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ID0310605300

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    Deutscher Bundestag 106. Sitzung Bonn, den 11. März 1960 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . 5747 A Abg. Theil tritt als Nachfolger des verstorbenen Abg. Wehr in den Bundestag ein 5747 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. August 1959 mit dem Königreich Norwegen über Leistungen zugunsten norwegischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 1591); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache 1674) — Zweite und dritte Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. August 1959 mit dem Königreich Dänemark über Leistungen zugunsten dänischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 1592); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache 1675) — Zweite und dritte Beratung — Frenzel (SPD) 5747 C Wehner (SPD) 5749 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache 1424); Erster Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1651) — Zweite und dritte Beratung — 5749 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 19. Juni 1959 zum Abkommen vom 26. August 1952 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich (Drucksache 1601) — Zweite und dritte Beratung — 5749 D Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland (Sozialversicherungs-Organisationsgesetz Saar) (Drucksache 1541); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1644) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 5750 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache 1424); Zweiter Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1652) — Zweite und dritte Beratung — 5750 C Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag vom 11. Mai 1959 mit der Republik Kolumbien über den gegenseitigen Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst (Drucksache 1596) — Erste Beratung — 5750 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Mai 1957 über den Austausch von Postpaketen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba (Drucksache 1598) — Erste Beratung — 5751 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. August 1959 mit dem Königreich Dänemark über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1599) — Erste Beratung — 5751 A Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 17. April 1959 mit dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern (Drucksache 1606) — Erste Beratung — 5751 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 16. Juni 1959 mit dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksache 1614) Erste Beratung — . . . 5751 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. März 1959 mit der Regierung von Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens (Drucksache 1615) — Erste Beratung — . . . 5751 C Antrag der Abg. Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende u. Gen. betr. Staatsangehörigkeit der Kinder von Staatenlosen; Mündlicher Bericht des Ausw. Ausschusses (Drucksachen 1178, 1573) Frau Dr. Rehling (CDU/CSU) . . . 5751 C Antrag der Abg. Dr. Harm, Dr. Wahl, Dr. Mende u. Gen. betr. Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht über Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern; Schriftlicher Bericht des Ausw. Ausschusses (Drucksachen 1179, 1574, zu 1574) 5752 B Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 1620, Umdruck 416) Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 5752 C Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1618) 5753 A Antrag auf Überweisung des von den Abg. Ritzel, Marx, Schmitt (Vockenhausen), Frau Beyer (Frankfurt), Reitz, Leber u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 1539) an den Rechtsausschuß (mitberatend) und an den Ausschuß für Inneres (mitberatend) 5753 B Antrag der Abg. Frau Strobl, Seidel (Fürth), Kurlbaum, Höhne, Bazille u. Gen. betr. Autobahnbau SchwabachHeilbronn (Drucksache 1631) . . . . 5753 B Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600); verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1960) (CDU/ CSU, SPD, FDP, DP) — Erste, zweite und dritte Beratung — Struve (CDU/CSU) 5753 D Wacher (CDU/CSU) 5757 D Kriedemann (SPD) 5760 C Mauk (FDP) 5767 B Logemann (DP) . . . . . . . 5772 C Bauknecht (CDU/CSU) 5776 D Bading (SPD) 5781 C Weber (Georgenau) (FDP) . . . 5784 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . 5786 D Frehsee (SPD) . . . . . . . 5788 C Schwarz, Bundesminister . . . 5793 C Krüger (Olpe) (CDU/CSU) . . . 5796 D Redaktionelle Berichtigung zur zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) betr. Umdruck 473 5784 C Nächste Sitzung 5798 D Anlagen 5799 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 5747 106. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier 15. 3. Dr. Atzenroth 11. 3. Dr. Baade 30. 4. Baier (Mosbach) 11. 3. Bauer (Wasserburg) 11. 3. Bauereisen 11. 3. Bettgenhäuser 11. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 11. 3. Blachstein 11. 3. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 11. 3. Caspers 11. 3. Cillien 9. 4. Corterier 11. 3. Diekmann 12. 3. Dr. Dittrich 11. 3. Döring (Düsseldorf) 11. 3. Dr. Drachsler 11. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 8. 4. Dr. Eckhardt 11. 3. Frau Eilers (Bielefeld) 13. 3. Eilers (Oldenburg) 11. 3. Engelbrecht-Greve 12. 3. Enk 11. 3. Even (Köln) 1. 4. Faller 12. 3. Felder 13. 3. Finckh 11. 3. Frau Friese-Korn 31. 3. Frau Dr. Gantenberg 31. 3. Geiger (München) 11. 3. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Freiherr zu Guttenberg 4. 4. Hauffe 11. 3. Heiland 13. 3. Dr. Graf Henckel 11. 