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ID0312103700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 121. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1960 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Köhler Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 6949 A Abg. Rimmelspacher tritt in den Bundestag ein 6949 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Brökelschen und Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 6949 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 6949 D Fragestunde (Drucksache 1957) Frage des Abg. Dr. Kohut: Auskünfte über Leistungen aus Titel 300 von Eckardt, Staatssekretär . . . 6950 A Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Deutsch-türkisches Finanzabkommen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 6950 B, 6951 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6950 D Frage des Abg. Wilhelm: Förderungsmaßnahmen zur Ansiedlung von Industriebetrieben im Saarland Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6951 B Frage des Abg. Krammig: Roggenexport Schwarz, Bundesminister . . . . . 6951 C Frage des Abg. Vogt: In der SBZ aus politischen Gründen inhaftierte Deutsche Lemmer, Bundesminister . . . . . 6952 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Gehalt an Strontium 90 im Knochenmark von Säuglingen und Kleinkindern Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 6952 C Frage des Abg. Killat (Unterbach) : Mängel in der Rentenabteilung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Dr. Claussen, Staatssekretär . . 6953 A, C Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 6953 C Frage des Abg. Simpfendörfer: Kapital der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenfürsorge Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 6953 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Automatische Gebührenabrechnungen der Deutschen Bundespost Stücklen, Bundesminister . . . . 6954 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6954 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Überweisungsvordrucke der Deutschen Bundespost Stücklen, Bundesminister . . . . 6954 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 Frage des Abg. Dr. Bechert: Verlegung des Schießplatzes in der Gemarkung Bruchhausen Strauß, Bundesminister 6954 D, 6955 B, C Dr. Bechert (SPD) 6955 B Frage des Abg. Merten: Piloten für Düsenjäger vom Typ F 84 Strauß, Bundesminister . . . . . 6955 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auskunft des DGB-Vorsitzenden über den Gewerkschaftsjugendtag der IG Bergbau betr. Kontakte mit der Bundeswehr Strauß, Bundesminister 6955 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Immissionsprüfung in der Umgebung des Portlandzementwerkes Wössingen Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 6956 A Frage ,des Abg. Dr. Bechert: Zulassung von Lebensmittel-Zusatzstoffen Dr. Anders, Staatssekretär . . . 6956 C, D Dr. Bechert (SPD) 6956 D Frage ,des Abg. Dr. Bechert: Röntgen-Reihenuntersuchungen Dr. Anders, Staatssekretär . . . 6957 A, B Dr. Bechert (SPD) 6957 A, B Frage des Abg. Simpfendörfer: Gebührenordnung für Hebammen Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 6957 C Frage des Abg. Pohle: Härteausgleichsregelung im Fall des blinden Ohnhänders Herbert Schacht aus Heilberscheid Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 6957 D Frage des Abg. Maucher: Dauer der Steuerfahndungsverfahren Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 6958 B Frage des Abg. Wittrock: Finanzieller Ausgleich an Gemeinden, deren Straßen durch Militärfahrzeuge besonders beansprucht werden Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 6958 C, 6959 A, B Wittrock (SPD) . . . . 6958 D, 6959 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Überbrückungsmaßnahmen für Reparations- und Restitutionsgeschädigte Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 6959 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 6959 C Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Pensionsansprüche der Angehörigen des Deutschen Nachrichtenbüros Dr. Hettlage, Staatssekretär 6959 D, 6960 B Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 6960 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Kraftfahrzeugsteuerpflicht für Straßenbahnschienen-Reinigungsgeräte Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 6960 B, Bauer (Würzburg) (SPD) . . . 6960 C Neuordnung der Fragestunde 6960 D Entwurf eines Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 1965) — Erste Beratung — 6961 A — Zweite und dritte Beratung — Dr. Winter (CDU/CSU) 6965 B Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1917) 6961 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen (WStrRG) (Drucksache 1959) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . 6961 B Wittrock (SPD) 6962 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (Drucksache 1958) Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . 6962 D Schmücker (CDU/CSU) 6963 C Dr. Dahlgrün (FDP) 6963 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über das Apothekenwesen (Drucksache 1960) Wittrock (SPD) 6964 B Entwurf eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz—HVG) (CDU/ CSU) (Drucksache 993); Schriftlicher Be- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 III richt des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1379) — Zweite Beratung — Frau Korspeter (SPD) 6965 C Dr. Schellenberg (SPD) . 6966 A, 6971 D, 6977 D, 6981 A; 6989 C, 6993 B, 6994 B, 6996 D, 6997 B, 6999 D, 7016D, 7016 D, 7017 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 6966 C Mischnick (FDP) 6966 D, 6967 A, 6973 D Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 6967 C, 6969 A, 6991 C, 6993 C, 6994 A, 7017 B Lange (Essen) (SPD) . . 6967 D, 6968 C, 6976 D, 6986 A Schmücker (CDU/CSU) . . 6968 C, 6971 D, 6972 A, 6974 B, 6976 A, 6980 A, 6985 A, 6989 A Wieninger (CDU/CSU) . . . . . 6969 D Rohde (SPD) . . 6971 A, 6975 B, 6979 A Killat (Unterbach) (SPD) . 6972 C, 6981 C, 6987 C, 6991 D, 6992 C, 6997 C Stingl (CDU/CSU) 6973 C, 6991 D, 6992 B, 6992 C, 6992 D; 6993 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . 6978 C Josten (CDU/CSU) 6980 D Weber (Georgenau) (FDP) 6983 B, 7000 B Mensing (CDU/CSU) 6983 D Büttner (SPD) . . . . . . . . 6984 C Blank, Bundesminister . 6996 C, 6997 A, 6998 A Schoettle (SPD) . . . . . . . 6998 B Rasner (CDU/CSU) 6998 C, 6999 C, 7000 D, 7001 A Etzel, Bundesminister 6999 A Dr. Mommer (SPD) 6999 B, 7001 B, 7018 C Ritzel (SPD) . . . . . 7000 A, 7016 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 967 [neu]); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1909) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6995 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar) (Drucksache 1744); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 1914) — Zweite und dritte Beratung — 6995 D Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Abkommen vom 1. August 1959 mit dem Königreich Dänemark über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1599); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1947) — Zweite und dritte Beratung — Bach (SPD) 6996 B Entwurf eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksache 1434) ; Erster Schriftlicher Bericht des Kulturpol. Ausschusses (Drucksache 1956) — Zweite und dritte Beratung — Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 7001 D Wittrock (SPD) . . . . . . . 