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ID0310601000

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    Deutscher Bundestag 106. Sitzung Bonn, den 11. März 1960 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . 5747 A Abg. Theil tritt als Nachfolger des verstorbenen Abg. Wehr in den Bundestag ein 5747 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. August 1959 mit dem Königreich Norwegen über Leistungen zugunsten norwegischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 1591); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache 1674) — Zweite und dritte Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. August 1959 mit dem Königreich Dänemark über Leistungen zugunsten dänischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 1592); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache 1675) — Zweite und dritte Beratung — Frenzel (SPD) 5747 C Wehner (SPD) 5749 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache 1424); Erster Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1651) — Zweite und dritte Beratung — 5749 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 19. Juni 1959 zum Abkommen vom 26. August 1952 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich (Drucksache 1601) — Zweite und dritte Beratung — 5749 D Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland (Sozialversicherungs-Organisationsgesetz Saar) (Drucksache 1541); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1644) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 5750 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache 1424); Zweiter Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1652) — Zweite und dritte Beratung — 5750 C Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag vom 11. Mai 1959 mit der Republik Kolumbien über den gegenseitigen Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst (Drucksache 1596) — Erste Beratung — 5750 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Mai 1957 über den Austausch von Postpaketen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba (Drucksache 1598) — Erste Beratung — 5751 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. August 1959 mit dem Königreich Dänemark über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1599) — Erste Beratung — 5751 A Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 17. April 1959 mit dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern (Drucksache 1606) — Erste Beratung — 5751 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 16. Juni 1959 mit dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksache 1614) Erste Beratung — . . . 5751 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. März 1959 mit der Regierung von Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens (Drucksache 1615) — Erste Beratung — . . . 5751 C Antrag der Abg. Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende u. Gen. betr. Staatsangehörigkeit der Kinder von Staatenlosen; Mündlicher Bericht des Ausw. Ausschusses (Drucksachen 1178, 1573) Frau Dr. Rehling (CDU/CSU) . . . 5751 C Antrag der Abg. Dr. Harm, Dr. Wahl, Dr. Mende u. Gen. betr. Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht über Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern; Schriftlicher Bericht des Ausw. Ausschusses (Drucksachen 1179, 1574, zu 1574) 5752 B Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 1620, Umdruck 416) Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 5752 C Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1618) 5753 A Antrag auf Überweisung des von den Abg. Ritzel, Marx, Schmitt (Vockenhausen), Frau Beyer (Frankfurt), Reitz, Leber u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 1539) an den Rechtsausschuß (mitberatend) und an den Ausschuß für Inneres (mitberatend) 5753 B Antrag der Abg. Frau Strobl, Seidel (Fürth), Kurlbaum, Höhne, Bazille u. Gen. betr. Autobahnbau SchwabachHeilbronn (Drucksache 1631) . . . . 5753 B Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600); verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1960) (CDU/ CSU, SPD, FDP, DP) — Erste, zweite und dritte Beratung — Struve (CDU/CSU) 5753 D Wacher (CDU/CSU) 5757 D Kriedemann (SPD) 5760 C Mauk (FDP) 5767 B Logemann (DP) . . . . . . . 5772 C Bauknecht (CDU/CSU) 5776 D Bading (SPD) 5781 C Weber (Georgenau) (FDP) . . . 5784 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . 5786 D Frehsee (SPD) . . . . . . . 5788 C Schwarz, Bundesminister . . . 5793 C Krüger (Olpe) (CDU/CSU) . . . 5796 D Redaktionelle Berichtigung zur zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) betr. Umdruck 473 5784 C Nächste Sitzung 5798 D Anlagen 5799 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 5747 106. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier 15. 3. Dr. Atzenroth 11. 3. Dr. Baade 30. 4. Baier (Mosbach) 11. 3. Bauer (Wasserburg) 11. 3. Bauereisen 11. 3. Bettgenhäuser 11. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 11. 3. Blachstein 11. 3. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 11. 3. Caspers 11. 3. Cillien 9. 4. Corterier 11. 3. Diekmann 12. 3. Dr. Dittrich 11. 3. Döring (Düsseldorf) 11. 3. Dr. Drachsler 11. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 8. 4. Dr. Eckhardt 11. 3. Frau Eilers (Bielefeld) 13. 3. Eilers (Oldenburg) 11. 3. Engelbrecht-Greve 12. 3. Enk 11. 3. Even (Köln) 1. 4. Faller 12. 3. Felder 13. 3. Finckh 11. 3. Frau Friese-Korn 31. 3. Frau Dr. Gantenberg 31. 3. Geiger (München) 11. 3. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Freiherr zu Guttenberg 4. 4. Hauffe 11. 3. Heiland 13. 3. Dr. Graf Henckel 11. 3. Herold 13. 3. Hilbert 11. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 3. Höfler 14. 3. Hörauf 13. 3. Illerhaus 11. 3. Jacobi 11. 3. Jahn(Frankfurt) 23. 4. Jahn (Stuttgart) 11. 3. Dr. Jordan 11. 3. Junghans 11. 3. Katzer 11. 3. Keuning 13. 3. Kisters 18. 3. Frau Klemmert 15. 5. Koenen (Lippstadt) 13. 3. Könen (Düsseldorf) 13. 3. Dr. Kopf 11. 3. Dr, Krone 11. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lantermann 11. 3. Leukert 11. 3. Lohmar 11. 3. Lulay 31. 3. Maier (Freiburg) 16. 4. Dr. Martin 16. 4. Mattick 11. 3. Frau Dr. Maxsein 11. 3. Dr. Miessner 19. 3. Müller-Hermann 11. 3. Neuburger 11. 3. Frau Niggemeyer 13. 3. Pöhler 15. 3. Ramms 2. 4. Rasner 11. 3. Dr. Ratzel 11. 3. Dr. Reinhard 12. 3. Reitzner 11. 3. Richarts 18. 3. Dr. Ripken 14. 3. Scheel 11. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 11. 3. Schneider (Hamburg) 24. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Schoettle 11. 3. Dr. Schranz 13. 3. Schröder (Osterode) 13. 3. Schultz 11. 3. Dr. Schwörer 11. 3. Seidl (Dorfen) 14. 3. Seither 8. 4. Seuffert 11. 3. Siebel 12. 3. Simpfendörfer 11. 3. Spitzmüller 11. 3. Dr. Starke 11. 3. Stauch 11. 3. Stenger 11. 3. Storch 15. 3. Storm (Meischenstorf) 11. 3. Frau Strobel 11. 3. Unertl 12. 3. Vehar 12. 3. Wagner 11. 3. Weinkamm 18. 3. Wittmann 14. 3. Zoglmann 11. 3. b) Urlaubsanträge Deringer 18. 3. Jaksch 5. 4. Stahl 18. 3. Anlage 2 Umdruck 492 Antrag der Fraktion der DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). 5800 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Bericht 1961 beim Lohnvergleich als Vergleichslohn für Gewerbe und Landwirtschaft den Stundenlohn einzusetzen. Bonn, den 9. März 1960 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 493 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis genommen. Er stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen im Grundsatz mit der Maßgabe zu, daß die Mittel innerhalb der einzelnen Positionen austauschbar sind. Der vorliegende Grüne Bericht weist in Verfolg des vorjährigen Berichts neben einer weiteren leichten Besserung der Gesamtlage der Landwirtschaft innerhalb der verschiedenen Betriebsgruppen und Bodennutzungssysteme erhebliche Unterschiede auf. In von Natur aus benachteiligten Gegenden, vor allem in gebirgigen Lagen, blieben Betriebe mit niedrigen Einheitswerten im Wirtschaftsjahr 1958/59 in ihrer Ertragslage zurück. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen sind die bestehenden Richtlinien entsprechend umzugestalten. In Ergänzung hierzu sind die Mittel, die im Rahmen des gesamten Strukturprogramms zur Verfügung stehen, so einzusetzen, daß auch die Rationalisierung der bäuerlichen Gehöfte unter vorgenannten Verhältnissen zu tragbaren Bedingungen ermöglicht wird. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, unter Berücksichtigung der derzeitigen ungünstigen Marktverhältnisse im Bereich der Veredelungswirtschaft weitere Überlegungen anzustellen, um den in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und den in der Übergangszeit zum Gemeinsamen Markt auftretenden Schwierigkeiten mit wirksamen Maßnahmen, wie sie auch in den anderen Ländern zur Anwendung kommen, zu begegnen, damit im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes — insbesondere auch seiner Verpflichtung gemäß § 1 — der Ausgleich zwischen Ertrag und Aufwand in den landwirtschaftlichen Betrieben herbeigeführt wird. Bonn, den 10. März 1960 Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 494 Antrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, unter Ausnutzung aller vertraglichen und handelspolitischen Möglichkeiten dahin zu wirken, daß die deutsche Eier- und Geflügelwirtschaft einen höheren Anteil am deutschen Markt erwirbt, damit ein Preis für ihre Erzeugnisse erzielt wird, der die Rentabilität rationell wirtschaftender bäuerlicher Geflügelhaltungen wiederherstellt. Bonn, den 10. März 1960 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Dr. Krone und Fraktion Anlage 5 Umdruck 495 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag bis zum 15. Mai 1960 zu berichten, inwieweit (Möglichkeit und Höhe) nach dem Artikel 44 des EWG-Vertrages Mindestpreise als Sofortmaßnahmen anzuwenden sind, um der Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes Rechnung zu tragen. In dem Bericht sind zu berücksichtigen die von den Regierungen anderer Mitgliedstaaten, insbesondere die jüngst von der französischen Regierung getroffenen Maßnahmen und deren Auswirkungen. Bonn, den 10. März 1960 Mauk Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 496 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag spätestens mit dem Bericht für das Wirtschaftsjahr 1959/60 über die Lage der Landwirtschaft zu be- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 5801 richten, ob und gegebenenfalls wie die Ziele des Landwirtschaftsgesetzes baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum Ende der Übergangsphase des EWG-Vertrages, erreicht werden können: 1. a) Im Wege einer Kostensenkung in der gewerblichen Wirtschaft durch Weitergabe der Rationalisierungsgewinne in Form von Preissenkungen. b) Durch eine verantwortungsvolle Ausübung der Tarifhoheit durch die Sozialpartner unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Preisgestaltung im Agrarsektor. c) Durch Vorlage eines Berichtes über die Höhe der Mittel, die nach Berücksichtigung von a) und b) noch erforderlich sind, um die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbaren Berufsgruppen anzugleichen (§ 1 Satz 2 des Landwirtschaftsgesetzes), und durch Bereitstellung dieser Mittel. 2. Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, bis zu dem genannten Zeitpunkt zu untersuchen und zu berichten, wie sich unter Berücksichtigung der Lage und der Struktur der deutschen Landwirtschaft die Übernahme einer Agrarpolitik auswirken würde, wie sie z. B. in England und auch in anderen Staaten durchgeführt wird, d. h. durch die Schaffung eines den Weltmarktpreisen angepaßten Preisniveaus für landwirtschaftliche Erzeugnisse, mit der Maßgabe, daß die Differenz zwischen diesem Preisniveau und der Aufwands- und Ertragsberechnung (entsprechend der in England und nach dem Landwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Aufwands- und Ertragsberechnung) direkt und annähernd vergütet wird. Bonn, den 10. März 1960 Mauk Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 497 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Der von der Bundesregierung vorgelegte Bericht über die Lage der Landwirtschaft — Drucksache 1600 — wird der Bundesregierung zurückgegeben mit dem Ersuchen, ihn durch folgende Punkte zu ergänzen und bis spätestens 15. Mai 1960 erneut vorzulegen: 1. Eine Berechnung des Vergleichslohnes auf der Grundlage des tatsächlichen Stundenarbeitsverdienstes anstelle eines manipulierten Jahresarbeitsverdienstes, wie das bisher geschehen ist. Dabei sind zu berücksichtigen: a) die Überstunden- und Feiertagszuschläge, b) die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller ständig, nichtständig oder nur zeitweise in der Landwirtschaft beschäftigten fremden und familieneigenen Arbeitskräfte einschließlich der Bewertung der Arbeit der Bauersfrau im Betrieb. 2. Eine Bekanntgabe der sich aus der Vergleichsrechnung ergebenden Gesamtdisparitätssumme, unter Berücksichtigung des § 4 Buchstaben a, b und c des Landwirtschaftsgesetzes. 3. Eine Vorausschau für das laufende und kommende Wirtschaftsjahr, welche im Gegensatz zu der im vorliegenden Bericht unterbreiteten Vorausschau die Veränderungen auf dem preis- und lohnpolitischen Gebiet voll berücksichtigt. Bonn, den 10. März 1960 Mauk Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 498 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag hat den Bericht über die Lage der Landwirtschaft (Grüner Bericht 1960) zur Kenntnis genommen und mit Befriedigung festgestellt, daß er für einen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe eine Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses ausweist. Für die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe sind jedoch die im Landwirtschaftsgesetz festgelegten Ziele noch nicht erreicht. Der Deutsche Bundestag weist die Bundesregierung darauf hin, daß nach wie vor in weiten landwirtschaftlichen Bereichen die Struktur der Betriebe und andere das Arbeitsergebnis bestimmende Faktoren unbefriedigend sind. Angesichts der wenigen bis zur Herstellung des Gemeinsamen Marktes noch verfügbaren Jahre hält es der Bundestag für wichtig, daß die zur Verbesserung der Wettbewerbslage der deutschen Landwirtschaft notwendigen Maßnahmen beschleunigt durchgeführt werden. Er erachtet den für die Strukturverbesserung von der Bundesregierung vorgesehenen Betrag für zu gering und ersucht die Bundesregierung, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen und insbesondere die Bedingungen für die Hergabe der Bundeszuschüsse so zu gestalten, daß die Agrarstruktur auch dort verbessert wird, wo die schlechte wirtschaftliche Lage der Betriebe Leistungen aus eigener Kraft nicht erlaubt. Der Deutsche Bundestag bedauert, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen in vielen Betrieben ohne Verschulden der Betriebsleiter ein zeitgemäßes 5802 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Einkommen immer noch nicht erzielt werden kann. Er erkennt deshalb an, daß für eine Übergangszeit — bis die Maßnahmen zur Strukturverbesserung wirksam werden — Einkommenszuschüsse gezahlt werden müssen. Er hält aber das jetzige Verfahren für ungeeignet und bedauert, daß die Bundesregierung trotz wachsender Kritik an den pauschalen Subventionen auch im Grünen Plan 1960 daran f est-halten will. Es erscheint unerträglich, daß nach wie vor auch solche Betriebe subventioniert werden, in denen ausweislich des Grünen 'Berichts der Vergleichslohn voll gedeckt oder sogar überschritten und eine Verzinsung des Kapitals erreicht wird. Demgegenüber erhalten die unter besonders ungünstigen Bedingungen arbeitenden Betriebe aus den einkommensfördernden Maßnahmen nur eine völlig unzulängliche Hilfe. Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, dem Bundestag umgehend Vorschläge für eine bessere Verteilung der verfügbaren Mittel zu machen. Sie muß gewährleisten, daß die Einkommenszuschüsse konzentriert solchen Landwirten zugute kommen, die wegen unzulänglicher wirtschaftlicher Voraussetzungen oder naturbedingter Benachteiligungen ein ausreichendes Einkommen nicht erzielen können. Der Deutsche Bundestag bedauert, daß die Bundesregierung in steigendem Maße dazu übergeht, normale öffentliche Aufgaben als Sonderleistungen im Grünen Plan auszuweisen. Das betrifft z. B. die Aufwendungen für die Versorgung ländlicher Gebiete mit Trinkwasser und Elektrizität, die nicht nur der landwirtschaftlichen Bevölkerung zugute kommt, oder die Mittel für die Flurbereinigung, die in den ordentlichen Haushalt des Ernährungsministers gehören, und die Zuschüsse zur Altershilfe für Landwirte, die in den Sozialhaushalt gehören. Dadurch entsteht in der Öffentlichkeit ein für die Landwirtschaft abträgliches Bild von der Höhe der zu ihren Gunsten gemachten besonderen finanziellen Aufwendungen. Bonn, den 11. März 1960 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Detlef Struve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich mich dem eigentlichen Thema unserer heutigen Beratung zuwende, möchte ich zu einer äußerst ernsten und uns alle bewegenden Frage Stellung nehmen. Sie alle wissen, daß Walter Ulbricht, der Führer der Kommunisten in der Sowjetzone, seinen Terror nunmehr mit aller Schärfe gegen die noch freien Bauern in der sowjetischen Besatzungszone wendet. Der letzte Rest von privatem Besitz soll endgültig zerschlagen werden. Ulbricht will die Bauern in die Kolchosen treiben. Zwar tut die SED so, als ob die Umwandlung der freien Bauern in Kollektivarbeiter auf freiwilliger Basis geschähe. In Wirklichkeit steht der ganze Machtapparat der SED mit seinem Druck dahinter.
    Ich glaube, daß ich mich mit dem ganzen Deutschen Bundestag in Übereinstimmung befinde, wenn ich an dieser Stelle gegen diese Gewaltmethoden der SED scharf protestiere.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wo bleibt hier das Recht auf Selbstbestimmung, das die Kommunisten für andere immer wieder fordern, in ihrem eigenen Bereich aber brutal unterdrücken? Die deutschen Bauern im freien Teil unseres Vaterlandes fühlen sich in dieser Stunde mit den Bauern in der sowjetischen Besatzungszone eng verbunden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)


