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ID0310406500

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    Deutscher Bundestag 104. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1960 Inhalt: Fragestunde (Drucksache 1609) Frage des Abg. Schmidt (Hamburg): Zahl der sogenannten Fast-Zusammenstöße im Luftraum der Bundesrepublik Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 5621 A, C, 5622 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 5621 B, D, 5622 A Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Flugsicherungsdienststellen Dr. Seiermann, Staatssekretär 5622 A, C, D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5622 C, D Frage des Abg. Kalbitzer: Entfernung der in den Hamburger Postämtern ausliegenden Adreßbücher Dr.-Ing. E. h. Herz, Staatssekretär 5623 B, C, D Berkhan (SPD) 5623 C, D Frage des Abg. Hansing: Bezahlung von Hausarbeitstagen der weiblichen Beschäftigten bei der Standortverwaltung Bremen Hopf, Staatssekretär . . . . . 5624 B Hansing (SPD) 5624 C Frage des Abg. Dr. Bucher: Verkehrsunfälle bei den Manövern in der Oberpfalz Hopf, Staatssekretär . . 5624 C, 5625 A Dr. Bucher (FDP) 5625 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Früherer Adjutant des Inspekteurs der Luftwaffe, Gliga Hopf, Staatssekretär 5625 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Einsetzung von Mitteln im Haushalt 1960 für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet des Haltbarmachens von Lebensmitteln Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 5625 D, 5625 B, C Dr. Bechert (SPD) . . . . 5626 A, B, D Frage des Abg. Dr. Bechert: § 1 der Lebensmittelverordnung über die Behandlung von Lebensmitteln mit Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen oder ultravioletten Strahlen Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 5627 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Februar 1960 Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (Drucksache 1509) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5627 B Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 5635 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 5638 D Dr. Bucher (FDP) 5643 B Wacher (CDU/CSU) 5646 C Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . . 5650 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 5653 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . 5654 C Nächste Sitzung 5655 C Anlage 5657 Deutscher Bundestag — 3, Wahlperiode - 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Februar 1960 5621 104. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.05 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 2. Dr. Atzenroth 19. 2. Bauereisen 5. 3. Benda 19. 2. Frau Berger-Heise 27. 2. Birkelbach 19. 2. Dr. Birrenbach 19. 2. Blachstein 19. 2. Brand 19. 2. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 19. 2. Dr. Dahlgrün 19. 2. Dehringer 19. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 19. 2. Drachsler 19. 2. Eberhard 27. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 19. 2. Dr. Elbrächter 19. 2. Even (Köln) 29. 2. Dr. Friedensburg 19. 2. Frau Friese-Korn 27. 2. Fritz (Welzheim) 19. 2. Dr. Furler 19. 2. Frau Dr. Gantenberg 19. 2. Geiger (Aalen) 19. 2. Geiger (München) 19. 2. Dr. Gleissner (München) 19. 2. Glüsing (Dithmarschen) 19. 2. Dr. Gradl 19. 2. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Haage 19. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 19. 2. Hellenbrock 19. 2. Hermsdorf 19. 2. Dr. Hesberg 19. 2. Dr. Höck (Salzgitter) 20. 2. Horn 19. 2. Hübner 19. 2. Jacobs 7. 3 Jahn (Frankfurt) 23. 4. Jaksch 19. 2. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Jordan 19. 2. Kalbitzer 19. 2. Killat (Unterbach) 19. 2. Frau Klemmert 15. 5. Knobloch 19. 2. Koch 19. 2. Leber 26. 2. Leukert 19. 2. Dr. Leverkuehn 25. 2. Dr. Lindenberg 19. 2. Lücker (München) 19. 2. Ludwig 19. 2. Lulay 29. 2. Maier (Freiburg) 16. 4. Mühlenberg 19. 2. Müller (Worms) 19. 2. Müser 20. 2. Odenthal 19. 2. Pietscher 26. 2. Frau Dr. Probst 19. 2. Rademacher 19. 2. Ramms 19. 2. Dr. Ratzel 19. 2. Frau Renger 19. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 19. 2. Scheel 19. 2. Dr. Schild 19. 2. Schlick 20. 2. Schneider (Hamburg) 19. 2. Schütz (Berlin) 19. 2. Seidl (Dorfgin) 19. 2. Spitzmüller 8. 3. Dr. Starke 19. 2. Dr. Steinmetz 19. 2. Struve 19. 2. Dr. Toussaint 19. 2. Wagner 19. 2. Wehr 23. 4. Welslau 19. 2. Frau Welter (Aachen) 27. 2. Wendelborn 19. 2. Werner 24. 2. Dr. Willeke 1. 3. b) Urlaubsanträge Gehring 25. 2. Krug 23. 2. Storch 27. 2.
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    Gestatten Sie eine Zwischenfrage? —


Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Dr. Heinemann, Sie zitieren dauernd aus den Jahren 1945 bis 1950 aus Verlautbarungen einer Partei, der Sie bis dahin selbst angehört haben. Finden Sie das eigentlich geschmackvoll?

(Lachen bei der SPD.)


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    Rede von Dr. Gustav W. Heinemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Dr. Barzel, ich sage noch einmal, ich habe das, was von 1945 bis 1950 im Umkreis der CDU gesagt, proklamiert und an Programmatik vorgetragen worden ist, ernst genommen, und ich beklage es auf das lebhafteste, daß Sie das alles heute nicht mehr gelten lassen wollen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Schlick: Das ist eine gemeine Beleidigung! — Abg. Dr. Kliesing [Honnef] : Wieder eine Infamie! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Das ist eine Unterstellung! Wieder eine Verleumdung!)

    Ich war im Begriff, auszuführen, daß in der Diskussion der damaligen Jahre insbesondere auch die Frage eine große Rolle gespielt hat, ob und inwieweit das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat an der Finanzierung von Parteien beteiligt gewesen sei. Darüber können Sie, Herr Dr. Barzel, sehr viel in der „Rheinischen Post" jener Jahre nachlesen. Es ging um die Frage, ob pro Tonne Kohleförderung 50 Pf oder nur 5 Pf Umlage gezahlt worden seien. Man hat sich vielleicht im Endergebnis auf die 5 Pf geeinigt. Das macht aber bei 120 Millionen t Förderung immerhin auch noch 6 Millionen Mark aus. Darum ging es damals. Von daher war es uns allen ein ernstes Anliegen, daß künftig die Herkunft solcher Gelder durch die zur Pflicht gemachte öffentliche Rechenschaft aufzudecken sei, wie das der Parlamentarische Rat in Art. 21 hineingeschrieben hat.
    Die Erfahrung der Jahre nach dem Parlamentarischen Rat verläuft wieder völlig in den Linien jener Finanzierungen, wie sie zur Weimarer Zeit im Umkreis der Harzburger Front üblich geworden waren. Es gab wieder Umlagen in den Fachverbänden nach dem Umsatz, nach den Mitgliedern, nach den Lohnsummen, nach der Zahl der Arbeitnehmer und dergleichen mehr.



    Dr. Dr. Heinemann
    Unsere kardinale Frage ist: Welche Bestimmungen enthält der Entwurf, damit Entartungen politischer Finanzierung, über deren Beurteilung wir früher einig waren, jetzt wirklich begegnet werden kann? Im Hinblick hierauf haben wir eine Reihe Beanstandungen gegen den Entwurf zu erheben.
    In § 23 Abs. 2 Nr. 5 heißt es, daß Spenden lediglich nach „Mitgliederspenden" und „Fremdspenden" aufzugliedern seien. Es sollen also die Spenden, wie wir gehört haben, lediglich kategorienmäßig aufgeteilt, aber die Spender selbst — und zwar ohne jede Rücksicht auf die Höhe der Spende — im dunkeln gelassen werden. Dies, genau dies, halten wir für den kardinalen Verstoß gegen den Auftrag des Art. 21, wonach die Parteien über die Herkunft ihrer Mittel öffentliche Rechenschaft geben sollen. Herkunft ist mehr als nur eine kategorienmäßige Zergliederung der Mittel einer Partei; hier geht es darum, Mann und Namen zu erfahren, mindestens bei höheren Beträgen.
    Das Verblüffendste ist — ich kann es nicht anders ausdrücken, sehr verehrte Damen und Herren —, daß Sie hier mit Art. 5 des Grundgesetzes arbeiten wollen und aus ihm das Recht herleiten, die politische Meinung zurückzuhalten. Gut, dieses Recht, die politische Meinung zurückzuhalten, anerkennen wir. Aber wer seine politische Meinung zurückhalten will, möge vor allen Dingen sein politisches Geld zurückhalten!

