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    Deutscher Bundestag 118. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1960 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des norwegischen Storting Niels Langhelle . . . . 6798 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Becker, Bausch, Kirchhoff und Frau Wolff 6791 A Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Ratzel 6792 A Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1959 6791 B Fragestunde (Drucksache 1918) : Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Fachgemäßes Einlassen von Öltanks Dr. Cartellieri, Staatssekretär 6792 B, 6793 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) . 6793 A Frage des Abg. Junghans: Eingliederung des privatisierten Volkswagenwerkes in den bundeseigenen Salzgitter-Konzern Dr. Wilhelmi, Bundesminister . . . 6793 B Frage des Abg. Leonhard: Fragebogen auf Grund des Gesetzes über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft Schwarz, Bundesminister 6793 C, 6794 A Leonhard (CDU/CSU) 6794 A Frage des Abg. Mischnick: Krankenversicherungsschutz der Abiturienten bis zum Beginn des Studiums Blank, Bundesminister 6794 B Frage des Abg. Dr. Arndt: Berufung von hauptamtlichen Beamten der Sozialverwaltung als ehrenamtliche Bundessozialrichter Blank, Bundesminister 6794 D Frage des Abg. Josten: Baubeginn für die Kasernenanlage in Mayen Hopf, Staatssekretär 6795 A Frage des Abg. Rehs: Dokumentation der Vertreibung Dr. Nahm, Staatssekretär . . . 6795 B, D Rehs (SPD) 6795 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1960 Frage des Abg. Rehs: Deutsche Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten Dr. Nahm, Staatssekretär 6795 D, 6796 B Rehs (SPD) 6796 A, B Frage des Abg. Dr. Mommer: Aufenthalt des SS-Führers Adolf Eichmann vor dessen Festnahme Schäffer, Bundesminister . . 6796 B, C, D Dr. Mommer (SPD) .. . . . . . 6796 C, D Frage des Abg. Dr. Menzel: Auslieferung des ehemaligen Beamten des Auswärtigen Amts Dr. Klingenfuß Schäffer, Bundesminister 6796 D, 6797 C, D Dr. Menzel (SPD) . . . . . 6797 B, D Frage des Abg. Wienand: Verfahren wegen Verdachts der Bestechung gegen Beamte Schäffer, Bundesminister 6798 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Hilfe für die Betriebe des Metallerzbergbaus Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6798 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Schutz der deutschen Verkehrsteilnehmer bei durch ausländische Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik verursachten Schäden Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6799 B Frage des Abg. Börner: Lage des nordhessischen Braunkohlenbergbaues Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6799 D, 6800 B Börner (SPD) 6800 B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Wettbewerbsfähigkeit der Industrie im Lahn-Dill-Gebiet Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6800 C, D Jahn (Marburg) (SPD) 6800 D Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft vom 10. Mai 1960 auf die deutsche Wirtschaft Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6801 A, B Jahn (Marburg) (SPD) 6801 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Bilder im deutschen Generalkonsulat in Istanbul Dr. von Brentano, Bundesminister . 6801 C, 6802 A Dr. Mommer (SPD) 6801 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Autonomie Südtirols Dr. von Brentano, Bundesminister 6802 A, B Dr. Bucher (FDP) 6802 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerungen des Publizisten William S. Schlamm über Staatssekretär van Scherpenberg Dr. von Brentano, Bundesminister . 6802 C Frage des Abg. Erler: Verweigerung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in Griechenland für deutsche Staatsangehörige Dr. von Brentano, Bundesminister 6803 A, C Erler (SPD) 6803 B Frage des Abg. Dr. Miessner: Besoldungsneuregelung im öffentlichen Dienst Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 6803 D Dr. Miessner (FDP) 6803 D Sammelübersicht 21 ides Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1891) . . . . . 6804 A Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, insbesondere zu den Entwicklungsländern (Drucksache 1597) — Erste Beratung — Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6804 A, 6838 B Kalbitzer (SPD) 6807 D Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 6812 B Dr. von Brentano, Bundesminister . 6818 C Scheel (FDP) 6821 A Metzger (SPD) . . . . . . . 6828 A Dr. Deist (SPD) . . . . 6830 A, 6845 A Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 6840 A Dr. Serres (CDU/CSU) 6846 B Schmücker (CDU/CSU) . . 6846 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1959 mit dem Großherzogtum Luxemburg (Drucksache 1831) — Erste Beratung — 6847 C Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1960 III Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Abg. Bauknecht, Bauer [Wasserburg], Struve, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU, Abg. Walter, Dr. Mende und Fraktion der FDP, Abg. Logemann, Schneider [Bremerhaven] und Fraktion der DP) (Drucksache 1928) — Erste Beratung — 6847 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Abg. Gottesleben, BaLdauf, Draeger, Ruland, Dr. Schneider [Saarbrücken], Wilhelm, Bach u. Gen.) (Drucksache 1923). — Erste Beratung — . . . 6847 D Entwurf eines' 'Gesetzes über das Abkommen vom 17. April 1959 mit der Republik Italien betr. Londoner Abkommen zwischen den Nordatlantikvertragsstaaten über den Status ihrer Streitkräfte (Drucksache 1524); Mündlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksache 1885) — Zweite und dritte Beratung — . . . 