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ID0311818500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 118. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1960 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des norwegischen Storting Niels Langhelle . . . . 6798 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Becker, Bausch, Kirchhoff und Frau Wolff 6791 A Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Ratzel 6792 A Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1959 6791 B Fragestunde (Drucksache 1918) : Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Fachgemäßes Einlassen von Öltanks Dr. Cartellieri, Staatssekretär 6792 B, 6793 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) . 6793 A Frage des Abg. Junghans: Eingliederung des privatisierten Volkswagenwerkes in den bundeseigenen Salzgitter-Konzern Dr. Wilhelmi, Bundesminister . . . 6793 B Frage des Abg. Leonhard: Fragebogen auf Grund des Gesetzes über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft Schwarz, Bundesminister 6793 C, 6794 A Leonhard (CDU/CSU) 6794 A Frage des Abg. Mischnick: Krankenversicherungsschutz der Abiturienten bis zum Beginn des Studiums Blank, Bundesminister 6794 B Frage des Abg. Dr. Arndt: Berufung von hauptamtlichen Beamten der Sozialverwaltung als ehrenamtliche Bundessozialrichter Blank, Bundesminister 6794 D Frage des Abg. Josten: Baubeginn für die Kasernenanlage in Mayen Hopf, Staatssekretär 6795 A Frage des Abg. Rehs: Dokumentation der Vertreibung Dr. Nahm, Staatssekretär . . . 6795 B, D Rehs (SPD) 6795 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1960 Frage des Abg. Rehs: Deutsche Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten Dr. Nahm, Staatssekretär 6795 D, 6796 B Rehs (SPD) 6796 A, B Frage des Abg. Dr. Mommer: Aufenthalt des SS-Führers Adolf Eichmann vor dessen Festnahme Schäffer, Bundesminister . . 6796 B, C, D Dr. Mommer (SPD) .. . . . . . 6796 C, D Frage des Abg. Dr. Menzel: Auslieferung des ehemaligen Beamten des Auswärtigen Amts Dr. Klingenfuß Schäffer, Bundesminister 6796 D, 6797 C, D Dr. Menzel (SPD) . . . . . 6797 B, D Frage des Abg. Wienand: Verfahren wegen Verdachts der Bestechung gegen Beamte Schäffer, Bundesminister 6798 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Hilfe für die Betriebe des Metallerzbergbaus Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6798 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Schutz der deutschen Verkehrsteilnehmer bei durch ausländische Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik verursachten Schäden Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6799 B Frage des Abg. Börner: Lage des nordhessischen Braunkohlenbergbaues Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6799 D, 6800 B Börner (SPD) 6800 B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Wettbewerbsfähigkeit der Industrie im Lahn-Dill-Gebiet Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6800 C, D Jahn (Marburg) (SPD) 6800 D Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft vom 10. Mai 1960 auf die deutsche Wirtschaft Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6801 A, B Jahn (Marburg) (SPD) 6801 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Bilder im deutschen Generalkonsulat in Istanbul Dr. von Brentano, Bundesminister . 6801 C, 6802 A Dr. Mommer (SPD) 6801 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Autonomie Südtirols Dr. von Brentano, Bundesminister 6802 A, B Dr. Bucher (FDP) 6802 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerungen des Publizisten William S. Schlamm über Staatssekretär van Scherpenberg Dr. von Brentano, Bundesminister . 6802 C Frage des Abg. Erler: Verweigerung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in Griechenland für deutsche Staatsangehörige Dr. von Brentano, Bundesminister 6803 A, C Erler (SPD) 6803 B Frage des Abg. Dr. Miessner: Besoldungsneuregelung im öffentlichen Dienst Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 6803 D Dr. Miessner (FDP) 6803 D Sammelübersicht 21 ides Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1891) . . . . . 