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ID0312416700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 124. Sitzung Bonn, den 28. September 1960 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Dr. Becker, Jahn und Rasch 7159 A Die Abg. Rodiek, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Altvater treten in den Bundestag ein 7159 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. von Haniel-Niethammer, Brand, Frau Welter, Heye, Dr. Steinmetz, Felder, Dr. Königswarter, Dr. Burgbacher, Keller und Dr. Atzenroth . . . . . . . . 7160 A Begrüßung einer Delegation des Irischen Parlaments 7173 B Übertritt der Abg. Frau Kalinke, Dr. von Merkatz, Dr. Preiß, Dr. Preusker, Probst (Freiburg), Dr. Ripken, Dr.-Ing. Seebohm, Dr. Schild und Dr. Steinmetz von der Fraktion der Deutschen Partei zur Fraktion der CDU/CSU 7173 C Konstituierung der Gruppe Deutsche Partei 7173 C Wahl des Abg. Dr. Dehler zum Vizepräsidenten Dr. Mende (FDP) . . . . . . . 7174 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von Ghana . . . . . . . . . . . 7180 A Fragestunde (Drucksachen 2077, zu 2077) Frage des Abg. Dr. Arndt: Unterbringung des Bundesverfassungsgerichts Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 7162 B Frage des Abg. Ritzel: Steuerverpflichtungen deutscher Benzingesellschaften Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7162 D, 7163 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7163 A, B Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Zollbescheide für Mineralöl Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7163 B Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Beförderungsmöglichkeiten im mittleren Dienst der Zollverwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7163 C, 7164 A, B Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 7164 A Lulay (CDU/CSU) . . . . . . . 7164 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Zahl der Beamten und Angestellten der Arbeitsämter Blank, Bundesminister 7164 C, D, 7165 A Dr. Kohut (FDP) . . . . 7164 D, 7165 A Frage des Abg Dr. Arndt: Rechtsansprüche der Witwe des Generalmajors Hellmuth Stieff Blank, Bundesminister . . . . 7165 B Dr. Arndt (SPD) 7165 B Frage des Abg. Kalbitzer: Geldbuße wegen Herausschmuggelung eines Fremdenlegionärs Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7165 C, D, 7166 A Kalbitzer (SPD) . . . . 7165 D, 7166 A Frage des Abg. Hackethal: Bundesbahnstrecken in den Zonenrandgebieten Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7166 B, C Ritzel (SPD) 7166 C Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Auflösung einer Schiffswerft am Bodensee Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7166 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Verwendung von vorfabrizierten Häusern im Wohnungsbau für Bundesbedienstete Lücke, Bundesminister 7166 D, 7167 B, C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 7167 A, B Frage des Abg Dr. Brecht: Rechtsverordnung über die Berechnung der Mietbeihilfen Lücke, Bundesminister . . . . 7167 C, D, 7168 A, B, C Dr. Brecht (SPD). . 7167 D, 7168 A Wittrock (SPD) . . . . . . . 7168 B, C Frage des Abg. Dr. Brecht: Kosten der „Wohnfibeln" Lücke, Bundesminister . . . . 7168 C, D, 3169 A, B, C, D, 7170 A Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 7168 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 7169 A Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7169 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 7169 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7169 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7169 D Neumann (SPD) . . . . 7169 D, 7170 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 7170 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Unterbringung der Deutschen Botschaft in Wien 7170 A Fragen des Abg. Seuffert: Gaskammer im KZ Dachau Dr. Carstens, Staatssekretär 7170 B, C, D, 7171 A, B, C, D Seuffert (SPD) . . . . 7170 D, 7171 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7171 A von Lindeiner-Wildau (CDU/CSU) . 7171 B Graf Adelmann (CDU/CSU) . . . . 7171 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 7171 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Amtspflichtverletzungen von Notaren Schäffer, Bundesminister . . . . 7171 D Frage des Abg. Müller-Hermann: Reform des Verkehrsstrafrechts Schäffer, Bundesminister . . . . . 7172 A Frage des Abg. Neumann: Strafverfahren gegen Staatssekretär Klopfer Schäffer, Bundesminister . . 7172 B, C, D Neumann (SPD) 7172 B, C Jahn (Marburg) (SPD) 7172 C Frage des Abg Jahn (Marburg) : Doppelte Akten bei Untersuchungshaft Schäffer, Bundesminister . 7172 D, 7173 B Jahn (Marburg) (SPD) 7173 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7173 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 1800) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 III Entwurf eines Notdienstgesetzes (Drucksache 1806) — Erste Beratung — und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes (Drucksache 2045) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7174 D, 7185B, 7215 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 7180 A, 7223 B Dr. Kanka (CDU/CSU) . . 7185 D, 7224 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7190 D Dr. Arndt (SPD) . . . . 7194 A, 7222 B Dr, Werber (CDU/CSU) 7198 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7203 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7209 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . 7210 D Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 7212 B Jahn (Marburg) (SPD) 7224 B Rasner (CDU/CSU) 7225 A Erler (SPD) 7225 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 7226 D Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels über die Luftverkehrsverwaltung in das Grundgesetz (Drucksache 1534) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1961) — Zweite und dritte Beratung — Wittrock (SPD) 7214 C Entwurf eines Gesetzes über die Entschwefelung flüssiger und gasförmiger Brennstoffe (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 1980) — Erste Beratung — 7227 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache 1910) — Erste Beratung — . . . . . 7227 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und des Gerichtskostengesetzes (Drucksache 1892) — Erste Beratung — 7228 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (SPD) (Drucksache 1974) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7228 B Entwurf eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen (Bundes-Seuchengesetz) (Drucksache 1888) — Erste Beratung — 7228 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Jaeger, Merten, Lenze [Attendorn], Matzner u. Gen.) (Drucksache 1990) — Erste Beratung — 7228 B Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 29. Mai 1959 über den vorläufigen Beitritt Israels zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 1993) — Erste Beratung — 7228 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Neunten Protokoll vom 22. November 1958 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Finnland) (Drucksache 1994) — Erste Beratung — 7228 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 2044) — Erste Beratung — 7228 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts (Drucksache 2052) — Erste Beratung — . . . . . 7228 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1960 mit der Französischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben usw. (Drucksache 2061) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 7228 D Entwurf eines Gesetzes über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 1535) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Verkehrsausschusses (Drucksachen 2075, 2002) — Zweite und dritte Beratung - . . . . . . . 7229 A Antrag betr. Rüdesheimer Verkehrsproblem (Abg. Arndgen, Mischnick, Wittrock, Schmitt-Vockenhausen, Müller-Hermann, Dr. Willeke u. Gen.) (Drucksache 1985) 7229 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1958 (Drucksache 1922) . 