Rede:
ID0311609400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 584
    1. der: 42
    2. die: 32
    3. nicht: 25
    4. ist: 22
    5. das: 21
    6. und: 19
    7. von: 18
    8. dem: 17
    9. wir: 17
    10. in: 17
    11. zu: 16
    12. des: 16
    13. daß: 15
    14. den: 15
    15. eine: 13
    16. auch: 10
    17. für: 10
    18. mit: 8
    19. Baulandsteuer: 8
    20. sich: 8
    21. hat: 7
    22. er: 7
    23. ich: 7
    24. Der: 6
    25. ein: 6
    26. würde: 6
    27. aus: 6
    28. Sie: 6
    29. —: 6
    30. Ich: 5
    31. zur: 5
    32. uns: 5
    33. Bodenwertsteigerungsabgabe: 5
    34. also: 5
    35. aber: 5
    36. wird,: 5
    37. einmal: 5
    38. muß: 5
    39. Dr.: 4
    40. Brecht: 4
    41. wie: 4
    42. Bodenspekulation: 4
    43. doch: 4
    44. geeignetes: 4
    45. haben: 4
    46. will: 4
    47. gar: 4
    48. oder: 4
    49. einer: 4
    50. damit: 4
    51. Grund: 4
    52. es: 4
    53. als: 4
    54. Ausnahme: 4
    55. Landwirtschaft: 4
    56. Herr: 3
    57. gleichen: 3
    58. glaube,: 3
    59. sehr: 3
    60. eingehend: 3
    61. im: 3
    62. Kollege: 3
    63. ist,: 3
    64. was: 3
    65. nach: 3
    66. niemals: 3
    67. Das: 3
    68. sie: 3
    69. Boden: 3
    70. Eigentümer: 3
    71. Es: 3
    72. Herrn: 3
    73. diese: 3
    74. Fraktion: 3
    75. ihrer: 3
    76. wo: 3
    77. §: 3
    78. außerhalb: 3
    79. innerhalb: 3
    80. Bebauungsplan: 3
    81. erfaßten: 3
    82. Gebietes: 3
    83. werden: 3
    84. Meine: 2
    85. Damen: 2
    86. gegen: 2
    87. nun: 2
    88. etwas: 2
    89. dazu: 2
    90. ob: 2
    91. Mittel: 2
    92. begegnen.: 2
    93. nicht,: 2
    94. Vorschlag,: 2
    95. heute: 2
    96. Art: 2
    97. da: 2
    98. dann: 2
    99. meiner: 2
    100. Auffassung: 2
    101. heraus,: 2
    102. Bodenpreise: 2
    103. Die: 2
    104. nur: 2
    105. meine: 2
    106. sondern: 2
    107. zunächst: 2
    108. verkaufen.: 2
    109. wäre: 2
    110. Preise: 2
    111. klar.: 2
    112. Teil: 2
    113. Bodenwertsteigerung: 2
    114. soll: 2
    115. einen: 2
    116. weil: 2
    117. Kollegen: 2
    118. machen: 2
    119. jetzt: 2
    120. sagen:: 2
    121. SPD: 2
    122. schematisch: 2
    123. hier: 2
    124. werden.: 2
    125. können.: 2
    126. Neufestsetzung: 2
    127. Zeit: 2
    128. Vorschlag: 2
    129. diesem: 2
    130. noch: 2
    131. Maßnahmen: 2
    132. ergreifen: 2
    133. wollen: 2
    134. bereits: 2
    135. a: 2
    136. zum: 2
    137. Verkauf: 2
    138. Gelände: 2
    139. an,: 2
    140. irgendwann: 2
    141. Horten: 2
    142. vor: 2
    143. Sog: 2
    144. ihren: 2
    145. Grundbesitz: 2
    146. Städte: 2
    147. Für: 2
    148. keine: 2
    149. Grundlage: 2
    150. Existenz: 2
    151. deshalb: 2
    152. Betrieb: 2
    153. Abs.: 2
    154. vorhin: 2
    155. Voraussetzungen: 2
    156. Grundstücke: 2
    157. Antrag: 2
    158. auf: 2
    159. Zeitpunkt,: 2
    160. Ersatzgelände: 2
    161. angeboten: 2
    162. Interessen: 2
    163. bitten: 2
    164. Präsident!: 1
    165. Herren!: 1
    166. Abgeordnete: 1
    167. soeben: 1
    168. Stimmaufwand: 1
    169. vorgestern: 1
    170. gewettert.: 1
    171. verpflichtet: 1
    172. sind,: 1
    173. bevor: 1
    174. weitere: 1
    175. Abstimmungen: 1
    176. stattfinden,: 1
    177. kurz: 1
    178. sagen.Im: 1
    179. Wohnungsausschuß: 1
    180. natürlich: 1
    181. darüber: 1
    182. gesprochen: 1
    183. worden,: 1
    184. sei,: 1
    185. Auch: 1
    186. Finanzausschuß: 1
    187. überlegt.: 1
    188. erwähnt: 1
    189. sein: 1
    190. wiederholt,: 1
    191. geänderten: 1
    192. Gewande: 1
    193. Wertzuwachssteuer,: 1
    194. Zuständigkeit: 1
    195. Bundes: 1
    196. unterliegt.: 1
    197. mich: 1
    198. darauf: 1
    199. festlegen;: 1
    200. denn: 1
    201. das,: 1
    202. ange-\n: 1
    203. Bartelsboten: 1
    204. kein: 1
    205. Mittel,: 1
    206. Bodenwertsteigerungen: 1
    207. begegnen.\n: 1
    208. Gesetzt: 1
    209. Fall,: 1
    210. Deutsche: 1
    211. Bundestag: 1
    212. einführen,: 1
    213. täte: 1
    214. Ansicht: 1
    215. irgendeiner: 1
    216. Gerechtigkeit: 1
    217. anderen: 1
    218. Erwägung: 1
    219. Erwägung,: 1
    220. wirklich: 1
    221. nachhaltig: 1
    222. herabsetzen: 1
    223. könnte.: 1
    224. Erhebung: 1
    225. Marktverhältnisse: 1
    226. keiner: 1
    227. Weise: 1
    228. beeinflussen.: 1
    229. Auffassung,: 1
    230. politischen: 1
    231. Freunde,: 1
    232. ergibt: 1
    233. Gutachten: 1
    234. Wissenschaftlichen: 1
    235. Beirats,: 1
    236. diesen: 1
    237. Fragen: 1
    238. beschäftigt,: 1
    239. geprüft: 1
    240. dargestellt: 1
    241. hat.Jeder,: 1
    242. rechnen: 1
    243. müßte,: 1
    244. zahlen: 1
    245. hat,: 1
    246. versuchen,: 1
    247. verhindern,: 1
    248. Steigerung: 1
    249. Bodenwertes: 1
    250. überhaupt: 1
    251. bekannt: 1
    252. wird.: 1
    253. Er: 1
    254. Möglichkeit: 1
    255. genau: 1
    256. Gegenteil: 1
    257. hervorrufen,: 1
    258. erstreben.: 1
    259. bewirken,: 1
    260. zurückgehalten: 1
    261. Gewinne: 1
    262. Erscheinung: 1
    263. treten.: 1
    264. Außerdem: 1
    265. weithin: 1
    266. rechnen,: 1
    267. solche: 1
    268. Abgabe: 1
    269. ausdrücken: 1
    270. würde;: 1
    271. ganz: 1
    272. Denn: 1
    273. verbleiben.: 1
    274. volkswirtschaftlich: 1
    275. geringsten: 1
    276. einzusehen,: 1
    277. wieso: 1
    278. fallen: 1
    279. sollen,: 1
    280. wenn: 1
    281. Staat: 1
    282. Wertes: 1
    283. abschöpft.: 1
    284. ausgeführt: 1
    285. sagen,: 1
    286. Beginn: 1
    287. Debatte: 1
    288. Jacobi: 1
    289. gleiche: 1
    290. gehört: 1
    291. —,: 1
    292. ewige: 1
    293. Wiederholung: 1
    294. Empfehlung:: 1
    295. „Erhebt: 1
    296. Bodenwertsteigerungsabgabe!": 1
    297. wirklicht: 1
    298. nichts: 1
    299. Problem: 1
    300. tun,: 1
    301. Bodenmarkt: 1
    302. flüssig: 1
    303. können.Meine: 1
    304. Herren,: 1
    305. ins: 1
    306. einzelne: 1
    307. gehenden: 1
    308. Ausführungen: 1
    309. langweilen;: 1
    310. soviel: 1
    311. gemacht: 1
    312. begegnet: 1
    313. erheblichen: 1
    314. Bedenken.: 1
    315. Ganz: 1
    316. sollen: 1
    317. Grundstückseinheitswerte: 1
    318. 1935,: 1
    319. 2: 1
    320. multipliziert,: 1
    321. zugrunde: 1
    322. gelegt: 1
    323. gerechte: 1
    324. Grundlage.: 1
    325. So: 1
    326. können: 1
    327. bei: 1
    328. einem: 1
    329. Eingriff,: 1
    330. geplant: 1
    331. verfahren.: 1
    332. Zutreffende: 1
    333. Werte: 1
    334. 1.: 1
    335. Januar: 1
    336. 1960: 1
    337. wird: 1
    338. andererseits: 1
    339. niemand: 1
    340. feststellen: 1
    341. Gerade: 1
    342. darum: 1
    343. hält: 1
    344. ja: 1
    345. Einheitswerten: 1
    346. zweckmäßig.: 1
    347. praktikabel.: 1
    348. Mehr: 1
    349. Zusammenhang: 1
    350. sagen.Aber: 1
    351. Wirkung: 1
    352. gesagt: 1
    353. behauptet,: 1
    354. allein: 1
    355. sei: 1
    356. Allheilmittel: 1
    357. Senkung: 1
    358. Bodenpreise.: 1
    359. immer: 1
    360. betont,: 1
    361. ganze: 1
    362. Reihe: 1
    363. müssen,: 1
    364. deren: 1
    365. Zusammenwirken: 1
    366. erhoffen,: 1
    367. weiter: 1
    368. steigen.: 1
    369. Ein: 1
    370. Vorverlegung: 1
    371. Fälligkeit: 1
    372. Erschließungsbeitrags,: 1
    373. anderes: 1
    374. Baulandsteuer.Damit: 1
    375. klaren: 1
    376. Ergebnissen: 1
    377. kommen,: 1
    378. müssen: 1
    379. überlegen,: 1
    380. angebracht: 1
    381. nicht.: 1
    382. kann: 1
    383. darin: 1
    384. liegen,: 1
    385. jemand: 1
    386. Grundstück: 1
    387. Hoffnung: 1
    388. kauft,: 1
    389. absehbarer: 1
    390. teurer: 1
    391. weiterverkaufen: 1
    392. Dem: 1
    393. Haus: 1
    394. beschlossen: 1
    395. erweiterten: 1
    396. Vorkaufsrecht: 1
    397. Außengebieten: 1
    398. gemäß: 1
    399. 28: 1
    400. Eine: 1
    401. andere: 1
    402. folgende:: 1
    403. durchaus: 1
    404. bereit,: 1
    405. steht: 1
    406. langsam: 1
    407. Bebauung: 1
    408. verkauft: 1
    409. werden,: 1
    410. sagt: 1
    411. aber:: 1
    412. tue: 1
    413. wahrscheinlich: 1
    414. Preis: 1
    415. steigt.: 1
    416. wesentlich,: 1
    417. Spekulation: 1
    418. bezeichnen,: 1
    419. jedenfalls: 1
    420. wenden: 1
    421. solches: 1
    422. nud: 1
    423. Boden,: 1
    424. reif: 1
    425. ist.: 1
    426. Hier: 1
    427. am: 1
    428. Platz.: 1
    429. Wir: 1
    430. dabei: 1
    431. Landwirtschaft,: 1
    432. Erwerbsgartenbau: 1
    433. halt.\n: 1
    434. Jacobi,: 1
    435. wissen: 1
    436. genau,: 1
    437. wireine: 1
    438. Mehrzahl: 1
    439. wollen.In: 1
    440. Summe: 1
    441. tut: 1
    442. weh.Es: 1
    443. gibt: 1
    444. Zehntausende: 1
    445. Landwirten: 1
    446. Gärtnern,: 1
    447. Städtebaus: 1
    448. geraten: 1
    449. daran: 1
    450. denken,: 1
    451. Nähe: 1
    452. Städten: 1
    453. selbst: 1
    454. Frage: 1
    455. Preises.: 1
    456. sehen: 1
    457. Glück: 1
    458. geraten.: 1
    459. stellt: 1
    460. vielmehr: 1
    461. schwere: 1
    462. Sorge: 1
    463. dar.: 1
    464. Ihr: 1
    465. nämlich: 1
    466. wirtschaftlichen: 1
    467. ihres: 1
    468. Lebens: 1
    469. überhaupt.: 1
    470. Ihnen: 1
    471. feil.: 1
    472. Solche: 1
    473. Landwirte: 1
    474. Gärtner,: 1
    475. verkaufen,: 1
    476. weiterführen: 1
    477. wollen,: 1
    478. belasten,: 1
    479. liegt: 1
    480. unserer: 1
    481. Absicht.: 1
    482. Nur: 1
    483. Grunde: 1
    484. 159: 1
    485. 4: 1
    486. angenommene: 1
    487. Fassung: 1
    488. gegeben.Unter: 1
    489. um: 1
    490. Grundeigentümer: 1
    491. handelt,: 1
    492. verkaufen: 1
    493. schaffen: 1
    494. Baulandsteuer.: 1
    495. Ausschuß: 1
    496. hatte: 1
    497. Bebauungsgebietes: 1
    498. beschlossen.: 1
    499. neu.: 1
    500. CDU/CSU,: 1
    501. wohl: 1
    502. Genehmigung: 1
    503. Präsidenten: 1
    504. gleich: 1
    505. einbeziehen: 1
    506. darf,: 1
    507. sieht: 1
    508. vom: 1
    509. vor.: 1
    510. unter: 1
    511. Bebauungsplangebietes: 1
    512. Freistellung: 1
    513. erfolgen,: 1
    514. allerdings: 1
    515. Ausnahme,: 1
    516. unseren: 1
    517. Freunden: 1
    518. klar: 1
    519. deutlich: 1
    520. Wenn: 1
    521. Anhörung: 1
    522. bestimmtDr.: 1
    523. Bartelsworden: 1
    524. landwirtschaftlich: 1
    525. genutztes: 1
    526. Bauland: 1
    527. verwandt: 1
    528. soll,: 1
    529. dafür: 1
    530. Bebauungsplänen: 1
    531. deklariert: 1
    532. worden: 1
    533. Dauer: 1
    534. Bleibe: 1
    535. mehr.: 1
    536. Natürlich: 1
    537. ohne: 1
    538. Ersatz: 1
    539. bekommt;: 1
    540. Aber: 1
    541. kommt: 1
    542. moderne: 1
    543. Städtebau: 1
    544. bessere: 1
    545. Recht: 1
    546. weichen: 1
    547. muß.: 1
    548. Bauern: 1
    549. Erwerbsgärtner: 1
    550. wird.Deshalb: 1
    551. Umdruck: 1
    552. 655: 1
    553. Gebiete: 1
    554. Bebauungsplanes: 1
    555. bis: 1
    556. Zeitpunkt: 1
    557. begrenzt,: 1
    558. kann.: 1
    559. Lösung: 1
    560. Städtebaues: 1
    561. gerecht: 1
    562. zweckdienlich: 1
    563. abwägt.Den: 1
    564. weitergehenden: 1
    565. Antrag,: 1
    566. nachher: 1
    567. 211: 1
    568. 6: 1
    569. gestellt: 1
    570. anzunehmen.: 1
    571. Aus: 1
    572. Gründen,: 1
    573. angeführt: 1
    574. habe,: 1
    575. wir,: 1
    576. Gewand: 1
    577. Einheitswerte: 1
    578. eines: 1
    579. besonderen: 1
    580. Meßbetrages: 1
    581. gekleideten: 1
    582. Bodenwertabgabe: 1
    583. ebenfalls: 1
