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ID0310604300

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    Deutscher Bundestag 106. Sitzung Bonn, den 11. März 1960 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . 5747 A Abg. Theil tritt als Nachfolger des verstorbenen Abg. Wehr in den Bundestag ein 5747 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. August 1959 mit dem Königreich Norwegen über Leistungen zugunsten norwegischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 1591); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache 1674) — Zweite und dritte Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. August 1959 mit dem Königreich Dänemark über Leistungen zugunsten dänischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 1592); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache 1675) — Zweite und dritte Beratung — Frenzel (SPD) 5747 C Wehner (SPD) 5749 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache 1424); Erster Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1651) — Zweite und dritte Beratung — 5749 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 19. Juni 1959 zum Abkommen vom 26. August 1952 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich (Drucksache 1601) — Zweite und dritte Beratung — 5749 D Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland (Sozialversicherungs-Organisationsgesetz Saar) (Drucksache 1541); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1644) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 5750 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache 1424); Zweiter Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1652) — Zweite und dritte Beratung — 5750 C Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag vom 11. Mai 1959 mit der Republik Kolumbien über den gegenseitigen Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst (Drucksache 1596) — Erste Beratung — 5750 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Mai 1957 über den Austausch von Postpaketen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba (Drucksache 1598) — Erste Beratung — 5751 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. August 1959 mit dem Königreich Dänemark über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1599) — Erste Beratung — 5751 A Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 17. April 1959 mit dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern (Drucksache 1606) — Erste Beratung — 5751 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 16. Juni 1959 mit dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksache 1614) Erste Beratung — . . . 5751 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. März 1959 mit der Regierung von Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens (Drucksache 1615) — Erste Beratung — . . . 5751 C Antrag der Abg. Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende u. Gen. betr. Staatsangehörigkeit der Kinder von Staatenlosen; Mündlicher Bericht des Ausw. Ausschusses (Drucksachen 1178, 1573) Frau Dr. Rehling (CDU/CSU) . . . 5751 C Antrag der Abg. Dr. Harm, Dr. Wahl, Dr. Mende u. Gen. betr. Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht über Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern; Schriftlicher Bericht des Ausw. Ausschusses (Drucksachen 1179, 1574, zu 1574) 5752 B Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 1620, Umdruck 416) Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 5752 C Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1618) 5753 A Antrag auf Überweisung des von den Abg. Ritzel, Marx, Schmitt (Vockenhausen), Frau Beyer (Frankfurt), Reitz, Leber u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 1539) an den Rechtsausschuß (mitberatend) und an den Ausschuß für Inneres (mitberatend) 5753 B Antrag der Abg. Frau Strobl, Seidel (Fürth), Kurlbaum, Höhne, Bazille u. Gen. betr. Autobahnbau SchwabachHeilbronn (Drucksache 1631) . . . . 5753 B Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600); verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1960) (CDU/ CSU, SPD, FDP, DP) — Erste, zweite und dritte Beratung — Struve (CDU/CSU) 5753 D Wacher (CDU/CSU) 5757 D Kriedemann (SPD) 5760 C Mauk (FDP) 5767 B Logemann (DP) . . . . . . . 