Rede:
ID0310404100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3104

  • date_rangeDatum: 19. Februar 1960

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  • short_textOriginal String: Dr. Cartellieri, Staatssekretär im Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft: info_outline

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    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 104. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1960 Inhalt: Fragestunde (Drucksache 1609) Frage des Abg. Schmidt (Hamburg): Zahl der sogenannten Fast-Zusammenstöße im Luftraum der Bundesrepublik Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 5621 A, C, 5622 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 5621 B, D, 5622 A Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Flugsicherungsdienststellen Dr. Seiermann, Staatssekretär 5622 A, C, D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5622 C, D Frage des Abg. Kalbitzer: Entfernung der in den Hamburger Postämtern ausliegenden Adreßbücher Dr.-Ing. E. h. Herz, Staatssekretär 5623 B, C, D Berkhan (SPD) 5623 C, D Frage des Abg. Hansing: Bezahlung von Hausarbeitstagen der weiblichen Beschäftigten bei der Standortverwaltung Bremen Hopf, Staatssekretär . . . . . 5624 B Hansing (SPD) 5624 C Frage des Abg. Dr. Bucher: Verkehrsunfälle bei den Manövern in der Oberpfalz Hopf, Staatssekretär . . 5624 C, 5625 A Dr. Bucher (FDP) 5625 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Früherer Adjutant des Inspekteurs der Luftwaffe, Gliga Hopf, Staatssekretär 5625 B Frage des Abg. Dr. Bechert: Einsetzung von Mitteln im Haushalt 1960 für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet des Haltbarmachens von Lebensmitteln Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 5625 D, 5625 B, C Dr. Bechert (SPD) . . . . 5626 A, B, D Frage des Abg. Dr. Bechert: § 1 der Lebensmittelverordnung über die Behandlung von Lebensmitteln mit Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen oder ultravioletten Strahlen Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 5627 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Februar 1960 Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (Drucksache 1509) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5627 B Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 5635 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 5638 D Dr. Bucher (FDP) 5643 B Wacher (CDU/CSU) 5646 C Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . . 5650 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 5653 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . 5654 C Nächste Sitzung 5655 C Anlage 5657 Deutscher Bundestag — 3, Wahlperiode - 104. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Februar 1960 5621 104. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.05 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 29. 2. Dr. Atzenroth 19. 2. Bauereisen 5. 3. Benda 19. 2. Frau Berger-Heise 27. 2. Birkelbach 19. 2. Dr. Birrenbach 19. 2. Blachstein 19. 2. Brand 19. 2. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 19. 2. Dr. Dahlgrün 19. 2. Dehringer 19. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 19. 2. Drachsler 19. 2. Eberhard 27. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Eilers (Oldenburg) 19. 2. Dr. Elbrächter 19. 2. Even (Köln) 29. 2. Dr. Friedensburg 19. 2. Frau Friese-Korn 27. 2. Fritz (Welzheim) 19. 2. Dr. Furler 19. 2. Frau Dr. Gantenberg 19. 2. Geiger (Aalen) 19. 2. Geiger (München) 19. 2. Dr. Gleissner (München) 19. 2. Glüsing (Dithmarschen) 19. 2. Dr. Gradl 19. 2. Dr. Greve 15. 4. Dr. Gülich 16. 4. Haage 19. 2. Dr. von Haniel-Niethammer 19. 2. Hellenbrock 19. 2. Hermsdorf 19. 2. Dr. Hesberg 19. 2. Dr. Höck (Salzgitter) 20. 2. Horn 19. 2. Hübner 19. 2. Jacobs 7. 3 Jahn (Frankfurt) 23. 4. Jaksch 19. 2. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Jordan 19. 2. Kalbitzer 19. 2. Killat (Unterbach) 19. 2. Frau Klemmert 15. 5. Knobloch 19. 2. Koch 19. 2. Leber 26. 2. Leukert 19. 2. Dr. Leverkuehn 25. 2. Dr. Lindenberg 19. 2. Lücker (München) 19. 2. Ludwig 19. 2. Lulay 29. 2. Maier (Freiburg) 16. 4. Mühlenberg 19. 2. Müller (Worms) 19. 2. Müser 20. 2. Odenthal 19. 2. Pietscher 26. 2. Frau Dr. Probst 19. 2. Rademacher 19. 2. Ramms 19. 2. Dr. Ratzel 19. 2. Frau Renger 19. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 19. 2. Scheel 19. 2. Dr. Schild 19. 2. Schlick 20. 2. Schneider (Hamburg) 19. 2. Schütz (Berlin) 19. 2. Seidl (Dorfgin) 19. 2. Spitzmüller 8. 3. Dr. Starke 19. 2. Dr. Steinmetz 19. 2. Struve 19. 2. Dr. Toussaint 19. 2. Wagner 19. 2. Wehr 23. 4. Welslau 19. 2. Frau Welter (Aachen) 27. 2. Wendelborn 19. 2. Werner 24. 2. Dr. Willeke 1. 3. b) Urlaubsanträge Gehring 25. 2. Krug 23. 2. Storch 27. 2.
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Karl Bechert