    584. abzulehnen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 116. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1960 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksache 317) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1816) — Dritte Beratung — Mensing (CDU/CSU) . . 6623 C, 6626 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 6624 A Odenthal (SPD) . . . . . . . 6624 B Scharnowski (SPD) 6625 C Vogt (CDU/CSU) 6626 D Wischnewski (SPD) 6627 A Dürr (FDP) . . . 6627 D, 6629 B, 6633 D Frau Kalinke (DP) 6628 A Scheppmann (CDU/CSU) 6628 D Frau Dr. Bleyler (CDU/CSU) . . 6629 A Behrendt (SPD) . . . . . 6631 B, 6632 D Memmel (CDU/CSU) . . . 6631 C, 6632 A Dr. Stammberger (FDP) 6631 D Kemmer (CDU/CSU) 6632 B .Tobaben (DP) 6634 B Entwurf eines Bundesbaugesetzes (Drucksache 336); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht (Drucksachen 1794, zu 1794) — Dritte Beratung — Lücke, Bundesminister 6634 D, 6647 A Jacobi (SPD) . . . . . 6636 A, 6648 B Dr. Preusker (DP) 6642 A Dr. Will (FDP) . . . . 6643 B, 6650 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 6645 A Dr. Bartels (CDU/CSU) . 6646 A, 6652 D Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 6646 B Mauk (FDP) . . . . . 6646 C, 6654 D Dr. Brecht (SPD) . 6647 B, 6652 B, 6654 B Hauffe (SPD) 6647 C, 6649 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 6647 D Dr. Winter (CDU/CSU) 6649 B Dr. Arndt (SPD) 6649 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (2. ÄndG HHG) (Drucksache 1111) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen (Drucksache 1855) — Zweite und dritte Beratung — Eichelbaum (CDU/CSU) . 6655 C, 6656 C, 6659 D Frau Korspeter (SPD) . . 6655 D, 6658 B Mischnick (FDP) . 6657 D, 6659 B, 6662 C Neumann (SPD) 6661 C Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung sowie über besondere Maßnahmen in der Ge- II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1960 treide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1960/61) (Drucksache 1508) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 1854) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 1841) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Ravensburg) (SPD) . . . 6663 C Kriedemann (SPD) 6663 D Tobaben (DP) . . . . . . . . 6665 B Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 6666 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Weizen-Übereinkommen 1959 (Drucksache 1833) . . . . . . . . . 6666 D Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes (Abg. Memmel, Höcherl, Schlee, Frau Pitz-Savelsberg, Dr. Leiske und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 1449); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1819) — Zweite und dritte Beratung — Memmel (CDU/CSU) . . . . . . 6667 A Entwurf eines Sechsten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen 918, 1143, 1527, 1551); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1747) — Zweite und dritte Beratung — Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 6667 B Entwurf eines Gesetzes zu dem deutschschweizerischen Abkommen vom 5. Februar 1958 über den Grenz- und Durchgangsverkehr (Drucksachen 1020, 1758, zu 1020); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1826) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 6667 D Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Anderung des Lastenausgleichsgesetzes (12. ÄndG LAG) (Drucksachen 1209, 1814) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 1853) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 1847) — Zweite und dritte Beratung — 6668 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landbeschaffungsgesetzes (SPD) (Drucksache 1272); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1804) — Zweite Beratung — . . . . . . . 6668 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Januar 1960 über die Internationale Entwicklungs-Organisation (Drucksache 1839) — Erste Beratung — . . . 6668 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Abg. Kühlthau, Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Pitz-Savelsberg, Berger, Brück, Hübner u. Gen.) (Drucksache 1630) — Erste Beratung — 6668 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 1633) — Erste Beratung — 6668 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (DP) (Drucksache 1671) — Erste Beratung — 6668 D Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Änderung des Gaststättengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 1692) — Erste Beratung — 6669 A Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1736) — Erste Beratung — 6669 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Realkredits (Drucksache 1771) — Erste Beratung — 6669 A Entwurf eine Gesetzes über die Änderung von Zuständigkeiten (Bundesrat) (Drucksache 1777) — Erste Beratung — . . . 6669 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (FDP) (Drucksache 1751) — Erste Beratung — . . . 6669 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (FDP) (Drucksache 1817) — Erste Beratung — . . 6669 B Erklärungen nach § 36 GO Bausch (CDU/CSU) 6669 C Dr. Stammberger (FDP) . . . . 6670 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 6670 D Anlagen 6671 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1960 6623 116. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier 31. 5. Dr. Atzenroth 20. 5. Auge 31. 5. Dr. Bärsch 20. 5. Bauer (Wasserburg) 20. 5. Bazille 20. 5. Dr. Becker (Hersfeld) 31. 5. Frau Berger-Heise 20. 5. Dr. Birrenbach 20. 5. Blachstein 28. 5. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 20. 5. Dr. Dittrich 31. 5. Dopatka 28. 5. Dröscher 31. 5. Eberhard 20. 6. Dr. Eckhardt 20. 5. Eilers (Oldenburg) 20. 5. Erler 28. 5. Etzenbach 20. 5. Even (Köln) 20. 5. Frenzel 20. 6. Frau Friese-Korn 20. 5. Gedat 20. 5. Geiger (München) 20. 5. Dr. Gleissner 20. 5. Dr. Görgen 28. 5. Dr. Greve 28. 5. Dr. Dr. Heinemann 20. 5. Dr. Graf Henckel 28. 5. Hermsdorf 20. 5. Höcherl 20. 5. Höcker 20. 5. Holla 28. 5. Hoogen 20. 5. Dr. Hoven 20. 5. Frau Dr. Hubert 20. 5. Jacobs 24. 5. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Jaksch 28. 5. Katzer 18. 6. Frau Klemmert 1. 7. Köhler 28. 5. Kraft 28. 5. Dr. Kreyssig 20. 5. Krüger (Olpe) 20. 5. Leonhard 20. 5. von Lindeiner-Wildau 20. 5. Lücke (Osnabrück) 20. 5. Lücker (München) 20. 5. Maier (Freiburg) 2. 7. Margulies 20. 5. Dr. Meyer (Frankfurt) 28. 5. Neuburger 20. 5. Paul 20. 5. Pelster 18. 6. Peters 20. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. h. c. Pferdmenges 9. 6. Pietscher 20. 5. Pöhler 20. 5. Pusch 20. 5. Ramms 20. 5. Rasch 28. 5. Rasner 28. 5. Dr. Ratzel 20. 5. Rehs 20. 5. Dr. Ripken 31. 5. Ritzel 28. 5. Sander 2. 7. Scheel 20. 5. Schmidt (Hamburg) 20. 5. Schmücker 20. 5. Schneider (Hamburg) 20. 5. Schoettle 20. 5. Seidl (Dorfen) 25. 5. Dr. Serres 20. 5. Simpfendörfer 20. 5. Solke 28. 5. Stahl 4. 6. Dr. Starke 20. 5. Frau Dr. Steinbiß 20. 5. Dr. Tamble 20. 5. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 6. Weber (Georgenau) 20. 