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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 124. Sitzung Bonn, den 28. September 1960 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Dr. Becker, Jahn und Rasch 7159 A Die Abg. Rodiek, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Altvater treten in den Bundestag ein 7159 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. von Haniel-Niethammer, Brand, Frau Welter, Heye, Dr. Steinmetz, Felder, Dr. Königswarter, Dr. Burgbacher, Keller und Dr. Atzenroth . . . . . . . . 7160 A Begrüßung einer Delegation des Irischen Parlaments 7173 B Übertritt der Abg. Frau Kalinke, Dr. von Merkatz, Dr. Preiß, Dr. Preusker, Probst (Freiburg), Dr. Ripken, Dr.-Ing. Seebohm, Dr. Schild und Dr. Steinmetz von der Fraktion der Deutschen Partei zur Fraktion der CDU/CSU 7173 C Konstituierung der Gruppe Deutsche Partei 7173 C Wahl des Abg. Dr. Dehler zum Vizepräsidenten Dr. Mende (FDP) . . . . . . . 7174 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von Ghana . . . . . . . . . . . 7180 A Fragestunde (Drucksachen 2077, zu 2077) Frage des Abg. Dr. Arndt: Unterbringung des Bundesverfassungsgerichts Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 7162 B Frage des Abg. Ritzel: Steuerverpflichtungen deutscher Benzingesellschaften Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7162 D, 7163 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7163 A, B Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Zollbescheide für Mineralöl Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7163 B Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Beförderungsmöglichkeiten im mittleren Dienst der Zollverwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7163 C, 7164 A, B Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 7164 A Lulay (CDU/CSU) . . . . . . . 7164 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Zahl der Beamten und Angestellten der Arbeitsämter Blank, Bundesminister 7164 C, D, 7165 A Dr. Kohut (FDP) . . . . 7164 D, 7165 A Frage des Abg Dr. Arndt: Rechtsansprüche der Witwe des Generalmajors Hellmuth Stieff Blank, Bundesminister . . . . 7165 B Dr. Arndt (SPD) 7165 B Frage des Abg. Kalbitzer: Geldbuße wegen Herausschmuggelung eines Fremdenlegionärs Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7165 C, D, 7166 A Kalbitzer (SPD) . . . . 7165 D, 7166 A Frage des Abg. Hackethal: Bundesbahnstrecken in den Zonenrandgebieten Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7166 B, C Ritzel (SPD) 7166 C Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Auflösung einer Schiffswerft am Bodensee Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7166 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Verwendung von vorfabrizierten Häusern im Wohnungsbau für Bundesbedienstete Lücke, Bundesminister 7166 D, 7167 B, C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 7167 A, B Frage des Abg Dr. Brecht: Rechtsverordnung über die Berechnung der Mietbeihilfen Lücke, Bundesminister . . . . 7167 C, D, 7168 A, B, C Dr. Brecht (SPD). . 7167 D, 7168 A Wittrock (SPD) . . . . . . . 7168 B, C Frage des Abg. Dr. Brecht: Kosten der „Wohnfibeln" Lücke, Bundesminister . . . . 7168 C, D, 3169 A, B, C, D, 7170 A Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 7168 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 7169 A Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7169 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 7169 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7169 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7169 D Neumann (SPD) . . . . 7169 D, 7170 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 7170 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Unterbringung der Deutschen Botschaft in Wien 7170 A Fragen des Abg. Seuffert: Gaskammer im KZ Dachau Dr. Carstens, Staatssekretär 7170 B, C, D, 7171 A, B, C, D Seuffert (SPD) . . . . 7170 D, 7171 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7171 A von Lindeiner-Wildau (CDU/CSU) . 7171 B Graf Adelmann (CDU/CSU) . . . . 7171 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 7171 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Amtspflichtverletzungen von Notaren Schäffer, Bundesminister . . . . 7171 D Frage des Abg. Müller-Hermann: Reform des Verkehrsstrafrechts Schäffer, Bundesminister . . . . . 7172 A Frage des Abg. Neumann: Strafverfahren gegen Staatssekretär Klopfer Schäffer, Bundesminister . . 7172 B, C, D Neumann (SPD) 7172 B, C Jahn (Marburg) (SPD) 7172 C Frage des Abg Jahn (Marburg) : Doppelte Akten bei Untersuchungshaft Schäffer, Bundesminister . 7172 D, 7173 B Jahn (Marburg) (SPD) 7173 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7173 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 1800) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 III Entwurf eines Notdienstgesetzes (Drucksache 1806) — Erste Beratung — und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes (Drucksache 2045) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7174 D, 7185B, 7215 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 7180 A, 7223 B Dr. Kanka (CDU/CSU) . . 7185 D, 7224 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7190 D Dr. Arndt (SPD) . . . . 7194 A, 7222 B Dr, Werber (CDU/CSU) 7198 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7203 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7209 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . 7210 D Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 7212 B Jahn (Marburg) (SPD) 7224 B Rasner (CDU/CSU) 7225 A Erler (SPD) 7225 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 7226 D Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels über die Luftverkehrsverwaltung in das Grundgesetz (Drucksache 1534) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1961) — Zweite und dritte Beratung — Wittrock (SPD) 7214 C Entwurf eines Gesetzes über die Entschwefelung flüssiger und gasförmiger Brennstoffe (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 1980) — Erste Beratung — 7227 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache 1910) — Erste Beratung — . . . . . 