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    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1960 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Köhler Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 6949 A Abg. Rimmelspacher tritt in den Bundestag ein 6949 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Brökelschen und Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 6949 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 6949 D Fragestunde (Drucksache 1957) Frage des Abg. Dr. Kohut: Auskünfte über Leistungen aus Titel 300 von Eckardt, Staatssekretär . . . 6950 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Deutsch-türkisches Finanzabkommen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 6950 B, 6951 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6950 D Frage des Abg. Wilhelm: Förderungsmaßnahmen zur Ansiedlung von Industriebetrieben im Saarland Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6951 B Frage des Abg. Krammig: Roggenexport Schwarz, Bundesminister . . . . . 6951 C Frage des Abg. Vogt: In der SBZ aus politischen Gründen inhaftierte Deutsche Lemmer, Bundesminister . . . . . 6952 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Gehalt an Strontium 90 im Knochenmark von Säuglingen und Kleinkindern Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 6952 C Frage des Abg. Killat (Unterbach) : Mängel in der Rentenabteilung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Dr. Claussen, Staatssekretär . . 6953 A, C Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 6953 C Frage des Abg. Simpfendörfer: Kapital der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenfürsorge Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 6953 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Automatische Gebührenabrechnungen der Deutschen Bundespost Stücklen, Bundesminister . . . . 6954 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6954 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Überweisungsvordrucke der Deutschen Bundespost Stücklen, Bundesminister . . . . 6954 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 Frage des Abg. Dr. Bechert: Verlegung des Schießplatzes in der Gemarkung Bruchhausen Strauß, Bundesminister 6954 D, 6955 B, C Dr. Bechert (SPD) 6955 B Frage des Abg. Merten: Piloten für Düsenjäger vom Typ F 84 Strauß, Bundesminister . . . . . 6955 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auskunft des DGB-Vorsitzenden über den Gewerkschaftsjugendtag der IG Bergbau betr. Kontakte mit der Bundeswehr Strauß, Bundesminister 6955 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Immissionsprüfung in der Umgebung des Portlandzementwerkes Wössingen Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 6956 A Frage ,des Abg. Dr. Bechert: Zulassung von Lebensmittel-Zusatzstoffen Dr. Anders, Staatssekretär . . . 6956 C, D Dr. Bechert (SPD) 6956 D Frage ,des Abg. Dr. Bechert: Röntgen-Reihenuntersuchungen Dr. Anders, Staatssekretär . . . 6957 A, B Dr. Bechert (SPD) 6957 A, B Frage des Abg. Simpfendörfer: Gebührenordnung für Hebammen Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 6957 C Frage des Abg. Pohle: Härteausgleichsregelung im Fall des blinden Ohnhänders Herbert Schacht aus Heilberscheid Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 6957 D Frage des Abg. Maucher: Dauer der Steuerfahndungsverfahren Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 6958 B Frage des Abg. Wittrock: Finanzieller Ausgleich an Gemeinden, deren Straßen durch Militärfahrzeuge besonders beansprucht werden Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 6958 C, 6959 A, B Wittrock (SPD) . . . . 6958 D, 6959 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Überbrückungsmaßnahmen für Reparations- und Restitutionsgeschädigte Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 6959 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 6959 C Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Pensionsansprüche der Angehörigen des Deutschen Nachrichtenbüros Dr. Hettlage, Staatssekretär 6959 D, 6960 B Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 6960 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Kraftfahrzeugsteuerpflicht für Straßenbahnschienen-Reinigungsgeräte Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 6960 B, Bauer (Würzburg) (SPD) . . . 6960 C Neuordnung der Fragestunde 6960 D Entwurf eines Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 1965) — Erste Beratung — 6961 A — Zweite und dritte Beratung — Dr. Winter (CDU/CSU) 6965 B Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1917) 6961 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen (WStrRG) (Drucksache 1959) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . 6961 B Wittrock (SPD) 6962 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksache 1958) Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . 6962 D Schmücker (CDU/CSU) 6963 C Dr. Dahlgrün (FDP) 6963 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über das Apothekenwesen (Drucksache 1960) Wittrock (SPD) 6964 B Entwurf eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz—HVG) (CDU/ CSU) (Drucksache 993); Schriftlicher Be- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 III richt des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1379) — Zweite Beratung — Frau Korspeter (SPD) 6965 C Dr. Schellenberg (SPD) . 6966 A, 6971 D, 6977 D, 6981 A; 6989 C, 6993 B, 6994 B, 6996 D, 6997 B, 6999 D, 7016D, 7016 D, 7017 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 6966 C Mischnick (FDP) 6966 D, 6967 A, 6973 D Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 6967 C, 6969 A, 6991 C, 6993 C, 6994 A, 7017 B Lange (Essen) (SPD) . . 6967 D, 6968 C, 6976 D, 6986 A Schmücker (CDU/CSU) . . 6968 C, 6971 D, 6972 A, 6974 B, 6976 A, 6980 A, 6985 A, 6989 A Wieninger (CDU/CSU) . . . . . 6969 D Rohde (SPD) . . 6971 A, 6975 B, 6979 A Killat (Unterbach) (SPD) . 6972 C, 6981 C, 6987 C, 6991 D, 6992 C, 6997 C Stingl (CDU/CSU) 6973 C, 6991 D, 6992 B, 6992 C, 6992 D; 6993 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . 6978 C Josten (CDU/CSU) 6980 D Weber (Georgenau) (FDP) 6983 B, 7000 B Mensing (CDU/CSU) 6983 D Büttner (SPD) . . . . . . . . 6984 C Blank, Bundesminister . 6996 C, 6997 A, 6998 A Schoettle (SPD) . . . . . . . 6998 B Rasner (CDU/CSU) 6998 C, 6999 C, 7000 D, 7001 A Etzel, Bundesminister 6999 A Dr. Mommer (SPD) 6999 B, 7001 B, 7018 C Ritzel (SPD) . . . . . 7000 A, 7016 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 967 [neu]); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1909) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6995 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar) (Drucksache 1744); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 1914) — Zweite und dritte Beratung — 6995 D Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Abkommen vom 1. August 1959 mit dem Königreich Dänemark über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1599); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1947) — Zweite und dritte Beratung — Bach (SPD) 6996 B Entwurf eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksache 1434) ; Erster Schriftlicher Bericht des Kulturpol. Ausschusses (Drucksache 1956) — Zweite und dritte Beratung — Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 7001 D Wittrock (SPD) . . . . . . . 7002 A Deringer (CDU/CSU) 7004 B Dr. Menzel (SPD) 7007 B Dr. Heck (Rottweil) (CDU/CSU) . 7008 A, 7015 C, 7021 D, 7024 A, 7027 A Blachstein (SPD) . . . . . . . 7009 A Höcherl (CDU/CSU) 7011 B von Mühlen (FDP) . . . . . . . 7012 A Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 7012 B Kühn (Köln) (SPD) 7012 C, 7019 A, 7019 D, 7023 D, 7024 B, 7025 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . 7018 D, 7023 C Stenger (SPD) . . . . . . . . 7022 D Zoglmann (FDP) 7028 A Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . . 7028 C Probst (Freiburg) (DP) . . . . 7029 A Nächste Sitzung 7029 D Anlagen. .. 7031 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 6949 121. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 2. 7. Dr. Becker (Hersfeld) 2. 7. Benda 2. 7. Bergmann* 2. 7. Berkhan* 2. 7. Birkelbach* 2. 7. Dr. Birrenbach* 2. 7. Dr. Böhm 2. 7. Frau Brauksiepe 2. 7. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 29. 6. Dr. Burgbacher* 2. 7. Corterier 2. 7. Dr. Deist* 2. 7. Deringer* 2. 7. Dopatka 2. 7. Dröscher 2. 7. Dr. Eckhardt 29. 6. Eilers (Oldenburg) 2. 7. Eisenmann 2. 7. Engelbrecht-Greve* 2. 7. Frau Engländer 2. 7. Etzenbach 29. 6. Even (Köln) 2. 7. Dr. Friedensburg* 2. 7. Dr. Furler* 2. 7. Geiger (München)* 2. 7. Dr. Greve 2. 7. Hahn* 2. 7. Frau Herklotz 30. 6. Holla 2. 7. Illerhaus* 2. 7. Jacobi 29. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Kalbitzer* 2. 7. Dr. Kempfler 29. 6. Frau Klemmert 2. 7. Koenen (Lippstadt) 2. 7. Dr. Kohut 29. 6. Dr. Kopf* 2. 7. Dr. Kreyssig* 2. 7. Kühlthau 2. 7. Dr. Leiske 29. 6. Lenz (Brühl) * 2. 7. Dr. Lindenberg* 2. 