6848 B Entwurf eines Gesetzes über eine Fischereistatistik (Drucksache 1626) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1879) — Zweite und dritte Beratung 6848 C Entwurf eines Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache 1625) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1878) — Zweite und dritte Beratung — Bauereisen (CDU/CSU) . . . 6848 D Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handwerk sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (HwGStatG) (Drucksache 1547); Berichte des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1828, 1781, zu 1781) — Zweite und dritte Beratung Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . 6849 B Dr. Seume (SPD) 6849 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (FDP) (Drucksache 1281) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1845) — Zweite Beratung — Rademacher (FDP) 6850 B Dr. Bleiß (SPD) 6850 B Schmücker (CDU/CSU) 6850 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 15 des Grundgesetzes (FDP) (Drucksache 1336) — Erste Beratung — Dr. Dehler (FDP) . . . 6851 A, 6859 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 6857 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 6857 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (SPD) (Drucksache 1871) — Erste Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz) (Drucksache 1131) — Erste Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6861 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 6863 C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 6864 B Entwurf eines Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache 1683) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 6865 B Entwurf eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Drucksache 1808) — Erste Beratung — . . . . . . 6865 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1959 mit dem Königreich Afghanistan über den Luftverkehr (Drucksache 1830) — Erste Beratung — . . . 6865 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. September 1959 mit Kanada über den Luftverkehr (Drucksache 1832) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 6865 C Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Abg. Gibbert, Diel, Schlick, Leicht u. Gen.) (Drucksache 1870) — Erste Beratung — 6865 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes (Abg. Horn, Scheppmann, Diebäcker, Baier [Mosbach] u. Gen.) (Drucksache 1666) — Erste Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Abg. Odenthal, Lange [Essen], Killat [Unterbach] u. Gen.) (Drucksache 1929) — Erste Beratung — 6865 D Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr Oberländer (Drucksache 1860) Ritzel (SPD) 6865 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1960 Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Rasner (Drucksache 1859) Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 6866 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von reichseigenen Grundstücken an das Land Berlin für den Neubau der Berliner Philharmonie; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1677, 1858) . . . 6866 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf der ehem. Hansa-Mühle in Bremen an die Soja-Gesellschaft Bremen GmbH in Bremen; Mündlicher Berichtdes Haushaltsausschusses (Drucksachen 1657, 1857) 6866 D Nächste Sitzung 6866 D Anlagen 6867 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1960 6791 118. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr.
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier* 25. 6. Dr. Atzenroth 22.6. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 6. Bruns 2. 7. Corterier* 25.6. Demanelmeier 24. 6. Dowidat 24.6. Frau Friese-Korn 22. 6. Gehring 24.6. Geiger (München) 22. 6. Horn 24.6. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Frau Kleanmert 2. 7. Koenen (Lippstadt) 24. 6. Dr. Kreyssig 2. 7. Lenz (Brühl) 22. 6. Maier (Freiburg) 2. 7. Pelster 26. 6. Rademacher 22. 6. Rasch 25.6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Ruhnke 26.6. Sander 2. 7. Dr. Siemer 25. 6. Dr. Steinmetz 22. 6. Striebeck 24. 6. Theil (Bremen) 25. 6. Worms 22.6. Dr. Zimmer" 25. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Becker (Hersfeld) 2. 7. Döring (Düsseldorf) 2. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dröscher 2. 7. Frau Engländer 2. 7. Dr. Greve 2. 7. Dr. Kempfler 29. 6. Köhler 2. 7. Lücker (München) * 2. 7. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 2. 7. Weinkamm* 2. 7. Frau Wessel 2. 7. Dr. Zimmermann 8. 7. *) für die Teilnahme an der gemeinsamen Tagung des Europäischen Parlaments mit der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 667 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, DP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handwerk sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (HwGStatG) (Drucksachen 1547, 1781) . Der Bundestag wolle beschließen: § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Gaststättenstatistik (§ 1 Nr. 2) erfaßt monatlich den Umsatz sowie die Zahl der Beschäftigten." Bonn, den 22. Juni 1960 Dr. Krone und Fraktion Dr. Atzenroth Dr. Starke Dr. Mende und Fraktion Frau Kalinke und Fraktion
Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren! Ich habe zuerst eine Reihe von Glückwünschen zum Geburtstag auszusprechen, vor allem zum 72. Geburtstag am 25. Mai Herrn Vizepräsidenten Dr. Becker, dem wir insbesondere recht baldige Genesung wünschen,

(Beifall)

sodann zum 65. Geburtstag am 27. Mai Herrn Kollegen Bausch,

(Beifall)

zum 75. Geburtstag am 6. Juni Herrn Kollegen Kirchhoff

(Beifall)

sowie zum Geburtstag heute der Frau Kollegin Wolff (Berlin).