7227 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und des Gerichtskostengesetzes (Drucksache 1892) — Erste Beratung — 7228 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (SPD) (Drucksache 1974) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7228 B Entwurf eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen (Bundes-Seuchengesetz) (Drucksache 1888) — Erste Beratung — 7228 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Jaeger, Merten, Lenze [Attendorn], Matzner u. Gen.) (Drucksache 1990) — Erste Beratung — 7228 B Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 29. Mai 1959 über den vorläufigen Beitritt Israels zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 1993) — Erste Beratung — 7228 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Neunten Protokoll vom 22. November 1958 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Finnland) (Drucksache 1994) — Erste Beratung — 7228 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 2044) — Erste Beratung — 7228 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts (Drucksache 2052) — Erste Beratung — . . . . . 7228 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1960 mit der Französischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben usw. (Drucksache 2061) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 7228 D Entwurf eines Gesetzes über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 1535) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Verkehrsausschusses (Drucksachen 2075, 2002) — Zweite und dritte Beratung - . . . . . . . 7229 A Antrag betr. Rüdesheimer Verkehrsproblem (Abg. Arndgen, Mischnick, Wittrock, Schmitt-Vockenhausen, Müller-Hermann, Dr. Willeke u. Gen.) (Drucksache 1985) 7229 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1958 (Drucksache 1922) . 7229 C Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksache 2025) 7229 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Frankfurt (Main) (Drucksache 2013) 7229 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft der ehem. Walterwerke, Ahrensburg in Holstein (Drucksache 2033) 7229 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehem. Luftwaffenübungsplatzes Ahrbrück (Drucksache 2036) 7230 A Nächste Sitzung 7230 C Anlagen........... 7231 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 7159 124. Sitzung Bonn, den 28. September 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
    2. folderAnlagen
      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 28. 9. Altmaier * 30. 9. Dr. Atzenroth 28. 9. Balkenhol 30. 9. Bauer (Würzburg) * 30. 9. Frau Bennemann 30. 9. Berger 28. 9. Berkhan 30. 9. Birkelbach 30. 9. Fürst von Bismarck * 30. 9. Blachstein * 30. 9. Corterier * 30. 9. Dr. Dahlgrün 30. 9. Dr. Dollinger 28. 9. Dowidat 30. 9. Enk 30. 9. Dr. Friedensburg 30. 9. Dr. Furler * 30. 9. Gerns,* 30. 9. Dr. Gossel 28. 9. Haage 30. 9. Hackethal 28. 9. Hahn 30. 9. Dr. Harm * 30. 9. Dr. Hesberg 30. 9. Höfler * 30. 9. Frau Dr. Hubert * 30. 9. Hübner 28. 9. Jacobs * 30. 9. Keller 30. 9. Dr. Kliesing (Honnef) * 30. 9. Kriedemann 28. 9. Kühn (Bonn) 28. 9. Kühn (Köln) * 30. 9. Lücker (München) 30. 9. Maier (Freiburg) 30. 9. Maucher 28. 9. Frau Dr. Maxsein * 30. 9. Dr. Mende * 30. 9. Dr. Meyer (Frankfurt) * 30. 9. Paul * 30. 9. Peters 30. 9. Frau Pitz-Savelsberg 30. 9. Dr. Preusker 30. 9. Frau Dr. Rehling * 30. 9. Frau Renger * 30. 9. Rimmelspacher 28. 9. Ruhnke 30. 9. Schröder (Osterode) 30. 9. Schultz 30. 9. Schütz (München) * 30. 9. Seidl (Dorfen) * 30. 9. Dr. Serres * 30. 9. Dr. Toussaint 28. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wacher 28. 9. Wagner 30. 9. Dr. Wahl * 30. 9. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 30. 9. Wehner 28. 9. Werner 28. 9. Wilhelm 28. 9. Dr. Zimmer * 30. 9. Zoglmann 30. 9. Zühlke 30. 9. b) Urlaubsanträge Bals 15. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Dr. Böhm 22. 10. Frau Brauksiepe 9. 10. Demmelmeier 7. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 9. 10. Draeger 9. 10. Dr. Gradl 9. 10. Frau Herklotz 9. 10. Heye 9. 10. Höcherl 9. 10. Jürgensen 31. 10. Dr. Kempfler 9. 10. Dr. Kopf 9. 10. Krammig 31. 10. Lermer 15. 10. Majonica 9. 10. Dr. Menzel 22. 10. Merten 9. 10. Pohle 31. 10. Reitzner 9. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 10. Schmidt (Hamburg) 9. 10. Schneider (Bremerhaven) 9. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 4. 10. Struve 9. 10. Wienand 9. 10. Frau Wolff 10. 10. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 1. Juli 1960 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 221. Sitzung am 1. Juli 1960 beschlossen * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates. 7232 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 1960 verabschiedeten Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1960 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1960) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Verzicht des Bundesrates auf eine Antragstellung gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes beinhaltet keine Anerkennung der Richtigkeit des Ausweises der Rücklage der Kreditanstalt für Wiederaufbau ,aus Mitteln des ERP-Sondervermögens', wie sie in der als Anlage beigefügten Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens per 31. März 1959 (Aktiva C ,Sonstige Forderungen', Ziffer 4, ,gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau — Sondereinlage —) enthalten ist." Dr. Röder Bonn, den 1. Juli 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 24. Juni 1960 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pusch, betreffend Rückgabe der in Westdeutschland lagernden Bücher der ehemals Preußischen Staatsbibliothek an Berlin (Fragestunde der 121. Sitzung vom 29. Juni 1960, Drucksache 1957) : Auf den Zeitpunkt der Rückführung der zur Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" gehörigen Kulturgüter nach Berlin hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Die Entscheidung trifft der Stiftungsrat. Ich habe in der letzten