3. Herold 13. 3. Hilbert 11. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 3. Höfler 14. 3. Hörauf 13. 3. Illerhaus 11. 3. Jacobi 11. 3. Jahn(Frankfurt) 23. 4. Jahn (Stuttgart) 11. 3. Dr. Jordan 11. 3. Junghans 11. 3. Katzer 11. 3. Keuning 13. 3. Kisters 18. 3. Frau Klemmert 15. 5. Koenen (Lippstadt) 13. 3. Könen (Düsseldorf) 13. 3. Dr. Kopf 11. 3. Dr, Krone 11. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lantermann 11. 3. Leukert 11. 3. Lohmar 11. 3. Lulay 31. 3. Maier (Freiburg) 16. 4. Dr. Martin 16. 4. Mattick 11. 3. Frau Dr. Maxsein 11. 3. Dr. Miessner 19. 3. Müller-Hermann 11. 3. Neuburger 11. 3. Frau Niggemeyer 13. 3. Pöhler 15. 3. Ramms 2. 4. Rasner 11. 3. Dr. Ratzel 11. 3. Dr. Reinhard 12. 3. Reitzner 11. 3. Richarts 18. 3. Dr. Ripken 14. 3. Scheel 11. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 11. 3. Schneider (Hamburg) 24. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Schoettle 11. 3. Dr. Schranz 13. 3. Schröder (Osterode) 13. 3. Schultz 11. 3. Dr. Schwörer 11. 3. Seidl (Dorfen) 14. 3. Seither 8. 4. Seuffert 11. 3. Siebel 12. 3. Simpfendörfer 11. 3. Spitzmüller 11. 3. Dr. Starke 11. 3. Stauch 11. 3. Stenger 11. 3. Storch 15. 3. Storm (Meischenstorf) 11. 3. Frau Strobel 11. 3. Unertl 12. 3. Vehar 12. 3. Wagner 11. 3. Weinkamm 18. 3. Wittmann 14. 3. Zoglmann 11. 3. b) Urlaubsanträge Deringer 18. 3. Jaksch 5. 4. Stahl 18. 3. Anlage 2 Umdruck 492 Antrag der Fraktion der DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). 5800 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Bericht 1961 beim Lohnvergleich als Vergleichslohn für Gewerbe und Landwirtschaft den Stundenlohn einzusetzen. Bonn, den 9. März 1960 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 493 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis genommen. Er stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen im Grundsatz mit der Maßgabe zu, daß die Mittel innerhalb der einzelnen Positionen austauschbar sind. Der vorliegende Grüne Bericht weist in Verfolg des vorjährigen Berichts neben einer weiteren leichten Besserung der Gesamtlage der Landwirtschaft innerhalb der verschiedenen Betriebsgruppen und Bodennutzungssysteme erhebliche Unterschiede auf. In von Natur aus benachteiligten Gegenden, vor allem in gebirgigen Lagen, blieben Betriebe mit niedrigen Einheitswerten im Wirtschaftsjahr 1958/59 in ihrer Ertragslage zurück. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen sind die bestehenden Richtlinien entsprechend umzugestalten. In Ergänzung hierzu sind die Mittel, die im Rahmen des gesamten Strukturprogramms zur Verfügung stehen, so einzusetzen, daß auch die Rationalisierung der bäuerlichen Gehöfte unter vorgenannten Verhältnissen zu tragbaren Bedingungen ermöglicht wird. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, unter Berücksichtigung der derzeitigen ungünstigen Marktverhältnisse im Bereich der Veredelungswirtschaft weitere Überlegungen anzustellen, um den in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und den in der Übergangszeit zum Gemeinsamen Markt auftretenden Schwierigkeiten mit wirksamen Maßnahmen, wie sie auch in den anderen Ländern zur Anwendung kommen, zu begegnen, damit im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes — insbesondere auch seiner Verpflichtung gemäß § 1 — der Ausgleich zwischen Ertrag und Aufwand in den landwirtschaftlichen Betrieben herbeigeführt wird. Bonn, den 10. März 1960 Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 494 Antrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, unter Ausnutzung aller vertraglichen und handelspolitischen Möglichkeiten dahin zu wirken, daß die deutsche Eier- und Geflügelwirtschaft einen höheren Anteil am deutschen Markt erwirbt, damit ein Preis für ihre Erzeugnisse erzielt wird, der die Rentabilität rationell wirtschaftender bäuerlicher Geflügelhaltungen wiederherstellt. Bonn, den 10. März 1960 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Dr. Krone und Fraktion Anlage 5 Umdruck 495 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag bis zum 15. Mai 1960 zu berichten, inwieweit (Möglichkeit und Höhe) nach dem Artikel 44 des EWG-Vertrages Mindestpreise als Sofortmaßnahmen anzuwenden sind, um der Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes Rechnung zu tragen. In dem Bericht sind zu berücksichtigen die von den Regierungen anderer Mitgliedstaaten, insbesondere die jüngst von der französischen Regierung getroffenen Maßnahmen und deren Auswirkungen. Bonn, den 10. März 1960 Mauk Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 496 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag spätestens mit dem Bericht für das Wirtschaftsjahr 1959/60 über die Lage der Landwirtschaft zu be- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 5801 richten, ob und gegebenenfalls wie die Ziele des Landwirtschaftsgesetzes baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum Ende der Übergangsphase des EWG-Vertrages, erreicht werden können: 1. a) Im Wege einer Kostensenkung in der gewerblichen Wirtschaft durch Weitergabe der Rationalisierungsgewinne in Form von Preissenkungen. b) Durch eine verantwortungsvolle Ausübung der Tarifhoheit durch die Sozialpartner unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Preisgestaltung im Agrarsektor. c) Durch Vorlage eines Berichtes über die Höhe der Mittel, die nach Berücksichtigung von a) und b) noch erforderlich sind, um die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbaren Berufsgruppen anzugleichen (§ 1 Satz 2 des Landwirtschaftsgesetzes), und durch Bereitstellung dieser Mittel. 2. Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, bis zu dem genannten Zeitpunkt zu untersuchen und zu berichten, wie sich unter Berücksichtigung der Lage und der Struktur der deutschen Landwirtschaft die Übernahme einer Agrarpolitik auswirken würde, wie sie z. B. in England und auch in anderen Staaten durchgeführt wird, d. h. durch die Schaffung eines den Weltmarktpreisen angepaßten Preisniveaus für landwirtschaftliche Erzeugnisse, mit der Maßgabe, daß die Differenz zwischen diesem Preisniveau und der Aufwands- und Ertragsberechnung (entsprechend der in England und nach dem Landwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Aufwands- und Ertragsberechnung) direkt und annähernd vergütet wird. Bonn, den 10. März 1960 Mauk Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 497 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Der von der Bundesregierung vorgelegte Bericht über die Lage der Landwirtschaft — Drucksache 1600 — wird der Bundesregierung zurückgegeben mit dem Ersuchen, ihn durch folgende Punkte zu ergänzen und bis spätestens 15. Mai 1960 erneut vorzulegen: 1. Eine Berechnung des Vergleichslohnes auf der Grundlage des tatsächlichen Stundenarbeitsverdienstes anstelle eines manipulierten Jahresarbeitsverdienstes, wie das bisher geschehen ist. Dabei sind zu berücksichtigen: a) die Überstunden- und Feiertagszuschläge, b) die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller ständig, nichtständig oder nur zeitweise in der Landwirtschaft beschäftigten fremden und familieneigenen Arbeitskräfte einschließlich der Bewertung der Arbeit der Bauersfrau im Betrieb. 2. Eine Bekanntgabe der sich aus der Vergleichsrechnung ergebenden Gesamtdisparitätssumme, unter Berücksichtigung des § 4 Buchstaben a, b und c des Landwirtschaftsgesetzes. 3. Eine Vorausschau für das laufende und kommende Wirtschaftsjahr, welche im Gegensatz zu der im vorliegenden Bericht unterbreiteten Vorausschau die Veränderungen auf dem preis- und lohnpolitischen Gebiet voll berücksichtigt. Bonn, den 10. März 1960 Mauk Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 498 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag hat den Bericht über die Lage der Landwirtschaft (Grüner Bericht 1960) zur Kenntnis genommen und mit Befriedigung festgestellt, daß er für einen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe eine Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses ausweist. Für die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe sind jedoch die im Landwirtschaftsgesetz festgelegten Ziele noch nicht erreicht. Der Deutsche Bundestag weist die Bundesregierung darauf hin, daß nach wie vor in weiten landwirtschaftlichen Bereichen die Struktur der Betriebe und andere das Arbeitsergebnis bestimmende Faktoren unbefriedigend sind. Angesichts der wenigen bis zur Herstellung des Gemeinsamen Marktes noch verfügbaren Jahre hält es der Bundestag für wichtig, daß die zur Verbesserung der Wettbewerbslage der deutschen Landwirtschaft notwendigen Maßnahmen beschleunigt durchgeführt werden. Er erachtet den für die Strukturverbesserung von der Bundesregierung vorgesehenen Betrag für zu gering und ersucht die Bundesregierung, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen und insbesondere die Bedingungen für die Hergabe der Bundeszuschüsse so zu gestalten, daß die Agrarstruktur auch dort verbessert wird, wo die schlechte wirtschaftliche Lage der Betriebe Leistungen aus eigener Kraft nicht erlaubt. Der Deutsche Bundestag bedauert, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen in vielen Betrieben ohne Verschulden der Betriebsleiter ein zeitgemäßes 5802 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Einkommen immer noch nicht erzielt werden kann. Er erkennt deshalb an, daß für eine Übergangszeit — bis die Maßnahmen zur Strukturverbesserung wirksam werden — Einkommenszuschüsse gezahlt werden müssen. Er hält aber das jetzige Verfahren für ungeeignet und bedauert, daß die Bundesregierung trotz wachsender Kritik an den pauschalen Subventionen auch im Grünen Plan 1960 daran f est-halten will. Es erscheint unerträglich, daß nach wie vor auch solche Betriebe subventioniert werden, in denen ausweislich des Grünen 'Berichts der Vergleichslohn voll gedeckt oder sogar überschritten und eine Verzinsung des Kapitals erreicht wird. Demgegenüber erhalten die unter besonders ungünstigen Bedingungen arbeitenden Betriebe aus den einkommensfördernden Maßnahmen nur eine völlig unzulängliche Hilfe. Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, dem Bundestag umgehend Vorschläge für eine bessere Verteilung der verfügbaren Mittel zu machen. Sie muß gewährleisten, daß die Einkommenszuschüsse konzentriert solchen Landwirten zugute kommen, die wegen unzulänglicher wirtschaftlicher Voraussetzungen oder naturbedingter Benachteiligungen ein ausreichendes Einkommen nicht erzielen können. Der Deutsche Bundestag bedauert, daß die Bundesregierung in steigendem Maße dazu übergeht, normale öffentliche Aufgaben als Sonderleistungen im Grünen Plan auszuweisen. Das betrifft z. B. die Aufwendungen für die Versorgung ländlicher Gebiete mit Trinkwasser und Elektrizität, die nicht nur der landwirtschaftlichen Bevölkerung zugute kommt, oder die Mittel für die Flurbereinigung, die in den ordentlichen Haushalt des Ernährungsministers gehören, und die Zuschüsse zur Altershilfe für Landwirte, die in den Sozialhaushalt gehören. Dadurch entsteht in der Öffentlichkeit ein für die Landwirtschaft abträgliches Bild von der Höhe der zu ihren Gunsten gemachten besonderen finanziellen Aufwendungen. Bonn, den 11. März 1960 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Heinz Frehsee


