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    Deutscher Bundestag 106. Sitzung Bonn, den 11. März 1960 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . 5747 A Abg. Theil tritt als Nachfolger des verstorbenen Abg. Wehr in den Bundestag ein 5747 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. August 1959 mit dem Königreich Norwegen über Leistungen zugunsten norwegischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 1591); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache 1674) — Zweite und dritte Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. August 1959 mit dem Königreich Dänemark über Leistungen zugunsten dänischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 1592); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache 1675) — Zweite und dritte Beratung — Frenzel (SPD) 5747 C Wehner (SPD) 5749 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache 1424); Erster Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1651) — Zweite und dritte Beratung — 5749 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 19. Juni 1959 zum Abkommen vom 26. August 1952 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich (Drucksache 1601) — Zweite und dritte Beratung — 5749 D Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland (Sozialversicherungs-Organisationsgesetz Saar) (Drucksache 1541); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1644) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 5750 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache 1424); Zweiter Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1652) — Zweite und dritte Beratung — 5750 C Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag vom 11. Mai 1959 mit der Republik Kolumbien über den gegenseitigen Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst (Drucksache 1596) — Erste Beratung — 5750 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Mai 1957 über den Austausch von Postpaketen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba (Drucksache 1598) — Erste Beratung — 5751 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. August 1959 mit dem Königreich Dänemark über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1599) — Erste Beratung — 5751 A Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 17. April 1959 mit dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern (Drucksache 1606) — Erste Beratung — 5751 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 16. Juni 1959 mit dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksache 1614) Erste Beratung — . . . 5751 B Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. März 1959 mit der Regierung von Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens (Drucksache 1615) — Erste Beratung — . . . 5751 C Antrag der Abg. Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende u. Gen. betr. Staatsangehörigkeit der Kinder von Staatenlosen; Mündlicher Bericht des Ausw. Ausschusses (Drucksachen 1178, 1573) Frau Dr. Rehling (CDU/CSU) . . . 5751 C Antrag der Abg. Dr. Harm, Dr. Wahl, Dr. Mende u. Gen. betr. Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht über Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern; Schriftlicher Bericht des Ausw. Ausschusses (Drucksachen 1179, 1574, zu 1574) 5752 B Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal), Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 1620, Umdruck 416) Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 5752 C Ubersicht 11 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1618) 5753 A Antrag auf Überweisung des von den Abg. Ritzel, Marx, Schmitt (Vockenhausen), Frau Beyer (Frankfurt), Reitz, Leber u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 1539) an den Rechtsausschuß (mitberatend) und an den Ausschuß für Inneres (mitberatend) 5753 B Antrag der Abg. Frau Strobl, Seidel (Fürth), Kurlbaum, Höhne, Bazille u. Gen. betr. Autobahnbau SchwabachHeilbronn (Drucksache 1631) . . . . 