(Beifall.)

Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat werden die von dem Herrn Bundesminister der Finanzen auf Grund des § 33 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung übersandten Zusammenstellungen über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben dem Haushaltsausschuß überwiesen. Eingegangen ist die Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das dritte Vierteljahr des Rechnungsjahres 1959, Drucksache 1849. Ich nehme an, daß das Haus mit der Überweisung dieser Vorlage an den Haushaltsausschuß einverstanden ist. — Kein Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juni 1960 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Erstes Neuordnungsgesetz)

Zwölftes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (12. ÄndG LAG)

Gesetz zu dem deutsch-schweizerischen Abkommen vom 5. Februar 1958 über den Grenz- und Durchgangsverkehr Fünftes Strafrechtsänderungsgesetz
Sechstes Strafrechtsänderungsgesetz
Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen dir Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (2. ÄndG HHG)
Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht

(Getreidepreisgesetz 1960/61 Bundesbaugesetz. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat zum Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend verlangt, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben ist als Drucksache 1912 verteilt. Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 25. Mai 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Spies Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 25. Mai 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 27. Mai 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josten, Gibbert, Günther und Genossen betr. Verkehrsunfälle durch Wild auf den Straßen Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums des Innern hat unter dem 25. Mai 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wacher, Höcherl, Rösing, Huth, Josten und Genossen betr. Übertragung der Olympischen Spiele 1960 durch das Deutsche Fernsehen Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 2. Juni 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Finanzausgleich zwischen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 3. Juni 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Finanzierung des „Lemberg-Ausschusses" durch das Presseund Informationsamt der Bundesregierung Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat unter dem 3. Juni 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Witterungsschäden an Fahrzeugen der Bundeswehr Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums des Innern hat unter dem 4. Juni 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Äußerungen des Ministerialdirigenten Dr. Forschbach in Bad Godesberg zur Änderung des Lebensmittelgesetzes Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 8. Juni 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winkelheide, Teriete, Even Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat unter dem 7. Juni 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Besetzung von Personalstellen für Stabsoffiziere der Bundeswehr Der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat unter dem 8. Juni 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Arbeitsmöglichkeiten der Presse in Bonn Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums des Innern hat unter dem 4. Juni 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Impfungen gegen Kinderlähmung Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 7. Juni 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sühler, Dr. Dollinger, Fuchs, Kemmer und Genossen betr. Entschädigung für Landverlust durch Kanalbau und Sicherung kleinbäuerlicher Existenzen Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 7. Juni 1960 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niederalt, Schütz Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 8. Juni 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Möglichkeiten zur Behebung des Mangels an Narkoseärzten Der Herr Bundesminister der Justiz hat unter dem 21. Juni 1960 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall Kilb Der Herr Präsident des Bundesrechnungshofes hat unter dem lo. Mai 1960 unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundestages vom 14. Oktober 1959 erstmals über die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1883 verteilt. Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 14. Juni 1960 gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 des Zuckergesetzes in der Fassung vom 3. Oktober 1951 die Verordnung Z Nr. 1/60 zur Änderung der Verordnung Z Nr. 3/58 über Preise für Zucker und die Verordnung Z Nr. 3/60 über Preise der Zuckerrübenernte 1960 zur Kenntnis übersandt. Sie liegen im Archiv zur Einsichtnahme aus. Der Herr Bundesminister für Verkehr und der Herr Bundesminister der Finanzen haben unter Bezugnahme auf den Bericht über die Deutsche Bundesbahn Drucksache 1602 unter dem 20. Juni 1960 die Stellungnahme der Bundesregierung vorgelegt. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat hat der Herr Präsident diese Stellungnahme, die als zu Drucksache 1602 verteilt wird, gemäß § 76 Abs. 2 GO dem Ausschuß für Verkehr, Postund Fernmeldewesen — federführend —, dem Haushaltsausschuß und dem Wirtschaftsausschuß — mitberatend — überwiesen. Der Herr Abgeordnete Ratzel hat mit Wirkung vom 21. Juni 1960 sein Mandat niedergelegt. Wir kommen nunmehr zum ersten Punkt der Tagesordnung: Fragestunde 1 Ich rufe zuerst die Fragen auf, die den Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft betreffen. Es handelt sich um die Fragen des Abgeordneten Spies Hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, daß durch Lecken von Öltanks nicht Grundwasser und andere Gewässer verunreinigt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch nicht fachgemäßes Einlassen von Öltanks Ist die Bundesregierung bereit, im Benehmen mit dem Bundesrat eine Verordnung zu erlassen, wonach Öltanks — nur am Domschacht gefaßt — eingelassen werden dürfen oder, wenn Ketten benutzt werden, diese mit Ledermanschetten zu versehen sind? Das Wort hat der Herr Staatssekretär. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anfrage des Herrn Abgeordneten Spies Im Rahmen ihrer Bestrebungen um die Reinhaltung des Wassers mißt die Bundesregierung dem Schutz des Grundwassers gegen versickerndes Heizöl erhebliche Bedeutung bei. Aus diesem Grunde hat das Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft die Zusammenhänge zwischen Öllagerung und Grundwasser eingehend untersuchen lassen. Ein Exemplar des Gutachtens wird Herrn Abgeordneten Spies zur Einsichtnahme überlassen. Das von namhaften Sachverständigen ausgearbeitete Gutachten bildet seit 1959 die Grundlage für die Arbeiten zum Schutz des Grundwassers gegen die Verschmutzung durch Lagerflüssigkeiten. Aus dem Gutachten ergibt sich, daß schon ein Liter Kraftstoff im Mittel 1 Million Liter Wasser ungenießbar machen kann. Zu Punkt 1 der Frage: Ja. Nah § 34 Abs. 2 des Bundesgesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts, das am 1. März 1960 in Kraft getreten ist, dürfen „Stoffe nur so gelagert oder abgelagert werden, daß eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Änderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist". Nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 wird bestraft, wer „Stoffe so lagert oder ablagert oder Flüssigkeiten oder Gase durch Rohrleitungen so befördert, daß eine schädliche Verunreinigung eines Gewässers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften eintritt". Dabei sind Gewässer nach § 1 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes oberirdische Gewässer und das Grundwasser. Zu Punkt 2: Ja. Zu Punkt 3: Nach Art. 75 Nr. 4 des Grundgesetzes hat der Bund nur das Recht, unter der Voraussetzung seines konkurrierenden Gesetzgebungsrechtes — Art. 72 — Rahmenvorschriften für den Wasserhaushalt zu erlassen. Dementsprechend konnte das Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich nur Rahmenvorschriften bringen, deren Ausfüllung den Ländern obliegt. Außerhalb des Wasserrechts käme noch das Polizeirecht für Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers gegen die Verunreinigung durch Lagerflüssigkeiten in Frage. Dieses Polizeirecht, insbesondere das Baupolizeirecht, obliegt der Zuständigkeit der Länder. Die meisten Länder haben im Verlauf des Jahres 1959 unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung veranlaßten Sachverständigengutachtens „Vorläufige Richtlinien für Lagerbehälter aus Stahl für flüssige Brennstoffe" verbindlich eingeführt. Diese Richtlinien sind von der Fachkommission „Bauaufsicht" der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungsund Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder der Bundesrepublik und Berlins im Einvernehmen mit den zuständigen Verbänden, der Behälterindustrie, der Mineralölwirtschaft, der Wasserversorgung und der zuständigen kommunalen und staatlichen Vertreter, dem Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft sowie mit der Vereinigung der Technischen Überwachungsvereine ausgearbeitet worden. Diese Richtlinien enthalten neben Vorschriften über Herstellung, Isolierung und Werksprüfung von Behältern auch solche über die Verlegung der Behälter und die Schlußprüfung. Die Überwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen ist Sache der Länder. Eine Zusatzfrage, bitte! Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Spies! Herr Staatssekretär, wie wird die Betriebsüberwachung geregelt? Eine amtliche Betriebsüberwachung der Ölbehälter ist in den genannten Erlassen der Länder bisher nicht geregelt. Darum bemüht sich das Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft in Verhandlungen mit den Ländern. Die vorläufigen Richtlinien sehen lediglich vor, daß die Lagerbehälter „mit von der zuständigen obersten Landesbehörde zugelassenen Kontrollgeräten versehen werden, die Undichtheiten zuverlässig anzeigen". Eine weitere Zusatzfrage! Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Spies! Spies Das Gesetz zur Reinhaltung des Wassers liegt zur Zeit dem Vermittlungsausschuß vor. Es bezieht sich nur auf die Bundeswasserstraßen und dementsprechend nur auf Oberflächenwasser. Danke. Damit ist diese Frage erledigt. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes. Ich rufe auf die Frage des Abgeordneten Junghans. Ist er im Saal? — Ja. Die Frage betrifft die Eingliederung des privatisierten Volkswagenwerkes in den bundeseigenen Salzgitter-Konzern: Werden von dem Herrn Bundesminister für den wirtschaftlichen Besitz des Bundes Pläne erörtert bzw. Pläne gefördert, die auf eine Eingliederung des privatisierten Volkswagenwerkes in den bundeseigenen Salzgitter-Konzern Das Wort hat der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde die Frage des Abgeordneten Junghans gern mit einer Gegenfrage beantworten, wenn das zulässig wäre, nämlich mit der Frage, wie man es macht, einmal Bundesvermögen zu veräußern und es dann, nachdem man es veräußert hat, wieder an sich zu ziehen. Wenn das ginge, wäre eine dauernde Einnahme des Bundes gesichert. Wir könnten dann den Herrn Finanzminister wesentlich entlasten. Da ich aber eine solche Gegenfrage nicht stellen kann, muß ich die Frage mit einem klaren Nein beantworten. Eine Zusatzfrage? — Erledigt. Ich komme damit zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich rufe auf ,die Frage des Herrn Abgeordneten Leonhard. Ist er im Saal? — Ja. Die "Frage betrifft Fragebogen auf Grund des Gesetzes über eine Betriebszählung in der Landund Forstwirtschaft: Nachdem auf Grund des Gesetzes vom 13. April 1960 über eine Betriebszählung in der Landund Forstwirtschaft der Landwirten zwei Fragebogen Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich beantworte die Frage wie folgt. Bei der Landwirtschaftszählung handelt es sich um die nur in größeren Zeitabständen stattfindenden Großzählung in der Landund Forstwirtschaft, bei der die Zahl der Betriebe und die den Betrieben charakterisierenden wichtigen Strukturmerkmale erfaßt werden. Die Ergebnisse dieser Zählung sind unentbehrliche Unterlagen für die Agrarpolitik, insbesondere im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Seit der letzten landwirtschaftlichen Betriebszählung, die im Jahre 1949 stattfand, sind starke Veränderungen in der Betriebsstruktur und vor allem in der Mechanisierung der Betriebe eingetreten. Wegen der besonderen Bedeutung der Mechanisierung und der damit zusammenhängenden Investitionen in der Landwirtschaft mußten in dem neuen Fragebogen die Fragen über die Maschinenverwendung wesentlich erweitert werden. Von den 215 Fragen, die der Betriebsbogen für Betriebe mit zwei und mehr Hektar enthält, entfallen allein auf Maschinen 98 Fragen. Auf den einzelnen Betrieb treffen hierbei nur jeweils wenige Fragen zu. Um eine .Doppelbefragung der Betriebe zu vermeiden, ist die jährliche Bodennutzungserhebung, die 54 Fragen umfaßt, in die Beriebszählung mit eingeschlossen worden. Der einheitliche Fragebogen der Zählung von 1949 enthielt 200 Fragen. Im Vergleich hierzu ist bei der neuen Zählung der Fragebogen für Betriebe über 2 ha um 15 Fragen erweitert, dagegen derjenige für Betriebe unter 2 ha um 128 Fragen verringert warden. Die mannigfältigen Verhältnislse in der deutschen Landwirtschaft bedingen zwangsläufig eine große Zahl von Fragen. Die jeweils für den einzelnen Betrieb