2077, zu 2077) Frage des Abg. Dr. Arndt: Unterbringung des Bundesverfassungsgerichts Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 7162 B Frage des Abg. Ritzel: Steuerverpflichtungen deutscher Benzingesellschaften Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7162 D, 7163 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7163 A, B Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Zollbescheide für Mineralöl Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7163 B Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Beförderungsmöglichkeiten im mittleren Dienst der Zollverwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7163 C, 7164 A, B Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 7164 A Lulay (CDU/CSU) . . . . . . . 7164 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Zahl der Beamten und Angestellten der Arbeitsämter Blank, Bundesminister 7164 C, D, 7165 A Dr. Kohut (FDP) . . . . 7164 D, 7165 A Frage des Abg Dr. Arndt: Rechtsansprüche der Witwe des Generalmajors Hellmuth Stieff Blank, Bundesminister . . . . 7165 B Dr. Arndt (SPD) 7165 B Frage des Abg. Kalbitzer: Geldbuße wegen Herausschmuggelung eines Fremdenlegionärs Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7165 C, D, 7166 A Kalbitzer (SPD) . . . . 7165 D, 7166 A Frage des Abg. Hackethal: Bundesbahnstrecken in den Zonenrandgebieten Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7166 B, C Ritzel (SPD) 7166 C Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Auflösung einer Schiffswerft am Bodensee Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7166 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Verwendung von vorfabrizierten Häusern im Wohnungsbau für Bundesbedienstete Lücke, Bundesminister 7166 D, 7167 B, C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 7167 A, B Frage des Abg Dr. Brecht: Rechtsverordnung über die Berechnung der Mietbeihilfen Lücke, Bundesminister . . . . 7167 C, D, 7168 A, B, C Dr. Brecht (SPD). . 7167 D, 7168 A Wittrock (SPD) . . . . . . . 7168 B, C Frage des Abg. Dr. Brecht: Kosten der „Wohnfibeln" Lücke, Bundesminister . . . . 7168 C, D, 3169 A, B, C, D, 7170 A Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 7168 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 7169 A Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7169 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 7169 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7169 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7169 D Neumann (SPD) . . . . 7169 D, 7170 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 7170 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Unterbringung der Deutschen Botschaft in Wien 7170 A Fragen des Abg. Seuffert: Gaskammer im KZ Dachau Dr. Carstens, Staatssekretär 7170 B, C, D, 7171 A, B, C, D Seuffert (SPD) . . . . 7170 D, 7171 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7171 A von Lindeiner-Wildau (CDU/CSU) . 7171 B Graf Adelmann (CDU/CSU) . . . . 7171 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 7171 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Amtspflichtverletzungen von Notaren Schäffer, Bundesminister . . . . 7171 D Frage des Abg. Müller-Hermann: Reform des Verkehrsstrafrechts Schäffer, Bundesminister . . . . . 7172 A Frage des Abg. Neumann: Strafverfahren gegen Staatssekretär Klopfer Schäffer, Bundesminister . . 7172 B, C, D Neumann (SPD) 7172 B, C Jahn (Marburg) (SPD) 7172 C Frage des Abg Jahn (Marburg) : Doppelte Akten bei Untersuchungshaft Schäffer, Bundesminister . 7172 D, 7173 B Jahn (Marburg) (SPD) 7173 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7173 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 1800) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 III Entwurf eines Notdienstgesetzes (Drucksache 1806) — Erste Beratung — und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes (Drucksache 2045) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7174 D, 7185B, 7215 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 7180 A, 7223 B Dr. Kanka (CDU/CSU) . . 7185 D, 7224 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7190 D Dr. Arndt (SPD) . . . . 7194 A, 7222 B Dr, Werber (CDU/CSU) 7198 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7203 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7209 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . 7210 D Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 7212 B Jahn (Marburg) (SPD) 7224 B Rasner (CDU/CSU) 7225 A Erler (SPD) 7225 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 7226 D Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels über die Luftverkehrsverwaltung in das Grundgesetz (Drucksache 1534) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1961) — Zweite und dritte Beratung — Wittrock (SPD) 7214 C Entwurf eines Gesetzes über die Entschwefelung flüssiger und gasförmiger Brennstoffe (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 1980) — Erste Beratung — 7227 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache 1910) — Erste Beratung — . . . . . 