7. Lücker (München)* 2. 7. Maier (Freiburg) 2. 7. Margulies* 2. 7. Metzger* 2. 7. Müller-Hermann* 2. 7. Odenthal* 2. 7. Dr. Philipp* 2. 7. Dr. Preusker 2. 7. Frau Dr. Probst 2. 7. Rademacher 2. 7. Rasch 2. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts* 2. 7. Sander 2. 7. Scharnberg 29. 6. Scheel* 2. 7. Dr. Schild* 2. 7. Dr. Schmidt (Gellersen)* 2. 7. Schmidt (Hamburg)* 2. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 20. 7. Schultz 2. 7. Schüttler 2. 7. Dr. Starke* 2. 7. Storchs 2. 7. Sträter* 2. 7. Frau Strobel* 2. 7. Dr. Wahl 29. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 2. 7. Weinkamm* 2. 7. Frau Wessel 2. 7. Frau Wolff 29. 6. Dr. Zimmermann 8. 7. Anlage 2 Neugestaltung der Fragestunde 1. Jeder Abgeordnete ist berechtigt, kurze Mündliche Anfragen an die Bundesregierung zu richten. Die Anfragen sind dem Präsidenten (Antragsannahmestelle) in dreifacher Ausfertigung einzureichen. 2. Ein Abgeordneter ,darf zu ,den Fragestunden einer Woche nicht mehr als drei Mündliche Anfragen einreichen. 3. Jede Plenarsitzung beginnt mit einer Fragestunde. Wenn es die Zahl der eingegangenen Anfragen erfordert, wird auch am Donnerstag jeder Plenarwoche eine Fragestunde angesetzt. Der Präsident kann auch in dritten Wochen am Mittwoch und Donnerstag jeweils eine Fragestunde ansetzen, wenn es die Zahl der vorliegenden Anfragen erfordert. Die zusätzlichen Fragestunden beginnen jeweils um 14.30 Uhr. 4. Die Fragestunde darf 60 Minuten nicht überschreiten. 5. Zulässig sind Einzelfragen aus dem Bereich ,der Verwaltung, soweit ,die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist, und Einzelfragen aus dem Bereich der Bundespolitik. 6. Die Anfragen müssen kurz gefaßt sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. 7. Eine Anfrage darf nur eine konkrete Frage enthalten. Sie darf nicht in mehrere Unterfragen unterteilt werden. 8. Anfragen, die den Nummern 1 bis 7 nicht entsprechen, gibt der Präsident zurück. Sie werden in die Liste der Anfragen zur Fragestunde erst 7032 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 aufgenommen, wenn der Präsident sie für zulässig erklärt hat. 9. Die Anfragen müssen so rechtzeitig eingereicht werden, daß sie der Bundesregierung drei Tage vor der Fragestunde, in der die Beantwortung stattfinden soll, zugestellt werden können. Es müssen somit eingehen a) Anfragen, die am Mittwoch oder Donnerstag beantwortet werden sollen, am vorangehenden Freitag bis 17 Uhr, b) Anfragen, die am Freitag beantwortet werden sollen, am vorangehenden Montag bis 17 Uhr. Der Präsident kann ausnahmsweise Anfragen von offensichtlich dringendem öffentlichem Interesse für die Fragestunde zulassen, wenn sie spätestens bis 12.00 Uhr mittags am Tag vor einer Fragestunde ihm vorgelegt werden. Nr. 2 bleibt unberührt. 10. Die Anfragen werden nach Ressorts zusammengestellt. 11. Der Präsident bestimmt, in welcher Reihenfolge die Anfragen aufgerufen werden. 12. Anfragen, die in den Fragestunden einer Woche nicht beantwortet werden, werden von der Bundesregierung schriftlich beantwortet. 13. Jeder Abgeordnete kann bei 'Einreichung seiner Anfragen erklären, daß er mit der schriftlichen Beantwortung einverstanden ist. Auch dann ist er nicht berechtigt, mehr als drei Anfragen zu den Fragestunden einer Woche zu stellen. Zusatzfragen zu schriftlichen Antworten sind nicht zulässig. Es bleibt dem Abgeordneten überlassen, diese Fragen als selbständige Anfragen zur Fragestunde der nächsten Woche einzubringen. 14. Ein Abgeordneter ist berechtigt, wenn die Anfrage mündlich beantwortet wird, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Auch bei den Zusatzfragen darf es sich nur um eine einzelne, nicht unterteilte Frage handeln. Zusatzfragen dürfen keine Feststellungen oder Wertungen enthalten. 15. Der Präsident kann weitere Zusatzfragen durch andere Mitglieder des Hauses zulassen. Sie sollen ihm vor Beginn der Fragestunde angekündigt werden. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Fragestunde darf dadurch nicht gefährdet werden. 16. Zusatzfragen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen. 17. Der Präsident ruft die Nummer der Anfrage und den Namen des anfragenden Abgeordneten auf. Anfragen dürfen nur aufgerufen werden, wenn der anfragende Abgeordnete anwesend ist oder dem Präsidenten mitgeteilt hat, welches Mitglied des Hauses ihn vertritt. Ist der Anfragende nicht anwesend und ist auch kein Vertreter benannt, wird die Anfrage von der Bundesregierung schriftlich beantwortet. 18. Ist der zuständige Bundesminister oder sein Vertreter nicht anwesend, wird die Anfrage zu Beginn der Fragestunde aufgerufen, in der er oder sein Vertreter anwesend sind. 19. Anfragen, bei denen sich der Fragesteller mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt hat, werden in den Sitzungsbericht zusammen mit der schriftlich erteilten Antwort aufgenommen. Die Anfragen und die schriftlich erteilten Antworten erscheinen in dem Sitzungsbericht an der Stelle, an der sie erscheinen würden, wenn die Anfrage mündlich beantwortet worden wäre. Antworten auf Anfragen, die von der Bundesregierung wegen Abwesenheit des Fragestellers nicht beantwortet werden konnten, werden in der Anlage zum Sitzungsbericht abgedruckt. Anlage 3 Umdruck 673 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksachen 1434, 1956). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 erhält folgende neue Fassung: „§ 4 Verlautbarungsrecht Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben das Recht, Gesetze, Verordnungen und Verlautbarungen ihren Aufgaben entsprechend durch den Rundfunk bekanntzugeben. Hierfür ist ihnen die erforderliche Sendezeit unverzüglich einzuräumen." Bonn, den 28. Juni 1960 Zoglmann Freiherr von Mühlen Dr. Mende und Fraktion Anlage 4 Umdruck 674 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (Drucksachen 993, 1379). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 4 Abs. 5 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Worte „für die Dauer" ersetzt durch die Worte „bis zum Ablauf". b) In Nummer 2 werden hinter dem Wort „Lehrlings" eingefügt die Worte „oder eines Verwandten ersten Grades". 2. In § 5 werden die Absätze 2, 6 und 7 gestrichen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 7033 3. § 5 a wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Beiträge pflichtversicherter Handwerker werden von dem Träger der Rentenversicherung der Arbeiter eingezogen." b) folgende Absätze 4 und 5 werden angefügt: „(4) Die Beitragsentrichtung hat jeweils am Ende jedes Kalendermonats für diesen Monat, in den Fällen des § 4 Abs. 5 am Ende der Kalendermonate mit gerader Ordnungszahl zu erfolgen. (5) Die Handwerkskammern haben den Versicherungsträgern und den Einzugsstellen Einblick in die Handwerksrolle zu gewähren und ihnen die Anmeldungen und Löschungen mitzuteilen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bestimmt mit Zustimmung des Bundesrates Art und Umfang der Mitteilungen der Handwerkskammern." 4. § 5 b wird gestrichen. 5. In § 7 wird folgender Absatz 3 a eingefügt: „(3 a) Witwen und Witwer, die nach dem Tode ihres Ehegatten dessen Handwerksbetrieb fortführen und nach § 33 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk vom 13. Juli 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1255) versicherungspflichtig waren, jedoch auf Grund des § 2 Abs. 1 Nr. 4 dieses Gesetzes versicherungsfrei werden, können die Versicherung freiwillig fortsetzen. § 8 Abs. 3 dieses Gesetzes gilt." 6. § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden hinter dem Wort „gilt" eingefügt die Worte „bei Anwendung des § 1314 der Reichsversicherungsordnung und des § 93 des Angestelltenversicherungsgesetzes". b) In Satz 2 werden die Worte „oder zu dem maßgebenden Zeitpunkt gegolten haben" gestrichen. 7. § 9 Abs. 3 wird gestrichen. 8. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 tritt an die Stelle des „30. Juni 1960" der „31. Dezember 1961" und werden die Worte „es sei denn, daß Beiträge auf Grund dieses Gesetzes entrichtet sind" gestrichen. b) Absatz 3 Satz 2 wird gestrichen. c) Absatz 4 wird gestrichen. 9. Dem § 10 a wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) In den Fällen der Absätze 3 und 4 tritt im Saarland an die Stelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die Landesversicherungsanstalt für das Saarland." 10. Folgender § 10 b wird eingefügt: „§ 10 b Der in § 1389 der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Gesetzes über Bundeszuschüsse und Gemeinlast vom 28. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 199) festgesetzte Bundeszuschuß erhöht sich, der in § 116 des Angestelltenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes über Bundeszuschüsse und Gemeinlast vom 28. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S.199) festgesetzte Bundeszuschuß ermäßigt sich um 7,9 vom Hundert des Bundeszuschusses der Rentenversicherung der Angestellten im Jahre 1961." 11. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 4 und Absatz 2 Nr. 3 werden gestrichen. b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: ,(3) 1. Artikel 2 § 36 Abs. 3 des Arbeiterrentenversicherungs - Neuregelungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes über Bundeszuschüsse und Gemeinlast vom 28. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 199) erhält folgende Fassung: „(3) Von den Aufwendungen für den Sonderzuschuß erstattet der Bund den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter im Jahre 1962 den Betrag von 172 Millionen Deutsche Mark und in den folgenden neun Jahren einen Betrag, der jeweils um 17,2 Millionen Deutsche Mark geringer ist als im Vorjahr." 2. Artikel 2 § 35 Abs. 3 des Angestelltenversicherungs - Neuregelungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes über Bundeszuschüsse und Gemeinlast vom 28. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 199) erhält folgende Fassung: „ (3) Von den Aufwendungen für den Sonderzuschuß erstattet der Bund der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Jahre 1962 den Betrag von 45 Millionen Deutsche Mark und in den folgenden neun Jahren einen Betrag, der jeweils um 4,5 Millionen Deutsche Mark geringer ist als im Vorjahr." ' c) Als Absatz 3 a wird eingefügt: „(3 a) Das Reichsknappschaftsgesetz wird wie folgt ergänzt: 1. In § 30 Abs. 1 Nr. 4 werden eingefügt hinter „Arbeitgeber" die Worte „oder eine Nebentätigkeit" und angefügt die Worte „oder in der Nebentätigkeit". 7034 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 2. In § 104 Abs. 2 wird folgender Satz 2 eingefügt: „Dabei gelten Beiträge für Zeiten vor dem 1. Januar 1923, in denen der Versicherte als Angestellter beschäftigt war, als Beiträge zur Rentenversicherung der Angestellten." 12. § 14 erhält folgende Fassung: „§ 14 Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1962 in Kraft." Bonn, den 28. Juni 1960 Arndgen und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion Anlage 5 Umdruck 675 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (Drucksachen 993, 1379). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Abs. 1 ist die Nr. 6 zu streichen. Bonn, den 28. Juni 1960 Frau Kalinke und Fraktion Anlage 6 Umdruck 676 Änderungsantrag der Abgeordneten Lange (Essen), Frau Döhring, Geiger (Aalen), Killat (Unterbach), Frau Strobel und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Drucksachen 993, 1379) . Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 1 Nr. 6 wird gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1960 Lange (Essen) Frau Döhring Geiger (Aalen) Killat (Unterbach) Frau Strobel Börner Büttner Frau Korspeter Rohde Frau Schanzenbach Scharnowski Anlage 7 Umdruck 677 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksachen 1434, 1956). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 5 wird wie folgt geändert: a) Folgender Absatz 2 a wird eingefügt: „ (2 a) Den Kirchen und den anderen über das ganze Bundesgebiet verbreiteten Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten für die Übertragung gottesdienstlicher Handlungen und Feierlichkeiten sowie sonstiger religiöser Sendungen, auch solcher über Fragen ihrer öffentlichen Verantwortung, zu gewähren. Mit den israelitischen Kultusgemeinden sind entsprechende Vereinbarungen zu treffen." b) In Absatz 3 Satz 2 werden die Worte „die über das ganze Bundesgebiet verbreiteten Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts" ersetzt durch die Worte „den Kirchen und ,den anderen über das ganze Bundesgebiet verbreiteten Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts". 2. In § 19 Abs. 1 Satz 3 werden die Worte „dem Deutschen Gewerkschaftsbund" ersetzt durch die Worte „den Gewerkschaften". 3. § 46 wird gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 8 Umdruck 678 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (Drucksachen 993, 1379) . Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 5 wird ein neuer § vor 5 a mit folgender Fassung eingefügt: „§ vor 5 a Der Bund leistet zu den Ausgaben der Rentenversicherung der Handwerker einen Zuschuß. Der Zuschuß des Bundes wird für jedes Kalenderjahr in der Höhe festgesetzt, daß sein Anteil an den Rentenausgaben in der Rentenversicherung der Handwerker dem Anteil des Zuschusses des Bundes an den Rentenausgaben in der Rentenversicherung der Arbeiter entspricht." Bonn, den 28. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 7035 Anlage 9 Umdruck 682 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts Im Saarland (LA-EG-Saar) (Drucksachen 1744, 1914). Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 1 wird Satz 2 erster Halbsatz wie folgt gefaßt: „Bei der Anrechnung auf die Hauptentschädigung ist derjenige Teil, der nach saarländischen Rechtsoder Verwaltungsvorschriften für Hausratsverlusten gewährten Vorauszahlungen, der 3000 Deutsche Mark nicht übersteigt, nicht zu berücksichtigen;" Bonn, den 28. Juni 1960 Dr. Rutschke Dr. Mende und Fraktion Anlage 10 Umdruck 687 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (Drucksachen 993, 1379). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 1 Nummer 1 wird das Wort „zweihundertsechzehn" durch das Wort „einhundertachtzig" ersetzt. 2. § 5 Abs. 2 zweiter Halbsatz und Satz 2 werden gestrichen. 3. § 5 b wird gestrichen. Bonn, ,den 28. Juni 1960 Frau Friese-Korn Weber (Georgenau) Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 688 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksachen 1434, 1956) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der bisherige Wortlaut des § 4 erhält die Bezeichnung Absatz 1; folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Sprechen Angehörige der Regierung oder ihre Beauftragten im Rahmen der den Regierungen zur Verfügung gestellten Sendezeiten zu Fragen, die Gegenstand des politischen Meinungsstreites zwischen den Parteien sind, so haben die in § 5 bezeichneten Parteien, die einen davon abweichenden Standpunkt vertreten, das Recht auf entsprechende Sendezeit zur Darlegung ihrer Stellungnahme." 2. In § 5 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „(3) Wenn Vertretern der politischen Parteien und der verschiedenen religiösen, weltanschaulichen und wirtschaftlichen Richtungen einschließlich der Vertreter der Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gelegenheit zur Aussprache gegeben wird, so ist ihnen die Möglichkeit der Rede und Gegenrede unter jeweils gleichen Bedingungen zu gewähren. Einen Anspruch auf Teilnahme an solcher Aussprache haben nur die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten politischen Parteien, die Kirchen und die über das ganze Bundesgebiet verbreiteten Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie über das ganze Bundesgebiet verbreitete Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer." 3. § 19 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Rundfunkrat besteht aus sechsunddreißig Mitgliedern. Fünfzehn Mitglieder werden vom Deutschen Bundestag auf der Grundlage der Verhältniswahl für vier Jahre gewählt. Fünf Mitglieder werden von der Bundesregierung, elf Mitglieder von den Landesregierungen und je ein Mitglied von der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund für vier Jahre benannt." 4. § 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Sie werden vom Rundfunkrat mit Zweidrittelmehrheit für vier Jahre gewählt" 5. In § 26 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur einige wenige Worte zu dem Antrag zu § 4 Abs. 2, den Herr Abgeordneter Blachstein begründet hat. Ich glaube, Herr Abgeordneter Blachstein hat übersehen, was in der Begründung der Regierungsvorlage über die Bedeutung des § 4 steht. In der Begründung steht ausdrücklich, daß § 4 das Verlautbarungsrecht von Bundesregierung und Landesregierungen entsprechend den Regelungen in den neueren Rundfunkgesetzen der Länder behandelt. Es heißt dort weiter:
    Das Recht besteht nur für Verlautbarungen im Rahmen der Regierungstätigkeit, nicht dagegen für parteipolitische Auseinandersetzungen.
    Ich habe seinerzeit — ich glaube allerdings, Herr Abgeordneter Blachstein war in der Sitzung nicht zugegen — als Beispiel die hessische Regelung zitiert. Da heißt es in dem betreffenden § 3 Abs 5:
    Die Landesregierung hat das Recht, Gesetze, Verordnungen und andere wichtige Mitteilungen durch den Rundfunk bekanntzugeben.
    Das ist nichts anderes, als hier in § 4 der Regierungsverlage steht.
    Man hat im Ausschuß darüber debattiert, ob vorzusehen sei, daß zu diesen Erklärungen Stellung genommen werden könnte, hat dann aber eine solche Regelung abgelehnt. Im übrigen hat man zur Verdeutlichung beschlossen, hinter „Mitteilungen" einzufügen: „von öffentlichem Interesse".
    Die Fassung, die jetzt seitens der FDP vorgeschlagen wird, erscheint auch uns annehmbar. Es würde dann eine glückliche Übereinstimmung zwischen dem Text und der Überschrift dieses Paragraphen bestehen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Kühn.