6804 A Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, insbesondere zu den Entwicklungsländern (Drucksache 1597) — Erste Beratung — Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6804 A, 6838 B Kalbitzer (SPD) 6807 D Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 6812 B Dr. von Brentano, Bundesminister . 6818 C Scheel (FDP) 6821 A Metzger (SPD) . . . . . . . 6828 A Dr. Deist (SPD) . . . . 6830 A, 6845 A Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 6840 A Dr. Serres (CDU/CSU) 6846 B Schmücker (CDU/CSU) . . 6846 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1959 mit dem Großherzogtum Luxemburg (Drucksache 1831) — Erste Beratung — 6847 C Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1960 III Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Abg. Bauknecht, Bauer [Wasserburg], Struve, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Walter, Dr. Mende und Fraktion der FDP, Abg. Logemann, Schneider [Bremerhaven] und Fraktion der DP) (Drucksache 1928) — Erste Beratung — 6847 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Abg. Gottesleben, BaLdauf, Draeger, Ruland, Dr. Schneider [Saarbrücken], Wilhelm, Bach u. Gen.) (Drucksache 1923). — Erste Beratung — . . . 6847 D Entwurf eines' 'Gesetzes über das Abkommen vom 17. April 1959 mit der Republik Italien betr. Londoner Abkommen zwischen den Nordatlantikvertragsstaaten über den Status ihrer Streitkräfte (Drucksache 1524); Mündlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache 1885) — Zweite und dritte Beratung — . . . 6848 B Entwurf eines Gesetzes über eine Fischereistatistik (Drucksache 1626) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1879) — Zweite und dritte Beratung 6848 C Entwurf eines Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache 1625) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1878) — Zweite und dritte Beratung — Bauereisen (CDU/CSU) . . . 6848 D Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handwerk sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (HwGStatG) (Drucksache 1547); Berichte des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1828, 1781, zu 1781) — Zweite und dritte Beratung Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . 6849 B Dr. Seume (SPD) 6849 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (FDP) (Drucksache 1281) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1845) — Zweite Beratung — Rademacher (FDP) 6850 B Dr. Bleiß (SPD) 6850 B Schmücker (CDU/CSU) 6850 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 15 des Grundgesetzes (FDP) (Drucksache 1336) — Erste Beratung — Dr. Dehler (FDP) . . . 6851 A, 6859 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 6857 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 6857 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (SPD) (Drucksache 1871) — Erste Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz) (Drucksache 1131) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6861 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 6863 C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 6864 B Entwurf eines Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache 1683) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 6865 B Entwurf eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808) — Erste Beratung — . . . . . . 6865 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1959 mit dem Königreich Afghanistan über den Luftverkehr (Drucksache 1830) — Erste Beratung — . . . 6865 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. September 1959 mit Kanada über den Luftverkehr (Drucksache 1832) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 6865 C Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Abg. Gibbert, Diel, Schlick, Leicht u. Gen.) (Drucksache 1870) — Erste Beratung — 6865 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes (Abg. Horn, Scheppmann, Diebäcker, Baier [Mosbach] u. Gen.) (Drucksache 1666) — Erste Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Abg. Odenthal, Lange [Essen], Killat [Unterbach] u. Gen.) (Drucksache 1929) — Erste Beratung — 6865 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr Oberländer (Drucksache 1860) Ritzel (SPD) 6865 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1960 Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Rasner (Drucksache 1859) Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 6866 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von reichseigenen Grundstücken an das Land Berlin für den Neubau der Berliner Philharmonie; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1677, 1858) . . . 6866 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der ehem. Hansa-Mühle in Bremen an die Soja-Gesellschaft Bremen GmbH in Bremen; Mündlicher Berichtdes Haushaltsausschusses (Drucksachen 1657, 1857) 6866 D Nächste Sitzung 6866 D Anlagen 6867 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1960 6791 118. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr.