7227 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und des Gerichtskostengesetzes (Drucksache 1892) — Erste Beratung — 7228 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (SPD) (Drucksache 1974) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7228 B Entwurf eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen (Bundes-Seuchengesetz) (Drucksache 1888) — Erste Beratung — 7228 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Jaeger, Merten, Lenze [Attendorn], Matzner u. Gen.) (Drucksache 1990) — Erste Beratung — 7228 B Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 29. Mai 1959 über den vorläufigen Beitritt Israels zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 1993) — Erste Beratung — 7228 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Neunten Protokoll vom 22. November 1958 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Finnland) (Drucksache 1994) — Erste Beratung — 7228 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 2044) — Erste Beratung — 7228 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts (Drucksache 2052) — Erste Beratung — . . . . . 7228 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1960 mit der Französischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben usw. (Drucksache 2061) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 7228 D Entwurf eines Gesetzes über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 1535) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Verkehrsausschusses (Drucksachen 2075, 2002) — Zweite und dritte Beratung - . . . . . . . 7229 A Antrag betr. Rüdesheimer Verkehrsproblem (Abg. Arndgen, Mischnick, Wittrock, Schmitt-Vockenhausen, Müller-Hermann, Dr. Willeke u. Gen.) (Drucksache 1985) 7229 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1958 (Drucksache 1922) . 7229 C Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksache 2025) 7229 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Frankfurt (Main) (Drucksache 2013) 7229 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft der ehem. Walterwerke, Ahrensburg in Holstein (Drucksache 2033) 7229 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehem. Luftwaffenübungsplatzes Ahrbrück (Drucksache 2036) 7230 A Nächste Sitzung 7230 C Anlagen........... 7231 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 7159 124. Sitzung Bonn, den 28. September 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 28. 9. Altmaier * 30. 9. Dr. Atzenroth 28. 9. Balkenhol 30. 9. Bauer (Würzburg) * 30. 9. Frau Bennemann 30. 9. Berger 28. 9. Berkhan 30. 9. Birkelbach 30. 9. Fürst von Bismarck * 30. 9. Blachstein * 30. 9. Corterier * 30. 9. Dr. Dahlgrün 30. 9. Dr. Dollinger 28. 9. Dowidat 30. 9. Enk 30. 9. Dr. Friedensburg 30. 9. Dr. Furler * 30. 9. Gerns,* 30. 9. Dr. Gossel 28. 9. Haage 30. 9. Hackethal 28. 9. Hahn 30. 9. Dr. Harm * 30. 9. Dr. Hesberg 30. 9. Höfler * 30. 9. Frau Dr. Hubert * 30. 9. Hübner 28. 9. Jacobs * 30. 9. Keller 30. 9. Dr. Kliesing (Honnef) * 30. 9. Kriedemann 28. 9. Kühn (Bonn) 28. 9. Kühn (Köln) * 30. 9. Lücker (München) 30. 9. Maier (Freiburg) 30. 9. Maucher 28. 9. Frau Dr. Maxsein * 30. 9. Dr. Mende * 30. 9. Dr. Meyer (Frankfurt) * 30. 9. Paul * 30. 9. Peters 30. 9. Frau Pitz-Savelsberg 30. 9. Dr. Preusker 30. 9. Frau Dr. Rehling * 30. 9. Frau Renger * 30. 9. Rimmelspacher 28. 9. Ruhnke 30. 9. Schröder (Osterode) 30. 9. Schultz 30. 9. Schütz (München) * 30. 9. Seidl (Dorfen) * 30. 9. Dr. Serres * 30. 9. Dr. Toussaint 28. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wacher 28. 9. Wagner 30. 9. Dr. Wahl * 30. 9. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 30. 9. Wehner 28. 9. Werner 28. 9. Wilhelm 28. 9. Dr. Zimmer * 30. 9. Zoglmann 30. 9. Zühlke 30. 9. b) Urlaubsanträge Bals 15. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Dr. Böhm 22. 10. Frau Brauksiepe 9. 10. Demmelmeier 7. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 9. 10. Draeger 9. 10. Dr. Gradl 9. 10. Frau Herklotz 9. 10. Heye 9. 10. Höcherl 9. 10. Jürgensen 31. 10. Dr. Kempfler 9. 10. Dr. Kopf 9. 10. Krammig 31. 10. Lermer 15. 10. Majonica 9. 10. Dr. Menzel 22. 10. Merten 9. 10. Pohle 31. 10. Reitzner 9. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 10. Schmidt (Hamburg) 9. 10. Schneider (Bremerhaven) 9. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 4. 10. Struve 9. 10. Wienand 9. 10. Frau Wolff 10. 10. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 1. Juli 1960 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 221. Sitzung am 1. Juli 1960 beschlossen * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates. 7232 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 1960 verabschiedeten Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1960 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1960) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Verzicht des Bundesrates auf eine Antragstellung gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes beinhaltet keine Anerkennung der Richtigkeit des Ausweises der Rücklage der Kreditanstalt für Wiederaufbau ,aus Mitteln des ERP-Sondervermögens', wie sie in der als Anlage beigefügten Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens per 31. März 1959 (Aktiva C ,Sonstige Forderungen', Ziffer 4, ,gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau — Sondereinlage —) enthalten ist." Dr. Röder Bonn, den 1. Juli 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 24. Juni 1960 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pusch, betreffend Rückgabe der in Westdeutschland lagernden Bücher der ehemals Preußischen Staatsbibliothek an Berlin (Fragestunde der 121. Sitzung vom 29. Juni 1960, Drucksache 1957) : Auf den Zeitpunkt der Rückführung der zur Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" gehörigen Kulturgüter nach Berlin hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Die Entscheidung trifft der Stiftungsrat. Ich habe in der letzten Fragestunde über den Stand der Bund-Länder-Verhandlungen über das Inkrafttreten der Satzung für die Stiftung berichtet. In Vertretung: Dr. Anders Anlage 4 Schriftliche Begründung der Abgeordneten Frau Korspeter zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 1974). Meine Fraktion legt dem Hause den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Regelung des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes vor, in dem die Bestimmungen über die Anerkennung der aus der SBZ geflüchteten Deutschen als Sowjetzonenflüchtlinge festgelegt sind. Während im Bundesvertriebenengesetz allen Vertriebenen ein eindeutiger Status gegeben wurde, nach dem jeder, der die Vertreibungsgebiete verlassen muß, auch als Vertriebener anerkannt wird und Rechte und Vergünstigungen als Vertriebener in Anspruch nehmen kann, ging man bei den Deutschen, die aus der Zone in die Bundesrepublik flüchteten, im Gegensatz zu dem allgemeinen Vertriebenen-Schicksal vom Einzel-Schicksal aus. Diese Betrachtungsweise führte dazu, daß die Fluchtgründe für die Anerkennung als SBZ-Flüchtling maßgeblich wurden und daß diese Fluchtgründe einer Bewertung unterzogen wurden. Im § 3 des Bundesvertriebenengesetzes wird daher bestimmt, daß nur solche Deutschen als SBZ-Flüchtlinge anzuerkennen sind, die aus der Zone flüchten mußten, „um sich einer von ihnen nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen", mit der Ergänzung durch die Novelle zum Bundesvertriebenengesetz vom 18. 8. 1957, daß „eine besondere Zwangslage auch bei einem schweren Gewissenskonflikt gegeben ist." Nach dieser Begriffsbestimmung gelten nur die Deutschen aus der Zone als SBZ-Flüchtlinge in eigentlichen Sinne, die die Anerkennung nach § 3 des Bundesvertriebenengesetzes erhalten, und nur sie können Rechte und Vergünstigungen aus der Flüchtlingsgesetzgebung in Anspruch nehmen. Dabei war die Absicht unverkennbar, nur einen relativ eng begrenzten Personenkreis als SBZ-Flüchtlinge im engeren Sinne anzuerkennen und ihnen die Vergünstigungen, die sich aus der Flüchtlingsgesetzgebung ergeben, zuzugestehen. Jedenfalls sind von den rund 4 Millionen Deutschen, davon 21/2 Millionen seit 1950, die aus der Zone in die Bundesrepublik gekommen sind, nur rund 560 000 anerkannte SBZ-Flüchtlinge. Schon bei den Beratungen des Bundesvertriebenengesetzes waren diese Bestimmungen umstritten und konnten nicht befriedigen. Sehr bald nach Erlaß des Bundesvertriebenengesetzes zeigte sich, daß man mit diesen gesetzlichen Regelungen den tatsächlichen Gegebenheiten der seit Kriegsende ununterbrochenen Flucht aus der SBZ in keiner Weise Rechnung tragen konnte. Darüber hinaus hat die Fassung der gesetzlichen Bestimmungen, die eine Anzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthält — wie die Begriffe „nicht zu vertreten", „durch die politischen Verhältnisse bedingt", „besondere Zwangslage" —, dazu geführt, daß die über die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtlinge entscheidenden Verwaltungsbehörden vielfach überfordert wurden und demzufolge Entscheidungen treffen mußten, die häufig weder der Entwicklung der Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 7233 politischen Verhältnisse in der SBZ noch den persönlichen Schicksalen des einzelnen ausreichend gerecht werden. Auch die Rechtsprechung zum § 3 ist in den vergangenen Jahren einen Weg gegangen, der dieser Entwicklung nicht immer Rechnung trug und der häufig mit der Absicht des Gesetzgebers kaum noch im Einklang zu sein scheint. Einige Auszüge aus neueren und neuesten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts machen es deutlich. Dort heißt es z. B.: „Der Sowjetzonenflüchtling hat in der Regel die besondere Zwangslage zu vertreten, die für ihn durch einen bewußten Verstoß gegen