    Struve
    Sie wissen, was die Vernichtung einer in jahrzehntelanger, mühsamer Arbeit aufgebauten neuerlichen Existenz bedeutet. Ulbrichts Versuch, die Zone nunméhr auch im Bereich der Landwirtschaft gänzlich zu bolschewisieren, muß den Protest des ganzen deutschen Volkes herausfordern.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Seine Methoden stehen in krassem Widerspruch zu den Parolen, die der sowjetische Ministerpräsident Chruschtschow gerade vor der Gipfelkonferenz immer wieder ausstreut. Solange er es zuläßt, daß seine Helfershelfer in der Zone mit derart brutalen Methoden auch noch den letzten Rest selbständiger Existenzen vernichten, kann man nicht an seine Entspannungsbeteuerung glauben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Bauern in der Zone dürfen versichert sein, daß sie in ihrem schweren Kampf gegen Ulbrichts Machtansprüche nicht allein stehen. Der Protest, der in der ganzen freien Welt gegen die Zwangskollektivierung Ulbrichts laut geworden ist, sollte dem Kommunistenführer in Pankow zu denken geben.
    Nach der Stellungnahme zu diesen ungeheuerlichen Tatsachen, die uns aus der sowjetisch besetzten Zone bekanntgeworden sind und die vor dem Hohen Hause anzusprechen mir sehr am Herzen lag, komme ich nunmehr zum eigentlichen Thema.
    Der Herr Bundesernährungsminister hat dem Hohen Hause am 11. Februar aus den mannigfachen Ergebnissen des sehr gut ausgearbeiteten Grünen I Berichts eine Fülle bemerkenswerter Tatsachen unterbreitet. Dabei scheint mir der Hinweis auf die Steigerung der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität von besonderer Bedeutung zu sein. Mit einer Zunahme um 64% in den letzten zehn Jahren überstieg sie den Durchschnitt des Zuwachses in der übrigen Wirtschaft um etwa das Doppelte.
    Der Herr Bundesernährungsminister hat allerdings auf die Kehrseite dieser erfreulichen Tatsache hingewiesen: Gleichzeitig haben die landwirtschaftlichen Investitionen eine außergewöhnliche Erhöhung erfahren. Mit rund 2,6 Milliarden DM haben sie im vergangenen Jahr ihren bisherigen Höchststand erreicht.
    Wir wissen alle, welches Zauberwort der Begriff der Produktivität in unseren modernen wirtschaftlichen Vorstellungen geworden ist. Es sei mit besonderer Genugtuung festgestellt, daß die Landwirtschaft auch bei Anlegung dieses zeitgemäßen Maßstabes nicht versagt hat. Die Berechtigung der Grünen Pläne kann nicht besser erhärtet werden. Die agrarpolitischen Investitionen haben sich volkswirtschaftlich gelohnt.
    Trotzdem hat es um den diesjährigen Grünen Plan in den letzten Monaten beträchtliche Aufregung gegeben. Bei den Vorbereitungen wurde deutlich, daß die Bundesregierung gewisse Veränderungen überlegte. Dabei ging es nicht nur um Verlagerungen innerhalb des Grünen Planes; gleichzeitig sollten auch gewisse Positionen aus dem ordentlichen Haushalt in den Grünen Plan übernommen werden, ohne daß dessen Gesamtansätze entsprechend erhöht werden sollten. Praktisch war also eine Kürzung der vorgesehenen Mittel beabsichtigt. Erfreulicherweise ist es dazu nicht gekommen. Der Herr Bundesfinanzminister teilt diese Freude allerdings nicht. Dafür wird man Verständnis haben müssen. Schließlich tragen wir alle mit ihm zusammen die Verantwortung für den Ausgleich unserer Bundesfinanzen. Um so dankbarer muß anerkannt werden, daß sich die Bundesregierung doch noch zu der Vorlage des Grünen Planes in seiner jetzigen Höhe entschlossen hat. Er wird hoffentlich in dieser Form am Ende auch die Billigung des Hohen Hauses finden.
    Der Grüne Plan ist nicht das Ergebnis von politischen Überlegungen, die man so oder auch anders anstellen kann. An seinem Anfang steht vielmehr das Landwirtschaftsgesetz, zu dessen Inhalt sich das Hohe Haus seinerzeit nahezu einstimmig bekannt hat. Damit ist aber ,der Grüne Bericht zur Grundlage aller agrarpolitischen Entscheidungen geworden, die wir hier zu treffen haben.
    Aus seinen diesjährigen Feststellungen haben wir entnehmen müssen, daß in der landwirtschaftlichen Betriebsrechnung immer noch eine große Lücke klafft. Damit ist bereits die Entscheidung dahin getroffen, daß wir im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes den berechtigten Ausgleich zwischen Aufwand und Ertrag anstreben müssen. Daß wir uns dabei nach wie vor unmittelbarer staatlicher Zuschüsse bedienen müssen, gefällt sehr vielen nicht.
    In der Kritik am Grünen Plan spielen die Subventionen auch jetzt wieder eine große Rolle. Selbstverständlich sind Subventionen in einer freien Volkswirtschaft niemals ein gutes Zeichen. Sie lassen erkennen, daß im ,gesamtwirtschaftlichen Zusammenspiel etwas nicht stimmt. Man begeht aber ein großes Unrecht, wenn man die Subventionen immer nur im Zusammenhang mit der Landwirtschaft kritisiert. Seitdem der Herr Bundesfinanzminister seine bekannte Übersicht veröffentlicht hat, wissen wir, daß die finanziellen Hilfen des Staates auch weiten Teilen der übrigen Wirtschaft zufließen. Wir wissen auch, daß ,die Landwirtschaft in den Reihen der Subventionsempfänger keineswegs an erster Stelle steht. Der einzige, allerdings wesentliche Unterschied gegenüber den übrigen Subventionen — mögen es die durch Steuervergünstigungen oder Exporterleichterungen oder Zuschüsse zu den Sozialversicherungen sein — besteht nur darin, ,daß die übrigen Subventionen in aller Stille vor sich gehen, ohne viel beachtet und behandelt zu werden.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Mit gutem Grund hat man sie deshalb als die unsichtbaren Subventionen bezeichnet. Über die Hilfe für die Landwirtschaft unterhalten wir uns aber Jahr für Jahr aufs neue sehr ausführlich an dieser Stelle.
    Als wir seinerzeit das Landwirtschaftsgesetz beschlossen, gingen wir von der Annahme aus, daß die im § 1 vorgesehenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen mit der Zeit den Verzicht auf jede Subvention ermöglichen müßten. Die Entwicklung