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    Rede von Heinz Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verlautbarung, die wir soeben von dem Herrn Staatssekretär vernommen haben, ist sehr interessant. Sie ist im Ausschuß nicht in dieser eindeutigen Form erfolgt. Wenn ich den Herrn Staatssekretär recht verstanden habe, hat er hier als Vertreter des Bundesinnenministers in aller Form erklärt, daß die Bundesregierung im Rahmen der ihr in § 4 zur Verfügung gestellten Sendezeit nicht beansprucht, als Regierung zu kontroversen Themen, die im Parteienstreit stehen, Stellung zu nehmen.
    Der Ausschuß ging weiter. Der Ausschuß war der Auffassung, es ,sei durchaus möglich, daß die Regierung Erklärungen abgebe, die umstritten seien. Was mein Kollege Blachstein vorgetragen hat, ist der Vorschlag für eine Formulierung, die die Frage regelt. wie dann die davon betroffene Seite rechtlich Anspruch auf Sendezeit erhalten kann.
    Es wäre außerordentlich interessant, wenn wir hier in aller Form und verbindlich für die Regierung erfahren könnten, daß die Regierung als Ganzes oder ein Minister nicht beabsichtigt, in kontroverse, in Diskussion befindliche Fragen im Rahmen dieser Sendezeit einzugreifen. Dann allerdings ergibt sich doch die Notwendigkeit, daß man feststellt — was von uns berücksichtigt, aber von der CDU-Mehrheit im Ausschuß abgelehnt worden ist Sprechen Minister zu im Parteienstreit stehenden Fragen in kontroverser Weise, dann müssen sie auf die Redezeiten zurückgreifen, die im Rahmen des § 5 den Parteien zur Verfügung gestellt werden. Meine Damen und Herren, wir hätten uns viel Ärger und dem Ausschuß viel Auseinandersetzung ersparen können, wenn die Regierung dort diesen Standpunkt vertreten hätte.



