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    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1960 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Köhler Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 6949 A Abg. Rimmelspacher tritt in den Bundestag ein 6949 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Brökelschen und Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 6949 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 6949 D Fragestunde (Drucksache 1957) Frage des Abg. Dr. Kohut: Auskünfte über Leistungen aus Titel 300 von Eckardt, Staatssekretär . . . 6950 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Deutsch-türkisches Finanzabkommen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 6950 B, 6951 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6950 D Frage des Abg. Wilhelm: Förderungsmaßnahmen zur Ansiedlung von Industriebetrieben im Saarland Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6951 B Frage des Abg. Krammig: Roggenexport Schwarz, Bundesminister . . . . . 6951 C Frage des Abg. Vogt: In der SBZ aus politischen Gründen inhaftierte Deutsche Lemmer, Bundesminister . . . . . 6952 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Gehalt an Strontium 90 im Knochenmark von Säuglingen und Kleinkindern Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 6952 C Frage des Abg. Killat (Unterbach) : Mängel in der Rentenabteilung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Dr. Claussen, Staatssekretär . . 6953 A, C Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 6953 C Frage des Abg. Simpfendörfer: Kapital der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenfürsorge Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 6953 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Automatische Gebührenabrechnungen der Deutschen Bundespost Stücklen, Bundesminister . . . . 6954 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6954 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Überweisungsvordrucke der Deutschen Bundespost Stücklen, Bundesminister . . . . 6954 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 Frage des Abg. Dr. Bechert: Verlegung des Schießplatzes in der Gemarkung Bruchhausen Strauß, Bundesminister 6954 D, 6955 B, C Dr. Bechert (SPD) 6955 B Frage des Abg. Merten: Piloten für Düsenjäger vom Typ F 84 Strauß, Bundesminister . . . . . 6955 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auskunft des DGB-Vorsitzenden über den Gewerkschaftsjugendtag der IG Bergbau betr. Kontakte mit der Bundeswehr Strauß, Bundesminister 6955 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Immissionsprüfung in der Umgebung des Portlandzementwerkes Wössingen Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 6956 A Frage ,des Abg. Dr. Bechert: Zulassung von Lebensmittel-Zusatzstoffen Dr. Anders, Staatssekretär . . . 6956 C, D Dr. Bechert (SPD) 6956 D Frage ,des Abg. Dr. Bechert: Röntgen-Reihenuntersuchungen Dr. Anders, Staatssekretär . . . 6957 A, B Dr. Bechert (SPD) 6957 A, B Frage des Abg. Simpfendörfer: Gebührenordnung für Hebammen Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 6957 C Frage des Abg. Pohle: Härteausgleichsregelung im Fall des blinden Ohnhänders Herbert Schacht aus Heilberscheid Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 6957 D Frage des Abg. Maucher: Dauer der Steuerfahndungsverfahren Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 6958 B Frage des Abg. Wittrock: Finanzieller Ausgleich an Gemeinden, deren Straßen durch Militärfahrzeuge besonders beansprucht werden Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 6958 C, 6959 A, B Wittrock (SPD) . . . . 6958 D, 6959 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Überbrückungsmaßnahmen für Reparations- und Restitutionsgeschädigte Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 6959 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 6959 C Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Pensionsansprüche der Angehörigen des Deutschen Nachrichtenbüros Dr. Hettlage, Staatssekretär 6959 D, 6960 B Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 6960 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Kraftfahrzeugsteuerpflicht für Straßenbahnschienen-Reinigungsgeräte Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 6960 B, Bauer (Würzburg) (SPD) . . . 6960 C Neuordnung der Fragestunde 6960 D Entwurf eines Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 1965) — Erste Beratung — 6961 A — Zweite und dritte Beratung — Dr. Winter (CDU/CSU) 6965 B Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1917) 6961 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen (WStrRG) (Drucksache 1959) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . 6961 B Wittrock (SPD) 6962 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksache 1958) Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . 6962 D Schmücker (CDU/CSU) 6963 C Dr. Dahlgrün (FDP) 6963 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über das Apothekenwesen (Drucksache 1960) Wittrock (SPD) 6964 B Entwurf eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz—HVG) (CDU/ CSU) (Drucksache 993); Schriftlicher Be- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 III richt des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1379) — Zweite Beratung — Frau Korspeter (SPD) 6965 C Dr. Schellenberg (SPD) . 6966 A, 6971 D, 6977 D, 6981 A; 6989 C, 6993 B, 6994 B, 6996 D, 6997 B, 6999 D, 7016D, 7016 D, 7017 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 6966 C Mischnick (FDP) 6966 D, 6967 A, 6973 D Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 6967 C, 6969 A, 6991 C, 6993 C, 6994 A, 7017 B Lange (Essen) (SPD) . . 6967 D, 6968 C, 6976 D, 6986 A Schmücker (CDU/CSU) . . 6968 C, 6971 D, 6972 A, 6974 B, 6976 A, 6980 A, 6985 A, 6989 A Wieninger (CDU/CSU) . . . . . 6969 D Rohde (SPD) . . 6971 A, 6975 B, 6979 A Killat (Unterbach) (SPD) . 6972 C, 6981 C, 6987 C, 6991 D, 6992 C, 6997 C Stingl (CDU/CSU) 6973 C, 6991 D, 6992 B, 6992 C, 6992 D; 6993 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . 6978 C Josten (CDU/CSU) 6980 D Weber (Georgenau) (FDP) 6983 B, 7000 B Mensing (CDU/CSU) 6983 D Büttner (SPD) . . . . . . . . 6984 C Blank, Bundesminister . 6996 C, 6997 A, 6998 A Schoettle (SPD) . . . . . . . 6998 B Rasner (CDU/CSU) 6998 C, 6999 C, 7000 D, 7001 A Etzel, Bundesminister 6999 A Dr. Mommer (SPD) 6999 B, 7001 B, 7018 C Ritzel (SPD) . . . . . 7000 A, 7016 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 967 [neu]); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1909) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6995 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar) (Drucksache 1744); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 1914) — Zweite und dritte Beratung — 6995 D Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Abkommen vom 1. August 1959 mit dem Königreich Dänemark über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1599); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1947) — Zweite und dritte Beratung — Bach (SPD) 6996 B Entwurf eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksache 1434) ; Erster Schriftlicher Bericht des Kulturpol. Ausschusses (Drucksache 1956) — Zweite und dritte Beratung — Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 7001 D Wittrock (SPD) . . . . . . . 7002 A Deringer (CDU/CSU) 7004 B Dr. Menzel (SPD) 7007 B Dr. Heck (Rottweil) (CDU/CSU) . 7008 A, 7015 C, 7021 D, 7024 A, 7027 A Blachstein (SPD) . . . . . . . 7009 A Höcherl (CDU/CSU) 7011 B von Mühlen (FDP) . . . . . . . 7012 A Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 7012 B Kühn (Köln) (SPD) 7012 C, 7019 A, 7019 D, 7023 D, 7024 B, 7025 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . 7018 D, 7023 C Stenger (SPD) . . . . . . . . 7022 D Zoglmann (FDP) 7028 A Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . . 7028 C Probst (Freiburg) (DP) . . . . 7029 A Nächste Sitzung 7029 D Anlagen. .. 7031 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 6949 121. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 2. 7. Dr. Becker (Hersfeld) 2. 7. Benda 2. 7. Bergmann* 2. 7. Berkhan* 2. 7. Birkelbach* 2. 7. Dr. Birrenbach* 2. 7. Dr. Böhm 2. 7. Frau Brauksiepe 2. 7. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 29. 6. Dr. Burgbacher* 2. 7. Corterier 2. 7. Dr. Deist* 2. 7. Deringer* 2. 7. Dopatka 2. 7. Dröscher 2. 7. Dr. Eckhardt 29. 6. Eilers (Oldenburg) 2. 7. Eisenmann 2. 7. Engelbrecht-Greve* 2. 7. Frau Engländer 2. 7. Etzenbach 29. 6. Even (Köln) 2. 7. Dr. Friedensburg* 2. 7. Dr. Furler* 2. 7. Geiger (München)* 2. 7. Dr. Greve 2. 7. Hahn* 2. 7. Frau Herklotz 30. 6. Holla 2. 7. Illerhaus* 2. 7. Jacobi 29. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Kalbitzer* 2. 7. Dr. Kempfler 29. 6. Frau Klemmert 2. 7. Koenen (Lippstadt) 2. 7. Dr. Kohut 29. 6. Dr. Kopf* 2. 7. Dr. Kreyssig* 2. 7. Kühlthau 2. 7. Dr. Leiske 29. 6. Lenz (Brühl) * 2. 7. Dr. Lindenberg* 2. 7. Lücker (München)* 2. 7. Maier (Freiburg) 2. 7. Margulies* 2. 7. Metzger* 2. 7. Müller-Hermann* 2. 7. Odenthal* 2. 7. Dr. Philipp* 2. 7. Dr. Preusker 2. 7. Frau Dr. Probst 2. 7. Rademacher 2. 7. Rasch 2. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts* 2. 7. Sander 2. 7. Scharnberg 29. 6. Scheel* 2. 7. Dr. Schild* 2. 7. Dr. Schmidt (Gellersen)* 2. 7. Schmidt (Hamburg)* 2. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 20. 7. Schultz 2. 7. Schüttler 2. 7. Dr. Starke* 2. 7. Storchs 2. 7. Sträter* 2. 7. Frau Strobel* 2. 7. Dr. Wahl 29. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 2. 7. Weinkamm* 2. 7. Frau Wessel 2. 7. Frau Wolff 29. 6. Dr. Zimmermann 8. 7. Anlage 2 Neugestaltung der Fragestunde 1. Jeder Abgeordnete ist berechtigt, kurze Mündliche Anfragen an die Bundesregierung zu richten. Die Anfragen sind dem Präsidenten (Antragsannahmestelle) in dreifacher Ausfertigung einzureichen. 2. Ein Abgeordneter ,darf zu ,den Fragestunden einer Woche nicht mehr als drei Mündliche Anfragen einreichen. 