7229 C Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksache 2025) 7229 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Frankfurt (Main) (Drucksache 2013) 7229 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft der ehem. Walterwerke, Ahrensburg in Holstein (Drucksache 2033) 7229 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehem. Luftwaffenübungsplatzes Ahrbrück (Drucksache 2036) 7230 A Nächste Sitzung 7230 C Anlagen........... 7231 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 7159 124. Sitzung Bonn, den 28. September 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 28. 9. Altmaier * 30. 9. Dr. Atzenroth 28. 9. Balkenhol 30. 9. Bauer (Würzburg) * 30. 9. Frau Bennemann 30. 9. Berger 28. 9. Berkhan 30. 9. Birkelbach 30. 9. Fürst von Bismarck * 30. 9. Blachstein * 30. 9. Corterier * 30. 9. Dr. Dahlgrün 30. 9. Dr. Dollinger 28. 9. Dowidat 30. 9. Enk 30. 9. Dr. Friedensburg 30. 9. Dr. Furler * 30. 9. Gerns,* 30. 9. Dr. Gossel 28. 9. Haage 30. 9. Hackethal 28. 9. Hahn 30. 9. Dr. Harm * 30. 9. Dr. Hesberg 30. 9. Höfler * 30. 9. Frau Dr. Hubert * 30. 9. Hübner 28. 9. Jacobs * 30. 9. Keller 30. 9. Dr. Kliesing (Honnef) * 30. 9. Kriedemann 28. 9. Kühn (Bonn) 28. 9. Kühn (Köln) * 30. 9. Lücker (München) 30. 9. Maier (Freiburg) 30. 9. Maucher 28. 9. Frau Dr. Maxsein * 30. 9. Dr. Mende * 30. 9. Dr. Meyer (Frankfurt) * 30. 9. Paul * 30. 9. Peters 30. 9. Frau Pitz-Savelsberg 30. 9. Dr. Preusker 30. 9. Frau Dr. Rehling * 30. 9. Frau Renger * 30. 9. Rimmelspacher 28. 9. Ruhnke 30. 9. Schröder (Osterode) 30. 9. Schultz 30. 9. Schütz (München) * 30. 9. Seidl (Dorfen) * 30. 9. Dr. Serres * 30. 9. Dr. Toussaint 28. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wacher 28. 9. Wagner 30. 9. Dr. Wahl * 30. 9. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 30. 9. Wehner 28. 9. Werner 28. 9. Wilhelm 28. 9. Dr. Zimmer * 30. 9. Zoglmann 30. 9. Zühlke 30. 9. b) Urlaubsanträge Bals 15. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Dr. Böhm 22. 10. Frau Brauksiepe 9. 10. Demmelmeier 7. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 9. 10. Draeger 9. 10. Dr. Gradl 9. 10. Frau Herklotz 9. 10. Heye 9. 10. Höcherl 9. 10. Jürgensen 31. 10. Dr. Kempfler 9. 10. Dr. Kopf 9. 10. Krammig 31. 10. Lermer 15. 10. Majonica 9. 10. Dr. Menzel 22. 10. Merten 9. 10. Pohle 31. 10. Reitzner 9. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 10. Schmidt (Hamburg) 9. 10. Schneider (Bremerhaven) 9. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 4. 10. Struve 9. 10. Wienand 9. 10. Frau Wolff 10. 10. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 1. Juli 1960 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 221. Sitzung am 1. Juli 1960 beschlossen * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates. 7232 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 1960 verabschiedeten Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1960 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1960) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Verzicht des Bundesrates auf eine Antragstellung gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes beinhaltet keine Anerkennung der Richtigkeit des Ausweises der Rücklage der Kreditanstalt für Wiederaufbau ,aus Mitteln des ERP-Sondervermögens', wie sie in der als Anlage beigefügten Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens per 31. März 1959 (Aktiva C ,Sonstige Forderungen', Ziffer 4, ,gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau — Sondereinlage —) enthalten ist." Dr. Röder Bonn, den 1. Juli 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 24. Juni 1960 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pusch, betreffend Rückgabe der in Westdeutschland lagernden Bücher der ehemals Preußischen Staatsbibliothek an Berlin (Fragestunde der 121. Sitzung vom 29. Juni 1960, Drucksache 1957) : Auf den Zeitpunkt der Rückführung der zur Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" gehörigen Kulturgüter nach Berlin hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Die Entscheidung trifft der Stiftungsrat. Ich habe in der letzten Fragestunde über den Stand der Bund-Länder-Verhandlungen über das Inkrafttreten der Satzung für die Stiftung berichtet. In Vertretung: Dr. Anders Anlage 4 Schriftliche Begründung der Abgeordneten Frau Korspeter zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 1974). Meine Fraktion legt dem Hause den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Regelung des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes vor, in dem die Bestimmungen über die Anerkennung der aus der SBZ geflüchteten Deutschen als Sowjetzonenflüchtlinge festgelegt sind. Während im Bundesvertriebenengesetz allen Vertriebenen ein eindeutiger Status gegeben wurde, nach dem jeder, der die Vertreibungsgebiete verlassen muß, auch als Vertriebener anerkannt wird und Rechte und Vergünstigungen als Vertriebener in Anspruch nehmen kann, ging man bei den Deutschen, die aus der Zone in die Bundesrepublik flüchteten, im Gegensatz zu dem allgemeinen Vertriebenen-Schicksal vom Einzel-Schicksal aus. Diese Betrachtungsweise führte dazu, daß die Fluchtgründe für die Anerkennung als SBZ-Flüchtling maßgeblich wurden und daß diese Fluchtgründe einer Bewertung unterzogen wurden. Im § 3 des Bundesvertriebenengesetzes wird daher bestimmt, daß nur solche Deutschen als SBZ-Flüchtlinge anzuerkennen sind, die aus der Zone flüchten mußten, „um sich einer von ihnen nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen", mit der Ergänzung durch die Novelle zum Bundesvertriebenengesetz vom 18. 8. 1957, daß „eine besondere Zwangslage auch bei einem schweren Gewissenskonflikt gegeben ist." Nach dieser Begriffsbestimmung gelten nur die Deutschen aus der Zone als SBZ-Flüchtlinge in eigentlichen Sinne, die die Anerkennung nach § 3 des Bundesvertriebenengesetzes erhalten, und nur sie können Rechte und Vergünstigungen aus der Flüchtlingsgesetzgebung in Anspruch nehmen. Dabei war die Absicht unverkennbar, nur einen relativ eng begrenzten Personenkreis als SBZ-Flüchtlinge im engeren Sinne anzuerkennen und ihnen die Vergünstigungen, die sich aus der Flüchtlingsgesetzgebung ergeben, zuzugestehen. Jedenfalls sind von den rund 4 Millionen Deutschen, davon 21/2 Millionen seit 1950, die aus der Zone in die Bundesrepublik gekommen sind, nur rund 560 000 anerkannte SBZ-Flüchtlinge. Schon bei den Beratungen des Bundesvertriebenengesetzes waren diese Bestimmungen umstritten und konnten nicht befriedigen. Sehr bald nach Erlaß des Bundesvertriebenengesetzes zeigte sich, daß man mit diesen gesetzlichen Regelungen den tatsächlichen Gegebenheiten der seit Kriegsende ununterbrochenen Flucht aus der SBZ in keiner Weise Rechnung tragen konnte. Darüber hinaus hat die Fassung der gesetzlichen Bestimmungen, die eine Anzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthält — wie die Begriffe „nicht zu vertreten", „durch die politischen Verhältnisse bedingt", „besondere Zwangslage" —, dazu geführt, daß die über die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtlinge entscheidenden Verwaltungsbehörden vielfach überfordert wurden und demzufolge Entscheidungen treffen mußten, die häufig weder der Entwicklung der Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 7233 politischen Verhältnisse in der SBZ noch den persönlichen Schicksalen des einzelnen ausreichend gerecht werden. Auch die Rechtsprechung zum § 3 ist in den vergangenen Jahren einen Weg gegangen, der dieser Entwicklung nicht immer Rechnung trug und der häufig mit der Absicht des Gesetzgebers kaum noch im Einklang zu sein scheint. Einige Auszüge aus neueren und neuesten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts machen es deutlich. Dort heißt es z. B.: „Der Sowjetzonenflüchtling hat in der Regel die besondere Zwangslage zu vertreten, die für ihn durch einen bewußten Verstoß gegen wirtschaftslenkende Vorschriften entstanden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Vorschriften etwa wegen der Art ihres Zustandekommens oder ihrer Anwendung oder ihrer wirtschaftspolitischen Zielsetzung rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht entsprechen." „Für die Entscheidung der Frage, ob die Folgen eines solchen Verstoßes zu vertreten sind, ist es unerheblich, ob die Strafe, die durch die Vorschriften angedroht wird oder die durch den Verstoß im Einzelfall erwartet werden muß oder die bereits verhängt worden ist und verhältnismäßig hoch oder aus sonstigen Gründen mit rechtsstaatlichen Begriffen nicht vereinbar ist." „Das Bundesvertriebenengesetz mutet es also der mitteldeutschen Bevölkerung zu, diese Verhältnisse in Kauf zu nehmen und ihrer ungeachtet in der sowjetischen Besatzungszone zu bleiben." „Dem Gesetzgeber war die politische, wirtschaftliche und soziale Bedrängnis bekannt, die auf ihnen (den Bewohnern der SBZ) lastet; gleichwohl hat er durch die Fassung des § 3 BVFG der Erwartung Ausdruck gegeben, daß die Bevölkerung die Opfer und Einschränkungen, ,die mit dieser allgemeinen Bedrängnis verbunden sind, auf sich nimmt und am bisherigen Wohnsitz ausharrt." „Eine solche Tat mag ihr (der Klägerin) in menschlicher Hinsicht zur Ehre gereichen; dennoch hat sie deren Folgen zu vertreten. Da, wie gesagt, dem Bundesvertriebenengesetz der Gedanke zugrunde liegt, daß die Bewohner der sowjetischen Besatzungszone grundsätzlich in ihrer Heimat bleiben sollen, widerspricht seinen Zielen auch ein — oder unter Strafandrohung verbotenes — Verhalten, .das 'zwar nach rechtsstaatlichen Maßstäben rechtmäßig und vielleicht sogar menschlich erfreulich ist, bei dem aber der angestrebte und erreichbare Erfolg in offenbarem Mißverhältnis zu dem Umstande steht, daß der Täter wegen dieses Verhaltens mit großer Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen zu erwarten hat, die ihn zur Flucht nötigen werden." Es mag dahingestellt bleiben, ob und inwieweit man der Verwaltung oder der Rechtsprechung einen Vorwurf ,dahingehend machen kann, daß sie den Willen des Gesetzgebers nicht ausreichend berücksichtigt habe. Zweifellos, das muß mit allen Nachdruck gesagt werden, ist diese Entwicklung nicht zuletzt auf die Problematik der Bestimmun gen des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes selbst zurückzuführen. Es kann unseres Erachtens keinem Zweifel unterliegen, daß die derzeitigen Bestimmungen des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes nicht mehr dier Entwicklung der politischen Verhältnisse zwischen den beiden Teilen Deutschlands entspricht. Insbesondere erscheint es uns heute weder menschlich, noch sozial, noch politisch vertretbar, jene Deutschen, die auf Grund der Entwicklung in der SBZ und der dortigen allgemeinen Zwangslage Zuflucht in der Bundesrepublik suchen, unterschiedlich zu behandeln; das heißt etwa, sie praktisch fast alle über das Notaufnahmeverfahren als „Flüchtlinge" aufzunehmen, aber dann später, wenn sie in der Bundesrepublik Aufnahme gefunden haben, nur eine geringe Zahl von diesen „Flüchtlingen" als Sowjetzonenflüchtlinge anzuerkennen. Dies gilt um so mehr, als die Bundesrepublik grundsätzlich den Standpunkt der Freizügigkeit zwischen beiden Teilen Deutschlands vertritt und den Deutschen aus der SBZ im Grundsatz die gleichen Rechte gewährt, wie 'den in der Bundesrepublik ansässigen Deutschen. Der § 3 des Bundesvertriebenengesetzes sollte deshalb eine Fassung erhalten, die sicherstellt, daß jeder Deutsche aus der SBZ, der in der Bundesrepublik Zuflucht sucht, als Sowjetzonenflüchtling anerkannt wird. Eine solche Fassung würde nicht nur dem Grundsatz der Freizügigkeit zwischen beiden Teilen Deutschlands und der Gleichberechtigung dieser Deutschen entsprechen, sondern gleichzeitig auch eine Gleichstellung mit jenen Vertriebenen herbeiführen, die nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen als Aussiedler aus den Vertreibungsgebieten in die Bundesrepublik kommen und hier entsprechende Aufnahme finden. Selbstverständlich wird dabei nicht außer Acht gelassen werden dürfen, daß unter den aus der sowjetischen Besatzungszone geflohenen Deutschen sich, wenn auch in verhältnismäßig geringer Zahl, Personen befinden, die dem totalitären Regime in der SBZ in erheblicher oder bedenklicher Weise Vorschub geleistet, oder die in der SBZ gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit verstoßen haben oder aber die SBZ nur verlassen haben, um sich dort den Folgen einer auch nach rechtsstaatlicher Auffassung strafbaren Handlung zu entziehen. Für solche Fälle geht unser Antrag in der Neufassung der Bestimmungen des § 3 davon aus, eine Versagung der Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling festzulegen. Eine Neufassung des § 3 mit dem Ziel der Anerkennung der großen Masse aller jener Deutschen ais Sowjetzonenflüchtlinge, die aus achtenswerten Gründen die Zone verlassen haben, wird schließlich auch berücksichtigen müssen, ob und in welchem Umfang allen diesen Deutschen jetzt noch die besonderen materiellen Vergünstigungen gewährt werden können, die für Sowjetzonenflüchtlinge vorgesehen sind. Obwohl diese Vergünstigungen an sich nicht übermäßig umfangreich sind, würde jedoch zum Beispiel die nachträgliche Gewährung etwa der Hausratshilfe aus dem Härtefonds des § 301 7234 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 LAG an alle Sowjetzonenflüchtlinge im Sinne der erstrebten Änderung des § 3 BVFG nicht nur einen erheblichen finanziellen Aufwand erfordern, sondern in einer großen Zahl von Einzelfällen auch nicht mehr als berechtigt erscheinen, und zwar in jenen Fällen, in denen diese Sowjetzonenflüchtlinge bereits aus eigener Kraft oder durch andere Hilfen einen erträglichen Lebensstandard erzielt haben. Es ist deshalb vorgesehen, daß derartige Leistungen noch nicht in das wirtschaftliche und soziale Leben in einem nach ihren früheren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen zumutbaren Maße im Sinne des § 13 des Bundesvertriebenengesetzes eingegliedart sind. Wir hoffen sehr, daß von keiner Seite in der Richtung argumentiert wird, daß eine solche Änderung des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes unausweichlich eine Sogwirkung zur Folge haben könne. Ich möchte von vornherein bereits darauf hinweisen, daß sich aus Veröffentlichungen des Bundesministeriums eindeutig ergibt, daß sich der Zustrom aus der SBZ nach Wegfall der hohen Ablehnungsquote im Aufnahmeverfahren keineswegs verstärkt hat, und daß eine graphische Darstellung des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte die Flucht aus der SBZ als eine Folge der dortigen politischen und sozialen Verhältnisse dargestellt hat. Damit hat das Ministerium selbst dokumentiert, daß die Fluchtzahlen nicht auf besseren Betreuungsmaßnahmen in der Bundesrepublik beruhen, sondern von Maßnahmen innerhalb der Zone abhängig sind. Wir sollten deshalb in dieser Zeit auf Grund der politischen Entwicklung und der Erfahrungen damit aufhören, von einer Sogwirkung zu sprechen. Die Forderung, eine Änderung der gesetzlichen Grundlage für den Flüchtling anzustreben, wird in immer stärkerem Maße von vielen Seiten seit langer Zeit gefordert. Wir bedauern, daß dem Hause von Seiten des zuständigen Ministeriums bislang noch keine Reformvorschläge vorgelegt wurden. Mit Verwaltungsmaßnahmen, mit Verordnungen, mit Richtlinien und Anweisungen können wir dieses Problem nicht entscheidend beeinflussen, können wir auch den Menschen aus der Zone, die auf Grund ,der politischen Entwicklung — und ich möchte noch einmal sagen, auf Grund der politischen Zwangslage, in der sich alle Menschen in der Zone befinden — nicht mehr gerecht werden. Wir sollten endlich damit aufhören, die unnatürliche Aufteilung in die große Masse der nicht Anerkannten und die kleine Gruppe der Anerkannten fortzusetzen, weil sie nicht nur als unbefriedigend angesehen werden muß, sondern weil sie von den Betroffenen als ungerecht empfunden und weil sie auch der politischen Situation nicht gerecht wird. Die Situation zwingt deshalb zu neuen grundsätzlichen Überlegungen des Problems und zwingt uns zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen des bestehenden Flüchtlingsrechtes. Frau Korspeter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Arndt.


