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    Deutscher Bundestag 109. Sitzung Bonn, den 7. April 1960 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung 5981 A Fragestunde (Drucksache 1774) Frage des Abg. Dr. Rutschke: Finanzielle Unterstützung der sogenannten Meinungsforschungsinstitute durch den Bund von Eckardt, Staatssekretär . . . . 5981 B Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Halbjährliche Ausschreibung von Kontingenten russischer Mineralöl-Fertigwaren im Jahre 1960 Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 5981 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Unterbrechung des Ablaufs der Verjährungsfrist bei konkretem Totschlagsverdacht Schäffer, Bundesminister 5982 B Trage des Abg. Dewald: Erledigung von Rentenversicherungsstreitsachen bei den Sozialgerichten Blank, Bundesminister 5982 C Frage des Abg. Büttner: Sozialabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien Blank, Bundesminister . . . . 5983 A, B Büttner (SPD) 5983 B Frage des Abg. Büttner: Aufnahme der Mehlstaublunge bei Mühlenarbeitern und Bäckern in das Verzeichnis der Berufskrankheiten Blank, Bundesminister . . . . 5983 B, D Büttner (SPD) . . . . . . . . 5983 C, D Frage des Abg. Felder: Abrechnungsformulare für Fernsprechteilnehmer Stücklen, Bundesminister . . . . 5984 A Frage des Abg. Dr. Bucher: Versendung unverpackter Hotelzimmerschlüssel durch die Bundespost Stücklen, Bundesminister 5984 A Frage des Abg. Faller: Bereinigung der Telefonbücher Stücklen, Bundesminister . . . . 5984 B Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Zusatzabkommen ,,Lüneburg—Soltau" Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5984 C, 5985 A Dr. Menzel (SPD) . . . . . . . 5985 A Frage des Abg. Dr. Menzel: Alliierte Telefonkontrolle Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5985 B, C, D, 5986 A, B Dr. Menzel (SPD) . . 5985 C, 5986 A, B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. April 1960 Frage des Abg. Dr. Stoltenberg: Dementi der deutschen Botschaft in Ghana über die angebliche deutsche Beteiligung an dem französischen Atombombenversuch Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5986 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Erteilung von deutschen Visen an Staatsangehörige des Staates Israel Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5986 D, 5987 C Dr. Menzel (SPD) 5987 B, C Frage des Abg. Dr. Bucher: Erklärung des Bundesministers für Verkehr zu den Abmessungen der Lastkraftwagen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5987 D, 5988 A, B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . 5988 A, B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Verhandlungspartner der Bundesregierung über den Entwurf eines Bundesrundfunkgesetzes Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5988 C Frage des Abg. Dr. Werber: Gesetzentwurf über einen Volksentscheid in Baden-Württemberg Dr. Schröder, Bundesminister . . 5988 C, D Dr. Werber (CDU/CSU) 5988 D Frage des Abg. Dr. Wahl: Entschädigungsregelung für die durch den Verlust ihres Auslandsvermögens getroffenen Personen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5989 A, C Dr. Zimmer (CDU/CSU) 5989 C Frage des Abg. Corterier: Verzollung von Medikamenten für Privatpersonen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 5989 C Frage des Abg. Dr. Menzel: Zurückhaltung von wissenschaftlichhistorischem Material durch die Bundesregierung gegenüber dem früheren Leiter der Deutschen Presseagentur Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 5989 D, 5990 B, D Dr. Menzel (SPD) . . . . 5990 A, B, C Frage des Abg. Margulies: Liquidation des früheren deutsch- schweizerischen Verrechnungsverkehrs Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 5990 D Frage des Abg. Dewald: Rentenfall des Lebensmittelgroßhändlers Alois Oberle aus Aschaffenburg Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5991 B, D, 5992 A Dewald (SPD) . . . . . . . . . 5991 D Frage des Abg. Rehs: Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz für Sowjetzonenflüchtlinge Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5992 A Rehs (SPD) . . . . . . . . . 5992 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1960 (Haushaltsgesetz 1960) Drucksache 1400) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung —Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1705, zu 1705); in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drucksache 1734) — Erste Beratung — und Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 1726, zu 1726) sowie Antrag betr. Gesetz über zivile Notstandsplanung (Abg. Heye, Frau Dr. h. c. Weber [Essen], Frau Dr. Hubert, Bachstein und Gen.) (Drucksache 1588) Schütz (Berlin) (SPD) . . 5992 C, 5993 D Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5993 B, 6001 B, 6005B, 6015 C Büttner (SPD) . . . . . . . . 5994 A Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . 5994 D Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . . 5995 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 5995 D Frau Renger (SPD) 5996 C Dr. Bechert (SPD) 5999 A Frau Dr. h. c. Lüders (FDP) . . . 6002 C Windelen (CDU/CSU) 6006 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . 6010 A Kreitmeyer (FDP) 6011 D Heye (CDU/CSU) 6012 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. April 1960 III Wienand (SPD) 6014 A Frau Dr. h. c. Weber (Essen) (CDU/ CSU) 6016 C Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 1706) 6017 B Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 1708, zu 1708) Kurlbaum (SPD) . . . . 6017 D, 6029 B Schmücker (CDU/CSU) 6020 B, 6027 D Dr. Schild (DP) . . . . . . . 6024 C Heiland (SPD) 6026 C Dr. Atzenroth (FDP) 6028 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6028 C, 6029 C, 6038 B Dr. Deist (SPD) 6031 D Margulies (FDP) 6037 A Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 6037 C Frau Keilhack (SPD) 6040 A Frau Dr. h. c. Weber (Essen) (CDU/ CSU) 6041 A Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1709, zu 1709) Bading (SPD) 6041 C Müller (Ravensburg) (SPD) . . . 6043 A Frehsee (SPD) 6043 C Welslau (SPD) . . . . . . . 6046 A Kriedemann (SPD) . . • 6046 C, 6052 D Rehs (SPD) 6048 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 6048 D Frau Kalinke (DP) . . . . . . 6049 A Murr (FDP) 6050 B Struve (CDU/CSU) . . . . . . 6051 C Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 1710, zu 1710) Seidel (Fürth) (SPD) . . . . . . 6054 C Ritzel (SPD) 6057 C, 6058 D Dr. Götz (CDU/CSU) . . . . . 6058 A Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 6058 C Etzel, Bundesminister . . . . . 6059 B Frehsee (SPD) . . . . . . . 6059 D Weber (Georgenau) (FDP) . . . . 6061 A Frau Kalinke (DP) 6062 A Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 1707) Seuffert (SPD) 6063 C Dr. Atzenroth (FDP) . . 6066 B, 6070 C Dr. Miessner (FDP) . . 6068 C, 6070 D Neuburger (CDU/CSU) . . . . . 6069 C Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr Ritzel (SPD) . . . . . 6071 D, 6072 B Rademacher (FDP) 6075 B Dr. von Merkatz, Bundesminister . 6078 D Cramer (SPD) 6079 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . 6079 C Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes; Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses (Drucksachen 1327, 1635, 1733, 1780) Hoogen (CDU/CSU) 6062 B Dr. Dahlgrün (FDP) 6062 D Nächste Sitzung 6081 D Anlagen 6083 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. April 1960 5981 109. Sitzung Bonn, den 7. April 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 8.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. April 1960 6083 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Baade 30. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 24. 4. Benda 9. 4. Dr. Besold 7. 4. Dr. Birrenbach 9. 