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier* 25. 6. Dr. Atzenroth 22.6. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 6. Bruns 2. 7. Corterier* 25.6. Demanelmeier 24. 6. Dowidat 24.6. Frau Friese-Korn 22. 6. Gehring 24.6. Geiger (München) 22. 6. Horn 24.6. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Frau Kleanmert 2. 7. Koenen (Lippstadt) 24. 6. Dr. Kreyssig 2. 7. Lenz (Brühl) 22. 6. Maier (Freiburg) 2. 7. Pelster 26. 6. Rademacher 22. 6. Rasch 25.6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Ruhnke 26.6. Sander 2. 7. Dr. Siemer 25. 6. Dr. Steinmetz 22. 6. Striebeck 24. 6. Theil (Bremen) 25. 6. Worms 22.6. Dr. Zimmer" 25. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Becker (Hersfeld) 2. 7. Döring (Düsseldorf) 2. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dröscher 2. 7. Frau Engländer 2. 7. Dr. Greve 2. 7. Dr. Kempfler 29. 6. Köhler 2. 7. Lücker (München) * 2. 7. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 2. 7. Weinkamm* 2. 7. Frau Wessel 2. 7. Dr. Zimmermann 8. 7. *) für die Teilnahme an der gemeinsamen Tagung des Europäischen Parlaments mit der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 667 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handwerk sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (HwGStatG) (Drucksachen 1547, 1781) . Der Bundestag wolle beschließen: § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Gaststättenstatistik (§ 1 Nr. 2) erfaßt monatlich den Umsatz sowie die Zahl der Beschäftigten." Bonn, den 22. Juni 1960 Dr. Krone und Fraktion Dr. Atzenroth Dr. Starke Dr. Mende und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch namens der sozialdemokratischen Fraktion kann ich mich zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Dehler sehr kurz fassen. Nach unserer Überzeugung gibt allerdings der verfassungsändernde Gesetzentwurf der Freien Demokraten Anlaß zu einigen Bemerkungen über die Prinzipien einer Verfassungsänderung. Das scheint uns wesentlich mehr im Vordergrund zu stehen als Plaudereien über verschiedene Wirtschaftstheorien und Wirtschaftsauffassungen.
    Der Art. 15 ist nach der unbestrittenen Auffassung aller deutschen Staatsrechtslehrer eine Grundsatznorm des Bonner Grundgesetzes und steht in unlösbarem Zusammenhang mit der Grundwertentscheidung, zu der wir uns hoffentlich alle bekennen, daß die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialstaat sein will. Insoweit ist Art. 15 nach der Auffassung namhafter wissenschaftlicher Kommentatoren des Bonner Grundgesetzes sogar die einzige Bestimmung des Grundgesetzes, die der Entwicklung zum Sozialstaat unmittelbar Raum gibt. Die Sozialstaatsklausel ist nicht, wie Herr Kollege Dr. Dehler gemeint hat, lediglich ein ethischer Appell. Insoweit darf ich Sie auf die Rechtsprechung unserer 'höchsten Gerichte verweisen. Es gibt eine ganze Anzahl Entscheidungen nicht nur des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch der oberen Bundesgerichte, die die Sozialstaatsklausel als eine gültige, anwendbare Grundwertentscheidung bezeichnen, die auf das gesamte Rechtausstrahlt und auch bei der Auslegung des Rechts unmittelbar anzuwenden ist.
    Dies vorausgeschickt, darf ich über ,die Prinzipien einer Verfassungsänderungfolgendes bemerken. In den zehn Jahren, seit das Bonner Grundgesetz gilt, haben wir, wenn ich mich nicht irre, bisher erst ein einziges Mal eine Änderung im Grundrechtsteil der Verfassung vorgenommen, zu dem der Art. 15 als eine Grundsatznorm gehört. Wie sind wir damals, im Jahre 1956, verfahren? Damals hat man erst politisch — interfraktionell — eine Mehrheit gebildet, die in der Lage war, als — sagen wir kurz —