Rede von Dr. Adolf Arndt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rede meines Fraktionskollegen Friedrich Schäfer ließ keinen Zweifel daran, daß die deutsche Sozialdemokratie das Problem einer Notstandsregelung als eine ernste, tiefernste Frage, als eine Lebensfrage der Nation ansieht. Es geht sogar um mehr als um die Notstandsregelung im einzelnen; es geht um die Probe und den Beweis, ob das Parlament, ja ob die Demokratie es fertig bringt, sich in einer solchen Frage rechtzeitig und in einer geeigneten Weise zu einigen und zu zeigen, daß sie fähig ist, mit solchen Grundproblemen unseres Volkes und Staates von sich aus fertig zu werden.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Ich kann nicht verstehen, daß der Herr Kollege Kanka heute von der Schönwetterperiode gesprochen hat. Wenn Sie sich umsehen, Herr Kollege Kanka , dann scheint mir — und ich glaube, das sollte unser aller Auffassung sein — der Horizont der Politik in allen Himmelsrichtungen verdüstert und voller Gefahren. Ich meine, daß im gegenwärtigen Augenblick nicht fast alle Staatsmänner der Welt zu den Vereinten Nationen nach New York gefahren wären, wenn sie nicht eine Bedrohung der Weltexistenz gegenwärtig für möglich hielten. Das sollten auch wir uns bei diesen Verhandlungen und diesen Auseinandersetzungen vor Augen halten.
Ich kann mich des beklemmenden Eindrucks nicht erwehren, als ob manches in Ihrer Rede, Herr Kollege Kanka, und auch manches in dem, was der Herr Bundesminister des Innern heute vormittag gesagt hat, dieser Lage und dieser Aufgabe nicht ganz gerecht werde. Ich denke da beispielsweise an die schnippische Bemerkung des Herrn Bundesinnenministers, ob wir uns schon im Ausnahmezustand befänden. Ich denke auch bei Ihnen, Herr Kollege Kanka, an die Belehrungen — die wir gar nicht nötig haben — darüber, daß in einer Demokratie Minderheit und Mehrheit zu wechseln pflegen. Uns liegt es gänzlich fern, uns als ewige Minderheit und Opposition zu empfinden. Ich glaube, die Anzeichen der Nervosität sind bei Ihrem Parteivorsitzenden — denken Sie an die Rede von gestern und an die letzten Tage! — größer als bei uns.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Rösing: Voller Optimismus!)