4. Blachstein 20. 5. Börner 10. 4. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 15. 5. Dr. Burgbacher 9. 4. Cillien 9. 4. Deringer 9. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 7. 4. Frau Döhring (Stuttgart) 9. 4. Döring (Düsseldorf) 3. 5. Dowidat 30. 4. Dr. Dr. h. c. Dresbach 9. 4. Even (Köln) 9. 4. Folger 9. 4. Gedat 9. 4. Geiger (München) 9. 4. D. Dr. Gerstenmaier 14. 4. Gewandt 10.4. Dr. Görgen 20. 5. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Günther 20. 4. Dr. von Haniel-Niethammer 7. 4. Dr. Heck (Rottweil) 9. 4. Höfler 9. 4. Holla 9. 4. Dr. Hoven 7. 4. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 9. 4. Kalbitzer 9. 4. Frau Klemmert 15. 5. Köhler 30. 4. Kraft 9. 5. Kramel 9. 4. Krammig 10. 4. Leber 9. 4. Lohmar 9. 4. Dr. Löhr 9. 4. Lücker (München) 8. 4. . Maier (Freiburg) 16. 4. Dr. Martin 16. 4. Meitmann 9. 4. Dr. Mende 13. 4. Dr. Mommer 13. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Neumann 9. 4. 011enhauer 15. 4. Paul 20. 4. Dr. Pflaumbaum 9. 4. Pöhler 7. 4. Pütz 7. 4. Ramms 9. 4. Rasch 9. 4. Dr. Ratzel 30. 4. Richarts 9. 4. Dr. Ripken 15. 5. Frau Rudoll 8. 4. Scheel 9. 4. Scheuren 9. 4. Dr. Schneider (Saarbrücken) 9. 4. Schröter (Berlin) 9. 4. Dr.-Ing. Seebohm 30. 4. Seither 9. 4. Dr. Serres 13. 4. Seuffert 7. 4. Vogt 30. 4. Dr. Wahl 7. 4. Walter 9. 4. Weimer 8. 4. Worms 7. 4. Zoglmann 30. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) betreffend das Aktenmaterial des Document Center Berlin (Fragestunde der 107. Sitzung vom 16. 3. 1960, Drucksache 1673) Trifft die Behauptung einer englischen Zeitung zu, daß die Bundesregierung ein von amerikanischen Stellen eingeräumtes Vetorecht für den Zugang zu innerdeutschen, jetzt im Besitz der westlichen Alliierten befindlichen Dokumenten aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 besitze und angewandt habe? Hat die Bundesregierung sich bemüht, Einblick in das aus der Zeit des Nationalsozialismus stammende und in den Besitz westlicher Mächte gelangte Archivmaterial zu nehmen? Welche Schritte hat sie ggf. unternommen und mit welchem Erfolg? Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf die im Mai ablaufende Verjährungsfrist für Tötungsdelikte aus der Zeit des Nationalsozialismus eine beschleunigte Sichtung etwa noch zugänglicher Unterlagen zu gewährleisten, und ist damit zu rechnen, daß Beutematerial dieser Art jemals wieder in deutschen Besitz gelangt? In der Fragestunde ,am 16. März 1960 konnte ich Ihre Frage betreffend des Aktenmaterials des Document Center Berlin aus zeitlichen Gründen nicht mündlich beantworten. Ich nehme nunmehr zu der Frage im Einvernehmen mit den Herren Bundesministern der Justiz und des Innern schriftlich wie folgt Stellung: Das unter amerikanischer Leitung stehende Document Center Berlin wird von deutschen Forschern 6084 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. April 1960 auf Empfehlung des Vertreters des Bundesministeriums des Innern in Berlin und von ausländischen Forschern auf Empfehlung der Dienststelle des Auswärtigen Amts in Berlin laufend zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt. In sämtlichen hier bekanntgewordenen Fällen ist die Benutzung des Document Center stets reibungslos erfolgt. Bei diesem in der Praxis durchaus bewährten Verfahren handelt es sich keineswegs um ein Vetooder Einspruchsrecht von deutscher Seite. Art und Umfang des von der Dokumentenzentrale in Berlin verwalteten Archivgutes sind der Bundesregierung bekannt. Die Aktenbestände der Dokumentenzentrale sind schon vor Jahren von Bundesbeamten an Ort und Stelle eingesehen worden. Bei dem Archivgut handelt es sich um Akten ehemaliger Reichs-, Staats- und Parteidienststellen, insbesondere um die Mitgliederkarteien der ehemaligen NSDAP und ihrer Gliederungen. Das Material der Dokumentenzentrale wird seit .Jahren von Bundes- und Länderbehörden nach den vom Bundesminister des Innern den obersten Bundesbehörden und Länderregierungen gegebenen Empfehlungen laufend in Anspruch genommen. Auskünfte aus dem Material werden insbesondere dann eingeholt, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit von Angaben über die Zugehörigkeit zur früheren NSDAP oder zu ihren Gliederungen bestehen. Die Einsichtnahme in das Material ist auch bei der Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten, denen Verschlußsachen des nationalen Bereichs, der NATO usw. zugänglich gemacht werden sollen, vorgesehen, ferner in Wiedergutmachungsverfahren und in den Fällen, in denen ehemalige Umsiedler deutscher Volkszugehörigkeit, die von der früheren Einwandererzentralstelle in Lodz während des 2. Weltkrieges eingebürgert wurden, einen urkundlichen Nachweis ihrer deutschen Staatsangehörigkeit nicht zu führen vermögen. (Die Einbürgerungsakten der früheren Einwandererzentralstelle werden von der Dokumenten-zentrale verwaltet.) Die Bundesregierung ist schon seit längerer Zeit darum bemüht, die Aktenbestände des Document Center Berlin aus der Hand der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zurückzuerhalten. Im Unterschied zu anderen wichtigen Aktenbeständen ist eine Übergabe an die Bundesrepublik bisher noch nicht erfolgt. Die auf mehrere Jahre berechnete Rückgabe von deutschen Akten wird jedoch seitens der amerikanischen Regierung fortgesetzt. Die Strafverfolgung der Tötungsdelikte aus der Zeit des Nationalsozialismus obliegt den Ländern. In einem Rundschreiben vom 23. März 1960 hat der Herr Bundesminister der Justiz die Landesjustizverwaltungen darauf hingewiesen, daß eine rechtzeitige Unterbrechung der Verjährung durch richterliche Handlungen (§ 68 Abs. 1 des Strafgesetzbuches) in den in Betracht kommenden Fällen besonders wichtig erscheint. A. H. van Scherpenberg Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Gewandt zum Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 1708, zu 1708). Mehrere Mitglieder des Haushaltsausschusses haben die drei wissenschaftlichtechnischen Bundesanstalten des Bundeswirtschaftsministeriums vor den Etatberatungen besichtigt. Alle Mitglieder waren von dem, was in diesen drei Tagen gezeigt worden ist, sehr befriedigt. Der Bund hat für die Anstalten in den vergangenen Jahren bedeutende Aufwendungen gemacht. Die Teilnehmer an den Besichtigungen haben sich davon überzeugen können, daß die bewilligten Bundesgelder gut angelegt sind. Die Anstalten werden auch in Zukunft mit erheblichem Bedarf an den Haushalt herantreten. Forschung ist leider nicht billig, und je mehr sie fortschreitet, um so teurer wird sie. Bei der erst 1958 errichteten Bundesanstalt für Bodenforschung kommt hinzu, daß sie sich noch im Aufbau befindet. Die Bundesanstalt für Materialprüfung, die 1954 wieder zum Bunde gekommen ist, hat noch Nachholbedarf, und auch bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ist das zur Zeit laufende III. Bauprogramm 1960 noch nicht beendet. Daher sind in allen drei Anstalten auch Personalvermehrungen notwendig. Der Haushaltsausschuß hat sie des Überrollungsprinzips wegen nicht in den Bundeshaushaltsplan aufgenommen, obwohl sich die Entschließung des Bundestages vom 9. Juni 1959 sicherlich nur gegen die Verwaltung, nicht aber gegen Bundesinstitutionen mit wissenschaftlichen Aufgaben richtet. Diese Bundesanstalten müßten im Gegenteil an der vermehrten Förderung, die der Bund Wissenschaft und Forschung zukommen läßt, angemessen teilhaben. Für das Jahr 1960 hat der Haushaltsausschuß der Bundesverwaltung nahegelegt, die erforderlichen Personalvermehrungen durch überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln und Planstellen nach § 2 des Haushaltsgesetzes durchzuführen. Ich habe bereits das gegenwärtige III. Bauprogramm für die Physikalisch-Technische Bundesanstalt erwähnt. Es dient in der Hauptsache dem Ausbau der Abteilung