5. Weinkamm 20. 5. Frau Welter (Aachen) 20. 5. Wienand 20. 5. b) Urlaubsanträge Frau Beyer (Frankfurt) 24. 5. Logemann 25. 5. Reitz 25. 5. Anlage 2 Umdruck 612 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (2. ÄndG HHG) (Drucksachen 1111, 1855) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird folgende Nr. vor 2 a eingefügt: ,vor 2 a. § 4 erhält folgende Fassung: „§ 4 (1) Ein nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Berechtigter, der infolge des Gewahrsams an seinem Körper oder an seiner Gesundheit nicht unerheblich geschädigt worden ist, erhält auf Antrag Leistungen in entsprechender Anwendung der Vorschriften der §§ 28 bis 42 des Bundes- 6672 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1960 gesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in der Fassung des Gesetzes vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 559). (2) Die Vorschriften des Schwerbeschädigtengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung sind entsprechend anzuwenden." ' 2. In Artikel I erhält Nr. 2 a folgende Fassung: „2 a. § 5 wird gestrichen." 3. In Artikel I wird folgende Nr. 2 aa eingefügt: „2 aa. § 6 wird gestrichen." 4. In Artikel I erhält Nr. 4 folgende Fassung: ,4. § 9 a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Häftlingsentschädigung und Eingliederungshilfe". b) An die Stelle des bisherigen Absatzes 1 treten die folgenden Absätze: (1) Berechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, die ununterbrochen oder länger als zwölf Monate in Gewahrsam gehalten wurden, erhalten auf Antrag für jeden nach dem 31. Dezember 1946 liegenden vollen Gewahrsamsmonat eine Entschädigung von einhundertfünfzig Deutsche Mark. Zugrunde zu legen sind die Kalendermonate, während denen die Freiheit entzogen war, sowie dreißig Tage der Monate, in denen die Freiheit nur zeitweise entzogen war. (2) § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Satz 2, §§ 5, 6, 7, 11 und 27 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes gelten sinngemäß. (3) Berechtigten nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 können ferner nach Maßgabe der Haushaltsmittel des Bundes und der Länder im Geltungsbereich dieses Gesetzes Darlehen zum Aufbau und zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz, Darlehen zur Beschaffung von Wohnraum und Beihilfen zur Beschaffung von Hausrat in entsprechender Anwendung der §§ 28 bis 43 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes gewährt werden, sofern sie solche Leistungen nicht nach anderen Bundesgesetzen erhalten. c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 4. d) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5; er erhält folgende Fassung: „(5) Die Bundesregierung wird ermächtigt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Zeitpunkt und die Reihenfolge der Auszahlung der Leistung, auf die nach Absatz 1 ein Anspruch besteht, nach den' Gesichtspunkten der sozialen Dringlichkeit zu bestimmen." ' Bonn, den 17. Mai 1960 011enhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 613 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (2. ÄndG HHG) (Drucksachen 1111, 1855). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, der an die Stelle des Häftlingshilfegesetzes in der Fassung vom tritt und unter Aufhebung der im seither geltenden Recht bestehenden Verknüpfungen mit anderen Entschädigungs-, Betreuungs- und Versorgungsgesetzen eine Regelung für eine angemessene Förderung und Hilfe für die ehemaligen politischen Häftlinge aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetischen Sektor von Berlin oder aus den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten trifft. Bonn, den 17. Mai 1960 011enhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 627 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (2. ÄndG HHG) (Drucksachen 1111, 1855) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 4 a werden in § 9 b die Worte „für die Zeit vom dritten Gewahrsamsjahr, frühestens vom 1. Januar 1949 ab," gestrichen. Bonn, den 18. Mai 1960 Mischnick Dr. Mende und Fraktion Anlage 5 Umdruck 633 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1960 6673 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, Möglichkeiten zur Information der Öffentlichkeit über Notwendigkeit und Aufgaben des Jugendarbeitsschutzes zu prüfen und dem Bundestag darüber zu berichten. Bonn, den 18. Mai 1960 Dürr Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 634 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816) Der Bundestag wolle beschließen: § 48 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: „(2) Unter ,den gleichen Voraussetzungen ist der Amtsarzt des Gesundheitsamtes unbeschadet des Absatzes 1 befugt, einem Arzt, der einen Jugendlichen nach diesem Abschnitt untersucht, vertrau) lichen Einblick in andere in seiner Dienststelle vorhandene Unterlagen über Gesundheit und Entwicklung ,dieses Jugendlichen zu gewähren. Bonn, den 19. Mai 1960 Dr. Stammberger Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 638 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Kühn (Bonn), Dr. Schild und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbaugesetzes (Drucksachen 336, 1794, zu 1794). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat immer wieder u. a. im Bundesbaugesetz ebenso wie im Bundesfernstraßengesetz, Landwirtschaftsgesetz, Schutzbereichsgesetz, Landbeschaffungsgesetz und Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung darauf hingewiesen, daß es notwendig ist, die einschlägigen Maßnahmen auf die Ziele der Raumordnung auszurichten. Die Bundesregierung wird ersucht, in Abstimmung mit den Ländern gegebenenfalls auch die gesetzlichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Raumordnung wirksamer zu gestalten, in die Wege zu leiten. Bonn, den 18. Mai 1960 Dr. Schmidt (Wuppertal) Bauer (Würzburg) Bauknecht Jacobi Birrenbach Dr. Schmid (Frankfurt) Dr. Even (Düsseldorf) Schmitt-Vockenhausen Hackethal Wittrock Dr. Hesberg Kühn (Bonn) Krammig Dr. Bucher Spies (Emmenhausen) Frau Friese-Korn Dr. Willecke Dr. Schild Bading Dr. Schneider (Lollar) Anlage 8 Umdruck 640 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Winter, Jahn (Marburg), Dr. Stammberger und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbaugesetzes (Drucksachen 336, 1794, zu 1794). Der Bundestag wolle beschließen: In § 203 Abs. 3 wird der letzte Satz gestrichen. Bonn, den 19. Mai 1960 Dr. Winter Kramel Jahn (Marburg) Frau Dr. Kuchtner Dr. Stammberger Memmel Dr. Besold Schlee Demmelmeier Dr. Schneider (Lollar) Dr. Deringer Seidl (Dorfen) Dr. Kanka Sühler Dr. Kempfler Dr. Wahl Dr. Knorr Dr. Weber (Koblenz) Anlage 9 Umdruck 645 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 8 Abs. 1 und 3 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. § 41 wird in der Ausschußfassung wiederhergestellt. Bonn, den 19. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 646 Änderungsantrag der Abgeordneten Odenthal, Behrendt und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). 6674 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1960 Der Bundestag wolle beschließen: § 7 a erhält folgende Fassung: „§ 7 a (1) Kinder über 12 Jahre dürfen in der Landwirtschaft (§ 26) gelegentlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe mit leichten und für Kinder geeigneten Hilfeleistungen beschäftigt werden. (3) Die Kinder dürfen nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht an Sonn-und gesetzlichen Feiertagen beschäftigt werden. Die Beschäftigung darf an höchstens 10 Tagen im Kalendervierteljahr bis zu zwei Stunden täglich stattfinden. (4) Die Arbeiten, mit denen Kinder auf Grund des Absatzes 1 beschäftigt werden dürfen, werden von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmt. Akkordarbeit und sonstige Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann, sind verboten." Bonn, den 19. Mai 1960 Odenthal Behrendt Frau Albertz Diekmann Höhne Frau Keilhack Könen (Düsseldorf) Meitmann Dr. Mommer Frau Rudoll Frau Schanzenbach Scharnowski Seither Sträter Welslau Anlage 11 Umdruck 647 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eineingebrachten Entwurfs eines Bundesbaugesetzes (Drucksachen 336, 1794, zu 1794, 1861). Der Bundestag wolle beschließen: § 177 a erhält nach Absatz 1 einen neuen Absatz 1 a mil folgender Fassung: „ (1 a) Durch Landesgesetz kann bestimmt werden, daß die zuständige oberste Landesbehörde die nach diesem Gesetz der Gemeinde obliegenden Aufgaben auch ohne die Voraussetzungen des Absatzes 1 auf eine andere Gebietskörperschaft übertragen kann, wenn eine kreisangehörige Gemeinde nicht über die zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe erforderlichen Verwaltungseinrichtungen verfügt." Bonn, den 19. Mai 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 648 Änderungsantrag der Fraktionen der FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbaugesetzes (Drucksachen 336, 1794, zu 1794, 1861) Der Bundestag wolle beschließen: In § 211 a Nr. 1 Buchstabe a erhält § 12 a Abs. 6 des Grundsteuergesetzes die folgende Fassung: „ (6) Die erhöhten Steuermeßzahlen sind für Grundstücke, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebes oder eines Weinbaubetriebes bewirtschaftet werden, solange nicht anzuwenden, als der Eigentümer auf den Betrieb als Erwerbsgrundlage angewiesen ist und ihm eine Veräußerung oder anderweitige Nutzung des Grundstücks im Interesse der Erhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Betriebes nicht zuzumuten ist. Dies gilt sinngemäß auch für Betriebe im Sinne des Satzes 1, die als alleinige Erwerbsgrundlage nicht ausreichen." Bonn, den 19. Mai 1960 Mauk Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 649 Änderungsantrag der Fraktionen der FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbaugesetzes (Drucksachen 336, 1794, zu 1794, 1861). Der Bundestag wolle beschließen: § 159 erhält folgenden Absatz 6: „ (6) Werden Grundstücke erwerbsgärtnerisch genutzt, so ist der Beitrag so lange zu stunden, wie das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes genutzt werden muß." Bonn, den 19. Mai 1960 Mauk Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 14 Umdruck 650 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbaugesetzes (Drucksachen 336, 1794, zu 1794, 1861). Der Bundestag wolle beschließen: Der Zwölfte Teil erhält folgende Fassung: ,Zwölfter Teil Änderung grundsteuerrechtlicher und bewertungsrechtlicher Vorschriften § 211a Für unbebaute Grundstücke und für Betriebsgrundstücke, die wie unbebaute Grundstücke zu bewerten sind, findet eine Hauptfeststellung der Einheitswerte nach dem Bewertungsgesetz zum 1. Januar 1960 statt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1960 6675 § 211b Das Bewertungsgesetz vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1035) in der geltenden Fassung wird wie folgt geändert: 1. § 22 Abs. 2 erhält folgenden Satz 2: „Handelt es sich um Grundstücke, für die eine Hauptfeststellung zum 1. Januar 1960 vorzunehmen war oder die nach den Verhältnissen im Fortschreibungszeitpunkt diesen Grundstücken zuzurechnen wären, so sind die Wertverhältnisse vom 1. Januar 1960 zugrunde zu legen." 2. § 23 Abs. 2 erhält folgenden Satz 2: „§ 22 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung." 3. § 51 Abs. 2 erhält folgenden Satz 2 und 3: „Das ist insbesondere der Fall, sobald land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke am Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen werden oder, falls kein Bebauungsplan festgestellt ist, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind oder nach der geordneten städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. Die Nutzung zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken steht der Zurechnung zum Grundvermögen nicht entgegen." § 211 c Das Grundsteuergesetz in der Fassung vom 10. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 519) wird wie folgt geändert: 1. § 11 erhält folgende Fassung: „§ 11 Bei der Berechnung der Grundsteuer ist vom Steuermeßbetrag auszugehen. Der allgemeine Steuermeßbetrag ist durch Anwendung eines Tausendsatzes (allgemeine Steuermeßzahl) auf den Einheitswert (§ 10) zu ermitteln. Der besondere Steuermeßbetrag ist nur für unbebaute Grundstücke und Betriebsgrundstücke, die wie unbebaute Grundstücke zu bewerten sind, zu ermitteln, und zwar durch Anwendung eines Tausendsatzes (besondere Steuermeßzahl) auf den Betrag, um den der bei einer Haupt- oder Fortschreibungsfeststellung festgesetzte Einheitswert (Endwert) den Einheitswert übersteigt, der für denselben Steuergegenstand bei der vorausgegangenen Feststellung festgesetzt worden ist (Ausgangswert). Für die erstmalige Anwendung dieser Vorschrift bei der Hauptfeststellung zum 1. Januar 1960 oder einer Neufeststellung nach § 22 Abs. 2 Satz 2 des Bewertungsgesetzes gilt als Ausgangswert das Doppelte des zuletzt festgestellten Einheitswertes. Der allgemeine und der besondere Steuermeßbetrag zusammen ergeben den Steuermeßbetrag für die Grundsteuer." 