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    Deutscher Bundestag 101. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1960 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Abg. Arndgen, Dr. Schmid [Frankfurt], Kühn [Bonn], Dr. Schneider [Lollar] u. Gen.) (Drucksache 1444) — Erste Beratung — Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 5437 B, 5448 A Dr. Kohut (FDP) 5441 C Brese (CDU/CSU) 5443 A Frau Kalinke (DP) 5444 B Eisenmann (FDP) 5446 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundeszuschüsse zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten aus Anlaß der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik sowie zur Einführung der Vorschriften über die Gemeinlast und weiterer sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Gesetz über Bundeszuschüsse und Gemeinlast) (Drucksache 1460) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1608); Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 1607) — Zweite und dritte Beratung — Baldauf (CDU/CSU) 5449 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik (Drucksache 1398); verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Wissenschaftsrat" (SPD) (Drucksache 1314) — Erste Beratung — und Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" (Drucksache 1472) Dr. Frede (SPD) . . . . . . . . 5450 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5453 D, 5482 B Dr. Heck (Rottweil) (CDU/CSU) . . 5460 B Lohmar (SPD) 5464 A, 5480 C Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . 5469 D Dr. Knorr (CDU/CSU) . . . . . 5476 A Probst (Freiburg) (DP) 5477 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 5479 B, 5480 D Dr. Schäfer (SPD) 5481 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . 5481 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5482 D Anlagen 5483 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1960 5437 101. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 12. 2. Frau Albertz 29. 2. Bauer (Wasserburg) 12. 2. Bauereisen 15. 2. Benda 19. 2. Frau Bennemann 12. 2. Frau Berger-Heise 12. 2. Birkelbach 12. 2. Dr. Bleiß 12. 2. Brand 12. 2. Frau Brauksiepe 12. 2. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 12. 2. Dr. Dahlgrün 12. 2. Dr. Deist 29. 2. Dr. Dollinger 12. 2. Dowidat 12. 2. Eberhard 27. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Engelbrecht-Greve 12. 2. Even (Köln) 29. 2. Frau Friese-Korn 27. 2. Frau Dr. Gantenberg 13. 2. Geiger (München) 12. 2. D. Dr. Gerstenmaier 17. 2. Glüsing (Dithmarschen) 12. 2. Dr. Greve 12. 2. Dr. Gülich 16. 4. Haage 12. 2. Dr. Graf Henckel 12. 2. Hilbert 12. 2. Dr. Höck (Salzgitter) 20. 2. Horn 12. 2. Frau Dr. Hubert 12. 2. Illerhaus 12. 2. Jacobi 13. 2. Jacobs 7. 3. Dr. Jaeger 13. 2. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 12. 2. Kalbitzer 12. 2. Dr. Kanka 12. 2. Frau Klemmert 15. 5. Könen (Düsseldorf) 12. 2. Dr. Krone 12. 2. Leber 12. 2. Dr. Leiske 12. 2. Leukert 16. 2. Dr. Leverkuehn 12. 2. Dr. Lindenberg 12. 2. Lulay 29. 2. Maier (Freiburg) 16. 4. Margulies 12. 2. Mauk 12. 2. Mengelkamp 12. 2. Merten 12. 2. Müller (Worms) 12. 2. Müser 20. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Neuburger 12. 2. Nieberg 12. 2. Ollenhauer 12. 2. Pelster 19. 2. Dr. Pflaumbaum 19. 2. Frau Pitz-Savelsberg 12. 2. Prennel 12. 2. Frau Dr. Probst 12. 2. Rademacher 12. 2. Dr. Ratzel 12. 2. Richarts 12. 2. Ritzel 12. 2. Frau Rudoll 12. 2. Ruhnke 12. 2. Dr. Rutschke 13. 2. Scharnowski 15. 2. Scheel 12. 2. Dr. Schellenberg 12. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 12. 2. Schmücker 12. 2. Schneider (Hamburg) 12. 2. Schütz (München) 12. 2. Dr. Starke 13. 2. Frau Dr. Steinbiß 17. 2. Dr. Steinmetz 12. 2. Storch 12. 2. Striebeck 13. 2. Frau Strobel 12. 2. Wagner 12. 2. Dr. Weber (Koblenz) 12. 2. Wehr 23. 4. Weimer 12. 2. Frau Welter (Aachen) 27. 2. Werner 24. 2. Dr. Willeke 1. 