Kernphysik und erfährt insoweit seine Ergänzung durch die Errichtung eines besonderen Reaktors für Meßzwecke. Er wird insgesamt 6 Millionen DM kosten, wovon für 1960 bei Tit. 715 des Kap. 09 03 als erster Teilbetrag 500 000 DM ausgeworfen sind. Im übrigen machen die in diesem Kapitel veranschlagten Baukosten zusammen annähernd 2 Millionen DM aus. In der Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin fielen bei der Besichtigung die Leistungen auf, die diese Anstalt in ihrem Fachbereich für die Dokumentation erbringt. Es wurde dabei deutlich, was es in der Bundesrepublik auf diesem Gebiete noch zu tun gibt, vor allem auch für eine Zusammenfassung und Koordination der Arbeiten. Hinsichtlich der Bauvorhaben überzeugte sich der Haushaltsausschuß von der Notwendigkeit, für die Prüfung von Baumaterialien ein neues „Hauptgebäude für Bau- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. April 1960 6085 Wesen" zu errichten, das 6 665 000 DM kosten wird. In den rund 2,2 Millionen DM Baumitteln, die der Anstalt für 1960 insgesamt bewilligt werden, sind hierfür 1,5 Millionen DM enthalten. Über die jüngste Anstalt schließlich, die Bundesanstalt für Bodenforschung, ist bereits im Vorjahr bei der zweiten Lesung des Bundeshaushalts 1959 eingehend gesprochen worden. Ich habe schon damals den Ausbau der Anstalt grundsätzlich befürwortet; heute, nachdem ich die Anstalt und ihre Arbeiten selbst gesehen habe, muß ich das erst recht tun. Die Aufgaben der Bundesanstalt liegen teils im Inland, teils im Ausland. Hier sind es hauptsächlich die Entwicklungsländer, die der Hilfe deutscher Geologen bedürfen. Die Bundesanstalt kann den Anforderungen, die insoweit an sie gestellt werden, kaum nachkommen. Daher hat die Auslandsarbeit einstweilen den Vorrang erhalten. In Zukunft werden aber auch die vielfältigen Inlandsaufgaben nicht vernachlässigt werden dürfen. Die Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsausschusses über den Einzelplan 09 sind in der Drucksache 1708 enthalten. Ich bitte namens des Haushaltsausschusses, den Anträgen in dieser Drucksache zuzustimmen. Anlage 4 Umdruck 511 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1400 Anlage, 1709). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 572 — Förderung der Flurbereinigung („Grüner Plan 1960") wird folgender neuer Buchstabe c eingefügt: „c) Vorfinanzierung der Flurbereinigung 50 000 000 DM" 2. In Tit. 573 — Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe sowie besondere agrarstrukturelle Maßnahmen („Grüner Plan 1960") b) Zuschüsse — wird der Ansatz von 168 500 000 DM um 15 000 000 DM auf 183 500 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: „Für besondere zusätzliche strukturelle Förderungsmaßnahmen in Höhengebieten sind 25 000 000 DM bereitzustellen." 3. In Tit. 574 — Ausbau der Wirtschaftswege („Grüner Plan 1960") b) Zuschüsse — wird der Ansatz von 65 000 000 DM um 35 000 000 DM auf 100 000 000 DM erhöht. 4. In Tit. 576 — Ländliche Wasserversorgung, Kanalisation, Abwasserbeseitigung und -verwertung („Grüner Pltin 1960") b) Zuschüsse wird der Ansatz von 30 000 000 DM um 30 000 000 DM auf 60 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 578 b) 2. — für die gemeinschaftliche Anwendung von Maschinen — wird der Ansatz von 10 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. 6. In Tit. 615 — Zuschüsse zur Bekämpfung der Tierseuchen — wird ein neuer Buchstabe e — Vorbereitung der Vorbeugungsimpfungen gegen Maul- und Klauenseuche — mit einem Ansatz von 2 000 000 DM eingefügt. 7. In Tit. 630 b) — Durchführung von Schulmilchspeisungen („Grüner Plan 1960") — wird der Ansatz von 10 000 000 DM um 40 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 962 — Zuschüsse zur Verbilligung und Steigerung der Handelsdüngeranwendung („Grüner Plan 1960") — wird der Ansatz von 230 000 000 DM um 182 000 000 DM auf 48 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 512 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 1400 Anlage, 1710). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen—- 1. Tit. 308 — Zur Verstärkung der Mittel bei Kap. 11 10 Tit. 300, 301, 303, 305 und 306 — wird der Ansatz von 900 000 000 DM um 180 000 000 DM auf 1 080 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung — 2. Folgender neuer Tit. 700 wird eingefügt: Tit. 700 Zuschuß an die landwirtschaftlichen Alterskassen 51 000 000 DM" Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Tit. 700: Die Mittel sind bestimmt zur Deckung von 30 vom Hundert der Gesamtaufwendungen der landwirtschaftlichen Alterskassen. Der Bundeszuschuß löst die den landwirtschaftlichen Alterskassen im Haushaltsjahr 1959 aus dem Einzelplan 10 gewährte Liquiditätshilfe von 70 000 000 DM ab." Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion 6086 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. April 1960 Anlage 6 Umdruck 519 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Dr. Schäfer, Dr. Stoltenberg, Ritzel, Lenz (Trossingen), Dr. Schild zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1400 Anlage, 1705). Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der wissenschaftlichen Hochschulen — wird der Ansatz von 5 030 000 DM auf 6 530 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: Bei zu Tit. 614 c) 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — wird der Ansatz von 5 000 000 DM auf 6 500 000 DM erhöht. Folgender Vermerk wird angefügt: „Die starke Fluchtbewegung von Wissenschaftlern aus der Sowjetzone machte eine vorübergehende Verstärkung des Ansatzes erforderlich, bis die Länder einen größeren Teil der geflohenen Wissenschaftler in Planstellen der Hochschulen übernehmen können. Um möglichst vielen dieser Wissenschaftler die Weiterarbeit an den Hochschulen zu ermöglichen, sollen vom Haushaltsjahr 1961 an Stellen aus diesem Titel nur noch mit Flüchtlingen aus der SBZ neu besetzt werden." Bonn, den 6. April 1960. Dr. Vogel Dr. Schäfer Dr. Stoltenberg Ritzel Lenz (Trossingen) Dr. Schild Anlage 7 Umdruck 526 Änderungsantrag der Fraktion der DP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1400 Anlage, 1709) . Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 634 — Zuschüsse für ernährungswissenschaftliche Forschungsarbeiten — wird der Ansatz um 85 000 DM auf 265 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 634 wird als vierter Absatz eingefügt: „Aus diesen Mitteln erhält die Internationale Gesellschaft für Ernährungs- und Vitalforschung e. V. 85 000 DM." Bonn, den 6. April 1960 Frau Kalinke Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 537 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 1400 Anlage, 1705). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 571 werden der Zweckbestimmung folgende Worte „ferner der kommunalen Krankenanstalten" angefügt. Bonn, den 6. April 1950 Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 538 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. h. c. Weber (Essen), Frau Dr. Schwarzhaupt, Frau Brauksiepe und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 1400 Anlage, 1708). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 608 — Förderung der hauswirtschaftlichen Aufklärung und Beratung — wird der Ansatz von 50 000 DM auf 100 000 DM erhöht. Bonn, den 6. April 1960 Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Brauksiepe Frau Pitz-Savelsberg Frau Rösch Frau Dr. Kuchtner Frau Geisendörfer Frau Ackermann Frau Dr. Brökelschen Frau Dr. Gantenberg Frau Dr. Rehling Frau Welter (Aachen) Frau Dr. Pannhoff Anlage 10 Umdruck 540 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 1400, 1710) Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. April 1960 6087 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 1113 — Sozialversicherung — Folgender neuer Tit. 700 wird eingefügt: „Tit. 700 Zuschuß an die landwirtschaftlichen Alterskassen — DM" Der Titel erhält folgende Erläuterung: „Zu Tit. 700 Die Mittel sind bestimmt zur Deckung des Fehlbetrages bei den landwirtschaftlichen Alterskassen auf der Grundlage des jetzigen Beitrages von 12 DM monatlich. Bonn, den 6. April 1960 Weber (Georgenau) Mauk Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 555 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 1400 Anlage, 1708). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 615 — Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit, insbesondere der Verbraucher, über allgemeine Marktfragen — wird der Ansatz um 50 000 DM auf 550 000 DM erhöht. Bonn, den 7. April 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 12 Umdruck 558 Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Kriedemann, Bading, Ollenhauer und Fraktion zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1400 Anlage, 1709). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 571 — Förderung der ländlichen Siedlung b) Zuschüsse — wird der Ansatz von 126 400 000 DM um 30 000 000 DM auf 156 400 000 DM erhöht. Bonn, den 7. April 1960 Rehs Kriedemann Bading Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 560 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960, hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 1400, 1709). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen 1. In Tit. 578 — Förderung des Einsatzes von Maschinen und technischen Anlagen („Grüner Plan 1960") b) Zuschüsse. 2. Für ,die gemeinschaftliche Anwendung von Maschinen — wird der Ansatz von 10 000 000 DM um 600 000 DM auf 10 600 000 DM erhöht. 2. In den Erläuterungen zu Tit. 578 b) 2. wird an den Buchstaben a) angefügt: „Für Hopfenpflückmaschinen 600 000 DM." 3. In Tit. 610 — Prämien für die Lieferung von stärkereichen Kartoffeln an Kartoffelstärkefabriken — wird ein Ansatz von 3 000 000 DM ausgebracht. 4. Dem zweiten Absatz der Erläuterungen zu Tit. 629 wird folgender Satz angefügt: „Von den vorgesehenen Mitteln sind für die Umstellung der Schafhaltung 5 000 000 DM, und für die Förderung der Pferdezucht 650 000 DM zu verwenden." Deckungsvorschlag 5. In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen — wird ,der Ansatz von 462 688 000 DM um 3 600 000 DM auf 459 080 000 DM verringert. Bonn, den 7. April 1960 Murr Eilers (Oldenburg) und Fraktion Anlage 14 Umdruck 518 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 hier: Einzelplan 36 Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 1400 Anlage, 1726). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 1. In Tit. 606 — Laufende Kosten für Hilfs- und Ausweichkrankenhäuser — ist der Ansatz von 60 000 DM um 4 940 000 DM auf 5 000 000 DM zu erhöhen. 2. In Tit. 712 — Bauliche Herrichtung von Gebäuden zur Aufnahme von Ausweichkrankenhäusern 6088 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. April 1960 und Hilfskrankenhäusern — wird ein Betrag von 7 000 000 DM eingesetzt. 3 In Tit. 870 — Anschaffung der Ausstattung für Notunterkünfte — ist der Ansatz von 350 000 DM um 350 000 DM auf 700 000 DM zu erhöhen. 4. In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — wird ein Betrag von 10 000 000 DM eingesetzt. 5. In Tit. 953 — Kosten für den Schutz von Kulturgut im Rahmen der Maßnahmen des zivilen Luftschutzes — wird ein Betrag von 250 000 DM eingesetzt. 6. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblattes über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — ist der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM zu erhöhen. Zu Kap. 36 09 Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutz der Zivilbevölkerung 7. In Tit. 642 — Zuschüsse und andere Zuweisungen zur Förderung aller sonstigen Aufgaben auf dem Gesamtgebiet des baulichen Luftschutzes — ist der Ansatz von 50 000 DM um 150 000 DM auf 200 000 DM zu erhöhen. 8. In Tit. 710 — Errichtung von Erprobungsbauten im Bauwerksbestand und bei Neubauvorhaben des Bundes sowie beispielhafte Instandsetzungen von bundeseigenen Bauwerken auf dem Gesamtgebiet des baulichen Luftschutzes ist der Ansatz von 500 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 500 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 6. April 1960 Ollenhauer und Fraktion
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich etwas ungewöhnlich und auch ein bißchen schwierig, wenn in der Haushaltsdebatte im Detail die Diskussion von Gesetzentwürfen eingeführt wird, die dem Hohen Hause überhaupt noch nicht vorliegen. Da die Frau Kollegin Dr. Lüders des längeren gesprochen hat, möchte ich trotzdem wenigstens einiges sagen.
    Zunächst einmal zum formalen Ablauf. Sie haben sich sozusagen zum Sprecher des Bundesrates gemacht. Der Bundesrat war der Auffassung, daß er diese Vorlage nicht in der grundgesetzlichen Frist von drei Wochen beraten könne, sondern daß es wünschenswert sei, dafür mehr Zeit zu haben. Unser Standpunkt in dieser Frage ist der: Der Bundesrat ist in diesen drei Wochen berechtigt, Stellung zu nehmen. Damit wird er nicht vom weiteren Gang des Verfahrens ausgeschlossen. Sie kennen viele Gesetze, in denen er überhaupt darauf verzichtet hat, in den ersten drei Wochen Stellung zu nehmen. Er
    hat vielmehr gesagt: Wir kommen auf die Sache im späteren Verlauf zurück. Das empfiehlt sich bei Gegenständen wie diesem sehr.
    Der Bundesrat ist, sobald diese Vorlage den Bundestag erreicht, jederzeit in der Lage, in den Ausschüssen des Bundestages seine Meinung umfassend darzulegen. Aber auch diese drei Wochen haben ausgereicht, zwischen 60 und 70 Änderungsanträge zu stellen, so daß der Bundesrat jetzt schon einen erheblichen Beitrag zu der gesetzgeberischen Arbeit geleistet hat. Er wird es auch weiterhin tun können. Ich muß also alle Vorwürfe gegen die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zurückweisen.
    Die Bundesregierung hat den Wunsch und die Absicht, recht bald hier in dem Hohen Hause eine Debatte zu haben, in der sowohl die Ergänzung des Grundgesetzes unter dem Gesichtspunkt des Notstandes erörtert wird als auch gleichzeitig das Notdienstgesetz als ein sehr wichtiges Stück praktischer Vorbereitung für den Notstand behandelt werden soll. Deswegen sind wir in diesen Grenzen darauf bedacht, die Entwürfe nicht etwa nach den Sommerferien einzubringen, sondern wir müssen dem Hohen Hause die Gelegenheit offenhalten, sich damit vor der Sommerpause zu beschäftigen. Das zu den formalen Fragen. Ich sage das deswegen, weil in der Öffentlichkeit manche falschen Vorstellungen aufgekommen sind und — ich war in jenen Tagen abwesend — eine ganz unberechtigte Polemik gegen die Bundesregierung geführt worden ist. Ich weise diese Polemik mit Nachdruck zurück.
    Nun zur inhaltlichen Seite dieses Gesetzes. Die Frau Kollegin Dr. Lüders hat viel vom ersten Weltkrieg gesagt. Inzwischen sind wir um viele, viele Erfahrungen, nämlich um die Erfahrungen des zweiten Weltkriegs, reicher geworden, und nicht nur wir, sondern auch andere Länder. Es hieße wirklich die Gründlichkeit, den Fleiß und die Umsicht der hiermit in erster Linie befaßten Referenten unterschätzen, wollte man annehmen, daß wir nicht sehr bemüht seien, das internationale Bild der Gesetzgebung auf diesem Gebiete sorgfältig zu berücksichtigen.
    Ich darf noch einen Blick auf den Bundesrat werfen. Gegen die Heranziehung der Frauen zum Notdienst im Verteidigungsfall hat der Bundesrat keinerlei Einwendungen geäußert. Ich darf Ihnen aber einmal, soweit das Alter eine Rolle spielt, kurz sagen, wie die jetzt bestehenden Regelungen in anderen Ländern sind. Wohlgemerkt, ich spreche von der Notdienstpflicht der Frauen. Die Frauen werden herangezogen in Schweden vom 16. bis zum 65. Lebensjahr, in Norwegen vom 18. bis zum 65. Lebensjahr,