7002 A Deringer (CDU/CSU) 7004 B Dr. Menzel (SPD) 7007 B Dr. Heck (Rottweil) (CDU/CSU) . 7008 A, 7015 C, 7021 D, 7024 A, 7027 A Blachstein (SPD) . . . . . . . 7009 A Höcherl (CDU/CSU) 7011 B von Mühlen (FDP) . . . . . . . 7012 A Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 7012 B Kühn (Köln) (SPD) 7012 C, 7019 A, 7019 D, 7023 D, 7024 B, 7025 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . 7018 D, 7023 C Stenger (SPD) . . . . . . . . 7022 D Zoglmann (FDP) 7028 A Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . . . 7028 C Probst (Freiburg) (DP) . . . . 7029 A Nächste Sitzung 7029 D Anlagen. .. 7031 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 6949 121. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 2. 7. Dr. Becker (Hersfeld) 2. 7. Benda 2. 7. Bergmann* 2. 7. Berkhan* 2. 7. Birkelbach* 2. 7. Dr. Birrenbach* 2. 7. Dr. Böhm 2. 7. Frau Brauksiepe 2. 7. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 29. 6. Dr. Burgbacher* 2. 7. Corterier 2. 7. Dr. Deist* 2. 7. Deringer* 2. 7. Dopatka 2. 7. Dröscher 2. 7. Dr. Eckhardt 29. 6. Eilers (Oldenburg) 2. 7. Eisenmann 2. 7. Engelbrecht-Greve* 2. 7. Frau Engländer 2. 7. Etzenbach 29. 6. Even (Köln) 2. 7. Dr. Friedensburg* 2. 7. Dr. Furler* 2. 7. Geiger (München)* 2. 7. Dr. Greve 2. 7. Hahn* 2. 7. Frau Herklotz 30. 6. Holla 2. 7. Illerhaus* 2. 7. Jacobi 29. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Kalbitzer* 2. 7. Dr. Kempfler 29. 6. Frau Klemmert 2. 7. Koenen (Lippstadt) 2. 7. Dr. Kohut 29. 6. Dr. Kopf* 2. 7. Dr. Kreyssig* 2. 7. Kühlthau 2. 7. Dr. Leiske 29. 6. Lenz (Brühl) * 2. 7. Dr. Lindenberg* 2. 7. Lücker (München)* 2. 7. Maier (Freiburg) 2. 7. Margulies* 2. 7. Metzger* 2. 7. Müller-Hermann* 2. 7. Odenthal* 2. 7. Dr. Philipp* 2. 7. Dr. Preusker 2. 7. Frau Dr. Probst 2. 7. Rademacher 2. 7. Rasch 2. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts* 2. 7. Sander 2. 7. Scharnberg 29. 6. Scheel* 2. 7. Dr. Schild* 2. 7. Dr. Schmidt (Gellersen)* 2. 7. Schmidt (Hamburg)* 2. 7. Dr. Schneider (Saarbrücken) 20. 7. Schultz 2. 7. Schüttler 2. 7. Dr. Starke* 2. 7. Storchs 2. 7. Sträter* 2. 7. Frau Strobel* 2. 7. Dr. Wahl 29. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 2. 7. Weinkamm* 2. 7. Frau Wessel 2. 7. Frau Wolff 29. 6. Dr. Zimmermann 8. 7. Anlage 2 Neugestaltung der Fragestunde 1. Jeder Abgeordnete ist berechtigt, kurze Mündliche Anfragen an die Bundesregierung zu richten. Die Anfragen sind dem Präsidenten (Antragsannahmestelle) in dreifacher Ausfertigung einzureichen. 2. Ein Abgeordneter ,darf zu ,den Fragestunden einer Woche nicht mehr als drei Mündliche Anfragen einreichen. 3. Jede Plenarsitzung beginnt mit einer Fragestunde. Wenn es die Zahl der eingegangenen Anfragen erfordert, wird auch am Donnerstag jeder Plenarwoche eine Fragestunde angesetzt. Der Präsident kann auch in dritten Wochen am Mittwoch und Donnerstag jeweils eine Fragestunde ansetzen, wenn es die Zahl der vorliegenden Anfragen erfordert. Die zusätzlichen Fragestunden beginnen jeweils um 14.30 Uhr. 4. Die Fragestunde darf 60 Minuten nicht überschreiten. 5. Zulässig sind Einzelfragen aus dem Bereich ,der Verwaltung, soweit ,die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist, und Einzelfragen aus dem Bereich der Bundespolitik. 6. Die Anfragen müssen kurz gefaßt sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. 7. Eine Anfrage darf nur eine konkrete Frage enthalten. Sie darf nicht in mehrere Unterfragen unterteilt werden. 8. Anfragen, die den Nummern 1 bis 7 nicht entsprechen, gibt der Präsident zurück. Sie werden in die Liste der Anfragen zur Fragestunde erst 7032 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 aufgenommen, wenn der Präsident sie für zulässig erklärt hat. 9. Die Anfragen müssen so rechtzeitig eingereicht werden, daß sie der Bundesregierung drei Tage vor der Fragestunde, in der die Beantwortung stattfinden soll, zugestellt werden können. Es müssen somit eingehen a) Anfragen, die am Mittwoch oder Donnerstag beantwortet werden sollen, am vorangehenden Freitag bis 17 Uhr, b) Anfragen, die am Freitag beantwortet werden sollen, am vorangehenden Montag bis 17 Uhr. Der Präsident kann ausnahmsweise Anfragen von offensichtlich dringendem öffentlichem Interesse für die Fragestunde zulassen, wenn sie spätestens bis 12.00 Uhr mittags am Tag vor einer Fragestunde ihm vorgelegt werden. Nr. 2 bleibt unberührt. 10. Die Anfragen werden nach Ressorts zusammengestellt. 11. Der Präsident bestimmt, in welcher Reihenfolge die Anfragen aufgerufen werden. 12. Anfragen, die in den Fragestunden einer Woche nicht beantwortet werden, werden von der Bundesregierung schriftlich beantwortet. 13. Jeder Abgeordnete kann bei 'Einreichung seiner Anfragen erklären, daß er mit der schriftlichen Beantwortung einverstanden ist. Auch dann ist er nicht berechtigt, mehr als drei Anfragen zu den Fragestunden einer Woche zu stellen. Zusatzfragen zu schriftlichen Antworten sind nicht zulässig. Es bleibt dem Abgeordneten überlassen, diese Fragen als selbständige Anfragen zur Fragestunde der nächsten Woche einzubringen. 14. Ein Abgeordneter ist berechtigt, wenn die Anfrage mündlich beantwortet wird, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Auch bei den Zusatzfragen darf es sich nur um eine einzelne, nicht unterteilte Frage handeln. Zusatzfragen dürfen keine Feststellungen oder Wertungen enthalten. 15. Der Präsident kann weitere Zusatzfragen durch andere Mitglieder des Hauses zulassen. Sie sollen ihm vor Beginn der Fragestunde angekündigt werden. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Fragestunde darf dadurch nicht gefährdet werden. 16. Zusatzfragen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen. 17. Der Präsident ruft die Nummer der Anfrage und den Namen des anfragenden Abgeordneten auf. Anfragen dürfen nur aufgerufen werden, wenn der anfragende Abgeordnete anwesend ist oder dem Präsidenten mitgeteilt hat, welches Mitglied des Hauses ihn vertritt. Ist der Anfragende nicht anwesend und ist auch kein Vertreter benannt, wird die Anfrage von der Bundesregierung schriftlich beantwortet. 18. Ist der zuständige Bundesminister oder sein Vertreter nicht anwesend, wird die Anfrage zu Beginn der Fragestunde aufgerufen, in der er oder sein Vertreter anwesend sind. 19. Anfragen, bei denen sich der Fragesteller mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt hat, werden in den Sitzungsbericht zusammen mit der schriftlich erteilten Antwort aufgenommen. Die Anfragen und die schriftlich erteilten Antworten erscheinen in dem Sitzungsbericht an der Stelle, an der sie erscheinen würden, wenn die Anfrage mündlich beantwortet worden wäre. Antworten auf Anfragen, die von der Bundesregierung wegen Abwesenheit des Fragestellers nicht beantwortet werden konnten, werden in der Anlage zum Sitzungsbericht abgedruckt. Anlage 3 Umdruck 673 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksachen 1434, 1956). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 erhält folgende neue Fassung: „§ 4 Verlautbarungsrecht Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben das Recht, Gesetze, Verordnungen und Verlautbarungen ihren Aufgaben entsprechend durch den Rundfunk bekanntzugeben. Hierfür ist ihnen die erforderliche Sendezeit unverzüglich einzuräumen." Bonn, den 28. Juni 1960 Zoglmann Freiherr von Mühlen Dr. Mende und Fraktion Anlage 4 Umdruck 674 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (Drucksachen 993, 1379). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 4 Abs. 5 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Worte „für die Dauer" ersetzt durch die Worte „bis zum Ablauf". b) In Nummer 2 werden hinter dem Wort „Lehrlings" eingefügt die Worte „oder eines Verwandten ersten Grades". 2. In § 5 werden die Absätze 2, 6 und 7 gestrichen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 7033 3. § 5 a wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Beiträge pflichtversicherter Handwerker werden von dem Träger der Rentenversicherung der Arbeiter eingezogen." b) folgende Absätze 4 und 5 werden angefügt: „(4) Die Beitragsentrichtung hat jeweils am Ende jedes Kalendermonats für diesen Monat, in den Fällen des § 4 Abs. 5 am Ende der Kalendermonate mit gerader Ordnungszahl zu erfolgen. (5) Die Handwerkskammern haben den Versicherungsträgern und den Einzugsstellen Einblick in die Handwerksrolle zu gewähren und ihnen die Anmeldungen und Löschungen mitzuteilen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bestimmt mit Zustimmung des Bundesrates Art und Umfang der Mitteilungen der Handwerkskammern." 4. § 5 b wird gestrichen. 5. In § 7 wird folgender Absatz 3 a eingefügt: „(3 a) Witwen und Witwer, die nach dem Tode ihres Ehegatten dessen Handwerksbetrieb fortführen und nach § 33 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk vom 13. Juli 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1255) versicherungspflichtig waren, jedoch auf Grund des § 2 Abs. 1 Nr. 4 dieses Gesetzes versicherungsfrei werden, können die Versicherung freiwillig fortsetzen. § 8 Abs. 3 dieses Gesetzes gilt." 6. § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden hinter dem Wort „gilt" eingefügt die Worte „bei Anwendung des § 1314 der Reichsversicherungsordnung und des § 93 des Angestelltenversicherungsgesetzes". b) In Satz 2 werden die Worte „oder zu dem maßgebenden Zeitpunkt gegolten haben" gestrichen. 7. § 9 Abs. 3 wird gestrichen. 8. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 tritt an die Stelle des „30. Juni 1960" der „31. Dezember 1961" und werden die Worte „es sei denn, daß Beiträge auf Grund dieses Gesetzes entrichtet sind" gestrichen. b) Absatz 3 Satz 2 wird gestrichen. c) Absatz 4 wird gestrichen. 9. Dem § 10 a wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) In den Fällen der Absätze 3 und 4 tritt im Saarland an die Stelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die Landesversicherungsanstalt für das Saarland." 10. Folgender § 10 b wird eingefügt: „§ 10 b Der in § 1389 der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Gesetzes über Bundeszuschüsse und Gemeinlast vom 28. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 199) festgesetzte Bundeszuschuß erhöht sich, der in § 116 des Angestelltenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes über Bundeszuschüsse und Gemeinlast vom 28. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S.199) festgesetzte Bundeszuschuß ermäßigt sich um 7,9 vom Hundert des Bundeszuschusses der Rentenversicherung der Angestellten im Jahre 1961." 11. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 4 und Absatz 2 Nr. 3 werden gestrichen. b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: ,(3) 1. Artikel 2 § 36 Abs. 3 des Arbeiterrentenversicherungs - Neuregelungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes über Bundeszuschüsse und Gemeinlast vom 28. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 199) erhält folgende Fassung: „(3) Von den Aufwendungen für den Sonderzuschuß erstattet der Bund den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter im Jahre 1962 den Betrag von 172 Millionen Deutsche Mark und in den folgenden neun Jahren einen Betrag, der jeweils um 17,2 Millionen Deutsche Mark geringer ist als im Vorjahr." 2. Artikel 2 § 35 Abs. 3 des Angestelltenversicherungs - Neuregelungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes über Bundeszuschüsse und Gemeinlast vom 28. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 199) erhält folgende Fassung: „ (3) Von den Aufwendungen für den Sonderzuschuß erstattet der Bund der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Jahre 1962 den Betrag von 45 Millionen Deutsche Mark und in den folgenden neun Jahren einen Betrag, der jeweils um 4,5 Millionen Deutsche Mark geringer ist als im Vorjahr." ' c) Als Absatz 3 a wird eingefügt: „(3 a) Das Reichsknappschaftsgesetz wird wie folgt ergänzt: 1. In § 30 Abs. 1 Nr. 4 werden eingefügt hinter „Arbeitgeber" die Worte „oder eine Nebentätigkeit" und angefügt die Worte „oder in der Nebentätigkeit". 7034 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 2. In § 104 Abs. 2 wird folgender Satz 2 eingefügt: „Dabei gelten Beiträge für Zeiten vor dem 1. Januar 1923, in denen der Versicherte als Angestellter beschäftigt war, als Beiträge zur Rentenversicherung der Angestellten." 12. § 14 erhält folgende Fassung: „§ 14 Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1962 in Kraft." Bonn, den 28. Juni 1960 Arndgen und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion Anlage 5 Umdruck 675 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (Drucksachen 993, 1379). Der Bundestag wolle beschließen: In § 2 Abs. 1 ist die Nr. 6 zu streichen. Bonn, den 28. Juni 1960 Frau Kalinke und Fraktion Anlage 6 Umdruck 676 Änderungsantrag der Abgeordneten Lange (Essen), Frau Döhring, Geiger (Aalen), Killat (Unterbach), Frau Strobel und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Drucksachen 993, 1379) . Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 1 Nr. 6 wird gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1960 Lange (Essen) Frau Döhring Geiger (Aalen) Killat (Unterbach) Frau Strobel Börner Büttner Frau Korspeter Rohde Frau Schanzenbach Scharnowski Anlage 7 Umdruck 677 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksachen 1434, 1956). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 5 wird wie folgt geändert: a) Folgender Absatz 2 a wird eingefügt: „ (2 a) Den Kirchen und den anderen über das ganze Bundesgebiet verbreiteten Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten für die Übertragung gottesdienstlicher Handlungen und Feierlichkeiten sowie sonstiger religiöser Sendungen, auch solcher über Fragen ihrer öffentlichen Verantwortung, zu gewähren. Mit den israelitischen Kultusgemeinden sind entsprechende Vereinbarungen zu treffen." b) In Absatz 3 Satz 2 werden die Worte „die über das ganze Bundesgebiet verbreiteten Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts" ersetzt durch die Worte „den Kirchen und ,den anderen über das ganze Bundesgebiet verbreiteten Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts". 2. In § 19 Abs. 1 Satz 3 werden die Worte „dem Deutschen Gewerkschaftsbund" ersetzt durch die Worte „den Gewerkschaften". 3. § 46 wird gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 8 Umdruck 678 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (Drucksachen 993, 1379) . Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 5 wird ein neuer § vor 5 a mit folgender Fassung eingefügt: „§ vor 5 a Der Bund leistet zu den Ausgaben der Rentenversicherung der Handwerker einen Zuschuß. Der Zuschuß des Bundes wird für jedes Kalenderjahr in der Höhe festgesetzt, daß sein Anteil an den Rentenausgaben in der Rentenversicherung der Handwerker dem Anteil des Zuschusses des Bundes an den Rentenausgaben in der Rentenversicherung der Arbeiter entspricht." Bonn, den 28. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 7035 Anlage 9 Umdruck 682 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts Im Saarland (LA-EG-Saar) (Drucksachen 1744, 1914). Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 1 wird Satz 2 erster Halbsatz wie folgt gefaßt: „Bei der Anrechnung auf die Hauptentschädigung ist derjenige Teil, der nach saarländischen Rechtsoder Verwaltungsvorschriften für Hausratsverlusten gewährten Vorauszahlungen, der 3000 Deutsche Mark nicht übersteigt, nicht zu berücksichtigen;" Bonn, den 28. Juni 1960 Dr. Rutschke Dr. Mende und Fraktion Anlage 10 Umdruck 687 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker (Handwerkerversicherungsgesetz — HVG) (Drucksachen 993, 1379). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 1 Nummer 1 wird das Wort „zweihundertsechzehn" durch das Wort „einhundertachtzig" ersetzt. 2. § 5 Abs. 2 zweiter Halbsatz und Satz 2 werden gestrichen. 3. § 5 b wird gestrichen. Bonn, ,den 28. Juni 1960 Frau Friese-Korn Weber (Georgenau) Mischnick und Fraktion Anlage 11 Umdruck 688 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksachen 1434, 1956) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der bisherige Wortlaut des § 4 erhält die Bezeichnung Absatz 1; folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Sprechen Angehörige der Regierung oder ihre Beauftragten im Rahmen der den Regierungen zur Verfügung gestellten Sendezeiten zu Fragen, die Gegenstand des politischen Meinungsstreites zwischen den Parteien sind, so haben die in § 5 bezeichneten Parteien, die einen davon abweichenden Standpunkt vertreten, das Recht auf entsprechende Sendezeit zur Darlegung ihrer Stellungnahme." 2. In § 5 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „(3) Wenn Vertretern der politischen Parteien und der verschiedenen religiösen, weltanschaulichen und wirtschaftlichen Richtungen einschließlich der Vertreter der Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gelegenheit zur Aussprache gegeben wird, so ist ihnen die Möglichkeit der Rede und Gegenrede unter jeweils gleichen Bedingungen zu gewähren. Einen Anspruch auf Teilnahme an solcher Aussprache haben nur die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten politischen Parteien, die Kirchen und die über das ganze Bundesgebiet verbreiteten Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie über das ganze Bundesgebiet verbreitete Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer." 3. § 19 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Rundfunkrat besteht aus sechsunddreißig Mitgliedern. Fünfzehn Mitglieder werden vom Deutschen Bundestag auf der Grundlage der Verhältniswahl für vier Jahre gewählt. Fünf Mitglieder werden von der Bundesregierung, elf Mitglieder von den Landesregierungen und je ein Mitglied von der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund für vier Jahre benannt." 4. § 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Sie werden vom Rundfunkrat mit Zweidrittelmehrheit für vier Jahre gewählt" 5. In § 26 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Danke schön.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(1 Bundespost. Is? der Herr Bundespostminister bereit, darauf hinzuwirken, daß die Überweisungsvordrucke der Deutschen Bundespost mit denen der Kreditinstitute abgestimmt werden, damit eine Brücke zwischen beiden Überweisungsverfahren in der maschinellen Abwicklung gefunden wird? Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, das Postscheckwesen zu automatisieren. Die Vorarbeiten sind sehr weit fortgeschritten. Wir sind in der Lage, noch in diesem Jahr die erste Versuchsanlage aufzustellen. Diese automatische Verarbeitung der Originalbelege ist natürlich von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Diese Voraussetzungen sind im Augenblick noch so, daß wir, um die Originalbelege im automatischen Verfahren verarbeiten zu können, einen zweigeteilten Originalbeleg haben müßten. Wir sind aber im Augenblick dabei, den einen Teil dieses Originalbelegs auf Mikrofilm aufzunehmen, so daß dieser Teil wegfallen würde. Damit kämen wir im Postscheckdienst zu einer sehr einfachen Lösung mit nur einem Teil eines Originalbelegs. Dagegen bearbeiten die Giroverbände und die anderen Überweisungsinstitute den Überweisungsscheck nach wie vor noch mit dem sogenannten Originalbeleg plus Durchschreibeverfahren. Das Durchschreibeverfahren ist aber bei der Automatisierung des Postscheckdienstes nicht verwendbar. Aus diesem Grunde sind wir bisher nicht zu einer Übereinstimmung gekommen. Sollten wir aber diese Lösung — Originalbeleg plus Mikrofilm — perfekt haben, dann bin ich sehr gern bereit, mich mit allen in Frage kommenden Instituten zusammenzusetzen, um einen gemeinsamen Beleg zu erarbeiten, denn dieser gemeinsame Beleg wäre auch für den Postscheckdienst von großem Vorteil, wenn er, auch sofern er von anderen Kassen stammt, •die Voraussetzungen zur Verarbeitung in unseren Maschinen erfüllen würde. Ich danke. Die Frage ist erledigt. Die Frage des Abgeordneten Dr. Bechert betrifft die Verlegung des Schießplatzes in der Gemarkung Bruchhausen, Kreis Brilon. Ist es richtig, daß auf einer Schülerwanderung in der Gemarkung Bruchhausen, Kreis Brilon, eine Schülerin getötet wurde, als die Klasse sich auf einem gekennzeichneten Wanderweg befand und dabei in das Scharfschießen einer belgischen Einheit geriet? Ist es richtig, daß auf diesem gekennzeichneten Wanderweg keine Warnschilder aufgestellt waren? Ist der Bundesregierung bekannt, (laß der Schießplatz sich nur etwa 2 km von der Grenze des waldeckischen Uplandes befindet, das ein stark besuchtes Fremdenverkehrsgebiet ist? Wird die Bundesregierung zusammen mit der Landesregierung sich energisch darum bemühen, daß der Schießplatz verlegt wird, was die Gemeinde Bruchhausen schon vor einem Jahr beantragt hatte? Ich beantworte die Frage des Kollegen Bechert folgendermaßen: Am 14. Juni 1960 um 15.10 Uhr wurde eine deutsche Schülerin, die sich auf einem Schulausflug befand, beim Scharfschießen einer belgischen Einheit auf dem Schießund Übungsplatz Bruchhausen, Bundesverteidigungsminister Strauß Kreis Brilon, tödlich verletzt. Nach Mitteilung des belgischen Verbindungsstabes überprüft das I. belgische Korps in Verbindung mit der deutschen Polizei zur Zeit den Unglücksfall. Bis zum Abschluß der Ermittlungen ist der Schießbetrieb eingestellt. Der Unfall hat sich innerhalb des Gefahrenbereiches ereignet. Die Frage, ob sich der Unfall auf einem gekennzeichneten Wanderweg ereignet hat, kann erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Ermittlungen beantwortet werden. Die belgischen Streitkräfte wurden vom Bundesverteidigungsministerium gebeten, das Ergebnis ihrer Untersuchungen bekanntzugeben. Der Schießund Übungsplatz Bruchhausen wurde im Jahre 1947 von den belgischen Truppen beschlagnahmt und seitdem ständig von ihnen als Schießund Übungsplatz benutzt. Er liegt in der Nähe des waldeckischen Fremdenverkehrsgebietes des Hochsauerlandes. Das Bundesverteidigungsministerium ist, als ihm die Wünsche der Gemeinde Bruchhausen auf Freimachung des betreffenden Geländes bekannt wurden, sowohl der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wie auch den belgischen Stationierungsstreitkräften gegenüber