3. Anlage 2 Umdruck 468 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik (Drucksache 1398). Der Bundestag wolle beschließen: Um die Einrichtungen der Forschung, der wissenschaftlichen Hochschulen, der Fachhochschulen und der allgemeinbildenden Schulen den Bildungs- und Ausbildungsbedürfnissen unserer Zeit anzupassen, wird die Bundesregierung ersucht, 1. die Verhandlungen mit den Ländern über die Abgrenzung der Aufgaben im kulturellen Bereich baldmöglichst zu einem Abschluß zu bringen, 2. dabei insbesondere eine Verwirklichung von Artikel 74 Nr. 13 des Grundgesetzes durch eine angemessene Beteiligung des Bundes an der Verwaltung und Etatgestaltung der überregionalen Forschungsinstitutionen anzustreben, 5484 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1950 3. im Haushaltsplan des Bundes in den folgenden 5 Jahren für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen je 200 Millionen DM vorzusehen, 4. im Einvernehmen mit den Ländern zu prüfen, inwieweit neben dem Ausbau der vorhandenen die Gründung neuer wissenschaftlicher Hochschulen notwendig ist, 5. im Einvernehmen mit den Ländern einen Plan über den Bau von Studentenwohnheimen, Studentenhäusern und über den Ausbau des Fachschulwesens aufzustellen, 6. gemeinsam mit den Ländern und dem Wissenschaftsrat die Vorschläge zur Reform der Lehrkörper an den wissenschaftlichen Hochschulen zu prüfen. Der Bundestag hält es für notwendig, die rund 700 Millionen DM, die dem Bund aus der Teilprivatisierung des Volkswagenwerks für 20 Jahre zur Nutzung zustehen, schon jetzt im Sinne der Stiftung, überwiegend zur Finanzierung der Aufgaben unter 4. und 5. unmittelbar zur Verfügung zu stellen und darüber Einvernehmen mit dem Land Niedersachsen anzustreben. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den schwebenden Verhandlungen über den Schuldendienst der Ausgleichsforderungen dahin gehend zu wirken, daß die Länder die 275 Millionen DM, die der Bund künftig übernimmt, zu einer entsprechenden Mehrleistung im kulturellen Bereich, insbesondere für Zwecke des Schulbaues verwenden, um die Voraussetzungen für die Einführung des 9. Schuljahres in allen Bundesländern baldmöglichst zu schaffen. Bonn, den 11. Februar 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 3 Umdruck 469 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik (Drucksache 1398). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die Verhandlungen mit den Ländern über die Bewältigung der Aufgaben im kulturellen Bereich bis zum 1. Juni 1960 abzuschließen und dem Bundestag unverzüglich über das Ergebnis schriftlich zu berichten; 2. die notwendigen Mittel im Haushaltsplan des Bundes für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen bereitzustellen, soweit sie nicht von den Ländern aufgebracht werden. Grundlage dafür sollen die Bedarfspläne des Wissenschaftsrates sein; 3. den Ländern die im Rahmen der Übernahme von Kriegsfolgelasten durch den Bund erforderlichen Mittel für den Schulhausbau zur Verfügung zu stellen. Bund und Länder sollen außerdem die Modernisierung der Schulen, die Einführung des 9. Schuljahres und die Beseitigung des Schichtunterrichtes berücksichtigen; 4. mit den Ländern, den Trägern der Erwachsenenbildung und den Hochschulen über einen Ausbau der Einrichtungen der politischen Bildung zu beraten und alle Bestrebungen auf diesem Gebiet nachdrücklich zu fördern; 5. die Höhe der Stipendien für Studenten und der Erziehungsbeihilfen den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen; 6. den Anteil der geförderten Studenten zu erhöhen und eine Ausweitung des Kreises von Studierenden, deren Eltern als Arbeiter oder in der Landwirtschaft tätig sind, zu fördern; 7. im Einvernehmen mit den Ländern und den Trägern von Studentenwohnheimen dafür Sorge zu tragen, daß innerhalb von fünf Jahren 30 v. H. der Studenten in Wohnheimen aufgenommen werden können. Dabei sind ausländische Studenten, die in der Bundesrepublik studieren, besonders zu berücksichtigen. Bonn, den 12. Februar 1960. Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ist Ihnen entgangen, Herr Lohmar, daß wir in den von der CDU regierten Ländern das 9. Schuljahr nicht in der nächsten Zukunft einzuführen brauchen, sondern — wie in Schleswig-Holstein — teilweise schon seit langem haben?


