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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3124

  • date_rangeDatum: 28. September 1960

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    Deutscher Bundestag 124. Sitzung Bonn, den 28. September 1960 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Dr. Becker, Jahn und Rasch 7159 A Die Abg. Rodiek, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Altvater treten in den Bundestag ein 7159 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. von Haniel-Niethammer, Brand, Frau Welter, Heye, Dr. Steinmetz, Felder, Dr. Königswarter, Dr. Burgbacher, Keller und Dr. Atzenroth . . . . . . . . 7160 A Begrüßung einer Delegation des Irischen Parlaments 7173 B Übertritt der Abg. Frau Kalinke, Dr. von Merkatz, Dr. Preiß, Dr. Preusker, Probst (Freiburg), Dr. Ripken, Dr.-Ing. Seebohm, Dr. Schild und Dr. Steinmetz von der Fraktion der Deutschen Partei zur Fraktion der CDU/CSU 7173 C Konstituierung der Gruppe Deutsche Partei 7173 C Wahl des Abg. Dr. Dehler zum Vizepräsidenten Dr. Mende (FDP) . . . . . . . 7174 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von Ghana . . . . . . . . . . . 7180 A Fragestunde (Drucksachen 2077, zu 2077) Frage des Abg. Dr. Arndt: Unterbringung des Bundesverfassungsgerichts Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 7162 B Frage des Abg. Ritzel: Steuerverpflichtungen deutscher Benzingesellschaften Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7162 D, 7163 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7163 A, B Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Zollbescheide für Mineralöl Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7163 B Frage des Abg. Dr. Fritz (Ludwigshafen) : Beförderungsmöglichkeiten im mittleren Dienst der Zollverwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7163 C, 7164 A, B Brück (CDU/CSU) . . . . . . . 7164 A Lulay (CDU/CSU) . . . . . . . 7164 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Zahl der Beamten und Angestellten der Arbeitsämter Blank, Bundesminister 7164 C, D, 7165 A Dr. Kohut (FDP) . . . . 7164 D, 7165 A Frage des Abg Dr. Arndt: Rechtsansprüche der Witwe des Generalmajors Hellmuth Stieff Blank, Bundesminister . . . . 7165 B Dr. Arndt (SPD) 7165 B Frage des Abg. Kalbitzer: Geldbuße wegen Herausschmuggelung eines Fremdenlegionärs Dr. Seiermann, Staatssekretär . 7165 C, D, 7166 A Kalbitzer (SPD) . . . . 7165 D, 7166 A Frage des Abg. Hackethal: Bundesbahnstrecken in den Zonenrandgebieten Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7166 B, C Ritzel (SPD) 7166 C Frage des Abg. Baur (Augsburg) : Auflösung einer Schiffswerft am Bodensee Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7166 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Verwendung von vorfabrizierten Häusern im Wohnungsbau für Bundesbedienstete Lücke, Bundesminister 7166 D, 7167 B, C Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 7167 A, B Frage des Abg Dr. Brecht: Rechtsverordnung über die Berechnung der Mietbeihilfen Lücke, Bundesminister . . . . 7167 C, D, 7168 A, B, C Dr. Brecht (SPD). . 7167 D, 7168 A Wittrock (SPD) . . . . . . . 7168 B, C Frage des Abg. Dr. Brecht: Kosten der „Wohnfibeln" Lücke, Bundesminister . . . . 7168 C, D, 3169 A, B, C, D, 7170 A Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 7168 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 7169 A Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7169 B Wittrock (SPD) . . . . . . . . 7169 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7169 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7169 D Neumann (SPD) . . . . 7169 D, 7170 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 7170 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Unterbringung der Deutschen Botschaft in Wien 7170 A Fragen des Abg. Seuffert: Gaskammer im KZ Dachau Dr. Carstens, Staatssekretär 7170 B, C, D, 7171 A, B, C, D Seuffert (SPD) . . . . 7170 D, 7171 A Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7171 A von Lindeiner-Wildau (CDU/CSU) . 7171 B Graf Adelmann (CDU/CSU) . . . . 7171 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 7171 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Amtspflichtverletzungen von Notaren Schäffer, Bundesminister . . . . 7171 D Frage des Abg. Müller-Hermann: Reform des Verkehrsstrafrechts Schäffer, Bundesminister . . . . . 7172 A Frage des Abg. Neumann: Strafverfahren gegen Staatssekretär Klopfer Schäffer, Bundesminister . . 7172 B, C, D Neumann (SPD) 7172 B, C Jahn (Marburg) (SPD) 7172 C Frage des Abg Jahn (Marburg) : Doppelte Akten bei Untersuchungshaft Schäffer, Bundesminister . 7172 D, 7173 B Jahn (Marburg) (SPD) 7173 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7173 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache 1800) — Erste Beratung —; in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 III Entwurf eines Notdienstgesetzes (Drucksache 1806) — Erste Beratung — und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes (Drucksache 2045) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7174 D, 7185B, 7215 C Dr. Schäfer (SPD) . . . 7180 A, 7223 B Dr. Kanka (CDU/CSU) . . 7185 D, 7224 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7190 D Dr. Arndt (SPD) . . . . 7194 A, 7222 B Dr, Werber (CDU/CSU) 7198 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7203 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7209 B Frau Schanzenbach (SPD) . . . 7210 D Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 7212 B Jahn (Marburg) (SPD) 7224 B Rasner (CDU/CSU) 7225 A Erler (SPD) 7225 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 7226 D Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels über die Luftverkehrsverwaltung in das Grundgesetz (Drucksache 1534) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1961) — Zweite und dritte Beratung — Wittrock (SPD) 7214 C Entwurf eines Gesetzes über die Entschwefelung flüssiger und gasförmiger Brennstoffe (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Dr. Schild, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 1980) — Erste Beratung — 7227 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (Drucksache 1910) — Erste Beratung — . . . . . 