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    Vokabeln: 4
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter: 1
    3. Dr.: 1
    4. Rutschke!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 111. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1960 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Dr. Gülich und Cillien Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6183 A Abg. Dr. Tamblé tritt in den Bundestag ein 6183 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Höcker, Mensing, Pietscher und Demmelmeier 6183 D Nachrücken der Abg. Dr. Weber (Koblenz) und Dr. Dittrich als Wahlmänner nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht . . . . . . . 6183 D Begrüßung des Präsidenten Fagerholm und weiterer Abgeordneter des finnischen Reichstags . . . . . . . . . . . 6190 D Eidesleistung des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes Dr. Wilhelmi, Bundesminister . . . 6215 D Fragestunde (Drucksache 1810) Frage des Abg. Ritzel: Kapitalanlagen im Ausland Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6184 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Mangel an Narkosefachärzten in der Bundesrepublik Dr. Schröder, Bundesminister . . . 6185 A Frage des Abg. Dr. Reinhard: Schutz des Verbrauchers vor mit Antibiotica behandeltem Importgeflügel Dr. Schröder, Bundesminister . . . 6185 B Frage des Abg. Dr. Arndt: Amtliche Sammlung von Fehlurteilen im Strafprozeß Schäffer, Bundesminister . . . . 6185 D Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Beschluß des 5. Gewerkschaftsjugendtages der IG Bergbau betr. Kontakte mit der Bundeswehr Hopf, Staatssekretär . . . . . . 6185 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Atomreaktor Karlsruhe Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 6186 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Freihandelszone (Drucksache 1305) verbunden mit Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Freihandelszone (Drucksache 1464 [neu] ) Margulies (FDP) 6186 D, 6191 A, 6243 C Kalbitzer (SPD) . . . . . . . . 6193 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6197 D Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . . 6205 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1960 Birkelbach (SPD) . . . . . . . 6211 B Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 6215 D von Hassel, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . 6223 D Metzger (SPD) 6227 D Dr. Löhr (CDU/CSU) 6232 D Scheel (FDP) 6234 C Lücker (München) (CDU/CSU) . . 6237 B Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 6244 D Brand (CDU/CSU) 6247 C Dr. Mommer (SPD) 6248 A Rösing (CDU/CSU) 6248 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1441) Erste Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1442) — Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 6248 C, 6253 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6250 A Scheel (FDP) 6251 D Metzger (SPD) 6253 B Entwürf eines Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) (Drucksache 1799) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 6254 A Frau Niggemeyer (CDU/CSU) . . . 6256 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 6259 C Dr. Rutschke (FDP) 6261 B Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 (FPD); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1784, Umdruck 281) . . . 6262 B Sammelübersicht 19 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1801) . . . . . 6262 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Süßstoffgesetzes (Drucksache 1146) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1752) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 6262 C Entwurf eines Gesetzes über die Finanzstatistik (Drucksache 1367) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1789) — Zweite und dritte Beratung — 6262 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU, DP) (Drucksache 1693) — Erste Beratung — 6262 D Entwurf eines Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfrist (SPD) (Drucksache 1738) — Erste Beratung — 6263 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Antrag auf Normenkontrolle bei dem Bundesverfassungsgericht wegen des Sammlungsgesetzes (Drucksache 1697) 6263 A Antrag betr. Beihilfe zur Beschaffung von Hausrat an Deutsche aus der Sowjetzone, die nicht die Voraussetzungen des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen (SPD) (Drucksache 1698) 6263 B Antrag betr. Abkommen über die einheitliche Auslegung der europäischen Verträge (Abg. Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende u. Gen.) (Drucksache 1731) . . . 6263 B Antrag betr. Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Abg. Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende u. Gen.) (Drucksache 1732) 6263 C Antrag betr. Schiffbarmachung des Hochrheins (Abg. Hilbert, Dr. Furler u. Gen.) (Drucksache 1786) 6263 C Entwurf einer Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1960); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1797, 1815) . . . . . . 6263 C Entwurf einer Verordnung Nr. . . . zur Durchführung einer Erhebung über die Löhne; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 1809, 1818) 6263 D Nächste Sitzung 6263 D Anlagen 6265 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1960 6183 111. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.05 Uhr.