5772 C Bauknecht (CDU/CSU) 5776 D Bading (SPD) 5781 C Weber (Georgenau) (FDP) . . . 5784 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . 5786 D Frehsee (SPD) . . . . . . . 5788 C Schwarz, Bundesminister . . . 5793 C Krüger (Olpe) (CDU/CSU) . . . 5796 D Redaktionelle Berichtigung zur zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) betr. Umdruck 473 5784 C Nächste Sitzung 5798 D Anlagen 5799 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 5747 106. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier 15. 3. Dr. Atzenroth 11. 3. Dr. Baade 30. 4. Baier (Mosbach) 11. 3. Bauer (Wasserburg) 11. 3. Bauereisen 11. 3. Bettgenhäuser 11. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 11. 3. Blachstein 11. 3. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 11. 3. Caspers 11. 3. Cillien 9. 4. Corterier 11. 3. Diekmann 12. 3. Dr. Dittrich 11. 3. Döring (Düsseldorf) 11. 3. Dr. Drachsler 11. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 8. 4. Dr. Eckhardt 11. 3. Frau Eilers (Bielefeld) 13. 3. Eilers (Oldenburg) 11. 3. Engelbrecht-Greve 12. 3. Enk 11. 3. Even (Köln) 1. 4. Faller 12. 3. Felder 13. 3. Finckh 11. 3. Frau Friese-Korn 31. 3. Frau Dr. Gantenberg 31. 3. Geiger (München) 11. 3. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Freiherr zu Guttenberg 4. 4. Hauffe 11. 3. Heiland 13. 3. Dr. Graf Henckel 11. 3. Herold 13. 3. Hilbert 11. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 3. Höfler 14. 3. Hörauf 13. 3. Illerhaus 11. 3. Jacobi 11. 3. Jahn(Frankfurt) 23. 4. Jahn (Stuttgart) 11. 3. Dr. Jordan 11. 3. Junghans 11. 3. Katzer 11. 3. Keuning 13. 3. Kisters 18. 3. Frau Klemmert 15. 5. Koenen (Lippstadt) 13. 3. Könen (Düsseldorf) 13. 3. Dr. Kopf 11. 3. Dr, Krone 11. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lantermann 11. 3. Leukert 11. 3. Lohmar 11. 3. Lulay 31. 3. Maier (Freiburg) 16. 4. Dr. Martin 16. 4. Mattick 11. 3. Frau Dr. Maxsein 11. 3. Dr. Miessner 19. 3. Müller-Hermann 11. 3. Neuburger 11. 3. Frau Niggemeyer 13. 3. Pöhler 15. 3. Ramms 2. 4. Rasner 11. 3. Dr. Ratzel 11. 3. Dr. Reinhard 12. 3. Reitzner 11. 3. Richarts 18. 3. Dr. Ripken 14. 3. Scheel 11. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 11. 3. Schneider (Hamburg) 24. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Schoettle 11. 3. Dr. Schranz 13. 3. Schröder (Osterode) 13. 3. Schultz 11. 3. Dr. Schwörer 11. 3. Seidl (Dorfen) 14. 3. Seither 8. 4. Seuffert 11. 3. Siebel 12. 3. Simpfendörfer 11. 3. Spitzmüller 11. 3. Dr. Starke 11. 3. Stauch 11. 3. Stenger 11. 3. Storch 15. 3. Storm (Meischenstorf) 11. 3. Frau Strobel 11. 3. Unertl 12. 3. Vehar 12. 3. Wagner 11. 3. Weinkamm 18. 3. Wittmann 14. 3. Zoglmann 11. 3. b) Urlaubsanträge Deringer 18. 3. Jaksch 5. 4. Stahl 18. 3. Anlage 2 Umdruck 492 Antrag der Fraktion der DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). 5800 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Bericht 1961 beim Lohnvergleich als Vergleichslohn für Gewerbe und Landwirtschaft den Stundenlohn einzusetzen. Bonn, den 9. März 1960 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 493 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis genommen. Er stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen im Grundsatz mit der Maßgabe zu, daß die Mittel innerhalb der einzelnen Positionen austauschbar sind. Der vorliegende Grüne Bericht weist in Verfolg des vorjährigen Berichts neben einer weiteren leichten Besserung der Gesamtlage der Landwirtschaft innerhalb der verschiedenen Betriebsgruppen und Bodennutzungssysteme erhebliche Unterschiede auf. In von Natur aus benachteiligten Gegenden, vor allem in gebirgigen Lagen, blieben Betriebe mit niedrigen Einheitswerten im Wirtschaftsjahr 1958/59 in ihrer Ertragslage zurück. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen sind die bestehenden Richtlinien entsprechend umzugestalten. In Ergänzung hierzu sind die Mittel, die im Rahmen des gesamten Strukturprogramms zur Verfügung stehen, so einzusetzen, daß auch die Rationalisierung der bäuerlichen Gehöfte unter vorgenannten Verhältnissen zu tragbaren Bedingungen ermöglicht wird. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, unter Berücksichtigung der derzeitigen ungünstigen Marktverhältnisse im Bereich der Veredelungswirtschaft weitere Überlegungen anzustellen, um den in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und den in der Übergangszeit zum Gemeinsamen Markt auftretenden Schwierigkeiten mit wirksamen Maßnahmen, wie sie auch in den anderen Ländern zur Anwendung kommen, zu begegnen, damit im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes — insbesondere auch seiner Verpflichtung gemäß § 1 — der Ausgleich zwischen Ertrag und Aufwand in den landwirtschaftlichen Betrieben herbeigeführt wird. Bonn, den 10. März 1960 Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 494 Antrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, unter Ausnutzung aller vertraglichen und handelspolitischen Möglichkeiten dahin zu wirken, daß die deutsche Eier- und Geflügelwirtschaft einen höheren Anteil am deutschen Markt erwirbt, damit ein Preis für ihre Erzeugnisse erzielt wird, der die Rentabilität rationell wirtschaftender bäuerlicher Geflügelhaltungen wiederherstellt. Bonn, den 10. März 1960 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Dr. Krone und Fraktion Anlage 5 Umdruck 495 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag bis zum 15. Mai 1960 zu berichten, inwieweit (Möglichkeit und Höhe) nach dem Artikel 44 des EWG-Vertrages Mindestpreise als Sofortmaßnahmen anzuwenden sind, um der Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes Rechnung zu tragen. In dem Bericht sind zu berücksichtigen die von den Regierungen anderer Mitgliedstaaten, insbesondere die jüngst von der französischen Regierung getroffenen Maßnahmen und deren Auswirkungen. Bonn, den 10. März 1960 Mauk Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 496 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag spätestens mit dem Bericht für das Wirtschaftsjahr 1959/60 über die Lage der Landwirtschaft zu be- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 5801 richten, ob und gegebenenfalls wie die Ziele des Landwirtschaftsgesetzes baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum Ende der Übergangsphase des EWG-Vertrages, erreicht werden können: 1. a) Im Wege einer Kostensenkung in der gewerblichen Wirtschaft durch Weitergabe der Rationalisierungsgewinne in Form von Preissenkungen. b) Durch eine verantwortungsvolle Ausübung der Tarifhoheit durch die Sozialpartner unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Preisgestaltung im Agrarsektor. c) Durch Vorlage eines Berichtes über die Höhe der Mittel, die nach Berücksichtigung von a) und b) noch erforderlich sind, um die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbaren Berufsgruppen anzugleichen (§ 1 Satz 2 des Landwirtschaftsgesetzes), und durch Bereitstellung dieser Mittel. 2. Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, bis zu dem genannten Zeitpunkt zu untersuchen und zu berichten, wie sich unter Berücksichtigung der Lage und der Struktur der deutschen Landwirtschaft die Übernahme einer Agrarpolitik auswirken würde, wie sie z. B. in England und auch in anderen Staaten durchgeführt wird, d. h. durch die Schaffung eines den Weltmarktpreisen angepaßten Preisniveaus für landwirtschaftliche Erzeugnisse, mit der Maßgabe, daß die Differenz zwischen diesem Preisniveau und der Aufwands- und Ertragsberechnung (entsprechend der in England und nach dem Landwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Aufwands- und Ertragsberechnung) direkt und annähernd vergütet wird. Bonn, den 10. März 1960 Mauk Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 497 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Der von der Bundesregierung vorgelegte Bericht über die Lage der Landwirtschaft — Drucksache 1600 — wird der Bundesregierung zurückgegeben mit dem Ersuchen, ihn durch folgende Punkte zu ergänzen und bis spätestens 15. Mai 1960 erneut vorzulegen: 1. Eine Berechnung des Vergleichslohnes auf der Grundlage des tatsächlichen Stundenarbeitsverdienstes anstelle eines manipulierten Jahresarbeitsverdienstes, wie das bisher geschehen ist. Dabei sind zu berücksichtigen: a) die Überstunden- und Feiertagszuschläge, b) die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller ständig, nichtständig oder nur zeitweise in der Landwirtschaft beschäftigten fremden und familieneigenen Arbeitskräfte einschließlich der Bewertung der Arbeit der Bauersfrau im Betrieb. 