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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 101. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1960 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Abg. Arndgen, Dr. Schmid [Frankfurt], Kühn [Bonn], Dr. Schneider [Lollar] u. Gen.) (Drucksache 1444) — Erste Beratung — Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 5437 B, 5448 A Dr. Kohut (FDP) 5441 C Brese (CDU/CSU) 5443 A Frau Kalinke (DP) 5444 B Eisenmann (FDP) 5446 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundeszuschüsse zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten aus Anlaß der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik sowie zur Einführung der Vorschriften über die Gemeinlast und weiterer sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Gesetz über Bundeszuschüsse und Gemeinlast) (Drucksache 1460) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1608); Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 1607) — Zweite und dritte Beratung — Baldauf (CDU/CSU) 5449 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik (Drucksache 1398); verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Wissenschaftsrat" (SPD) (Drucksache 1314) — Erste Beratung — und Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" (Drucksache 1472) Dr. Frede (SPD) . . . . . . . . 5450 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5453 D, 5482 B Dr. Heck (Rottweil) (CDU/CSU) . . 5460 B Lohmar (SPD) 5464 A, 5480 C Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . 5469 D Dr. Knorr (CDU/CSU) . . . . . 5476 A Probst (Freiburg) (DP) 5477 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 5479 B, 5480 D Dr. Schäfer (SPD) 5481 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . 5481 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5482 D Anlagen 5483 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1960 5437 101. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 12. 2. Frau Albertz 29. 2. Bauer (Wasserburg) 12. 2. Bauereisen 15. 2. Benda 19. 2. Frau Bennemann 12. 2. Frau Berger-Heise 12. 2. Birkelbach 12. 2. Dr. Bleiß 12. 2. Brand 12. 2. Frau Brauksiepe 12. 2. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 12. 2. Dr. Dahlgrün 12. 2. Dr. Deist 29. 2. Dr. Dollinger 12. 2. Dowidat 12. 2. Eberhard 27. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Engelbrecht-Greve 12. 2. Even (Köln) 29. 2. Frau Friese-Korn 27. 2. Frau Dr. Gantenberg 13. 2. Geiger (München) 12. 2. D. Dr. Gerstenmaier 17. 2. Glüsing (Dithmarschen) 12. 2. Dr. Greve 12. 2. Dr. Gülich 16. 4. Haage 12. 2. Dr. Graf Henckel 12. 2. Hilbert 12. 2. Dr. Höck (Salzgitter) 20. 2. Horn 12. 2. Frau Dr. Hubert 12. 2. Illerhaus 12. 2. Jacobi 13. 2. Jacobs 7. 3. Dr. Jaeger 13. 2. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 12. 2. Kalbitzer 12. 2. Dr. Kanka 12. 2. Frau Klemmert 15. 5. Könen (Düsseldorf) 12. 2. Dr. Krone 12. 2. Leber 12. 2. Dr. Leiske 12. 2. Leukert 16. 2. Dr. Leverkuehn 12. 2. Dr. Lindenberg 12. 2. Lulay 29. 2. Maier (Freiburg) 16. 4. Margulies 12. 2. Mauk 12. 2. Mengelkamp 12. 2. Merten 12. 2. Müller (Worms) 12. 2. Müser 20. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Neuburger 12. 2. Nieberg 12. 2. Ollenhauer 12. 2. Pelster 19. 2. Dr. Pflaumbaum 19. 2. Frau Pitz-Savelsberg 12. 2. Prennel 12. 2. Frau Dr. Probst 12. 2. Rademacher 12. 2. Dr. Ratzel 12. 2. Richarts 12. 2. Ritzel 12. 2. Frau Rudoll 12. 2. Ruhnke 12. 2. Dr. Rutschke 13. 2. Scharnowski 15. 2. Scheel 12. 2. Dr. Schellenberg 12. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 12. 2. Schmücker 12. 2. Schneider (Hamburg) 12. 2. Schütz (München) 12. 2. Dr. Starke 13. 2. Frau Dr. Steinbiß 17. 2. Dr. Steinmetz 12. 2. Storch 12. 2. Striebeck 13. 2. Frau Strobel 12. 2. Wagner 12. 2. Dr. Weber (Koblenz) 12. 2. Wehr 23. 4. Weimer 12. 2. Frau Welter (Aachen) 27. 2. Werner 24. 2. Dr. Willeke 1. 3. Anlage 2 Umdruck 468 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik (Drucksache 1398). Der Bundestag wolle beschließen: Um die Einrichtungen der Forschung, der wissenschaftlichen Hochschulen, der Fachhochschulen und der allgemeinbildenden Schulen den Bildungs- und Ausbildungsbedürfnissen unserer Zeit anzupassen, wird die Bundesregierung ersucht, 1. die Verhandlungen mit den Ländern über die Abgrenzung der Aufgaben im kulturellen Bereich baldmöglichst zu einem Abschluß zu bringen, 2. dabei insbesondere eine Verwirklichung von Artikel 74 Nr. 13 des Grundgesetzes durch eine angemessene Beteiligung des Bundes an der Verwaltung und Etatgestaltung der überregionalen Forschungsinstitutionen anzustreben, 5484 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1950 3. im Haushaltsplan des Bundes in den folgenden 5 Jahren für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen je 200 Millionen DM vorzusehen, 4. im Einvernehmen mit den Ländern zu prüfen, inwieweit neben dem Ausbau der vorhandenen die Gründung neuer wissenschaftlicher Hochschulen notwendig ist, 5. im Einvernehmen mit den Ländern einen Plan über den Bau von Studentenwohnheimen, Studentenhäusern und über den Ausbau des Fachschulwesens aufzustellen, 6. gemeinsam mit den Ländern und dem Wissenschaftsrat die Vorschläge zur Reform der Lehrkörper an den wissenschaftlichen Hochschulen zu prüfen. Der Bundestag hält es für notwendig, die rund 700 Millionen DM, die dem Bund aus der Teilprivatisierung des Volkswagenwerks für 20 Jahre zur Nutzung zustehen, schon jetzt im Sinne der Stiftung, überwiegend zur Finanzierung der Aufgaben unter 4. und 5. unmittelbar zur Verfügung zu stellen und darüber Einvernehmen mit dem Land Niedersachsen anzustreben. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den schwebenden Verhandlungen über den Schuldendienst der Ausgleichsforderungen dahin gehend zu wirken, daß die Länder die 275 Millionen DM, die der Bund künftig übernimmt, zu einer entsprechenden Mehrleistung im kulturellen Bereich, insbesondere für Zwecke des Schulbaues verwenden, um die Voraussetzungen für die Einführung des 9. Schuljahres in allen Bundesländern baldmöglichst zu schaffen. Bonn, den 11. Februar 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 3 Umdruck 469 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik (Drucksache 1398). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die Verhandlungen mit den Ländern über die Bewältigung der Aufgaben im kulturellen Bereich bis zum 1. Juni 1960 abzuschließen und dem Bundestag unverzüglich über das Ergebnis schriftlich zu berichten; 2. die notwendigen Mittel im Haushaltsplan des Bundes für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen bereitzustellen, soweit sie nicht von den Ländern aufgebracht werden. Grundlage dafür sollen die Bedarfspläne des Wissenschaftsrates sein; 3. den Ländern die im Rahmen der Übernahme von Kriegsfolgelasten durch den Bund erforderlichen Mittel für den Schulhausbau zur Verfügung zu stellen. Bund und Länder sollen außerdem die Modernisierung der Schulen, die Einführung des 9. Schuljahres und die Beseitigung des Schichtunterrichtes berücksichtigen; 4. mit den Ländern, den Trägern der Erwachsenenbildung und den Hochschulen über einen Ausbau der Einrichtungen der politischen Bildung zu beraten und alle Bestrebungen auf diesem Gebiet nachdrücklich zu fördern; 5. die Höhe der Stipendien für Studenten und der Erziehungsbeihilfen den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen; 6. den Anteil der geförderten Studenten zu erhöhen und eine Ausweitung des Kreises von Studierenden, deren Eltern als Arbeiter oder in der Landwirtschaft tätig sind, zu fördern; 7. im Einvernehmen mit den Ländern und den Trägern von Studentenwohnheimen dafür Sorge zu tragen, daß innerhalb von fünf Jahren 30 v. H. der Studenten in Wohnheimen aufgenommen werden können. Dabei sind ausländische Studenten, die in der Bundesrepublik studieren, besonders zu berücksichtigen. Bonn, den 12. Februar 1960. Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung durch Herrn Abgeordneten Schmid in seiner Eigenschaft als amtierender Bundestagspräsident gehört.
    Ich eröffne die Aussprache. Als erster hat sich der Abgeordnete Kohut zu Wort gemeldet.