7227 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und des Gerichtskostengesetzes (Drucksache 1892) — Erste Beratung — 7228 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (SPD) (Drucksache 1974) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7228 B Entwurf eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen (Bundes-Seuchengesetz) (Drucksache 1888) — Erste Beratung — 7228 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Abg. Dr. Jaeger, Merten, Lenze [Attendorn], Matzner u. Gen.) (Drucksache 1990) — Erste Beratung — 7228 B Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 29. Mai 1959 über den vorläufigen Beitritt Israels zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 1993) — Erste Beratung — 7228 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Neunten Protokoll vom 22. November 1958 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Finnland) (Drucksache 1994) — Erste Beratung — 7228 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 2044) — Erste Beratung — 7228 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts (Drucksache 2052) — Erste Beratung — . . . . . 7228 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1960 mit der Französischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben usw. (Drucksache 2061) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 7228 D Entwurf eines Gesetzes über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 1535) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Verkehrsausschusses (Drucksachen 2075, 2002) — Zweite und dritte Beratung - . . . . . . . 7229 A Antrag betr. Rüdesheimer Verkehrsproblem (Abg. Arndgen, Mischnick, Wittrock, Schmitt-Vockenhausen, Müller-Hermann, Dr. Willeke u. Gen.) (Drucksache 1985) 7229 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1958 (Drucksache 1922) . 7229 C Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksache 2025) 7229 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes in Frankfurt (Main) (Drucksache 2013) 7229 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft der ehem. Walterwerke, Ahrensburg in Holstein (Drucksache 2033) 7229 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehem. Luftwaffenübungsplatzes Ahrbrück (Drucksache 2036) 7230 A Nächste Sitzung 7230 C Anlagen........... 7231 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 7159 124. Sitzung Bonn, den 28. September 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 28. 9. Altmaier * 30. 9. Dr. Atzenroth 28. 9. Balkenhol 30. 9. Bauer (Würzburg) * 30. 9. Frau Bennemann 30. 9. Berger 28. 9. Berkhan 30. 9. Birkelbach 30. 9. Fürst von Bismarck * 30. 9. Blachstein * 30. 9. Corterier * 30. 9. Dr. Dahlgrün 30. 9. Dr. Dollinger 28. 9. Dowidat 30. 9. Enk 30. 9. Dr. Friedensburg 30. 9. Dr. Furler * 30. 9. Gerns,* 30. 9. Dr. Gossel 28. 9. Haage 30. 9. Hackethal 28. 9. Hahn 30. 9. Dr. Harm * 30. 9. Dr. Hesberg 30. 9. Höfler * 30. 9. Frau Dr. Hubert * 30. 9. Hübner 28. 9. Jacobs * 30. 9. Keller 30. 9. Dr. Kliesing (Honnef) * 30. 9. Kriedemann 28. 9. Kühn (Bonn) 28. 9. Kühn (Köln) * 30. 9. Lücker (München) 30. 9. Maier (Freiburg) 30. 9. Maucher 28. 9. Frau Dr. Maxsein * 30. 9. Dr. Mende * 30. 9. Dr. Meyer (Frankfurt) * 30. 9. Paul * 30. 9. Peters 30. 9. Frau Pitz-Savelsberg 30. 9. Dr. Preusker 30. 9. Frau Dr. Rehling * 30. 9. Frau Renger * 30. 9. Rimmelspacher 28. 9. Ruhnke 30. 9. Schröder (Osterode) 30. 9. Schultz 30. 9. Schütz (München) * 30. 9. Seidl (Dorfen) * 30. 9. Dr. Serres * 30. 9. Dr. Toussaint 28. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wacher 28. 9. Wagner 30. 9. Dr. Wahl * 30. 9. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 30. 9. Wehner 28. 9. Werner 28. 9. Wilhelm 28. 9. Dr. Zimmer * 30. 9. Zoglmann 30. 9. Zühlke 30. 9. b) Urlaubsanträge Bals 15. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Dr. Böhm 22. 10. Frau Brauksiepe 9. 10. Demmelmeier 7. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 9. 10. Draeger 9. 10. Dr. Gradl 9. 10. Frau Herklotz 9. 10. Heye 9. 10. Höcherl 9. 10. Jürgensen 31. 10. Dr. Kempfler 9. 10. Dr. Kopf 9. 10. Krammig 31. 10. Lermer 15. 10. Majonica 9. 10. Dr. Menzel 22. 10. Merten 9. 10. Pohle 31. 10. Reitzner 9. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 15. 10. Schmidt (Hamburg) 9. 10. Schneider (Bremerhaven) 9. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 4. 10. Struve 9. 10. Wienand 9. 10. Frau Wolff 10. 10. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 1. Juli 1960 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 221. Sitzung am 1. Juli 1960 beschlossen * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates. 7232 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 hat, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 1960 verabschiedeten Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1960 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1960) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefaßt: „Der Verzicht des Bundesrates auf eine Antragstellung gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes beinhaltet keine Anerkennung der Richtigkeit des Ausweises der Rücklage der Kreditanstalt für Wiederaufbau ,aus Mitteln des ERP-Sondervermögens', wie sie in der als Anlage beigefügten Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen des ERP-Sondervermögens per 31. März 1959 (Aktiva C ,Sonstige Forderungen', Ziffer 4, ,gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau — Sondereinlage —) enthalten ist." Dr. Röder Bonn, den 1. Juli 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 24. Juni 1960 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pusch, betreffend Rückgabe der in Westdeutschland lagernden Bücher der ehemals Preußischen Staatsbibliothek an Berlin (Fragestunde der 121. Sitzung vom 29. Juni 1960, Drucksache 1957) : Auf den Zeitpunkt der Rückführung der zur Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" gehörigen Kulturgüter nach Berlin hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Die Entscheidung trifft der Stiftungsrat. Ich habe in der letzten Fragestunde über den