    (Hört! Hört! hei der CDU/CSU)

    in Dänemark vom 16. bis zum 65. Lebensjahr, in Finnland vom 16. bis zum 65. Lebensjahr,

    (Abg. Dr. Vogel: Hört! Hört!)

    in den Niederlanden vom 18. bis zum 65. Lebensjahr,

    (Abg. Dr. Vogel: Na also!)




    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    in Frankreich vom 18. bis zum 60. Lebensjahr, in der Türkei vom 15. bis zum 65. Lebensjahr und in Portugal ohne eine Begrenzung ab 18 Jahren.
    Lassen wir Portugal ruhig einmal heraus. Sie sehen also, daß alle Länder, die hinsichtlich der Gefahrenlage und auch hinsichtlich der Situation der Frau nur irgendwie mit uns vergleichbar sind, in den Anforderungen weiter gegangen sind, als wir es in den Formulierungen des Gesetzentwurfs getan haben. Man sollte daher nicht den Eindruck erwecken, es handle sich hier um eine aus dem Rahmen fallende deutsche Sonderidee. Vielmehr haben wir die vergleichbaren Regelungen anderer Staaten herangezogen, und unsere Vorschläge beruhen auf einer internationalen Betrachtungsweise.
    Ich möchte mich nun nicht zu den zahlreichen Einzelheiten äußern, die die Frau Kollegin Dr. Lüders angeführt hat. Zum Teil ist sie falschen Auskünften zum Opfer gefallen, die ganz bestimmt nicht aus dem Innenministerium stammen; zum Teil hat sie falsche Interpretationen vorgenommen. Meine Damen und Herren, hier wird ein Rahmen für das geschaffen, was im Verteidigungsfall geschehen soll. In einem gewissen Umfang wird man zur Vorbereitung des Verteidigungsfalles Heranziehungen und eine im Höchstfall auf 100 Stunden begrenzte Ausbildung vornehmen. Daß man dabei, abgesehen von den vorliegenden ausdrücklichen Formulierungen, alle aus sozialen Gründen schutzwürdigen Belange berücksichtigen kann, ist eine Selbstverständlichkeit. Im übrigen werden ja die Ausschußberatungen Gelegenheit geben, jedes nur wünschbare Detail zu erörtern.
    Ich finde es also nicht richtig, hier, bevor dem Hause der Text des Gesetzentwurfs vorliegt und bevor dem Hause die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrates bekannt ist, in eine Detailerörterung einzutreten. Das überfordert das Haus, das diesem Vortrag an Hand eigener Unterlagen in gar keiner Weise folgen kann.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich will jetzt nur noch eine einzige Bemerkung machen. Die Darstellung, Frau Kollegin Lüders, die Sie in diesem Punkte gegeben haben, erfüllt mich in der Tat mit schwerer Sorge, und ich frage mich, ob wir überhaupt dazu kommen können, der Bevölkerung das, was auf diesem Gebiet nötig und möglich ist, wirklich unvoreingenommen vorzutragen. Sie haben von der Bevorratung gesprochen und geschildert, in welchem Umfang hier die Lebensmittel verderben könnten. Darf ich Sie bitten, sich daran zu erinnern, daß das in der Schweiz seit vielen Jahren eingeführt ist. Machen Sie bitte zum Vergleich einmal einen Besuch in der Schweiz. Sie werden dann sehen, daß wir hier mit modernen Methoden der Konservierung genauso gut in der Lage sind, einen Notvorrat zu schaffen, wie das in der Schweiz möglich ist. Es wäre sehr überraschend, wenn die deutsche Lebensmittelindustrie in dieser Beziehung nicht so leistungsfähig wäre wie die Schweizer Industrie.
    Meine Damen und Herren, ich warne davor, das Wenige, das man auf diesem Gebiet wirklich tun
    kann, um größere Schäden in einem Verteidigungsfall zu verhindern, von vornherein so zu diskreditieren, wie die Kollegin Dr. Lüders das leider getan hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Windelen.