2. Eine Bekanntgabe der sich aus der Vergleichsrechnung ergebenden Gesamtdisparitätssumme, unter Berücksichtigung des § 4 Buchstaben a, b und c des Landwirtschaftsgesetzes. 3. Eine Vorausschau für das laufende und kommende Wirtschaftsjahr, welche im Gegensatz zu der im vorliegenden Bericht unterbreiteten Vorausschau die Veränderungen auf dem preis- und lohnpolitischen Gebiet voll berücksichtigt. Bonn, den 10. März 1960 Mauk Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 498 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag hat den Bericht über die Lage der Landwirtschaft (Grüner Bericht 1960) zur Kenntnis genommen und mit Befriedigung festgestellt, daß er für einen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe eine Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses ausweist. Für die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe sind jedoch die im Landwirtschaftsgesetz festgelegten Ziele noch nicht erreicht. Der Deutsche Bundestag weist die Bundesregierung darauf hin, daß nach wie vor in weiten landwirtschaftlichen Bereichen die Struktur der Betriebe und andere das Arbeitsergebnis bestimmende Faktoren unbefriedigend sind. Angesichts der wenigen bis zur Herstellung des Gemeinsamen Marktes noch verfügbaren Jahre hält es der Bundestag für wichtig, daß die zur Verbesserung der Wettbewerbslage der deutschen Landwirtschaft notwendigen Maßnahmen beschleunigt durchgeführt werden. Er erachtet den für die Strukturverbesserung von der Bundesregierung vorgesehenen Betrag für zu gering und ersucht die Bundesregierung, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen und insbesondere die Bedingungen für die Hergabe der Bundeszuschüsse so zu gestalten, daß die Agrarstruktur auch dort verbessert wird, wo die schlechte wirtschaftliche Lage der Betriebe Leistungen aus eigener Kraft nicht erlaubt. Der Deutsche Bundestag bedauert, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen in vielen Betrieben ohne Verschulden der Betriebsleiter ein zeitgemäßes 5802 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Einkommen immer noch nicht erzielt werden kann. Er erkennt deshalb an, daß für eine Übergangszeit — bis die Maßnahmen zur Strukturverbesserung wirksam werden — Einkommenszuschüsse gezahlt werden müssen. Er hält aber das jetzige Verfahren für ungeeignet und bedauert, daß die Bundesregierung trotz wachsender Kritik an den pauschalen Subventionen auch im Grünen Plan 1960 daran f est-halten will. Es erscheint unerträglich, daß nach wie vor auch solche Betriebe subventioniert werden, in denen ausweislich des Grünen 'Berichts der Vergleichslohn voll gedeckt oder sogar überschritten und eine Verzinsung des Kapitals erreicht wird. Demgegenüber erhalten die unter besonders ungünstigen Bedingungen arbeitenden Betriebe aus den einkommensfördernden Maßnahmen nur eine völlig unzulängliche Hilfe. Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, dem Bundestag umgehend Vorschläge für eine bessere Verteilung der verfügbaren Mittel zu machen. Sie muß gewährleisten, daß die Einkommenszuschüsse konzentriert solchen Landwirten zugute kommen, die wegen unzulänglicher wirtschaftlicher Voraussetzungen oder naturbedingter Benachteiligungen ein ausreichendes Einkommen nicht erzielen können. Der Deutsche Bundestag bedauert, daß die Bundesregierung in steigendem Maße dazu übergeht, normale öffentliche Aufgaben als Sonderleistungen im Grünen Plan auszuweisen. Das betrifft z. B. die Aufwendungen für die Versorgung ländlicher Gebiete mit Trinkwasser und Elektrizität, die nicht nur der landwirtschaftlichen Bevölkerung zugute kommt, oder die Mittel für die Flurbereinigung, die in den ordentlichen Haushalt des Ernährungsministers gehören, und die Zuschüsse zur Altershilfe für Landwirte, die in den Sozialhaushalt gehören. Dadurch entsteht in der Öffentlichkeit ein für die Landwirtschaft abträgliches Bild von der Höhe der zu ihren Gunsten gemachten besonderen finanziellen Aufwendungen. Bonn, den 11. März 1960 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Peter Tobaben