    Kahn (Köln)

    Herr Kollege Heck, Sie werden mir zugeben, daß das nicht geschehen ist. Wir haben sogar gesagt, auch wir als Opposition: Natürlich hat die Regierung das Recht, auch zu im Streit stehenden Fragen Stellung zu nehmen; natürlich hat der Herr Bundeskanzler als Chef der Bundesregierung das Recht, seine Meinung zu sagen, auch in kontroverser Form. Wenn wir die Zusicherung bekommen, daß der Herr Bundeskanzler und die Mitglieder seines Kabinetts dies in den den Parteien im Rahmen des § 5 zustehenden Sendezeiten zu tun beabsichtigen, dann ist unser Anliegen erfüllt. Das aber ist im Ausschuß niedergestimmt worden.
    Deshalb haben wir gesagt: Da daraus hervorgeht, daß die Regierung doch offensichtlich im Rahmen des § 4 dazu sprechen will, müssen wir eine Regelung dafür vorsehen, wie die davon betroffenen Parteien darauf antworten können. Die Mitglieder des Ausschusses werden sich entsinnen, daß, als wir sagten, die Minister sollten dann im Rahmen ihrer Parteizeit sprechen, der CDU-Minister also im Rahmen der der CDU zugebilligten Zeit, im Ausschuß sogar der Einwand gemacht wurde, es könne ja durchaus die Situation entstehen, daß ein Minister eine Auffassung vertrete, die von seiner Partei nicht in vollem Umfange geteilt werde, daß also nicht nur die Opposition, sondern auch eine Regierungspartei das Recht haben müsse, darauf zu antworten. Das haben wir in unserem Antrag — wenn Sie die Formulierung genau durchsehen, werden Sie es feststellen — berücksichtigt.
    Wenn also die Bundesregierung hier in verbindlicher Form erklärt, daß sie beabsichtigt, wenn sie zu Streitfragen, zu Fragen, die im innenpolitischen und zwischenparteilichen Streit stehen, Stellung nimmt, nur im Rahmen des § 5 zu sprechen, dann sind wir völlig einig. Das ist leider im Ausschuß nicht zu erreichen gewesen, und deshalb ist die nicht ganz eindeutige Erklärung des Herrn Staatssekretärs einer regierungsoffiziellen Interpretation bedürftig.
    Was mich aber veranlaßt hat, mich zum Wort zu melden, war das, was Herr Kollege Höcherl gesagt hat. Er meinte, der Sack sei leer. Herr Kollege Höcherl, es ist noch etwas im Sack, und ich werde Sie auch noch einmal zitieren. Lassen Sie mich aber zuvor noch sagen — daran liegt mir sehr —, daß es auch heute in den Rundfunkanstalten durchaus so ist, daß die Regierungen, auch die Bundesregierung, die Möglichkeit haben, zu politischen Fragen zu sprechen, wenn sie es wünschen. Lassen Sie mich diesem Hause, das in weiten Teilen einer voreingenommenen Meinung zu sein scheint, dieses statistische Material vorlegen: In den zehn Monaten vom 1. Januar 1959 bis zum 3. November 1959 haben die Mitglieder des Bundeskabinetts — ohne die Staatssekretäre zu zählen — in 217 Sendungen mit 144 Rundfunkerklärungen zu Fragen Stellung genommen. Es ist also nicht etwa so, wie man gelegentlich am Rande ein wenig auszustreuen versucht, daß sich die bestehenden Rundfunkanstalten den sehr legitimen Anliegen der Regierung, sich zu Dingen des öffentlichen Interesses zu äußern, verschlössen.
    Worauf es uns ankommt, ist ganz einfach, eine Regelung zu sichern, die in ihrem Inhalt derjenigen entspricht, die man in England getroffen hat: daß die beiden Seiten, die Regierung und die Opposition, fair und gleichgewichtig um die Zustimmung des Volkes ringen können, nicht nur unmittelbar vor den Wahlen in den den Parteien zur Verfügung gestellten Sendezeiten, sondern über die ganze Legislaturperiode hinweg. Das wird in England so folgerichtig betrieben, daß beispielsweise im letzten Wahlkampf auf neun Konservativen-Sendungen neun Labour-Sendungen kamen und die Minister der Regierung im Rahmen der Sendezeit der Konservativen zur Geltung kamen.

    (Abg. Dr. Barzel: Im Wahlkampf!)

    — Im Wahlkampf, aber auch sonst! Lassen Sie mich zitieren, was Sir Ivone Kirkpatrick, der ja von Ihnen gern zitiert wird, wörtlich erklärt hat: „Selbst wenn Macmillan aus den USA kommt und seine Gespräche schildert, erhält die Opposition das Recht auf gleiche Zeit." Sie sehen, dort ist es ganz klar, daß man fair und gleichgewichtig vorgeht.
    Wir wissen alle, daß das in Deutschland sehr viel schwieriger ist, aus zum Teil verhängnisvollen Traditionen, aus der Staatsauffassung, die sich bei uns in Generationen gebildet hat und die auch in der öffentlichen Meinung gelegentlich zu der Auffassung führt, die Opposition sei nicht genauso wie die Regierung eine notwendig zur Demokratie gehörende Kraft, sondern etwas Zweitrangiges. Die Engländer haben aus dieser Gleichgewichtigkeit, aus der heraus allein Demokratie funktionieren kann, diese Schlußfolgerungen abgeleitet.
    Aber nun zum Herrn Kollegen Höcherl. Herr Kollege Höcherl, mein Freund Blachstein hat hier etwas an Ihrem Zitat als Beispiel hingestellt. Wir haben das Zitat aus ,der Presse genommen. Sie haben es hier ein wenig so darzustellen versucht, als hätte die Presse Ihre Rede nicht korrekt wiedergegeben. Ich habe ein wenig das Gefühl: wenn einem eine über die Zunge gerutschte Erklärung nachher bei sorgfältiger Überprüfung nicht paßt, macht man gern die Berichterstattung verantwortlich. Aber nehmen wir diesmal ein paar Zitate, die im Wortlaut belegbar sind.
    Da haben wir eine Meldung vom 18. November 1959 aus den „Düsseldorfer Nachrichten", ,eine von dpa im Wortlaut wiedergegebene Äußerung Ihres CDU-Kollegen Schneider, der erklärt hat, dem Rundfunk müsse endlich verwehrt werden — und jetzt Gänsefüßchen —, „alles das, was die Regierung tut, zu kritisieren." Ich glaube, das geht einfach nicht. Das kann man dem Rundfunk nicht verwehren. Man muß natürlich dafür sorgen, daß es nicht nur Kritik gibt; es muß auch die Verteidigung geben. Aber es muß eine Gleichgewichtigkeit ,geben. Es geht nicht an, zu sagen: Es muß dem Rundfunk untersagt werden, das, was die Regierung tut, zu kritisieren.