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte!


Rede von Fritz Weber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Frehsee, ist Ihnen entgangen, daß ich den Grünen Bericht nicht in dieser Hinsicht, sondern in der Frage der Auswertung der Vollarbeitskräfte angezweifelt habe? Ich weiß genau, was ich damit sagen will.

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    Rede von Heinz Frehsee


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    In dieser Beziehung bin ich sogar Ihrer Meinung. Ich werde dazu noch einiges sagen. Ich habe Sie aber an einer anderen Stelle so verstanden — es mag sein, daß ich Sie mißverstanden habe —, daß Sie insgesamt angezweifelt hätten, daß die Ergebnisse hinsichtlich dieser 8000 Betriebe unter den eben von mir angeführten Gesichtspunkten zusammengestellt worden seien.
    Nun zu dem speziellen Thema, das ich hier behandeln will. Das sind wie üblich die Fragen der Lohnsituation in der Landwirtschaft, der Sozialstruktur, insbesondere der Arbeitskräftestruktur,
    und einige Sozialpolitische Fragen. Auch ich will
    mich wegen der vorgeschrittenen Zeit kurz fassen.
    Gleich in seinem Teil A sagt der Grüne Bericht im Kapitel I, daß der tarifliche Gesamtlohn der Landarbeiter im Durchschnitt des Wirtschaftsjahres 1958/1959 6 % höher ,als im Vorjahr gewesen sei und daß sich der Abstand gegenüber den Arbeitsverdiensten der Industriearbeiter damit weiter relativ verringert habe.
    Im großen und ganzen möchte ich zu dem Grünen Bericht sagen, daß er wieder eine Verbesserung gegenüber den Grünen Berichten der vergangenen Jahre darstellt. Ich möchte hier anerkennend sagen, daß vieles von dem, was in der „Grünen" Debatte vor einem Jahr an Verbesserungsvorschlägen und an konstruktiver Kritik vorgetragen worden ist, von ,den Herren des Ernährungsministeriums und den sonstigen mitarbeitenden Stellen bei dem jetzigen Grünen Bericht berücksichtigt worden ist.
    Aber es sind noch eine Reihe von Schönheitsfehlern darin, so beipielsweise auch hier. Es heißt, wie gesagt, der Abstand der Arbeitsverdienste habe sich „relativ weiter verringert". Was soll das, meine Damen und Herren? Das läßt mindestens die Frage offen, ob der Abstand sich auch absolut verringert hat oder ob er absolut gleichgeblieben oder sogar größer geworden ist. Darauf kommt es doch an. Wenn wir also ein wirklich klares und exaktes Bild der Landwirtschaft haben wollen, sollten wir solche Formulierungen unterlassen.
    Auf Seite 23 können Sie feststellen, wie dieser t Vergleich zustande gekommen ist. Dort sehen Sie, daß der Lohn des Landarbeiters von 1957/1958 bis 1958/1959 von 1,43 DM auf 1,54 DM je Stunde gestiegen ist, also um 11 Pf — das ist nicht der Tariflohn, sondern der fortgeschriebene Brutto-StundenVerdienst —, während die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer auf dem Lande, die hier zur Ermittlung des Vergleichslohns herangezogen werden, von 1,90 DM auf 2,02 DM, also um 12 Pf angestiegen sind. Der Abstand der Landarbeiterlöhne von den Verdiensten der Industriearbeiter hat sich also absolut vergrößert. Das ist ein sehr bedauernswertes Zeichen, und das rechtfertigt ,die Kritik, die hier von den verschiedensten Seiten vorgetragen worden ist. Wir sollten auch in solchen Fragen im Grünen Bericht die Dinge so aussprechen, wie sie sind.
    Ein anderes! Heute vor einem Monat, am 11. Februar, hat der Herr Bundesminister, als er den Grünen Bericht erläuterte und den Grünen Plan einbrachte, gesagt, der sogenannte je Vollarbeitskraft erzielte Lohn — das entspricht wohl nicht ganz dem sogenannten Arbeitseinkommen — sei von 2318 DM im Wirtschaftsjahr 1954/55 auf 3538 DM im Wirtschaftsjahr 1958/59 gestiegen. Das sei eine Zunahme um rund 1200 DM oder gut 50 %. Ich habe gar nichts gegen die Zunahme des sogenannten erzielten Lohnes je Vollarbeitskraft. Ganz im Gegenteil, ich wäre froh, wenn die Zunahme größer wäre. Ich habe aber hierzu zu bemerken, daß der Herr Bundesminister an dieser Stelle eigentlich fairerweise etwas dazu hätte sagen sollen. Das wider-