5753 B Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600); verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaftszählung 1960) (CDU/ CSU, SPD, FDP, DP) — Erste, zweite und dritte Beratung — Struve (CDU/CSU) 5753 D Wacher (CDU/CSU) 5757 D Kriedemann (SPD) 5760 C Mauk (FDP) 5767 B Logemann (DP) . . . . . . . 5772 C Bauknecht (CDU/CSU) 5776 D Bading (SPD) 5781 C Weber (Georgenau) (FDP) . . . 5784 D Frau Dr. Pannhoff (CDU/CSU) . 5786 D Frehsee (SPD) . . . . . . . 5788 C Schwarz, Bundesminister . . . 5793 C Krüger (Olpe) (CDU/CSU) . . . 5796 D Redaktionelle Berichtigung zur zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Straßenbaufinanzierungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1616, zu 1616) betr. Umdruck 473 5784 C Nächste Sitzung 5798 D Anlagen 5799 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 5747 106. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier 15. 3. Dr. Atzenroth 11. 3. Dr. Baade 30. 4. Baier (Mosbach) 11. 3. Bauer (Wasserburg) 11. 3. Bauereisen 11. 3. Bettgenhäuser 11. 3. Frau Beyer (Frankfurt) 11. 3. Blachstein 11. 3. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 11. 3. Caspers 11. 3. Cillien 9. 4. Corterier 11. 3. Diekmann 12. 3. Dr. Dittrich 11. 3. Döring (Düsseldorf) 11. 3. Dr. Drachsler 11. 3. Dr. Dr. h. c. Dresbach 8. 4. Dr. Eckhardt 11. 3. Frau Eilers (Bielefeld) 13. 3. Eilers (Oldenburg) 11. 3. Engelbrecht-Greve 12. 3. Enk 11. 3. Even (Köln) 1. 4. Faller 12. 3. Felder 13. 3. Finckh 11. 3. Frau Friese-Korn 31. 3. Frau Dr. Gantenberg 31. 3. Geiger (München) 11. 3. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Freiherr zu Guttenberg 4. 4. Hauffe 11. 3. Heiland 13. 3. Dr. Graf Henckel 11. 3. Herold 13. 3. Hilbert 11. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 3. Höfler 14. 3. Hörauf 13. 3. Illerhaus 11. 3. Jacobi 11. 3. Jahn(Frankfurt) 23. 4. Jahn (Stuttgart) 11. 3. Dr. Jordan 11. 3. Junghans 11. 3. Katzer 11. 3. Keuning 13. 3. Kisters 18. 3. Frau Klemmert 15. 5. Koenen (Lippstadt) 13. 3. Könen (Düsseldorf) 13. 3. Dr. Kopf 11. 3. Dr, Krone 11. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lantermann 11. 3. Leukert 11. 3. Lohmar 11. 3. Lulay 31. 3. Maier (Freiburg) 16. 4. Dr. Martin 16. 4. Mattick 11. 3. Frau Dr. Maxsein 11. 3. Dr. Miessner 19. 3. Müller-Hermann 11. 3. Neuburger 11. 3. Frau Niggemeyer 13. 3. Pöhler 15. 3. Ramms 2. 4. Rasner 11. 3. Dr. Ratzel 11. 3. Dr. Reinhard 12. 3. Reitzner 11. 3. Richarts 18. 3. Dr. Ripken 14. 3. Scheel 11. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 11. 3. Schneider (Hamburg) 24. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Schoettle 11. 3. Dr. Schranz 13. 3. Schröder (Osterode) 13. 3. Schultz 11. 3. Dr. Schwörer 11. 3. Seidl (Dorfen) 14. 3. Seither 8. 4. Seuffert 11. 3. Siebel 12. 3. Simpfendörfer 11. 3. Spitzmüller 11. 3. Dr. Starke 11. 3. Stauch 11. 3. Stenger 11. 3. Storch 15. 3. Storm (Meischenstorf) 11. 3. Frau Strobel 11. 3. Unertl 12. 3. Vehar 12. 3. Wagner 11. 3. Weinkamm 18. 3. Wittmann 14. 3. Zoglmann 11. 3. b) Urlaubsanträge Deringer 18. 3. Jaksch 5. 4. Stahl 18. 3. Anlage 2 Umdruck 492 Antrag der Fraktion der DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). 5800 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Grünen Bericht 1961 beim Lohnvergleich als Vergleichslohn für Gewerbe und Landwirtschaft den Stundenlohn einzusetzen. Bonn, den 9. März 1960 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 493 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis genommen. Er stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen im Grundsatz mit der Maßgabe zu, daß die Mittel innerhalb der einzelnen Positionen austauschbar sind. Der vorliegende Grüne Bericht weist in Verfolg des vorjährigen Berichts neben einer weiteren leichten Besserung der Gesamtlage der Landwirtschaft innerhalb der verschiedenen Betriebsgruppen und Bodennutzungssysteme erhebliche Unterschiede auf. In von Natur aus benachteiligten Gegenden, vor allem in gebirgigen Lagen, blieben Betriebe mit niedrigen Einheitswerten im Wirtschaftsjahr 1958/59 in ihrer Ertragslage zurück. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen sind die bestehenden Richtlinien entsprechend umzugestalten. In Ergänzung hierzu sind die Mittel, die im Rahmen des gesamten Strukturprogramms zur Verfügung stehen, so einzusetzen, daß auch die Rationalisierung der bäuerlichen Gehöfte unter vorgenannten Verhältnissen zu tragbaren Bedingungen ermöglicht wird. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, unter Berücksichtigung der derzeitigen ungünstigen Marktverhältnisse im Bereich der Veredelungswirtschaft weitere Überlegungen anzustellen, um den in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und den in der Übergangszeit zum Gemeinsamen Markt auftretenden Schwierigkeiten mit wirksamen Maßnahmen, wie sie auch in den anderen Ländern zur Anwendung kommen, zu begegnen, damit im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes — insbesondere auch seiner Verpflichtung gemäß § 1 — der Ausgleich zwischen Ertrag und Aufwand in den landwirtschaftlichen Betrieben herbeigeführt wird. Bonn, den 10. März 1960 Krone und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 494 Antrag der Fraktionen der DP, CDU/CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, unter Ausnutzung aller vertraglichen und handelspolitischen Möglichkeiten dahin zu wirken, daß die deutsche Eier- und Geflügelwirtschaft einen höheren Anteil am deutschen Markt erwirbt, damit ein Preis für ihre Erzeugnisse erzielt wird, der die Rentabilität rationell wirtschaftender bäuerlicher Geflügelhaltungen wiederherstellt. Bonn, den 10. März 1960 Logemann Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Dr. Krone und Fraktion Anlage 5 Umdruck 495 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600) Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag bis zum 15. Mai 1960 zu berichten, inwieweit (Möglichkeit und Höhe) nach dem Artikel 44 des EWG-Vertrages Mindestpreise als Sofortmaßnahmen anzuwenden sind, um der Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes Rechnung zu tragen. In dem Bericht sind zu berücksichtigen die von den Regierungen anderer Mitgliedstaaten, insbesondere die jüngst von der französischen Regierung getroffenen Maßnahmen und deren Auswirkungen. Bonn, den 10. März 1960 Mauk Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 496 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag spätestens mit dem Bericht für das Wirtschaftsjahr 1959/60 über die Lage der Landwirtschaft zu be- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 5801 richten, ob und gegebenenfalls wie die Ziele des Landwirtschaftsgesetzes baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum Ende der Übergangsphase des EWG-Vertrages, erreicht werden können: 1. a) Im Wege einer Kostensenkung in der gewerblichen Wirtschaft durch Weitergabe der Rationalisierungsgewinne in Form von Preissenkungen. b) Durch eine verantwortungsvolle Ausübung der Tarifhoheit durch die Sozialpartner unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Preisgestaltung im Agrarsektor. c) Durch Vorlage eines Berichtes über die Höhe der Mittel, die nach Berücksichtigung von a) und b) noch erforderlich sind, um die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbaren Berufsgruppen anzugleichen (§ 1 Satz 2 des Landwirtschaftsgesetzes), und durch Bereitstellung dieser Mittel. 2. Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, bis zu dem genannten Zeitpunkt zu untersuchen und zu berichten, wie sich unter Berücksichtigung der Lage und der Struktur der deutschen Landwirtschaft die Übernahme einer Agrarpolitik auswirken würde, wie sie z. B. in England und auch in anderen Staaten durchgeführt wird, d. h. durch die Schaffung eines den Weltmarktpreisen angepaßten Preisniveaus für landwirtschaftliche Erzeugnisse, mit der Maßgabe, daß die Differenz zwischen diesem Preisniveau und der Aufwands- und Ertragsberechnung (entsprechend der in England und nach dem Landwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Aufwands- und Ertragsberechnung) direkt und annähernd vergütet wird. Bonn, den 10. März 1960 Mauk Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 497 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Der von der Bundesregierung vorgelegte Bericht