Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nach den bisher vorliegenden Meldungen wurden, wie vom Herrn Abgeordneten ausgeführt, bei Verkehrsunfällen während der Übung „Winterschild" vier Zivilpersonen getötet und etwa 30 Zivilpersonen verletzt. Soweit bis jetzt zu übersehen ist, handelt es sich bei diesen Unfällen fast ausschließlich um Zusammenstöße zwischen Fahrzeugen der US-Streitkräfte und zivilen deutschen Kraftfahrzeugen. Fahrzeuge der Bundeswehr waren bei tödlichen Unfällen nicht beteiligt.
Als Ursache dieser Unfälle sind in erster Linie anzusehen: starke Verkehrsmassierung aus Anlaß der Übungen und damit erhöhte Unfallgefahr, besonders schwierige Straßen- und Wetterverhältnisse, leichtsinniges Verhalten der zivilen Verkehrsteilnehmer, besonders hei Nacht — z. B. unvorsichtiges Überholen von Kolonnen, Nichtbeachtung der Vorfahrt von Kolonnen, zu geringer Abstand von Panzern und schweren Kraftfahrzeugen, Nichtbeachtung der eckigen Bewegungen von Kettenfahrzeugen — und Nichtbeachtung der Warnzeichen der militärischen Verkehrsregelungsorgane.
Zur Vermeidung von Unfällen wurden vom Bundesminister für Verteidigung in den letzten Jahren eine Anzahl Befehle erlassen, z. B. über die Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge der Bundeswehr und über Verhütung von Kraftfahrzeugunfällen allgemein und über die Verhütung von Unfällen infolge Glatteis.
Für künftige Übungen laufen folgende Maßnahmen: Rechtzeitige und ausreichende Aufklärung der Bevölkerung durch Presse und Rundfunk über die besondere Verkehrsgefährdung bei Übungen — z. B. in der Nähe von Kettenfahrzeugen —, im Zu-
Staatssekretär Hopf
sammenwirken mit den Ländern umfangreicher Einsatz der Polizei an den Schwerpunkten der Übungen, ferner Ausstattung der deutschen militärischen Verkehrsregelungsorgane — z. B. der Feldjäger mit Befugnissen zur wirksameren Verkehrsregelung bei Übungen —, erneuter Hinweis an die in der Bundesrepublik stationierten ausländischen Streitkräfte auf die Art. 2 und 17 des Truppenvertrages, wonach von ihnen deutsches Recht, insbesondere auch das deutsche Verkehrsrecht, zu beachten ist, und Verhandlungen mit diesen ausländischen Streitkräften über wirksamere Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen.