Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Die erste Frage der Frau Abgeordneten beantworte ich mit nein.
Zu der zweiten Frage folgendes: Anläßlich der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage durch das Auswärtige Amt wurde festgestellt, daß von den Mitgliedstaaten des Europarates bisher nur vier, nämlich Dänemark, die Niederlande, Norwegen und Schweden, das Übereinkommen ratifiziert und daß von diesen zwei, nämlich die Niederlande und Schweden, anläßlich der Ratifikation Vorbehalte zu einzelnen Teilen des Übereinkommens gemacht haben. Die Bundesregierung hat sich daraufhin veranlaßt gesehen, sich durch eine Rundfrage bei den Regierungen der größeren Mitgliedstaaten des Europarates Klarheit über die Rechtswirkungen dieser Vorbehalte zu verschaffen und festzustellen, ob auch andere Mitgliedstaaten derartige Vorbehalte abzugeben beabsichtigen.
Auf Grund der Ergebnisse dieser Rundfrage wird das schwierige Problem der Vorbehalte zu diesem Übereinkommen gegenwärtig eingehend geprüft. Es wäre nach unserer Auffassung nicht zu verantworten, eine sachlich so schwierige Entscheidung ohne abschließende Klärung der rechtlichen und politischen Auswirkungen zu treffen. Ein Anlaß zu vorschnellem Handeln besteht um so weniger, als die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten des Europarates das Übereinkommen bisher noch nicht ratifiziert hat.
Die Vorlage des Übereinkommens wird erfolgen, sobald das Problem der Vorbehalte geklärt ist.