Fragestunde über den Stand der Bund-Länder-Verhandlungen über das Inkrafttreten der Satzung für die Stiftung berichtet. In Vertretung: Dr. Anders Anlage 4 Schriftliche Begründung der Abgeordneten Frau Korspeter zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 1974). Meine Fraktion legt dem Hause den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Regelung des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes vor, in dem die Bestimmungen über die Anerkennung der aus der SBZ geflüchteten Deutschen als Sowjetzonenflüchtlinge festgelegt sind. Während im Bundesvertriebenengesetz allen Vertriebenen ein eindeutiger Status gegeben wurde, nach dem jeder, der die Vertreibungsgebiete verlassen muß, auch als Vertriebener anerkannt wird und Rechte und Vergünstigungen als Vertriebener in Anspruch nehmen kann, ging man bei den Deutschen, die aus der Zone in die Bundesrepublik flüchteten, im Gegensatz zu dem allgemeinen Vertriebenen-Schicksal vom Einzel-Schicksal aus. Diese Betrachtungsweise führte dazu, daß die Fluchtgründe für die Anerkennung als SBZ-Flüchtling maßgeblich wurden und daß diese Fluchtgründe einer Bewertung unterzogen wurden. Im § 3 des Bundesvertriebenengesetzes wird daher bestimmt, daß nur solche Deutschen als SBZ-Flüchtlinge anzuerkennen sind, die aus der Zone flüchten mußten, „um sich einer von ihnen nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen", mit der Ergänzung durch die Novelle zum Bundesvertriebenengesetz vom 18. 8. 1957, daß „eine besondere Zwangslage auch bei einem schweren Gewissenskonflikt gegeben ist." Nach dieser Begriffsbestimmung gelten nur die Deutschen aus der Zone als SBZ-Flüchtlinge in eigentlichen Sinne, die die Anerkennung nach § 3 des Bundesvertriebenengesetzes erhalten, und nur sie können Rechte und Vergünstigungen aus der Flüchtlingsgesetzgebung in Anspruch nehmen. Dabei war die Absicht unverkennbar, nur einen relativ eng begrenzten Personenkreis als SBZ-Flüchtlinge im engeren Sinne anzuerkennen und ihnen die Vergünstigungen, die sich aus der Flüchtlingsgesetzgebung ergeben, zuzugestehen. Jedenfalls sind von den rund 4 Millionen Deutschen, davon 21/2 Millionen seit 1950, die aus der Zone in die Bundesrepublik gekommen sind, nur rund 560 000 anerkannte SBZ-Flüchtlinge. Schon bei den Beratungen des Bundesvertriebenengesetzes waren diese Bestimmungen umstritten und konnten nicht befriedigen. Sehr bald nach Erlaß des Bundesvertriebenengesetzes zeigte sich, daß man mit diesen gesetzlichen Regelungen den tatsächlichen Gegebenheiten der seit Kriegsende ununterbrochenen Flucht aus der SBZ in keiner Weise Rechnung tragen konnte. Darüber hinaus hat die Fassung der gesetzlichen Bestimmungen, die eine Anzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthält — wie die Begriffe „nicht zu vertreten", „durch die politischen Verhältnisse bedingt", „besondere Zwangslage" —, dazu geführt, daß die über die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtlinge entscheidenden Verwaltungsbehörden vielfach überfordert wurden und demzufolge Entscheidungen treffen mußten, die häufig weder der Entwicklung der Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 7233 politischen Verhältnisse in der SBZ noch den persönlichen Schicksalen des einzelnen ausreichend gerecht werden. Auch die Rechtsprechung zum § 3 ist in den vergangenen Jahren einen Weg gegangen, der dieser Entwicklung nicht immer Rechnung trug und der häufig mit der Absicht des Gesetzgebers kaum noch im Einklang zu sein scheint. Einige Auszüge aus neueren und neuesten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts machen es deutlich. Dort heißt es z. B.: „Der Sowjetzonenflüchtling hat in der Regel die besondere Zwangslage zu vertreten, die für ihn durch einen bewußten Verstoß gegen wirtschaftslenkende Vorschriften entstanden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Vorschriften etwa wegen der Art ihres Zustandekommens oder ihrer Anwendung oder ihrer wirtschaftspolitischen Zielsetzung rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht entsprechen." „Für die Entscheidung der Frage, ob die Folgen eines solchen Verstoßes zu vertreten sind, ist es unerheblich, ob die Strafe, die durch die Vorschriften angedroht wird oder die durch den Verstoß im Einzelfall erwartet werden muß oder die bereits verhängt worden ist und verhältnismäßig hoch oder aus sonstigen Gründen mit rechtsstaatlichen Begriffen nicht vereinbar ist." „Das Bundesvertriebenengesetz mutet es also der mitteldeutschen Bevölkerung zu, diese Verhältnisse in Kauf zu nehmen und ihrer ungeachtet in der sowjetischen Besatzungszone zu bleiben." „Dem Gesetzgeber war die politische, wirtschaftliche und soziale Bedrängnis bekannt, die auf ihnen (den Bewohnern der SBZ) lastet; gleichwohl hat er durch die Fassung des § 3 BVFG der Erwartung Ausdruck gegeben, daß die Bevölkerung die Opfer und Einschränkungen, ,die mit dieser allgemeinen Bedrängnis verbunden sind, auf sich nimmt und am bisherigen Wohnsitz ausharrt." „Eine solche Tat mag ihr (der Klägerin) in menschlicher Hinsicht zur Ehre gereichen; dennoch hat sie deren Folgen zu vertreten. Da, wie gesagt, dem Bundesvertriebenengesetz der Gedanke zugrunde liegt, daß die Bewohner der sowjetischen Besatzungszone grundsätzlich in ihrer Heimat bleiben sollen, widerspricht seinen Zielen auch ein — oder unter Strafandrohung verbotenes — Verhalten, .das 'zwar nach rechtsstaatlichen Maßstäben rechtmäßig und vielleicht sogar menschlich erfreulich ist, bei dem aber der angestrebte und erreichbare Erfolg in offenbarem Mißverhältnis zu dem Umstande steht, daß der Täter wegen dieses Verhaltens mit großer Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen zu erwarten hat, die ihn zur Flucht nötigen werden." Es mag dahingestellt bleiben, ob und inwieweit man der Verwaltung oder der Rechtsprechung einen Vorwurf ,dahingehend machen kann, daß sie den Willen des Gesetzgebers nicht ausreichend berücksichtigt habe. Zweifellos, das muß mit allen Nachdruck gesagt werden, ist diese Entwicklung nicht zuletzt auf die Problematik der Bestimmun gen