    (Beifall bei der SPD.)

    Wer seine politische Meinung betätigt, der hat kein Recht darauf, daß sein Name geheimgehalten wird. Es gibt kein Grundrecht auf anonymes politisches Wirken in einer freiheitlichen Demokratie!

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Wem erzählen Sie denn das? — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    Sie selber haben früher ein Recht auf anonymes politisches Wirken in der Demokratie in anderen Zusammenhängen auch nur sehr wenig gelten lassen wollen, z. B. als es darum ging, in den Wahlgesetzen die Aufstellung von Kandidaten zu regeln; da haben Sie eine große Zahl von Unterschriften für die Aufstellung des Kandidaten für nötig gehalten.

    (Abg. Dr. Even [Düsseldorf]: Das sind Freiwillige!)

    — Ja, ist die Geldspende denn nicht auch freiwillig?

    (Abg. Dr. Even [Düsseldorf]: Die sind damit einverstanden, daß sie genannt werden; da geschieht es nicht zwangsweise!)

    — Ach, lieber Herr Even, wenn ein Geldspender nicht damit einverstanden ist, daß seine Spende genannt wird, dann müßten Sie sie anstandshalber zurückweisen.

    (Lachen in der Mitte. — Zurufe von der Mitte: Sie aber auch! — Das empfehle ich Ihnen zur Praxis! — Haben Sie denn Geldspenden zurückgewiesen? —)

    — Einigen Sie sich jetzt bitte, wer einen Zwischenruf macht, ich kann nicht alle gleichzeitig verstehen.

    (Weitere Zurufe von der Mitte. — Zuruf: Das wäre ja augustinische Selbstverleugnung!)

    Als es um die Unterschriftserfordernisse für die Einreichung von Wahlvorschlägen ging, klang dieses Thema auch schon an. Aber damals scheuten Sie sich nicht, meine Damen und Herren, eine sehr hohe Zahl von Unterschriften zu fordern, was dann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe korrigieren mußte.
    Aber im übrigen, wenn hier Art. 5 und Art. 21 gegeneinander abgewogen werden sollen, dann hat doch zweifellos Art. 21 den Vorrang, und wenn Art. 5 überhaupt Bedeutung haben soll, dann verstehe ich nicht, verehrte Damen und Herren, wie Sie sogar juristischen Personen das Grundrecht der anonymen Betätigung zubilligen wollen!

    (Beifall bei der SPD.)

    Was haben denn juristische Personen mit Art. 5 zu tun, was hat denn etwa das sogenannte „Haus Daimler-Benz" mit dem Art. 5 zu tun?

    (Beifall bei der SPD. — Lachen in der Mitte.)