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wollen Sie damit sagen, Herr Kollege, daß die kleinen Betriebe unter 100 ha wegen Unwirtschaftlichkeit ihre Tätigkeit einstellen sollen?

    (Abg. Kriedemann: Ein so dummes Zeug sagt hier niemand!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich weiß nicht, wer von „dummem Zeug" gesprochen hat. Jedenfalls ist dieser Ausdruck an der Grenze des parlamentarisch Zulässigen.

(Abg. Kriedemann: Das andere war noch unter der Grenze, unter dem Niveau!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harri Bading


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Lassen Sie mich meine Ausführungen vor dem Hause ohne Zwischenrufe machen. Es hat doch keinen Zweck, Herr Tobaben, mit solchen Fangfragen Eindruck schinden zu wollen.
    Ich habe gesagt, daraus muß man politische Schlüsse ziehen. Man muß daraus den Schluß ziehen, daß man von seiten der Bundesregierung nicht einfach jedem landwirtschaftlichen Betrieb raten darf, sich zu technisieren, sondern man muß für die Technisierung der kleineren Betriebe andere Wege beschreiten. Die Bundesregierung beschreitet ja schon andere Wege, nachdem die sozialdemokratische Fraktion und andere vernünftige Betriebswissenschaftler

    (Lachen in der Mitte und rechts)

    schon lange darauf hingewiesen haben.

    (Anhaltendes Lachen.)

    — Jawohl, das müssen Sie sich sagen lassen. — Die Bundesregierung hat ja 10 Millionen DM für die gemeinschaftliche Maschinenverwendung in den



    Bading
    Etat eingestellt. Nach unserer Ansicht ist dieser Betrag viel zu niedrig. Außerdem sind wir der Meinung, daß die Richtlinien für die Verwendung dieser Gelder ungerechtfertigterweise von einem eigenartigen Mißbrauchsdenken beseelt sind. Ich halte es für falsch, daß solche Beihilfen nur an Lohnunternehmungen und an juristische Personen ausgezahlt werden. Ich möchte vom Bundesernährungsministerium gelegentlich einmal hören, in wievielen Fällen eigentlich mit diesen Mitteln Mißbrauch getrieben worden ist. Ich halte dieses Mißtrauen nicht für angebracht. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß in dem Lande, in dem ich in den Bundestag gewählt worden bin, bereits 3800 Maschinengemeinschaften bestehen, die nicht etwa nur mit Hilfe der Mittel der Bundesregierung, sondern mit eigenen Landesmitteln aufgebaut worden sind. Ich möchte fragen, warum es dort möglich ist und warum es in anderen Ländern, die die gleiche Betriebsstruktur haben, nicht möglich ist.
    Ein anderes Problem! In einem Bericht des Kuratoriums für Technik in der Landwirtschaft steht, daß die Außenwirtschaft in der deutschen Landwirtschaft weithin mechanisiert sei, wenn auch vielfach Anschaffungen von Maschinen vorgenommen worden seien, die für die Betriebsgröße ungeeignet seien; die Innenwirtschaft der Landwirtschaft steht aber immer noch auf der Stufe der Handarbeit. Immer wieder hört man bewegte Worte über das schwere Los der Hausfrauen in der Landwirtschaft darüber, daß sie zuviel arbeiten müßten. Zweifelsohne stimmt das auch. Aber was geschieht denn nun eigentlich, um die Verhältnisse zu bessern? Es sind doch alles lächerliche Maßnahmen, die bisher von der Bundesregierung auf diesem Gebiet ergriffen worden sind.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Dann schlagen Sie doch welche vor!)