    Dr. Arndt
    Einheit im Bundestag und im Bundesrat eine grundsätzliche Erneuerung der Verfassung zu tragen. Damals ging es darum, daß wir alle gemeinsam der Überzeugung waren, 'daß das Entstehen einer Bundeswehr eine Anpassung des Grundgesetzes, auch des Grundrechtsteils, an diese neue Erscheinung im deutschen Rechtsleben erfordere. Diese politische Mehrheit haben wir gebildet und haben dann einmütig die notwendigen Abänderungen im Grundrechtsteil vorgenommen. Das ist meines Wissens das einzige Mal gewesen, abgesehen von den Ausbesserungen an den organisatorischen Vorschriften, die ja aus verschiedenen Gründen hier und da erfolgen müssen, die ,aber niemals Grundwertentscheidungen des Bonner Grundgesetzes berührt haben. In der Regel wird ein solches Verfahren, wie wir es 1956 angewandt haben, das allein demokratische sein.
    Ich bedauere deshalb, Herr Kollege Dr. Dehler
    — ichmöchte Ihnen damit keineswegs persönlich irgendwie zu nahe treten —, sagen zu müssen, daß es kein guter ;demokratischer Stil ist, unter Mißbrauch einer formalen Initiativbefugnis hier seitens einer Fraktion eine Grundsatzvorschrift im Grundrechtsteil des Bonner Grundgesetzes in Frage zu stellen.