3. Jede Plenarsitzung beginnt mit einer Fragestunde. Wenn es die Zahl der eingegangenen Anfragen erfordert, wird auch am Donnerstag jeder Plenarwoche eine Fragestunde angesetzt. Der Präsident kann auch in dritten Wochen am Mittwoch und Donnerstag jeweils eine Fragestunde ansetzen, wenn es die Zahl der vorliegenden Anfragen erfordert. Die zusätzlichen Fragestunden beginnen jeweils um 14.30 Uhr. 4. Die Fragestunde darf 60 Minuten nicht überschreiten. 5. Zulässig sind Einzelfragen aus dem Bereich ,der Verwaltung, soweit ,die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist, und Einzelfragen aus dem Bereich der Bundespolitik. 6. Die Anfragen müssen kurz gefaßt sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. 7. Eine Anfrage darf nur eine konkrete Frage enthalten. Sie darf nicht in mehrere Unterfragen unterteilt werden. 8. Anfragen, die den Nummern 1 bis 7 nicht entsprechen, gibt der Präsident zurück. Sie werden in die Liste der Anfragen zur Fragestunde erst 7032 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 aufgenommen, wenn der Präsident sie für zulässig erklärt hat. 9. Die Anfragen müssen so rechtzeitig eingereicht werden, daß sie der Bundesregierung drei Tage vor der Fragestunde, in der die Beantwortung stattfinden soll, zugestellt werden können. Es müssen somit eingehen a) Anfragen, die am Mittwoch oder Donnerstag beantwortet werden sollen, am vorangehenden Freitag bis 17 Uhr, b) Anfragen, die am Freitag beantwortet werden sollen, am vorangehenden Montag bis 17 Uhr. Der Präsident kann ausnahmsweise Anfragen von offensichtlich dringendem öffentlichem Interesse für die Fragestunde zulassen, wenn sie spätestens bis 12.00 Uhr mittags am Tag vor einer Fragestunde ihm vorgelegt werden. Nr. 2 bleibt unberührt. 10. Die Anfragen werden nach Ressorts zusammengestellt. 11. Der Präsident bestimmt, in welcher Reihenfolge die Anfragen aufgerufen werden. 12. Anfragen, die in den Fragestunden einer Woche nicht beantwortet werden, werden von der Bundesregierung schriftlich beantwortet. 13. Jeder Abgeordnete kann bei 'Einreichung seiner Anfragen erklären, daß er mit der schriftlichen Beantwortung einverstanden ist. Auch dann ist er nicht berechtigt, mehr als drei Anfragen zu den Fragestunden einer Woche zu stellen. Zusatzfragen zu schriftlichen Antworten sind nicht zulässig. Es bleibt dem Abgeordneten überlassen, diese Fragen als selbständige Anfragen zur Fragestunde der nächsten Woche einzubringen. 14. Ein Abgeordneter ist berechtigt, wenn die Anfrage mündlich beantwortet wird, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Auch bei den Zusatzfragen darf es sich nur um eine einzelne, nicht unterteilte Frage handeln. Zusatzfragen dürfen keine Feststellungen oder Wertungen enthalten. 15. Der Präsident kann weitere Zusatzfragen durch andere Mitglieder des Hauses zulassen. Sie sollen ihm vor Beginn der Fragestunde angekündigt werden. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Fragestunde darf dadurch nicht gefährdet werden. 16. Zusatzfragen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen. 17. Der Präsident ruft die Nummer der Anfrage und den Namen des anfragenden Abgeordneten auf. Anfragen dürfen nur aufgerufen werden, wenn der anfragende Abgeordnete anwesend ist oder dem Präsidenten mitgeteilt hat, welches Mitglied des Hauses ihn vertritt. Ist der Anfragende nicht anwesend und ist auch kein Vertreter benannt, wird die Anfrage von der Bundesregierung schriftlich beantwortet. 18. Ist der zuständige Bundesminister oder sein Vertreter nicht anwesend, wird die Anfrage zu Beginn der Fragestunde aufgerufen, in der er oder sein Vertreter anwesend sind. 19. Anfragen, bei denen sich der Fragesteller mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt hat, werden in den Sitzungsbericht zusammen mit der schriftlich erteilten Antwort aufgenommen. Die Anfragen und die schriftlich erteilten Antworten erscheinen in dem Sitzungsbericht an der Stelle, an der sie erscheinen würden, wenn die Anfrage mündlich beantwortet worden wäre. Antworten auf Anfragen, die von der Bundesregierung wegen Abwesenheit des Fragestellers nicht beantwortet werden konnten, werden in der Anlage zum Sitzungsbericht abgedruckt. Anlage 3 Umdruck 673 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksachen 1434, 1956). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 erhält folgende neue Fassung: „§ 4 Verlautbarungsrecht Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben das Recht, Gesetze, Verordnungen und Verlautbarungen ihren Aufgaben entsprechend durch den Rundfunk bekanntzugeben. Hierfür ist ihnen die erforderliche Sendezeit unverzüglich einzuräumen." Bonn, den 28. Juni 1960 Zoglmann Freiherr von Mühlen Dr. Mende und Fraktion Anlage 4 Umdruck 674 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (Drucksachen 993, 1379). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 4 Abs. 5 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Worte „für die Dauer" ersetzt durch die Worte „bis zum Ablauf". b) In Nummer 2 werden hinter dem Wort „Lehrlings" eingefügt die Worte „oder eines Verwandten ersten Grades". 