    Frehsee
    spricht ein wenig dem, was Herr Kollege Mauk und an anderer Stelle Herr Kollege Bauknecht vorgetragen haben. Ich habe die Zahl, die er vorgetragen hat, gerade einmal nachgerechnet. Die Landarbeiterlöhne sind in dem gleichen Zeitraum nicht um 50 %, sondern nur um 40 % gestiegen. Nur keinen Neid! Die Landarbeiter sind zweifellos nicht neidisch, meine Herren, nur sollte nicht gesagt werden, wie das draußen geschieht, daß die Landarbeiterlöhne stärker angestiegen seien als der erzielte Lohn je Vollarbeitskraft der in der Landwirtschaft tätigen Vollarbeitskräfte. Es ist ein effektiver Tatbestand: in ,dem Zeitraum, indem der sogenannte erzielte Lohn je Vollarbeitskraft um 50 % angestiegen ist, sind die Landarbeiterlöhne nur um 40 % angestiegen. Daher kommt eben auch der große Abstand zu den Löhnen der auf ,dem Lande wohnenden gewerblichen Arbeiter, der, was den Stundenlohn betrifft, mit 31 %, was den Wochenlohn betrifft, mit 26 % angegeben wird. Hier, sehr verehrter Herr Kollege Bauknecht, will ich Ihnen Hilfestellung geben. Genauso wie Sie gegen die Jahresarbeitsverdienste als Berechnungsgrundlage sind, weil ,diese Methode einfach statistisch anfechtbar ist, kann man das Arbeitsergebnis, das aus einer Arbeitsleistung von 3500 Stunden entstanden ist, nicht mit dem Arbeitsergebnis vergleichen, das mit einer Arbeitsleistung von vielleicht 2400 oder 2200 Stunden erbracht worden ist.
    Genausowenig kann man, wie das im Grünen Bericht geschehen ist, von den Wochenverdiensten sprechen. Das sind konstruktive Vorschläge, kritische Vorschläge zur Verbesserung des nächsten
    Grünen Berichts. Jedes Jahr wird es ja ein wenig besser. Man sollte nicht von den Wochenverdiensten sprechen, weil auch die Wochenverdienste gewerblicher Arbeitnehmer mit sehr viel kürzerer Arbeitszeit erzielt werden als die Wochenverdienste der Landarbeiter. Man hat den Abstand von nur 26 % auf diese Art und Weise errechnet, um ihn geringer erscheinen zu lassen. Das sollte man nicht tun.
    Ein Weiteres, meine Damen und Herren. Ich möchte darauf hinweisen, daß im Grünen Bericht nicht steht — das ist vielleicht ein Mangel; dem sollte im nächsten Grünen Bericht Rechnung getragen werden —, wie unterschiedlich die Differenzen der Landarbeiterlöhne zu denen der gewerblichen Arbeitnehmer, die auf dem Lande wohnen, in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik sind. Ich will nur zwei Beispiele nennen. Das Land, das die geringste Differenz aufweist — Herr Kollege Wittmer-Eigenbrodt, darauf werden Sie stolz sein —, ist wieder das Land Hessen. Ja, was kann ich dafür! Erst wird Hessen wegen der Dorfgemeinschaftshäuser gelobt. Aber bitte, das ist das Äquivalent. Nun lobe ich es wegen der geringsten Differenz zwischen den Löhnen der Landarbeiter und denen der gewerblichen Arbeiter.

    (Abg. Wittmer-Eigenbrodt: Aber nur, weil die Arbeiter dort weniger verdienen!)

    — Nein, nein, das ist errechnet auf Grund der dort
    gezahlten Stunden- und Wochenlöhne und verglichen mit den Stundenlöhnen und Wochenverdiensten der dort in Hessen in den Dörfern wohnenden Industriearbeiter. In Hessen erzielen die vergleichbaren Industriearbeiter — ihr Einkommen war die Grundlage für die Errechnung des sogenannten Vergleichslohns — 5058 DM im Jahr, die Landarbeiter 4301 DM. Das ist eine Differenz von 18 %. Da sind wir also am weitesten dran. Ganz schlecht — da müßte sich jetzt Kollege Gibbert betroffen fühlen — ist das Land Rheinland-Pfalz dran. Dieses Land liegt in der Bundesrepublik mit einem Abstand von 47 % an letzter Stelle. Ich glaube, es wäre sehr zweckmäßig, wenn solche Zahlen — hier sind sie von der Agrarsozialen Gesellschaft privat errechnet — amtlich errechnet und im nächsten Grünen Bericht aufgeführt würden, damit sie nachher unanfechtbar sind; im allgemeinen fechten wir die Angaben des Grünen Berichts ja nicht an. Das sind die Abstände. Ich glaube, es war zweckmäßig, das vor diesem Haus zu sagen. Der Landarbeiterlohn liegt in den verschiedenen Ländern der Bundesrepublik im Durchschnitt also 31 % unter dem Lohn der auf dem Lande wohnenden gewerblichen Arbeiter.
    Man sollte bei dieser Gelegenheit, da wir schon verschiedentlich von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und von dem, was im Rahmen dieser Gemeinschaft auf uns zukommt, gesprochen haben, auch von dem Vergleich der Landarbeiterlöhne in Europa und insbesondere in den sechs Mitgliedsländern der EWG sprechen. Da haben wir auch eine private Berechnung, allerdings eine solche, die den Anspruch erhebt, wissenschaftlich einwandfrei zu sein —, soweit das möglich ist; sie stützt sich nur auf das vorhandene, nicht sehr umfangreiche Material. Wir begrüßen es sehr, daß die EPA in Paris, also die OEEC, einen Forschungsauftrag erteilt hat, den unsere deutsche Agrarsoziale Gesellschaft bekommen hat, die landwirtschaftlichen Löhne in den europäischen Ländern wissenschaftlich exakt zu ermitteln. Nach dieser privaten wissenschaftlichen Berechnung sieht es mit unseren Landarbeiterlöhnen sehr betrüblich aus. Da liegt die Bundesrepublik im Rahmen der EWG an vorletzter Stelle. An erster Stelle lag 1958 — für 1958 ist dieser Vergleich angestellt worden — Holland mit 2,14 DM. Dann kam Belgien mit 2,08 DM, weiter Frankreich mit 1,73 DM und dann erst die Bundesrepublik mit 1,42 DM. An letzter Stelle steht Italien mit 1,05 DM.
    Vielleicht interessiert Sie, wie diese Löhne in den anderen europäischen Ländern liegen, die in diesem Vergleich erfaßt worden sind. Da steht Schweden mit 2,49 DM an der Spitze. Es folgen Dänemark mit 2,43 DM, Norwegen mit 2,20 DM, Großbritannien und Nordirland mit 2,19 DM.

    (Abg. Bauknecht: Das kann man nicht ohne weiteres umrechnen!)

    — Das ist nicht ohne weiteres verglichen, Herr Kollege Bauknecht. Ich sagte, dieser Vergleich ist wissenschaftlich einigermaßen exakt angestellt worden, und zwar ist dabei die Verbrauchergeldparität zugrunde gelegt worden. Man hat alles umgerechnet auf den unterschiedlichen Warenkorb der vierköpfigen Arbeitnehmerfamilie in Deutschland und



    Frehsee
    in dem betreffenden anderen Land. Der Warenkorb, der in dem einen Land eingekauft worden ist, ist dabei mit dem des anderen ausgetauscht worden. Das ist einigermaßen einwandfrei.
    Wir stehen im Rahmen dieser 10 oder 11 europäischen Länder und auch im Rahmen der EWG an zweitletzter Stelle vor Italien. Die Konsequenzen brauche ich nicht auszumalen. Es bedarf erheblicher Anstrengungen, wenn wir diesen Lohnabstand so schnell, wie die EWG geschaffen werden soll, aufholen wollen. Wenn man boshaft sein wollte, könnte man sagen, daß die Bundesrepublik mit den im Rahmen der sechs EWG-Länder nun überwiegend höchsten Agrarpreisen — na ja, Italien hat etwas höhere Getreidepreise —

    (Zuruf von der Mitte: Die Schweiz hat noch höhere!)

    an zweitletzter Stelle liegt. Es ist schon wichtig und notwendig, diese nackten Tatsachen, wenn sie auch unangenehm sind, ganz klar und deutlich auszusprechen.
    Meine Damen und Herren, in den früheren Jahren ist immer darüber geklagt worden, daß das Lohnkonto ständig strapaziert werde. Wir sind sehr erfreut darüber, daß der Grüne Bericht in diesem Punkt nun eine eindeutige Aussage enthält. Da heißt es auf Seite 6:
    Trotz der Erhöhung der Löhne ist der Anteil der Lohnkosten an den Betriebsausgaben der Landwirtschaft infolge der Verringerung der Zahl der Arbeitskräfte zurückgegangen. Dagegen ist der Anteil der Ausgaben für sachliche Betriebsmittel, deren Preise weniger stark gestiegen sind als die Löhne, infolge des wachsenden Bedarfs größer geworden.
    An anderer Stelle steht, daß sich das Lohnniveau im Wirtschaftsjahr 1958/59 um weitere 6 % erhöht hat, durch den Rückgang des Arbeitskräftebestandes um schätzungsweise 21/2% der Anstieg der Gesamtlohnsumme aber abgemildert worden ist, so daß der Bruttobarlohn nur um 67 Millionen auf rund 1,95 Milliarden DM angestiegen ist. Im vorigen Jahr war bei der Debatte über den Grünen Bericht wohl auf Grund der Lohnforderungen der Landarbeitergewerkschaft von einem weit höheren Betrag die Rede. Ganze 67 Millionen DM haben also die Lohnerhöhungen des vorigen Jahres ausgemacht. Zugegebenermaßen sind die Löhne in der Landwirtschaft prozentual stärker gestiegen als in der gewerblichen Wirtschaft, nicht jedoch absolut, weil die Ausgangsposition, auf die es hier ankommt, niedriger als in der gewerblichen Wirtschaft war.
    Die Lohnquote, also der Anteil der Bruttobarlöhne für fremde Arbeitskräfte an den Gesamtausgaben der Landwirtschaft ist von 17,6% im Jahre 1950/51 auf 14,2 % im Jahre 1958/59 gesunken. Bei Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich ein Rückgang der Ausgaben von 20,9 % im Jahre 1950/51 auf 17,6 % im Wirtschaftsjahr 1958/59. Daraus kann man sicherlich die Schlußfolgerung ziehen, daß trotz der erforderlichen erheblichen Mechanisierung und Technisierung der Landwirtschaft und trotz der notwendigen Investitionen einiger Spielraum für die Angleichung der Landarbeiterlöhne an die Landarbeiterlöhne in anderen europäischen Ländern vorhanden ist.
    Der Frau Kollegin Pannhoff möchte ich sagen —und ich meine das ernst, gar nicht ironisch —, daß der überlasteten Bäuerin ein wenig geholfen werden könnte und schon früher geholfen worden wäre, wenn man für weibliches Hilfspersonal in landwirtschaftlichen Betrieben und landwirtschaftlichen Haushalten Löhne zahlte bzw. gezahlt hätte, die eine entsprechende Anzahl von Mädchen und Frauen veranlaßt hätten, im landwirtschaftlichen Haushalt zu bleiben und der Bäuerin die Arbeit zum Teil abzunehmen.
    Es ist bedauerlich, daß der Grüne Bericht 1960 —jetzt gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege Weber — keine einwandfreien Angaben, keine exakten Angaben über den Arbeitskräftebestand enthält. Wir wissen, worauf das zurückzuführen ist. Der Grüne Bericht sagt dazu auf Seite 18:
    Die Statistik der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte wurde im Wirtschaftsjahr 1958/59 nicht fortgeführt; die Veränderungen im Arbeitskräftebestand müssen daher geschätzt werden.
    Man ist von einem Rückgang der Zahl der Arbeitskräfte von 4 % oder 100 000 ausgegangen und hat gesagt, die Gesamtzahl der noch vorhandenen Vollarbeitskräfte betrage 2,6 Millionen. Das ist freilich eine ziemlich anfechtbare Zahl. Für die richtigen Entscheidungen des Bundestages, der Bundesregierung, der Länderregierungen und anderer Institutionen wie beispielsweise der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung, für das richtige tarifpolitische Verhalten der Sozialpartner und für die Erstellung von Grünen Berichten, die ein wahrheitsgetreues Bild von der Entwicklung der Ertragslage geben, sind genauere Kenntnisse über den Umfang des Arbeitskräftebestandes in der Landwirtschaft, über die Struktur des Arbeitskräftebesatzes, über dessen saisonale Veränderungen und über die Dauer der Arbeitszeit in den einzelnen Monaten des Wirtschaftsjahres erforderlich.
    In den Wirtschaftsjahren 1956/1957 und 1957/1958 wurden durch das Statistische Bundesamt laufend monatliche Repräsentativerhebungen durchgeführt, die damals erstmalig zu einigermaßen richtigen Vorstellungen über die Zahl der in der Landwirtschaft tätigen ständigen familienfremden Arbeitskräfte führten und ungefähre Erkenntnisse über das Ausmaß der Beschäftigung von unständigen Lohnarbeitskräften in der Landwirtschaft vermittelten. Diese monatlichen Erhebungen, deren Ergebnisse nach dem vorigen Grünen Bericht zu einer radikalen Senkung des Lohnkostenkontos der Landwirtschaft führten, wurden nun im Wirtschaftsjahr 1958/1959 nicht weitergeführt, angeblich wegen des Mangels an Mitteln. Behelfsweise sollte statt dessen nur eine Momentaufnahme über die Arbeitskräfte der Landwirtschaft am Stichtag der landwirtschaftlichen Betriebszählung erfolgen.
    Diese ist bisher nicht erfolgt, weil Bund und Länder über die Verteilung der Kosten dieser Betriebs-