Stand der Bund-Länder-Verhandlungen über das Inkrafttreten der Satzung für die Stiftung berichtet. In Vertretung: Dr. Anders Anlage 4 Schriftliche Begründung der Abgeordneten Frau Korspeter zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 1974). Meine Fraktion legt dem Hause den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Regelung des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes vor, in dem die Bestimmungen über die Anerkennung der aus der SBZ geflüchteten Deutschen als Sowjetzonenflüchtlinge festgelegt sind. Während im Bundesvertriebenengesetz allen Vertriebenen ein eindeutiger Status gegeben wurde, nach dem jeder, der die Vertreibungsgebiete verlassen muß, auch als Vertriebener anerkannt wird und Rechte und Vergünstigungen als Vertriebener in Anspruch nehmen kann, ging man bei den Deutschen, die aus der Zone in die Bundesrepublik flüchteten, im Gegensatz zu dem allgemeinen Vertriebenen-Schicksal vom Einzel-Schicksal aus. Diese Betrachtungsweise führte dazu, daß die Fluchtgründe für die Anerkennung als SBZ-Flüchtling maßgeblich wurden und daß diese Fluchtgründe einer Bewertung unterzogen wurden. Im § 3 des Bundesvertriebenengesetzes wird daher bestimmt, daß nur solche Deutschen als SBZ-Flüchtlinge anzuerkennen sind, die aus der Zone flüchten mußten, „um sich einer von ihnen nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen", mit der Ergänzung durch die Novelle zum Bundesvertriebenengesetz vom 18. 8. 1957, daß „eine besondere Zwangslage auch bei einem schweren Gewissenskonflikt gegeben ist." Nach dieser Begriffsbestimmung gelten nur die Deutschen aus der Zone als SBZ-Flüchtlinge in eigentlichen Sinne, die die Anerkennung nach § 3 des Bundesvertriebenengesetzes erhalten, und nur sie können Rechte und Vergünstigungen aus der Flüchtlingsgesetzgebung in Anspruch nehmen. Dabei war die Absicht unverkennbar, nur einen relativ eng begrenzten Personenkreis als SBZ-Flüchtlinge im engeren Sinne anzuerkennen und ihnen die Vergünstigungen, die sich aus der Flüchtlingsgesetzgebung ergeben, zuzugestehen. Jedenfalls sind von den rund 4 Millionen Deutschen, davon 21/2 Millionen seit 1950, die aus der Zone in die Bundesrepublik gekommen sind, nur rund 560 000 anerkannte SBZ-Flüchtlinge. Schon bei den Beratungen des Bundesvertriebenengesetzes waren diese Bestimmungen umstritten und konnten nicht befriedigen. Sehr bald nach Erlaß des Bundesvertriebenengesetzes zeigte sich, daß man mit diesen gesetzlichen Regelungen den tatsächlichen Gegebenheiten der seit Kriegsende ununterbrochenen Flucht aus der SBZ in keiner Weise Rechnung tragen konnte. Darüber hinaus hat die Fassung der gesetzlichen Bestimmungen, die eine Anzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthält — wie die Begriffe „nicht zu vertreten", „durch die politischen Verhältnisse bedingt", „besondere Zwangslage" —, dazu geführt, daß die über die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtlinge entscheidenden Verwaltungsbehörden vielfach überfordert wurden und demzufolge Entscheidungen treffen mußten, die häufig weder der Entwicklung der Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 7233 politischen Verhältnisse in der SBZ noch den persönlichen Schicksalen des einzelnen ausreichend gerecht werden. Auch die Rechtsprechung zum § 3 ist in den vergangenen Jahren einen Weg gegangen, der dieser Entwicklung nicht immer Rechnung trug und der häufig mit der Absicht des Gesetzgebers kaum noch im Einklang zu sein scheint. Einige Auszüge aus neueren und neuesten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts machen es deutlich. Dort heißt es z. B.: „Der Sowjetzonenflüchtling hat in der Regel die besondere Zwangslage zu vertreten, die für ihn durch einen bewußten Verstoß gegen wirtschaftslenkende Vorschriften entstanden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Vorschriften etwa wegen der Art ihres Zustandekommens oder ihrer Anwendung oder ihrer wirtschaftspolitischen Zielsetzung rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht entsprechen." „Für die Entscheidung der Frage, ob die Folgen eines solchen Verstoßes zu vertreten sind, ist es unerheblich, ob die Strafe, die durch die Vorschriften angedroht wird oder die durch den Verstoß im Einzelfall erwartet werden muß oder die bereits verhängt worden ist und verhältnismäßig hoch oder aus sonstigen Gründen mit rechtsstaatlichen Begriffen nicht vereinbar ist." „Das Bundesvertriebenengesetz mutet es also der mitteldeutschen Bevölkerung zu, diese Verhältnisse in Kauf zu nehmen und ihrer ungeachtet in der sowjetischen Besatzungszone zu bleiben." „Dem Gesetzgeber war die politische, wirtschaftliche und soziale Bedrängnis bekannt, die auf ihnen (den Bewohnern der SBZ) lastet; gleichwohl hat er durch die Fassung des § 3 BVFG der Erwartung Ausdruck gegeben, daß die Bevölkerung die Opfer und Einschränkungen, ,die mit dieser allgemeinen Bedrängnis verbunden sind, auf sich nimmt und am bisherigen Wohnsitz ausharrt." „Eine solche Tat mag ihr (der Klägerin) in menschlicher Hinsicht zur Ehre gereichen; dennoch hat sie deren Folgen zu vertreten. Da, wie gesagt, dem Bundesvertriebenengesetz der Gedanke zugrunde liegt, daß die Bewohner der sowjetischen Besatzungszone grundsätzlich in ihrer Heimat bleiben sollen, widerspricht seinen Zielen auch ein — oder unter Strafandrohung verbotenes — Verhalten, .das 'zwar nach rechtsstaatlichen Maßstäben rechtmäßig und vielleicht sogar menschlich erfreulich ist, bei dem aber der angestrebte und erreichbare Erfolg in offenbarem Mißverhältnis zu dem Umstande steht, daß der Täter wegen dieses Verhaltens mit großer Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen zu erwarten hat, die ihn zur Flucht nötigen werden." Es mag dahingestellt bleiben, ob und inwieweit man der Verwaltung oder der Rechtsprechung einen Vorwurf ,dahingehend machen kann, daß sie den Willen des Gesetzgebers nicht ausreichend berücksichtigt habe. Zweifellos, das muß mit allen Nachdruck gesagt werden, ist diese Entwicklung nicht zuletzt auf die Problematik der Bestimmun gen des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes selbst zurückzuführen. Es kann unseres Erachtens