2. § 12 erhält folgende Fassung: „§ 12 Die allgemeine Steuermeßzahl beträgt 10 vom Tausend. Die besondere Steuermeßzahl beträgt 25 vom Tausend." 3. Es wird ein neuer § 12 a mit folgender Fassung eingefügt: „§ 12 a Für Grundstücke mit Gebäuden, die durch Kriegseinwirkung völlig zerstört oder infolge von Kriegsschäden nicht mehr benutzbar sind, gelten §§ 11 und 12 entsprechend." § 211 d In § 92 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) und in § 47 Abs. 1 des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland vom .17. Juli 1959 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1349) wird dem Satz 1 nach einem Semikolon folgender Satz 2 angefügt: „ist ein besonderer Steuermeßbetrag nach §§ 11, 12 und 12 a des Grundsteuergesetzes ermittelt worden, so bleibt dieser hierbei außer Betracht." ' Bonn, den 19. Mai 1960 011enhauer und Fraktion Anlage 15 Umdruck 651 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbaugesetzes (Drucksachen 336, 1794, zu 1794, 1861). Der Bundestag wolle beschließen: § 211a wird gestrichen. Bonn, den 19. Mai 1960 Dr. Mende und Fraktion Anlage 16 Umdruck 652 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte „über drei Jahre" gestrichen. Bonn, den 19. Mai 1960 Dr. Mende und Fraktion Anlage 17 Umdruck 355 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbaugesetzes (Drucksachen 336, 1794, zu 1794, 1861). 6676 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1960 Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 150 a Abs. 1 wird nach Satz i folgender neuer Satz eingefügt: „Soweit Anlagen nach § 147 Abs. 2 von dem Eigentümer hergestellt sind oder von ihm auf Grund der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 219) in der Fassung des Erlasses vom 13. September 1944 (Reichsgesetzbl. I S. 325) oder sonstiger baurechtlicher Vorschriften verlangt werden, dürfen Beiträge nicht erhoben werden." 2. In § 159 Abs. 4 a wird das Wort „erwerbsgärtnerisch" durch „landwirtschaftlich" ersetzt. 3. In § 198 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „§ 28 c" ersetzt durch „§ 28 d". 4. In § 211 a Nr. 1 Buchstabe a wird der neue § 12 a .des Grundsteuergesetzes wie folgt geändert: a) In Absatz 5 werden in Satz 1 und in Satz 3 die Worte „im Sinne des § 32 Abs. 1 Ziff. 1, 3 oder 4" jeweils ersetzt durch die Worte „im Sinne des § 32 Abs. 1 Ziff. 1 bis 4." b) Absatz 6 erhält folgende Fassung: „ (6) Die erhöhten Steuermeßzahlen sind nicht anzuwenden für Grundstücke, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebes oder eines Weinbaubetriebes bewirtschaftet werden, wenn der Betrieb dem Eigentümer, Pächter oder sonstigen Nutzungsberechtigten als Erwerbsgrundlage dient und eine Veräußerung oder anderweitige Nutzung des Grundstücks die Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes beeinträchtigen würde, a) in Gebieten außerhalb eines Bebauungsplanes, b) in Gebieten innerhalb eines Bebauungsplanes, solange dem Inhaber des Betriebes geeignetes Ersatzland nicht nachgewiesen werden kann. Dies gilt sinngemäß auch für Betriebe, die als alleinige Erwerbsgrundlage nicht ausreichen." Bonn, den 19. Mai 1960 Dr. Krone und. Fraktion Anlage 18 Umdruck 656 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Bleyler, Frau Welter (Aachen) und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). Der Bundestag wolle beschließen: In § 20 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: „Die Aufsichtsbehörde kann die Vorschriften dieses Titels im Einzelfall auf die hauswirtschaftliche Beschäftigung von Jugendlichen in gemeinnützigen Heimen und Anstalten für anwendbar erklären, soweit die Jugendlichen in die Hausgemeinschaft aufgenommen sind." Bonn, den 19. Mai 1960 Frau Dr. Bleyler Frau Welter (Aachen) Dr. Krone und Fraktion Anlage 19 Umdruck 657 Änderungsantrag der Abgeordneten Scheppmann, Diebäcker, Philipp und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Drucksachen 317, 1816). Der Bundestag wolle beschließen: § 15 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Jugendliche, die auf Grund des Absatzes 2 abweichend von Absatz 1 beschäftigt werden, sind an einem anderen Tage 'derselben oder der folgenden Woche ab 14 Uhr von der Arbeit freizustellen." Bonn, den 19. Mai 1960 Scheppmann Diebäcker Philipp Dr. Hahne Elbrächter Dr. Pflaumbaum Dr. Siemer Dr. Huys Ruf Franzen Frau Dr. Pannhoff Mühlenberg Becker (Pirmasens) Dr. Reith Richarts Frau Brauksiepe Anlage 20 Erklärung Zur Abstimmung gem. § 59 der Geschäftsordnung. Dem vorliegenden Entwurf des Bundesbaugesetzes bedauere ich deshalb meine Zustimmung nicht geben zu können, weil vor allem die darin enhaltenen Bestimmungen über das Enteignungsrecht nach meiner Überzeugung weit über das gebotene und erforderliche Maß hinausgehen. Ich halte dies mit den Grundsätzen unserer Verfassung nicht für vereinbar. Frau Dr. Kuchtner Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Finanzen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Hamburg) betreffend Beschlagnahme von Büchern bei Reisenden aus der SBZ (Fragestunde der 114. Sitzung vom 18. 5. 1960, Drucksache 1846) . Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1960 6677 Auf Grund welchen Gesetzes beschlagnahmen Zollbeamte Bucher, die sich im Besitz von Reisenden befinden, die aus der sowjetisch besetzten Zone in die Bundesrepublik einreisen? Weshalb enthält die dem Reisenden übergebene Beschlagnahmeanzeige keine Rechtsmittelbelehrung? Nach Artikel I Absatz 2 MRG 53 dürfen Vermögenswerte nur mit besonderer Genehmigung in das Bundesgebiet verbracht werden. Diese Genehmigung ist inzwischen für den Verkehr mit dem Ausland in weitem Umfang erteilt worden. Gegenüber der SBZ mußte sie jedoch wegen der besonderen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorbehalten werden. Werden daher bei der Einreise aus der SBZ Waren — dazu gehören auch Bücher — mitgeführt, die nicht zur üblichen persönlichen Habe gehören oder Geschenke sind, so ist hierfür gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 der Interzonenhandelsverordnung vom 18. 