    Struve
    seither hat diese Erwartung leider nicht bestätigt. Politische Rücksichten auf die Preise und auf den Export haben immer wieder marktwirtschaftliche Siuationen zu Lasten der bäuerlichen Erzeugerpreise entstehen lassen. Ich brauche nur an die erst vor wenigen Monaten beschlossene vorübergehende Aufhebung des Kartoffelzolls und des Butterzolls zu erinnern. Die beabsichtigte Wirkung auf die Erzeugerpreise ist eingetreten. Aber vergessen wir nicht, daß dise Wirkung nur zustande kam, weil das konkurrierende Ausland zum Nachteil für eine einwandfreie Preisbildung sich sehr umfangreicher staatlicher Hilfen erfreut. Ein echte Konkurrenz gibt es unter den gegenwärtigen Umständen an den europäischen Agrarmärkten in keinem Falle. Deshalb ist es im höchsten Maße bedenklich, die ausländischen Preisforderungen zum Maßstab für das Niveau unserer landwirtschaftlichen Erzeugerpreise zu machen. Ich werde mir erlauben, darauf später in einem anderen Zusammenhang noch einmal zurückzukommen. An dieser Stelle weise ich nur darauf hin, um darzutun, daß die Subventionen die zwangsläufige Kehrseite einer unzureichenden Preisbildung sind.
    Trotzdem will die Kritik an diesen Zahlungen des Staates nicht zur Ruhe kommen. Durch die Subventionen würden, so sagt man, die ökonomischen Verhältnisse verschoben, und es sei richtiger, statt dessen die gezielten Maßnahmen zum unmittelbaren Vorteil der einzelne Betriebe zu verstärken. Eine solche Auffassung geht von Voraussetzungen aus, die mit der harten Wirklichkeit des Alltags nicht übereinstimmen. Sie verkennt vor allem die menschlichen und die sachlichen Gegebenheiten in den bäuerlichen Familienbetrieben, deren Erhaltung uns am Herzen liegt. Diese Betriebe müssen im Zeichen der Technisierung mit allen gewohnten Vorstellungen brechen, die durch Generationen geläufig geworden waren. Allein die Größenordnung des in dieser Zeit nötigen Kapitalaufwandes erzwingt ein völliges Umdenken. Erlauben Sie mir, zur Veranschaulichung dieser Situation einige Beispiele aus der Praxis zu geben. Zwei Arbeitspferde erfordern unter den heutigen Umständen einen Kapitalaufwand von etwa 2000 DM, wenn sie überhaupt gekauft werden; in der Regel wuchsen sie nämlich in der Vergangenheit dem Betrieb ohne einen sichtbaren Kapitalaufwand aus der eigenen Zucht zu. Demgegenüber erfordert der Trecker, der diese beiden Pferde ersetzt, einen Aufwand von rund 7000 DM; dazu mögen noch weitere 4000 bis 5000 DM kommen für die nötigen Nebengeräte, um diesen Trecker in vollem Umfange wirtschaftlich ausnutzen zu können.
    Unter dem unausweichlichen Druck der Rationalisierung und der Vollbeschäftigung ist diese erste Phase der Technisierung längst von einer zweiten abgelöst. Dem Trecker folgen auch in den bäuerlichen Familienbetrieben in immer größerem Umfang der Mähdrescher und die Vollerntemaschinen für die Hackfrüchte und alle anderen technischen Neukonstruktionen, die den Mangel an Arbeitskräften auf dem Lande auszugleichen versuchen. Auch diese zweite Phase erfordert einen Kapitalaufwand, der alle gewohnten Vorstellungen sprengt.
    Ein Selbstbinder zur Bewältigung der Getreideernte mag vielleicht 3000 bis 4000 DM kosten. Der Mähdrescher an seiner Stelle erfordert ein Mehrfaches und ist unter 10 000 DM überhaupt nicht zu beschaffen. Für die Vollerntemaschine gibt es auf dem Kapitalkonto aber überhaupt keine Parallele. Mit der Handarbeit allein wurde früher bewältigt, was heute einen Kapitalaufwand von etwa 10 000 DM und mehr erfordert. Es ist nötig, die Entwicklung auch einmal von dieser Seite aus zu beleuchten. Diese Beispiele mögen es begreiflich machen, was es für die Landwirtschaft bedeutet, daß sie allein für die Maschinenanschaffungen im vergangenen Jahr mehr als 10 % ihrer gesamten Verkaufserlöse ausgab. Im Grünen Bericht ist nachzulesen, daß sie 1,9 Milliarden DM dafür aufwandte.
    Der Mangel an Arbeitskräften erfordert weitere erhebliche Kapitalbeträge, um die Gebäude den völlig veränderten arbeitswirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen.
    Dazu noch ein weiteres. Zahlreiche agrarpolitische Ratgeber meinen, daß mit der Strukturverbesserung im allgemeinen und der Flurbereinigung, der Aufstockung und der Aussiedlung im besonderen die wirtschaftlichen Probleme der Landwirtschaft sehr schnell und endgültig gelöst werden können. Meine Damen und Herren, das ist ein verhängnisvoller Irrtum. Sehr schnell kann diese Entwicklung überhaupt nicht vor sich gehen. Sie ist nämlich nicht möglich ohne die Kulturämter und andere Dienststellen. Deren Leistungsfähigkeit wird durch die Zahl der technischen Arbeitskräfte, die ihnen zur Verfügung stehen, begrenzt. Auch hier werden die Folgen der Vollbeschäftigung sichtbar. Diese technischen Hilfskräfte sind außerordentlich knapp. Nicht allein die Bereitschaft der Landwirtschaft, sondern in erster Linie die Arbeitsfähigkeit der Kulturämter bestimmt das Tempo der strukturellen Bereinigung.
    Nach den bisherigen Erfahrungen dürfte es feststehen, daß noch ein paar Jahrzehnte vergehen werden, bis das Ziel erreicht ist. Dabei sei nicht vergessen, daß die strukturelle Verbesserung noch nicht dazu ausreicht, den erstrebten wirtschaftlichen Erfolg zu erreichen. Erst die betriebswirtschaftlichen Folgerungen vermögen diesen zu untermauern. Diese Folgerungen aber sind ebenfalls sehr kapitalaufwendig. Sie mögen für einen mittleren Betrieb im großen Durchschnitt unseres Bundesgebietes einen Kapitalaufwand zwischen 30- und 40 000 DM erfordern. Der Aufwand für die Verzinsung und Tilgung dieser Beträge erhöht das Kapitalkonto noch einmal um einen erheblichen Betrag, den man in der Vergangenheit nicht kannte.
    Die moderne wirtschafliche Entwicklung erzwingt also in unseren landwirtschaftlichen Betrieben von Grund auf veränderte finanzielle Verhältnisse. Im Gegensatz zu der sich organisch über Jahrzehnte erstreckenden industriellen Technisierung muß sich die Landwirtschaft sozusagen übergangslos die mannigfachen aufwendigen Neuerungen zu eigen machen.
    Dieser Zwang hat schon in den vorhergehenden zehn Jahren viel Geld gekostet, welches heute noch als teure Verschuldung auf zahlreichen Betrieben