des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes selbst zurückzuführen. Es kann unseres Erachtens keinem Zweifel unterliegen, daß die derzeitigen Bestimmungen des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes nicht mehr dier Entwicklung der politischen Verhältnisse zwischen den beiden Teilen Deutschlands entspricht. Insbesondere erscheint es uns heute weder menschlich, noch sozial, noch politisch vertretbar, jene Deutschen, die auf Grund der Entwicklung in der SBZ und der dortigen allgemeinen Zwangslage Zuflucht in der Bundesrepublik suchen, unterschiedlich zu behandeln; das heißt etwa, sie praktisch fast alle über das Notaufnahmeverfahren als „Flüchtlinge" aufzunehmen, aber dann später, wenn sie in der Bundesrepublik Aufnahme gefunden haben, nur eine geringe Zahl von diesen „Flüchtlingen" als Sowjetzonenflüchtlinge anzuerkennen. Dies gilt um so mehr, als die Bundesrepublik grundsätzlich den Standpunkt der Freizügigkeit zwischen beiden Teilen Deutschlands vertritt und den Deutschen aus der SBZ im Grundsatz die gleichen Rechte gewährt, wie 'den in der Bundesrepublik ansässigen Deutschen. Der § 3 des Bundesvertriebenengesetzes sollte deshalb eine Fassung erhalten, die sicherstellt, daß jeder Deutsche aus der SBZ, der in der Bundesrepublik Zuflucht sucht, als Sowjetzonenflüchtling anerkannt wird. Eine solche Fassung würde nicht nur dem Grundsatz der Freizügigkeit zwischen beiden Teilen Deutschlands und der Gleichberechtigung dieser Deutschen entsprechen, sondern gleichzeitig auch eine Gleichstellung mit jenen Vertriebenen herbeiführen, die nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen als Aussiedler aus den Vertreibungsgebieten in die Bundesrepublik kommen und hier entsprechende Aufnahme finden. Selbstverständlich wird dabei nicht außer Acht gelassen werden dürfen, daß unter den aus der sowjetischen Besatzungszone geflohenen Deutschen sich, wenn auch in verhältnismäßig geringer Zahl, Personen befinden, die dem totalitären Regime in der SBZ in erheblicher oder bedenklicher Weise Vorschub geleistet, oder die in der SBZ gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit verstoßen haben oder aber die SBZ nur verlassen haben, um sich dort den Folgen einer auch nach rechtsstaatlicher Auffassung strafbaren Handlung zu entziehen. Für solche Fälle geht unser Antrag in der Neufassung der Bestimmungen des § 3 davon aus, eine Versagung der Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling festzulegen. Eine Neufassung des § 3 mit dem Ziel der Anerkennung der großen Masse aller jener Deutschen ais Sowjetzonenflüchtlinge, die aus achtenswerten Gründen die Zone verlassen haben, wird schließlich auch berücksichtigen müssen, ob und in welchem Umfang allen diesen Deutschen jetzt noch die besonderen materiellen Vergünstigungen gewährt werden können, die für Sowjetzonenflüchtlinge vorgesehen sind. Obwohl diese Vergünstigungen an sich nicht übermäßig umfangreich sind, würde jedoch zum Beispiel die nachträgliche Gewährung etwa der Hausratshilfe aus dem Härtefonds des § 301 7234 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 LAG an alle Sowjetzonenflüchtlinge im Sinne der erstrebten Änderung des § 3 BVFG nicht nur einen erheblichen finanziellen Aufwand erfordern, sondern in einer großen Zahl von Einzelfällen auch nicht mehr als berechtigt erscheinen, und zwar in jenen Fällen, in denen diese Sowjetzonenflüchtlinge bereits aus eigener Kraft oder durch andere Hilfen einen erträglichen Lebensstandard erzielt haben. Es ist deshalb vorgesehen, daß derartige Leistungen noch nicht in das wirtschaftliche und soziale Leben in einem nach ihren früheren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen zumutbaren Maße im Sinne des § 13 des Bundesvertriebenengesetzes eingegliedart sind. Wir hoffen sehr, daß von keiner Seite in der Richtung argumentiert wird, daß eine solche Änderung des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes unausweichlich eine Sogwirkung zur Folge haben könne. Ich möchte von vornherein bereits darauf hinweisen, daß sich aus Veröffentlichungen des Bundesministeriums eindeutig ergibt, daß sich der Zustrom aus der SBZ nach Wegfall der hohen Ablehnungsquote im Aufnahmeverfahren keineswegs verstärkt hat, und daß eine graphische Darstellung des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte die Flucht aus der SBZ als eine Folge der dortigen politischen und sozialen Verhältnisse dargestellt hat. Damit hat das Ministerium selbst dokumentiert, daß die Fluchtzahlen nicht auf besseren Betreuungsmaßnahmen in der Bundesrepublik beruhen, sondern von Maßnahmen innerhalb der Zone abhängig sind. Wir sollten deshalb in dieser Zeit auf Grund der politischen Entwicklung und der Erfahrungen damit aufhören, von einer Sogwirkung zu sprechen. Die Forderung, eine Änderung der gesetzlichen Grundlage für den Flüchtling anzustreben, wird in immer stärkerem Maße von vielen Seiten seit langer Zeit gefordert. Wir bedauern, daß dem Hause von Seiten des zuständigen Ministeriums bislang noch keine Reformvorschläge vorgelegt wurden. Mit Verwaltungsmaßnahmen, mit Verordnungen, mit Richtlinien und Anweisungen können wir dieses Problem nicht entscheidend beeinflussen, können wir auch den Menschen aus der Zone, die auf Grund ,der politischen Entwicklung — und ich möchte noch einmal sagen, auf Grund der politischen Zwangslage, in der sich alle Menschen in der Zone befinden — nicht mehr gerecht werden. Wir sollten endlich damit aufhören, die unnatürliche Aufteilung in die große Masse der nicht Anerkannten und die kleine Gruppe der Anerkannten fortzusetzen, weil sie nicht nur als unbefriedigend angesehen werden muß, sondern weil sie von den Betroffenen als ungerecht empfunden und weil sie auch der politischen Situation nicht gerecht wird. Die Situation zwingt deshalb zu neuen grundsätzlichen Überlegungen des Problems und zwingt uns zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen des bestehenden Flüchtlingsrechtes. Frau Korspeter
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      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen beantworte ich wie folgt.