    (Abg. Dr. Dehler: Was heißt „Mißbrauch"?)

    — Das nenne ich Mißbrauch, wenn Sie sich nicht vorher bemühen, ob sich hier eine politische Basis findet, um an Grundwertentscheidungen des Bonner Grundgesetzes heranzugehen. Solange Sie das nicht tun, solange Sie auf Grund einer formalen Befugnis hier einen solchen Antrag vorlegen, muß ich dem zustimmen, was Herr Kollege Burgbacher gesagt hat: daß dieser Antrag nichts anderes ist als ein Propaganda- und Agitationsantrag.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Und dazu ist das Grundgesetz zu schade. Denn das Grundgesetz ist das Fundament unseres staatlichen und gesellschaftlichen Lebens und kann nicht Gegenstand solcher Anträge sein. Ich habe mit tiefem Erschrecken gehört, daß Herr Kollege Dr. Dehler gesagt hat, das Grundgesetz habe keinen Anspruch auf Unverbrüchlichkeit. Es ist gewiß richtig, daß es in den Grenzen des Art. 79 nicht unabänderlich ist; und wir haben ja eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Die Mehrheit hat gegen unsere sozialdemokratische Minderheit einmal auch eine ganz erhebliche Änderung vorgenommen, damals, als im Jahre 1954 die Entscheidung über die Wiederbewaffnung getroffen wurde. Aber damals stellte sich eben eine vorher gebildete große parlamentarische Mehrheit dahinter, und dann wurde es von allen insoweit akzeptiert. Aber das Grundgesetz muß, vor allem in seinen Grundwertentscheidungen, unverbrüchlich sein. Wie soll denn im Volke ein Verfassungsbewußtsein entstehen, wenn man das Grundgesetz wie ein beliebiges Gesetz betrachtet und behandelt, zu dem man also Änderungsanträge einbringt, um — wie hier gesagt worden ist — darüber zu debattieren und geistige Klarheiten zu schaffen? Nun, ich habe den Eindruck, daß die verschiedenen Parteien, auch die Ihre, Herr Kollege
    Dehler, sich durchaus ständig um eine geistige Klärung ihrer Grundlagen bemühen. Ich habe auch nicht den Eindruck, daß hier bei uns im freien Westen so viel geistige Unordnung herrscht oder daß im Parlamentarischen Rat — dem ich nicht angehört habe, dem Sie angehört haben und in dem Sie den Antrag mit gestellt haben, eine Vorschrift nach Art des Art. 15 aufzunehmen — so viel geistige Unordnung gewesen sei.
    Ein Grundgesetz, eine Verfassung, die mit Recht Anspruch auf Unverbrüchlichkeit ihrer Grundwertentscheidungen erhebt, ist doch entstanden aus einer Einigung, wie sie sich im Parlamentarischen Rat vollzog, einer Einigung durch wechselseitiges Entgegenkommen und gegenseitige Verständigung. Davon kann, man sich nicht einseitig einfach hier loslösen und sagen: Wir bringen jetzt einmal einen Antrag ein, da machen wir vielleicht der CDU Schwierigkeiten. – Uns machen Sie damit keine Schwierigkeiten, aber vielleicht hoffen Sie, der CDU Schwierigkeiten für den bevorstehenden Wahlkampf zu machen. Das sind doch keine demokratischen Methoden, so kann man mit einer Verfassung nicht umspringen. Ein solches einseitiges Lossagen gibt es nicht. Im übrigen ist die Ausführung des Art. 15 Sache des Gesetzgebers. Es besteht gar kein konkreter Anlaß, im Augenblick darüber zu streiten. Wenn es sich eines Tages um einen solchen konkreten Anlaß handeln wird, nun, dann werden wir auch unsere grundsätzliche Meinung zum Art. 15 sagen, — aber nicht, um hier leere Debatten zu führen.
    Ich muß allerdings in einem Punkt Herrn Kollegen Burgbacher, wie ich glaube, berichtigen. Herr Kollege Burgbacher, Sie haben gesagt, Art. 15 sei noch niemals angewendet worden und Sie hätten auch nicht die Absicht, ihn in der Zukunft anzuwenden. Nun, auf Art. 15 beruht ja nach mindestens überwiegender Auffassung der deutschen Staatsrechtslehre das Mitbestimmungsrecht mit. Das können Sie etwa bei von Mangoldt-Klein und in anderen Kommentaren nachlesen. Infolgedessen wird man nicht sagen können, daß dieser Artikel noch nicht angewendet worden sei und daß auch Sie ihn nicht haben anwenden wollen; denn ich hoffe ja, daß Sie nach wie vor zum Mitbestimmungsrecht stehen. Das Grundgesetz ist eine Einheit und muß als eine Einheit genommen werden. Man kann daraus nicht eine Grundsatzentscheidung herausbrechen, auch nicht in der Weise, daß man hier, wie es Herr Kollege Burgbacher getan hat, sagt: Wir werden diese Vorschrift nicht anwenden. Sie ist ja auch eine Vorschrift gegen Konzentration. Bei allen Ruhmesliedern, die Sie auf zehn Jahre Erfolge, wie Sie sie ansehen, gesungen haben, haben Sie eins vergessen: daß sich auch nach Ihrer Auffassung hinter dem, was Sie als Erfolge bezeichnen — und sicher haben wir gemeinsam im deutschen Volke im Westen Erfolge gehabt —, der ungeheure Schatten der Konzentration als einer von uns allen erkannten Gefahr erhebt. Es ist anerkannt, daß Art. 15 des Grundgesetzes auch die Aufgabe hat, unter Umständen in gesetzgeberischer Weise der Konzentration entgegenzuwirken.