    (Zuruf von der CDU/CSU: „Alles"!)

    — „Alles" — ja, es muß ihm möglich sein, alles zu
    kritisieren, warum nicht? —, was er als kritisierenswert empfindet. Aber es muß eine faire Gleichge-



    Kühn (Köln)

    wichtigkeit gegeben sein. Ich glaube, zu jeder Kritik gehört dann auch das Recht auf die positive Darstellung.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Sie können mir kein Beispiel nennen, daß, wenn die Regierung bei einer der bestehenden Rundfunkanstalten Sendezeit beansprucht hätte, sie ihr jemals verweigert worden wäre.

    (Zuruf von .der CDU/CSU: Aber es gab noch nie eine Kabarettsendung, wo wir hätten schreiben können, wir würden für diese Kabarettsendung einen Strauß schwarzer Nelken schicken!)

    — Das ist ein anderes Problem; wir werden vielleicht noch darauf kommen. Ich bin sicher, daß in einem späteren Zeitpunkt auch das Problem „Kabarett" noch aufkommt. Ich habe auch dazu noch einiges zu sagen. — Aber lassen Sie mich zunächst einige dieser Zitate aneinanderreihen.
    Der Kollege Kroll , der sich bei seinen Interventionen gern der Plattform der Moralischen Aufrüstung bedient hat,

    (Abg. Frau Geisendörfer: Das ist unfair!)

    hat im „Rheinischen Merkur" am 6. Februar 1959 geschrieben:
    Wohl aber dürfte es eine Selbstverständlichkeit sein, daß die Informationen und Kommentare mit den politischen Absichten und Zielen einer jeweiligen Regierung abgestimmt werden müssen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Es ,geht nicht an, in den Sendungen einer solchen Anstalt etwa gegen die Regierung zu polemisieren oder durch ungeschickte Nachrichten oder Kommentare politische Verwicklungen oder auch nur Verstimmungen im Ausland zu erregen.
    Also: „Lex Soraya" und was da alles einmal eine Rolle gespielt hat. Meine Damen und Herren, das ist völlig unvertretbar, weil das ein Maulkorbgesetz provozieren würde, weil das Zensurmaßnahmen bedeutet.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was hat das eigentlich mit § 4 zu tun?)

    — Das hat mit § 4 sehr viel zu tun, weil in allen diesen Zitaten sichtbar gemacht wird, daß eine Einseitigkeit in der Darstellung, in der Quantität wie in der Qualität, gefordert wird. Das ist das, was wir vermieden wissen wollen.
    Denken wir doch an eine Geschichte damals, als im Fernsehen die Darstellung des Lebens Chruschtschows gewagt wurde. Niemand wußte, wie das aussehen würde; jeder wußte aber, daß es von einem Journalisten gemacht war, der eher der Regierung nahesteht, bei dem man also nicht vermuten konnte — das wäre für diesen Mann gewiß eine Beleidigung gewesen —, daß er etwa versuchen werde, eine positive Chruschtschow-Illustration ins Fernsehen zu bringen. Da hat Ihr Kollege Riedel in Frankfurt erklärt, diese Art von Programmgestaltung, wie sie das Deutsche Fernsehen mit der Chruschtschow-Sendung offenbare — sie war, wohlgemerkt, noch gar nicht gelaufen, er also in völliger Unkenntnis -, fordere die Notwendigkeit eines privaten Fernsehens gerade heraus. Die instinktlose — ich darf weiter zitieren — Zumutung der Chruschtschow-Sendung sei eine Verhöhnung der Deutschen in der Sowjetzone. Es sei einfach Heuchelei, wenn unsere Rundfunk- und Fernsehkommentatoren sich bei jeder Gelegenheit über die deutsche Schuld während der Nazizeit elegisch verströmten und zu den Menschenschändungen der Sowjets schwiegen. — Es ist einfach eine Beleidigung für die Programmgestaltung in den deutschen Rundfunkanstalten und Feinsehanstalten, zu behaupten, daß sie über die Menschenschändungen der Sowejts schwiegen. Das ist einfach eine bösartige Unterstellung!

    (Beifall bei der SPD.)