zutreffenden Fragen stellen nur ,einen Bruchteil des gesamten Fragenkomplexes dar. So hat sich bei Probeerhebungen, die in den letzten Monaten durchgeführt wurden, gezeigt, daß ein Betrieb selbst der Größenklasse von 15 bis 20 ha nur etwa 80 Eintragungen zu machen hat. Wenn die Landwirtschaftszählung ihren Zweck, ein einigermaßen vollständiges Bild der deutschen Landwirtschaft zu geben, erfüllen soll, ist der UmBundesminister Schwarz fang des Fragebogens als zweckmäßig und notwendig anzusehen. Eine Zusatzfrage! Herr Minister, halten Sie es nicht auch für zweckmäßig und empfehlenswert, daß in Zukunft bei solchen oder ähnlichen Verordnungen und Gesetzen wie diesem der Fragebogen Bestandteil des Gesetzes oder der Verordnung wird? Dann bestünde nämlich ,die Möglichkeit, den Inhalt des Fragebogens zu prüfen und zu beraten, und dann könnte eine Ausuferung solcher Fragebogen verhindert werden. Bestimmt konnten bei der seinerzeitigen Beschlußfassung nicht alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses ahnen, daß die Annahme eines so kleinen Gesetzes einen so großen Fragebogen auslösen würde. Ich bin gern bereit, zu gegebener Zeit auf Ihre Anregung ,einzugehen, möchte aber darauf hinweisen, Herr Abgeordneter, daß man, wenn man Statistiker fragt, bestimmt mehr Antworten bekommt, als man zunächst erwartet hat. Danke schön! Ich komme zur Frage des Abgeordneten 'Schneider . Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung und rufe auf die Frage des Abgeordneten Mischnick. Ist er im Saal? — Ja. Die Frage betrifft den Krankenversicherungsschutz der Abiturienten bis zum Beginn des Studiums: Ist der Bundesregierung bekannt, daß die unterschiedlichen Satzungen der Allgemeinen Ortskrankenkassen und deren Auslegung dazu führen, daß Abiturienten vom Zeitraum des Verlassens der Schule bis zum Beginn des Studiums ohne gesetzlichen Krankenversicherungsschutz sind? Ist die Bundesregierung bereit, umgehend Abhilfe zu schaffen? Das Wort hat der Herr Bundesminister. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Frage wie folgt beantworten. Das geltende Recht, § 205 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung, überläßt es der Satzung der Krankenkassen, zu bestimmen, bis zu welchem Alter für Kinder Familienhilfe geleistet wird. Die von dem Bundesverband der Ortskrankenkassen empfohlene Mustersatzung sieht vor, daß ein Anspruch auf Familienhilfe bis zu einer gewissen Altersgrenze, z. B. der Vollendung des 15. Lebensjahres, ohne weitere Voraussetzung und darüber hinaus bis zu einer höheren Altersgrenze, z. B. der Vollendung des 24. Lebensjahres, besteht, wenn das Kind sich in Schuloder Berufsausbildung befindet. Einzelne Kassen leisten Familienhilfe über die untere Altersgrenze hinaus nur bei Schulausbildung und nicht bei Berufsausbildung. In der Zeit zwischen der Schulentlassung und dem Beginn des Studiums sollte die Leistungspflicht der Kasse dann nicht zweifelhaft sein, wenn der Abiturient das beabsichtigte Studium aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht unmittelbar nach der Schulentlassung beginnen kann. Auf eine Auslegung der Satzungsbestimmungen durch die Ortskrankenkassen, die mit einer einzigen Ausnahme sämtlich landesunmittelbare Versicherungsträger sind und daher der Aufsicht von Landesbehörden unterstehen, hat die Bundesregierung jedoch keinen Einfluß. Im Streitfalle entscheiden hierüber die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit. Nach § 216 Abs. 3 des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung soll künftig Familienhilfe einheitlich für alle Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und darüber hinaus für Kinder, die sich in Schuloder Berufsausbildung befinden, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß damit Krankenversicherungsschutz auch während des in der Anfrage genannten Zeitraumes besteht, wenn hinreichend wahrscheinlich ist, daß das Studium zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgenommen werden soll. Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Dr. Arndt betreffend Berufung von hauptamtlichen Beamten der Sozialverwaltung als ehrenamtliche Sozialrichter: Wie viele ehrenamtliche Bundessozialrichter sind gleichzeitig in ihrem Hauptamt Beamte der Sozialverwaltung, deren Entscheidungen den Gegenstand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bilden? Hält die Bundesregierung angesichts der Rechtsgrundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Friedensgerichtsurteil vom 17. November 1959 entwickelt hat, diese Personalunion von Verwaltungsbeamten und Richtern für vereinbar mit dem Grundgesetz? Das Wort hat der Herr Bundesminister. Ich möchte die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt wie folgt beantworten. Beim Bundessozialgericht sind in den Senaten für Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung drei Bundessozialrichter aus dem Kreis der mit der Kriegsopferversorgung vertrauten Personen tätig, die Beamte der Versorgungsverwaltung sind. Beim Bundessozialgericht schwebt gegen zwei dieser Bundessozialrichter ein Verfahren wegen Amtsenthebung. Der Erste Senat des Bundessozialgerichts hat diese Verfahren eingeleitet, nachdem ein anderer Senat des Bundessozialgerichts Bedenken geäußert hatte, ob ein Bediensteter der Versorgungsverwaltung als Bundessozialrichter aus dem Kreis der mit der Kriegsopferversorgung vertrauten Personen in einem Senat für Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung mitwirken dürfe. In seiner Sitzung am 9. Juni 1960 hat der Erste Senat beschlossen, die Frage, ob aktive Beamte der Versorgungsverwaltung als Bundessozialrichter aus dem Kreis der mit der Kriegsopferversorgung verBundesarbeitsminister Blank trauten Personen in den Senaten für Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung mitwirken dürfen, dem Großen Senat des Bundessozialgerichts zur Entscheidung vorzulegen. Der Große Senat wird voraussichtlich am 30. Juni 1960 über diese Frage entscheiden. Im Hinblick auf dieses schwebende Verfahren glaubt die Bundesregierung, davon absehen zu sollen, ihre Auffassung zu dieser Frage mitzuteilen. Danke! Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung — Frage des Abg. Josten betreffend Baubeginn für die Kasernenanlage in Mayen. Das Wort hat der Herr Staatssekretär: Warum unterblieb bis heute der Baubeginn für die Kasernenanlage in Mayen, obwohl im Verteidigungsausschuß vor Monaten der Anfang der Arbeiten zugesagt wurde? Mit Schreiben vom 26. Februar dieses Jahres hatte der Verteidigungsminister dem Herrn Fragesteller auf seine Anfrage vom 14. Januar mitgeteilt, daß die Bauplanung für den Unterkunftsbereich in Mayen abgeschlossen sei und daß mit den Bauarbeiten im Frühjahr dieses Jahres begonnen würde. Der Termin konnte nicht eingehalten werden, weil bei der Verdingung der Tiefbauarbeiten Schwierigkeiten auftraten. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung der Bauarbeiten hatte eine Firma ein Angebot eingereicht, das erheblich billiger war als das des nächsthöheren Bieters. Später hatte die Firma Bedenken, den Auftrag zu dem Angebotspreis durchzuführen. Nachdem die Bedenken inzwischen nicht mehr bestehen, werden die Bauarbeiten in den nächsten Tagen beginnen. Die Frage ist erledigt. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Frage des Abgeordneten Rehs betreffend Dokumentation der Vertreibung: In welcher Form gedenkt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der Dokumentation der Vertreibung und die bisherigen Ergebnisse der Gesamterhebung auszuwerten? Was ist für die Verbreitung der Dokumentation besonders im Ausland geschehen? Das Wort hat der Herr Staatssekretär. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Zeit werden die Einzelbände der „Dokumentation der Vertreibung" von der wissenschaftlichen Kommission, die aus den Professoren Schieder, Konze, Laun, Rassow und Rothfels besteht, ausgewertet. Die Auswertung wird in einem Ergebnisband zusammengefaßt, der sich in Vorbereitung befindet. Eine englische Übersetzung ist geplant. Eine zusammenfassende englische Übersetzung der Bände I 1 und I 2 ist in 5000 Exemplaren erschienen. Eine Verteilung erfolgte größtenteils über die deutschen Auslandsmissionen an Presse, Funk, Bibliotheken, Institute, Universitäten, Verbände, Dienststellen und einflußreiche Einzelpersönlichkeiten. Eine ähnliche Verteilung erfolgt bei der englischen Ausgabe des Ergebnisbandes. Auch die deutschen Einzelausgaben, die mit 7000 bis 10 000 Exemplaren aufgelegt worden sind, wurden außer deutschen Empfängern Bibliotheken, Instituten und Einzelpersönlichkeiten der freien Welt übermittelt. Zur Gesamterhebung. Die im Rahmen der Gesamterhebung vom Statistischen Bundesamt auf statistischer Grundlage erstellten Bevölkerungsbilanzen für die Vertreibungsgebiete sind 1958 und 1959 veröffentlicht worden. Das Statistische Bundesamt und mein Ministerium haben dafür gesorgt, daß sie entsprechend unseren Möglichkeiten verbreitet wurden. Die im Rahmen der Gesamterhebung gesammelten