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauereisen 5. 5. Dr. Becker (Hersfeld) 31. 5. Blachstein 20. 5. Frau Brauksiepe 4. 5. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 15. 5. Bühler 4. 5. Cramer 4. 5. Frehsee 7. 5. Dr. Friedensburg 6. 5. Funk 7. 5. Dr. Furler 6. 5. Gaßmann 6. 5. Geiger (München) 6. 5. Frau Geisendörfer 6. 5. Gerns 6. 5. Dr. Görgen 20. 5. Dr. Gossel 6. 5. Häussler 4. 5. Dr. Heck (Rottweil) 6. 5. Heye 4. 5. Dr. Hoven 6. 5. Jacobs 7. 5. Keller 4. 5. Frau Kipp-Kaule 4. 5. Frau Klemmert 15. 5. Knobloch 6. 5. Köhler 6. 5. Kraft 9. 5. Krammig 4. 5. Dr. Leiske 6. 5. Müller (Worms) 7. 5. Frau Dr. Pannhoff 7. 5. Paul 6. 5. Dr. Preusker 6. 5. Pütz 4. 5. Ramms 6. 5. Rasch 20. 5. Dr. Ratzel 6. 5. Dr. Ripken 15. 5. Frau Schanzenbach 6. 5. Scharnberg 7. 5. Scheel 6. 5. Dr. Schild 4. 5. Schmücker 6. 5. Dr.-Ing. Seebohm 9. 5. Seidl (Dorfen) 6. 5. Solke 6. 5. Stahl 15. 5. Sühler 7. 5. Wehner 4. 5. Welslau 7. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Dittrich 31. 5. Dopatka 21. 5. Erler 21. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Greve 21. 5. Holla 20. 5. Hufnagel 13. 5. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Jaksch 20. 5. Katzer 18. 6. Maier (Freiburg) 2. 7. Probst (Freiburg) 10. 5. Rasner 28. 5. Frau Dr. Rehling 12. 5. Sander 2. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., d. 8. April 1960 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 217. Sitzung am 8. April 1960 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 16. März 1960 verabschiedeten Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 135 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat begrüßt die Absicht, die Erträge der „Stiftung Volkswagenwerk" zur Förderung von Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre zu verwenden. Er geht bei Erteilung seiner Zustimmung davon aus, daß die nach Anwendung des § 4 Buchst. b) des Vertrages verbleibenden Erträge den Ländern zufließen. Dabei erwartet der Bundesrat, daß im Rahmen der allgemeinen Zweckbestimmung des § 3 Abs. 1 des Vertrages die Länder frei über die Verwendung dieser Mittel entscheiden können und daß mit ihrer Zuweisung keine Auflagen verbunden werden, die die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Haushaltswirtschaft der Länder beeinträchtigen könnten. Dr. Röder Bonn, den 8. April 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 18. März 1960 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Röder 6266 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1960 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jahn (Marburg) betreffend Verwendung von Fahrkarten der Bundesbahn mit Symbolen des NS-Regimes (Fragestunde der 111. Sitzung vom 4. 5. 1960, Drucksache 1810). Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, die Deutsche Bundesbahn darüber aufzuklären, daß die Verwendung von Fahrkarten mit eingeprägten Symbolen des NS-Regimes im Jahre 1960 mehr ist als eine unverantwortliche Schlamperei? Ist er bereit, darauf hinzuwirken, daß sämtliche, noch im Verkehr befindlichen Fahrkarten dieser Art unverzüglich vernichtet werden? Ich bin mit Ihnen, Herr Abgeordneter, und der Deutschen Bundesbahn darin einig, daß die einem Reisebüro unterlaufene Panne nicht hätte passieren dürfen. Es ist veranlaßt, daß sämtliche etwa noch vorhandenen Fahrkartenbestände dieser Art unverzüglich vernichtet werden. Seiermann Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg betreffend Errichtung eines Zementschuppens an der Autobahn bei Nikolassee (Fragestunde der 111. Sitzung vom 4. 5. 