      (die Frage geprüft werden, ob eine Änderung dieses Rechtszustandes im Interesse ides Geschädigtenerforderlich und möglich ist. Vielen Dank! Ich rufe die Frage VII/2 — des Herrn Abgeordneten MüllerHermann — auf: Kann der Herr Bundesjustizminister eine Zusage machen, daß die seit langem angekündigte und dringend nötige Reform des Verkehrsstrafrechts so weit abgeschlossen ist, daß sie als Gesetzesvorlage dem Bundestag zugeleitet werden kann, gegebenenfalls vor einer allgemeinen Reform des Strafrechts? Zur Beantwortung ider Herr Bundesminister der Justiz ! Die Frage darf ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Verkehr wie folgt beantworten. Ich beabsichtige, der Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrsstrafrechts so rechtzeitig vorzulegen, daß Aussichten bestehen, ihn noch in dieser Wahlperiode im Bundestag zu verabschieden. Ich bin der Meinung, daß die Reform des Verkehrsstrafrechts nicht bis zur Reform des allgemeinen Strafrechts, also auf lange Zeit, zurückgestellt werden kann. Ich rufe die Frage VII/3 — des Herrn Abgeordneten Neumann -auf: Ist der Bundesregierung bekannt, ob gegen den Vertreter des im Nürnberger Prozeß in Abwesenheit zum Tode verurteilten „Reichsleiter" Martin Bormann, Staatssekretär Klopfer, ein Strafverfahren vor einem deutschen Gericht durchgeführt wurde? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister der Justiz. Auf die Frage darf ich antworten, daß der Bundesregierung von einem Strafverfahren gegen den ehemaligen Staatssekretär Klopfer bisher nichtsbekannt ist. Dabei darf ich darauf 'hinweisen, daß die Strafverfolgung, von wenigen, hier vermutlich nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen, zur Zuständigkeit der Länder gehört. Eine Zusatzfrage! Darf ich den Herrn Justizminister fragen, ob ihm bekannt ist, daß der damalige Ministerialdirektor Klopfer an der berüchtigten Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942, die der Endlösung der Judenfrage gedient hat, teilgenommen hat und daß er u. a. aus diesem Grunde von alliierten Justizbehörden längere Zeit festgehalten worden ist? Ich darf feststellen: Selbstverständlich hat sich das Bundesjustizministerium erkundigt, wer der Herr Klopfer ist und was über ihn bekannt ist. Er scheint sich hier um einen gewissen Gerhard Klopfer zu handeln, der früher, bis zum Jahre 1934 lediglich, im Staatsdienst gewesen ist. Eine Rückfrage bei einem anderen Ministerium hat ergeben, daß auch dort kein Verfahren gegen ihn bekannt ist. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat mitgeteilt, daß Klopfer sich im Rahmen einer Meldeaktion der unter das 131 er-Gesetz fallenden Personen gemeldet hat, jedoch die Mitteilung erhalten hat, daß er als einer der NSDAP-Bediensteten nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört. Weiteres ist mir über Herrn Klopfer nicht bekannt. Letzte Zusatzfrage! Ist Ihnen nicht bekannt, daß in der NSDAP keine Staatssekretäre beschäftigt waren, sondern daß es sich um Amtsfunktionen handelte? Darf ich Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, daß die gesamten Akten über Herrn Staatssekretär Klopfer bei der Verkürzung der Nürnberger Verfahren an die deutschen Justizbehörden übergeben worden sind? Erstens habe ich nicht behauptet, daß er Staatssekretär der NSDAP gewesen sei. Zweitens ist mir nicht bekannt, daß diese Akten etwa an das Bundesjustizministerium abgegeben worden seien. Das ist nie geschehen. Sie sind bei anderen Stellen im Inund Ausland. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Jahn! Herr Minister, sind Sie bereit, darauf hinzuwirken, daß alle Möglichkeiten geprüft werden, diese Akten, die angeblich den deutschen Behörden übergeben worden sind und die Grundlage eines Strafverfahrens sein könnten, wieder ausfindig zu machen und zur Grundlage eines Strafverfahrens machen zu lassen? Herr Kollege, das ist doch so selbstverständlich, daß eine Anfrage eigentlich überflüssig ist. Ich rufe die Frage VII/4 — des Abgeordneten Jahn Wie beurteilt der Herr Bundesjustizminister den Vorschlag, in allen Fällen der Untersuchungshaft doppelte Akten zu führen, um dadurch den Gang des Haftbeschwerdebzw. Haftprüfungsverfahrens auf der einen und der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auf der anderen Seite zu beschleunigen? Das Wort zur Beantwortung hat der Bundesminister der Justiz. Der Herr Kollege schlägt vor, das Ermittlungsverfahren in Haftsachen zu beschleunigen. Auch die Bundesregierung hält es für notwendig, nach Wegen zu suchen, die zur Abkürzung der Untersuchungshaft führen. Der dem Bundestag inzwischen zugeleitete Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes sieht daher eine Neugestaltung des Haftprüfungsverfahrens vor. Ich verspreche mir davon nicht nur eine Abkürzung der Untersuchungshaft, sondern darüber hinaus eine allgemeine Beschleunigung der Strafverfahren. Bundesminister Schäffer Bei den Beratungen dieses Entwurfs mit den Landesjustizverwaltungen ist auch die von Ihnen angeschnittene Frage erörtert worden. Dabei hat sich ergeben, daß nur ein Land die doppelte Führung von Ermittlungsakten in Haftsachen bereits angeordnet hat und über zufriedenstellende Erfahrungen berichten konnte. Die übrigen Länder haben überwiegend gegen die