über die Lage der Landwirtschaft — Drucksache 1600 — wird der Bundesregierung zurückgegeben mit dem Ersuchen, ihn durch folgende Punkte zu ergänzen und bis spätestens 15. Mai 1960 erneut vorzulegen: 1. Eine Berechnung des Vergleichslohnes auf der Grundlage des tatsächlichen Stundenarbeitsverdienstes anstelle eines manipulierten Jahresarbeitsverdienstes, wie das bisher geschehen ist. Dabei sind zu berücksichtigen: a) die Überstunden- und Feiertagszuschläge, b) die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller ständig, nichtständig oder nur zeitweise in der Landwirtschaft beschäftigten fremden und familieneigenen Arbeitskräfte einschließlich der Bewertung der Arbeit der Bauersfrau im Betrieb. 2. Eine Bekanntgabe der sich aus der Vergleichsrechnung ergebenden Gesamtdisparitätssumme, unter Berücksichtigung des § 4 Buchstaben a, b und c des Landwirtschaftsgesetzes. 3. Eine Vorausschau für das laufende und kommende Wirtschaftsjahr, welche im Gegensatz zu der im vorliegenden Bericht unterbreiteten Vorausschau die Veränderungen auf dem preis- und lohnpolitischen Gebiet voll berücksichtigt. Bonn, den 10. März 1960 Mauk Weber (Georgenau) Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 498 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1600, zu 1600). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag hat den Bericht über die Lage der Landwirtschaft (Grüner Bericht 1960) zur Kenntnis genommen und mit Befriedigung festgestellt, daß er für einen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe eine Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses ausweist. Für die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe sind jedoch die im Landwirtschaftsgesetz festgelegten Ziele noch nicht erreicht. Der Deutsche Bundestag weist die Bundesregierung darauf hin, daß nach wie vor in weiten landwirtschaftlichen Bereichen die Struktur der Betriebe und andere das Arbeitsergebnis bestimmende Faktoren unbefriedigend sind. Angesichts der wenigen bis zur Herstellung des Gemeinsamen Marktes noch verfügbaren Jahre hält es der Bundestag für wichtig, daß die zur Verbesserung der Wettbewerbslage der deutschen Landwirtschaft notwendigen Maßnahmen beschleunigt durchgeführt werden. Er erachtet den für die Strukturverbesserung von der Bundesregierung vorgesehenen Betrag für zu gering und ersucht die Bundesregierung, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen und insbesondere die Bedingungen für die Hergabe der Bundeszuschüsse so zu gestalten, daß die Agrarstruktur auch dort verbessert wird, wo die schlechte wirtschaftliche Lage der Betriebe Leistungen aus eigener Kraft nicht erlaubt. Der Deutsche Bundestag bedauert, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen in vielen Betrieben ohne Verschulden der Betriebsleiter ein zeitgemäßes 5802 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1960 Einkommen immer noch nicht erzielt werden kann. Er erkennt deshalb an, daß für eine Übergangszeit — bis die Maßnahmen zur Strukturverbesserung wirksam werden — Einkommenszuschüsse gezahlt werden müssen. Er hält aber das jetzige Verfahren für ungeeignet und bedauert, daß die Bundesregierung trotz wachsender Kritik an den pauschalen Subventionen auch im Grünen Plan 1960 daran f est-halten will. Es erscheint unerträglich, daß nach wie vor auch solche Betriebe subventioniert werden, in denen ausweislich des Grünen 'Berichts der Vergleichslohn voll gedeckt oder sogar überschritten und eine Verzinsung des Kapitals erreicht wird. Demgegenüber erhalten die unter besonders ungünstigen Bedingungen arbeitenden Betriebe aus den einkommensfördernden Maßnahmen nur eine völlig unzulängliche Hilfe. Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf, dem Bundestag umgehend Vorschläge für eine bessere Verteilung der verfügbaren Mittel zu machen. Sie muß gewährleisten, daß die Einkommenszuschüsse konzentriert solchen Landwirten zugute kommen, die wegen unzulänglicher wirtschaftlicher Voraussetzungen oder naturbedingter Benachteiligungen ein ausreichendes Einkommen nicht erzielen können. Der Deutsche Bundestag bedauert, daß die Bundesregierung in steigendem Maße dazu übergeht, normale öffentliche Aufgaben als Sonderleistungen im Grünen Plan auszuweisen. Das betrifft z. B. die Aufwendungen für die Versorgung ländlicher Gebiete mit Trinkwasser und Elektrizität, die nicht nur der landwirtschaftlichen Bevölkerung zugute kommt, oder die Mittel für die Flurbereinigung, die in den ordentlichen Haushalt des Ernährungsministers gehören, und die Zuschüsse zur Altershilfe für Landwirte, die in den Sozialhaushalt gehören. Dadurch entsteht in der Öffentlichkeit ein für die Landwirtschaft abträgliches Bild von der Höhe der zu ihren Gunsten gemachten besonderen finanziellen Aufwendungen. Bonn, den 11. März 1960 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Erklärung zur Abstimmung gehört. Weiter wird das Wort zu Erklärungen nicht gewünscht.
    Wer dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen in der soeben in zweiter Beratung beschlossenen Fassung in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen ohne Gegenstimmen angenommen.
    Ich eröffne die Aussprache zu dem Gesetzentwurf unter Punkt 8 der Tagesordnung. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Art. 1, 2 und 3 sowie der Einleitung und Überschrift des Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zuzustimmen wünscht, den bitte ich um glas Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? —Bei zahlreichen Gegenstimmen angenommen.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Wer dem soeben in zweiter Beratung beschlossenen Gesetz zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei der gleichen Zahl von Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache 1424);
    Erster Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verteidigung (5. Ausschuß) (Drucksache 1651) (Erste Beratung 95. Sitzung).
    Der Berichterstatter, Abgeordneter Merten, verweist auf den Schriftlichen Bericht.
    Ich eröffne die zweite Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Ohne Gegenstimmen angenommen.
    Ich eröffne die
    dritte Beratung.
    Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vorn Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Vom Hohen Hause soweit ich sehe, ohne Gegenstimmen und Enthaltungen — so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
    Erste, zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 19. Juni 1959 zum Abkommen vom 26. August



    Vizepräsident Dr. Preusker
    1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich (Drucksache 1601).
    Dazu liegt ein Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses vor, Drucksache 1676 — Berichterstatter Abgeordneter Windelen —, mit dem Antrag, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Ich glaube, das Wort wird vom Berichterstatter nicht weiter gewünscht.
    Ich eröffne die
    zweite Beratung
    und rufe den Gesetzentwurf zu diesem Vertrag einschließlich Einleitung und Überschrift auf. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer den Entwurf eines Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft in der zweiten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Angenommen; soweit ich sehe, bei einigen Enthaltungen.
    Ich eröffne die
    dritte Beratung
    über den soeben beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zu einem Zusatzabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Wird in der dritten
    Beratung das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich diejenigen Damen und Herren, die dem Vertrag in der soeben in zweiter Beratung beschlossenen Fassung zuzustimmen wünschen, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Ich bitte um die Gegenprobe — Enthaltungen? — Angenommen; soweit ich sehe, einstimmig.
    Wir haben noch einige Punkte zu erledigen, ehe wir zu dem Hauptpunkt, der heutigen Debatte über den Grünen Plan, gelangen können. Ich rufe auf die entsprechend interfraktioneller Vereinbarung auf die Tagesordnung gesetzte
    zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland (SozialversicherungsOrganisationsgesetz Saar) (Drucksache 1541).