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Eine Zusatzfrage: Herr Staatssekretär, ist Ihnen entgangen, daß in den Erläuterungen des Einzelplans 31 Kap. 31 02 zu Tit. 620 steht:
      Veranschlagt sind Zuwendungen an wissenschaftliche und technische Institute und Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Industrie usw. ... auf folgenden Gebieten:

      (Lagerung und Strahlenkonservierung von Lebensmitteln, ... Ich stelle jetzt die Frage: Ist es nicht sonderbar, daß im Haushaltsplanentwurf eine Million DM für die Entwicklung technischer Verfahren angesetzt sind, obwohl deren technische Anwendung zur Zeit eindeutig verboten ist, und ist dem Ministerium bekannt — die Frage steht im Zusammenhang mit dieser Entwicklung —, daß für die Tötung niederer Lebewesen wie Bakterien, also für die Frischhaltung von Lebensmitteln, wie sie in der Bundesforschungsanstalt für Lebensmittelfrischhaltung in Karlsruhe erforscht und entwickelt werden soll, viel größere Strahlungsmengen, nämlich etwa hunderttausendmal höhere; verwendet werden müssen, als in § 1 der Lebensmittelverordnung ausnahmsweise zugelassen sind, daß also solche Lebensmittel auf keinen Fall in Verkehr gebracht werden dürfen auch dann nicht, wenn die Entwicklung abgeschlossen ist und daß bei so hoher Strahlungsmenge sich unvermeidlich die Eiweißkörper in den Nahrungsmitteln zersetzen, also giftig werden können und daß solche Vergiftungsfälle in den Vereinigten Staaten bereits vorgekommen sein sollen? Ich sagte bereits, Herr Abgeordneter, daß sich die Lebensmittelverordnung auf Lebensmittel bezieht, die dazu bestimmt sind, zum menschlichen Genuß in Verkehr gebracht zu werden; für wissenschaftliche Zwecke ist eine Bestrahlung von Stoffen, die niemals in den Verkehr gebracht werden, dagegen nicht verboten. Mir ist bekannt, daß in Amerika seit Jahren Versuche im Gange sind. Herr Minister Balke ist erst im letzten Jahr dort gewesen. Man hat in Amerika festgestellt, daß es noch lange nicht so weit ist, bestrahlte Stoffe als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, und man ist zu der Überzeugung gekommen, daß noch langjährige Versuche notwendig sein werden bis zur endgültigen Entscheidung, bestrahlte Lebensmittel generell in den Verkehr zu bringen. Zusatzfrage? — Es tut mir leid, Herr Staatssekretär, aber Sie haben meine erste Zusatzfrage in ihrem ersten Teil offenbar nicht richtig verstanden. Ich habe darauf aufmerksam gemacht und wiederhole also die Frage: Ist es Ihnen entgangen, daß unter Tit. 620 ganz eindeutig steht, daß diese Mittel für die technische Entwicklung auch solcher Verfahren gegeben werden sollen, und zwar steht das unter Nr. 8 für die Strahlenkonservierung von Lebensmitteln, die in der Industrie, d. h. also in der technischen Anwendung verwendet werden sollen? Es besteht doch also gar kein Zweifel daran, Herr Staatssekretär, daß diese Mittel auch für die technische Entwicklung solcher Strahlenkonservierungsverfahren gemeint sind. Das war meine erste Frage. Herr Abgeordneter, ich bitte, sich auf Fragen zu beschränken, keine Ausführungen zu machen. Ich habe sie nur wiederholt. Meine erste Frage lautete: Ist dem Herrn Staatssekretär entgangen, daß das so in den Erläuterungen steht? Das war eine Frage, die ich jetzt nur als erste Zusatzfrage wiederhole. Ich habe die zweite noch gar nicht gestellt. Herr Abgeordneter, ich darf hier nochmals wiederholen. Man muß einen Unterschied machen zwischen der Bestrahlung von Lebensmitteln, die in den Verkehr kommen — diese