    Struve
    lastet. In der Zukunft wird dafür noch sehr viel mehr nötig sein. Schon aus diesem Grunde wäre es ein verhängnisvoller Schritt gewesen, die so oft kritisierten globalen Mittel des Grünen Plans wesentlich zu vermindern.
    Das gilt neben der Milchförderungsprämie auch und besonders für die Düngerbeihilfe. Sie ist in den letzten Wochen besonders heftig kritisiert worden. Meine Damen und Herren, verkennen wir doch nicht, daß es bei dieser Beihilfe keineswegs ausschließlich um die Förderung des Düngerverbrauchs geht! Sehr viel wichtiger ist vielmehr die dadurch bewirkte Entlastung des Unkostenkontos zum Vorteil für die Finanzkraft der Betriebe überhaupt. Nur auf diese Weise können sie unter den heutigen Preisverhältnissen wenigstens noch einigermaßen mit den durch die Rationalisierung erzwungenen großen finanziellen Aufwendungen fertig werden.
    Man wendet gegen diese Auffassung ein, daß es besser sei, das Kind beim richtigen Namen zu nennen. Statt der Düngersubventionen solle man, so wird dazu gesagt, lieber gezielte Beihilfen gewähren; man würde auf diese Weise die Hilfe wenigstens denjenigen zugute kommen lassen, die sie verdienen. Diese Auffassung verkennt das Wesen des Bauernhofes.
    Wählen wir ein Beispiel vom Maschinenkonto. In der Industrie läßt sich die finanzielle Auswirkung einer Maschine auf Kosten und Erträge ziemlich genau im voraus berechnen. In der Landwirtschaft
    ist diese Möglichkeit nicht gegeben. Hier steht vielmehr jede Investitionsentscheidung im Zusammenhang des Gesamtbetriebes. Sie darf infolgedessen auch nur nach genauer Abwägung der gesamten Kosten und der gesamten Erträge gefällt werden. Eine Subventionierung der Maschinenkäufe würde aber diesen gesamtbetrieblichen Zusammenhang mißachten. Sie könnte möglicherweise dazu verleiten, die Maschinenanschaffungen nur vom Preis her mit einem freundlichen Seitenblick auf die staatliche Beihilfe zu sehen. Fehlinvestitionen könnten nur allzu leicht die Folge sein.
    Deshalb ist es richtig, daß die Bundesregierung neben der Gewährung der Milchförderungsprämie auch die Düngersubvention mit dem Vorjahresbetrag fortsetzt. Man sollte daran nichts ändern, solange die Ergebnisse des Grünen Berichts überhaupt allgemeine Zuschüsse rechtfertigen. Sie sind auch für den Staat das rentabelste. Individuelle Beihilfen wären nämlich ohne einen zusätzlichen beträchtlichen Behördenapparat nicht möglich.
    Außerdem darf nicht vergessen werden, daß im vergangenen Wirtschaftsjahr immer noch 93 % der landwirtschaftlichen Betriebe den finanziellen Ausgleich nicht geschafft haben. Diese Tatsache, meine ich, wiegt weitaus schwerer als die Befürchtung, daß die glücklicheren 7 % zusätzlich mit staatlichen Hilfen bedacht werden. Das mag ein Schönheitsfehler sein, aber er wird bedeutungslos angesichts der Vorstellung, daß die Landwirtschaft einem teuren und schwerfälligen Behördenapparat ausgeliefert werden könnte.
    Ich darf auch in dieser Stelle noch einmal an den eingangs erwähnten großen und vor allem von Jahr zu Jahr größer werdenden Produktivitätszuwachs in der Landwirtschaft erinnern. Diese verheißungsvolle Entwicklung rechtfertigt es einfach nicht, jetzt einen fragwürdigen Wechsel in der Methode vorzunehmen. Der Grüne Plan hat sich in seiner jetzigen Form für die Landwirtschaft vollauf bewährt. Auch volkswirtschaftlich ist nicht die geringste Schädigung sichtbar geworden.
    Dabei dürfen wir auch die europäische Entwicklung nicht aus den Augen verlieren. Die im größeren Raum nötigen, in sich gefestigten konkurrenzfähigen Betriebe lassen sich nur auf diese Weise in der zur Verfügung stehenden Zeit schaffen. Von der Bundesrepublik aus müssen wir dieses Ziel im Rahmen der vorhandenen Zusammensetzung der Betriebsgrößen sehen. Wir verfügen über eine außerordentlich glückliche Mischung von landwirtschaftlichen Klein-, Mittel- und Großbetrieben. Nur in dieser gegenseitigen Ergänzung ist die große und achtunggebietende Marktleistung der Landwirtschaft möglich. Sie zu erhalten, muß deshalb oberstes agrarpolitisches Ziel sein. Aber nicht nur wirtschaftliche Gründe sprechen für dieses Gebot. Sie wissen, daß das Schwergewicht der landwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik zahlenmäßig bei den Klein- und Mittelbetrieben liegt, die wir gemeinhin als bäuerliche Familienwirtschaften zu bezeichnen pflegen. Diese Betriebe konzentrieren ihre Arbeit vor allem auf die wichtige Veredelungswirtschaft und vollbringen dabei immer größere Leistungen.
    Diese wirtschaftliche Potenz ist nur die eine Seite ihrer Existenzberechtigung. Diese Familienbetriebe sind auch in der gesellschaftlichen Struktur unseres Volkes ein unentbehrlicher Bestandteil. Wir reden immer dringlicher von der Notwendigkeit, Eigentum für alle zu schaffen. Es wäre wahrlich ein Widersinn, wenn wir danach strebten, ohne gleichzeitig auf die Erhaltung des Eigentums dort bedacht zu sein, wo es noch vorhanden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Darauf sollten wir noch mehr bedacht sein, wenn dieses vorhandene Eigentum auch noch mit den hohen Werten des selbständigen Lebens ausgestattet ist. Es wäre außerdem für unser ganzes soziales Leben verhängnisvoll, wenn wir die kleineren und mittleren Betriebe in unseren Dörfern dem Zug zum Großbetrieb opferten.
    Die CDU/CSU ist jedenfalls nicht bereit, diesen Weg zu gehen oder auch nur zu ermöglichen. Sie bekennt sich ohne Einschränkung zu der Erhaltung der bäuerlichen Familienwirtschaft.

    (Beifall hei den Regierungsparteien.)

    Ihre Lebensfähigkeit ist unerläßlich, wenn wir nicht eine unerträgliche Verarmung unseres ganzen sozialen Lebens in Kauf nehmen wollen. Darum ist es auch in höchstem Maße bedauerlich, daß die Bemühungen um eine landwirtschaftliche Marktordnung in den EWG-Staaten bereits in ihrem ersten Stadium auf die heftigste Kritik industrieller Ver-



    Struve
    bände gestoßen sind, von der beinahe schon selbstverständlichen Ablehnung der Verbraucherverbände ganz zu schweigen. Man verkennt das Ziel dieser Bemühungen völlig, wenn man es nur als den Ausdruck einseitiger wirtschaftlicher Vorstellungen wertet. Die wirtschaftlichen Absichten in der Hohen Kommission erhalten ihre eigentliche Rechtfertigung aus dem Bemühen um eine ausgewogene gesellschaftliche Struktur in unseren EWG-Ländern. Dieses Bemühen wäre allerdings fragwürdig, wenn es nicht zugleich wirtschaftlich eindeutig gerechtfertigt wäre.
    Die großen landwirtschaftlichen Fortschritte in allen EWG-Ländern nach dem Kriege sind ein unbestreitbarer Tatbestand. Gerade darum ist die sich ständig wiederholende Kritik an der Agrarpolitik so unverständlich. Man spricht zwar immer von volkswirtschaftlichen Schäden, die sie mit sich brachte; aber ein wirklich konkreter Beweis wird dafür nicht erbracht. Vielleicht erschwert die Agrarpolitik das eine oder andere Exportgeschäft. Auf der Gegenseite dieser nur sehr einseitig aufgemachten Rechnung steht die Tatsache der steigenden landwirtschaftlichen Kaufkraft. Dieser gewichtige Faktor wird leider allzuoft von denjenigen übersehen, die eine liberalere Agrarpolitik zu befürworten pflegen. Wo ist denn eigentlich diese liberale Wirtschaftspolitik, von der man heute so gern spricht?

    (Abg. Kriedemann: Doch in der Bundesrepublik!)

    Hier ist nicht der Ort und die Zeit, dieser Frage im
    B) einzelnen nachzugehen. Ich glaube, sogar unser sehr verehrter Herr Bundeswirtschaftsminister würde auf diese Frage nur eine Antwort mit vielen Einschränkungen geben können.

    (Abg. Kriedemann: Aber ein gutes Inserat!)

    Schon die Entwicklung der Preise ist unter diesem Gesichtspunkt ein sehr widerspruchsvolles Kapitel. An den Agrarpreisen kann man das auf besonders eindringliche Weise sehen. Seitdem man uns daran gewöhnt hat, so sorgenvoll von der Konjunkturüberhitzung zu sprechen, steht die Landwirtschaft mit im Mittelpunkt der Kritik. Der Herr Präsident der Bundesbank glaubte im vergangenen Herbst damit den Anfang machen zu müssen. Seither gehört es sozusagen zum guten Ton, die Ursachen für die konjunkturelle Situation bei der Landwirtschaft im allgemeinen und der Agrarpolitik im besonderen zu suchen.
    Wir selbst haben uns in diesem Hohen Hause den Argumenten der Bundesbank nicht verschlossen. Ohne weitere Aussprache haben wir seinerzeit dem Antrag auf die vorübergehende Aufhebung des Kartoffel- und Butterzolls zugestimmt. Die Wirkung ist bekanntermaßen nicht ausgeblieben. Die Erzeugerpreise für die wichtigsten landwirtschaftlichen Produkte sind weit unter den Vorjahresstand gesunken. Die Kosten sind demgegenüber zumindest die gleichen geblieben, wenn sie nicht sogar gestiegen sind. Sie werden mit mir der Meinung sein, daß darin für die Landwirtschaft ein beträchtliches finanzielles Opfer liegt. Sie hat es auf sich genommen in der Hoffnung, daß der Preisabbau für ihre
    Produkte der Auftakt zu einer allgemeinen Preisentwicklung sein wird. Das ist bisher nicht der Fall gewesen. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt in seinem neuesten Lagebericht sogar fest, daß manche Preise eine leichte Steigerung erfahren hätten.
    In unserer heutigen Diskussion ist wohl nicht die Frage zu erörtern, ob sich eine solche Entwicklung verhindern läßt. Aber es muß mit aller Deutlichkeit ausgesprochen werden, daß diese Entwicklung gegenüber der Landwirtschaft ein großes Unrecht darstellt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dieses Unrecht erscheint um so größer, weil der erzwungene Abbau ihrer Preise an der aufsteigenden Lohntendenz nicht das geringste hat ändern können. Der Forderung auf höhere Löhne aber wollte man mit der Einfuhrerleichterung für die ausländischen Konkurrenzprodukte den Vorwand nehmen. Es ist also, wenn Sie so wollen, der Landwirtschaft ein wenig sinnvolles Opfer aufgebürdet worden. Ihr wurde erhebliche Kaufkraft genommen; stattdessen wurde anderen zusätzliche Kaufkraft gegeben. Solche Einseitigkeiten sollten in unserer sozialen Marktwirtschaft eigentlich nicht möglich sein, und ihre Beseitigung muß daher eine vordringliche wirtschaftspolitische Aufgabe sein.
    Ich glaube jedenfalls hinreichend bewiesen zu haben, daß der ungewöhnliche Kapitalaufwand auch für die Landwirtschaft die Preise zum Schlüssel ihrer finanziellen Lage gemacht hat. Man begeht deshalb einen Fehler, wenn man immer so tut, als vertrügen die Agrarpreise alle möglichen Experimente. Auch die Landwirtschaft kann nur von dem leben, was sie unter dem Strich ihrer Betriebsrechnung übrig behält. Gerade darum aber durfte der Grüne Plan dieses Jahres keine Beeinträchtigung erfahren. Ich wiederhole meine Genugtuung darüber, daß die Bundesregierung ihn uns in dieser Form vorgelegt hat. Es ist sozusagen das Mindestmaß dessen, was die Landwirtschaft braucht. Nur auf diese Weise kann sie auch in diesem Jahr in ihrem unablässigen Bemühen um den Ausgleich von Aufwand und Ertrag einen Schritt weiterkommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Wacher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Wacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Diskussion über den Grünen Plan in der Öffentlichkeit findet alle Jahre wieder eine Auseinandersetzung über die Frage statt, was wichtiger sei: Strukturmaßnahmen auf der einen oder Subventionen auf der anderen Seite. Natürlich könnte man darüber streiten, welche spezifische Maßnahme in der allgemeinen wirtschaftlichen Situation besonders gefördert werden muß. Eines aber steht doch auf jeden Fall fest: beides ist notwendig, sowohl Subventionen, als auch Strukturmaßnahmen.
    Es ist bei uns ja schon geradezu Mode geworden, die Subventionen als Beweis einer Verschwen-