1960 Drucksache 1810). Weshalb hat die Bundesautobahn-Verwaltung bei der Errichtung eines kahlen Zementschuppens an der Einfahrt der Autobahn nach Berlin bei Nikolassee alle Regeln einer ansprechenden Architekturgestaltung und alle Regeln des Landschaftsschutzes außer acht gelassen? Weshalb hat sie das Vorbild eines daneben liegenden Gebäudes übersehen, das von der früheren Reichsautobahn-Verwaltung errichtet worden ist und das dem besonders repräsentativen Landschaftscharakter des betreffenden Standortes Rechnung trägt? Was gedenkt die Bundesautobahn-Verwaltung zu tun, um den angerichteten Schaden, der in der schönen Jahreszeit täglich für Zehntausende von naturliebenden Berlinern ein Ärgernis bieten muß, zu beseitigen oder wenigstens zu mildern? Bei dem beanstandeten Gebäude handelt es sich um eine Halle zur Aufnahme von Streugut für den Winterdienst auf der Bundesautobahn Avus, die in freitragender Binderkonstruktion aus Stahlbeton mit äußeren Sichtbetonflächen hergestellt worden ist. Die Wahl des Bauplatzes auf einem an der Bundesautobahn gelegenen Grundstück der Bundesautobahnverwaltung war zweckmäßig, weil das Gebäude den Bedürfnissen des Betriebes und der Unterhaltung der Autobahn dienen soll. Das auf dem Grundstück befindliche, vor 25 Jahren von der Reichsautobahnverwaltung errichtete Wohnhaus konnte nicht Vorbild für die Gestaltung sein, weil sich die Bauformen eines kleinen Wohnhauses nicht auf eine große stützenfreie Halle übertragen lassen. Bei der Gestaltung der Halle ist wegen ihrer Lage im Blickpunkt der Autobahnbenutzer versucht worden, eine ansprechende architektonische Gestaltung zu finden. Die Gebäudeformen sind Ausdruck der Konstruktion und entsprechen in ihrer Einfachheit der Zweckbestimmung des Gebäudes. Auch sind Klagen von anderer Seite bisher nicht bekanntgeworden. Ich darf aber bemerken, daß die Arbeiten an den Außenanlagen noch nicht abgeschlossen sind und sich deshalb dem Betrachter noch kein endgültiges und vollständiges Bild bietet. Wenn die Böschung zur Autobahn, wie vorgesehen, vollständig angelegt, befestigt und mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt ist, wird — so hoffe ich — erkennbar sein, daß auch dieses Gebäude in die Natur einwachsen und ein Bestandteil der Landschaft werden wird. Seiermann Anlage 5 Umdruck 576 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Freihandelszone (Drucksache. 1305). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag stellt mit Bedauern fest, daß die Bemühungen um eine europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit seit Inkrafttreten des EWG-Vertrages zu einer Spaltung Europas geführt haben, daß der Beschluß der OEEC vom 13. Februar 1957 und der Beschluß des Bundestages vom 2. Oktober 1958 bisher nicht verwirklicht worden sind, daß die Fristverkürzungsvorschläge und die Vorschläge für eine gemeinsame Agrarpolitik die Tendenz der EWG zur Abspaltung von den anderen OEEC-Staaten sichtbar machen. Er ersucht die Bundesregierung, alles zu tun, um 1. die in der OEEC erzielten Fortschritte und gefaßten Beschlüsse in ihrem Bestande zu sichern. 2. gemäß Absprache des Herrn Bundeskanzlers mit dem französischen Staatschef nunmehr vor allem anderen die Verwirklichung des Beschlusses der OEEC vom 13. Februar 1957 durchzusetzen und eine Freihandelszone in Europa einzurichten, die auf multilateraler Basis den gemeinsamen Markt der Sechs und die anderen Mitgliedsländer vereinigt. Bonn, den 4. Mai 1960 Margulies Dr. Starke Lenz (Trossingen) und Fraktion
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    Rede von Willy Könen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn die Verfassungsrechtler oder der Geschäftsordnungsausschuß keine Bedenken haben, möchte ich diesen Gesetzentwurf bereits dadurch praktizieren, daß ich die zu so später Zeit zusammengeschmolzene und durch den heutigen Tag überforderte Zuhörerschaft zu dem Personenkreis rechne, der einer Hilfe in besonderer Lebenslage bedarf.

    (Heiterkeit.)

    Das bedeutet, meine Damen und Herren, daß ich nicht die ,Absicht habe, einen Spaziergang durch das ganze Gesetz zu machen. Ich möchte mich vielmehr so kurz fassen, wie es eben vertretbar ist.