7. 1951 bei der Grenzkontrollstelle eine Bezugsgenehmigung vorzulegen. Fehlt die Bezugsgenehmigung und besteht der Verdacht, daßschuldhaft gegen die Vorschriften verstoßen wurde, so sind die insoweit zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellten. Zollbeamten verpflichtet, die unrechtmäßig eingebrachten Gegenstände zu beschlagnahmen. Die Rechtsgrundlagen hierfür enthalten Artikel VIII MRG 53 und Artikel 5 Absatz 4 AHK-Ges. 33. Eine Rechtsmittelbelehrung für die Beschlagnahme auf Grund des § 98 Absatz 1 der StPO ist gesetzlich nicht vorgesehen. Einer förmlichen Rechtsmittelbelehrung bedarf es auch nicht, weil in § 98 Absatz 2 Satz 1 StPO ohnehin bestimmt ist, daß der Beamte, der einen Gegenstand ohne richterliche Anordnung beschlagnahmt, von Amts wegen binnen drei Tagen die richterliche Bestätigung nachsuchen muß, wenn der betroffene Reisende der Beschlagnahme widerspricht. In Vertretung Prof. Dr. Hettlage Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Innern auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kramel betreffend Besteuerung von Sammlungen karitativer Art (Fragestunde der 114. Sitzung vam 18. 5. 1960, Drucksache 1846). Trifft es zu und ist es der Bundesregierung bekannt, daß — nach Pressemitteilungen — bei Sammlungen karitativer Art von dem Gesamterlös nur 12 bis 15 v. H. dem Zweck der Sammlung zufließen, während rd. 85 bis 88 v. H. für Unkosten, Steuern und Gebühren verwendet werden? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen unmöglichen Zustand zu beseitigen? Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das Sammlungswesen gehört nach dem Grundgesetz weder zur ausschließlichen (Art. 73 GG) noch zur konkurrierenden oder Rahmengesetzgebungskompetenz (Art. 74, 75 GG) des Bundes. Das Sammlungsgesetz vom 5. 11. 1934 gilt daher, da es nicht nach Art. 124, 125 GG Bundesrecht geworden ist, als Landesrecht fort. Die Länder haben in den Jahren 1951/52 Richtlinien für das Sammlungswesen vereinbart. Nach diesen Richtlinien müssen die Unkosten einer Sammlung in einem angemessenen Verhältnis zu dem Sammlungsertrag stehen; sie sind auf das niedrigste Maß zu beschränken. Die Unkosten sollen nach den Richtlinien bei reinen Geldsammlungen 5 Prozent, bei Sammlungen mit Abzeichenausgabe 10 Prozent des Gesamtaufkommens nicht überschreiten. Bei sammlungsähnlichen Veranstaltungen kann als Höchstbetrag der Unkosten bis zu 20 Prozent des Gesamtaufkommens festgesetzt werden; doch gilt auch hier der Grundsatz, daß die Unkosten auf das niedrigste Maß zu beschränken sind. Bei einer Überschreitung der genannten Prozentsätze ist der Nachweis für die Angemessenheit der entstandenen Unkosten zu erbringen. Aufwendungen für Werbemittel (Plakate, Abzeichen, Zeitungsinserate) gelten als Unkosten der Sammlung oder sammlungsähnlichen Veranstaltungen. Die Sammlungsgenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Genehmigungsgebühr ist gering. Steuern werden vom Sammlungsertrag nicht erhoben. Der Bundesregierung sind Pressemitteilungen nicht bekannt, wonach bei Sammlungen karitativer Art von dem Gesamterlös nur 12 bis 15 Prozent dem Zweck der Sammlung zufließen. In Vertretung von Lex
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Bartels.


Rede von Dr. Wolfgang Bartels
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Dr. Brecht hat soeben mit dem gleichen Stimmaufwand wie vorgestern gegen die Bodenspekulation gewettert. Ich glaube, daß wir nun doch verpflichtet sind, bevor weitere Abstimmungen zur Baulandsteuer stattfinden, kurz etwas dazu zu sagen.
Im Wohnungsausschuß ist natürlich sehr eingehend darüber gesprochen worden, ob die Baulandsteuer ein geeignetes Mittel sei, der Bodenspekulation zu begegnen. Auch im Finanzausschuß haben wir uns das sehr eingehend überlegt. Herr Kollege Dr. Brecht erwähnt nicht, daß sein Vorschlag, den er heute wiederholt, auch in dem geänderten Gewande eine Art Bodenwertsteigerungsabgabe ist, also eine Wertzuwachssteuer, die nicht der Zuständigkeit des Bundes unterliegt. Ich will mich darauf aber gar nicht festlegen; denn das, was uns da ange-



Dr. Bartels
boten wird, ist gar kein geeignetes Mittel, Bodenwertsteigerungen zu begegnen.

(Abg. Dr. Even [Düsseldorf]: Sehr richtig!)

Gesetzt den Fall, der Deutsche Bundestag würde eine Bodenwertsteigerungsabgabe einführen, dann täte er das meiner Ansicht nach aus irgendeiner Auffassung von Gerechtigkeit oder aus einer anderen Erwägung heraus, aber niemals aus der Erwägung, daß er damit die Bodenpreise wirklich nachhaltig herabsetzen könnte. Die Erhebung einer Bodenwertsteigerungsabgabe würde die Marktverhältnisse in keiner Weise beeinflussen. Das ist nicht nur meine Auffassung, das ist nicht nur die Auffassung meiner politischen Freunde, sondern das ergibt sich auch aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats, der sich mit diesen Fragen sehr eingehend beschäftigt, sie geprüft und dargestellt hat.
Jeder, der damit rechnen müßte, daß er eine Bodenwertsteigerungsabgabe zu zahlen hat, würde doch zunächst einmal versuchen, zu verhindern, daß die Steigerung des Bodenwertes überhaupt bekannt wird. Er würde also nach Möglichkeit nicht verkaufen. Die Bodenwertsteigerungsabgabe würde genau das Gegenteil von dem hervorrufen, was wir erstreben. Sie würde zunächst bewirken, daß der Grund und Boden zurückgehalten wird, damit die Gewinne nicht in Erscheinung treten. Außerdem wäre weithin damit zu rechnen, daß eine solche Abgabe sich im Preise ausdrücken würde; das ist doch ganz klar. Denn ein Teil der Bodenwertsteigerung soll dem Eigentümer verbleiben. Es ist volkswirtschaftlich nicht im geringsten einzusehen, wieso die Preise fallen sollen, wenn der Staat einen Teil des Wertes von sich aus abschöpft. Ich glaube, was der Kollege Brecht ausgeführt hat — ich muß das einmal sagen, weil wir heute zu Beginn der Debatte von Herrn Kollegen Jacobi das gleiche gehört haben —, diese ewige Wiederholung der Empfehlung: „Erhebt eine Bodenwertsteigerungsabgabe!" hat wirklicht nichts mit dem Problem zu tun, wie wir den Bodenmarkt flüssig machen können.