2. In § 5 werden die Absätze 2, 6 und 7 gestrichen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 7033 3. § 5 a wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Beiträge pflichtversicherter Handwerker werden von dem Träger der Rentenversicherung der Arbeiter eingezogen." b) folgende Absätze 4 und 5 werden angefügt: „(4) Die Beitragsentrichtung hat jeweils am Ende jedes Kalendermonats für diesen Monat, in den Fällen des § 4 Abs. 5 am Ende der Kalendermonate mit gerader Ordnungszahl zu erfolgen. (5) Die Handwerkskammern haben den Versicherungsträgern und den Einzugsstellen Einblick in die Handwerksrolle zu gewähren und ihnen die Anmeldungen und Löschungen mitzuteilen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bestimmt mit Zustimmung des Bundesrates Art und Umfang der Mitteilungen der Handwerkskammern." 4. § 5 b wird gestrichen. 5. In § 7 wird folgender Absatz 3 a eingefügt: „(3 a) Witwen und Witwer, die nach dem Tode ihres Ehegatten dessen Handwerksbetrieb fortführen und nach § 33 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk vom 13. Juli 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1255) versicherungspflichtig waren, jedoch auf Grund des § 2 Abs. 1 Nr. 4 dieses Gesetzes versicherungsfrei werden, können die Versicherung freiwillig fortsetzen. § 8 Abs. 3 dieses Gesetzes gilt." 6. § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden hinter dem Wort „gilt" eingefügt die Worte „bei Anwendung des § 1314 der Reichsversicherungsordnung und des § 93 des Angestelltenversicherungsgesetzes". b) In Satz 2 werden die Worte „oder zu dem maßgebenden Zeitpunkt gegolten haben" gestrichen. 7. § 9 Abs. 3 wird gestrichen. 8. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 tritt an die Stelle des „30. Juni 1960" der „31. Dezember 1961" und werden die Worte „es sei denn, daß Beiträge auf Grund dieses Gesetzes entrichtet sind" gestrichen. b) Absatz 3 Satz 2 wird gestrichen. c) Absatz 4 wird gestrichen. 9. Dem § 10 a wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) In den Fällen der Absätze 3 und 4 tritt im Saarland an die Stelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die Landesversicherungsanstalt für das Saarland." 10. Folgender § 10 b wird eingefügt: „§ 10 b Der in § 1389 der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Gesetzes über Bundeszuschüsse und Gemeinlast vom 28. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 199) festgesetzte Bundeszuschuß erhöht sich, der in § 116 des Angestelltenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes über Bundeszuschüsse und Gemeinlast vom 28. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S.199) festgesetzte Bundeszuschuß ermäßigt sich um 7,9 vom Hundert des Bundeszuschusses der Rentenversicherung der Angestellten im Jahre 1961." 11. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 4 und Absatz 2 Nr. 3 werden gestrichen. b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: ,(3) 1. Artikel 2 § 36 Abs. 3 des Arbeiterrentenversicherungs - Neuregelungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes über Bundeszuschüsse und Gemeinlast vom 28. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 199) erhält folgende Fassung: „(3) Von den Aufwendungen für den Sonderzuschuß erstattet der Bund den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter im Jahre 1962 den Betrag von 172 Millionen Deutsche Mark und in den folgenden neun Jahren einen Betrag, der jeweils um 17,2 Millionen Deutsche Mark geringer ist als im Vorjahr." 2. Artikel 2 § 35 Abs. 3 des Angestelltenversicherungs - Neuregelungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes über Bundeszuschüsse und Gemeinlast vom 28. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 199) erhält folgende Fassung: „ (3) Von den Aufwendungen für den Sonderzuschuß erstattet der Bund der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Jahre 1962 den Betrag von 45 Millionen Deutsche Mark und in den folgenden neun Jahren einen Betrag, der jeweils um 4,5 Millionen Deutsche Mark geringer ist als im Vorjahr." ' c) Als Absatz 3 a wird eingefügt: „(3 a) Das Reichsknappschaftsgesetz wird wie folgt ergänzt: 1. In § 30 Abs. 1 Nr. 4 werden eingefügt hinter „Arbeitgeber" die Worte „oder eine Nebentätigkeit" und angefügt die Worte „oder in der Nebentätigkeit". 7034 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 2. In § 104 Abs. 2 wird folgender Satz 2 eingefügt: „Dabei gelten Beiträge für Zeiten vor dem 1. Januar 1923, in denen der Versicherte als Angestellter beschäftigt war, als Beiträge zur Rentenversicherung der Angestellten." 12. § 14 erhält folgende Fassung: „§ 14 Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1962 in Kraft." Bonn, den 28. Juni 1960 Arndgen und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion Anlage 5 Umdruck 675 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (Drucksachen 993, 1379). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Abs. 1 ist die Nr. 6 zu streichen. Bonn, den 28. Juni 1960 Frau Kalinke und Fraktion Anlage 6 Umdruck 676 Änderungsantrag der Abgeordneten Lange (Essen), Frau Döhring, Geiger (Aalen), Killat (Unterbach), Frau Strobel und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Drucksachen 993, 1379) . Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 1 Nr. 6 wird gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1960 Lange (Essen) Frau Döhring Geiger (Aalen) Killat (Unterbach) Frau Strobel Börner Büttner Frau Korspeter Rohde Frau Schanzenbach Scharnowski Anlage 7 Umdruck 677 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksachen 1434, 1956). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 5 wird wie folgt geändert: a) Folgender Absatz 2 a wird eingefügt: „ (2 a) Den Kirchen und den anderen über das ganze Bundesgebiet verbreiteten Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten für die Übertragung gottesdienstlicher Handlungen und Feierlichkeiten sowie sonstiger religiöser Sendungen, auch solcher über Fragen ihrer öffentlichen Verantwortung, zu gewähren. Mit den israelitischen Kultusgemeinden sind entsprechende Vereinbarungen zu treffen." b) In Absatz 3 Satz 2 werden die Worte „die über das ganze Bundesgebiet verbreiteten Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts" ersetzt durch die Worte „den Kirchen und ,den anderen über das ganze Bundesgebiet verbreiteten Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts". 2. In § 19 Abs. 1 Satz 3 werden die Worte „dem Deutschen Gewerkschaftsbund" ersetzt durch die Worte „den Gewerkschaften". 3. § 46 wird gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 8 Umdruck 678 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (Drucksachen 993, 1379) . Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 5 wird ein neuer § vor 5 a mit folgender Fassung eingefügt: „§ vor 5 a Der Bund leistet zu den Ausgaben der Rentenversicherung der Handwerker einen Zuschuß. Der Zuschuß des Bundes wird für jedes Kalenderjahr in der Höhe festgesetzt, daß sein Anteil an den Rentenausgaben in der Rentenversicherung der Handwerker dem Anteil des Zuschusses des Bundes an den Rentenausgaben in der Rentenversicherung der Arbeiter entspricht." Bonn, den 28. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 7035 Anlage 9 Umdruck 682 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts Im Saarland (LA-EG-Saar) (Drucksachen 1744, 1914). Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 1 wird Satz 2 erster Halbsatz wie folgt gefaßt: „Bei der Anrechnung auf die Hauptentschädigung ist derjenige Teil, der nach saarländischen Rechtsoder Verwaltungsvorschriften für Hausratsverlusten gewährten Vorauszahlungen, der 3000 Deutsche Mark nicht übersteigt, nicht zu berücksichtigen;" Bonn, den 28. Juni 1960 Dr. Rutschke Dr. Mende und Fraktion Anlage 10 Umdruck 687 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (Drucksachen 993, 1379). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 1 Nummer 1 wird das Wort „zweihundertsechzehn" durch das Wort „einhundertachtzig" ersetzt. 2. § 5 Abs. 2 zweiter Halbsatz und Satz 2 werden gestrichen. 3. § 5 b wird gestrichen. Bonn, ,den 28. Juni 1960 Frau Friese-Korn Weber (Georgenau) Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 688 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksachen 1434, 1956) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der bisherige Wortlaut des § 4 erhält die Bezeichnung Absatz 1; folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Sprechen Angehörige der Regierung oder ihre Beauftragten im Rahmen der den Regierungen zur Verfügung gestellten Sendezeiten zu Fragen, die Gegenstand des politischen Meinungsstreites zwischen den Parteien sind, so haben die in § 5 bezeichneten Parteien, die einen davon abweichenden Standpunkt vertreten, das Recht auf entsprechende Sendezeit zur Darlegung ihrer Stellungnahme." 2. In § 5 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „(3) Wenn Vertretern der politischen Parteien und der verschiedenen religiösen, weltanschaulichen und wirtschaftlichen Richtungen einschließlich der Vertreter der Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gelegenheit zur Aussprache gegeben wird, so ist ihnen die Möglichkeit der Rede und Gegenrede unter jeweils gleichen Bedingungen zu gewähren. Einen Anspruch auf Teilnahme an solcher Aussprache haben nur die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten politischen Parteien, die Kirchen und die über das ganze Bundesgebiet verbreiteten Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie über das ganze Bundesgebiet verbreitete Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer." 3. § 19 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Rundfunkrat besteht aus sechsunddreißig Mitgliedern. Fünfzehn Mitglieder werden vom Deutschen Bundestag auf der Grundlage der Verhältniswahl für vier Jahre gewählt. Fünf Mitglieder werden von der Bundesregierung, elf Mitglieder von den Landesregierungen und je ein Mitglied von der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund für vier Jahre benannt." 4. § 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Sie werden vom Rundfunkrat mit Zweidrittelmehrheit für vier Jahre gewählt" 5. In § 26 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Zu diesem Punkt liegen noch weitere Wortmeldungen vor. Es ist aber inzwischen 13 Uhr geworden. Wir treten in die Mittagspause ein. Ich unterbreche bis 15 Uhr.