keinem Zweifel unterliegen, daß die derzeitigen Bestimmungen des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes nicht mehr dier Entwicklung der politischen Verhältnisse zwischen den beiden Teilen Deutschlands entspricht. Insbesondere erscheint es uns heute weder menschlich, noch sozial, noch politisch vertretbar, jene Deutschen, die auf Grund der Entwicklung in der SBZ und der dortigen allgemeinen Zwangslage Zuflucht in der Bundesrepublik suchen, unterschiedlich zu behandeln; das heißt etwa, sie praktisch fast alle über das Notaufnahmeverfahren als „Flüchtlinge" aufzunehmen, aber dann später, wenn sie in der Bundesrepublik Aufnahme gefunden haben, nur eine geringe Zahl von diesen „Flüchtlingen" als Sowjetzonenflüchtlinge anzuerkennen. Dies gilt um so mehr, als die Bundesrepublik grundsätzlich den Standpunkt der Freizügigkeit zwischen beiden Teilen Deutschlands vertritt und den Deutschen aus der SBZ im Grundsatz die gleichen Rechte gewährt, wie 'den in der Bundesrepublik ansässigen Deutschen. Der § 3 des Bundesvertriebenengesetzes sollte deshalb eine Fassung erhalten, die sicherstellt, daß jeder Deutsche aus der SBZ, der in der Bundesrepublik Zuflucht sucht, als Sowjetzonenflüchtling anerkannt wird. Eine solche Fassung würde nicht nur dem Grundsatz der Freizügigkeit zwischen beiden Teilen Deutschlands und der Gleichberechtigung dieser Deutschen entsprechen, sondern gleichzeitig auch eine Gleichstellung mit jenen Vertriebenen herbeiführen, die nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen als Aussiedler aus den Vertreibungsgebieten in die Bundesrepublik kommen und hier entsprechende Aufnahme finden. Selbstverständlich wird dabei nicht außer Acht gelassen werden dürfen, daß unter den aus der sowjetischen Besatzungszone geflohenen Deutschen sich, wenn auch in verhältnismäßig geringer Zahl, Personen befinden, die dem totalitären Regime in der SBZ in erheblicher oder bedenklicher Weise Vorschub geleistet, oder die in der SBZ gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit verstoßen haben oder aber die SBZ nur verlassen haben, um sich dort den Folgen einer auch nach rechtsstaatlicher Auffassung strafbaren Handlung zu entziehen. Für solche Fälle geht unser Antrag in der Neufassung der Bestimmungen des § 3 davon aus, eine Versagung der Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling festzulegen. Eine Neufassung des § 3 mit dem Ziel der Anerkennung der großen Masse aller jener Deutschen ais Sowjetzonenflüchtlinge, die aus achtenswerten Gründen die Zone verlassen haben, wird schließlich auch berücksichtigen müssen, ob und in welchem Umfang allen diesen Deutschen jetzt noch die besonderen materiellen Vergünstigungen gewährt werden können, die für Sowjetzonenflüchtlinge vorgesehen sind. Obwohl diese Vergünstigungen an sich nicht übermäßig umfangreich sind, würde jedoch zum Beispiel die nachträgliche Gewährung etwa der Hausratshilfe aus dem Härtefonds des § 301 7234 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. September 1960 LAG an alle Sowjetzonenflüchtlinge im Sinne der erstrebten Änderung des § 3 BVFG nicht nur einen erheblichen finanziellen Aufwand erfordern, sondern in einer großen Zahl von Einzelfällen auch nicht mehr als berechtigt erscheinen, und zwar in jenen Fällen, in denen diese Sowjetzonenflüchtlinge bereits aus eigener Kraft oder durch andere Hilfen einen erträglichen Lebensstandard erzielt haben. Es ist deshalb vorgesehen, daß derartige Leistungen noch nicht in das wirtschaftliche und soziale Leben in einem nach ihren früheren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen zumutbaren Maße im Sinne des § 13 des Bundesvertriebenengesetzes eingegliedart sind. Wir hoffen sehr, daß von keiner Seite in der Richtung argumentiert wird, daß eine solche Änderung des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes unausweichlich eine Sogwirkung zur Folge haben könne. Ich möchte von vornherein bereits darauf hinweisen, daß sich aus Veröffentlichungen des Bundesministeriums eindeutig ergibt, daß sich der Zustrom aus der SBZ nach Wegfall der hohen Ablehnungsquote im Aufnahmeverfahren keineswegs verstärkt hat, und daß eine graphische Darstellung des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte die Flucht aus der SBZ als eine Folge der dortigen politischen und sozialen Verhältnisse dargestellt hat. Damit hat das Ministerium selbst dokumentiert, daß die Fluchtzahlen nicht auf besseren Betreuungsmaßnahmen in der Bundesrepublik beruhen, sondern von Maßnahmen innerhalb der Zone abhängig sind. Wir sollten deshalb in dieser Zeit auf Grund der politischen Entwicklung und der Erfahrungen damit aufhören, von einer Sogwirkung zu sprechen. Die Forderung, eine Änderung der gesetzlichen Grundlage für den Flüchtling anzustreben, wird in immer stärkerem Maße von vielen Seiten seit langer Zeit gefordert. Wir bedauern, daß dem Hause von Seiten des zuständigen Ministeriums bislang noch keine Reformvorschläge vorgelegt wurden. Mit Verwaltungsmaßnahmen, mit Verordnungen, mit Richtlinien und Anweisungen können wir dieses Problem nicht entscheidend beeinflussen, können wir auch den Menschen aus der Zone, die auf Grund ,der politischen Entwicklung — und ich möchte noch einmal sagen, auf Grund der politischen Zwangslage, in der sich alle Menschen in der Zone befinden — nicht mehr gerecht werden. Wir sollten endlich damit aufhören, die unnatürliche Aufteilung in die große Masse der nicht Anerkannten und die kleine Gruppe der Anerkannten fortzusetzen, weil sie nicht nur als unbefriedigend angesehen werden muß, sondern weil sie von den Betroffenen als ungerecht empfunden und weil sie auch der politischen Situation nicht gerecht wird. Die Situation zwingt deshalb zu neuen grundsätzlichen Überlegungen des Problems und zwingt uns zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen des bestehenden Flüchtlingsrechtes. Frau Korspeter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Meine Damen und Herren, ich heiße Sie nach den Parlamentsferien zu Beginn des letzten Jahres dieser Legislaturperiode willkommen.
    Während der Parlamentsferien sind drei Kollegen aus unserer Mitte gerissen worden.