Rede von Dr. Oswald Adolph Kohut
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein hochverehrter Herr Vorredner hat sehr warme und eindrucksvolle Worte zur Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs gefunden. Trotzdem scheint es mir eine heikle Angelegenheit zu sein, wenn sich dieses Parlament selber eine Rente bewilligt, obwohl es weiß, daß viele soziale Fragen in unserem Volke nicht gelöst sind. Ich weiß auch nicht, ob die historischen Vergleiche, die Herr Professor Schmid gebracht hat, auf unseren Teilstaat, auf die provisorische Bundesrepublik zutreffen und ob man es verantworten kann, unter den heutigen Umständen ein Altersversorgungsgesetz für die Mitglieder des Bundestages zu machen.
Man könnte fast den Eindruck haben, daß viele von uns geradezu gezwungen worden seien, Abgeordnete zu werden, und daß ihnen das Mandat aufgedrängt worden sei. Nach 1945 ist jedoch keiner gezwungen worden, in eine Partei einzutreten. Ich habe mir sagen lassen, daß es viel mehr Bewerber gibt, als Mandate zur Verfügung stehen. Wer sich in die Politik hineinbegibt, muß auch das Risiko tragen, das damit verbunden ist.
Die Freie Demokratische Partei lehnt diesen Gesetzentwurf aus folgenden Gründen ab. Erstens liegt kein Bedürfnis für ein soziales Sonderrecht für Bundestagsabgeordnete vor. Ich sage absichtlich „für Bundestagsabgeordnete"; die Folge würde nämlich sein, daß auch die Mitglieder der Landtage, vielleicht sogar der Kreistage und womöglich auch der Gemeinderäte versorgt werden wollten.

