Rede von
Theodor
Blank
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter, der Bundesregierung ist bekannt, daß bei der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eine Arbeitnehmerkartei geführt wird, in der sich die Karteikarten von rund 20,5 Millionen Arbeitnehmern befinden, die in Beschäftigung stehen oder bei den Arbeitsämtern arbeitsuchend gemeldet sind. Von den Karteikarten stammt nach 20 Jahren naturgemäß nur eine verschwindend kleine Anzahl aus der Zeit vor 1945.
Es trifft zu, daß die Selbstverwaltungsorgane der Bundesanstalt beschlossen hatten, ,die Beschäftigtenkartei abzuschaffen und als ruhende Vermittlungskartei zu belassen. Da die Bundesregierung auf einen ständigen Überblick über den Stand und die Struktur der Beschäftigung nach Wirtschaftszweigen, Bezirken und Geschlechtern nicht verzichten kann, hat mein Vorgänger am 21. März 1956 und am 11. April 1957 der Bundesanstalt den Auftrag gegeben, weiterhin für die laufende statistische Berichterstattung in der üblichen räumlichen und fachlichen Gliederung Sorge zu tragen; hierfür sei die
Aufrechterhaltung der Beschäftigtenkartei unerläßlich. Nach den bisherigen Feststellungen ist eine gleichwertige statistische Berichterstattung ohne Arbeitnehmerkartei nicht möglich.
Die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerkartei ergeben sich aus § 202 in Verbindung mit § 53 AVAVG. Nach § 202 AVAVG hat die Bundesanstalt regelmäßig Berichte über Beschäftigung und Arbeitslosigkeit von Arbeitnehmern zu veröffentlichen und aus den in ihrem Geschäftsbereich anfallenden Unterlagen die hierfür erforderlichen Statistiken zusammenzustellen.