    (Die Abgeordneten erheben sich.)

    Am 29. Juli verstarb nach schwerer Krankheit der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Dr. Max Becker.
    Max Becker wurde am 25. Mai 1888 in Kassel geboren. Seit 1909 nahm er am öffentlichen Leben Deutschlands teil. Er arbeitete zunächst in der jungliberalen Bewegung; später trat er der Deutschen Volkspartei bei. Max Becker ließ sich in Bad Hersfeld als Rechtsanwalt und Notar nieder. Von 1919 bis 1921 war er Mitglied seines Kreistages. Von 1922 bis 1933 war er Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtages und des Provinziallandtages Hessen-Nassau.
    Nach 1945 nahm Max Becker als Mitglied der Freien Demokratischen Partei seine politische Arbeit wieder auf. Seit 1946 war er Mitglied des Magistrats Hersfeld und des Kreistages sowie des Hessischen Landtages. Er war Mitglied des Parlamentarischen Rats und Vorsitzender seines Wahlrechtsausschusses.
    Dem Bundestag gehörte unser Kollege Max Becker seit 1949 an. Er war Mitglied des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie des Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung. Sein Herz schlug — das ist nicht zuviel gesagt — besonders für die Einigung Europas. Seit 1950 war er Mitglied des Europarats, später war er auch Mitglied der Versammlung der Westeuropäischen Union. Am 4. Juli 1956 und am 15. Oktober 1957 wurde Dr. Max Becker zum Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages gewählt. Max Becker hat diesem Haus ehrenvoll gedient. Der Deutsche Bundestag hat ihn mit einem Staatsbegräbnis geehrt.
    Am 10. Juli verstarb nach langer schwerer Krankheit unser Kollege Hans Jahn.
    Hans Jahn wurde am 19. August 1885 in Hartha in Sachsen geboren. Seit 1903 gehörte er der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands an. Im gleichen Jahr trat er der Gewerkschaftsbewegung bei. Im Jahre 1920 wurde er Sekretär der Betriebsräteabteilung des Deutschen Eisenbahnerverbandes. Von 1927 bis 1933 war er Vorstandsmitglied des Einheitsverbandes der Eisenbahner Deutschlands und des Allgemeinen Deutschen Beamtenbundes.
    Das Jahr 1933 setzte auch seiner politischen Arbeit ein Ende. Nach dreimaliger Verhaftung floh er ins Ausland.
    Nach dem Krieg kehrte er, ohne zu zaudern, in die zerstörte Heimat zurück. Als Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes war er maßgeblich am Wiederaufbau der deutschen Gewerkschaften beteiligt. Er war Vorsitzender der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands, Erster Vizepräsident des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn sowie Präsident der Internationalen Transportarbeiterföderation.
    Dem Deutschen Bundestag gehörte Hans Jahn ebenfalls seit 1949 an. Er vertrat den Wahlkreis Hannover-Land und war Mitglied des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen.
    Am 15. September verstarb einer unserer jungen Kollegen, Hugo Rasch, an den Folgen eines Schlaganfalls. Hugo Rasch wurde am 24. Februar 1913 in Bottrop in Westfalen geboren. Er wurde Bauhandwerker und schloß sich früh den sozialistischen und gewerkschaftlichen Jugendverbänden an. Der Staat Hitlers brachte auch Hugo Rasch vieles und schweres Ungemach. Von 1939 bis 1945 war er Soldat. Im Jahre 1944 wurde er schwer verwundet.
    Nach 1945 widmete sich Hugo Rasch besonders der Sozialarbeit im Reichsbund der Kriegs- und Zivilbeschädigten, Sozialrentner und Hinterbliebenen. Er war Vorsitzender des Landesverbands Nordrhein-Westfalen und Zweiter Bundesvorsitzender des Reichsbundes. Er war Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und gehörte dem Deutschen Bundestag seit 1953 an. Er war Mitglied des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen.
    Ich spreche den Hinterbliebenen unserer Kollegen Dr. Max Becker, Jahn und Rasch und den Fraktionen der Freien Demokratischen Partei Deutschlands und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands die herzliche Anteilnahme des Hauses aus.
    Meine Damen und Herren, Sie haben sich zu Ehren unserer Kollegen erhoben. Ich danke Ihnen.
    Als Nachfolger für die verstorbenen Abgeordneten Dr. Becker, Jahn und Rasch sind mit Wirkung

