Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Bundesrepublik sind 1958 143 Fälle und 1959 246 Fälle von Fast-Zusammenstößen den Flugsicherungsbehörden bekanntgeworden. Die Angaben sind aber kaum als vollständig anzusehen; denn erst seit 1957 ist im europäischen Raum ein Verfahren über die Meldung über Zusammenstoßgefahren eingeführt. Die Meldungen werden von den Luftfahrzeugführern abgegeben und von der Bundesanstalt für Flugsicherung ausgewertet. Sie hängen stark von der subjektiven Auffassung der meldenden Luftfahrzeugführer ab. Deshalb ist eine Statistik über die Anzahl der gemeldeten Zusammenstoßgefahren kein Maßstab für die wirkliche Gefährdung des Luftverkehrs. Da das Meldeverfahren laufend verbessert wird, steigen die Meldungen auch aus diesem Grund von Jahr zu Jahr an.
Im übrigen ist es unausweichlich, daß bei einer Verdichtung des Luftverkehrs auch die Gefahr von Fast-Zusammenstößen zunimmt, insbesondere dann, wenn mit der Verdichtung des Luftverkehrs gleichzeitig eine wesentliche Vergrößung der Geschwindigkeiten verbunden ist.