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    zählung in Streit gerieten. Wir hoffen, daß demnächst das Gesetz über die Betriebszählung verabschiedet wird. Man sollte die monatlichen Repräsentativerhebungen des Statistischen Bundesamtes über die Zahl der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und besonders der ständig beschäftigten Lohnarbeitskräfte in der Landwirtschaft weiterführen. Wir sollten auch fordern, daß die Erhebungen über den Bruttoverdienst der Landarbeiter künftig — genauso wie das in der Industrie geschieht — an vier über das Jahr verteilten, richtig gewählten Stichtagen so erfolgen, daß die saisonmäßigen Verdienstschwankungen sichtbar werden.
    Eine sehr, sehr bedenklich stimmende Formulierung enthält der Grüne Bericht ebenfalls in diesem Absatz, und zwar auf Seite 19 unten. Da steht:
    Zwar hält die Nachfrage nach jungen ledigen Landarbeitern an; daneben besteht aber seit dem' Jahre 1958 ein unbefriedigter Bedarf an technischen Fachkräften, Schlepperfahrern usw., für die erstmalig in vermehrtem Umfang auch Arbeitsplätze für Verheiratete angeboten werden.
    Das ist richtig. Das kann jeder bestätigen, der landwirtschaftliche Wochenblätter liest. Die Stellenangebote, die dort ausgeschrieben werden, enthalten in zunehmendem Umfang die Nachfrage nach verheirateten Landarbeitern. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Wir befinden uns in einem Prozeß der Umstellung — einer notwendigen Umstellung — der Lohnarbeitsverfassung von Gesindearbeitern zu verheirateten Arbeitern.
    Die Bundesregierung hat in den vergangenen drei Grünen Plänen — und sie hat es auch im Grünen Plan 1960 vor — einiges vorgesehen, um dieser Entwicklung zu steuern. Sie hat in jedem Grünen Plan 25 Millionen DM für die Seßhaftmachung verheirateter Landarbeiter und darüber hinaus Mittel für die landwirtschaftliche Facharbeiterausbildung vorgesehen. Beide Maßnahmen müssen zweifellos als sehr positiv und konstruktiv bezeichnet werden.
    Im Rahmen dieses Titels des Grünen Planes sind rund 5000 Landarbeiterwohnungen, -eigenheime und sogenannte Landarbeiterstellen errichtet worden. Ich habe noch nicht gehört — wie hier und an anderer Stelle immer wieder befürchtet worden ist —, daß die Landarbeiter, die mit Hilfe des Grünen Planes, mit Hilfe der Eigenkapitalbeihilfen, solche Stellen errichtet haben, nachher der Landwirtschaft den Rücken gekehrt hätten. Das ist nicht der Fall. Sie sind dort geblieben. Es handelt sich also um eine wirklich konstruktive Maßnahme gegen die Entblößung der Landwirtschaft von ständigen technischen Fachkräften.
    Ich darf eine Bemerkung speziell zu dieser Maßnahme einflechten. Die Bundesregierung sollte bei allem Erfolg dieser Maßnahme nun doch der Entwicklung der Baukosten Rechnung tragen. Die Baukostenentwicklung hat natürlich zur Erhöhung der Kosten der Errichtung von Landarbeitereigenheimen und Landarbeiterstellen geführt. Die monatliche Belastung solcher Landarbeiter hat die Grenze, die
    mit dem Bundesministerium festgelegt worden ist, also den Prozentsatz des Lohnes, den man von den Landarbeitern billigerweise als Aufbringung für die Unterkunft erwarten kann, überschritten. Die Bundesregierung sollte deswegen ernsthaft überlegen, ob nicht die Eigenkapitalbeihilfe im Rahmen des Titels „Seßhaftmachung verheirateter Landarbeiter", die z. Z. bei 5000 DM beginnt, erhöht werden sollte. Eine Erhöhung um 20 % auf 6000 DM wäre erforderlich, um die monatliche Belastung wieder unter die Grenze herunterzubringen, die wir in allseitigem Einvernehmen seinerzeit, als wir diese Maßnahmen getroffen haben, für gerechtfertigt gehalten haben.
    Die Förderung der Facharbeiterausbildung in der Landwirtschaft aus Mitteln des Grünen Plans ist bisher leider nur von einer Seite, nämlich von den Betroffenen, den Landarbeitern selbst, und nicht in dem wünschenswerten Ausmaß von der gesamten Landwirtschaft, von den landwirtschaftlichen Betrieben, den Arbeitgebern, den landwirtschaftlichen Unternehmern gefordert worden. Obwohl erhebliche Mittel für diesen Zweck aufgewandt worden sind, können wir nur von einigen wenigen hundert landwirtschaftlichen Facharbeitern in der ganzen Bundesrepublik sprechen. Das liegt auch daran, daß es in den Tarifverhandlungen bisher nicht gelungen ist, diese Facharbeiter in eine höhere, ihrer Qualifikation entsprechende Lohngruppe einzustufen.
    Nur einige wenige Bemerkungen zu den Ausführungen des Grünen Berichts über die Winterarbeitslosigkeit. Es ist eine gefährliche Sache, daß die Landwirtschaft in jedem Herbst wieder einen hohen Prozentsatz der Landarbeiter, auch der ständigen Landarbeiter, entläßt und zum Frühjahr wieder einstellt. Die landwirtschaftlichen Betriebe dürfen sich nicht wundern, wenn die Landarbeiter in einer Zeit der Vollbeschäftigung, wie wir sie jetzt haben, jede sich bietende Gelegenheit wahrnehmen, anderswo einen besser bezahlten und leichteren Arbeitsplatz zu erhalten, als ihn die Landwirtschaft zu bieten vermag. Deshalb ist vor dieser Entlassung im Winter dringend zu warnen. In Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt sollte vielleicht eine ähnliche Regelung angestrebt werden, wie sie für die Bauarbeiter gefunden worden ist. Dadurch würde man es den landwirtschaftlichen Betrieben etwas erleichtern, ihre ständigen Landarbeiter auch den Winter über im Betrieb zu behalten.
    Erstmalig finden sich in dem Grünen Bericht 1960 Ausführungen über den gesamten Sozialaufwand in der Landwirtschaft. Ich begrüße auch das, will mich aber wegen der vorgeschrittenen Zeit nicht zu Einzelheiten äußern.
    Der gesamte Sozialaufwand der Landwirtschaft — also nicht Arbeitnehmerbeiträge, sondern Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die Umlage für die Berufsgenossenschaft und Kindergeldbeiträge — macht insgesamt 3,4 % der Verkaufserlöse aus. Ich nenne nur diese Zahl und will auf keine Vergleichszahl eines anderen Wirtschaftszweiges hinweisen, möchte aber doch bitten, nicht von dem angeblich so ungeheuer hohen Sozialaufwand der



    Frehsee
    Landwirtschaft zu sprechen; denn das ist nicht zu halten.
    In diesem Zusammenhang ein Wort zur Altershilfe. Wir werden darüber, wenn wir zur zweiten und dritten Lesung der Novelle kommen, hoffentlich bald, eingehend zu reden haben. Ich beziehe mich nur auf das, was der Herr Minister heute vor einem Monat, am 11. Februar, ausgeführt hat. Er hat gesagt, daß man noch 30 Millionen DM in den Grünen Plan hineinbekommen habe. Das ist vielleicht auf Grund des Besuchs von Herrn Rehwinkel beim Kanzler oder auch aus anderen Gründen möglich geworden; aber das ist nicht so wichtig. Wichtig ist festzuhalten: 30 Millionen für die Altershilfe für Landwirte. Das jährliche Defizit beträgt, wie wir wissen, rund 70 Millionen DM. Es betrug auch im vorigen Jahr 70 Millionen DM. Diese 70 Millionen sind aus Mitteln des Grünen Plans gedeckt worden. Der Herr Minister hat in seiner Rede gesagt, daß das möglich gewesen sei, weil der Bundesfinanzminister Reste von seit 1958 in Höhe von 40 Millionen DM habe übertragen lassen. Immerhin handelt es sich bei den 70 Millionen um Mittel, die eigentlich im Rahmen des Grünen Plans für ganz andere Zwecke bestimmt waren als für die Altershilfe. Wir halten das insofern nicht für berechtigt. Wenn schon jetzt zusätzlich 30 Millionen für die Altershilfe für Landwirte vorgesehen werden, dann frage ich: Warum werden sie nicht in den Sozialhaushalt eingefügt, wohin sie doch gehören? Wir haben das bereits in unserem Entschließungsantrag zum Ausdruck gebracht.
    Ich gebe damit zu erkennen, daß wir nicht mit dem Herrn Bundesminister übereinstimmen, der da sagt, man könne keine Bedenken gegen die Dekkung des Defizits der Alterskassen innerhalb des Grünen Plans erheben, da doch der agrarstrukturelle Effekt ganz zweifellos sei und es sich hier um eine Aufbesserung des Altenteils und nicht um eine Angelegenheit der Sozialversicherung handle. Nun handelt es sich nicht um eine Angelegenheit der Sozialversicherung, sondern es handelt sich um eine Angelegenheit — um eine für meine Begriffe sehr wichtige Angelegenheit — der sozialen Sicherung und damit um eine sozialpolitische Angelegenheit. Wenn wir in dieser Bundesregierung ein Ministerium für Arbeit und Sozialordnung haben, meine Damen und Herren, dann gehört das einfach in dessen Etat; Maßnahmen der sozialen Sicherung gehören in den Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung.
    Damit will ich schließen. Ich hatte vor, noch einiges andere auszuführen. Aber die Zeit ist vorgeschritten, ich möchte Sie nicht über Gebühr strapazieren. Ich darf hoffen, daß die Kritik, die von mir heute in der Frage der Sozial- und Arbeitskräftestruktur angebracht worden ist, bei den zuständigen Behörden gleichen Widerhall finden wird wie die Kritik, die in den vergangenen Jahren hier in der „grünen" Debatte vorgetragen worden ist. Dann tun wir allen, den Betroffen, den landwirtschaftlichen Betrieben und diesem Wirtschaftszweig, einen guten Dienst.

    (Beifall bei der SPD.)