Einzelangaben bilden in Verbindung mit den bei den Heimatortskarteien des Kirchlichen Suchdienstes bereits vorhandenen Angaben eine Unterlage für die Aufstellung von Gemeinde-Vermißtenlisten. Diese werden. laufend für den Suchdienst ausgewertet. Die Ergebnisse sind schon jetzt bemerkenswert. Sie lassen auch für die Zukunft noch eine Klärung sehr vieler Schicksale Vermißter erwarten. Zwar werden die statistischen Bevölkerungsbilanzen voraussichtlich keine größere Korrektur mehr erfahren, aber die erforderliche Veranschaulichung erhalten. Eine Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mir eine Zusammenstellung über die Verbreitung der Gesamterhebung bzw. der Dokumentation schriftlich zukommen zu lassen? Sie liegt doch sicherlich in Ihrem Hause vor. Was im Hause vorliegt, will ich Ihnen gerne zukommen lassen. Wir kommen zu einer weiteren Frage des Abgeordneten Rehs, betreffend deutsche Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten: Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die gesamten in den Vertreibungsgebieten zurückgelassenen privaten und öffentlichen deutschen Vermögenswerte zu ermitteln, und wie weit sind diese Arbeiten gediehen? Herr Staatssekretär, bitte! Im Rahmen der Lastenausgleichsgesetzgebung wenden in den Grenzen der Bestimmungen dieses Gesetzes die in den Vertreibungsgebieten zurückgelassenen privaten deutschen Vermögen — zum größten Teil nach den Einheitswerten — ermittelt, soweit sie in der Bundesrepublik lebenden natürlichen Personen gehört haben. Staatssekretär Dr. Nahm Schon vor zwei Jahren hat Dr. Reichling, der Referent für Statistik des Bundesausgleichsamtes, eine nichtamtliche Schätzung angefertigt, ,die auch öffentliches Vermögen unid das Vermögen ;der juristischen Personen nach dem Gemeinwert einbezieht. Die methodisch beachtliche, aber äußerst vorsichtige Schätzung stützt sich auch auf wissenschaftliche Forschungen über wesentliche Teilgebiete, die u. a. von Otto Schörry, Professor Harmssen, Friedrich Edding und Bruno Gleitze publiziert worden sind. Die Veröffentlichung der Arbeit Reichlings erfolgte in der Zeitschrift „Integration", Jahrgang 1958. Sobald idas Gesamtergebnis der heute zur guten Hälfte bewältigten Feststellung erkennbar ist, wird durch eine Gegenüberstellung des amtlichen Gesamtergebnisses der Teilwerte mit der nichtamtlichen Schätzung der Gesamtwerte möglich sein, ein fundiertes Urteil über die Zuverlässigkeit der Arbeit des Referenten oder deren Fehlerquellen zu gewinnen. Man wird dann durch geeignete Maßnahmen zu Annäherungswerten gelangen können. Diese sind nicht nur im Interesse der Vertriebenen erstrebenswert. Eine Zusatzfrage? Herr Staatssekretär, sind auch die zurückgelassenen öffentlichen Werte darunter erfaßt? In der Schätzung sind sie erfaßt. Sind über die Schätzung hinaus irgendwelche Einzelerhebungen angestellt oder in Vorbereitung? Angestellt sind sie nicht. Es wurden bereits verschiedene Verhandlungen über Einizelerhebungen oder Modellerhebungen geführt. Ein Beschluß ist noch nicht gefaßt. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Ich rufe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mommer betreffend Aufenthalt des SS-Führers Adolf Eichmann vor dessen Festnahme: Was wußten deutsche Dienststellen über den Aufenthalt des SS-Führers Adolf Eichmann vor dessen Festnahme durch israelische Behörden? Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesregierung ist in den vergangenen Jahren gerüchtweise zur Kenntnis gekommen, daß sich Eichmann im Vorderen Orient aufhalten solle. Sie hat daraufhin Nachforschungen angestellt, ob diese Gerüchte zutreffen. Der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesjustizministerium, ist vor der Festnahme des Eichmann durch israelische Behörden nicht bekanntgeworden, daß sich Eichmann in Argentinien aufgehalten hat. Es ist mir auch nicht bekannt, daß andere deutsche Dienststellen von dem Aufenthalt des Eichmann in Argentinien bereits Kenntnis hatten. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Mommer! Herr Minister, unternimmt die Bundesregierung irgend etwas Systematisches, um geflüchteten Verbrechern im Ausland auf die Spur zu kommen, und ist die Bundesregierung sich bewußt, daß es 'dem 'deutschen Ruf sehr schadet, wenn es andere Staaten sind, sogar ein so kleiner wie der Staat Israel, die die Nachforschungen mit Erfolg anstellen? Die Bundesregierung unternimmt natürlich alles, was sie unternehmen kann, (Abg. Jahn [Marburg] : „Natürlich" ist das überhaupt nicht!)