Rede von Dr. Ulrich Lohmar
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Dr. Stoltenberg, eine Schwalbe macht noch keinen Sommer!

(Abg. Dr. Stoltenberg: Es sind mehrere Schwalben!)

— Ich wäre froh, wenn ich daraus entnehmen dürfte, daß Sie meine Frage mit Ja beantworten wollen; dann erübrigt sich eine Debatte darüber.
Zweitens wäre von der Christlich-Demokratischen Union eine Antwort auf die Frage zu erbitten, wie sie sich zur Beseitigung des Lehrermangels stellt und welche Wege dazu gegangen werden sollen. Ich darf noch einmal Herrn Professor Wenke zitieren, der unter den vorhin genannten Voraussetzungen von einem zusätzlichen Bedarf von 53 000 Lehrern spricht. In diesem Zusammenhang darf man daran erinnern, wie sehr auch jetzt große Teile der Lehrerschaft, insbesondere die Rektoren, die Schulleiter, durch Verwaltungsarbeiten überlastet sind und wie wenig Zeit sie dadurch für ihre eigentlichen pädagogischen Aufgaben finden.

(Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Sehr richtig!)

Auch dieser Übelstand sollte im Zuge einer vernünftigen Regelung beseitigt werden.
In bezug auf die Aufgaben der Länder richte ich an die christlich-demokratische Fraktion die Frage, in welcher Weise sie sich eine Vertiefung des zeitgeschichtlichen Unterrichts an allen Schulen und die Förderung von Einrichtungen der politischen Bildung, z. B. von politischen Akademien, vorstellt. Ich habe die Ausführungen von Herrn Dr. Heck über die Aufgaben der Hochschulen, insbesondere in bezug auf die Bewältigung der Fragen, die uns noch aus der Zeit des Nationalsozialismus zu einer Klärung verblieben sind, dankbar begrüßt. Wir sollten uns in diesem Zusammenhang etwas eingehender mit den Gutachten beschäftigen, die der „Deutsche Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen" jetzt zur Frage des Antisemitismus und vor geraumer Zeit zur Frage der politischen Bildung ausgearbeitet hat und die, soweit ich weiß, im März dieses Jahres zur Frage der Erwachsenenbildung vorgelegt werden sollen.
Ferner wäre eine Äußerung der CDU zu dem vom Deutschen Ausschuß vorgelegten Rahmenplan von klärender Wirkung. In welchen Teilen gedenkt die CDU den Vorschlägen dieses Rahmenplans zu folgen und inwieweit gedenkt sie die ihr angehörenden Kultusminister zu veranlassen, an der baldigen Verwirklichung dieses Rahmenplans mitzuarbeiten? Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich daran erinnere, daß die Initiative in dieser Richtung bisher von den Kultusministern ausgegangen ist, die der Sozialdemokratischen Partei angehören.
Schließlich möchte ich der Vollständigkeit halber nach den Vorstellungen der CDU über den Ausbau des zweiten Bildungsweges fragen.
Wenn wir einmal eine zusammenfassende Darstellung der Meinungen der CDU/CSU zu den Problemen, von denen ich eben gesprochen habe, hätten, ließe sich etwas über eine mögliche Übereinstimmung oder über Differenzen sagen, und nur so wäre es sinnvoll, den „Plan Z" zu diskutieren.
Aber lassen Sie mich jetzt die Fragestellung ein wenig einengen und auf die Bemerkungen des Herrn Bundesministers des Innern über den Zusammenhang des Bundes mit der Kulturpolitik zurückkommen. Herr Dr. Schröder hat sich eine zweite, recht unjuristische Formulierung gestattet.

(Bundesminister Dr. Schröder: Das klingt aber aus Ihrem Munde gut!)

— Herr Minister, ich bin kein Jurist, aber Sie sind einer. Sie sprachen davon, daß der Bund andere Aufgaben als die im Grundgesetz vorgesehenen insoweit übernehmen solle, als sie sich aus der „Natur der Sache" ergäben. Nun ist die „Natur der Sache" sicher einer präziseren Definition zugänglich. Vielleicht könnten wir erfahren, Herr Bundes-



Lohmar
minister, In welcher Richtung Sir sich eine solche Präzisierung vorstellen.

(Bundesminister Dr. Schröder: Da genügt ein normales Lehrbuch des Verfassungsund Staatsrechts; mehr brauchen Sie nicht; ein normales Lehrbuch!)