allgemeine Anordnung der doppelten Aktenführung in Haftsachen Bedenken geäußert. Zunächst bestehen erhebliche technische Schwierigkeiten. Vor allem aber bereitet Sorge, wie die vollständige Übereinstimmung zwischen den Originalund den Doppelakten jederzeit sichergestellt werden kann. Nur wenn diese gewährleistet ist, kann eine wirkliche Beschleunigung der Haftsachen erreicht werden. Andernfalls bringt die doppelte Aktenführung nur neue Schwierigkeiten; sie führt zu Unklarheiten und Rückfragen. Auch der Generalbundesanwalt hat auf diese Bedenken hingewiesen, obwohl er in seinem Zuständigkeitsbereich in geeigneten Fällen mit der doppelten Aktenführung gute Erfahrungen gemacht hat. Gerade weil mir die Beschleunigung der Strafverfahren, vor allem in Haftsachen, besonders am Herzen liegt, werde ich die Landesjustizverwaltungen demnächst erneut bitten, dieser Frage ihre Aufmerksamkeit zu widmen. Eine Zusatzfrage? Wie ist die Stellung Ihres Hauses selbst, Herr Minister? Wie ich eben erklärt habe: Wir würden es sehr begrüßen, aber wir können es gegen den Willen der Landesjustizverwaltungen nicht durchführen. Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schmidt Herr Bundesjustizminister, halten Sie nicht das in der Wirtschaft ganz allgemein übliche Ablichtungsverfahren für geeignet, all die technischen Bedenken, die Sie soeben aufgeführt haben, zu beheben? Ich muß das mit den Landesjustizministern im einzelnen. besprechen. In allen Fällen wird es nicht genügen, weil die Ablichtung nur für den Zustand von heute zutrifft. Es müssen aber auch die Änderungen berücksichtigt werden. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich breche die Fragestunde für heute ab. Wir fahren morgen in der Fragestunde fort. Ehe ich den Punkt 2 der Tagesordnung aufrufe, heiße ich zunächst den Präsidenten und drei Abgeordnete des Irischen Parlaments in unserer Mitte' willkommen. Herr Präsident, der Deutsche Bundestag dankt Ihnen für die Ehre, die Sie uns mit Ihrem Besuch gegeben haben. Sodann hole ich eine Mitteilung nach. Die Abgeordneten Frau Kalinke, Dr. v. Merkatz, Dr. Preiß, Dr. Preusker, Probst Der Abgeordnete Schneider — meine Damen und Herren, was jetzt kommt, ist noch nicht ganz bekannt —, daß die sechs Abgeordneten der Deutschen Partei sich mit Wirkung vom 2. Juli 1960 als Gruppe im Sinne des § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages konstituiert haben. Der Vorsitzende der Gruppe ist der Herr Abgeordnete Schneider Bedenken sollten nicht erhoben werden, denn es sind mehr als fünf Abgeordnete. Wir sollten als Mindeststärke einer Gruppe, so wie wir es früher getan haben, an einer Zahl von fünf Abgeordneten festhalten. Das ist jedenfalls auch die Empfehlung des Ältestenrates. Ich nehme an, daß das Haus keine Bedenken dagegen hat und daß damit diese Gruppe „Deutsche Partei" als Gruppe anerkannt worden ist. — Kein Widerspruch; Weiter ist im Ältestenrat Einvernehmen darüber erzielt worden, daß die Mitglieder der Gruppe Deutsche Partei, ohne daß damit ein Präjudiz geschaffen wird — das ist wichtig; wir können den Beschlüssen des nächsten Bundestages oder künftiger Bundestage nicht vorgreifen —, ohne daß damit also ein Präjudiz geschaffen wird, an den Beratungen der Ausschüsse, denen diese sechs Abgeordneten bislang angehört haben, für den Rest dieser Legislaturperiode mit beratender Stimme weiter teilnehmen. In den Ältestenrat und in den Vorstand kann die Gruppe Deutsche Partei je ein Mitglied entsenden. Es hat im Vorstand ebenfalls nur beratende Stimme. Präsident D. Dr. Gerstenmaier Das Haus nimmt davon Kenntnis und ist damit einverstanden. Nun, meine Damen und Herren, rufe ich auf den Punkt 2 der Tagesordnung: Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten. Wir haben den Tod des Herrn Abgeordneten Dr. Becker, unseres Bundestagsvizepräsidenten beklagt. Ich frage die Fraktion, der das Vorschlagsrecht nach der Ordnung des Hauses zukommt, ob sie einen Vorschlag zu machen wünscht. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dehler. Verzeihen Sie, eine Sekunde. Herr Abgeordneter Dr. Mende, ich muß mich wirklich entschuldigen, aber der Lapsus linguae lag ja nahe. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Bundesfraktion der Freien Demokratischen Partei schlage ich zur Wahl des Vizepräsidenten Dr. Thomas Dehler vor, das einzige Mitglied des Parlamentarischen Rates aus den Reihen der FDP, das heute noch der FDP-Fraktion angehört. Meine Damen und Herren, Sie haben den Vorschlag gehört. In § 2 unserer Geschäftsordnung heißt es, daß der Bundestag mit verdeckten Stimmzetteln in besonderen Wahlhandlungen den Präsidenten und seine Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode des Bundestages wählt. Nun hat sich der Bundestag in diesem Punkt immer Marscherleichterung gewährt, jedenfalls für die Wahl der Vizepräsidenten. Er hat sie immer durch Akklamation gewählt. Ich schlage vor, daß wir das auch in diesem Fall so halten und erbitte dazu die Zustimmung des Hauses, die nach § 127 der Geschäftsordnung erteilt werden kann, wonach im Einzelfall das Haus auch von seiner Geschäftsordnung abweichen kann. Kein Widerspruch? — Es ist so beschlossen. Wer dem Vorschlag des Herrn Abgeordneten Dr. Mende zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Eine