wirtschaftslenkende Vorschriften entstanden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Vorschriften etwa wegen der Art ihres Zustandekommens oder ihrer Anwendung oder ihrer wirtschaftspolitischen Zielsetzung rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht entsprechen." „Für die Entscheidung der Frage, ob die Folgen eines solchen Verstoßes zu vertreten sind, ist es unerheblich, ob die Strafe, die durch die Vorschriften angedroht wird oder die durch den Verstoß im Einzelfall erwartet werden muß oder die bereits verhängt worden ist und verhältnismäßig hoch oder aus sonstigen Gründen mit rechtsstaatlichen Begriffen nicht vereinbar ist." „Das Bundesvertriebenengesetz mutet es also der mitteldeutschen Bevölkerung zu, diese Verhältnisse in Kauf zu nehmen und ihrer ungeachtet in der sowjetischen Besatzungszone zu bleiben." „Dem Gesetzgeber war die politische, wirtschaftliche und soziale Bedrängnis bekannt, die auf ihnen (den Bewohnern der SBZ) lastet; gleichwohl hat er durch die Fassung des § 3 BVFG der Erwartung Ausdruck gegeben, daß die Bevölkerung die Opfer und Einschränkungen, ,die mit dieser allgemeinen Bedrängnis verbunden sind, auf sich nimmt und am bisherigen Wohnsitz ausharrt." „Eine solche Tat mag ihr (der Klägerin) in menschlicher Hinsicht zur Ehre gereichen; dennoch hat sie deren Folgen zu vertreten. Da, wie gesagt, dem Bundesvertriebenengesetz der Gedanke zugrunde liegt, daß die Bewohner der sowjetischen Besatzungszone grundsätzlich in ihrer Heimat bleiben sollen, widerspricht seinen Zielen auch ein — oder unter Strafandrohung verbotenes — Verhalten, .das 'zwar nach rechtsstaatlichen Maßstäben rechtmäßig und vielleicht sogar menschlich erfreulich ist, bei dem aber der angestrebte und erreichbare Erfolg in offenbarem Mißverhältnis zu dem Umstande steht, daß der Täter wegen dieses Verhaltens mit großer Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen zu erwarten hat, die ihn zur Flucht nötigen werden." Es mag dahingestellt bleiben, ob und inwieweit man der Verwaltung oder der Rechtsprechung einen Vorwurf ,dahingehend machen kann, daß sie den Willen des Gesetzgebers nicht ausreichend berücksichtigt habe. Zweifellos, das muß mit allen Nachdruck gesagt werden, ist diese Entwicklung nicht zuletzt auf die Problematik der Bestimmun gen des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes selbst zurückzuführen. Es kann unseres Erachtens keinem Zweifel unterliegen, daß die derzeitigen Bestimmungen des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes nicht mehr dier Entwicklung der politischen Verhältnisse zwischen den beiden Teilen Deutschlands entspricht. Insbesondere erscheint es uns heute weder menschlich, noch sozial, noch politisch vertretbar, jene Deutschen, die auf Grund der Entwicklung in der SBZ und der dortigen allgemeinen Zwangslage Zuflucht in der Bundesrepublik suchen, unterschiedlich zu behandeln; das heißt etwa, sie praktisch fast alle über das Notaufnahmeverfahren als „Flüchtlinge" aufzunehmen, aber dann später, wenn sie in der Bundesrepublik Aufnahme gefunden haben, nur eine geringe Zahl von diesen „Flüchtlingen" als Sowjetzonenflüchtlinge anzuerkennen. Dies gilt um so mehr, als die Bundesrepublik grundsätzlich den Standpunkt der Freizügigkeit zwischen beiden Teilen Deutschlands vertritt und den Deutschen aus der SBZ im Grundsatz die gleichen Rechte gewährt, wie 'den in der Bundesrepublik ansässigen Deutschen. Der § 3 des Bundesvertriebenengesetzes sollte deshalb eine Fassung erhalten, die sicherstellt, daß jeder Deutsche aus der SBZ, der in der Bundesrepublik Zuflucht sucht, als Sowjetzonenflüchtling anerkannt wird. Eine solche Fassung würde nicht nur dem Grundsatz der Freizügigkeit zwischen beiden Teilen Deutschlands und der Gleichberechtigung dieser Deutschen entsprechen, sondern gleichzeitig auch eine Gleichstellung mit jenen Vertriebenen herbeiführen, die nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen als Aussiedler aus den Vertreibungsgebieten in die Bundesrepublik kommen und hier entsprechende Aufnahme finden. Selbstverständlich wird dabei nicht außer Acht gelassen werden dürfen, daß unter den aus der sowjetischen Besatzungszone geflohenen Deutschen sich, wenn auch in verhältnismäßig geringer Zahl, Personen befinden, die dem totalitären Regime in der SBZ in erheblicher oder bedenklicher Weise Vorschub geleistet, oder die in der SBZ gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit verstoßen haben oder aber die SBZ nur verlassen haben, um sich dort den Folgen einer auch nach rechtsstaatlicher Auffassung strafbaren Handlung zu entziehen. Für solche Fälle geht unser Antrag in der Neufassung der Bestimmungen des § 3 davon aus, eine Versagung der Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling festzulegen. Eine Neufassung des § 3 mit dem Ziel der Anerkennung der großen Masse aller jener Deutschen ais Sowjetzonenflüchtlinge, die aus achtenswerten Gründen