    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    vom 15. Juli der Abgeordnete Rodiek, mit Wirkung vom 8. August der Abgeordnete Freiherr von Kühlmann-Stumm und mit Wirkung vom 22. August der Abgeordnete Altvater in den Bundestag eingetreten. Ich heiße die neuen Kollegen in unserer Mitte herzlich willkommen.

    (Beifall.)

    Glückwünsche zu Geburtstagen: Am 20. Juli hat Herr Abgeordneter Dr. von Haniel-Niethammer den 65. Geburtstag gefeiert,

    (Beifall)

    am 3. August der Herr Abgeordnete Brand den 60. Geburtstag.

    (Beifall.)

    Am 7. August hat die Frau Abgeordnete Welter Geburtstag gefeiert,

    (Beifall)

    am 9. August der Herr Abgeordnete Heye den 65. Geburtstag,

    (Beifall)

    am 20. August der Herr Abgeordnete Dr. Steinmetz den 60. Geburtstag,

    (Beifall)

    am 24. August der Herr Abgeordnete Felder den 60. Geburtstag,

    (Beifall)

    am 30. August der Herr Abgeordnete Dr. Königswarter den 70. Geburtstag,

    (Beifall)

    am 1. September der Herr Abgeordnete Dr. Burgbacher den 60. Geburtstag,

    (Beifall)

    am 11. September der Herr Abgeordnete Keller den 60. Geburtstag,

    (Beifall)

    schließlich am 22. September der Herr Abgeordnete Dr. Atzenroth den 65. Geburtstag.

    (Beifall.)

    Damit ist die Liste der Geburtstage einstweilen abgeschlossen. Ich gratuliere den Damen und Herren namens des ganzen Hauses herzlich.
    Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen.
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 1. Juli 1960 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
    Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Bundespolizeibeamtengesetz -BPolBG)

    Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes, des Rehdis- und Staatsangehörigkeitsgesetzes und zur Aufhebung des Gesetzes über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland
    Gesetz über das Apothekenwesen
    Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Januar 1960 über die Internationale Entwicklungs-Organisation
    Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
    Gesetz über das Abkommen vom 17. April 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Italien, in ihren gegenseitigen Beziehungen das am 19. Juni 1951 in London unterzeichnete Abkommen zwischen den Nordatlantikvertragsstaaten über den Status ihrer Streitkräfte anzuwenden
    Gesetz über eine Schlachtgewichtsstatistik
    Gesetz über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit
    Gesetz über eine Fischereistatistik
    Gesetz über die Durchführung laufender Statistiken im Handwerk sowie Im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (HwGaStatG)

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
    Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz)

    Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1960 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1960).
    In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat zum
    Gesetz zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen (WStrRG) Einspruch eingelegt. Sein Schreiben ist als Drucksache 1988 verteilt.
    Zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 1960 hat der Bundesrat eine Entschließung gefaßt, die dem Sitzungsbericht als Anlage 2 beigefügt ist.
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Juli 1960 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs, 2 GG nicht gestellt:
    Gesetz zur vorläufigen Änderung des Gaststättengesetzes
    Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar)

    Gesetz über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz - HVG)

    Gesetz zu dem Abkommen vom 1. August 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Arbeitslosenversicherung
    Gesetz über die Vereinbarung vom 30. Juni 1958 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über Gastarbeitnehmer
    Gesetz über die Vereinbarung vom 4. Dezember 1957 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über den Austausch von Gastarbeitnehmern
    Gesetz zu dem Vertrag vom 11. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg
    Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes und des
    Wohnungsbau-Prämiengesetzes (Steueränderungsgesetz 1960)

    Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze
    Gesetz über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Rechts des öffentlichen Dienstes
    Gesetz zu dem Internationalen Weizen-Übereinkommen 1959 Zweites Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
    Gesetz über die Durchführung von Statistiken der Bautätigkeit (BauStatG)

    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften und des Kapitalverkehrsteuergesetzes.
    In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat zum Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes Gesetz über den Rundfunk
    verlangt, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Seine Schreiben sind als Drucksachen 2014 und 2015 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr hat unter dem 5. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. finanzielle Auswirkungen der Moselkanalisierung auf Anliegergemeinden (Drucksache 1930) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1995 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums des Innern hat unter dem 4. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schneider (Hamburg), Goldhagen und Genossen betr. Gesetz zu Artikel 131 GG (Drucksache 1934) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1998 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 7. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Deutsche Lufthansa (Drucksache 1971) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1999 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 5. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josten, Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Weber (Koblenz), Rösing und Genossen betr. Bau einer neuen Rheinbrücke im Raume Bonn-Andernach (Drucksache 1962) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2000 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 7. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Höck (Salzgitter) und Genossen betr. Fertigstellung von Bundesautobahn, Auto-