    Ich bin dankbar, daß der Bundesrat hier schon korrigierende Vorschläge unterbreitet hat, und sie sollten in der weiteren Beratung sehr ernst genommen werden.
    Wir verwahren uns auch dagegen, daß Förderergesellschaften im Anonymen bleiben. Die Herkunft des Geldes soll und darf nicht damit verschleiert werden können, daß man zwischen dem Spender und der Partei eine Förderergesellschaft einschaltet. Bezüglich dieser Förderergesellschaften erheben sich ohnehin grundsätzliche Fragen.
    Wir bemängeln ferner, daß in demselben § 23 Abs. 3 die öffentlichen Leistungen an Parteien schlechthin von der Auskunftspflicht ausgenommen werden sollen. Die dafür gegebene Begründung reicht in keiner Weise aus. Es ist gesagt worden, aus den Haushaltsplänen sei erkennbar, was an politische Parteien gezahlt wird. Nun, hier spielt eine Vielzahl von Haushaltsplänen eine Rolle, solche des Bundes und der Länder. Es muß deutlich werden, was bei den einzelnen Parteien ankommt. Man kann es nicht den Staatsbürgern auferlegen, die Haushaltspläne mit ihren Geheimnissen durchzugraben, um dahinterzukommen, was den Parteien zufließt.
    In diesem Zusammenhang ein Wort zu der öffentlichen Finanzierung der Parteien überhaupt. Verehrte Damen und Herren, wir hätten nichts dagegen, daß etwaige Sachleistungen, die in sich selbst einen klar begrenzten Charakter haben und die in sich selbst eine Gleichheit für alle Parteien ergeben, zugelassen werden, etwa die Aufstellung von Tafeln für Plakate oder von Postwurfsendungen ohne Gebührenzahlung. Dagegen aber, daß irgendeine öffentliche Finanzierung für allgemeine Parteiarbeit



    Dr. Dr. Heinemann
    und Wahlpropaganda einsetzt, haben wir schlechterdings alles.

    (Zuruf von der Mitte: Da sind wir einig!)

    Es mag zwischen diesen beiden Flügeln von klaren Sachleistungen und Finanzierung allgemeiner Parteiarbeit und Wahlarbeit noch das eine oder andere Mittelstück geben; darüber mag nachgedacht werden. Aber jetzt mögen Sie zur Kenntnis nehmen, daß wir von der NSDAP

    (Heiterkeit und Zuruf: Das war eine Fehlleistung!)

    — wir von der SPD alles dagegen haben, daß eine allgemeine Parteifinanzierung aus öffentlichen Mitteln Platz greift. Herr Dr. Schröder hat selbst davon gesprochen, daß die Parteien unabhängig sein müssen. Das setzt voraus, daß sie eigenständig sind. Die Parteien haben den Staat zu tragen, und nicht umgekehrt hat der Staat die Parteien zu tragen. Ich darf vielleicht in diesem Zusammenhang an die Erfahrungen mit dem großen Finanzierungstopf beim Bundesjugendplan erinnern. Die Erfahrungen sind nicht gerade verlockend, und sie sollten uns davor warnen, auf andere Gebiete überzugreifen.
    Ich muß nun ein Wort zu den §§ 5 und 6 des Entwurfs sagen. Da ist von Sonderorganisationen und Nebenorganisationen die Rede mit der Tendenz, gewisse Organisationen in die Auskunftspflicht hineinzubugsieren und ebenso geflissentlich andere Organisationen aus dieser Auskunftspflicht herauszuhalten. Die sogenannten Nebenorganisationen sollen nicht als Teile einer politischen Partei gelten und infolgedessen der Auskunftspflicht enthoben sein. Das ist verblüffend. Nebenorganisationen im Sinne dieses Gesetzes sind Organisationen, die die Grundsätze einer politischen Partei verbreiten, sind Organisationen, die Mitglieder für eine politische Partei werben, ja, es sind sogar Organisationen, die in den willenstragenden Organen der politischen Parteien kraft Satzung ohne Wahl aus der Mitgliederschaft der Partei sitzen und tätig sein können. Das sollen also Organisationen sein, die von der Auskunftspflicht freigestellt werden, trotz dieser umfänglichen Arbeit für eine Partei und trotz dieser von Ihnen vorgeschlagenen Beteiligung an der Willensbildung innerhalb der Partei! Wir halten das für eine glatte Umgehung dessen, was hier gefordert ist. Wir treten für die Streichung der §§ 5 und 6 ein, um es der Entwicklung — meinetwegen auch der Rechtsprechung eines Bundesverfassungsgerichts — zu überlassen, zu sagen, was Partei ist und was Mittelzufluß an eine Partei ist.
    Eine ähnliche Umgehung finden wir auch im § 24, in dem zugelassen werden soll, daß kostenlose Werbung nur dann Parteieinnahme wäre, wenn eine Partei ausdrücklich in der Werbung genannt wird. Nun, diese ausdrückliche Nennung einer Partei in der Werbung kann man sehr leicht umgehen und trotzdem in einer ganz klaren, bündigen Weise für eine bestimmte Partei werben oder gegen eine andere politische Partei arbeiten.