    Dazu liegt der Schriftliche Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik vor, Drucksache 1644. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort?

    (Abg. Baldauf: Ich verweise auf den Schriftlichen Bericht!)

    — Der Berichterstatter verweist auf den Schriftlichen Bericht mit dem Antrag des Ausschusses, den Gesetzentwurf in der dem Bericht beiliegenden Fassung anzunehmen.
    Ich eröffne die zweite Beratung und. rufe auf: § 1 — keine Wortmeldungen —, sodann die §§ 2 bis 40. — Keine Wortmeldungen. Einleitung und Überschrift! — Wer den soeben aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und Überschrift in zweiter
    Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um
    das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
    — Enthaltungen? — Das Gesetz ist — soweit ich sehe, einstimmig — angenommen.
    Ich eröffne die
    dritte Beratung.
    Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer in der dritten Beratung dem soeben in der zweiten Beratung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist — soweit ich sehe, ebenfalls einstimmig und ohne Enthaltungen — angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache 1424) ;
    Zweiter Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verteidigung (5. Ausschuß) (Drucksache 1652)

    (Erste Beratung 95. Sitzung).

    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Merten. — Das Wort wird von ihm nicht gewünscht.
    Ich eröffne die zweite Beratung. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich rufe auf die Artikel 1, — 2, —3, — 4 — sowie Einleitung und Überschrift. — Wer diesen Artikeln sowie der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
    — Enthaltungen? — In zweiter Beratung einstimmig angenommen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.

    — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die dritte Beratung.
    Wer dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag vom 11. Mai 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien über den gegenseitigen Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst (Drucksache 1596).
    Wird das Wort hierzu gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Es ist beantragt, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Kulturpolitik und Publizistik — mitberatend — zu überweisen. Wer diesen Überweisungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das



    Vizepräsident Dr. Preusker
    Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 14 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Mai 1957 über den Austausch von Postpaketen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kuba (Drucksache 1598).
    Auf Begründung des Gesetzentwurfs wird verzichtet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen beantragt. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 15:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. August 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1599).
    Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Arbeit zu überweisen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 16:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 17. April 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern (Drucksache 1606).
    Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist Überweisung an den Finanzausschuß beantragt. Wer dem Antrag auf Überweisung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 17:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksache 1614).
    Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer der vorgeschlagenen Überweisung an den Finanzausschuß zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.

    Wir kommen zu Punkt 18 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. März 1959 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens (Drucksache 1615).
    Hierzu liegen ebenfalls keine Wortmeldungen vor. Beantragt ist Überweisung an den Finanzausschuß. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zu Punkt 19 der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende und Genossen betr. Staatsangehörigkeit der Kinder von Staatenlosen (Drucksachen 1178, 1573).
    Das Wort hat die Berichterstatterin, Frau Abgeordnete Rehling.


Rede von Dr. Luise Rehling
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der in Drucksache 1178 vorliegende Antrag betreffend die Staatsangehörigkeit der Kinder von Staatenlosen wurde unmittelbar veranlaßt durch die Empfehlung 194 der Beratenden Versammlung des Europarates. Die Empfehlung geht zurück auf einen Antrag, der am 3. Mai 1958 von dem Abgeordneten Dr. Kopf und mehreren seiner Kollegen der Beratenden Versammlung unterbreitet wurde. Der Antrag stützte sich einmal auf die Beobachtung, daß in den letzten Jahren die Zahl der staatenlosen Kinder erheblich zugenommen hat, zum andern auf die Tatsache, daß in einer Reihe der Mitgliedstaaten des Europarats das Staatsangehörigkeitsrecht auf dem ius soli basiert, während es sich in einigen anderen Staaten auf das ius sanguinis gründet.