    Dr. Arndt
    Man kann daher das Grundgesetz als eine Einheit nicht so auslegen, wie es Herr Kollege Dehler getan hat, indem er sagt, er finde seine wirtschaftspolitische Auffassung oder die seiner Fraktion und Partei im Grundgesetz verbrieft und verbürgt, aber der Art. 15 sei ein Fremdkörper. Nun, das Grundgesetz ist eine Einheit, aus der Sie den Art. 15, der doch gültig ist, nicht einfach herausstreichen können. Er hat sein Schwergewicht als Verfassungsleitsatz für das Ganze, und man kann ihn nicht eliminieren. Da erscheinen mir Ihre Ausführungen widersprüchlicher, als man es dem Grundgesetz nachsagen dürfte. Es kann nach unserer Auffassung nicht Aufgabe einer Verfassungsänderung sein, eine demokratischsozialstaatliche Entwicklung zu blockieren.
    Wir haben nichts dagegen einzuwenden, daß dieser Gesetzentwurf dem Ausschuß zur Beratung überwiesen wird; aber wir bleiben dabei, daß wir die ganze Methode eines solchen Propagandaantrags als dem gemeinsamen demokratischen Leben und dem Ansehen der gemeinsamen Verfassung schädlich kritisieren müssen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Dehler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manche meiner Ausführungen waren vergeblich. Wenn man nicht gemerkt hat, daß es mir nicht um Propaganda, nicht um Agitation geht, sondern um etwas, was mit meiner Überzeugung ganz wesentlich zusammenhängt, dann bedauere ich das. Ich weise diesen Vorwurf als schwer kränkend zurück, Herr Kollege Arndt; ich hätte ihn nicht erwartet. Sie können anderer Meinung sein. Aber daß es mir aus vielen Gründen, aus vielen Schichten unserer Existenz ehrlich um diese Dinge geht, das hätten Sie meinen Ausführungen entnehmen können.
    Zunächst einiges Tatsächliche. Herr Burgbacher sagt, was ich ausgeführt habe, sei die Anerkennung der wirtschaftlichen Anschauungen der Bundesregierung und ihrer erfolgreichen Wirtschaftspolitik. Nein, das ist die Grundlage der liberalen Anschauung. Die hat sich mit einem Ludwig Erhard verwirklicht, der noch nicht Mitglied der CDU war, mit einem Ludwig Erhard, der von uns Freien Demokraten in sein Amt im Wirtschaftsrat in Frankfurt gebracht worden war, und Ihre Freunde, Herr Burgbacher, hatten es nicht nötig, im Wirtschaftsrat uns, die Freien Demokraten, auf die Richtlinie der CDU zu bringen. Nein, in einem dramatischen Kampf ist es damals in der Nacht vom 19. auf den 20. Juni gelungen