    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    bahnzubringer und Bundesstraße 6 (Drucksache 1936) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2001 verteilt.
    Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 7. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Unterrichtung über das IV. Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 (Artikel 144 des Abkommens - BGBl. 1954 II S. 917 ff.) (Drucksache 1874) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2003 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 12. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 24. Juni 1960 (Drucksache 1964) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2004 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 12. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Propagierung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache 1979) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2005 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 14. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Förderung der Eigentumsbildung von Arbeitnehmern (Drucksache 1867) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2009 verteilt.
    Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 12. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Meis, Kühlthau, Kramel, Berger und Genossen betr. Reisekosten- und Umzugskostengesetz (Drucksache 1977) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2010 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 13. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jacobi, Kraft, Dr. Schmidt (Wuppertal), Kühn (Bonn), Dr. Schild und Genossen betr. Fischsterben in der Mosel (Drucksache 1981) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2011 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft hat unter dem 16. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Ausfuhr von Möbeln nach Frankreich (Drucksache 1991) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2016 verteilt.
    Der Herr Bundesminister des' Innern hat unter dem 18. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katzer, Arndgen, Brück und Genossen betr. Einführung der Sommerzeit (Drucksache 1989) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2017 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 21. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Zuschüsse zur Förderung der Schafhaltung (Drucksache 1932) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2019 verteilt.
    Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 26. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Fiktion der SPD betr. Memorandum der Deutschen Olympischen Gesellschaft für Gesundheit, Spiel und Erholung („Goldener Plan") (Drucksache 1992) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2021 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 28. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 24. Juni 1960 und Antwort - Drucksache 2004 - auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD - Drucksache 1964 - (Drucksache 2006) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2022 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft hat unter dem 26. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Durchführungsvorschriften zum Vierten Bundesgesetz zur Änderung der Gewerbeordnung hier: Reisegewerbekarte (Drucksache 2008) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2023 verteilt.
    Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 28. Juli 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Anerkennung des Deutschen Roten Kreuzes als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Drucksache 1997) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2024 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz hat unter dem 1. August 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Auslieferung des ehemaligen Arztes Dr. Josef Mengele durch Argentinien (Drucksache 1972) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2026 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums des Auswärtigen hat unter dem 1. August 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Deutsches „Feind"-Vermögen in USA (Drucksache 1996) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2027 verteilt.
    Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 5. August 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Aufhebung des Beförderungsschnitts (§ 110 BBG) (Drucksache 2020) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2035 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 15. August 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Dienst der Deutschen Bundespost (Drucksache 1973) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2038 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat unter dem 12. August 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Eingliederung der geflüchteten Bauern (Drucksache 1970) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2039 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 23. August 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Ausgleichsabgabe für Braumalz (Drucksache 2029) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2043 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 25. August 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Flughafen Rio de Janeiro (Drucksache 2034) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2049 verteilt.
    Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem
    22. August 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (Drucksache 2030) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2051 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 5. September 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Auftreten des Tabakschimmelpilzes „Blauschimmel" (peronospora tabacina) in Tabakanbaugebieten (Drucksache 2032) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2054 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 5. September 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache 2040) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2055 verteilt.
    Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 31. August 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Meyer (Oppertshofen), Bauknecht, Struve und Genossen betr. Lage in der Mühlenwirtschaft (Drucksache 1969) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2056 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 7. September 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Ausführung des Bundestagsbeschlusses über landwirtschaftliche Mindestpreise (Drucksache 2041) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2058 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 5. September 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Rechtsverordnung zum Vierten Bundesgesetz zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 2007) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2059 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 15. September 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Frühkartoffelpreise (Drucksache 2047) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2063 verteilt.
    Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 14. September 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Nesselfieberepidemie in Holland (Drucksache 2057) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2065 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz hat unter dem 20. September 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand (Drucksache 1931) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2068 verteilt.
    Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 21. September 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Ernteschäden durch Nässeeinwirkung (Drucksache 2060) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2070 verteilt.
    Der Heir Präsident des Bundesrates hat unter dem 1. Juli 1960 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner 221. Sitzung am 1. Juli 1960 beschlossen hat, gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates vom 31. Juli 1953 den Sonderausschuß Rundfunkgesetz einzusetzen. Zum Vorsitzenden des Sonderausschusses wurde Ministerpräsident Dr. Altmeier, Rheinland-Pfalz, gewählt.
    Der Herr Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat unter dem 27. April 1960 ein Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit des Luftfahrt-Bundesamtes übersandt, das im Archiv zur Kenntnisnahme ausliegt.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 5. Juli 1960 eine Veröffentlichung über die Winterarbeitslosigkeit in den Arbeitsamtsbezirken der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) zur Kenntnisnahme übersandt, das an die Mitglieder des Hauses verteilt ist.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 20. Juli 1960 auf Grund des Beschlusses des Bundestages in seiner 62. Sitzung am 19. Februar 1959 über die Behandlung von privaten Alters- und Hinterbliebenenversicherungen auf dem Gebiete des Erbschaftsteuerrechts berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2018 verteilt.
    Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem
    24. Juli 1960 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1957 und den Genehmigungserlaß des Herrn Bundesministers für Verkehr hierzu vom 2. Mai 1960 mit der Bitte um Kenntnis übersandt. Er liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 21. Juli 1960 gemäß § 1 Abs. 3 der Reichsschuldenordnung die Anleihedenkschrift 1959 übersandt, die im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt.
    Das Auswärtige Amt hat unter dem 19. August 1960 die Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Auslieferung flüchtiger Verbrecher gemäß § 46 Abs. 2 des Deutschen Auslieferungsgesetzes vom
    23. Dezember 1929 zur Kenntnis übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 6. August 1960 unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 6 des Postverwaltungsgesetzes den Geschäftsbericht der Deutschen Bundespost über das Rechnungsjahr 1959 zur Kenntnis vorgelegt. Er ist mit Drucksache 2031 verteilt.