(Lachen in der Mitte.)

— Warum denn nicht?

(Zurufe von der Mitte.)

Nur würden wahrscheinlich in den Gemeinderäten
— wegen der dort geltenden Bestimmungen — die Mitglieder, wenn sie in eigener Sache bestimmen sollen, den Saal verlassen; hier ist das nicht der Fall.
Zweitens erscheint mir die gegebene Begründung in vielen Punkten sehr abwegig und anfechtbar zu sein. Drittens halte ich das Mandat immer noch für ein Ehrenamt, obwohl dieser Begriff weitgehend verloren gegangen zu sein scheint. Viertens müssen verantwortliche Abgeordnete, bevor sie in die Politik gehen, dafür sorgen, daß sie eine Altersversorgung haben.

(Zuruf von der SPD: Schnapsfabrik!)

— Sie rufen mir zu: „Schnapsfabrik". Meine Herren,
Sie sitzen hier ja nicht in den ersten langen Hosen;



Dr. Kohut
das Durchschnittsalter der Abgeordneten beträgt 55 Jahre. Sie müssen wissen, was Sie tun, und Sie müssen auch beizeiten dafür sorgen, daß Sie eine Altersversorgung haben.

(Zuruf von der SPD: Eine Schnapsfabrik haben! — Weiterer Zuruf: Kann man nicht eine Schnapsfabrik aufmachen?)

– Das ist nicht sehr originell. Ich will Ihnen, meine Herren, nicht Ihren Beruf vorhalten. Nicht jeder, der hier im Bundestag ist, ist Berufspolitiker. Mein Beruf ist allerdings, Schnapsfabrikant zu sein, wenn Sie nichts dagegen haben.

(Heiterkeit.)

Schon bei der Diätenneuregelung im Jahr 1958 sollte die Altersversorgung mit den Diäten gekoppelt werden. Bereits damals hat die Freie Demokratische Partei darauf gedrungen, die Altersversorgung loszulösen. Wir stehen nun einmal auf dem Standpunkt, daß Abgeordneter sein kein Beruf ist und daß die Diäten keine Entlohnung und keine Abgeltung für etwa erbrachte Leistungen darstellen. Vielmehr handelt es sich um eine Entschädigung für Aufwendungen, die mit der Ausübung des Mandats im Zusammenhang stehen. Diejenigen, die den Gesetzentwurf eingebracht haben, wollen die Aufwandsentschädigung koppeln mit einer dynamischen Rente von 40 bis 50 Prozent der Aufwandsentschädigung.
In der Begründung heißt es an erster Stelle, die unzureichende Alters- und Hinterbliebenenversorgung gefährde die Unabhängigkeit der Abgeordneten. Soll das etwa heißen, daß manche von uns Entscheidungen nach materiellen Gesichtspunkten treffen? Offenbar soll es sich hier um ein Gesetz mit vorbeugendem Charakter handeln. Ich frage Sie: Würden Abgeordnete, die das Materielle großschreiben, mit der Garantie der zusätzlichen Altersversorgung anders stimmen als zuvor? Und halten Sie es, meine Kollegen, für rühmlich, wenn der Deutsche Bundestag mit dieser Begründung sich eine Altersversorgung genehmigt?

(Abg. Dr. Schmid [Frankfurt]: Habe ich die so begründet?)

- Sie haben es nicht so begründet, Herr Professor.

(Abg. Stingl: Aber es macht sich so gut!)