    Auch wir begrüßen es, daß der Gesetzentwurf vorliegt. Das beinhaltet aber zugleich die Kritik, daß es unseres Erachtens — trotz der sorgfältigen Vorarbeit, die notwendig und richtig war — doch ein bißchen sehr lange gedauert hat. Ich weiß nicht, ob die Tatsache, daß der Parteivorsitzende der CDU, Herr Dr. Konrad Adenauer, in Karlsruhe der Fraktion der CDU gesagt hat, sie solle ein bißchen voranmachen, dazu geführt hat, daß wir bei der Behandlung dieses Gesetzentwurfs von Freitag dieser Woche auf den Mittwoch gekommen sind.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So schnell kann er auch wieder nicht reagieren!)

    — Es wäre ja möglich.
    Ich will nicht rückschauend das wiederholen, was Herr Minister Schröder über diesen Gesetzentwurf gesagt hat. Es ist wirklich nicht notwendig, denn die Darstellung des Herrn Ministers Schröder war auch sachlich richtig. Er hat gesagt, damals, 1924, sei die Absicht, das Armenrecht verschwinden zu lassen, nicht verwirklicht worden. Er hat wörtlich gesagt: Ganz ist diese Absicht nicht verwirklicht worden.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Doch!)

    — Verehrte Frau Dr. Weber, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Kollegen Schröder auseinander!
    Nach sorgfältiger Lektüre des Gesetzentwurfs muß ich feststellen, daß es auch mit diesem Entwurf — wenn er nicht geändert wird — nicht gelingt, das Armenrecht völlig verschwinden zu lassen. Denn im § 8 Abs. 2 erscheint das Armenrecht ein wenig verschämt wieder. Aber darüber wollen wir uns im Ausschuß unterhalten.
    Ich freue mich darüber, daß der Herr Minister Schröder gesagt hat, dieser Gesetzentwurf solle eine Sozialhilfe schaffen, die ausreichend und den heutigen Zeiten entsprechend sei. Herr Minister, nicht etwa aus Opposition, sondern aus rein sachlich fachlichen Gründen heraus muß man feststellen, daß der Entwurf, wenn er so bleibt, weder ausreichend noch den heutigen Zeiten entsprechend Hilfe bringt. Der neue Geist scheint mir an einigen Ecken etwas angeknackst zu sein.



    Könen (Düsseldorf)

    Dieses Gesetz bringt, was wir begrüßen, den Rechtsanspruch, das Wahlrecht. Aber, Frau Niggemeyer, es ist nicht so, daß die Bundesregierung hier im Rahmen ihres Ermessens einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, in dem sie, ebenfalls wieder im Rahmen ihres Ermessens, diesen Rechtsanspruch festlegt. Vielmehr bedurfte es leider erst des Urteils eines Oberverwaltungsgerichts vom Juni 1954, um die Bundesregierung zu veranlassen, nun in diesem Gesetzentwurf den Rechtsanspruch festzulegen. Also so groß war die Ermessensfreiheit der Bundesregierung nach diesem Gerichtsurteil nicht mehr.
    Herr Minister Schröder und Frau Niggemeyer haben dann davon gesprochen, daß dieses Gesetz die Partnerschaft aller derjenigen, die an der Sozialhilfe arbeiten, im Interesse des hilfsbedürftigen Menschen befestigen und vorantreiben solle. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen. Aber, sehr verehrte Frau Kollegin Niggemeyer, Sie haben vom „Markstein" gesprochen. Da vorne sitzt der Kollege Dr. Willeke. Als wir den Art. 106 des Grundgesetzes änderten, Herr Dr. Willeke, sprachen Sie von der „Sternstunde". Ich darf heute feststellen: diese Sternstunde ist in einem dicken Nebel untergegangen. Wir sollten vorsichtig sein. Herr Dr. Willeke weiß, was ich meine: die Sternstunde der Gemeinden bezüglich ihrer Finanzen. Frau Niggemeyer, Sie sprachen vom Markstein. Hoffen wir, daß der „Markknochen" nicht noch mehr poröse Stellen zeigen wird, als er sie jetzt bereits enthält.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

    Sowohl der Herr Minister als auch Frau Niggemeyer haben mit Recht erklärt, das beste Sozialhilfegesetz tauge nichts, wenn man nicht den Menschen habe, der sich für dieses Gesetz in der richtigen Form einsetze. Also die berühmte Frage der Fachkräfte! Ich persönlich bedaure es außerordentlich, daß der Bundesrat mit einer Schärfe sondergleichen dafür eintritt, den nach meinem Geschmack sehr vorsichtig formulierten, sehr — ich will nicht unhöflich sein, Herr Minister; ich weiß, welche Sorgen Sie gegenüber dem Bundesrat haben — lendenlahmen § 94 aus ,diesem Gesetz wieder zu streichen, und zwar aus Angst um die föderalistischen Prinzipien, nur weil da drinsteht, es solle dafür gesorgt werden, daß richtig ausgebildete Leute diese Arbeit tun. Ich muß schon sagen, meine Damen und Herren, da kommt mein föderalistisches Herz einfach nicht mehr mit.