die Zone verlassen haben, wird schließlich auch berücksichtigen müssen, ob und in welchem Umfang allen diesen Deutschen jetzt noch die besonderen materiellen Vergünstigungen gewährt werden können, die für Sowjetzonenflüchtlinge vorgesehen sind. Obwohl diese Vergünstigungen an sich nicht übermäßig umfangreich sind, würde jedoch zum Beispiel die nachträgliche Gewährung etwa der Hausratshilfe aus dem Härtefonds des § 301 7234 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 LAG an alle Sowjetzonenflüchtlinge im Sinne der erstrebten Änderung des § 3 BVFG nicht nur einen erheblichen finanziellen Aufwand erfordern, sondern in einer großen Zahl von Einzelfällen auch nicht mehr als berechtigt erscheinen, und zwar in jenen Fällen, in denen diese Sowjetzonenflüchtlinge bereits aus eigener Kraft oder durch andere Hilfen einen erträglichen Lebensstandard erzielt haben. Es ist deshalb vorgesehen, daß derartige Leistungen noch nicht in das wirtschaftliche und soziale Leben in einem nach ihren früheren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen zumutbaren Maße im Sinne des § 13 des Bundesvertriebenengesetzes eingegliedart sind. Wir hoffen sehr, daß von keiner Seite in der Richtung argumentiert wird, daß eine solche Änderung des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes unausweichlich eine Sogwirkung zur Folge haben könne. Ich möchte von vornherein bereits darauf hinweisen, daß sich aus Veröffentlichungen des Bundesministeriums eindeutig ergibt, daß sich der Zustrom aus der SBZ nach Wegfall der hohen Ablehnungsquote im Aufnahmeverfahren keineswegs verstärkt hat, und daß eine graphische Darstellung des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte die Flucht aus der SBZ als eine Folge der dortigen politischen und sozialen Verhältnisse dargestellt hat. Damit hat das Ministerium selbst dokumentiert, daß die Fluchtzahlen nicht auf besseren Betreuungsmaßnahmen in der Bundesrepublik beruhen, sondern von Maßnahmen innerhalb der Zone abhängig sind. Wir sollten deshalb in dieser Zeit auf Grund der politischen Entwicklung und der Erfahrungen damit aufhören, von einer Sogwirkung zu sprechen. Die Forderung, eine Änderung der gesetzlichen Grundlage für den Flüchtling anzustreben, wird in immer stärkerem Maße von vielen Seiten seit langer Zeit gefordert. Wir bedauern, daß dem Hause von Seiten des zuständigen Ministeriums bislang noch keine Reformvorschläge vorgelegt wurden. Mit Verwaltungsmaßnahmen, mit Verordnungen, mit Richtlinien und Anweisungen können wir dieses Problem nicht entscheidend beeinflussen, können wir auch den Menschen aus der Zone, die auf Grund ,der politischen Entwicklung — und ich möchte noch einmal sagen, auf Grund der politischen Zwangslage, in der sich alle Menschen in der Zone befinden — nicht mehr gerecht werden. Wir sollten endlich damit aufhören, die unnatürliche Aufteilung in die große Masse der nicht Anerkannten und die kleine Gruppe der Anerkannten fortzusetzen, weil sie nicht nur als unbefriedigend angesehen werden muß, sondern weil sie von den Betroffenen als ungerecht empfunden und weil sie auch der politischen Situation nicht gerecht wird. Die Situation zwingt deshalb zu neuen grundsätzlichen Überlegungen des Problems und zwingt uns zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen des bestehenden Flüchtlingsrechtes. Frau Korspeter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Werber, es kann Ihnen doch nicht entgangen sein, daß ich ausführte, der von der Regierung vorgelegte Entwurf sei keine Diskussionsgrundlage. Zur Materie selbst haben mein Freund Arndt und ich uns recht deutlich und unmißverständlich geäußert. Das kann Ihnen wirklich nicht entgangen sein.


Rede von Dr. Friedrich Werber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Schäfer, es ist nicht notwendig, daß Sie mir das so leidenschaftlich sagen. Ich habe es gar nicht anders aufgefaßt. Ich bin selbstverständlich der Auffassung, daß wir heute über die Vorlage der Regierung diskutieren; aber ich bin der Meinung, — und ich habe es eigentlich positiv gemeint , daß auch nach Ihren Ausführungen und den Ergänzungen des Herrn Kollegen Arndt doch immer noch so ein kleiner Silberstreifen der Hoffnung bleibt, daß man miteinander reden kann.

(Abg. Dr. Schäfer: Das liegt an Ihnen!)

Ich benutze diese Gelegenheit, wenigstens für meine Person dem Herrn Kollegen Bucher zu danken. Ich bin der Auffassung, daß die Form, in der er hier über diese ernste Frage gesprochen hat, es uns ermöglichen wird, im Ausschuß sehr eingehend mit ihm zu diskutieren. Nach den Ausführungen der Redner der SPD hätte man meinen können, daß wir sozusagen Schritt gefaßt hätten hinter der Vorlage der Bundesregierung. Das Problem ist aber so schwierig und so ernst — auch aus unseren eigenen Reihen liegen Änderungsvorschläge vor —, daß ich eine fruchtbare Basis für die Ausschußberatungen, die nicht verzögert werden dürfen, erkennen möchte.