für eine Ersatzlösung eingetreten. Am 14. Juni 1960 hat die Landesregierung der Verlegung des Schießund Übungsbetriebes in ein anderes geeignetes Gelände zugestimmt. Die Belgier haben sich mit dem vorgeschlagenen Ersatzgelände ebenfalls einverstanden erklärt, so daß nunmehr die Freigabe des Geländes in Bruchhausen in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Eine Zwischenfrage? Herr Minister, war es nicht möglich, über den Antrag der Gemeinde, der ja schon ein Jahr zurückliegt, früher zu entscheiden, so daß der Unglücksfall hätte vermieden werden können? Zur Bereitstellung des Ersatzgeländes mußte neben anderen Stellen auch die Landesregierung nach dem Landbeschaffungsgesetz gehört werden, da von Landesseite entsprechende Vorschläge zu erfolgen haben. Hierbei ergaben sich erhebliche Schwierigkeiten, da ein größeres Gelände benötigt wird, gerade um den Sicherheitsbestimmungen für Scharfschießen zu entsprechen. Da es sich um ein Übungs und Schießgelände der belgischen Truppen handelt, mußte außerdem die Zustimmung der belgischen Truppen eingeholt werden. Die Zustimmung der Bundeswehr oder des Bundesverteidigungsministeriums ist hierbei nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Die gesamte Prozedur war mit einem Zeitverlust verbunden, weil mehrere Geländevorschläge zu überprüfen waren. Zusatzfrage? Herr Minister, darf ich damit rechnen, daß ich nach Abschluß der Untersuchungen über das Ergebnis dieser Untersuchungen über den Unglücksfall in schriftlicher Form Nachricht bekomme? Darf ich Sie bitten, Herr Abgeordneter, mir einen Brief zu schreiben, der dann dafür zum Anlaß genommen wird, Ihnen das Ergebnis der Ermittlungen bekanntzugeben? Die Frage ist erledigt. Die nächste Frage — Frage des Abgeordneten Merten — betrifft Piloten für Düsenjäger vom Typ F 84: Ich frage die Bundesregierung, ob die Behauptungen in der Reuter-Meldung vom 10. Juni 1960 zutreffen, wonach für die an die Bundeswehr gelieferten Düsenjäger vom Typ F 84 keine ausreichende Zahl von Piloten zur Verfügung steht. Ich beantworte die Frage des Kollegen Merten folgendermaßen: Die erwähnte Reuter-Meldung trifft nicht zu. Trifft nicht zu? — Danke schön. Da der Abgeordnete nicht im Saal ist, kann er keine Zusatzfrage stellen. Die Frage des Abgeordneten Schneider Welche Auskunft hat der Herr Bundesverteidigungsminister von dem DGB-Vorsitzenden Richter in bezug auf den Beschluß der Delogierten des Gewerkschaftsjugendtages der IG Bergbau in Gelsenkirchen erhalten, die einen „Wehrbeitrag" abgelehnt und sich für einseitige Kontakte mit der Bundeswehr ausgesprochen hatten, wonach zwar Gewerkschaftsvertreter bei der Bundeswehr, nicht aber Offiziere der Bundeswehr in Gewerkschaftsveranstaltungen sprechen dürfen? Ich beantworte die Frage folgendermaßen: Bis jetzt ist keine Antwort eingetroffen. Die Frage ist erledigt. Nächste Frage — Herr Abgeordneter Dr. Rutschke — betreffend Prüfung der Immissionen in der Umgebung des Portlandzementwerkes Wössingen, Landkreis Karlsruhe: Ist es richtig, daß das Bundesgesundheitsamt Entspricht es den Tatsachen, daß das Meßgerät, das am Ort des stärksten Staubbefalls aufgestellt war, von dritter Hand verunreinigt worden war? Ist es richtig, daß die Meßgeräte von Angehörigen des Zementwerkes Wössingen mit einem werkseigenen Kraftfahrzeug abgeholt und mit Plomben des Zementwerkes verschlossen wurden? Entspricht es den Tatsachen, daß zur weiteren Grundlage des Gutachtens eine Prozentzahl auf Grund von Messungen des Vereins deutscher Zementwerke unterstellt wurde, obwohl diese Zahl vom Bundesgesundheitsamt nicht überprüft wurde? Vizepräsident Dr. Schmid Ist das Bundesgesundheitsamt bereit, eine nochmalige Immissionsprüfung für einen längeren Zeitraum durchzuführen, wobei die Gewähr dafür gegeben ist, daß die Meßgeräte nicht von dritter Hand beeinträchtigt werden können und daß sie von amtlichen Stellen eingesammelt und mit amtlichen Plomben versehen werden? Herr Staatssekretär! Die Antwort auf die fünf Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke lautet: Erste Frage. Das Bundesgesundheitsamt — Institut für Wasser-, Bodenund Lufthygiene — hat auf Antrag des Landratsamtes Karlsruhe am 14. Januar 1960 ein Gutachten über die Immissionen in der Umgebung des Portlandzementwerkes Wössingen, Landkreis Karlsruhe, erstellt. Dem Bericht des Bundesgesundheitsamtes haben 28 Ergebnisse völlig einwandfreier Proben zugrunde gelegen, die für eine wissenschaftliche Beurteilung des Staubbefalls im Raume Wössingen und damit zur Klärung des Sachverhalts ausreichend waren. Durch Fremdbeeinflussung oder böswillige Verunreinigung unbrauchbar gewordene Proben haben nicht als Grundlage des Gutachtens gedient. Zweite Frage. Auf Wunsch der „Notgemeinschaft der Geschädigten" ist in dem angeblich am stärksten vom Staubbefall betroffenen Gebiet ein halbes Jahr nach Beginn der Untersuchung eine Meßstelle eingerichtet worden. Es entspricht den Tatsachen, daß bei den Maiund Juni-Werten 1959 das Meßgerät durch Dritte verunreinigt worden ist; diese Werte wurden jedoch bei der Begutachtung nicht berücksichtigt. Entgegen der Meinung der Beschwerdeführer war der Staubbefall hier nicht höher als an irgendeiner anderen Meßstelle. Dritte Frage. Es ist richtig, daß die Probeflaschen der Meßgeräte am Monatsende mit einem werkseigenen Kraftfahrzeug des Zementwerkes Wössingen abgeholt und mit Plomben des Zementwerkes versehen wurden. Da sowohl die Plombierung als auch der Austausch und Transport der Flaschen jeweils durch Angehörige des Landratsamtes in Anwesenheit eines Vertreters der „Notgemeinschaft" vorgenommen wurden, ist eine Beeinflussung der Proben durch Angehörige des Zementwerkes ausgeschlossen. Vierte Frage. Der stündliche Staubauswurf des Zementwerkes ist vom Institut auf Grund genauer Einzelangaben über Abgasanalysen des Vereins deutscher Zementwerke errechnet und überprüft worden. Es bestand keine Veranlassung, die Richtigkeit dieser Abgasanalysen anzuzweifeln, da sie dem Institut von den beteiligten Behörden zur Verfügung gestellt und vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt als Aufsichtsbehörde geprüft und als richtig anerkannt waren. Letzte Frage. Das Bundesgesundheitsamt ist zu weiteren Messungen bereit. Es wird zu prüfen sein, ob die Aufstellung der Meßgeräte in bezug auf die Möglichkeit der Fremdbeeinflussung verbessert werden kann. Wie bereits bemerkt, sind die Probeflaschen der Meßgeräte schon bisher unter amtlicher Aufsicht eingesammelt worden. Die Frage ist erledigt. Ich rufe auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Bechert. Die Frage betrifft Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen: Warum sind die in der Essenzenverordnung und in der Kaugummiverordnung genannten Lebensmittelzusatzstoffe in der Lebensmittelverordnung vom 19. Dezember 1959 zugelassen worden, obwohl der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft benannte Sachverständige, Prof. Druckrey, ausdrücklich erklärt hat, über die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit dieser Stoffe sei der Wissenschaft nichts bekannt, und obwohl Prof. Druckrey aus diesem Grund vor der Zulassung solcher wissenschaftlich nicht untersuchter Stoffe gewarnt hatte? Das Wort hat der Herr Staatssekretär. Die Antwort lautet: Die in der Essenzen-Verordnung und in der Kaugummi-Verordnung aufgeführten fremden Stoffe konnten zugelassen werden, da der Zusatz dieser Stoffe zu Lebensmitteln nach dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse mit dem Schutz des Verbrauchers vereinbar ist. Zwar hatte Professor Druckrey als ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft benannter Sachkenner gegen die Zulassung dieser Stoffe Bedenken geäußert; er ging dabei davon aus, daß die Eigenschaften dieser Stoffe noch nicht ausreichend wissenschaftlich überprüft worden seien. Beide Verordnungen sind nach gründlicher Beratung mit Wissenschaftlern des Bundesgesundheitsamtes, das die Bedenken Druckreys nicht teilte, erarbeitet worden. Der Bundesrat hat den Verordnungen in voller Kenntnis der Sachlage zugestimmt. Eine Zusatzfrage! Darf ich fragen, ob die andere Meinung gegenüber der des Sachverständigen, den die Deutsche Forschungsgemeinschaft benannt hatte, wesentlich dadurch zustande gekommen ist, daß der von der deutschen Industrie, die nachweislich an der Produktion solcher Lebensmittelzusatzstoffe Geld verdient, benannte Sachverständige Professor Oettel, mit seiner Meinung durchgedrungen ist? Das ist mir nicht bekannt; ich weise aber nochmals darauf hin, daß die Sachverständigen des Bundesgesundheitsamtes anderer Meinung waren als Professor Druckrey. Ich rufe auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Bechert betreffend Röntgen-Reihenuntersuchungen: Ist die Bundesregierung bereit, eine Strahlenschutzverordnung vorzulegen, in der untersagt wird, daß Röntgen-Reihenuntersuchungen zu Pflichtuntersuchungen gemacht werden, denen sich bestimmte Berufsgruppen, z. B. Lehrer, jedes Jahr einmal oder öfter zu unterziehen haben? Ist dem Bundesinnenministerium bekannt, daß es vorkommt, daß amtliche Stellen des Gesundheitsdienstes amtliche Anfragen über die Höhe der Strahlenbelastung bei vorgenommenen Röntgen-Reihenuntersuchungen nicht beantworten können, ja daß sie antworten: „Wir wissen es nicht."? Das Wort hat der Herr Staatssekretär. Die Antwort lautet: Der Entwurf einer Strahlenschutz-Verordnung wird zur Zeit in meinem Hause bearbeitet. Eine Regelung der Röntgen-Reihenuntersuchung kann in dieser Verordnung nicht vorgenommen werden, weil die Durchführung dieser Maßnahme in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, von denen sechs seit Jahren die obligatorische Teilnahme der Bevölkerung gesetzlich festgelegt haben. Die Durchführung von Röntgen-Reihenuntersuchungen bestimmter Berufsgruppen, vornehmlich der Schulbediensteten, erscheint auch unter Berücksichtigung jeder möglichen Minderung der Strahlenbelastung im Hinblick auf die Notwendigkeit der Tuberkulosebekämpfung und -verhütung speziell bei Kindern unabdingbar. Es ist möglich, daß einzelne amtliche Stellen des Gesundheitsdienstes heute noch keine genauen Angaben über die Höhe der Strahlenbelastung bei Röntgenaufnahmen machen können, da sie auf diesem Gebiet zur Zeit noch nicht über ausreichende wissenschaftliche physikalisch-technische Kenntnisse verfügen. Aus diesem Grunde werden seit längerer Zeit im Rahmen der fachlichen Fortbildung die notwendigen Kenntnisse vermittelt. Herr Abgeordneter Dr. Bechert zu einer Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß das Bayerische Statistische Landesamt am 28. April vorigen Jahres bekanntgegeben hat, daß die Röntgen-Reihenuntersuchungen „keine wesentlichen Verschiebungen im Bestand von Tuberkulösen gebracht haben, da mit der Verbesserung der medizinischen, chirurgischen und therapeutischen Hilfsmittel die Behandlung der Tuberkulose im allgemeinen erfolgreicher war"? Ich darf in diesem Zusammenhang fragen: Ist Ihnen deutlich, Herr Staatssekretär, daß das ein glatter Widerspruch zu dem ist, was Sie vorhin über die Notwendigkeit der Röntgen-Reihenuntersuchungen gesagt haben? Herr Abgeordneter, was Sie erwähnt haben, ist mir nicht bekannt. Ich werde aber der Sache nachgehen. Herr Abgeordneter Dr. Bechert zu einer weiteren Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß in der amerikanischen Wehrmacht Röntgen-Reihenuntersuchungen nicht zulässig sind? Darauf kann ich Ihnen keine Antwort geben. Damit ist die Frage erledigt. Die nächste Frage — des Abgeordneten Simpfendörfer — betrifft die Gebührenordnung für Hebammen: Warum konnten die Verhandlungen über die Gebührenordnung für Hebammen noch nicht abgeschlossen werden, und steht ein neuer Termin zu Verhandlungen darüber fest? Das Wort hat der Herr Staatssekretär. Die Antwort lautet: Zur Vorbereitung der abschließenden Verhandlungen über eine Änderung der Verordnung über die von den Krankenkassen den Hebammen für Hebammenhilfe zu zahlenden Gebühren vom 15. Dezember 1956 war es erforderlich, die Stellungnahmen der beteiligten Hebammenund Krankenkassenverbände einzuholen. Die letzten Äußerungen sind vor wenigen Tagen eingegangen. Erst auf Grund dieser Stellungnahmen ist es möglich, einen Entwurf für die Änderung der Verordnung zu erstellen. Es ist beabsichtigt, die Vertreter der Krankenkassenund der Hebammen-verbände für die zweite Hälfte des Monats Juli zu einer Besprechung über den Verordnungsentwurf einzuladen. Damit ist die Frage erledigt. Wir kommen zur Frage des Herrn Abgeordneten Pusch betreffend ausgelagerte Bücher der ehemals Preußischen Staatsbibliothek in Berlin: Wann werden die in Westdeutschland lagernden Bücher der ehemals Preußischen Staatsbibliothek wieder nach Berlin gebracht? Herr Abgeordneter Pusch? -Er ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die nächste Frage — des Herrn Abgeordneten Pohle — auf. Sie betrifft die Härteausgleichregelung für den blinden Ohnhänder Herbert Schacht aus Heilberscheid: Ist der Bundesregierung der Fall des blinden Ohnhänders Herbert Schacht aus Heilberscheid über Montabaur bekannt, der sich nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft zur Minensuche zur Verfügung stellte und hierbei seine schweren Verletzungen erlitt? Hat die Bundesregierung davon Kenntnis erhalten, daß dieser Mann im Jahre 1952 zwar mit dem Großen Verdienstkreuz ausgezeichnet wurde, aber trotz seiner schweren Beschädigung mit seinem neuen Schwerbeschädigtenausweis nicht einmal mehr die Vergünstigung in Anspruch nehmen kann, bei der Fahrt mit der Bundesbahn mit einem Fahrtausweis zweiter Klasse die erste Klasse zu benutzen? Ist die Bundesregierung bereit, da in absehbarer Zeit mit einer gesetzlichen Änderung unter den gegebenen Verhältnissen zu rechnen keine Aussicht besteht, auf dem Verhandlungsweg mit den Ländern und der Deutschen Bundesbahn eine Härteausgleichsregelung wie im genannten Fall anzustreben? Das Wort hat der Herr Staatssekretär. Die Antwort lautet: Der Bundesregierung ist das Anliegen des Herrn Schacht bekannt. Er ist sich in mehrfachen Eingaben in den Jahren 1958 und 1959 sowohl an den Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wie an das Bundesministerium des Innern gewandt. Seine Schreiben wurden von meinem Hause als dem für das Ausweisund Vergünstigungswesen zuständigen Ressort beantwortet. Staatssekretär Dr. Anders Herrn Schacht geht es vor allem um die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrtausweis 2. Klasse bei Eisenbahnfahrten, wie sie unter weiteren Voraussetzungen nur Schwerkriegsbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 70 v. H. von der Deutschen Bundesbahn tariflich zugestanden ist. Da Herr Schacht nicht kriegsbeschädigt ist — er erhält keine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz, sondern eine Unfallrente , kann er diese Vergünstigung