    Das ist entweder sträfliche Ignoranz, weil dieser Kollege eben keinen Apparat besitzt, oder es ist noch sträflichere Brunnenvergiftung! Solange die 17 Millionen in der Sowjetzone unter sowjetischer Herrschaft ständen, so führte er weiter aus, sei es einfach eine Unmöglichkeit, den bolschewistischen Tyrannen in einer Abendsendung würdigen zu wollen. Lassen Sie mich ganz ruhig die Frage stellen, ob es nicht eigentlich umgekehrt richtig ist: Gerade weil 17 Millionen Deutsche noch unter der Sowjetgewalt stehen, müssen wir uns ein zutreffendes Bild des dort gegen uns operierenden Gegners machen, ohne Beschönigungen und ohne Verzerrungen, denn sonst wäre es Selbstbetrug.
    Schauen Sie, war es nicht eine politische Notwendigkeit, Chruschtschow in seiner Pariser Pressekonferenz auch auf die Bildschirme des Fernsehens zu bringen? War das nicht durch die Selbstdarstellung, die er gab, eine alle beeindruckende, wachrüttelnde Interpretation seiner Politik? Wer hat das Recht, zu sagen, das dürfe nicht sein? Gerade weil 17 Millionen drüben der sowjetischen Herrschaft unterworfen sind, haben wir uns damit zu beschäftigen, müssen wir wissen, mit wem wir es zu tun haben.
    Herr Kroll hat dann — und darauf bezog sich, was ich gesagt habe — auf der Konferenz der Moralischen Aufrüstung in Caux, auch fernab, ohne die ganze Darstellung zu kennen, eine Verlautbarung von sich gegeben, die hier uninteressant wäre, die ich gar nicht vorzulesen brauchte, wenn sie nicht durch die Veröffentlichung im Bulletin der Bundesregierung gewissermaßen eine höhere Weihe erfahren und damit den Charakter einer regierungsoffiziösen Stellungnahme bekommen hätte. Darin erklärt er wörtlich:
    Objektivität und Information sind in einem solchen Falle billige Ausreden von Leuten, die schon in das Fangnetz der anderen Ideologie geraten sind.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das einem Journalisten gegenüber, ohne die Sendung zu kennen, aber sehr wohl den Mann kennend und wissend, daß er nicht uns, sondern in seinen



    Kühn (Köln)

    Grundauffassungen Ihnen nahesteht, ist einfach eine Haltung, die mir mehr der Aufrüstung als der 'der Moral zu entsprechen scheint!

    (Beifall bei 'der SPD.)

    Lassen Sie mich zum Abschluß das CDU-Blatt „Ruhr-Nachrichten" vom 4. November 1959 zitieren, nach 'dem Ministerpräsident Meyers von Nordrhein-Westfalen gesagt hat, der Bundesregierung komme es auf ein Zweites Programm bestimmter Fasson an. Was hier „bestimmter Fasson" heißt, wird sich jeder vorstellen können.
    Nun komme ich zu Ihnen, Herr Kollege H ö -c h e r 1. Die „Frankfurter Rundschau" hat am 21. Dezember 1959 geschrieben — und das ist von einer den Regierungsabsichten nahestehenden Rundfunkkorrespondenz abgedruckt worden und undementiert geblieben —, Sie hätten gesagt:
    Wir wollen, •daß eine konservative Gruppe, die staatspolitisch richtig liegt, Kontrastprogramme machen kann.
    Die staatspolitisch richtig liegt! Das ist nie dementiert worden.

    (Abg. Höcherl: Ich habe es auch nicht gelesen!)

    — Tut mir schrecklich leid, es steht so in der Zeitung. Ich bin Ihnen aber dankbar, wenn Sie sagen, nichts liege Ihnen ferner als das.

    (Abg. Höcherl: Ich gehöre nicht zu den regelmäßigen Lesern der „Frankfurter Rundschau"!)

    — Aber vielleicht zu denen der der CDU nahestehenden Funkkorrespondenzen, wenn Sie sich schon mit dieser Frage auf Konferenzen Ihrer Partei beschäftigen.
    Auch der von Ihnen eben zitierte Intendant des Süddeutschen Rundfunks und ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Bausch hat erklärt, die CDU hoffe, mit 'diesem Gesetz -„andere, ihr gewogene Kräfte in das publizistische Spiel zu bringen". Lassen Sie mich nichts anderes sagen als: in all diesen Zitaten wird doch deutlich, daß man in 'den Möglichkeiten, dieses Instrument politisch zu gebrauchen, einseitige Absichten verfolgt.
    Ganz am Rande noch ein Wort zu einer pikanten Einzelheit, die an diese Stelle gehört. Im Rahmen der außenpolitischen Debatte hat es damals im außerparlamentarischen Raum Fortsetzungen gegeben. Dazu gehörte auch ein Schreiben von etwa zwei Dutzend der CDU- und CSU-Abgeordneten dieses Hauses an den Westdeutschen Rundfunk mit der Aufforderung, der Westdeutsche Rundfunk solle die Herren Erler und Schlamm zu einer Diskussion herausfordern. Was soll werden, wenn das Mode wird, wenn Abgeordnete gruppenweise hingehen und von den Rundfunkanstalten verlangen, daß sie bestimmte Partner zu einer Diskussion auffordern? Setzen Sie sich mit den Herren zusammen und fragen Sie sie, ob sie miteinander diskutieren wollen. Auf vielen Wegen, die in diesem Hause möglich, sind, kann man versuchen, das zu erreichen. Aber man sollte nicht mit Briefen und
    Telegrammen an Rundfunkanstalten operieren und sagen: Wir hier — ein paar Dutzend Unterschriften —, Abgeordnete, wünschen, 'daß eine Rundfunkanstalt spezifisch von uns nominierte Redner zu einer Diskussion auffordert. Vielleicht gehört auch das zu den Methoden, die Sie verfolgen werden, wenn Sie ihre bundesgesetzlichen Regelungen durchbekommen. Ich frage Sie nur: was würden Sie sagen, wenn es plötzlich ein paar Dutzend SPD-Abgeordneten in den Sinn käme, einer Rundfunkanstalt einen Brief zu schreiben, sie möchten Herrn Konrad Adenauer und Herrn Erich Kuby zu einer Diskussion auffordern.

    (Beifall bei der SPD.)