Meine Damen und Herren, ich will Sie jetzt nicht mit ins einzelne gehenden Ausführungen langweilen; aber soviel will ich sagen: Der Vorschlag, der uns von der Fraktion der SPD gemacht wird, begegnet erheblichen Bedenken. Ganz schematisch sollen hier die Grundstückseinheitswerte von 1935, mit 2 multipliziert, zugrunde gelegt werden. Das wäre niemals eine gerechte Grundlage. So schematisch können wir bei einem Eingriff, wie er da geplant wird, nicht verfahren. Zutreffende Werte für den 1. Januar 1960 wird andererseits niemand feststellen können. Gerade darum hält ja meine Fraktion die Neufestsetzung von Einheitswerten zur Zeit nicht für zweckmäßig. Der Vorschlag des Herrn Kollegen Dr. Brecht ist also auch in sich nicht praktikabel. Mehr will ich in diesem Zusammenhang nicht dazu sagen.
Aber zur Baulandsteuer und ihrer Wirkung muß noch etwas gesagt werden. Meine Fraktion hat niemals behauptet, die Baulandsteuer für sich allein sei das Allheilmittel zur Senkung der Bodenpreise. Sie hat immer betont, daß wir eine ganze Reihe von Maßnahmen ergreifen müssen, von deren Zusammenwirken wir erhoffen, daß die Bodenpreise nicht weiter steigen. Ein Mittel ist die Vorverlegung der Fälligkeit des Erschließungsbeitrags, ein anderes ist die Baulandsteuer.
Damit wir zu klaren Ergebnissen kommen, müssen wir uns überlegen, wo die Baulandsteuer angebracht ist und wo nicht. Bodenspekulation kann einmal darin liegen, daß jemand ein Grundstück in der Hoffnung kauft, es in absehbarer Zeit teurer weiterverkaufen zu können. Dem wollen wir — das Haus hat das bereits beschlossen — mit dem erweiterten Vorkaufsrecht in den Außengebieten gemäß § 28 a begegnen. Eine andere Art der Bodenspekulation ist folgende: Der Eigentümer ist durchaus zum Verkauf bereit, das Gelände steht langsam zur Bebauung an, es muß irgendwann verkauft werden, der Eigentümer sagt sich aber: Ich tue das jetzt noch nicht, weil wahrscheinlich der Preis steigt. Es ist nicht wesentlich, ob wir das als Spekulation oder als Horten bezeichnen, jedenfalls wenden wir uns gegen solches Horten von Grund nud Boden, der zum Verkauf reif ist. Hier ist die Baulandsteuer am Platz. Wir machen dabei auch nicht vor der Landwirtschaft, auch nicht vor dem Erwerbsgartenbau halt.

(Abg. Jacobi: Das tut dem ja auch nicht weh!)

— Herr Kollege Jacobi, Sie wissen genau, daß wir
eine Mehrzahl von Maßnahmen ergreifen wollen.
In der Summe tut das dann doch irgendwann weh.
Es gibt aber Zehntausende von Landwirten und Gärtnern, die in den Sog des Städtebaus geraten und gar nicht daran denken, ihren Grundbesitz in der Nähe der Städte oder in den Städten selbst zu verkaufen. Für sie ist das keine Frage des Preises. Sie sehen es auch nicht als ein Glück an, in den Sog der Städte zu geraten. Für sie stellt das vielmehr eine schwere Sorge dar. Ihr Grund und Boden ist nämlich die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz und ihres Lebens überhaupt. Ihnen ist deshalb der Grundbesitz nicht feil. Solche Landwirte und Gärtner, die gar nicht verkaufen, sondern ihren Betrieb weiterführen wollen, zu belasten, liegt nicht in unserer Absicht. Nur aus diesem Grunde haben wir dem § 159 Abs. 4 a die vorhin angenommene Fassung gegeben.
Unter den gleichen Voraussetzungen — daß es sich um Grundeigentümer handelt, für die der Grund und Boden die Grundlage ihrer Existenz ist und die deshalb nicht verkaufen wollen — schaffen wir auch eine Ausnahme von der Baulandsteuer. Der Ausschuß hatte diese Ausnahme bereits für Grundstücke außerhalb des Bebauungsgebietes beschlossen. Sie ist also nicht neu. Der Antrag der CDU/CSU, den ich wohl mit Genehmigung des Herrn Präsidenten gleich einbeziehen darf, sieht aber auch eine Ausnahme für Grundstücke innerhalb des vom Bebauungsplan erfaßten Gebietes vor. Es soll auch hier unter den gleichen Voraussetzungen wie außerhalb des Bebauungsplangebietes eine Freistellung von der Baulandsteuer erfolgen, allerdings mit einer Ausnahme, und das muß ich nun unseren Freunden von der Landwirtschaft klar und deutlich sagen: Wenn einmal nach Anhörung der Landwirtschaft bestimmt

Dr. Bartels
worden ist, daß landwirtschaftlich genutztes Gelände als Bauland verwandt werden soll, also dafür in den Bebauungsplänen deklariert worden ist, ist auf die Dauer für den Betrieb innerhalb des von dem Bebauungsplan erfaßten Gebietes keine Bleibe mehr. Natürlich muß er nicht heraus, ohne daß er einen Ersatz bekommt; das ist klar. Aber einmal kommt der Zeitpunkt, wo der moderne Städtebau das bessere Recht hat und die Landwirtschaft weichen muß. Das ist der Zeitpunkt, zu dem dem Bauern oder auch dem Erwerbsgärtner ein geeignetes Ersatzgelände außerhalb des von dem Bebauungsplan erfaßten Gebietes angeboten wird.
Deshalb haben wir in dem Antrag auf Umdruck 655 die Ausnahme von der Baulandsteuer für die Gebiete innerhalb des Bebauungsplanes bis zu dem Zeitpunkt begrenzt, in dem geeignetes Ersatzgelände angeboten werden kann. Ich glaube, daß diese Lösung die Interessen des Städtebaues und die Interessen der Landwirtschaft gerecht und zweckdienlich abwägt.
Den weitergehenden Antrag, der nachher zu § 211 Abs. 6 gestellt werden wird, bitten wir nicht anzunehmen. Aus den Gründen, die ich vorhin angeführt habe, bitten wir, den in das Gewand einer Neufestsetzung der Einheitswerte und eines besonderen Meßbetrages für die Bodenwertsteigerung gekleideten Vorschlag der SPD für eine Bodenwertabgabe ebenfalls abzulehnen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Brecht!