Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich darf Ihre Frage im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantworten.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß es in einigen Staaten zugelassen und üblich ist, geschlachtetes Geflügel in ein Antibioticum-Bad zu legen, um die Frischhaltungsdauer des Fleisches zu erhöhen. So behandeltes Geflügel darf in das Bundesgebiet nicht eingeführt werden.
Es gibt brauchbare Methoden zum Nachweis von Antibiotica in Geflügelfleisch, so daß die amtliche Lebensmittelüberwachung das aus dem Ausland eingeführte Geflügel auf einen eventuellen Gehalt an Antibiotica prüfen kann.
Es liegen mir keine Mitteilungen darüber vor, laß in letzter Zeit mit Antibiotica behandeltes Geflügel in das Bundesgebiet eingeführt worden ist.
Ich werde aber die obersten Landesbehörden bitten, die ihnen nachgeordneten Überwachungsstellen anzuweisen, den Geflügelimporten künftig besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.
In den Einfuhrausschreibungen der Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft wird bereits seit längerer Zeit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß zur Einfuhr bestimmtes Geflügel vor und nach der Schlachtung nicht mit antibiotischen Mitteln behandelt sein darf. Das genügt zur Unterrichtung der Importeure.
Die in- und ausländischen Geflügelzüchter sind hinsichtlich der Verwendung von Antibiotica gleichen Wettbewerbsbedingungen unterstellt. Es ist nicht beabsichtigt, die deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften durch Angleichung an die Vorschriften anderer Staaten zu lockern. Dem deutschen Geflügelzüchter ist es also unbenommen, für den Export bestimmtes Geflügel mit Antibiotica zu behandeln, wenn die Vorschriften des Empfangslandes dies zulassen.