    (Unterbrechung der Sitzung von 13.03 Uhr bis 15.02 Uhr.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Wir fahren in der Tagesordnung fort.
Meine Damen und Herren, wir sind etwas außer der Zeit.

(Abg. Dr. Schellenberg: Wir können nichts dafür! Das liegt an der Mehrheit, Herr Präsident! Wir haben ja Rückverweisung in den Ausschuß beantragt, dem kann jederzeit entsprochen werden.)




Präsident D. Dr. Gerstenmaier
— Der Präsident des Hauses ist auch bloß ein Mensch und kann die Klagen und Wünsche nur anhören. Aber, meine Damen und Herren, wir müssen unseren Fahrplan einhalten. Ich wäre dankbar, wenn die Herren, die hier argumentieren, darauf Rücksicht nähmen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lange.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Mensing hat geglaubt, vor Eintritt in die Mittagspause feststellen zu sollen, daß verschiedene Diskussionsbeiträge einiger Sprecher dieses Hauses den Eindruck erweckten, als ob die Handwerker bewußt Kostgänger der Arbeiterrentenversicherung werden wollten. Ich glaube, Herrn Kollegen Mensing kann insoweit geholfen werden, als hier eindeutig erklärt wird, daß niemand in diesem Hause dem Handwerk so etwas unterstellt. Wir sind uns wohl alle miteinander darin einig, daß, welche gesetzliche Regelung auch immer angestrebt wird, niemand von dem Gedanken ausgeht, irgend etwas auf Kosten einer anderen in der Sozialversicherung gesicherten Gruppe zu erzielen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das müssen wir hier eindeutig feststellen, damit niemand draußen damit hausieren gehen kann.