    Und nun zu 'den CDU-Leitfäden! Ja, Frau Niggemeyer, Sie sagen, das Ziel sei, für den Menschen, der Hilfe brauche, die Hilfe so zu bringen, daß man dabei ihn als die zentrale Figur dieser Sozialhilfe ansehe. Sie stellen dann freudig fest, daß dieser Gesetzentwurf die Bemühungen dazu erkennen lasse. Frau Kollegin, das genügt der sozialdemokratischen Fraktion nicht. Wir wünschen nicht, daß dieses Gesetz Bemühungen erkennen läßt. Wir möchten in diesem Gesetz die Tatsache verankert wissen, daß der Mensch die zentrale Figur des Geschehens ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Sie sprachen von der Selbstverantwortlichkeit des Hilfeempfängers. Meine Damen und Herren, wenn
    wir Sozialdemokraten einmal sagen, etwas sei auch unsere Meinung, meinen Sie — das ist in der letzten Zeit Übung geworden — immer, wir hätten das jetzt im Godesberger Programm stehen, um der CDU etwas näher zu kommen. Das, was ich jetzt sage, daß wir Sozialdemokraten nämlich schon lange für die Selbstverantwortlichkeit sind, steht nicht etwa im Godesberger Programm, sondern im Sozialplan der SPD, der überhaupt offenbar bei der Schaffung einiger fortschrittlicher Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs ordentlich durchgelesen worden ist.
    Frau Niggemeyer, ich habe mich sehr gewundert, daß Sie mit der Formulierung: „Es soll nicht einer denken, es lohnt sich nicht mehr zu arbeiten, lieber lasse ich mir Unterstützung geben" den § 20 Abs. 2 verteidigt haben, der — siehe da, alle Fachleute sind sehr erstaunt! — die berühmte Auffanggrenze wieder fröhliche Urständ feiern läßt. Ich möchte hier eine ganz klare Feststellung treffen. Nach meiner Auffassung ist es nicht die Aufgabe eines Sozialhilfegesetzes, Lohnfragen zu entscheiden. Lohnfragen zu entscheiden ist Sache der Gewerkschaften und ihrer Partner. Wenn es heute Löhne gibt, die niedriger sind, als das, was in diesem Gesetz als Regelbedarf angesehen wird, muß man sich schämen, daß so niedrige Löhne gezahlt werden. Man darf aber nicht die Richtsätze heruntersetzen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Auffanggrenze sollte ein für allemal wegfallen. Ich hoffe, Frau Niggemeyer, daß es uns im Ausschuß gelingen wird, diesen etwas vorsintflutlichen Versuch abzubiegen.
    Nun zum Rechtsanspruch! Frau Kollegin Niggemeyer, ich muß Ihnen auch hier widersprechen. Bei dem Rechtsanspruch so, wie Sie ihn sehen — in Kombination mit dem Wahlrecht und in Kombination mit den Regelungen in § 10 und in § 86 —, kann man die Sache auch negativ aufzäumen. Ich habe nicht die Absicht, heute abend mit Ihnen über diese Dinge zu diskutieren; aber wir werden sie sehr sorgfältig zu besprechen haben.