Wenn ich meine, daß nicht alles, was hier heute vormittag gesagt worden ist — gewiß, man kann nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen —, diesem tiefen und bitteren Ernst der Frage, die vor uns steht, gerecht geworden ist, so denke ich dabei auch daran, daß Sie, Herr Kollege Kanka, glaubten, Ihre Ausführungen einleiten zu müssen mit dem Gespenst des Beispiels, wie es denn sein würde, wenn bei uns ein vom Kreml angezettelter politischer Generalstreik stattfände. Nun, ich will nicht untersuchen, ob dann, wenn es zu diesem Äußersten je kommen sollte — was der Himmel verhüten möge —, noch irgendeine Notstandsregelung, die auf dem Papier steht, etwas helfen würde. Das ist es nicht, was mich daran zu stutzig und bedenklich macht. Aber sind Sie sich klar gewesen, Herr Kollege Kanka, daß Sie, da ja ein politischer Generalstreik nicht ohne die Mehrheit der Arbeiterschaft oder der Angestelltenschaft geführt werden kann, damit der deutschen Arbeiterschaft und der deutschen Angestelltenschaft unterstellt haben, überhaupt in dieser Richtung anfällig zu sein?

(Beifall bei der SPD.)

Ich empfinde das, was Sie da gesagt hab en, ausgesprochen als eine Beleidigung der Menschen, von denen Sie geredet haben.

(Beifall bei ,der SPD.)

Mit solchen Beispielen kann man die Dinge nicht meistern. Das erweckt höchstens peinliche geschichtliche Erinnerungen. Denn ich kann mich, wie Herr Kollege Schäfer schon ,gesagt hat, aus den letzten 40 Jahren deutscher Arbeiterbewegung und Gewerkschaftsbewegung nicht erinnern, daß jemals die Demokratie von jener Seite her in Gefahr gewesen ist. Ich erinnere aber mich noch sehr deutlich daran, daß es vor 1933 ausgesprochen politische Aussperrungen gegeben hat, zum Beispiel bei der Meidericher Hütte in Duisburg-Meiderich, um die Arbeitslosigkeit zu verschärfen, weil gewisse Leute auf die Versprechungen spekulierten, daß, wie man ihnen gesagt hat, dann hundert Jahre lang keine Wahlen mehr in Deutschland stattfinden würden.

(Beifall bei der SPD.)

Herr Kollege Kanka, Sie haben etwas hochfahrend gemeint, ich hätte es dann eben nicht verstanden. Ich befürchte, ich habe eine Bemerkung oder das, was so bei ihr mitschwang, leider zu gut verstanden. Denn das, was Sie da ausführten, kam doch auf die Vorstellung heraus, daß eine Minderheit der Guten durch ,das Notstandsrecht befähigt werden sollte, eine Art Diktatur über die Mehrheit



Dr. Arndt
der Bösen auszuüben, und ich warne Sie vor solchen Gedanken.

(Beifall bei der SPD.)

Gewiß, ich gebe Ihnen das eine zu, und das haben wir ja in der Weimarer Zeit erlebt:

(Abg. Dr. Kanka: Na also!)

Eine Demokratie ohne Demokraten kann nicht
existieren. Aber das ist kein Fehler der Demokratie;
das ist ein Fehler derer, die nicht Demokraten sind,

(Zustimmung bei der SPD)

und ohne Demokraten können Sie keine Demokratie machen. Sie können nicht sagen: Ja, die Demokratie ist gefährlich; dia können sich negative und antidemokratische Mehrheiten bilden. Davor schützt uns ja schon oder sollte uns schützen der aktive und Gott sei Dank militante Artikel im Grundgesetz, der es ermöglicht, verfassungswidrige und verfassungsfeindliche Parteien rechtzeitig zu verbieten, damit eis gar nicht erst zu der Situation einer negativen und antidemokratischen Mehrheit im Parlament kommt.
Ich will mich nicht auf das einzelne der Regierungsvorlage einlassen, denn ich glaube, dazu hat mein Fraktionskollege Schäfer als Sprecher meiner Fraktion heute morgen schon das Hinreichende gesagt. Ich will mich jetzt dieser etwas schnippischen Frage des Herrn Bundesinnenministers zuwenden, ob wir uns den schon im Ausnahmezustand befänden, d. h. wie er es ausdrückte, ob wir vom Wege abwichen, den das Grundgesetz für den Verlauf solcher Beratungen vorgeschrieben habe oder nicht. Nun, das Grundgesetz sagt im Gegensatz zur Weimarer Verfassung eins ausdrücklich, nämlich, daß dieser unser Staat eine Demokratie ist — das Wort fehlt erstaunlicherweise in der Weimarer Verfassung —, und es sagt weiterhin, daß die politischen Parteien berufen sind, den politischen Willen des deutschen Volkes mitzuformen. Daraus ergibt sich, und zwar ganz legitim nach dem Sinn und Geist der Verfassung, daß aus dem Wesen der Aufgabe heraus folgt, wie man solche Aufgaben anzufassen hat, nämlich daß man hier nicht von „Instrumenten" reden sollte, wie das der Herr Bundesinnenminister getan hat, und auch nicht auf idem unbestritten bestehenden, aber formalen Recht der Gesetzesinitiative beharrt, sondern daß man sich doch dem Wesen der Aufgabe nach klarmachen muß, wie denn eine Verfassungsschöpfung zustande kommt.
Auch auf die Gefahr hin, allzu trocken zu sein und Sie zu langweilen, darf ich daran erinnern, daß nicht nur bei dieser Gelegenheit heute, sondern mehrfach schon oder vielfach im Namen meiner Fraktion dazu Ausführungen gemacht worden sind. Ich habe darüber in der 97./98. Sitzung des 3. Bundestages am 27. Januar dieses Jahres gesprochen. Ich habe insbesondere darüber in der 118. Sitzung dieses Bundestages am 22. Juni 1960 gesprochen, und ich darf mit der freundlichen Erlaubnis des Herrn Präsidenten wörtlich ins Gedächtnis rufen, was ich bei einer ganz anderen Gelegenheit ausgeführt habe, weil es sich dabei um etwas Prinzipielles und Fundamentales und für jeden gleichen Fall dieser .Art Gültiges handelt. Ich habe damals gesagt:
. . . darf ich über die Prinzipien einer Verfassungsänderung folgendes bemerken. In den zehn Jahren, seit das Bonner Grundgesetz gilt, haben wir, wenn ich mich nicht irre, bisher erst ein einziges Mal eine Änderung im Grundrechtsteil der Verfassung vorgenommen, zu dem der Art. 15
— darum ging es damals --
als eine Grundsatznorm gehört. Wie sind wir damals, im Jahre 1956, verfahren? Damals hat man erst politisch — interfraktionell — eine Mehrheit gebildet, die in der Lage war, als — sagen wir kurz — Einheit im Bundestag und im Bundesrat eine grundsätzliche Erneuerung der Verfassung zu tragen.
Damals ging es darum, daß wir alle gemeinsam der Überzeugung waren, daß das Entstehen einer Bundeswehr eine Anpassung des Grundgesetzes, auch des Grundrechtsteils, an diese neue Erscheinung im deutschen Rechtsleben erfordere. Diese politische Mehrheit haben wir gebildet und haben dann einmütig die notwendigen Abänderungen im Grundrechtsteil vorgenommen. Das ist meines Wissens das einzige Mal gewesen, abgesehen von den Ausbesserungen an den organisatorischen Vorschriften, die ja aus verschiedenen Gründen hier und da erfolgen müssen, die aber niemals Grundwertentscheidungen des Bonner Grundgesetzes berührt haben. In der Regel wird ein solches Verfahren, wie wir es 1956 angewandt haben, das allein demokratische sein.
Ich bedauere deshalb, daß Herr Kollege Dr. Dehler
- das habe ich damals gesagt —
— ich möchte Ihnen damit keineswegs persönlich irgendwie zu nahe treten -, sagen zu müssen, daß es kein guter demokratischer Stil ist, unter Mißbrauch einer formalen Initiativbefugnis hier seitens einer Fraktion eine Grundsatzvorschrift im Grundrechtsteil des Bonner Grundgesetzes in Frage zu stellen. . . . — Das nenne ich Mißbrauch, wenn Sie sich nicht vorher bemühen, ob sich hier eine politische Basis findet, um an Grundwertentscheidungen des Bonner Grundgesetzes heranzugehen. Solange Sie das nicht tun, solange Sie auf Grund einer formalen Befugnis hier einen solchen Antrag vorlegen, muß ich dem zustimmen, was Herr Kollege Burgbacher
— von der CDU/CSU, wie Sie wissen —gesagt hat: daß dieser Antrag nichts anderes ist als ein Propaganda- und Agitationsantrag.
Es ist bemerkenswert, daß das amtliche Protokoll verzeichnet: „Beifall bei . . . Abgeordneten der CDU/CSU."
Das gilt eben für jede grundsätzliche Änderung und Ergänzung des Grundgesetzes, daß man sich