    (Sehr gut! bei der FDP)

    — Herr Kollege Schoettle war Zeuge auf der anderen Seilte —, Sie auf unsere Linie zu bringen, auf die Linie der liberalen Marktwirtschaft, die das Epitheton des Sozialen gar nicht braucht; es gibt nur eine Marktwirtschaft, und die ist sozial.

    (Unruhe bei der CDU/CSU.)

    Es war eine schöne Gemeinschaft, in der sich das damals vollzogen hat. Was die Bundesregierung — das habe ich von innen her erlebt — dann dazu getan hat, um den Beginn der wirtschaftlichen Erneuerung aus dem Jahn: 1948 fortzusetzen, das war sehr bedingt. Die Einflußmöglichkeiten waren sehr gering. Sie dürfen nicht annehmen, daß unser auf anderen Gebieten so 'wirkungsvolle Bundeskanzler auch jemals nur das Geringste getan hat, um diese wirtschaftspolitische Linie fortzusetzen.
    Herr Kollege Burgbacher und Herr Dr. Arndt sagten, ich 'hätte ja selber den Antrag gestellt, dem Bund die Möglichkeit der Sozialisierung zu geben. Die Dinge waren ganz anders. Von der CDU und von der SPD waren die Sazialisierungsmöglichkeiten festgelegt worden. Ich versuchte dann, diese Gefahr wenigstens einzuschränken und zu sagen: Also wenn schon, dann edoch nicht jedes Land, vielleicht auch nicht irgendwelche andere Körperschaften, sondern dann zum wenigsten nur der Bund! Das war mein Gedanke. Natürlich mußte ich mich mit dem abfinden, was in der Beratung des Parlamentarischen Rats, auch im Hauptausschuß, schon Faktum war.
    Aber ich habe etwas Wesentliches getan, um den Art. 15 zu entgiften. Es geht auf mich zurück, daß in der Bestimmung des Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes über die Entschädigung der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten festgelegt worden ist. Dais war mein Antrag, weil ich wußte, daß ein ordentliches Gericht bei der Entischädigung immer den Verkehrswert zugrunde legen wird. Und dann ist es gelungen — ich weiß nicht, ob es alle damals gemerkt haben —, das auch in Art. 15 durch Bezugnahme auf Art. 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 für den Fall einer Sozialisierung festzulegen, also ein wesentlicher Grund, der praktisch den Art. 15 obsolet macht.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Im Gesetz muß die Entschädigung in ihrem Ausmaß festgelegt werden, und am Ende wird der ordentliche Richter entscheiden können, ob die Angemessenheit gewährleistet ist.
    Sie meinen, Herr Kollege Burgbacher, der Antrag der FDP zu Art. 15 des Grundgesetzes stehe in einem eklatanten Widerspruch zu Art. 14 Abs. 3, weil damit die Möglichkeit der Enteignung aufgehoben wende. Nein, der Art. 14 Abs. 3 ist notwendig; er hat nichts mit Sozialisierung zu. tun, sondern mit der Enteignung eines konkreten Objekts zum Wohle der Allgemeinheit für ganz bestimmte Zwecke. Dadurch wird also alles das gedeckt, was, wie Sie wissen, für die allgemeinen Interessen notwendig ist.
    Mit dem Herrn Kollegen Arndt bin ich in allen Punkten entgegengesetzter Meinung. Das waren wir schon häufig, manchmal auch menschlich. Menschlich sind wir das jetzt nicht mehr. Ich erkenne die Werte des Herrn Kollegen Arndt, aber hier offenbaren sich Gegensätze, über die man sprechen muß. Ich habe schon gesagt: Daß das Grundgesetz nach 15 Jahren noch so gelten würde, hat niemand im Parlamentarischen Rat geglaubt. Daß



    Dr. Dehler
    dieses Grundgesetz damals nicht als Einheit, sondern aus der geistigen Spannung jener Zeit entstanden ist, das sieht man ihm doch an: Einfluß der Besatzungsmächte auf viele Dinge, die Bestimmungen über unsere Finanzverfassung usew. Sie kennen doch alle diese Dinge, unter denen wir leiden. Da können Sie nicht sagen, dieses Grundgesetz sei eine Einheit oder es sei beinahe ein. Affront gegen die Unverbrüchlichkeit einer Verfassung, wenn man hier zu verbessern versuche.
    Ich habe die Hoffnung, daß wir eines Tages all diese Mängel in einer Verfassung für das Reich, für das wiedervereinigte Reich, vermeiden können. Haben Sie die Zuversicht, daß das bald möglich sein wird? Deswegen müssen wir das Recht haben, Fragen, die uns wichtig erscheinen, als einzelne Fraktion, als eine Fraktion, die eine große geschichtliche Tradition verkörpert — auch das zu sagen, nehme ich einmal in Anspruch —, anzusprechen und das zu sagen, was wir für richtig halten.
    Richtig, es kam eine Einigung .über das Grundgesetz zustande, Herr Kollege Arndt. Wir, die Freien Demokraten, waren an dieser Einigung nicht beteiligt. Ich könnte Ihnen Ort und Stelle sagen, wo sie getroffen worden ist, wo der Herr Kollege Katz und der Herr Kollege Pfeiffer miteinander über dieses Grundgesetz verhandelt haben, wo man bestimmte Dinge ausgehandelt hat. Na, ich bin solche Dinge aus meiner bayerischen Heimat gewöhnt: Da war es viel schlimmer. Da wurden auf der einen Seite Konfessionsschule und auf der anderen Seite Sozialismus zwischen Herrn Hundhammer und Herrn Hoegner ausgehandelt.

    (Heiterkeit.)