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    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß Frau Kollegin Renger recht geben, wenn sie sagt, daß es wahrlich kein Vergnügen ist, sich jedes Jahr erneut mit den gleichen schwierigen Problemen hier herumzuschlagen. Das ist für Sie nicht leicht, die Sie Kritik üben an dem, was unterlassen worden ist. Es ist auch für uns nicht leicht, uns jedes Jahr immer wieder mit den gleichen Problemen zu beschäftigen, die sich in der Zwischenzeit nicht geändert haben, immer wieder die gleichen Tatsachen vorzubringen, an denen auch Sie nichts ändern können, immer wieder, ich möchte fast sagen: die gleichen Binsenwahrheiten auszusprechen.
    In diesem Zusammenhang muß ich noch einmal aussprechen, was nicht für uns allein, sondern für uns alle international gilt, die wir uns mit diesen Fragen zu beschäftigen haben. Der Sinn aller militärischen Verteidigungsvorbereitungen wie auch der zivilen Maßnahmen ist, einen Krieg, eine Katastrophe zu verhindern. Die zwingende Konsequenz
    — nicht nur wieder allein für uns, sondern für alle
    - ist das Primat der militärischen Verteidigung.
    Warum? Aufgabe der militärischen Verteidigung ist es nun einmal, den Krieg, die Katastrophe zu verhindern. Aufgabe der zivilen Verteidigung ist es, wenn alle Bemühungen, die Katastrophe zu verhindern, einen Angriff abzuwehren, gescheitert sind, das Los der betroffenen Bevölkerung so erträglich wie nur möglich zu gestalten.
    Wir sind uns in diesem Haus wohl einig darüber, daß dem Umfang der Verteidigungsanstrengungen sowohl auf militärischem als auch auf zivilem Gebiet einfach gewisse finanzielle Grenzen gesetzt sind. Wir können nicht alles das tun, was wir für wünschenswert, ja, vielleicht für notwendig halten, sondern nur das, was sich ermöglichen läßt. Gewiß, hier setzt der Streit ein, und wir haben uns in diesem Hause versammelt, um diese Grenzen zu fixieren.
    Aber, ich glaube, über eines sind wir uns bei allen Meinungsverschiedenheiten doch einig: daß wir maximale Vorstellungen nicht realisieren können, weil wir damit in sozialer, wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht das zerstören würden, was wir verteidigen wollen. Es wäre sinnlos, durch enorme Anstrengungen eine gewaltige zivile und militärische Verteidigung aufzubauen mit der unausweichlichen Konsequenz, daß wir unsere Sozialordnung, unsere Gesellschaftsordnung zerstören. Das wäre genauso unsinnig, wie wenn ein Privatmann, um sein Vermögen, seine Ersparnisse vor Brand und



    Windelen
    Diebstahl zu schützen, einen großen Tresor baut, der mehr kostet, als sein ganzes Vermögen ausmacht.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Das ist eine Binsenwahrheit. Ich bedaure, daß sie immer wieder ausgesprochen werden muß.
    Wir können uns wohl auch darüber einigen, daß abseits von bösem oder schlechtem Willen, das eine zu tun oder das andere zu lassen, doch erhebliche Schwierigkeiten auch in der Realisierung unserer Erkenntnisse bestehen.
    Ich denke einmal daran — Herr Kollege Erler hat gestern im Hinblick auf die Außenpolitik davon gesprochen —, wie schnellflüssig die Entwicklung auf diesem Gebiet ist. Nun, die Verteidigungspolitik ist nichts anderes als eine Funktion der Außenpolitik, und sie ist sicher nicht weniger schnellflüssig als diese. Wir haben doch die Tatsache zu verzeichnen, daß all die Erkenntnisse, die man noch vor wenigen Jahren hatte und die allgemeingültig waren, inzwischen durch die atomare und jetzt durch die Raketenstrategie einfach überholt sind, daß es auch wirtschaftlich und von der Sache her nicht zu vertreten gewesen wäre, aus der damaligen Situation die Konsequenzen zu ziehen. Es wäre eine einzige riesige Fehlinvestierung geworden; wir hätten mit all diesen Einrichtungen nur noch sehr wenig anfangen können. Während man bei der damaligen militärischen Situation zunächst davon ausgehen konnte, ja ausgehen mußte, daß sich die militärische Bedrohung wahrscheinlich auf wenige wichtige Zentren beschränken würde, daß man also mit einem maximalen Schutz dieser Zentren ein Maximum an Sicherheit erreichen könnte, sieht man bei der heutigen veränderten Lage, daß die gleiche Bedrohung, die gleiche Gefährdung an jedem Punkt unseres Kontinents gegeben ist. Damit aber stoßen wir ohne weiteres an die Grenzen unserer Möglichkeiten.
    Sie haben uns andernorts mit Recht immer wieder vor der Gefahr von Fehlinvestierungen auf dem Gebiet der Verteidigung gewarnt. Ich erinnere an die Schützenpanzeraffäre, wo zweifellos in dem Bestreben, möglichst schnell etwas zu tun, Fehlinvestierungen vorgenommen worden sind. Ich erinnere Sie an Ihre große Skepsis gegenüber dem Flugzeugbeschaffungsprogramm, wo Sie aus den gleichen, sicher sehr sachlichen Gesichtspunkten davor gewarnt haben, die Dinge zu überstürzen, weil auf diesem Gebiet alles im Fluß sei, weil die technische Entwicklung noch fortschreite und weil wir vor der Gefahr stünden, daß das, was wir heute anschaffen, morgen überholt sei. Wir geben Ihnen recht, und trotzdem stehen wir unter dem Zwang zu handeln.

    (Zuruf von der SPD: Es wäre besser gewesen, wenn Sie uns vorher recht gegeben hätten! Dann wäre uns vieles erspart geblieben!)

    — Wenn wir uns in dieser Frage einigen könnten, wäre uns beiden geholfen; auch diese ernste Debatte würde etwas von ihrer Schärfe verlieren.
    Eines ist wohl schon jetzt deutlich, und die Ausführungen von Professor Bechert haben es nur unterstrichen: daß ein Vollschutz, d. h. eine volle Absicherung gegen eine Gefährdung durch Druck, Hitze, Trümmerlast, Strahlung und radioaktiven Niederschlag aus finanziellen Gründen einfach utopisch ist. Gewiß ist es technisch mit einem riesigen Aufwand vielleicht zu bewerkstelligen; finanziell ist es, und zwar nicht nur für uns, sondern auch für alle unsere Bündnispartner und für die andere Seite, einfach utopisch.
    Wir sollten die Konsequenzen daraus ziehen und sollten unsere Bemühungen gemeinsam darauf konzentrieren, wenigstens einen Minimalschutz, der zu realisieren ist, möglichst schnell aufzubauen. Ich denke insbesondere an den Schutz gegen Trümmerlast und gegen radioaktive Niederschläge. Hier wäre mit Mitteln, die durchaus im Rahmen unseres Haushaltsvolumens liegen, einiges zu erreichen. Ich denke insbesondere daran — und hier haben wir sicher schon vieles versäumt —, daß in den Neubauten, die ja auch heute und in den nächsten Jahren noch in großem Umfang errichtet werden, dieser Minimalschutz mit einem relativ geringen Aufwand eingebaut werden könnte.
    Aber es wäre unehrlich, wenn man sagte, es sind nur finanzielle Hemmnisse, die sich auf diesem Gebiet entgegenstellen. Mindestens ebenso schwierig sind die psychologischen Probleme. Mir ist gerade heute in dieser Diskussion einiges davon deutlich geworden, als Herr Professor Bechert die apokalyptische Vision eines Atomkriegs aufzeichnete. Wir wollen davon nichts wegdiskutieren; aber seien wir doch ehrlich: Wenn wir mit dieser Vision zur Aufklärung der Bevölkerung beitragen, wenn wir damit vorsorgend die Widerstandskraft stärken wollen, so erreichen wir doch genau das Gegenteil. Wir erreichen zwangsläufig die Reaktion: Hier ist jede Hilfe vergebens.

    (Abg. Niederalt: Das will er wahrscheinlich! — Abg. Eschmann: Wenn wir das aber nicht aufzeigten, wie wäre dann später die Reaktion?)