Dr. Arndt
zunächst einmal darum bemühen muß, eine politische Mehrheit zu bilden, und in den elf Jahren der drei Bundestage sind wir bisher auch stets so verfahren. Ich erinnere an das Bundesverfassungsgericht, ich erinnere an das politische Strafrecht, und ich erinnere an die Wehrverfassung 1956. Die politischen Grundsatzentscheidungen sind stets in interfraktionellen Verhandlungen vorausgegangen, weil sich das nämlich aus dem Wesen der Sache ergibt.

(Zuruf des Abg. Dr. Weber [Koblenz].)

— Nein, Herr Kollege Weber, Sie irren sich; bei der Wehrverfassung 1956 sind die Fraktionen und Parteien initiativ geworden, und zwar die Sozialdemokratie zuerst, ehe wir nachher in den Ausschuß gegangen sind.

(Abg. Erler: Es gab ja gar keine Regierungsvorlage!)

Ich bin der letzte, der die Bedeutung der Ausschußarbeit unterschätzt.
Wir werden diese Dinge selbstverständlich eines Tages im Rechtsausschuß rechtspolitisch und rechtstechnisch behandeln müssen. Aber denken Sie doch einmal, welch ein Widerspruch: Die Regierung entwickelt ihre Vorlage einseitig, monatelang als strengste Geheimsache, so geheim, daß nicht einmal Ihre Fraktion als die die Regierung tragende Fraktion diese Vorlage gekannt hat, bevor sie veröffentlicht wurde.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Das ist doch geradezu eine Herabsetzung des Bundestages und auch eine Geringschätzung der Minderheit im Bundestag. Der Bundestag soll dann an eine hochpolitische Frage, über die man erst einmal politisch miteinander verhandeln muß, im Wege einer Ausschußberatung herangehen. Erst wird eine Generalaussprache abgehalten und dann der § 1 aufgerufen. Jedes Wort wird stenographiert und wird unter Umständen auch mit Recht in der gegenseitigen Agitation ausgenutzt. Das ist etwas, was aus dem Wesen der Sache heraus nicht geht; denn was hier am Anfang stehen muß, das sind politische Verhandlungen.
Ich glaube, daß ich nicht zu weit gehe und daß ich nicht indiskret bin, wenn ich eines von den angelaufenen, aber versackten Verhandlungen, auf die ich noch in anderem Zusammenhang zu sprechen kommen werde, sage, daß wir uns nämlich — es ist eine bare Selbstverständlichkeit — ausdrücklich einig waren, daß kein Wort aus diesen Gesprächen je in der Öffentlichkeit von einer Seite gegen die andere Seite oder von der anderen Seite gegen die eine Seite verwendet werden dürfe. Denn man muß Gespräche, hochpolitische Verhandlungen, in offenem Vertrauen miteinander führen können. Das ist nicht Sache des Ausschusses und ist auch in elf Jahren Bundestag noch nie Sache des Ausschusses gewesen.
Es fällt mir noch etwas ein, was ich dazwischenflicken muß. Herr Kollege Kanka, Sie haben die Rede des Herrn Präsidenten Dr. Katz weidlich ausgeschlachtet. Ich darf dazu eines sagen — ich bedaure es, das vor der Öffentlichkeit tun zu müssen, aber Sie zwingen mich dazu —: Nach meiner Ansicht sollte ein Mann in der Position des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts nicht unvorbereitet „aus dem Stegreif" Reden über eine hochpolitische Frage halten.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Aber was nicht fair von Ihnen war, Herr Kollege Kanka: Sie haben verschwiegen, daß Herr Präsident Katz nachträglich einen besser überlegten Aufsatz veröffentlicht hat, worin er sich nachdrücklich gegen den Mißbrauch verwahrt, den man mit seiner Stegreifrede getrieben hat. Diesen Mißbrauch haben auch Sie getrieben. So können wir nicht miteinander reden. Es geht einem einmal das Temperament durch, und das muß man auch bei Herrn Präsident Katz anerkennen. Er war in dieser Versammlung, und da hat er das gesagt, was ihm im Augenblick gerade einfiel. Man sollte, da selbst Homer zuweilen geschlafen haben soll, das auch einem hohen Richter nachsehen und aus dem, was er gesagt hat, nachher nicht eine Art Bibel machen: daß der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts schon — Roma locuta — alles Notwendige über das Notstandsrecht gesagt habe.

(Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Er hat es uns ja nachträglich persönlich zugeschickt!)

— Nein, das ist von anderer Stelle versandt worden.

