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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Flugsicherungsdienststellen vollzieht sich auf sieben Behördenebenen. Drei dieser Ebenen haben übernationalen, vier haben nationalen Charakter. In allen Ebenen sind das Bundesverkehrsministerium und das Bundesverteidigungsministerium oder deren nachgeordnete Dienststellen beteiligt. Soweit erforderlich, wirken auch die Stationierungsstreitkräfte mit.
Die organisatorischen Voraussetzungen zur optimalen Ausschöpfung der bestehenden Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Flugsicherungsdienststellen sind durch die am 21. April 1959 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung geschaffen, die in ihrer Durchführung eine zur Zeit wohl ausreichende Grundlage für eine vollständige Ausnutzung aller technischen und betrieblichen Möglichkeiten sichert.
Schwierigkeiten ergeben sich allerdings für die Bundesanstalt für Flugsicherung dadurch, daß die notwendige Anzahl ausgebildeter Fachkräfte einen Engpaß darstellt. Auf diese Frage hat ja mein Herr Minister am letzten Mittwoch in der Fragestunde bereits hingewiesen. Er hat darauf hingewiesen, daß die Ausbildung etwa drei Jahre erfordert, daß an die Eignung hohe Anforderungen gestellt werden müssen und daß die Zahl der bisher im Bundeshaushalt genehmigten Planstellen noch nicht ausreicht.