Gegenstimme. Enthaltungen? — Einige Enthaltungen. Nun frage ich den Herrn Abgeordneten Dr. Dehler, ob er diese Wahl anzunehmen gesonnen ist. Ja. Der Herr Abgeordnete Dr. Dehler ist bereit, die Wahl anzunehmen. Herr Bundestagsvizepräsident, ich gratuliere Ihnen zu der Wahl und spreche Ihnen die Glückwünsche des Hauses für eine gute Zusammenarbeit aus. Wir haben damit einen neuen Bundestagsvizepräsidenten. Meine Damen und Herren, Punkt 3 der Tagesordnung wird erst am 30. September aufgerufen. Ich rufe deshalb die Punkte 4, 5 und 6 auf. Hier ist eine verbundene Debatte verabredet. Ich mache vorher darauf aufmerksam, daß wir für den Punkt 20 a unserer Tagesordnung eine Abstimmung über eine Grundgesetzänderung vornehmen müssen, die heute gemäß unserer Übereinkunft urn 17 Uhr stattfinden soll. Ich mache das Haus besonders darauf aufmerksam, daß um 17 Uhr diese Abstimmung zur Grundgesetzänderung stattfindet. Wir brauchen dazu eine Zweidrittelmehrheit des Hauses. Ich bitte Sie, sich darauf einzurichten. Nun die Punkte 4, 5 und 6 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Notdienstgesetzes Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes Ich frage, ob das Wort zur Einbringung gewünscht wird. — Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser 28. September wird auf jeden Fall in ,der deutschen Parlamentsund Verfassungsgeschichte ein Datum von größter Bedeutung sein. Das gilt nach dem Gewicht des Themas; das gilt nach dem Zeitpunkt, in dem dieses Thema behandelt wird, und das gilt im Blick auf die Gesamtsituation. Hier steht eine der wichtigsten Entscheidungen des Bundestages im Sicherheitsund Verteidigungskomplex bevor. Die Bundesregierung legt heute dem Hohen Hause drei Gesetzentwürfe vor: den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes betreffend das Notstandsrecht, wie die etwas umständliche Bezeichnung lautet, ferner den Entwurf eines Notdienstgesetzes und schließlich den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes. Mit allen drei Entwürfen hat sich der Bundesrat bereits vor Monaten beschäftigt, mit dem Notstandsgesetz schon im Februar dieses Jahres. Meine Damen und Herren, das Hohe Haus und die Öffentlichkeit wissen, daß diesen Entwürfen jahrelange Vorarbeiten, lange Beratungen, Erwägungen verschiedener Art und mancherlei Diskussionen vorausgegangen sind. Das Thema, das hier behandelt wird, läßt sich kurz und volkstümlich etwa in die Frage zusammenfassen: Wie meistern wir außergewöhnliche Situationen, wie meistern wir einen Ausnahmezustand? Erlauben Sie, daß ich zu Beginn meiner Ausführungen — mit Genehmigung des Herrn Präsidenten — Ihnen dazu ein Zitat aus einem Aufsatz vorlese, den ein sehr bekannter Staatsrechtler in diesen Wochen in einer nicht gerade fachjuristischen, Bundesinnenminister Dr. Schröder sondern etwas allgemeiner gehaltenen Zeitschrift veröffentlicht hat. Dort heißt es folgendermaßen: Die Verfassung der Bundesrepublik enthält keine Vorschriften über die Bestandssicherung im Falle einer ernsthaften Verfassungsgefährdung ... Insoweit sind keine Einwendungen zu er heben. Deshalb läßt sich eine Notstandsgesetzgebung, wie sie vorbereitet wird, dem — von dem Verfasser — gezeichneten Bilde der Bundesrepublik als Staat nicht ohne weiteres einfügen. Denn die Bundesrepublik in ihrer gegenwärtigen Struktur beruht auf besonderen, angebbaren Prämissen. Dazu gehört: die Wahrnehmung der Bestandssicherung nach außen durch andere Mächte, woran sich auch mit der Aufstellung einer militärischen Streitmacht nichts geändert hat, das Fehlen sonstiger Belastungsproben durch außenpolitische Entscheindungen von politischem Gewicht, die Fortsetzung der Wohlstandsentwicklung, also steigendes Sozialprodukt. Solange diese Prämissen bestehen, funktioniert das geschilderte soziale Gefüge, ohne daß es einer Notstandsregelung bedürfte. Fallen sie jedoch fort, dann ist auch mit einer Notstandsregelung nicht geholfen, weil dann eine Lage eintritt, zu deren Bewältigung es umfangreicher und im vorhinein nicht übersehbarer Maßnahmen bedarf. Und schließlich ein letzter Gedanke aus diesem Aufsatz: Stellt man die Fortschritte der modernen Ökonometrie und Nationalökonomie in Rechnung und würdigt man sie im Zusammenhang mit der bewiesenen Fähigkeit zur Selbstdisziplinierung der modernen Gesellschaft und ihrer organisierten Kräfte, so ist die Annahme nicht mehr utopisch, daß es heute möglich ist, Krisen gefährlichen Ausmaßes So zu lesen im Septemberheft des „Merkur". Meine Damen und Herren, dies ist ein sehr schönes und einprägsames Beispiel für manche merkwürdigen Betrachtungen, wie sie sich in unserer Zeit breitmachen, und ein sehr interessantes Beispiel für die Einschätzung des Grundgesetzes und der derzeitigen Situation. Ich brauche kaum zu sagen, daß die Bundesregierung diese Auffassung nicht teilt. Die Auffassung des Verfassers hinsichtlich des Wohlstandstaates ist zu optimistisch, und die Auffassung des Verfassers hinsichtlich der Möglichkeit der Meisterung des Ernstfalles einer Krise ist zu pessimistisch, wenn sie nicht gar defaitistisch ist. Aber, meine Damen und Herren, so viel ist richtig, daß das Grundgesetz die Frage der äußeren Verteidigung und die Frage der Sicherung nach innen, wenn überhaupt, dann