Der Antrag zielte darauf ab, die Regierungen der Mitgliedstaaten durch das Ministerkomitee aufzufordern, in ihrer Gesetzgebung sicherzustellen, daß einem ehelichen Kind, dessen Vater staatenlos ist und dessen Mutter die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten besitzt, automatisch die Staatsangehörigkeit der Mutter zuerkannt und ihm dadurch das Schicksal eines Staatenlosen und die damit verbundene gesellschaftliche Schlechterstellung erspart wird.
Der Antrag wurde im Rechtsausschuß der Beratenden Versammlung sehr gründlich geprüft. Es wurde eine vergleichende Übersicht über die gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Mitgliedstaaten auf diesem Spezialgebiet angefertigt und ein Unterausschuß eingesetzt, der sich in mehreren Sitzungen mit dieser Materie befaßte. Das Beratungsergebnis fand auch die Zustimmung der in Genf versammelten Experten der Vereinten Nationen für Staatsangehörigkeitsrecht, mit denen das Sekretariat des Europarats Fühlung nahm.



Frau Dr. Rehling
Die Empfehlung 194 richtet sich in erster Linie an drei Länder, hei denen das Staatsangehörigkeitsrecht auf dem ius sanguinis basiert, nämlich die Bundesrepublik, Belgien und Luxemburg. Den Regierungen dieser Länder wird nahegelegt, die gesetzlichen Bestimmungen denen der übrigen Mitgliedstaaten anzupassen.
Für den Fall, daß ein Kind aus einer Ehe zwischen einem Staatenlosen und einer Mutter, die die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten besitzt, außerhalb des Heimatlandes der Mutter geboren wird, soll in der Gesetzgebung Vorsorge getroffen werden, daß sowohl Staatenlosigkeit wie auch Doppelstaatsangehörigkeit vermieden wird. Das Ministerkomitee wird ersucht, der Beratenden Versammlung zu gegebener Zeit darüber zu berichten, was in den in Frage kommenden Ländern veranlaßt worden ist.
Der Antrag Drucksache 1178 bezweckt, daß aus der Empfehlung 194, die im April vorigen Jahres von der Beratenden Versammlung einstimmig angenommen wurde, die gewünschten Folgerungen gezogen werden. Bei uns ist das um so mehr angebracht, als die angestrebte Regelung dem Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes entspricht und es ganz allgemein bei den großen Schwierigkeiten, die sich auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitsrechts einer Harmonisierung der Gesetzgebung entgegenstellen, durchaus wünschenswert erscheint, wenigstens auf einem Teilgebiet zu einer Angleichung zu kommen.
Der Auswärtige Ausschuß hat in seiner Sitzung ) vom 14. Januar den Antrag unverändert angenommen. Als Berichterstatterin möchte ich dem Hohen Hause empfehlen, gleichfalls die Zustimmung zu geben.

(Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wir danken der Berichterstatterin.
    Sie haben den Antrag gehört, den Antrag —Drucksache 1178 —, der dahin geht, der .Empfehlung 194 der Beratenden Versammlung des Europarates zu entsprechen, unverändert anzunehmen. Wer dazu bereit ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Soweit ich sehe, ist der Antrag einstimmig vom Hohen Hause angenommen.
    Ich rufe den Punkt 20 auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Harm, Dr. Wahl, Dr. Mende und Genossen betr. Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht über Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern (Drucksachen 1179, 1574, zu 1574).
    Berichterstatter ist der Abgeordnete Ripken. Er ist erkrankt; aber ich glaube, daß wir trotzdem diese Sache verabschieden können. Wird das Wort gewünscht? --- Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1574 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich
    bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Soweit ich sehe, ist der Antrag des Ausschusses einstimmig angenommen.
    Wir kommen zu Punkt 21:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesundheitswesen (11. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entschließungsantrag zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Ruhnke, Margulies, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache 1620, Umdruck 416).
    Der Herr Berichterstatter Abgeordneter Dr. Even hat dazu ums Wort gebeten.