— Dann hätte es Ihrer zusätzlichen Feststellung „andere Aufgaben, die sich aus der Natur der Sache ergeben," nicht bedurft, wenn Sie diese Definition jetzt unterlegen.
Ich darf daran erinnern, daß wir am 3. Oktober 1958 in Berlin, als wir über den Fragenkomplex „Bewältigung kulturpolitischer Aufgaben durch Bund und Länder" zum erstenmal miteinander diskutiert haben, zwei Meinungsverschiedenheiten konstatieren mußten, die leider, so vermute ich, auch jetzt noch nicht ganz ausgeräumt sind. Die christlich-demokratische Fraktion hat in Berlin in ihrer Stellungnahme durch die verehrte Kollegin Frau Dr. Maxsein durchblicken lassen, daß ihr in erster Linie an einer Regelung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern gelegen sei. Wir haben dafür viel Verständnis, soweit das nicht den im Grundgesetz festgelegten Rahmen sprengt. In Berlin ging es uns entscheidend — und darum geht es uns auch noch heute — um die Lösung der Sachprobleme. Bei der Zuständigkeit von Bund und Ländern für die eine oder andere Frage geht es um das Bereitsein zur Zusammenarbeit. In diesem Punkt ist manches von dem zu unterstreichen, was der Herr Bundesinnenminister gesagt hat.
Wir glauben nicht, daß ein Bundeskultusministerium eine zweckentsprechende Lösung wäre. Wir glauben das auch dann nicht, wenn wir die sehr theoretische Möglichkeit in Betracht ziehen, daß sich in diesem Hause dafür eine Zweidrittelmehrheit fände.
Ich teile auch die Bedenken des Herrn Bundesinnenministers gegen den Begriff der Kulturhoheit, allerdings nicht nur dann, wenn er von den Ländern verwandt wird, sondern auch dann, wenn der Sache nach etwas Ähnliches in Maßnahmen des Bundes deutlich wird.
Ich darf einige Gründe anführen, die uns dazu bewegen, bei unserem Nein gegenüber einem Bundeskultusministerium zu bleiben. Wir glauben, daß eine Begründung für den Föderalismus, also für das Nichtvorhandensein eines Bundeskultusministeriums, heute nur noch zum Teil in der sogenannten landsmannschaftlichen oder kulturellen Eigenheit der Länder gefunden werden kann. Die landsmannschaftliche oder kulturelle Eigenheit gilt bis zu einem gewissen Grade noch für Bayern oder für Städte wie Hamburg, Bremen und Berlin. Diese Begründung hat aber keine Durchschlagskraft mehr, wenn man sich Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz ansieht, Länder, die aus dem geschichtlichen Zufall nach dem zweiten Weltkrieg entstanden sind.
Wir sind jedoch der Meinung, daß man den föderalistischen Aufbau in Fragen der Kultur aus zwei anderen Überlegungen unterstützen sollte. Einmal ist zu sagen, daß in diesem föderalistischen Aufbau in Fragen der Kulturpolitik ein erhebliches Maß an
Sicherheit gegenüber der Versuchung zu einer Uniformierung dessen liegt, was sich im kulturellen Bereich tut. Zweitens liegt nach unserer Auffassung in dieser föderalistischen Struktur eine Sicherung gegenüber der Versuchung zur Steuerung der Kultur durch eine zwangsläufig zentralistisch agierende Bundesbürokratie; denn sie würde einer solchen Versuchung sicher nicht widerstehen.
Es könnte jedoch nichts schaden, wenn sich der Herr Bundesminister des Innern in diesem Zusammenhang überlegte, ob es nicht an der Zeit wäre, die Leitung der Kulturabteilung im Bundesinnenministerium so zu besetzen, daß man sie qualitätsmäßig mit dem Leiter der Abteilung vergleichen könnte, die für die auswärtige Kulturpolitik zuständig ist; für diese Abteilung ist vor einiger Zeit eine angemessene Lösung gefunden worden.

(Bundesminister Dr. Schröder: Das ehrt das Auswärtige Amt! Haben Sie einen Vorschlag für das Innenministerium?)

— Es wäre das erstemal, Herr Bundesminister, daß Sie einen Personalvorschlag der Opposition ernsthaft in Erwägung zögen.

(Beifall bei der SPD. — Bundesminister Dr. Schröder: Da täuschen Sie sich!)

- Wir werden uns Gedanken machen und Ihnen einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

(Bundesminister Dr. Schröder: Es hängt nur von der Qualität des Vorschlages ab! Das ist das einzige, was ich zu berücksichtigen bitte!)

— Sehr schön!
Lassen Sie mich nach dieser, wie ich meine, deutlichen Abgrenzung gegenüber dem Vorschlag zur Schaffung eines Bundeskultusministeriums einiges zu der augenblicklichen Situation sagen, die wir keineswegs als befriedigend betrachten. Gegenüber dem Kulturföderalismus beklagen die Menschen heute zwei Dinge. Sie beklagen die Unübersichtlichkeit des Geschehens im kulturellen Bereich und eine von ihnen vermutete — sicherlich nur zum Teil vorhandene, sachlich nicht begründbare — Zersplitterung.
Vielleicht darf man in diesem Bundestag eine Bitte an die Kultusminister äußern: sich einmal zu überlegen, ob es in den vergangenen Jahren immer gelungen ist, die Einheitlichkeit der deutschen Kulturpolitik — nicht im Sinne der Uniformität, sondern im Sinne der Gemeinsamkeit — so sichtbar zu machen, wie die Kultusminister angesichts der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik das tun müssen, wenn der Föderalismus in der Meinungsbildung der Deutschen eine glaubwürdige Chance haben oder gewinnen soll. Föderalismus ist, glaube ich, mehr, als nur gegen Bonn sein. Manchmal hat man bei Äußerungen des einen oder anderen Kultusministers den Eindruck, daß alle Vorschläge, die aus Bonn kommen, a priori als ein Verstoß gegen den Föderalismus betrachtet werden. Ich halte das für falsch, solange nicht die Kultusminister die eben von mir zurückhaltend angedeutete Aufgabe überzeugender — sachlich und optisch überzeugender — lösen als bisher.
Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1960 5467
lohmar
Nun wird man nicht verkennen dürfen, daß die Praxis dei Zusammenarbeit der Kultusminister in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gerade in dieser Richtung erkennen läßt.