    (Erneuter Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Wir sind keine Hausierer! — Heiterkeit.)

    — Um so besser, wenn Sie keine sind. Dann sage ich es noch deutlicher: damit draußen nicht mit falschen Vorstellungen Propaganda gemacht wird.

    (Wiederholter Beifall bei der SPD.)

    Denn Sie wissen so gut wie wir, daß ab 7. Juli der Handwerksrat tagt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das Datum scheint mir nicht ganz unwichtig zu sein. Ich möchte verhindern, daß in diesem Zusammenhang dort von irgendwelchen Sprechern Behauptungen aufgestellt werden, die nicht den Tatsachen entsprechen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Schmücker: Besteht die Gefahr bei Ihnen? Dann können Sie es verhindern! Bei uns brauchen Sie keine Sorge zu haben!)

    Herr Schmücker, Sie fragen mich, ob die Gefahr bei uns besteht. Nein!

    (Abg. Schmücker: Bei uns auch nicht!)

    — Sie sagen, sie besteht bei Ihnen nicht, und ich setze auch gar keinen Zweifel darein. Aber, Herr Schmücker, Sie wissen so gut wie ich, daß mit dem, was Kollege Mensing hier vorgetragen hat, eine Begründung für eine Regelung der Handwerkerversicherung gegeben ist, die völlig im Gegensatz zu Ihren Vorstellungen, einmal zu Ihrem ursprünglichen Entwurf und dann zu den Anträgen, die Sie jetzt stellen, steht.

    (Zustimmung bei der SPD.) Was Kollege Mensing vorgetragen hat, hat dem Grunde nach seine Konsequenz nämlich darin, daß hier erklärt würde: wir wollen die Handwerker genauso behandelt wissen wie die übrigen Versicherten der Arbeiterrentenversicherung und nicht anders. Kollege Mensing hat nämlich mit seinen Darlegungen unausgesprochen sehr deutlich gegen die Begrenzung der Versicherungspflicht Stellung genommen. Man muß hier unterstellen, daß sich jeder um eine redliche Lösung bemüht und daß das, was er will, auch absolut in Ordnung und absolut redlich ist. Aber dann darf man nicht solche gesetzlichen Bestimmungen schaffen, die die Gefahr heraufbeschwören, daß morgen oder übermorgen doch wieder Diskussionen um Sachverhalte entstehen, Diskussionen, die dann so geführt werden, daß der eine behauptet, er sei nicht Kostgänger des anderen, und der andere behauptet, er sei nicht Kostgänger des einen, daß also Unklarheiten darüber bestehen, wer für wen Beiträge leistet, wer wen finanziert.

    Sie haben sich schon gegen den Bundeszuschuß gewehrt, der diese Diskussion mit unmöglich machen sollte. Dann, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, sollten Sie sich doch sehr genau überlegen, inwieweit mit den Bestimmungen Ihres Gesetzes und mit der Abwehr, die Sie gegenüber dem Bundesfinanzminister hier vornehmen, die Gefahr heraufbeschworen wird, daß solche Diskussionen morgen oder übermorgen in der Öffentlichkeit entstehen, ohne daß ein einziger unserer Kollegen aus dem Hause etwas dazu beiträgt.

    (Abg. Becker [Pirmasens]: Herr Kollege Lange, Sie wissen doch wohl, 'daß unser Kollege Mensing für seine Person und nicht im Auftrage der Fraktion gesprochen hat! — Zurufe von der SPD: Ach! Interessant!)

    — Ausgezeichnet, daß Sie das sagen. (Abg. Becker [Pirmasens] : Ganz klar!)