    - Wir werden uns zu entscheiden haben. Auch ein
    Arzt steht ja ständig vor der Gewissensentscheidung, inwieweit er seinen Patienten über seine wahre Situation aufklären kann, ohne den Willen zur Gesundung völlig zu zerstören.

    (Abg. Wienand: Also ist die Bundesrepublik krank?)

    — Wir stehen zweifellos vor der Bedrohung durch eine Infektion und sollten uns klarwerden, welcher Schutz dagegen möglich ist. Wir sollten den Willen zur Widerstandskraft nicht beeinträchtigen.

    (Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Darf ich jetzt bitte fortfahren; ich wäre Ihnen sehr dankbar.
    Neben den psychologischen Schwierigkeiten sind es — und das möchte ich gerade Ihnen warm ans Herz legen — staatsrechtliche Schwierigkeiten, vor denen wir stehen. Der Bund hat nicht die Kompetenz, die Durchführung der Maßnahmen, die seine Regierung bzw. das Parlament in der besten Absicht beschließt, auf der unteren Ebene in den Län-



    Windelen
    dern und Gemeinden durchzusetzen. Ich darf Sie herzlich bitten, in den Ländern und Gemeinden, in denen Sie die Mehrheit haben, mitzuhelfen, daß diese Maßnahmen wirksam werden. Wir kommen dann ein ganzes Stück weiter.
    Es bestehen auf der anderen Seite aber auch — und das ist heute so deutlich geworden, wie es nur deutlich werden konnte — Meinungsverschiedenheiten über die Möglichkeit eines Schutzes, die draußen den Willen, etwas zu tun, doch erheblich lähmen. Es ist ja nicht so, daß Herr Kollege Professor Bechert das erstmalig gesagt hätte, sondern es sind schon im Ausschuß die gleichen Meinungen geäußert worden, und zwar aus der großen Sorge, ob hier ein Schutz möglich ist. In jedem Jahr erleben wir es, daß von der anderen Seite der eine oder andere Abgeordnete aufsteht und erklärt, er glaube nicht daran, daß mit diesen Maßnahmen überhaupt noch ein Schutz möglich sei, und er könne ihnen deswegen auch nicht seine Zustimmung geben.
    Ganz am Rande möchte ich nur erwähnen, weil es augenblicklich sehr aktuell ist, daß wir bei einer Realisierung, auch nur einer Teilrealisierung der Maximalvorstellungen unsere Konjunktur nicht nur überhitzen, sondern daß wir den Kessel zum Platzen bringen würden und daß wir eben auch hier die wirtschaftliche und soziale Katastrophe als Preis für eine vermeintliche Sicherheit zahlen müßten.
    Es ist sicher Ihr gutes Recht, zu sagen, die Regierung habe ,auf diesem Gebiet zuwenig getan, und wir leiden selbst unter diesem gleichen Druck, daß zuwenig geschieht. Aber Sie werden eines immerhin zugestehen müssen: daß wir die Ansätze von Jahr zu Jahr fast verdoppelt haben. Sie können sagen, das sei immer noch zu wenig; und wir stimmen Ihnen zu. Im Jahre 1958 waren es 123 Millionen DM, 1959 262 Millionen DM, und in diesem Jahr sind es 446 Millionen DM, mit den Bindungsermächtigungen über ,eine halbe Milliarde. Gewiß, gemessen an der Größe des Problems ist es zu wenig. Sie werden aber zugestehen müssen, daß wir doch in der Erkenntnis der Dringlichkeit das Mögliche und das Realisierbare beschlossen haben.
    Der Objektivität wegen muß ich sagen, es waren nicht sachliche, sondern mehr haushaltsrechtliche Meinungsverschiedenheiten. Aber ich muß in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß z. B. beim Haushalt 1959 der Berichterstatter, der nicht der Regierungspartei angehört, vorgeschlagen hatte, die Ansätze generell um 50% zu kürzen. Er war der Auffassung, daß sie einfach nicht zu verkraften seien, weil die Planung noch nicht so weit ist. Es waren Kollegen von Ihrer Seite, die diesen Vorschlag unterstützt haben, und es waren Kollegen aus der Regierungsfraktion, die gesagt haben: Nein, wir müssen unter allen Umständen wenigstens diese Minimalbeträge bereitstellen, auch dann, wenn sich da und dort gewisse Reste bilden.
    Der Bericht des Abgeordneten Kreitmeyer, der Berichterstatter des Haushaltsausschusses ist, wurde angezogen. Ich muß hierzu sagen — ich habe es Herrn Kreitmeyer auch schon selbst gesagt —, sein Bericht enthält nicht das, was man von einem Schriftlichen Bericht in strengem Sinne erwarten darf. Er
    gibt nämlich weder die Meinung des Ausschusses noch die Meinung einer Minderheit, sondern lediglich seine persönliche Meinung wieder. Ich halte es für keinen guten Stil, derartige Schriftliche Berichte als Ausschußberichte abzugeben.
    Wir sollten wenigstens den Versuch machen, auf dem bisherigen Wege fortzufahren, die Zusammenarbeit zu verstärken, insbesondere auch auf internationaler Ebene. Denn die Fragen, die hier auf uns zukommen, können national gar nicht gelöst werden, und die Maßnahmen, die ergriffen werden, dürfen auch nicht nebeneinander, sondern sie können nur miteinander getroffen werden. In diesem Sinne ist der Beitrag, den Sie im NATO-Parlament geleistet haben — der Antrag wird ja sicher gleich noch diskutiert werden —, sicher wertvoll; wir sollten ihn unterstützen.
    Es wäre nur gerecht, wenn wir an dieser Stelle endlich auch einmal denen dankten, die sich in großer Opferfreudigkeit und Bereitwilligkeit in den Dienst der sehr unpopulären Arbeit gestellt haben. Ich denke insbesondere an die inzwischen auf mehr als 100 000 angewachsenen freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Luftschutzverband; ich denke an die Mitarbeiter in den Hilfsorganisationen, im Roten Kreuz, in den Wohlfahrtsverbänden, im Technischen Hilfswerk, in den Feuerwehren. Man macht ihnen das Leben wahrhaftig nicht leicht, und es gehört schon eine gehörige Portion Opferbereitschaft dazu, trotz dieser Schwierigkeiten die Aufgabe wahrzunehmen und im Rahmen der Möglichkeiten zu erfüllen. Wir haben also die Wahl, vorerst abzuwarten, wie die Dinge weiterlaufen, und nichts zu tun, oder das Mögliche zu beginnen und damit wenigstens einen gewissen Schutz zu erreichen und diesen ständig zu verbessern. Diesen Weg geht die Bundesregierung; wir sollten sie dabei nach Kräften unterstützen.
    Lassen Sie mich nun noch kurz zu den Änderungsanträgen der SPD Umdruck 518 Stellung nehmen. Wir anerkennen Ihre Bemühungen, hier zu Verbesserungen zu kommen. Wir können aber Zustimmung nicht empfehlen. Ich will es im einzelnen begründen.
    Ziffer 1:
    In Tit. 606 — Laufende Kosten für Hilfs- und Ausweichkrankenhäuser — ist der Ansatz von 60 000 DM um 4 940 000 DM auf 5 000 000 DM zu erhöhen.
    Hierzu ist zu sagen: Es handelt sich bei laufenden Kosten ja um solche Kosten, die nur dann anfallen, wenn Häuser vorhanden sind. Bis jetzt ist nur ein einziges Haus vorhanden, und zwar in Schleswig-Holstein. Für 5 weitere Häuser sind die Verhandlungen im Gang. Aber es wäre doch haushaltsrechtlich völlig sinnlos, für Maßnahmen Mittel bereitzustellen, die mit Sicherheit nicht in Anspruch genommen werden können, weil einfach die Häuser nicht vorhanden sind.
    Ziffer 2: Bauliche Herrichtung von Gebäuden zur Aufnahme von Ausweichkrankenhäusern und Hilfskrankenhäusern. Hier ist die gleiche Situation. Wir haben einmal aus den vergangenen Haushaltsjahren



