Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anweisung zur Zurückziehung der Adreßbücher in den Schaltervorräumen der Hamburger Postämter wurde gegeben, um Klagen aus anderen Städten vorzubeugen. Denn auch aus anderen Städten kamen Forderungen von Verlegern auf unter Hinweis auf die Regelung in Hamburg, die zugestandenermaßen seit Jahrzehnten besteht -, auch ihre Adreßbücher oder ähnliche Werke auslegen zu können. Leider aber wäre eine allgemeine Einführung dieser Kundendienstmaßnahme nicht möglich gewesen, einfach im Hinblick auf die schwierigen räumlichen Verhältnisse, die in einer großen Zahl von Postämtern noch bestehen. Andererseits kann sich eine öffentliche Verwaltung wie die Deutsche Bundespost dem Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung nicht entziehen. Um Klagen unter Hinweis auf die in Hamburg bestehende Sonderregelung zu vermeiden, hielt man es daher für das kleinere von zwei Übeln, die von Ihnen angeführte Weisung an die Oberpostdirektion Hamburg ergehen zu lassen.
Ich darf allerdings hinzufügen, daß dieselbe Angelegenheit vor kurzem von einem Hamburger Mitglied des Verwaltungsrats der Deutschen Bundespost zur Sprache gebracht wurde. Auf Grund der dort stattgefundenen Erörterungen hat der Herr Bundespostminister das Auslegen der Adreßbücher in den Hamburger Postämtern vorerst weiter zugelassen.