der Deutschen Bundesbahn nicht in Anspruch nehmen. Allerdings stehen ihm als Schwerbeschädigtem im Sinne des § 1 des Schwerbeschädigtcngesetzes die den Schwerbeschädigten von der Deutschen Bundesbahn eingeräumten Vergünstigungen Obwohl ich die besondere Schwere des Schicksals des Herrn Schacht nicht verkenne, sehe ich zu meinem Bedauern keine Möglichkeit, wie seinem Anliegen bei der derzeitigen Rechtslage entsprochen werden könnte. Die Tarife der Deutschen Bundesbahn, auf denen die von Herrn Schacht begehrte Vergünstigung beruht, sehen eine Härtebestimmung nicht vor. Wenn sich auch die Deutsche Bundesbahn bisher grundsätzlich gegen Ausweitungen der bestehenden Vergünstigungen ausgesprochen hat, werde ich im Interesse einer befriedigenden Lösung derartiger besonderer Härtefälle nochmals an die Deutsche Bundesbahn herantreten. Ich darf dem Hause vielleicht mitteilen, daß es sich um einen Mann handelt, der sich nach Rückkehr aus Kriegsgefangenschaft freiwillig zum Minenräumen zur Verfügung gestellt hat, dabei beide Hände verloren hat und blind geworden ist. Wenn jemandem gegenüber Verpflichtungen bestehen, dann doch wohl solchen Personen gegenüber! Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Maucher betreffend Dauer von Steuerfahndungsverfahren: Ist dem Herrn Bundesfinanzminister bekannt, daß Steuerfahndungsverfahren auch .bei kleineren Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten in manchen Fällen — wie zum Beispiel bei einem Betrieb im Bereich der Oberfinanzdirektion Stuttgart — mehr als 6 Jahre dauern und daß dadurch den betroffenen Betrieben nicht mehr auszugleichende wirtschaftliche Schäden entstehen? Ist der Herr Bundesfinanzminister bereit, über das zuständige Landesministerium unverzüglich dafür Sorge zu tragen, daß Steuerprüfungen und Steuerfahndungen auch zeitlich auf das unerläßliche Maß beschränkt werden? Ist Herr Maucher anwesend? — Herr Staatssekretär, bitte! Ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Maucher wie folgt: Mit den Länderfinanzministerien besteht volles Einverständnis darüber, daß Steuerprüfungen, insbesondere auch Steuerfahndungsprüfungen, jeweils so schnell wie möglich durchgeführt und abgeschlossen werden sollen, damit 'die Steuerpflichtigen durch die Prüfungen nicht mehr als nötig belastet werden. Es ist aber leider nicht möglich, die Prüfungsdauer von vornherein allgemein, etwa nach der Größe der Betriebe, auf eine bestimmte Höchstdauer zu beschränken, weil die zu ermittelnden Sachverhalte sehr verschiedenartig sind und der Umfang der Ermittlungen nicht von der Größe ,des Betriebes abhängen muß. Auch zieht sich vielfach eine Prüfung in die Länge, nur weil der Steuerpflichtige selbst nicht genügend zur Aufklärung eines Sachverhalts beiträgt. Läßt der Steuerpflichtige die Entscheidungen ides Finanzamtes nach der Betriebsprüfung oder der Steuerfahndung gerichtlich überprüfen, so kann allerdings wegen ,der gegenwärtigen Überlastung der Gerichte bis zur letztinstanzlichen Entscheidung eine längere Zeit vergehen. Keine Zusatzfrage. Die nächste Frage — des Herrn Abgeordneten Wittrock — betrifft finanziellen Ausgleich an Gemeinden, deren Straßen durch Militärfahrzeuge besonders in Anspruch genommen werden: Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß Städten, deren Straßennetz durch eine unverhältnismäßig große Zahl amerikanischer Militärund Zivilkraftfahrzeuge belastet ist — wie beispielsweise in Wiesbaden —, ein besonderer finanzieller Ausgleich zu gewähren ist, um die notwendigen Straßenbaumaßnahmen der Stadt finanzieren zu können? Ich darf die Frage des Herrn Abgeordneten Wittrock über die Möglichkeit finanzieller Bundeshilfe für Gemeinden mit übermäßiger Straßenbenutzung durch Stationierungsmächte wie folgt beantworten. Wenn die Straßen von Gemeinden durch Fahrzeuge der Stationierungsmächte laufend übermäßig beschädigt werden, so daß ein verstärkter Ausbau der Straßen zum Auffang laufender Reparaturkosten notwendig wird, besteht auf Grund eines Erlasses des Bundesfinanzministers vom März 1953 die Möglichkeit, den betreffenden Gemeinden eine Bundesfinanzhilfe für den verstärkten Ausbau zu geben. Diese Bundesfinanzhilfe wird teils in der Form von verlorenen Zuschüssen, teils in der Form von Darlehen gewährt. Der Anteil der verlorenen Zuschüsse ist erheblich größer als der Anteil der Darlehen, die sich meist nur auf 10 bis 15 % des Schadensbetrages belaufen. Auf Grund dieses Erlasses konnte bisher schon zahlreichen Gemeinden geholfen werden. Ein entsprechender Antrag der Stadt Wiesbaden ist uns bisher nicht bekanntgeworden. Eine Zusatzfrage? Wird ein derartiger Zuschuß auch dann gewährt, wenn .die Beschädigung der Straßenfläche nicht im Einzelfalle konkret nachweisbar ist, wenn sich aber aus dem sehr hohen Anteil der amerikanischen Militärund Zivilfahrzeuge an der Zahl der in einer Stadt vorhandenen Kraftfahrzeuge doch eine starke Notwendigkeit einer zusätzlichen Wartung der Straßen ergibt, wenn sich beispielsweise 'daraus die Notwendigkeit zur Schaffung von besonderen Parkplätzen und ähnlichem ergibt — also alles zusätzliche Aufwendungen, die Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 121, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Juni 1960 6959 Wittrock für einzelne Städte im besonderen Maße entstehen? Sind Sie ,der Auffassung, daß der von Ihnen erwähnte Erlaß auch bei einer derartigen Sachlage Anwendung finden sollte? Herr Abgeordneter, der Erlaß aus dem Jahre 1953 sieht eine Bundesfinanzhilfe nur in Fällen einer übermäßigen Straßenabnutzung vor, die dann zu einem Neubau oder einem verbesserten Ausbau der Straßen zwingt. Er sieht nicht vor, daß Zuschüsse gegeben werden sollen sozusagen pauschal auf Grund von bestimmten Kennziffern des Anteils der Fahrzeuge von Streitkräften an den Straßenbenutzern. Eine derartig weitgehende Regelung würde nach unserer Meinung auch finanziell nicht zu vertreten sein. Eine letzte Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, die zuletzt angedeutete Auffassung einer Überprüfung im Hinblick darauf zu unterziehen, daß die Fahrzeuge, um die es sich hierbei handelt, nach den gegenwärtig geltenden Regelungen bekanntermaßen keine Steuern erbringen, aber andererseits doch erhebliche Mehraufwendungen einer Stadt bewirken? Sind Sie bereit, diese Frage zu überprüfen und gegebenenfalls bei den Erörterungen etwa über die Neufassung des Truppenvertrages die Konsequenzen zu ziehen oder anzuregen? Herr Abgeordneter, der Erlaß aus dem Jahre 1953 ist in den Zwischenjahren vom Bundesfinanzminister bereits lockerer und weitherziger gehandhabt worden, als es nach seinem Wortlaut ursprünglich beabsichtigt war. Wir werden diesen Erlaß auf Grund Ihrer Anregungen und auf Grund der zwischenzeitlichen Verwaltungserfahrungen noch einmal überprüfen. Wir haben in der Zwischenzeit auch den Haushaltsansatz für derartige Bundesfinanzhilfen im Rechnungsjahr 1960 auf 25 Millionen DM erhöht; im Vorjahre betrug er 20 Millionen DM. Danke sehr! Die Frage des Herrn Abgeordneten Bauer Haben die Absichten der Bundesregierung, bis zum Zustandekommen eines die Regelung von Reparationsund Restitutionsschäden im einzelnen erfassenden Gesetzes durch Überbrükkungsmaßnahmen zu helfen, zu einem Ergebnis geführt? Sind die Beratungen über die in dieser Richtung erwogenen Richtlinien abgeschlossen worden, und wann kann gegebenenfalls die Einreichung diesbezüglicher Anfragen