    — Bitte schön, gnädige Frau, die brauche ich Ihnen gar nicht vorzuschlagen. Schauen Sie wieder einmal nach Hessen! Da bestehen schon 130 Dorfgemeinschaften lediglich aus der Kraft der Bauern in den Dörfern und mit Hilfe der Regierung.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ich glaube, es ist ein gutes Werk gewesen, daß die Hessische Regierung sich daran gemacht hat, in möglichst jedem Dorf, in dem die Bereitschaft dazu und der Wille und die Kraft vorhanden sind, ein solches Dorfgemeinschaftshaus zu errichten. Aber was ist gegen diese Dorfgemeinschaftshäuser — teilweise aus Ihren Kreisen — immer wieder gesagt worden! Denken Sie doch daran, wie die — nach meiner Meinung jedenfalls — guten Absichten verfälscht worden sind.
    Ich komme zu den eigentlichen Verbesserungsmaßnahmen für die Agrarstruktur. Zweifelsohne ist bei der Flurbereinigung eine gewisse Verbesserung festzustellen, wenn auch gesagt werden muß, daß sie noch unzureichend ist. Ohne Zweifel könnte man mit einer vernünftigen Vorfinanzierung mehr erreichen. Die jetzige Vorfinanzierung rein mit Kapitalmarktmitteln ist zu unsicher. Man müßte wahrscheinlich auch hier für die Vorfinanzierung Zuschüsse einsetzen. Ich empfinde es aber geradezu als lächerlich, daß behauptet wird, die Flurbereinigung lasse sich nicht in einem rascheren Tempo vorantreiben, weil es nicht genügend Angestellte zum Rechnen gebe. Herr Struve, haben Sie noch nie etwas von Rechenmaschinen gehört, auch von elektronischen Rechenmaschinen, die in der Lage sind, diesen Menschenmangel zu beheben?

    (Abg. Struve: Sogar schon gesehen!)

    — Wenn Sie das wissen, warum behaupten Sie hier denn so etwas?

    (Abg.. Wacher: Haben Sie schon einmal automatisierte Vermessungsbeamte gesehen?)


    Es ist auch notwendig, eine Staffelung der Beihilfen vorzunehmen. Die Verhältnisse sind überall unterschiedlich. Infolgedessen kann man nicht mit einem einheitlichen Beihilfesatz auskommen. Man sollte bis zu 75 % Beihilfe gehen, und zwar in den Fällen, in denen besonders hohe Ausgaben entstehen, und in den Gegenden, die infolge ihrer Höhenlage benachteiligt sind.
    Ein anderes, leider sehr trübes Kapitel ist das der Aussiedlung und Aufstockung. Die Notwendigkeit der Aussiedlung und Aufstockung wird allgemein anerkannt, aber diese Anerkennung steht in keinem Verhältnis zur Leistung. Obwohl die Mittel für die Aussiedlung und Aufstockung nominal erhöht worden sind, wird der Erfolg dieser Maßnahmen ständig geringer, und zwar sowohl innerhalb des behördlichen Verfahrens als auch des sogenannten freien Verfahrens. Während im Jahre 1957 außerhalb des behördlichen Verfahrens, also im sogenannten freien Verfahren, noch 1290 Aussiedlungen vorgenommen worden sind, ist die Zahl im Jahre 1958 auf 1032 und 1959 auf sage und schreibe 537 Einzelfälle zurückgegangen. Ich brauche die Zahlen für die anderen Verfahren nicht vorzulesen; sie liegen etwa auf der gleichen Ebene.
    Dieser bedauerliche Rückgang ist deshalb zu verzeichnen, weil die Richtlinien, die vom Bundesernährungsministerium erlassen worden sind, nicht den realen Verhältnissen entsprechen und infolgedessen von den Ländern nicht angewandt werden können. Statt dessen erleben wir nunmehr, weil eben diese Richtlinien nicht den realen Verhältnissen angepaßt worden sind, daß die Gelder zweckentfremdet für die vorübergehende Sanierung der Alterskassen für Landwirte verwandt werden. Daß zur Verbesserung der Agrarstruktur eingesetzte Mittel vom Bundesernährungsministerium einfach für fremde Zwecke benutzt werden, ist ein geradezu beschämender Zustand.

    (Zustimmung rechts. — Abg. Kriedemann: Betretenes Schweigen in der Mitte!)