    — So klar — es tut mir leid, das hier sagen zu müssen; ich bin im allgemeinen nicht so begriffsstutzig —, Herr Kollege Becker, war mir ,das nicht. Denn er hat eine Menge Ausführungen gemacht, de 'aus Ihren Reihen ganz ohne Widerspruch geblieben sind. Das mag Höflichkeit sein. Um so besser, wenn Sie hier sagen, daß das nicht Ihre Auffassung ist. Trotzdem bleibt es dabei, daß wir uns mit Bestimmungen, wie 'sie hier in dem Gesetz vorgesehen sind, der Gefahr einer solchen Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit aussetzen und uns als Gesetzgeber der Verpflichtung entziehen, solche Auseinandersetzungen unmöglich zu machen. Wir können und wollen es doch nicht zulassen, daß in der Öffentlichkeit der Vorwurf erhoben werden kann, das Handwerk sei Kostgänger der Arbeiterrentenversicherung. Sie haben ursprünglich selber diesen sehr vernünftigen Vorschlag gemacht, der seinen Niederschlag im Gesetz gefunden hat und der es 'durchaus ermöglicht, einwandfrei festzustellen, was für die Arbeiterrentenversicherung und was für die Altersversorgung der Handwerker an Leistungen zu erbringen ist. Dabei sollte man auch bleiben. Sie müssen sich doch selber einmal dazu äußern, meine



    Lange (Essen)

    Damen und Herren, wie Sie einer solchen Auseinandersetzung in ,der Öffentlichkeit entgehen zu können glauben. Wir sollten, wenn wir ,dem Kollegen Mensing und uns allen Redlichkeit unterstellen, 'die Redlichkeit nicht vor dem Finanzminister enden lassen. Dann sollte der Finanzminister, sollte ,der Bund seinerseits ebenso redlich diese Dinge verantwortlich gestalten und auch entsprechende finanzielle Konsequenzen tragen.
    Damit zeigt sich wiederum, meine Damen und Herren, wie notwendig ob dieser Schlußfolgerungen aus solchen Vorstellungen, die in Ihren Anträgen ihren Niederschlag gefunden haben, eine neuerliche Beratung im Ausschuß gewesen wäre — nicht, daß hier das Plenum, ich habe es heute schon einmal gesagt, praktisch in einen Ausschuß verwandelt wird. Wir werden nämlich nicht daran vorbeikommen, uns über die Konsequenzen der nur technisch erscheinenden Bestimmungen sehr genau. Klarheit zu verschaffen, um zu wissen, worüber dieses Haus entscheidet, und um ,dann auch ,der Öffentlichkeit klarzumachen, worüber entschieden worden ist und was wir dem Grunde nach wollen.
    Ich würde gern einen Punkt noch einmal aufgreifen. Herr Kollege Schmücker, Sie haben hier immer von ,dem Ausgleich zwischen den Handwerkern als Selbständigen und den Unselbständigen oder 'den abhängig Beschäftigten, ,den Arbeitern, in der Arbeiterrentenversicherung gesprochen. Es wäre nützlich, wenn Sie einmal die Grundlage dieser Überlegung hier etwas deutlicher machten. Ich habe den Eindruck, Herr Schmücker, die Schlußfolgerung, die Sie hier ausgesprochen haben, ohne uns deutlich zu sagen, welches ,die Voraussetzungen für Ihre Schlußfolgerung sind, beruht, soweit ich ,das zu beurteilen vermag, auf einer falschen Einschätzung des Verhältnisses von Selbstständigen und Unselbständigen zueinander. Ich kann mich aber dazu jetzt nicht weiter äußern; ich kann Ihnen nur die Frage stellen und Sie gleichzeitig bitten, Herr Schmücker, sich dazu noch einmal im einzelnen zu äußern, damit wir wissen, von welchen Voraussetzungen Sie ausgehen, und nicht unter Umständen unsererseits — oder meinerseits, wie Sie wollen — falsche Schlußfolgerungen aus Ihren Darlegungen gezogen werden. Ich kann nämlich im Augenblick noch nicht erkennen, Herr Kollege Schmücker, daß sich hier zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit — von ,der Sie ja ausgehen — ein gewissermaßen automatischer Ausgleich für den Rentenversicherungsträger ergeben würde. Das vermag ich ohne Kenntnis Ihrer Voraussetzungen für diese Schlußfolgerung noch nicht zu fassen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns das noch ein wenig erläutern, damit wir erkennen können, ob der von Ihnen vermutete zwangsläufige Ausgleich wirklich so stattfinden kann und wird, wobei ich gegenüber Zwangsläufigkeiten immer bestimmte Bedenken habe. Es wäre also nützlich, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wenn Sie sich auch in diesem Zusammenhang noch einmal etwas ,deutlicher äußerten und uns allen die Konsequenzen dessen, was hier ,gewünscht ist, vor Augen stellten.

    (Beifall bei der SPD.)