    Windelen
    sehr erhebliche Reste, die deswegen nicht abgeflossen sind, weil die Planungen eben nicht so schnell gehen. Hier richte ich noch einmal einen Appell an Sie: Sorgen Sie doch bitte mit dafür, daß die Landesregierungen dieser Frage eine größere Dringlichkeit verleihen! Der Bund muß ja die Kosten übernehmen; er ist kraft Gesetzes dazu verpflichtet. Wenn aber die Objekte nicht von den Gebietskörperschaften bereitgestellt werden, ist unsere Bemühung vergeblich. In der letzten Zeit hat eine Konferenz der Ländergesundheitsbehörden stattgefunden. Wir hoffen, daß wir auf diesem Wege weiterkommen. Erst dann wird es möglich sein — und wir werden Ihnen dann zustimmen —, diese Position beträchtlich zu verstärken.
    Zu Ziffer 3. Ich danke Ihnen sehr für die Sympathie, die Sie gerade diesem Titel gewidmet haben. Es handelt sich hier — wenn ich das sagen darf — um die Befehlsstellen der Regierung, für die Sie die Mittel verstärken wollen. Aber auch da, ist es, glaube ich, sinnlos, mehr bereitzustellen, als eben an Einrichtungsbedarf gebraucht wird. Die Mittel würden zwangsläufig gar nicht abfließen können. Die gute Absicht, die Sie mit Ihrem Antrag verfolgen, kann nicht verwirklicht werden.
    Dann Ziffer 4! Hier gilt dasselbe. Eine Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern ist eben nur in dem Umfang möglich, in dem Hilfskrankenhäuser vorhanden sind. Wir können keine nichtvorhandenen Häuser einrichten; sie müssen erst noch geschaffen werden.
    Nun zu den Kosten für den Schutz von Kulturgut. Auch hier sind Verhandlungen im Gange, um mit den Ländern, die im wesentlichen die Träger dieser Einrichtungen sind, zu Rande zu kommen. Ich höre, daß dieses Abkommen vor dem Abschluß steht. Dann wird es notwendig sein — und nehmen Sie uns beim Wort! —, auch die entsprechenden Mittel bereitzustellen, um dem Zweck dieses Titels Rechnung zu tragen. Ich darf Ihnen sagen, daß auch der geringe Ansatz des vorigen Jahres noch nicht in Anspruch genommen werden konnte und im wesentlichen noch zur Verfügung steht.
    Ziffer 6, Herausgabe eines Merkblatts. Der Herr Minister hat dazu schon Einzelheiten gesagt. Ich darf mich auf haushaltsrechtliche Ausführungen beschränken. Die Mittel für die Aufklärung der Bevölkerung sind keineswegs nur in diesem Titel ausgewiesen. Auch im Etat des Bundesluftschutzverbandes stehen erhebliche Mittel für diesen Zweck bereit; insgesamt sind es 4,2 Millionen DM. Der Wunsch, um den es Ihnen geht, die Bevölkerung über luftschutzmäßiges Verhalten aufzuklären, kann mit diesem Ansatz durchaus erfüllt werden. Der Ansatz ist für die Zahl der vorhandenen Haushalte auf der Grundlage des für diesen Zweck vorgesehenen Merkblatts berechnet.
    Zur Gestaltung nur folgendes: wir werden uns im wesentlichen an das Vorbild des Schweizer Merkblatts halten. Wir halten es für gut und wir glauben, daß die Schweiz auf diesem Gebiet einige Erfahrungen hat.
    Ich glaube, wir sind es uns an diesem Punkt auch schuldig, den Stellen zu danken, die ihrerseits, ohne die Aufgabe übertragen bekommen zu haben, zur Aufklärung der Bevölkerung beigetragen haben. Ich denke hier besonders an die Presse, die sich in einer großen Zahl von Veröffentlichungen damit befaßt hat, diese unpopuläre Materie darzustellen. Das bringt ihr bestimmt keine vollen Kassen und erhöht nicht die Auflagen. Sie werden feststellen, daß ganze Sonderseiten in den Zeitungen erschienen sind, in denen die Bevölkerung doch sehr ernst mit den Problemen des zivilen Bevölkerungsschutzes vertraut gemacht worden ist.
    Nun zu Ziffer 7! Sie plädieren für eine Erhöhung der Mittel des Tit. 642, Zuschüsse und andere Zuweisungen zur Förderung aller sonstigen Aufgaben auf dem Gesamtgebiet des baulichen Luftschutzes. Ich darf Ihnen sagen, daß das Ist im Jahre 1958 18 000 DM betrug, im Jahre 1959 etwa dasselbe, und 1960 weist der Ansatz etwa das Dreifache dieses Ists aus. Es handelt sich im wesentlichen um Tagungen, Vortragsveranstaltungen, Seminare und Lehrmaterial. Durch eine bloße Verstärkung des Titels kann man diese Arbeit nicht von heute auf morgen ausweiten. Auch hier wird es nicht an unserem guten Willen fehlen, die Probleme zu erkennen und die Lösungsmöglichkeiten zu verbessern.
    Der letzte Punkt betrifft die Errichtung von Erprobungsbauten, Tit. 710. Auch hier sind so erhebliche Reste vorhanden, daß die Planungen, die jetzt vorliegen, verwirklicht werden können.
    Ein Wort noch zu der angeblichen Sperre aus Verwaltungsgründen. Frau Kollegin Renger, es handelt sich nicht um eine Sperre aus Verwaltungsgründen, sondern um eine haushaltsrechtlich notwendige Maßnahme. Bautitel können erst dann freigegeben werden, wenn die Planungen erstellt sind. Das schreibt § 14 der Haushaltsordnung vor. Es handelt sich also nicht um ein fiskalisches Hemmnis, sondern um die Erfüllung einer gesetzlichen Auflage, der wir uns nicht entziehen können. Ein Effekt wird also durch den Änderungsantrag zur Notstandsplanung nicht erzielt. Bei Annahme dieses Antrages würden unnötigerweise Mittel gebunden, die an anderer Stelle wahrscheinlich sinnvoller und zweckmäßiger eingesetzt werden könnten.
    Vor allen Dingen würde die Illusion eines größeren Schutzes erreicht, und das wäre verhängnisvoll, Ich kann hier allerdings im umgekehrten Sinne wie Herr Kollege Professor Bechert nur davor warnen, Er hatte vorhin von faulem Zauber gesprochen. In diesem Sinne müßte man wirklich von faulem Zauber sprechen. Nichts auf diesem Gebiet wäre gefährlicher als die Hervorzauberung von Illusionen eines erhöhten Schutzes, der tatsächlich nicht vorhanden ist.
    Aus den dargelegten Gründen muß ich Sie bitten, den Änderungsantrag der SPD-Fraktion Umdruck 518 abzulehnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)