(Abg. Dr, Kanka: Doch, er hat es uns mit seiner eigenhändigen Unterschrift gewidmet!)

— Gut, das mag auch noch ein Einfall gewesen sein, dier nicht glücklich war.

(Heiterkeit.)

Ich halte es für notwendig, daß man über eine Sache wie diese zunächst einmal politische Grundlagenverhandlungen führt. Meine Partei und Fraktion ist — darauf muß ich wegen gewisser Gerüchte, die immer so ausgestreut werden, hinweisen — seit jeher dazu bereit gewesen. Als der Herr Bundesinnenminister vor etwa zwei Jahren seine auch wenig glückliche Rede zu dieser Frage vor Polizeibeamten hielt, kam natürlich an die deutsche Sozialdemokratie die Frage heran, wie sie sich dazu stellt. Ich habe damals in dem offiziösen Organ meiner Partei, dem „Vorwärts" —den Sie ja sonst sehr genau lesen, auch auf Leserzuschriften hin, wobei von den Lesern oft nicht einmal sicher ist, ob sie überhaupt meiner Partei angehören —, einen Artikel veröffentlicht, den Sie ruhig als einen offiziösen betrachten können und der es auch ist; denn er ist nach Rücksprache mit dem engeren Kreis meiner dafür zuständigen Freunde verfaßt worden. Ich darf Ihnen aus dem zwei Jahre zurückliegenden Artikel, wiederum mit der freundlichen Erlaubnis des Herrn Präsidenten, einiges ins Gedächtnis zurückrufen oder, falls Sie ihn damals nicht gelesen haben, mitteilen. Ich habe unter der Überschrift „Zur Frage der Notstandsrechte" unter anderem ausgeführt:



Dr. Arndt
Die zweite Frage, die sich erhebt, ist die, ob unabhängig von den Vorbehaltsrechten der Alliierten eine aus deutscher Sicht vorzunehmende Überprüfung des im Jahre 1949 beschlossenen Grundgesetzes es in unserem eigenen Interesse angezeigt erscheinen läßt, die Notstandsbefugnisse aus der Verfassung zu erweitern, um die Sicherheit des freiheitlich-demokratischen Staatswesens im Falle einer Gefahr zu gewährleisten. Alle Demokraten haben ein gemeinsames Lebensinteresse daran, den Bestand des freiheitlichen Staates zu sichern. Eine vorausschauende und verantwortliche Verfassungspolitik wird darauf Bedacht nehmen müssen, sowohl daß die Befugnisse der Verfassungsorgane sich im Notfall nicht als unzulänglich erweisen, als auch daß keine übermäßige Spannung zwischen dem Verfassungsrecht und der Verfassungswirklichkeit entsteht.
Unter diesem Gesichtspunkt heißt es dann ausdrücklich:
Die Sozialdemokratie kann sich der Aufgabe nicht verschließen, diese schwierige und weittragende Problematik immer von neuem verantwortungsbewußt zu durchdenken und zu ernsthaften Gesprächen darüber bereit zu sein.
Nun, das war eigentlich deutlich genug. Es heißt an anderer Stelle noch einmal:
Das gemeinsame Interesse daran, die Überaus bedenklichen Vorbehaltsrechte der Alliierten zum Erlöschen zu bringen, wird hierbei jedoch nicht außer acht gelassen werden dürfen. Allein die Möglichkeit, daß andere Staaten noch derartige Befugnisse in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen, ist nicht nur eine ständige Beeinträchtigung unserer politischen Entscheidungsfreiheit, sondern könnte sich sogar zu einer Gefährdung unserer Sicherheit auswachsen, falls die Alliierten zur falschen Zeit oder in falscher Weise von diesen Sonderrechten, die unsere Verfassungsordnung überlagern, Gebrauch machen.
Dann kommt der sehr wichtige Satz — mehr will ich nicht zitieren —:
Eine gemeinsame Aufgabe läßt sich auch nur gemeinsam anfangen. Der Anfang beginnt bereits bei der Fragestellung. Weil nur der Verfassunggeber an eine solche Aufgabe herangehen, sie prüfen und erforderlichenfalls lösen kann, müßten sich vorweg alle politischen Kräfte untereinander verständigen, ,die in der Lage sind, sich nach Maßgabe des Grundgesetzes als verfassungsändernde Gewalt zu konstituieren.
Nun, das liegt zwei Jahre zurück. Ich könnte aus meiner Mappe eine Fülle von Erklärungen vor dem Rundfunk holen und auch noch vorlesen, die mein Kollege Menzel abgegeben hat, die Erler abgegeben hat, die ich abgegeben habe, wo immer wieder die Bereitschaft zu Gesprächen vor Millionen und aber Millionen von Hörern erklärt worden ist. Wir haben nach meinem Artikel vom 21. November 1958 einen Monat gewartet, zwei Monate, drei Monate, sechs Monate, zwölf Monate, dreizehn Monate. Ich glaube, dreizehn Monate beträgt die Trächtigkeitszeit eines Elefanten.

(Heiterkeit.)

Dann ist, was wir sehr begrüßt haben, im dreizehnten Monat der Herr Kollege Hoogen im Namen Ihrer Fraktion, der CDU/CSU-Fraktion, an uns herangetreten, ob wir in der Weise, wie ich sie vorhin nannte, Gespräche miteinander führen wollten. Das ist durch einen einstimmigen Beschluß des Parteivorstandes und einen einstimmigen Beschluß des Fraktionsvorstandes der Sozialdemokratie in positivem Sinne begrüßt worden. Wir haben zu diesen Gesprächen bereitgestanden, Tag für Tag. Aber wer bis auf dreimal, wo Herr Kollege Hoogen kam — der andere Herr, den Sie benannt haben, Herr Winter, ist überhaupt niemals gekommen —, nicht gekommen ist, das waren Sie! Deshalb, Herr Kollege Kanka, finde ich es nicht richtig, wenn Sie hier Ihre Rede mit dem Ausruf schließen „Arbeiten Sie mit". Wer ist denn im Verzuge? Wer hat denn die Gespräche nicht fortgeführt?

(Beifall bei der SPD.)

Wir oder Ihre Fraktion? Wer hat es bisher an dem Willen oder der Bereitschaft zur Zusammenarbeit fehlen lassen? Sie oder wir? Das mögen Sie einmal ganz genau überlegen. Deshalb verbitte ich mir solche Aufforderungen „Arbeiten Sie mit", wenn Sie uns dauernd warten lassen, wenn Sie zwei Jahre lang auf unsere Bereitschaft zu Gesprächen überhaupt nicht reagieren. Und dann stellen Sie sich hier noch hin und sagen „Arbeiten Sie mit".

(Beifall bei der SPD.)