höchst unzulänglich behandelt. Dies sage ich ohne jeden Vorwurf an die Väter des Grundgesetzes; denn bei einer rückwirkenden Wertung müssen wir heute gerechterweise mindestens zwei, wenn nicht drei Faktoren hervorheben, die für Entscheidungen im Jahre 1948/49 eine wesentliche Bedeutung hatten. Der eine Faktor war, daß der Rückschlag auf den totalen Staat mit seinen überwältigenden Machtbefugnissen zwangsläufig zu gewissen Verzerrungen der Auffassung führen mußte, und der zweite Faktor, daß zum damaligen Zeitpunkt die entscheidende Verantwortung absolut bei den Besatzungsmächten lag. Man wird deswegen ohne alle Übertreibung sagen können und sagen müssen, daß die Sicherheitsvorstellungen des Parlamentarischen Rates sich einerseits sozusagen unter einer Sicherheitsglocke der Aliierten bildeten und daß sie im übrigen eine Zeit ohne diese Sicherheitsglocke der Alliierten nicht mit genügender Deutlichkeit ins Auge gefaßt haben. Nun aber, spätestens seit der Wiedergewinnung der Souveränität, also seit 1955, weiß jeder, daß sich gerade diese Alliierten besondere Befugnisse für den Ausnahmezustand bis zum dem Zeitpunkt vorbehalten haben, an dem einer deutschen Regierung, an dem der Bundesregierung entsprechende gesetzliche Handhaben zur Verfügung stehen. Das steht klipp und klar, von diesem Hohen Hause besiegelt, zu lesen. Nun ist der Streit darüber, wie Art. 5 des Deutschlandvertrages auszulegen sei, ziemlich müßig. Ob sich das ganz auf den äußeren und inneren oder gar nur auf den äußeren Notstand bezieht, ist nicht der entscheidende Punkt. Fest steht, daß die vorbehaltenen Befugnisse der Alliierten einstweilen noch nicht abgelöst sind und nach unserer Meinung der Ablösung bedürfen. Niemand aber soll nun etwa glauben, die Bundesregierung handele nur unter dem Gesichtspunkt, daß ein alliiertes Vorbehaltsrecht abgelöst werden müsse, und sie mache, etwa nur deswegen ihren Gesetzesvorschlag. Die Bundesregierung hat diese Vorlagen, über die ich hier spreche, aus der Überzeugung gemacht, daß sie notwendig sind, insbesondere — im Blick auf das soeben Gesagte — die Vorlage zur Ergänzung des Grundgesetzes. Sie hat es also nicht etwa getan — ich möchte das deutlich wiederholen und klarstellen —, weil die Alliierten besondere Wünsche an uns hätten, sondern weil dies unsere Auffassung von dem Notwendigen ist. Deswegen die Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfe. Es stellt sich nun die Frage nach dem Wie 'der Meisterung des Ausnahmezustandes. Ich 'denke, wir können uns sehr leicht darüber einig werden, daß das neue Instrument, das zu schaffen wir uns anschicken, für ,den Ausnahmefall brauchbar sein muß. Es geht nicht darum, daß wir etwa ein noch so schönes Stück neuer Verfassungstheorie einführen, sondern ,das, was wir brauchen, sind realistische, prakBundesminister Dr. Schröder tische Handhaben zur Meisterung des Ausnahmezustandes. Nun ist eine Einschränkung eigentlich ganz selbstverständlich, und deswegen will ich sie von vornherein gleich machen, damit diese Frage außerhalb des Streites bleiben kann: Das zu schaffende Instrument muß die freiheitlichen und bundesstaatlichen Grundlagen der Bundesrepublik erhalten. Es soll nicht etwa diese Grundlagen gefährden oder sie gar in seiner Wirkung zerstören. Aber der leitende, maßgebende, entscheidende und, wie ich meine, lebenswichtige Gesichtspunkt ist dieser: Die zu schaffenden Bestimmungen müssen ein schnelles und wirksames Handeln in einer Ausnahmesituation ermöglichen. Meine Damen und Herren, man wird nun nur schwer eine Meinung über den behandelten Gegenstand haben können, wenn man nicht doch einen ganz kurzen Blick in die Vergangenheit wirft. Das will ich so kurz wie nur möglich machen und einfach aussagen, daß sowohl die Bismarcksche Reichsverfassung als auch die Weimarer Verfassung brauchbare Bestimmungen hatten. Der Artikel 48 der Weimarer Verfassung ist in den vergangenen Jahren, wie ich glaube, zu Unrecht viel geschmäht worden. Man muß immer wieder daran erinnern — und das muß man hinsichtlich so etwas landläufig werdender Geschichtslegenden tun —, daß es ein sozialdemokratischer Reichspräsident, der erste Reichspräsident, Ebert, gewesen ist, der nur mit dem Art. 48 die ersten schweren Jahre des neuen Staates überhaupt hat durchhalten können. Der entscheidende Einsatz der Reichswehr auf Grund des Art. 48 in den verschiedenen Krisensituationen ist von einem sozialdemokratischen Reichspräsidenten angeordnet worden. Meine Damen und Herren, ich erwähne die Tatsache, daß ein sozialdemokratischer Reichspräsident diese Anordnung traf, nicht aus irgendeiner polemischen Absicht, sondern nur um ganz klarzumachen, daß etwa eine falsche Darstellung oder ein falsches Bild von der gerade genannten Tatsache doch von vornherein korrigiert werden sollte. Wenn Sie einmal die langen Listen gerade des Einsatzes der Reichswehr — um nur davon zu sprechen — durchsehen, so werden Sie finden, daß es so ist, wie ich sage: nur mit Hilfe ides Art. 48, nur mit Hilfe dieser Befugnisse hat 'der damalige Reichspräsident die ersten schweren Jahre von Weimar überhaupt überstehen können. (Abg. Ritzel: Wollen Sie das mit heute vergleichen?)





    Rede von Dr. Hermann Schmitt
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)