Zunächst etwas allgemein zur Regierungsvorlage! Der Herr Bundesinnenminister hat vom Zeitpunkt gesprochen, und der Herr Kollege Kanka hat gemeint, es wäre eine Schönwetterlage, in der diese Vorlage zur Behandlung kommt. Möge er in allem recht haben! Es ist kein Zweifel, daß diese Vorlage in ruhigen Zeiten ohne jene Panikstimmung hier beraten werden kann, daß sich aber gleichzeitig doch viele Wolken am internationalen Horizont zeigen, die uns schon zu der Frage veranlassen, ob es nicht gut gewesen wäre, die Vorlage noch früher in das Hohe Haus zu bringen. Die Regierung kann mit Recht darauf hinweisen, daß viele Arbeiten in der Vergangenheit so dringend waren und daß es infolgedessen nicht möglich war, die Vorlage früher einzubringen. Es kommt jetzt darauf an — da gebe ich dem Kollegen Arndt recht, wenn auch nicht in der Prozedur —, die Dinge gründlich und rasch zu beraten und den Versuch zu machen, auf einer gemeinsamen Ebene zu einem Abschluß zu kommen.
Auch ist die Frage wichtig, in welche Zeit — strukturell ,gemeint und 'allgemein gesagt — eigentlich diese wichtige und doch sehr einschneidende Gesetzgebung fällt. Ich gehöre zu den Mitgliedern des Hohen Hauses — und das wenden wohl die meisten sein —, die in die Lage gesetzt werden, unfreiwillige Empfänger ostzonaler Zeitungen, der wahrscheinlich von uns allen verabscheuten Ulbricht-Presse, zu se in. Aber es ist nicht uninteressant, diese Presse zu lesen, und Sie werden feststellen, daß gerade diese Gesetzgebung in den letzten Monaten ein Gegenstand besonderer häßlicher Angriffe gewesen ist. Man hat erklärt, daß die Gesetzgebung, die die Bundesregierung auf diesem Gebiet vorgelegt hat, nichts anderes sei als eine Unterstützung des „revanchelustigen Diktatursystems von Konrad Adenauer".
Ich bin sehr froh, daß man es auch in den Andeutungen der Opposition von vornherein abgelehnt hat, sich auf eine solche Basis zu begeben. Es besteht aber kein Zweifel daran und muß hier zum Ausdruck gebracht werden, daß die Dinge von drüben in einer solchen Verzerrung gesehen werden, so daß wir uns schützend vor die Bundesregierung stellen müssen, die nichts anderes tut als das Allernotwendigste, was gegeben sein muß, um die Sicherheit der Bundesrepublik unid die demokratische Ordnung zu gewährleisten.

(Beifall in der Mitte. — Zurufe von der SPD.)

Eine andere Frage, die in diesem Zusammenhang auftaucht, ist natürlich das Problem, in welche strukturelle allgemeine Lage diese Gesetzgebung hineinkommt. Man kann die Frage aufwerfen — wenn man in die Bevölkerung geht —, ob ein Notstandsgesetz im Augenblick in der Bevölkerung auf das notwendige Verständnis stößt. Unsere Wirtschaft kann man ohne Übertreibung als blühend bezeichnen. Die Konjunktur ist sehr hoch, und man kann sogar sagen, sie überschlägt sich in einzelnen Branchen. Der Stand der einschlägigen sozialen Gesetzgebung ist ,durchaus zufriedenstellend, wenn wir auch noch weiter an der Verbesserung für die breiten Schichten der Bevölke-



Dr. Werber
rung arbeiten müssen. Der Wohnungsbau hat in den letzten Jahren stolze Erfolge erzielt. Unsere Städte sehen prachtvoll wiederaufgebaut aus, wenn auch noch Lücken da sind. Ich erinnere an die Großstädte, ich erinnere an die Sportstätten, die errichtet worden sind, an die Schwimmbäder, an die Theater. Wir gehen in der Bundesrepublik dazu über zu versuchen, das neunte und zehnte Schuljahr zu realisieren, um auch unserer Jugend ein besseres Fundament zu geben. Unsere Menschen verbringen die notwendige Erholungszeit darüber sind wir froh, schon wegen ides weiten Blickes, den sie dadurch bekommen — nicht nur im Inland, sondern Lauch im Ausland. Wir befinden uns an den Gestaden der Nordsee, wir befinden uns im Süden. Der Personenkraftverkehr, der Lastkraftverkehr vermehrt sich.

(Lachen bei der SPD.)

— Man mag über die Dinge denken, wie man will; aber es ist sicher, daß auch unser Verkehrswesen große Fortschritte gemacht hat.
Bei dieser Gesamtlage könnte ich mir vorstellen, daß die Bevölkerung sagt: Wo ist die Not? Aus welchem Grund eine Notgesetzgebung? Und doch muß man die Bevölkerung auf den Ernst der Gesamtlage aufmerksam machen.