    Wir werden uns überhaupt noch sehr viel zu sagen haben. Frau Kollegin Niggemeyer, wir werden Sie im übrigen beim Wort nehmen. Sie haben zum Schluß gesagt: Keine Konfessionalisierung! Das, was in dem Paragraphen vorgesehen ist, der von der freien Zusammenarbeit spricht, halten Sie und lustigerweise auch Herr Schröder für Partnerschaft. Wir werden uns darüber unterhalten müssen, was Partnerschaft ist. Wir werden sehen müssen, ob die §§ 10 und 86 wirklich Freiheit bringen, oder ob durch sie ein Monopol geschaffen wird. Darüber wollen wir uns im Ausschuß unterhalten.
    Im übrigen begrüßen wir viele Bestimmungen, die auf Grund der Praxis der Wohlfahrtsverbände, die nicht irgendwie gesetzlich festgenagelt ist, in diesen Gesetzentwurf aufgenommen worden sind. Die Arbeit aller Verbände, die daran beteiligt sind, hat damit ein dankbares Echo gefunden. Wir begrüßen auch die fortschrittliche Entwicklung, die sich in einigen Paragraphen anbahnt; das ist ganz selbstverständlich.



    Könen (Düsseldorf)

    Übersehen Sie bitte nicht, Frau Niggemeyer, die Vorschläge, die in dem Teil des Gesetzentwurfs gemacht werden, der sich mit der Blindenhilfe und der Tuberkulosehilfe befaßt. Im Ausschuß werden wir darüber reden. Ich hätte sehr gern gehört, Frau Niggemeyer, wenn Sie diese Teile nicht nur begrüßt hätten, sondern wenn Sie auch festgestellt hätten, daß hier Verschlechterungen enthalten sind. Wir sollten alle miteinander einig sein, daß diese Verschlechterungen herausgebracht werden müssen. Es muß hier noch einiges korrigiert werden.
    Wie ich gehört habe, soll beantragt werden, die Vorlage dem Ausschuß für Kommunalpolitik und öffentliche Fürsorge — federführend — und gemäß § 96 der Geschäftsordnung auch dem Haushaltsausschuß zu überweisen. Ich würde darum bitten, sie zur Mitberatung auch an den Ausschuß für Gesundheitswesen zu überweisen. Es sind hier viele Dinge drin, die gesundheitspolitisch interessant sind. Darum sollte man auch den Gesundheitsausschuß beteiligen.
    Abschließend darf ich folgendes feststellen: In diesem Entwurf eines neuen Sozialhilfegesetzes wechselt man von der Fürsorge zur Sozialhilfe über: damit wird eine alte Forderung der Sozialdemokratie erfüllt.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Dr. Rutschke!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Rutschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine schöne Sache, sehr warmherzig über die Not von Menschen zu reden und zu sagen, man wolle ihnen unbedingt helfen. Man sollte aber dabei nicht die Realitäten vergessen. Man sollte nicht vergessen, aus welchen Gründen Menschen in Not gekommen sind. Ich rede nicht von den Blinden, von den Körperbehinderten oder den schuldlos in Not Geratenen; ich spreche nicht von den Währungsgeschädigten, die aus Versehen ihre Ersparnisse nicht auf ein Sparbuch, sondern auf ein Girokonto gelegt haben und nun trotz Tausender von Mark, die sie angespart hatten, auf die Wohlfahrt und die öffentliche Fürsorge angewiesen sind.
    Ich möchte von anderen reden, die aus eigener Schuld in Not geraten sind. Da sollte man doch sicherlich andere Maßstäbe anlegen als bei denen, die schuldlos in Not geraten sind. Deshalb haben wir Bedenken, wenn die Rückzahlungsverpflichtung nun nicht mehr bestehen soll, wenn auch derjenige, der dazu durchaus in der Lage ist, der später zu Geld gekommen ist, nicht für die Beträge einstehen soll, die er früher von der Gemeinschaft bekommen hat und die er an sich zurückzahlen sollte. — Nun, es mag verschiedene Gründe dafür geben, von der Rückzahlungspflicht abzukommen. Aber das, was die Frau Kollegin Niggemeyer sagte, hat mich nicht überzeugt.
    Man redete soviel von der Würde des Menschen. Zur Würde ,des Menschen gehört auch seine eigene Arbeit. Das wollen wir dabei nicht vergessen. Wer nicht durch eigene Arbeit sein Brot verdienen will,
    der soll ruhig dann eine Rückzahlung leisten, wenn er aus dem selbstverschuldeten Zustand in einen normalen Zustand zurückgekehrt ist.