    (Abg. Schlick: Da ist der DGB mustergültig!)

    Herr Dr. Schröder, wir geben zu, daß die Materie, die hier zur Debatte steht, ihre sachlichen Schwierigkeiten hat. Wir beklagen es aber, daß Sie sich in dem Entwurf nicht bemüht haben, diesen Schwierigkeiten bis zum äußersten Maße gerecht zu werden. Der Entwurf legt es in mancherlei Richtung darauf an, einfach das zu legalisieren, was gegenwärtig an unguter politischer Finanzierung im Gange ist. Da es sich um eine schwierige und komplexe Materie handelt, wird es letzten Endes darauf ankommen, daß das Problem von den verschiedensten Seiten her gesetzgeberisch angegangen wird, und daß hier ein Zusammenspiel und ein Ineinandergreifen von Bestimmungen verschiedener Art stattfinden wird. Da müßte also z. B. das Steuerrecht wieder in Erinnerung gebracht werden. Herr Dr. Schröder, die SPD steht auf dem Standpunkt, daß wohl Mitgliedsbeiträge steuerfrei gestellt werden können, nicht aber Spenden, keinesfalls also die Wiederherstellung jener Verordnung in Betracht kommt, die das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hat. Wir befürchten, daß Sie — es ist nachher in Ihren Äußerungen auch ziemlich deutlich geworden — mit diesem § 2, wo mit viel Umkleidung von der Gemeinnützigkeit der Parteien die Rede ist, eben das wieder anpeilen, was das Bundesverfassungsgericht abgelehnt hat. Wir vertreten den Standpunkt jenes Karlsruher Urteils und werden uns dagegen wehren, daß Parteispenden wieder steuerfrei gestellt werden.
    Eine weitere Ergänzung in bezug auf unsere Materie ist vom Handelsrecht her anzugehen. In den handelsrechtlichen Gesellschaften sind Parteispenden nicht Kosten, sondern Gewinnverwendung. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß ein jeder Gesellschafter, insbesondere auch jeder Aktionär gegenüber der Geschäftsführung, gegenüber dem Vorstand einer Aktiengesellschaft das Recht auf Auskunft hat, ob aus den Mitteln einer Aktiengesellschaft politische Spenden gewährt worden sind.
    Wir wollen ferner noch einmal die Möglichkeiten zur Diskussion stellen, die sich vom Wahlrecht her anbieten, etwa unter dem Gesichtspunkt, die Ausgaben für Wahlwerbung zu begrenzen. Ich denke, wir hätten alle miteinander ein Interesse daran, die Wahlschlachten nicht zu Materialschlachten entarten zu lassen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Es gibt Erfahrungen in anderen Ländern dafür, wie man die Ausgaben für politische Arbeit in den Wahlen begrenzen kann, und zwar so, daß alle Beteiligten dabei ihr gutes und gleiches Recht finden.
    So werden wir also in die Beratung über dieses Parteiengesetz die hiermit angedeuteten steuerrechtlichen, handelsrechtlichen und schließlich auch wahlrechtlichen Gesichtspunkte mit hineinbringen, um dem Auftrag, den der Artikel 21 enthält, in dem höchstmöglichen Maß gerecht zu werden. Auch wir wissen, daß letzten Endes die geistige Haltung entscheidend sein wird, aus der dieses alles angefaßt wird und von der unser Parteileben überhaupt getragen sein wird.



    Dr. Dr. Heinemann
    Verehrte Damen und Herren, mit einer nur for malen Erfüllung des Art. 21 ist uns, ist der Demokratie nicht gedient. Dann würden wir es vorziehen, daß das offene Ärgernis eines nicht erfüllten Auftrages bestehenbleibt. Das ist besser als die verhüllte, nur formale Erledigung eines Auftrages unter Verfälschung seines Kerns.

    (Beifall bei der SPD.)