Rede von
Dr.
Richard
Jaeger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf die Ausführungen, die der Herr Bundesverteidigungsminister vorhin an einer 'anderen Stelle, aber in ähnlichem Zusammenhang gemacht hat, kann ich mich kurz fassen. Wir lehnen den Antrag, den Herr Kollege Merten hier begründet hat, ab. Wir sehen in der Bestimmung des Gesetzes nur eine normale Maßnahme, die in allen Staaten mit allgemeiner Wehrpflicht in moderner Zeit üblich geworden ist, wenn man den Erfordernissen ,der Landesverteidigung nachkommen will.
Aus verschiedenen Gründen ist hier mit Wehrübungen im üblichen Maße nicht zu helfen, vor allem wegen der vorstehenden Fristen. Der Gedanke 'des Herrn Kollegen Merten, daß man nicht einzelne Bestimmungen ,des Notstands regeln könne, ohne daß vorher das Grundgesetz geändert sei, ist juristisch nicht haltbar; denn diese Bestimmung ist durch das Grundgesetz gedeckt und widerspricht ihm nicht. Es ist außerdem noch die Frage, ob es überhaupt als eine Notstandsbestimmung anzusehen ist. Vor allem hat es nichts mit dem Bereich zu tun, für 'den der hier zitierte Herr Bundesinnenminister zuständig ist. Es war von der Unsicherheit für den Betroffenen die Rede, der einen solchen Bereitstellungsbescheid erhält und im Verteidigungsfalle in einer kritischen Situation nun überraschend einberufen wird. Ich muß dazu sagen, die Unsicherheit, die durch einen ausbrechenden Krieg entstünde, die durch solche Maßnahmen möglicherweise noch verhindert werden kann, ist jedenfalls um vieles größer.
Der Ruf nach dem Richter, wie er vorhin in diesem Zusammenhang erscholl, kommt mir doch ein wenig so vor, als ob man dem Richter auch noch die Kriegführung und damit die Verteidigung überlassen wollte. Das wäre doch eine Überspannung des Rechtsstaatgedankens und geradezu ein Witz.
Man soll doch mit dem von dem Herrn Minister und sicherlich von uns allen vertretenen rechtsstaatlichen Gedanken nicht so weit gehen, daß man schließlich keinen Schritt in der Verwaltung und keinen Schritt in der Verteidigung mehr tun kann, ohne gleich den ganzen gerichtlichen Apparat in Bewegung zu setzen. Ich glaube, auch dies muß man einmal gerade auch als Jurist aussprechen.