    Eine weitere Ungereimtheit scheint mir zu sein, daß man mit diesem Gesetzentwurf, mit dem Rechtsanspruch die Mildtätigkeit des Bürgers nunmehr verstaatlicht hat, daß man dem Bürger auch das Sorgen für seinen Nächsten staatlicherseits abnimmt und meint, es werde nun hier schon alles dadurch geregelt, daß der Bürger nun gar kein Gefühl mehr dafür aufzubringen habe, .daß er für seinen Mitmenschen von sich aus etwas zu tun habe. Ich glaube, wir greifen damit, daß wir diese Arbeit verstaatlichen, doch sehr tief auch in die Aufgaben der karitativen Verbände ein. Ich meine, Frau Kollegin Niggemeyer, das ist doch sicherlich nicht in Ihrem Sinne. Das soll auch nicht sein. Diese Gefahr ist, jedenfalls soweit ich das erkennen kann, bei der Fassung, die uns vorliegt, sicherlich vorhanden.
    Die Subsidiarität der Fürsorgeleistungen sollte im Grundsatz erhalten bleiben. Über diese Frage werden wir uns im Ausschuß sehr eingehend unterhalten müssen. Denn es muß immerhin eine Abwägung erfolgen zwischen 'demjenigen Teil, der das zu bezahlen hat, der durch seine Arbeit diese Gelder mit seinen Steuern aufbringen muß, und dem empfangenden Teil; wir verlangen auch Verantwortung von demjenigen, der diese Gelder in Anspruch nimmt.
    Meine Damen und Herren, ich möchte im Namen meiner Fraktion der Freien Demokratischen Partei folgende Erklärung zu diesem Gesetz abgeben:
    Die FDP-Fraktion begrüßt es, daß 'die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf endlich vorgelegt hat, damit eine den veränderten Verhältnissen angepaßte Regelung individueller Hilfen beraten werden kann. Der Krieg, ,die Vertreibung und die Währungsreform haben eine große Zahl alter Menschen unverschuldet in Not geraten lassen. Ihnen eine angemessene und würdige Hilfe zu geben, muß Hauptziel dieses Gesetzes sein. Die FDP-Fraktion wird aber ihr Augenmerk auch darauf richten, daß das Bundessozialhilfegesetz nicht zu einer Nivellierung zwischen 'denjenigen führt, die Zeit ihres Lebens durch Arbeit eine angemessene Vorsorge für das Alter und die Wechselfälle des Lebens getroffen haben, und denen, die vielleicht sogar eine Mitschuld an ihrer Not tragen.
    Bei den Beratungen muß vermieden werden, daß in der Zeit der Hochkonjunktur eine für die Gemeinden im Augenblick finanziell eben noch tragbar erscheinende gesetzliche Regelung geschaffen wird, die schon bei einer geringfügigen Änderung der wirtschaftlichen Entwicklung zu einer finanziellen Notlage der Gemeinden führen muß. Der Gesetzentwurf belastet die Gemeinden mit einem jährlichen Mehraufwand von etwa 150 Millionen DM. Das sind 10 Prozent mehr als bisher. Andere Bundesgesetze mit neuen Lasten für die Gemeinden werden folgen. Der Bundestag muß sich hüten, mit dem Blick auf die Bundestagswahl dann etwa zugunsten anderer die zahlenmäßig schwächere Gruppe der Grund- und Gewerbesteuerpflichtigen



    Dr. Rutschke
    noch mehr zu belasten. Krankenhausbau, Straßenbau, Kanalisierung und Erschließung sind Aufgaben, die von den Gemeinden im wesentlichen aus eigener Kraft zu bewältigen sind.
    Die Bundestagsfraktion der Freien Demokratischen Partei erinnert die Bundesregierung und die Regierungsparteien an das Versprechen, das die Bundesregierung in der Regierungserklärung vom 29. Oktober 1957 gegeben hat, es werde eine ihrer vornehmsten Aufgaben sein, zur Förderung der Gemeinden beizutragen. Die FDP-Fraktion wird die Bundesregierung auch bei der Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs an das in der Regierungserklärung gegebene Versprechen erinnern.

    (Beifall bei der FDP.)