    Wacher
    dungssucht des Staates hinzustellen, die ohne jede Veranlassung als Geschenke gegeben würden und dann meistens bei den größten Betrieben landeten. Der Herr Kollege Struve hat am Beispiel des Handelsdüngers bereits gezeigt, daß ein gewisser Ausgleich für die Landwirtschaft notwendig ist, so lange die landwirtschaftlichen Preise im Interesse der breiten Schichten unseres Volkes auf einem Niveau gehalten werden müssen, das dem Erzeugeraufwand nicht entspricht.
    Natürlich wäre es auch den Bauern lieber, wenn sie an Stelle der Subventionen höhere Preise erzielen könnten. Die Subventionen werden doch letzten Endes nicht dem Bauern zuliebe gegeben, sondern wegen des Verbrauchers. Der Landwirtschaft gefällt der „Leihpelz", von dem Herr Etzel gestern gesprochen hat, auch gar nicht. Die Landwirtschaft würde sich viel lieber aus eigenen Mitteln, wenn ich das Bild aufnehmen darf: bekleiden. Von einem Leihpelz kann überhaupt keine Rede sein, es ist eine ziemlich dünne Jacke.
    Lassen Sie mich an dieser Stelle eine Bemerkung zur Kohlesituation einblenden; sie scheint mir hierher zu gehören. Sie werden sich noch daran ,erinnern, daß im Bereich der Kohle als die Gefahr des Überspielens von außen her bestand, sehr schnell eine Einmütigkeit zwischen den unternehmerischen Kreisen und der IG Bergbau gegeben war. Man hat sich sehr schnell darauf geeinigt, durch Zölle und Subventionen den Bergbau zu schützen. Man kann aber nicht hier eine Mauer zum Schutze der Kohle aufbauen und dort zugleich eine Mauer zum Schutze der Landwirtschaft — wie sie notwendig ist — abbauen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Behauptung, daß Subventionen nur Großbetrieben zugute kommen, ist nicht richtig. Sie ist eine Verallgemeinerung, und Verallgemeinerungen sind schon von vornherein schlecht. Ich darf das an Hand des Beispiels der Milch beweisen. — Ich stelle übrigens zu meiner großen Überraschung fest, Herr Kollege Kriedemann, daß Sie gegen die Milchsubventionen zu Felde ziehen — aber Sie werden sicher auf diese Frage noch zurückkommen —; ich mache die Bemerkung deshalb, weil Sie in den vergangenen Jahren, soweit mir bekannt ist, diese Art der Subventionen sehr intensiv vertreten haben.
    Der Qualitätszuschlag zur Milch kommt, das wissen wir alle, vor allem den Grönlandgebieten, den Futterbaubetrieben in den Mittelgebirgslagen, im Alpen- und im Alpenvorland und in den Marschen zugute, Hier darf ich eine Bemerkung vorwegnehmen. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Masse gerade unserer Familienbetriebe, auf die wir einen besonderen Wert legen, ist doch ohne eine Steigerung der Einnahmen der Veredelungswirtschaft nicht zu erreichen. Gerade die kleineren Betriebe ziehen — dank ihrer größeren Viehdichte — aus dem Qualitätszuschlag für Milch einen größeren Nutzen als größere Betriebe.
    Mir liegt eine Zusammenstellung von Zahlen aus bayerischen Betrieben vor, die ich Ihnen bekanntgeben darf. Im Alpen- und im Alpenvorland z. B.
    I in Bayern beziehen Betriebe bis zu einer Größe von 20 ha aus dieser Milchsubvention pro Hektar einen Betrag von jährlich 82,80 DM. Dieser Betrag sinkt ab bei Betrieben von 20 bis 50 ha auf 63 DM und bei Betrieben über 50 ha auf 39 DM. Wenn Sie — um bei dem bayerischen Beispiel zu bleiben — die besten bayerischen Böden nehmen, nämlich die Gäu-Böden, dann stellen Sie fest, daß dort die Subvention bei Betrieben bis 20 ha nur noch 32 DM beträgt und dann, mit steigender Betriebsgröße, auf 24 DM und auf 21 DM absinkt. Ganz ähnlich ist die Situation auch in den Mittelgebirgslagen dieses Landes. Für mich ist das Interessanteste der Nachweis, daß sich bei kleineren Betrieben unter 20 ha der erhaltene Betrag erhöht; er ist meistens doppelt so groß wie bei den größeren Betrieben.
    Herr Minister Schwarz hat bei der Begründung des Grünen Plans wörtlich ausgeführt: „Die Milchprämie wird wie bisher weiter gewährt." Wir sind ihm für diese Worte besonders dankbar, wissen aber auf der anderen Seite auch, daß der Ansatz von 350 Millionen DM nach der Entwicklung auf dem Gebiet der Milchproduktion nicht ausreichen wird. Wir verstehen jedoch Herrn Minister Schwarz so, daß eine Aufstockung dieses Betrages als sicher anzusehen ist. Ich lege namens meiner Fraktion auf diese Feststellung ganz besonderen Wert.
    Ich halte ebenso die anderen Positionen des Grünen Plans zur Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Betriebe, wie z. B. Förderung technischer Anlagen, insbesondere in Futterbaubetrieben, für sehr notwendig und begrüße die Erhöhung von 15 Millionen auf 18 Millionen DM. Das gleiche gilt für die Mittel für die Tierseuchenbekämpfung, die Förderung der Kartoffelwirtschaft, die Getreidetrocknung usw.
    Ich vermisse allerdings — das möchte ich hier nur mit einem Satz ansprechen — Ansätze für Kartoffelstärke und für Mittel der Schafhaltung. Wir werden über diese und andere Positionen im Ausschuß noch zu sprechen haben. Ich kann mir denken, was jetzt der eine oder andere unserer Kollegen denkt. Er wird vielleicht die Vielzahl der Maßnahmen und der jetzt erneut von mir vorgeschlagenen Maßnahmen kritisieren und sagen: Das ist deshalb falsch, weil das Geld zu sehr verzettelt wird. Mir erscheint es sehr sonderbar, daß vielfach gerade diejenigen das Argument der Verzettelung gebrauchen, die sich immer wieder darüber beschweren, daß die globalen Maßnahmen nicht gezielt werden können. Nun, wenn man zielen will, dann kommt man eben auf eine Vielzahl von Maßnahmen, und das — das gebe ich zu — um den Preis eines etwas größeren Verwaltungsaufwandes.
    Ich halte Subventionen für notwendig oder, wenn Sie wollen, für noch notwendig. Das ändert aber gar nichts daran, daß Strukturmaßnahmen von zukunftsweisender Bedeutung sind. Die deutsche Landwirtschaft steht, getrieben durch die Technisierung und durch die übrige Wirtschaft, in einer geradezu revolutionären Entwicklung, eine Entwicklung, die ein unvorstellbares Ausmaß angenommen hat. Sie kann diese vielgestaltige Umwälzung unmöglich aus eigener Kraft bewältigen. Es ist das Verdienst des