erfolgen? Herr Abgeordneter, die Bundesregierüng hat im Mai die Richtlinien über die Gewährung von Überbrückungshilfen an Reparations-, Restitutionsund Rückerstattungsgeschädigte beschlossen und dem Haushaltsausschuß des Bundestages mit der Bitte zugeleitet, die dafür im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel freizugeben. Der Haushaltsausschuß hat die Entscheidung über die Freigabe in seiner letzten Sitzung am 23. dieses Monats zunächst zurückgestellt. Anträge auf Gewährung von Überbrückungshilfen können erst gestellt und ihnen kann erst entsprochen werden, wenn über die Haushaltsmittel verfügt werden kann. Die Verhandlungen mit den Ländern wegen der verwaltungsmäßigen Durchführung stehen vor dem Abschluß. Nach der Entsperrung der Haushaltsmittel können die Richtlinien unverzüglich in Kraft gesetzt werden. Eine Zusatzfrage! Darf ich, Herr Staatssekretär, die Frage an Sie richten, ob die von seiten des Bundesfinanzministeriums vorgesehenen Mittel ausreichen, um nach dem Umfang der zu erwartenden Anträge die Anliegen des hier in Frage stehenden Personenkreises in etwa zu befriedigen? Herr Abgeordneter, wir haben Schätzungen darüber angestellt, welche Mittel erforderlich werden. Wir sind der Auffassung, daß der Haushaltsansatz für diese und ähnliche Zwecke, der in einem Titel zusammengefaßt ist, im Rechnungsjahr 1960 ausreichen wird. Danke schön! Die Frage ist erledigt. Die nächste Frage des Herrn Abgeordneten Bauer Wie hoch beziffert sich die heute noch vorhandene Liquidationssumme aus der Abwicklung der GmbH Deutsches Nachrichtenbüro? Welche Stellung bezieht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß heute über 70jährige Personen, die früher bei dieser Institution beschaftigt waren, die bereits in der Weimarer Republik eine hegründete Anwartschaft auf Altersversorgung hatten, von Fürsorgeunterstützung leben müssen? Welche Maßnahmen sind beabsichtigt, um in dringendsten Notfällen zu helfen? Herr Abgeordneter, der Erlös aus der Liquidation des ehemaligen reichseigenen „Deutschen Nachrichtenbüros GmbH" ist mit 289 000 DM im Rechnungsjahr 1957 vom Bund vereinnahmt worden. Die Pensionsansprüche von ehemaligen Angehörigen des Deutschen Nachrichtenbüros sind von der Liquidatorin nicht als rechtlich begründet anerkannt worden. Eine Klage ist bisher von keinem der Pensionsberechtigten erhoben worden. Die Notlage einiger ehemaliger Angehörigen des Deutschen Nachrichtenbüros ist der Bundesregierung bekannt. Sie hat sich deshalb entschlossen, den Liquidationserlös ohne Anerkennung einer RechtsStaatssekretär Dr. Hettlage pflicht zur Verfügung zu stellen, um die Zahlung von Unterstützungen an ehemalige Bedienstete des Deutschen Nachrichtenbüros und deren Angehörige in Notfällen zu ermöglichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Bundeshaushaltsplan für 1960 enthalten. Nachdem das Haushaltsgesetz für das Rechnungsjahr 1960 verkündet worden ist, können nunmehr die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden. Über die Mittel verfügt der Herr Bundesarbeitsminister. Es ist damit zu rechnen, daß die Unterstützungen bald ausgezahlt werden können. Ihre weitere Frage, welche Stellungnahme die Bundesregierung zu der Frage bezieht, ob Personen, die früher beim Deutschen Nachrichtenbüro beschäftigt waren, bereits in der Weimarer Republik eine Anwartschaft auf Altersversorgung hatten, darf ich mit dem Hinweis auf eine Antwort des Herrn Bundesinnenministers in der Fragestunde am 30. April 1958 beantworten. Damals hat der Herr Bundesinnenminister ausgeführt, daß Leistungen aus dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes an Angehörige des Deutschen Nachrichtenbüros nicht gewährt werden dürfen, wie allgemein Hilfen auf Grund des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes nicht an Angehörige von ehemaligen privatrechtlichen Reichsgesellschaften gewährt werden können. Eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort so auffassen, daß — ohne Rücksicht auf eine bestehende Rechtsverpflichtung — diesbezügliche Anträge an das Bundesarbeitsministerium einzureichen wären? Ja. Die nächste Frage des Herrn Abgeordneten Bauer betrifft die Kraftfahrzeugsteuerpflicht für Straßenbahnschienen-Reinigungsgeräte: Vertritt das Bundesfinanzministerium in der Tat die Auffassung, daß ein Gerät, das den in Straßenbahnschienen sich ansammelnden Schmutz aufklaubt, keine „Arbeitsmaschine" sei, vielmehr dem „Gütertransport" diene und damit der Kraftfahrzeugsteuer zu unterwerfen sei? Wie hoch beziffert sich — exakt oder schätzungsweise — der entstehende Steuerausfall, wenn solche fast ausschließlich im kommunalen Bereich verwendeten Geräte von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden? Diese etwas technische Frage des Herrn Abgeordneten darf ich wie folgt beantworten. Nach der Auffassung der Landesfinanzbehörden, die allein für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig sind, fallen die sogenannten Schienenreinigungswagen dann nicht unter die Verordnung über die Befreiung von Arbeitsmaschinen von der Kraftfahrzeugsteuer, wenn sie den Schmutz aus den Straßenbahnschienen nicht nur entfernen, sondern auch aufnehmen und an einen anderen Ort befördern. Die Richtigkeit dieser Auffassung .ist durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Oktober 1958 bestätigt worden. Im übrigen kann eine Steuerbefreiung nach der genannten Verordnung nur für solche Fahrzeuge gewährt werden, die auch verkehrsrechtlich als Arbeitsmaschinen anerkannt und deshalb zulassungsfrei sind. Diese Voraussetzungen sind bei den Schienenreinigungswagen verkehrsrechtlich nicht erfüllt. Eine Zusatzfrage zu dieser interessanten Materie? Billigt das Bundesfinanzministerium, Herr Staatssekretär, die Auffassung, daß ein unter die Steuerpflicht fallendes Arbeitsgerät dann nicht gegeben sei, wenn der Schmutz liegen bleibt, also nicht gleichzeitg aufgenommen wird, und besteht eine Möglichkeit, das Urteil des Bundesfinanzhofs dadurch auszuräumen, daß eventuell eine gesetzliche Festlegung getroffen würde? Wie steht das Bundesfinanzministerium dazu? Herr Abgeordneter, wir bemühen uns um ein möglichst einfaches Steuerrecht. Zu diesem Zweck soll die Kraftfahrzeugsteuer nur von solchen Fahrzeugen erhoben werden, die auch verkehrsrechtlich zulassungspflichtig sind. Umgekehrt sollen Fahrzeuge, die nach dem Verkehrsrecht keiner polizeilichen Zulassung bedürfen, automatisch von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Der Hebel ist also nach unserer Auffassung bei den verkehrsrechtlichen Regelungen anzusetzen. Dann müßte der Kreis der zulassungsfreien Fahrzeuge auf diese Arbeitsmaschinen auf Rädern ausgedehnt werden. Das scheint mir der richtige Ansatzpunkt zu sein. Bis dahin kann der Bundesfinanzhof auf Grund des geltenden Rechts keine andere Stellung einnehmen. Die Frage ist erledigt. Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Die nicht gestellten und nicht beantworteten Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr werden am 1. Juli aufgerufen werden. Die nächste und übernächste Fragestunde werden am 28. und 30. September stattfinden. Sperrfrist für die Fragen am 28. September ist Freitag, der 23. September, 17 Uhr. Sperrfrist für die Fragen am 30. September ist Montag, der 26. September, 17 Uhr. Meine Damen und Herren, es liegen Ihnen die im Ältestenrat erarbeiteten Richtlinien für die Neuordnung der Fragestunde gedruckt vor*)