Die Opposition hat in ihren Ausführungen bei der Besprechung der Notstandsgesetze auf die Vorgänge der Weimarer Republik hingewiesen. Ich halte ets nicht für unrichtig, und ich möchte es nicht ablehnen, daß in diesem Haus auch die Parallelen gezogen werden zu den Vorgängen, die sich in den Jahren bis 1933 auf der Basis des Art. 48 der Weimarer Verfassung abgespielt haben. Es ist schon so, daß der Art. 48 der Weimarer Verfassung mißbraucht worden ist und daß er mit dazu beigetragen hat, das nationalsozialistische System zu konsolidieren und auszubauen.
Meine Damen und Herren, ich wende mich jetzt an die Opposition zur Linken. Wenn wir die Dinge geschichtlich richtig betrachten und uns jener Zeit, sofern es nach dem Lebensalter möglich ist, zurückerinnern, müssen wir feststellen, daß die Dinge, die zur mißbräuchlichen Anwendung des Art. 48 geführt haben, nicht so ganz von ungefähr gekommen sind. Es hat einmal einen Mai des Jahres 1930 gegeben. In diesem Mai des Jahres 1930 war Ihr damaliger Parteifreund Müller (Franken) Reichskanzler. Im Mai 1930 ist seine Koalition geplatzt, weil man sich nicht über ein halbes Prozent Beitrag zur Arbeitslosenversicherung einigen konnte. Ich will das nicht verkleinern, denn in jener Zeit gab es Millionen von Arbeitslosen. Aber aus jener Entscheidung kam dann die Anwendung des Art. 48 der Weimarer Verfassung mit den Notverordnungen. Ich bin fest davon überzeugt: Wenn man das Rad der Geschichte noch einmal zurückdrehen könnte, würden auch Ihre Freunde die Entschlüsse nicht mehr fassen, die damals gefaßt worden sind und über die Müller (Franken) später gestorben ist, nachdem er die Entwicklung sah, die diese Entschlüsse hervorgerufen haben.
Warum sage ich das? Nicht um irgendwelche bitteren Gefühle zu erwecken! Wir sind allzumal Sünder. Ich weiß sehr wohl, was das Ermächtigungsgesetz war. Ich weiß sehr wohl, daß viele, die damals dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt haben, es nachher bitter bereut und die Folgen am eigenen Leibe gespürt haben. Aber wenn wir diese Gesamtsituation erkennen, dann dürfte es uns doch nicht so sehr schwer sein, eine Basis zu finden, auf der wir eine Lösung erarbeiten, mit der wir vor der Zukunft, mag sie bringen was sie will, bestehen können.
Nun, meine Damen und Herren, darf ich folgendes dazu sagen. Ich gehöre zu denjenigen, die regelmäßig die „Wochenzeitung der Juden" lesen, die von dem von mir sehr geschätzten Verleger Marx in Düsseldorf herausgegeben wird. Ich habe in dieser Zeitschrift immer mit Interesse die Entwicklung des jungen Staates Israel verfolgt — ich selbst habe nicht die Ehre gehabt, im Staate Israel zu sein; aber man kann sich ja auch aus Literatur und aus Zeitungen ein Bild machen —, und ich muß eigentlich sagen: ich bewundere dieses junge Land, wie es seine Kräfte und seine Menschen zusammenfaßt. Es befindet sich ja auch in schwieriger Lage, und es hat mehr Gegner um sich herum, als ihm lieb ist, und zwar Gegner, die nicht immer vornehm in der Wahl ihrer Mittel sind. Wie in diesem jungen Land — das wird mir doch gerade von jenen bestätigt werden, die aus dem deutschen Volke die Ehre gehabt haben, schon drüben zu sein — die Kräfte zusammengefaßt werden, wie der Notdienst der Frauen eingerichtet wird, wie alle Kräfte zusammengefaßt werden auch gegen eventuelle Schwierigkeiten, die sich gegen diesen Staat von außen und innen ergeben, das ist doch ein rühmenswertes Bild, und ich benutze diese Gelegenheit, darauf aufmerksam zu machen, daß das auch für uns ein Vorbild sein sollte, in diesen großen Fragen, die alle angehen und von denen auch Herr Arndt gesprochen hat, uns zu finden.
Nun etwas zur Praxis dieser Gesetzgebung, so wie sie von der Bundesregierung vorgelegt ist. Wir sind weit davon entfernt — und möchten das hier zum Ausdruck bringen —, daß wir etwa alle Artikel und alle Paragraphen, die in diesem Notrecht enthalten sind, sozusagen unbesehen zu unserem eigenen Denken machen würden. Aber wir danken der Bundesregierung und wir danken ihrem Minister, daß er trotz der Bundestagswahl in einem Jahr und der daraus resultierenden Schwierigkeiten den Mut gefunden hat, mit dieser schwierigen und einschneidenden Gesetzgebung vor dieses Hohe Haus zu treten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Der Bundesrat hat eine Reihe von Änderungsvorschlägen gemacht. Einer dieser Vorschläge bezieht sich auf den Notstandsausschuß. Ich möchte hier ausdrücklich sagen: Es ist uns sehr wohl bekannt, daß Ministerpräsidenten oder Innenminister der CDU an diesen Anträgen mitgearbeitet haben, und wir sehen darin auch ein Beispiel eines Entgegenkommens und einer Mitarbeit positiver Art, die Sie honorieren sollten, Herr Arndt.