Wie sieht es aber mit dieser Mitarbeit aus? Ich habe heute morgen ein Wort des Herrn Bundesinnenministers gehört, das hat mich weiß Gott tief erschreckt. Da hat nämlich der Herr Bundesinnenminister gesagt — ich habe Anlaß zu glauben, daß er gewisse Vorstellungen der Sozialdemokratie ziemlich genau kennt —, diese Regierungsvorlage sei in ihren Prinzipien unverzichtbar, über Nuancen könne man reden. Das ist geradezu ultimativ! Das erweckt geradezu den Argwohn — dazu sollten Sie sich erklären, Herr Bundesinnenminister, deshalb frage ich Sie das; denn ich kann es nicht glauben, ich will es nicht glauben —, daß Sie diese Vorlage nur in der Erwartung machen, daß sie nicht zum Ziele führt.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Ich muß diese Frage stellen, weil eine immerhin Ihrer Regierung doch ganz freundlich gesonnene Zeitung wie die „Frankfurter Allgemeine" vor ein paar Tagen dazu ausgeführt hat, daß sich schon heute, falls das Notstandsgesetz am Nein der Sozialdemokraten scheitern würde, voraussagen ließe, daß dies die Regierungspartei im Wahlkampf weidlich ausnutzen würde.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Ich frage Sie: Geht es hier darum, daß wir eine
gemeinsame Aufgabe der deutschen Demokratie gemeinsam anfangen und durch politische Verhand-



Dr. Arndt
lungen die Grundlagen legen, oder geht es um Giftgas für den Wahlkampf? Das möchte ich wissen.

(Beifall bei der SPD. — Zurufe.)

— Dieser Frage werden Sie (zum Bundesinnenminister) nicht ausweichen können, und Sie von der CDU/CSU auch nicht! Denn es kann nicht so sein, daß man uns die Vorlage macht und sagt: „Sie ist in den Grundsätzen unverzichtbar!", obwohl Sie wissen, daß nicht einmal der Bundesrat dafür zu gewinnen wäre, und obgleich Sie ich will mich da gar nicht auf die verschiedenen Pressemeldungen stützen — Ihre eigene Fraktion vor vollendete Tatsachen gestellt haben, die sich wahrscheinlich auch noch gar keinen politischen Willen im Grundsätzlichen gebildet hat.
Das ist der Grund, warum wir den Antrag stellen, man solle alsbald mit den unterbrochenen politischen Verhandlungen beginnen. Das ist nicht irgendwie eine Geringschätzung oder Herabsetzung des Rechtsausschusses. Wer mit der Geschäftslage im Rechtsausschuß nicht vertraut ist, mag sich einmal dessen Terminkalender ansehen und feststellen, welche Vorlagen in dem Ausschuß bereits anstehen, dann weiß er, daß das gar kein geeignetes Gremium ist, von allem Übrigen abgesehen, um zu versuchen, das politisch Prinzipielle, um das politisch Fundamentale, wie es für meine Fraktion mein Freund Schäfer entwickelt hat, zunächst einmal im offenen Gespräch miteinander festzulegen.
Das, worum es geht, ist, daß man das alsbald miteinander beredet, und zwar in vertraulicher Weise, wobei man sich nicht zu scheuen braucht, das, was wir vielleicht und hoffentlich gemeinsam beschließen könnten, auch vor der Öffentlichkeit voll zu vertreten. Wenn Sie das in den Ausschuß verweisen, wissen Sie ganz genau, daß Monate darüber hingehen; und dann kommen Sie in die Nähe des Wahlkampfes. Ich weiß nicht, ob Sie das beabsichtigen. Dazu sollten Sie sich klar erklären.
Was wir hier vorschlagen, ist also keine Verzögerung; ,das ist das Gegenteil davon. Bitte, benennen Sie Ihre wirklich bevollmächtigte Verhandlungsdelegation — bei uns ist die Sache klar —, dann werden wir die politischen Prinzipien miteinander bereden können.
Dabei will ich aber keinen Zweifel lassen — das hat Herr Kollege Bucher und das hat mein Parteifreund Friedrich Schäfer schon getan —, daß wir uns auf die Basis, die Ausnahmesituation sei die Stunde der Exekutive, nicht einlassen können. Wenn es auch eine Wiederholung ist, so will ich es doch nochmals sagen, daß die Ausnahmesituation nicht nur die Stunde des Parlaments ist, sondern — ich gehe weiter als mein Freund Schäfer — es ist die Stunde der Gemeinsamkeit aller demokratischen Kräfte und ihrer Repräsentation durch das Parlament.

(Beifall bei der SPD und FDP.)

Wenn wir eine Frage zu prüfen haben, so ist es die, ob und wie es gelingen könnte, gerade das Parlament als Ausdruck aller politischen Kräfte für die Stunde der Gefahren aktionsfähig zu machen.
Soweit es aber — das müssen wir auch sehen — eine Stunde der Exekutive sein könnte — und sicher wird die Exekutive an einer Bewältigung des Notstandes sehr beteiligt sein —, ist die Ausnahmesituation — das muß ich als ein weiteres hinzufügen — eine Stunde der Überparteilichkeit der Exekutive.

(Beifall bei der SPD.)

Der von Ihnen heraufbeschworene überparteiliche Geist, Herr Bundesinnenminister, muß sich auch im Institutionellen äußern, nämlich darin, daß dann für die Ausnahmelage die Exekutive nicht angelegt ist auf einseitige Parteiherrschaft und auch nicht, Herr Kanka, angelegt ist auf die Diktatur der vermeintlich Guten als Minderheit über die Mehrheit der Bösen, sondern daß die Institutionen, die man braucht, angelegt sein müssen auf eine Exekutive, die überparteilich das Ganze repräsentiert.

(Beifall bei der SPD.)

Es wird also an Ihnen sein, sich darüber zu äußern und glaubhaft zu machen, daß es sich hier nicht um Wahlparolen handelt, wobei Sie sich übrigens darauf verlassen können, daß, wenn es — was ich nicht hoffe — hier um Wahlparolen ginge, wir diesmal sehr aggressiv darauf zu antworten in der Lage sind, sondern daß es wirklich um die gemeinsame Aufgabe geht. Da muß man aber objektiv miteinander reden, mit der Regierung und die Parteien untereinander; da geht es nicht um Einzelheiten, da geht es um die Fundamente und Prinzipien, und da muß man das gemeinsam tun. Da handelt es sich um die Frage: welche Lösung kann man finden, damit alle demokratischen Gruppen in diesem Volke zustimmen? Hier ist unser Angebot vor dem Plenum des Bundestages und angesichts der Öffentlichkeit, und dazu mögen Sie sich erklären.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Werber.