    Ich muß noch auf einen anderen Punkt eingehen, der mir wichtig zu sein scheint: die Althofsanierung. Ich brauche nicht im einzelnen zu erklären, was das ist; die Althofsanierung ist Ihnen bekannt. Die Konditionen hierfür sind ausreichend. Doch scheint es mir auch hier notwendig zu sein, daß die Darlehnsbegrenzungen zumindest erhöht werden.



    Bading
    Aus Zeitgründen möchte ich mich kurz fassen. Nur noch einige Worte zur Frage der Förderung der Höhengebiete. Das Bundesernährungsministerium hat für diese Zwecke erstmalig 10 Millionen DM eingesetzt, aber lediglich zur Verbesserung der Verhältnisse in eng begrenzten Gebieten, nämlich in der Eifel und in der Westpfalz. Ich möchte den Herrn Bundesernährungsminister fragen, ob er etwa der Ansicht ist, daß die Verhältnisse in den anderen deutschen Höhengebieten günstiger liegen als in der Eifel oder in der Westpfalz.

    (Zuruf von der Mitte: In Hessen!)


    Ich glaube, daß sie keineswegs günstiger liegen, weder in der Bayerischen Ostmark noch etwa im Schwarzwald, noch in den hessischen Höhengebieten, etwa auf dem Vogelsberg.

    (Zuruf von der FDP: Auch in Niedersachsen!)

    — Auch in Niedersachsen gibt es einige wenige Höhengebiete; selbstverständlich kommen auch diese in Frage.
    Die Anfänge, die von den Ländern bereits gemacht worden sind, sind zweifellos zu begrüßen, reichen aber keineswegs aus. Ich habe neulich von einem baden-württembergischen Sanierungsplan für den Hochschwarzwald gehört, mußte dabei aber lesen, daß Bergbauernbetriebe mit 80 bis 100% Dauergrünland, also Betriebe, die nur die Möglichkeit zur Rindviehhaltung haben, in ihrer Größe belassen werden sollen, so daß sie nur drei bis vier Kühe halten können. Diese Betriebe werden niemals zu einer größeren Einnahme als 3- bis 4000 DM im Jahr kommen. Das ist für solche Betriebe völlig unzureichend. Es genügt also nicht, solche regionalen landwirtschaftlichen Programme durchzuführen.
    Wir geben uns Illusionen hin, wenn wir glauben, in den Höhengebieten allein mit agrarstrukturellen Maßnahmen irgend etwas erreichen zu können. Hier ist ganz etwas anderes notwendig. Wir müssen versuchen, in diesen Höhengebieten die gesamte Wirtschaftsstruktur zu ändern. Falls uns das nicht gelingt, werden wir uns nicht dagegen wehren können, daß die Menschen infolge der ungeheuren Differenz zwischen ihrem landwirtschaftlichen Einkommen und dem in den übrigen Teilen der Wirtschaft erzielbaren Einkommen aus den Höhengebieten abwandern. Daran hat keiner von uns Interesse. Infolgedessen müssen wir dafür sorgen, daß neue Erwerbsmöglichkeiten für die Menschen in diesen Gebieten geschaffen werden. Was die Bundesregierung auf diesem Gebiet getan hat, ist völlig unzureichend. Das liegt in erster Linie daran, daß es zu einer echten Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ressorts bisher noch nicht gekommen ist. Das Landwirtschaftsministerium ist nur für Siedlung und Flurbereinigung zuständig, das Wirtschaftsministerium nur für die Regionalförderung, die einzelnen Kultusministerien in den Ländern für die Schulen, das Verkehrsministerium für die Wege. Es ist bisher noch nicht gelungen, eine Zusammenarbeit zustande zu bringen.
    Meine Damen und Herren, ich möchte mit einem Wunsch schließen. Der Herr Bundeskanzler sollte
    weniger Wert darauf legen, Vertretern von Wählermassen, wenn sic ihn besuchen, Versprechungen zu machen,

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    er sollte seine Stellung als Bundeskanzler vielmehr dazu benutzen, eine vernünftige Koordination der Ressorts herbeizuführen, um dadurch zu erreichen, daß wir eine vernünftige Raumplanung für diese notleidenden Gebiete bekommen. Damit würde er ein wirkungsvolleres Werk tun.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Ist ja Kabinettsbeschluß!)