(Zustimmung bei der SPD.)

Aber vielleicht wäre es nützlich, wenn sich die Kultusminister einmal Gedanken darüber machten, in welcher Weise eine engere Zusammenarbeit zwischen der Kultusministerkonferenz auf der einen Seite und dem Wissenschaftsrat und dem Deutschen Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen auf der anderen Seite erreicht werden könnte.
Bei der Eigenart von Bürokratien, sich auseinanderzubewegen, sollte man auch überlegen, oh nicht eine institutionelle Verbindung zwischen diesen drei Einrichtungen geschaffen werden kann, die es ihnen unmöglich macht, aneinander vorbeizugehen, und sie dazu nötigt, aufeinander einzugehen. Aber das ist in der Form eine Frage, die man überlegen kann. Ich meine nur, daß hier in der Sache eine engere Zusammenarbeit erreicht werden muß.
Dann darf vielleicht — gerade weil man bei einem föderalistischen Staatsaufbau bleiben will - eine letzte Bitte an die Kultusminister geäußert werden. Sie bezieht sich auf die Notwendigkeit der Aufstellung von Bedarfsplänen für das Bildungswesen überhaupt. Wir haben jetzt durch den Wissenschaftsrat die Möglichkeit geschaffen, eine solche Einschätzung des Bedarfs für Wissenschaft und Forschung aufzustellen. Genauso notwendig aber ist eine Übersicht über den Bedarf in den anderen Bereichen unseres Bildungswesens, die nicht nur nach Meinung der Kultusminister in ihre Zuständigkeit fallen. Man sollte zu solchen Bedarfsplänen kommen, die nicht starr sein müssen, nicht bis auf das letzte Komma fertig sein müssen, aber Hinweise für Schwerpunkte der Kulturpolitik geben.
Lassen Sie mich auf die Frage 5 unserer Großen Anfrage zurückkommen, auf die sowohl der Herr Bundesminister wie auch Herr Kollege Dr. Heck dankenswerterweise so ausführlich eingegangen sind.
Ich möchte zunächst ein paar Bemerkungen zu der Denkschrift und ihrem Inhalt machen. Sicher war es eine gute Idee, eine solche Denkschrift überhaupt zu verfassen und damit in den Teich einen Stein zu werfen, der auch von anderer Seite lange vorher hätte in den Teich geworfen werden können, was Herrn Dr. Scheidemann einige Irrtümer und viel öffentliche Kritik erspart hätte. Von einigen nach meiner Meinung in der Denkschrift vorhandenen Irrtümern möchte ich kurz sprechen.
Herr Dr. Scheidemann spricht in seiner Denkschrift von einem Bedarf von 208 000 Studenten. Der Herr Bundesminister des Innern hat vorsichtig angedeutet, man solle erst einmal die Bedarfsrechnung des Wissenschaftsrates abwarten, bevor man sich hier endgültig festlege. Ich möchte nachdrücklich unterstreichen, daß die hier hypothetisch eingesetzte Zahl von 208 000 keineswegs als so gesichert angesehen werden kann, daß man darauf eine entsprechende Politik gründen könnte.
Ein anderer Denkfehler in der Schrift scheint mir zu sein, daß Herr Dr. Scheidemann auf die seiner Meinung nach gegebene Alternative hinweist, entweder das Chaos, das wir heute an den Hochschulen lieben, in Kauf zu nehmen oder aber sich zu einer Berufslenkung zu entschließen. Diese Schlußfolgerung ist insoweit falsch, als die Alternative von Chaos nicht Lenkung, nicht Planung ist, sondern z. B. akademische Berufsberatung, die sehr viel weiter ausgebaut werden könnte. Allerdings müßte auch einer solchen Beratung eine Bedarfseinschätzung zugrunde liegen.
Schließlich hätten wir uns gewünscht, daß in der Denkschrift nicht nur mit einem lapidaren Satz ohne jede Stellungnahme davon die Rede gewesen wäre, man könne noch nicht abschätzen, welcher Bedarf an Akademikern für die Förderung der Entwicklungsländer besteht. Der Bundesminister des Innern oder Herr Dr. Scheidemann als Verfasser dieser Denkschrift hätten sich ein Verdienst erwerben können, wenn sie diese Möglichkeit nicht nur registriert hätten, sondern auf die Notwendigkeit einer Berücksichtigung von akademisch ausgebildeten jungen Deutschen bei der Förderung der Entwicklungsländer hingewiesen hätten.
Schließlich darf ich der Vollständigkeit halber einen demagogischen Nebeneffekt der Denkschrift zurückweisen. Ich glaube, man hätte sie nicht mit „Überfüllung der Hochschulen" überschreiben sollen; denn darum handelt es sich nicht. Es handelt sich sachlich um eine mangelnde Kapazität der Hochschulen, und das ist etwas anderes. Es sind zwei verschiedene Akzente, die damit gesetzt werden. Vielleicht kann man das im nachhinein noch korrigieren.
Nun haben wir ebenso wie die Fraktion der CDU/ CSU diesem Hohen Hause einen Entschließungsantrag vorgelegt, der unter anderem in bezug auf die Hochschulpolitik eine Anpassung des sogenannten Honnefer Modells an die Entwicklung fordert und die Frage der Studentenwohnheime behandelt. Ich will dazu ganz wenige Bemerkungen machen.
Wir meinen, daß die Stipendien in ihrer Höhe den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepaßt werden müßten, und zwar nicht nur beim Honnefer Modell, sondern auch bei der Studienstiftung und bei den vier Hochbegabtenförderungseinrichtungen.
Zweitens sollte eine Ausweitung des Kreises der aus dem Honnefer Modell geförderten Studenten gefordert werden. Der Herr Bundesminister des Innern hat die Frage der Begabungsreserve angesprochen, die sicherlich einer eingehenden Untersuchung bedarf. Aber in Anbetracht dessen, daß heute nur ein Fünftel der Studenten aus dem Honnefer Modell gefördert wird, und in Anbetracht der Maßstäbe, die dieses Modell anlegt, ist durchaus eine Ausweitung des Kreises der zu Fördernden vertretbar und wünschenswert.
Bei den Studentenwohnheimen haben wir es heute mit einer Situation zu tun, die durch drei Zahlen gekennzeichnet ist: Wir haben für 9 % der Studenten gleich 16 000 in 240 Wohnheimen Raum