Dr. Werber
Ich bin auch nicht derjenige, der von vornherein etwa sagen würde: „Dieser Notstandsausschuß, wie ihn der Bundesrat vorgeschlagen hat, ist für uns unannehmbar", obwohl ich der Meinung bin, daß, wenn elf Mitglieder dieses Notstandsausschusses frei gewählte Abgeordnete sind, der Bundesrat natürlich nicht erwarten kann, daß elf andere Mitglieder dieses Ausschusses etwa Beamte sind. Das ist eine Basis, die für uns nicht annehmbar ist.

(Abg. Jahn [Marburg] : Vermittlungsausschuß!)

— Ich danke Ihnen für den Zwischenruf. Der Vermittlungsausschuß ist deswegen nicht ohne weiteres mit dem „Notstandsausschuß" vergleichbar, Herr Kollege Jahn, weil der Vermittlungsausschuß nicht endgültig beschließt — Bundestag und Bundesrat beschließen —, während der Vorschlag des Bundesrates eigentlich will, daß der Notstandsausschuß beschließt. Das ist doch ein wesentlicher Unterschied.
Nun möchte ich ein heißes Eisen berühren und auf ein Thema eingehen, das Sie, Herr Kollege Arndt — von Ihrem Standpunkt aus selbstverständlich mit Begründung — hier vorgetragen haben. Das ist die Bestimmung in dem Entwurf der Grundgesetzänderung, die den Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes und damit die Gewerkschaften tangiert.
Dazu eine ganz klare Stellungnahme! Ich für meine Person halte den Änderungsantrag, den der Bundesrat zu dieser Frage gestellt hat, durchaus für eine Grundlage, über die man diskutieren kann und stehe auf dem Standpunkt, daß diese Notgesetzgebung in keiner Weise an die Freiheit der Sozialpartner rütteln darf. Wenn ich aber diese Erklärung hier abgebe — und bei der Arbeit im Ausschuß werden Sie erkennen, daß wir in diesen Dingen sehr aufgeschlossen mit Ihnen sprechen werden —, dann darf ich doch auch einer anderen Sorge Ausdruck geben. Ich will nicht die berühmte Frage der „Unterwanderung" hier vorbringen. Ich bin mir völlig klar darüber, daß jenes Regime, das wir aile verurteilen, nach allen Seiten zu unterwandern sucht. Es wäre eine einseitige Betrachtung, etwa anzunehmen, daß der Kreml nur nach einer Seite unterwandert. Diese Unterwanderung mit den Tausenden von Agenten ist leider eine Erscheinung, die für unseren Verfassungsschutz eine schwere Aufgabe der Gegenwart und der Zukunft bildet. Ich muß etwas ganz anderes sagen: Wir sind von Schmerz erfüllt, Herr Kollege Arndt, wenn wir gewisse Entwicklungen im DGB sehen. Wir haben in diesem Hohen Hause — wie ich sehe, sind die Herren sogar im Saal — zwei Abgeordnete der CDU, alte Gewerkschaftler, Männer, die auch hauptberuflich in der Gewerkschaft tätig sind, Männer, die ein ganzes Leben auf dem Gebiet der Arbeiterwohlfahrt oder der Gewerkschaft gearbeitet haben, die es angeht. Diese Männer haben in Anwendung des Grundgesetzes, das ihnen die absolute Gewissensfreiheit garantiert, bei Abstimmungen im Bundestag über eine bestimmte Gesetzgebung, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will, dieselbe Haltung eingenommen wie ihre Fraktion. Die Fraktion hatte sie nicht in irgendeiner Weise darauf festgelegt, sondern es war ihre eigene Entscheidung. Was ist geschehen? In den entsprechenden Delegiertenversammlungen im Deutschen Gewerkschaftsbund wurde Antrag auf Ausschluß dieser Männer gestellt, weil sie im Bundestag eine bestimmte Entscheidung mitgefällt hatten.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, es gibt Pannen, und ich denke ,gar nicht daran, die SPD-Fraktion dafür verantwortlich zu machen. Aber Sie müssen doch Verständnis dafür haben, wenn wir uns sagen, da müssen doch radikale Strömungen sein,

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

daß man in einer Gewerkschaftsdelegiertenversammlung Männer deswegen ausschließen will, weil sie hier im Bundestag von ihrem verfassungsmäßig garantierten Recht Gebrauch gemacht haben.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD. — Abg. Erler meldet sich zu einer Zwischenfrage.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Dr. Werber, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Erler? — Herr Abgeordneter Erler!