fallen unter das Lebensmittelgesetz —, und der Bestrahlung von Stoffen, die überhaupt nicht in den Verkehr kommen dürfen. Diese Vorbereitungen dienen selbstverständlich alle dazu, später einmal Lebensmittel zu bekommen, die durch Bestrahlung verbessert werden. Aber sie dienen nicht dazu, heute schon die bestrahlten Lebensmittel in den Verkehr zu bringen; das ist der Unterschied. Eine zweite Zusatzfrage? Ich darf Ihre Antwort so verstehen, Herr Staatssekretär, daß noch nicht daran gedacht ist. Ich frage weiter: Wie denkt sich das Ministerium die Erprobung solcher Konservierungsverfahren mit ionisierender Strahlung, die ganz offenbar beabsichtigt ist? Das geht ja aus dem Text des Haushaltsplans hervor. Hält es die übliche Methode, solche Verfahren nur für einige Jahre und an einigen wenigen Versuchspersonen zu erproben, für ausreichend, wo doch dann die Menschen ihr Leben lang solche Konserven essen sollen und die verschiedenen Menschen auf veränderte Nahrungsmittel bekanntlich außerordentlich verschieden reagieren? Herr Abgeordneter, ich darf Sie uni Ihre Zustimmung bitten, diese Fragen — soweit sie technische Dinge betreffen und wissenschaftliche Fragen hinsichtlich der Bestrahlung von Lebensmitteln — schriftlich beantworten zu lassen. Wir kommen jetzt zur nächsten Frage des Abgeordneten Dr. Bechert: Ist in § 1 der Lebensmittelverordnung über die Behandlung von Lebensmitteln mit Elektronen-, Gammaund Röntgenstrahlen oder ultravioletten Strahlen vom 19. Dezember 1959 mit der Erlaubnis, Vizepräsident Dr. Schmid solche Strahlung auf Lebensmittel zu Kontroll und Meßzwecken einwirken zu lassen, die Entwicklung von Verfahren Gememt welche skatet einmal zur Konservierung von Lebensmitteln in industriellem Maßstab führen sollen, oder da ja die Messung von radioaktiver Verseuchung nicht gemeint sein kann, weil sie etwas ganz anderes ist als das in der Verordnung genannte beabsichtigte Einwirkenlassen von Strahlung zu Kontrollund Meßzwecken welchem anderen Zweck soll diese Erlaubnis des § 1 dieses? Nach der Lebensmittel-Bestrahlungs-Verordnung —§ 1 — vom 19. Dezember 1959 wird die Behandlung von Lebensmitteln mit Elektronen-, Gammaund Röntgenstrahlen zu Kontrollund Meßzwecken zugelassen. Die Zulassung bezieht sich also nicht auf die Entwicklung von Verfahren, die der Konservierung von Lebensmitteln dienen sollen. Sie soll vielmehr jene Kontrollund Meßverfahren ermöglichen, die zur Überwachung und Steuerung bestimmter maschineller Prozesse im Betriebsablauf angewendet werden, z. B. Verpackungskontrollen, Füllstandsmessungen, automatische Steuerung des Füllgewichts usw. Keine Zusatzfrage? — Nächste und letzte Frage des Abgeordneten Josten betreffend Besitzverhältnisse des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ahrbrück: Ist die Bundesregierung bereit, für eine schnelle Klärung der Besitzverhältnisse des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ahrbrück Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die seit Jahren schwebenden unklaren Besitzverhältnisse viele Rückbzw. Neusiedler verschuldet sind, und welche Hilfe will die Bundesregierung den Siedlern zukommen lassen. — Ist Herr Minister Lindrath nicht da? Ist das Ministerium für den wirtschaftlichen Besitz des Bundes nicht vertreten? — Herr Fragesteller, Sie sind sicher bereit zu warten, bis dieses Ministerium hier vertreten ist, und werden sich damit begnügen, die Antwort das nächste Mal zu bekommen. (Abg. Rösing: Ich glaube, der Minister und der Staatssekretär sind beide krank!)