    Wacher
    1 früheren Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, unseres jetzigen Herrn Bundespräsidenten Dr. h. c. Lübke, hier sehr bahnbrechende Schritte eingeleitet zu haben. Selbstverständlich müssen und werden wir die aufgezeigten Wege weitergehen. Wir können gerade mit strukturellen Maßnahmen genau zielen und müssen deshalb diese strukturellen Maßnahmen auch sehr genau unter die Lupe nehmen. Die Bundesrepublik ist das einzige Land, das sich an Hand von 8200 Testbetrieben, die Jahr für Jahr untersucht werden, ein sehr genaues Bild über die Lage der Landwirtschaft machen kann. Dieses Bild zeigt nicht nur die Entwicklung der Landwirtschaft im allgemeinen, sondern der Grüne Plan läßt auch die Unterschiede in der Ertragslage zwischen den einzelnen Betriebsgruppen nicht übersehen. Ich darf hier feststellen, daß es „die Landwirtschaft" nicht gibt. Die untersuchten Betriebe zeigen eindeutig, daß die unter ungünstigen natürlichen Erzeugungsbedingungen arbeitenden Betriebe trotz der Hilfen des Grünen Planes gegen andere Betriebe und Betriebsgruppen stark zurückfallen. Das muß man sehen, das muß man erkennen und dem muß man Rechnung tragen.
    Mit sinkenden Einheitswerten je Hektar zeigen sich sinkende Erträge. In Gebieten mit niedrigen Einheitswerten sind auch die Betriebe zu finden, die am schlechtesten strukturiert sind. Hier gibt es auch die meisten Kleinbetriebe. Wir müssen ein Kriterium zu einer richtigen Beurteilung finden. Ich glaube, das Hauptkriterium für den Teil der Landwirtschaft, der unserer besonderen Hilfe bedarf, ist der niedrige Einheitswert in Verbindung mit Mittelgebirgslagen, im Alpenvorland und im Süden des Landes und in Verbindung mit ungünstigen Wasserverhältnissen, z. B. im Norden des Bundesgebietes. Die Betriebe in diesen Gebieten können eben von den Hilfen des Grünen Planes weniger Gebrauch machen als Betriebe in bevorzugten Gegenden. Diese Betriebe in den — ich darf das vielleicht so bezeichnen — ärmeren Gebieten können die notwendige Eigenleistung auf vielen Gebieten in dem erforderlichen Maße nicht aufbringen. Wir sind Herrn Minister Schwarz — ich möchte das ausdrücklich betonen — sehr dankbar, daß er seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, für diese Betriebe etwas Zusätzliches zu tun.
    Wir sind gar nicht der Meinung, daß es sich dabei um Regionalprogramme handeln soll. Wir glauben vielmehr, daß man alle diese Gebiete in ihrer Vielfalt und ihren zahlreichen Notwendigkeiten nicht uniformiert zusammenfassen darf, sondern daß man den Ländern die Möglichkeit geben muß, mit den für diese Gebiete besten Mitteln die beste Wirkung zu erzielen.
    Wir stellen uns zwei Gruppen derartiger Maßnahmen vor. Erstens meinen wir, daß innerhalb der bereits praktizierten Strukturmaßnahmen, wie der Flurbereinigung, der Aufstockung, der Umsiedlung, wasserwirtschaftlicher Maßnahmen und dem Wirtschaftswegebau usw., für diese Gebiete die Mittelverteilung bevorzugt erfolgen muß, daß dort die Beihilfesätze erhöht werden sollten, daß es zum Teil notwendig sein wird, Kredite wenigstens teilweise durch Beihilfen zu ersetzen, und daß dort vor allem mit der Zinsverbilligung verstärkt eingesetzt werden muß.
    Meine Damen und Herren, wir haben beobachtet, daß so manche wirklich bedürftige Gemeinde bisher z. B. auf einen Wirtschaftswegebau verzichten mußte, weil die Bauern einfach nicht in der Lage waren, die notwendige finanzielle Beteiligung zu erbringen. Wir erkennen dankbar an, daß sich hier schon eine Besserung durch die Änderung der Richtlinien im letzten Jahr ergeben hat. Trotzdem werden wir auf diesem Gebiet noch einige Schritte weitergehen müssen.
    Es ist auch nicht zu übersehen, daß so manche Aufstockung aus genau den gleichen Gründen unterblieb. Ich darf mir überdies zur Aufstockung eine Bemerkung erlauben. Hilfen aus dem Strukturprogramm werden derzeit nicht gegeben, wenn die Aufstockung nicht mit einem Schlag zur Größe eines Familienbetriebes führt. Das scheint nicht unserer agrarpolitischen Zielsetzung zu entsprechen. Wir sollten auch dann mit Hilfen einsetzen, wenn dieser Familienbetrieb durch schrittweise Aufstockung zu erreichen ist, besonders dann, wenn die Familie in ihrer gesamten Haltung zeigt, daß sie dazu gewillt ist. Auch hierzu wird eine Änderung der Richtlinien notwendig sein.
    Ich darf in aller Kürze auf die zweite Gruppe der Maßnahmen für diese Gebiete zu sprechen kommen. Nach den Vorstellungen der CDU CSU umfaßt diese zweite Gruppe Maßnahmen zur Verbesserung der innerbetrieblichen Struktur, wie ich sie einmal bezeichnen möchte. Wir glauben, daß Betriebe mit niedrigen Einheitswerten und unter den anderen genannten Voraussetzungen — und wir wollen damit in diesem Jahr beginnen — die Gelegenheit zu einer erleichterten Rationalisierung erhalten sollten. Sehr geehrter Herr Minister Schwarz, es tut mir leid, daß ich in einem Punkt nicht ganz mit Ihnen einig gehen kann. Sie haben gesagt, daß Sie eine verstärkte Investitionstätigkeit durch zusätzliche Kredite nicht als richtig erachteten. Im allgemeinen würde ich dem zustimmen, aber für Betriebe in Mittelgebirgslagen etwa, die nachweislich in der baulichen Ausgestaltung und auf anderen Gebieten nachhinken, scheint es mir dringend notwendig zu sein, mit Kredithilfen die Rationalisierung nachzuholen. Es kommt hinzu, daß die Zukunft dieser Betriebe, besonders in Mittelgebirgslagen, in verstärktem Maße in der Veredelungswirtschaft und damit in der Viehhaltung liegt. Wir werden nicht umhin können, durch Neu- und Umbauten von Ställen und durch Ausgestaltung der technischen Anlagen eine bessere Situation auf diesem Gebiet zu schaffen. Dazu gehören eine ausreichende Zinsverbilligung und meiner Auffassung nach auch Schuldendienstbeihilfen, d. h. die Übernahme von Tilgung und Verzinsung für eine gewisse Anzahl von Jahren. Man wird sich überlegen müssen, ob nicht auch Zuschüsse gegeben werden sollten. Diese Gedanken können natürlich nur in der Ausschußberatung und nicht hier im Plenum erörtert werden.
    Bei all diesen Betrachtungen stellen wir auf den bäuerlichen Familienbetrieb ab. Wir wollen natür-



    Wacher
    lieh nur dann Mittel zur Verfügung stellen, wenn Gewähr dafür besteht, daß kein wirtschaftlicher Unsinn passiert, d. h. wenn sich die Betriebe bei ihren Schritten einer vernünftigen Beratung unterziehen.
    Wir müssen an dieser Stelle auch daran denken, daß wir bisher alle miteinander keinen Weg Befunde haben, die rückläufigen Roggenpreise auszugleichen. Diese Gebiete sind aber auf den Roggenbau angewiesen. Wenn ich mir die Aussichten für die Roggenanbaugebiete im europäischen Markt vor Augen führe, finde ich sie nicht gerade ermutigend; soviel wird man behaupten dürfen. Es wird unsere Aufgabe sein, gerade für diese Gebiete im Hinblick auf die Überleitung mehr zu tun als anderswo.
    Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu den Grenzböden und der Aufforstung machen. Meine Damen und Herren, das beginnt ein Schlagwort zu werden für alle diejenigen, die nicht bereit sind, überhaupt etwas für die Landwirtschaft zu tun oder eine gewisse Umorientierung der Maßnahmen für die Landwirtschaft durchzuführen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Man sollte sich da keine falschen Vorstellungen machen! Es liegen hier Untersuchungen vor. Danach kann es sich etwa in den süddeutschen Ländern überhaupt nur um eine Aufforstung von 3 bis maximal 5 % handeln, und das scheint mir eigentlich schon zu hoch gegriffen zu sein.
    Ich möchte noch eine persönliche Bemerkung machen, weiß aber, daß viele meiner politischen Freunde in dem, was ich jetzt sage, mit mir übereinstimmen: Eine Verkürzung der Übergangszeiten zum Gemeinsamen Markt, wie sie Herr Hallstein vorschlägt, würde gerade in den von mir genannten Gebieten sicher zu schweren Schäden führen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Wir glauben, eine Verkürzung der Übergangszeiten würde auch den Bemühungen der übrigen Landwirtschaft nicht gerecht werden und schließlich der gesamten Wirtschaft schaden. Gerade in diesem Punkt, nämlich in der Frage der Verkürzung der Übergangszeiten, haben die Landwirtschaft und die übrige Wirtschaft fast die gleichen Interessen.
    Nach unseren überschlägigen Berechnungen wird für die Maßnahmen, die ich vorhin in der ersten und zweiten Gruppe vorgeschlagen habe, für dieses Jahr ein Betrag von 40 Millionen DM in Ansatz gebracht werden müssen und wohl ausreichen. Unsere Fraktion ist gewillt, sich in den Ausschußberatungen für die Zurverfügungstellung entsprechender Mittel durch Umgruppierung — mit Unterstützung des Herrn Ministers — einzusetzen.
    Ich habe mich bemüht, in einer vielleicht zu starken Kürze zusammenzufassen. Lassen Sie mich aber noch darauf hinweisen, daß diese agrarpolitischen Probleme viel zu vielschichtig sind, als daß sie Raum für Polemik ließen. Wir müssen uns in den Ausschüssen wirklich gemeinsam bemühen, die besten Wege zu finden. Wenn ich mir einige Entschließungsanträge ansehe, die heute vorliegen, dann meine ich, daß sich ein guter Weg finden muß.
    Das Landwirtschaftsgesetz hat versucht, der Landwirtschaft Gerechtigkeit zu bringen. Der Grüne Plan soll Gerechtigkeit innerhalb der Landwirtschaft schaffen — eine schwere, notwendige, aber letztlich dankenswerte Aufgabe.

    (Beifall bei der CDU CSU.)