    Ich habe mich nicht über das gewundert, was hier geschah. Aber wir waren an dieser Einigung, an diesem — ich will nichts Böses sagen — Kompromiß nicht beteiligt und haben deswegen die geistige Freiheit, das zu sagen, was wir für richtig halten.
    Auf Art. 15 beruht das Mitbestimmungsrecht? — Quod non! Daß wir das Mitbestimmungsrecht abgelehnt haben, daß gerade ich es mit Leidenschaft abgelehnt habe, wissen Sie ja vielleicht noch. Daß ich mir damals den Zorn der Gewerkschaften zuzog, als ich mit aller Härte erklärte — —

    (Abg. Wehner: Zuchthausreif!)

    — Ach, Herr Wehner, das sollten Sie doch besser wissen. Ich habe nur gesagt: Wer ein Parlament, wer den Bundestag durch Generalstreik oder durch die Androhung des Generalstreiks unter Druck setzt, macht sich nach dem Strafgesetzbuch der Parlamentsnötigung schuldig. Die Gewerkschaften, lieber Herr Wehner, haben es nicht mehr gewagt, diesen Versuch zu wiederholen. Manchmal ist es gut, die Wahrheit hart zu sagen. Wenn man es nicht hart tut, —

    (Zuruf von der SPD: Sie waren damals noch ein starker Mann!)

    — Die Stärke ruht in einem selbst, nicht im Amt, nicht in der Position. Nein, ich fühle mich freier und stärker denn je. Sie können noch manches von mir erwarten.

    (Beifall bei der FDP. — Heiterkeit.) Oder haben Sie geglaubt, meinen Sie, daß ich aufstecke? Ich habe keinen Grund, nein!


    (Heiterkeit und Zurufe.)

    Herr Kollege Arndt hat unrecht, wenn er sagt, daß der Art. 15 zu den Grundwertvorstellungen dieser Verfassung gehört. Nein, das ist etwas Heterogenes, Ausfluß eines Kompromisses, miteinander nicht in Einklang zu bringen. Das sind Werte, die miteinander im Widerspruch stehen. Hier klafft ein Widerspruch, der beseitigt werden muß. Die Schwierigkeiten, die Rechtsprechung und Rechtslehre mit diesen Unklarheiten, mit der Klausel vom sozialen Bundesstaat und der Klausel über den sozialen Rechtsstaat haben, sind doch Ausflüsse der geistigen Unklarheiten des Parlamentarischen Rates und Ausflüsse der Vereinbarung, der Abstimmung, von der Herr Kollege Arndt gesprochen hat.
    Also wahrlich nicht Agitation, wahrlich nicht Propaganda bewegt uns. Und noch einmal: Das ist die Frage dieser Zeit — ich sagte es Ihnen doch —, die die ganze Welt und nicht nur uns bewegt. Wir werden nicht bestehen, wenn wir in diesen Fragen uneins und unklar sind. Dann werden wir als Volk nicht die Lebenskraft haben, die man braucht. Ich sage immer: Ein Volk ist doch auch ein Organismus, ein Körper, der geistig in Ordnung sein muß. Man kann nicht schizophren leben.

    (Lachen und Zurufe von der Mitte und von der SPD.)

    Da geht der Mensch zugrunde, und da geht ein Volk zugrunde.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Und was bedingt die großen Leistungen der Vereinigten Staaten? Daß sie über diese Fragen nicht uneins sind, daß bei den großen Fragen ihres Staates, ihrer Gesellschaft, ihrer Wirtschaft keine inneren Spannungen und Gegensätze bestehen! Lohnt es sich nicht, um diese Klarheit zu kämpfen?
    Ich bin Ihnen dafür dankbar, ,daß Sie der Überweisung an die Ausschüsse zustimmen — es werden wohl Rechtsausschuß und Wirtschaftsausschuß in Frage kommen — und daß Sie uns dadurch die Möglichkeit geben, uns über diese Fragen, die uns am Herzen liegen, gründlich — hoffentlich — auszusprechen.

    (Beifall bei der FDP.)