    Präsident D. Dr. Gerstenmaier
    Der Leiter des Bundesrechnungshofes hat unter dem 22. Juli 1960 gemäß § 9 Abs. 2 des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 den Bericht über die Prüfung der Bilanzen und des Geschäftsbetriebes der Verwertungsstelle der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin für die Geschäftsjahre 1954,55 bis 1957,58 übersandt, der als Drucksache 2028 verteilt ist.
    Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 13. Juli 1960 unter Bezug auf den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Januar 1960 einen Bericht über die Lage der Mittelschichten übersandt, der als Drucksache 2012 verteilt ist. Der Bericht ist gemäß § 76 Abs. 2 GO dein Ausschuß für Mittelstandsfragen — federführend — und dem Wirtschaftsausschuß — mitberatend — überwiesen worden.
    Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 9. September 1960 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vorn 13. Dezember 1951 den Wirtschaftsplan und den Stellenplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1960 zur Kenntnis übersandt. Er liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dein 16. September 1960 unter Bezug auf den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 4. Juli 1958 über die Erstattungsansprüche der Rentenversicherungsträger gegen den Bund nach § 90 des Bundesversorgungsgesetzes berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2066 verteilt.
    Der Herr Präsident des Bundesrechnungshofes hat unter dem 12. September 1960 ein Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft erstattet, das im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt.
    Meine Damen und Herren, damit kommen wir zu unserer Tagesordnung, zunächst zu der
    Fragestunde (Drucksachen 2077, zu 2077).
    Wir sind übereingekommen, heute mit der neuen Ordnung der Fragestunde zu beginnen. Ich nehme an, daß das Merkblatt in Ihrer Hand ist und daß Sie auch einen Blick darauf geworfen haben. Nur auf zweierlei mache ich aufmerksam. Es gibt zwei Zusatzfragen, zu den gestellten Fragen können also hier am Mikrophon vom Fragesteller je zwei Zusatzfragen gestellt werden, so daß jeder drei Fragen hat. Außerdem gibt es jetzt noch die Zusatzfragen aus der Mitte des Hauses. Es heißt zwar in unserer Übereinkunft, daß sie vorher dem Bundestagspräsidenten angekündigt werden sollen. Das ist ein schwieriges Unternehmen; denn es könnte den Betreffenden erst, wenn die Fragen gestellt und beantwortet werden, einfallen, ihrerseits nun Fragen zu stellen. Davon gehe ich aus und werde deshalb einstweilen über diese Bestimmung, die nicht eine unerläßliche Vorschrift ist, hinwegsehen. Aber ich bitte doch festzuhalten, daß Fragen aus dem Hause im Rahmen der Fragestunde nicht von einem Kollegen an den anderen gestellt werden können, sondern immer nur aus dem Hause an die Regierung. Alles andere ist der Diskussion vorbehalten, die wir aber in der Fragestunde nicht haben wollen.
    Damit, meine Damen und Herren, komme ich zu den Fragen und rufe zunächst den Herrn Abgeordneten Dr. Arndt mit der Frage Nr. I auf:
    Besteht ein Plan, das Bundesverfassungsgericht würdig in einem bundeseigenen Gebäude unterzubringen, das sowohl genügend Raum bietet als auch einen angemessenen Sitzungssaal hat?
    Bietet ein Umbau und Wiederaufbau des Schlosses in Karlsruhe dazu die Möglichkeit?
    Zur Beantwortung hat in Vertretung des Herrn Bundesministers für den wirtschaftlichen Besitz des Bundes der Herr Bundesminister für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft das Wort.


Rede von Dr. Siegfried Balke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident, in Vertretung des Bundesministers für den wirtschaftlichen Besitz des Bundes beantworte ich die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt wie folgt: Es ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundesverfassungsgericht zur Zeit nicht ausreichend untergebracht ist. Eine anderweitige Unterbringung des Gerichts ist erforderlich. Im Benehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen sind die notwendigen Vorarbeiten für eine ausreichende und würdige Unterbringung des Gerichts — eventuell in einem bundeseigenen Gebäude — eingeleitet worden.
Da ein für die Errichtung eines Neubaues geeignetes bundeseigenes Grundstück in Karlsruhe nicht vorhanden ist und die Beschaffung eines anderen geeigneten Grundstücks auf erhebliche Schwierigkeiten stößt, wurde auch ein entsprechender Um- und Wiederaufbau des Karlsruher Schlosses in Betracht gezogen. Ob dieser Plan verwirklicht werden kann, hängt ab vom Ergebnis der bereits laufenden Prüfung der technischen, finanziellen und sonstigen Voraussetzungen im einzelnen, insbesondere aber von der Bereitschaft des Landes Baden-Württemberg, das Schloß für diese Zwecke dem Bunde zur Verfügung zu stellen. Eine deshalb kürzlich an das Land gerichtete Anfrage ist noch nicht beantwortet worden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frage II/1 — des Herrn Abgeordneten Ritzel —:
    Ich frage den Herrn Bundesfinanzminister, ob die in der ausländischen Presse erschienenen Berichte den Tatsachen entsprechen, wonach deutsche Benzin-Gesellschaften eine Verbindung mit ihren ausländischen Muttergesellschaften dazu benutzen, um sich durch einen manipulierten, überhöhten Einkaufspreis und den damit möglichen Nachweis einer Unterbilanz vor den Steuerverpflichtungen gegenüber dem Bund zu drücken?
    Bitte sehr, Herr Staatssekretär!