Lohmar
geschaffen. Nach den Erhebungen, die das Deutsche Studentenwerk angestellt hat, benötigen wir für 30 % gleich 51 000 Studenten solche Wohnheime, so daß uns heute 35 000 Plätze fehlen. Professor Hallenmann hat auf Grund seiner Erhebungen erklärt, daß man bei den jetzigen Möglichkeiten etwa 60 Millionen DM pro Jahr verbauen könne. Das würde bedeuten, daß diese Ausweitung der Studentenwohnheimplätze in fünf Jahren erreicht werden könnte, wenn die Finanzierungsgrundlagen dafür geschaffen werden könnten.
Ich halte den Ausbau der Studentenwohnheime auch aus einem Grunde für wesentlich, den man bei dieser Gelegenheit nennen darf, ohne der Debatte über die auswärtige Kulturpolitik vorzugreifen. Für ausländische Studenten in Deutschland, insbesondere für Studenten ohne Sprachkenntnisse, ist es eine sehr große Erleichterung, wenn man ihnen einen Platz in einem Studentenwohnheim geben kann, weil sie auf diese Weise sehr viel leichter Kontakt zu ihren deutschen Kommilitonen finden können, als wenn sie den oft recht eigenwilligen Vorstellungen und Verhaltensweisen deutscher Wirtinnen und Vermieter ausgeliefert werden.

(Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Herr Lohmar, möchten Sie in einem solchen Studentenwohnheim wohnen?)

— Es käme auf die Einrichtung an, Herr Dr. Dresbach.

(Abg. Dr. Menzel: Besser als in einem Bunker!)

Ich meine, die Erfahrungen, die die Einrichtungen gesammelt haben, die sich mit der Betreuung ausländischer Studenten befassen, erlauben den Schluß, daß wir eine bessere Lösung finden würden, wenn wir diesen Weg gingen.
Lassen Sie mich mit wenigen Worten noch zu unserem Gesetzentwurf Stellung nehmen, nach dem der Wissenschaftsrat die Form einer Stiftung bekommen soll. Wir sind dazu nicht nur aus unserer Abneigung gegen ein Bundeskultusministerium gekommen, sondern wir möchten das, was sich der eine oder andere bei der Anregung, ein Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zu schaffen, gedacht hat, in dieser Form des Wissenschaftsrates verwirklichen, weil wir meinen, daß es darum geht, zwar eine Zentrale für die Bearbeitung der Fragen von Forschung und Wissenschaft zu schaffen, sie aber so einzurichten, daß ein Maximum an Selbstverwaltung und Selbstverantwortung bei den sachlich dafür Zuständigen vorhanden ist. Wir glauben, daß dies am ehesten dadurch zu erreichen ist, daß man den Wissenschaftsrat in eine weitgehend selbständige Stiftung umwandelt und ihm das Recht einräumt, der Bundesregierung und dem Bundestag die jeweiligen Bedarfspläne vorzulegen, die selbstverständlich der Kritik der Bundesregierung und der Abänderung durch die Bundesregierung oder durch den Bundestag zugänglich bleiben. Ich meine, wir würden auch dem Ansehen des Wissenschaftsrates sehr viel besser gerecht, wenn wir ihm diese Stellung einer Stiftung gäben.
Lassen Sie mich abschließend einige ,Bemerkungen zu den beiden Entschließungsanträgen der Fraktion der CDU/CSU und meiner Fraktion machen. Ich darf vorweg vorschlagen, beide Anträge den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zu überweisen, weil ich glaube, daß sich bei einer gründlichen Diskussion über die eine oder andere Frage eine weitergehende Übereinstimmung wird erzielen lassen, als dies aus der Formulierung beider Anträge zunächst ersichtlich sein mag.
Ich möchte Ihnen nicht verhehlen, weshalb sich meine Fraktion dazu entschlossen hat, einen eigenen Antragsentwurf vorzulegen. Um diese unsere Reserve deutlich zu machen, darf ich mir einige Bemerkungen zu dem Antrag der CDU/CSU gestatten. In Punkt 1 wird die Bundesregierung aufgefordert, die Verhandlungen mit den Ländern baldmöglichst zum Abschluß zu bringen. Das halten wir bei allem Wohlwollen, das man der Bundesregierung von Ihrer Seite entgegenbringen mag, für eine zu dehnbare Aufforderung angesichts der Tatsache, daß die Bundesregierung sehr wenig getan hat, um die Verhandlungen — wir wissen natürlich, daß Meinungsverschiedenheiten bestanden — schneller zum Abschluß zu bringen. Seit anderthalb Jahren warten wir auf einen Abschluß der Verhandlungen. Deshalb sollte man, so meinen wir, einen Termin setzen, sollte die Bundesregierung ersuchen, bis zum 1. Juni dieses Jahres die Verhandlungen zum Abschluß zu bringen und dem Bundestag einen schriftlichen Bericht über das Ergebnis vorzulegen, wie es in Nr. 1 unseres Antrages zu lesen ist.
Zu Nr. 2 des Antrags der Fraktion der CDU/CSU ist kritisch wenig zu sagen, falls sich Bund und Länder darüber einigen können. Wir haben deshalb darauf verzichtet, diesen Punkt in unseren Antrag zu übernehmen.
Was Nr. 3 des Antrags der Fraktion der CDU/CSU anbelangt, so darf ich bemerken, daß ich es für wenig sinnvoll halte, sich auf 200 Millionen DM für fünf Jahre festzulegen, da man den vom Wissenschaftsrat berechneten Bedarf noch nicht kennt. Warum wollen wir nicht die Bedarfsrechnung des Wissenschaftsrates abwarten, bevor wir uns auf eine Summe festlegen? Wir haben eine Anregung in dieser Richtung in unseren Antrag aufgenommen.
Nach Nr. 4 des Antrags der Fraktion der CDU/CSU soll im Einvernehmen mit den Ländern geprüft werden, inwieweit neben dem Ausbau der vorhandenen die Gründung neuer wissenschaftlicher Hochschulen notwendig ist. Sosehr wir dieses Anliegen sachlich unterstützen, sind wir doch der Meinung, daß sich darum die Länder zu kümmern haben, aber nicht die Bundesregierung.
Zu dem Ersuchen in Nr. 5 des Antrags der Fraktion der CDU/CSU, im Einvernehmen mit den Ländern einen Plan über den Bau von Studentenwohnheimen und Studentenhäusern aufzustellen, ist nichts Kritisches zu bemerken. Ich meine nur, daß man eine präzisere Fassung wählen und die Regierung ersuchen sollte, Verhandlungen mit dem Ziele zu führen, daß binnen fünf Jahren für 30 v. H. der Studenten Plätze in Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden.



Lohmar
Nr. 6 des Antrags der Fraktion der CDU/CSU bezieht sich auf die Reform der Lehrkörper an den wissenschaftlichen Hochschulen. Wir möchten dazu bemerken, daß das eine Länderangelegenheit ist. Verhandlungen der Bundesregierung mit den Ländern darüber halten wir deswegen für überflüssig.
Gefreut habe ich mich über den Vorschlag in dem Antrag der CDU/CSU, einen Teil der Mittel aus der Stiftung Volkswagenwerk für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung zu stellen. Wir erblicken darin immerhin eine gewisse Einsicht der CDU/CSU, daß die Anregung der sozialdemokratischen Fraktion gut war, das Volkswagenwerk im ganzen für diese Zwecke in eine Stiftung umzuwandeln. Wären Sie, meine Damen und Herren, unserem Plan gefolgt, könnten Sie jetzt in dieser Frage sehr viel großzügigere Vorschläge machen.

(Beifall bei der SPD.)

Wir meinen aber, daß man jetzt nicht um der Optik willen oder um einer teilweise sachlichen Lösung willen vergessen sollte, daß man die Finanzierung der hier aufgezählten kulturpolitischen Aufgaben, soweit sie nicht Ländersache sind, nicht allein auf die Stiftung Volkswagenwerk abschieben kann; es muß mit aller Deutlichekit betont werden, daß die Verantwortung des Bundes dafür bestehenbleibt. Deswegen sollte man die Einbeziehung des Volkswagenwerks nicht eigens erwähnen.
Der letzte Punkt des Antrages der Fraktion der CDU/CSU, der sich auf die Übernahme des Schuldendienstes der Ausgleichsforderungen in Höhe von 275 Millionen DM bezieht, ist, wie ich mir habe sagen lassen, gestern Gegenstand einer Konferenz der Finanzminister gewesen. Wir müssen das Ergebnis abwarten. Deshalb möchte ich mich im Augenblick nicht näher dazu äußern.
Ich darf Ihre Aufmerksamkeit noch auf die Anregung in dem Antrag der Fraktion der SPD lenken, mit den Ländern, den Trägern der Erwachsenenbildung und den Hochschulen über einen Ausbau der Einrichtungen der politischen Bildung zu beraten und alle Bestrebungen auf diesem Gebiet nachdrücklich zu fördern. Sicher werden wir über Inhalt und Form einer solchen gemeinsamen Arbeit noch eingehend miteinander sprechen müssen. Aber ich müßte sowohl den Bundesminister des Innern wie Herrn Dr Heck falsch verstanden haben, wenn ich eine prinzipielle Opposition von seiten der Mehrheitsparteien gegenüber dieser unserer Anregung annehmen wollte.
In den Verhandlungen mit den Ländern, die, so hoffe ich, jetzt ernsthaft aufgenommen werden, ist daran zu denken, daß wir vor nicht allzu langer Zeit in der sogenannten DDR einen Vorgang erlebt haben, der uns zu denken geben sollte. In der sowjetischen Besatzungszone ist ein umfassender Bildungsplan vorgelegt worden, dessen einzelne Teile nur als eine Herausforderung an die Bundesrepublik auf dem Sektor der Kulturpolitik und der Bildung verstanden werden können. Wir werden sehr viel größere Anstrengungen machen müssen als bisher, um der Herausforderung auf diesem entscheidenden Gebiet gewachsen zu sein und ihr langfristig zu begegnen.
Vielleicht überlegen Sie einmal in diesem Sinne, was Herr von Knoeringen mit seiner Anregung gemeint hat, eine große Koalition der Bildung in unserem Volk zu erwägen und zu versuchen. Wir meinen damit nicht eine Verteilung von Ministersesseln oder die Bildung einer Regierungskoalition in diesem Hause. Wir meinen vielmehr die gemeinsame Bereitschaft und die gemeinsame Verpflichtung aller Fraktionen dieses Bundestages, zusammen mit den Ländern dafür Sorge zu tragen, daß wir unsere Bildungseinrichtungen auf der Höhe der Zeit halten oder sie auf die Höhe der Zeit bringen.

(Beifall bei der SPD.)


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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren, es wird Sie interessieren, daß es in diesem Hause statistisch veranlagte Kollegen gibt, die in gewissen zeitlichen Abständen einmal feststellen, wie stark alle Fraktionen noch anwesend sind. Es soll Momente geben, in denen eine Fraktion alle anderen überstimmen kann.

    (Zuruf von der SPD: Verschweigen Sie es lieber!)

    Nur könnte das den Erfolg haben, daß nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung die Abstimmung dann wirkungslos sein dürfte.
    Als nächster von noch sechs Rednern hat der Abgeordnete Eilers das Wort.