Aber hier steht es darin. Unabhängigkeit, meine Damen und Herren, bedeutet doch Entscheidungsfreiheit. Es ist eine Sache des Charakters, wie man entscheidet, und ich hoffe, daß wir — mit oder ohne Altersversorgung — nicht nach materiellen Gesichtspunkten entscheiden.
Des weiteren wird in der schriftlichen Begründung gesagt, es sei die Gefahr des sozialen Abstiegs gegeben, wenn ein Mandat auslaufe und ein nicht wiedergewählter Abgeordneter sich erneut um seinen Beruf oder sein Geschäft, das Schaden genommen habe, kümmern müsse, und dergleichen mehr. Grundsätzlich ist da zu fragen, ob es der Sinn des Mandats ist, den Lebensstandard des Abgeordneten u erhalten. Ich muß wieder die Parallele ziehen: Es handelt sich hier nicht um eine Entlohnung, sondern um ein Ehrenamt. Beim Verlust eines Ehrenamtes besteht keine Basis mehr für Entschädigungsansprüche.
Gewiß könnte hier die, Überlegung am Platze sein, ob man nicht die Übergangshilfe, die etwas spärlich bemessen ist, erweitern und verlängern sollte.
Nun heißt es: das Ganze soll eine zusätzliche Versorgung sein. Ich stelle erneut die Frage: Warum hat ein verantwortungsbewußter Abgeordneter nicht beizeiten für sich und seine Familie vorgesorgt? Die Lebensversicherungen sind bei der Währungsumstellung weitgehend entwertet worden.

(Zuruf von der SPD: Mußten!)

Wir können doch den Gedanken wieder aufgreifen — ich glaube, er kam schon einmal von meiner Fraktion —, die Lebensversicherungen aufzuwerten, aber nicht nur für die Abgeordneten, sondern für alle.

(Beifall bei der FDP.)

Wenn wir den anderen Weg gehen, uns selbst zu versorgen, meine Damen und Herren, wird man dafür in der Öffentlichkeit kein Verständnis haben. Wir werden daran gemessen werden, wie wir uns zu Annahme oder Ablehnung dieses Selbstversorgungsgesetzes stellen werden. Und wie will man denn vom Staatsbürger Selbstverantwortung verlangen, wenn selbst Abgeordnete zu vorsorglichen Maßnahmen nicht in der Lage sind? Die Diätenregelung ist so, daß sie es jedem erlaubt, Zahlungen, mit denen man begonnen hat, im gleichen Umfange fortzusetzen; daran besteht gar kein Zweifel. Wer nichts unternommen hat, hat nicht allein durch die Tatsache, daß er MdB ist, Anspruch auf Staatshilfe.
Es besteht ja schon eine Teilversicherung in Gestalt der Unfallversicherung. Die Versicherungssumme beträgt allerdings nur 40 000 DM. Ich bin der Meinung, daß dieser Betrag nicht mehr zeitgemäß ist. Man könnte wirklich überlegen, hier eine Änderung zu treffen.
Dann spielen natürlich die Härtefälle — und .das ist eine sehr ernste Angelegenheit —, die Hinterbliebenenversicherung eine Rolle. Da habe ich mir sagen lassen, daß beim Herrn Bundestagspräsidenten ein Sonderfonds existiert, der bereits auf drei Millionen DM angelaufen sein soll und der so gut wie nie gebraucht wird. Nun frage ich Sie: Wenn es zutrifft, daß diese Mittel nicht ausgeschöpft worden sind, besteht dann noch ein Bedürfnis für die neue Regelung? Für Härtefälle, für besonders krasse Fälle ist doch gesorgt. Wenn einer von uns plötzlich aus dem Leben abgerufen wird und die Hinterbliebenen nicht versorgt sind, dann ist für solche Fälle doch dieser Fonds da. Was will man denn sonst mit diesem Fonds machen?

(Abg. Stingl: Zuerst betteln gehen!)

— Die Sache ist nicht scherzhaft genug, als daß sie diese schlechten Zwischenrufe vertrüge, meine Herren Kollegen. Lassen Sie sich etwas Besseres einfallen.

(Erneute Zurufe von der Mitte.)

Wer sich selbst Versorgungsmöglichkeiten verschafft, wie sie sonst im Erwerbsleben nicht zu

Dr. Kohut
erreichen sind, kann sie anderen nicht ablehnen, und Sie wissen, welche Wünsche noch an uns herangetragen werden. Wenn dieses Gesetz Wirklichkeit wird, werden wir uns nicht mehr gegen den Vorwurf wehren können, ein exklusiver Klub von Selbstversorgern zu sein. Man muß auch Maß halten können, wenn man im Parlament sitzt.
Ich beantrage daher, den Entwurf nicht nur an den Vorstand des Bundestages zu überweisen, sondern auch an den Haushaltsausschuß,

(Zurufe von der SPD: Selbstverständlich! — Sowieso!)

in der Hoffnung, daß ihm dort nach einer rechnerischen Überprüfung ein Begräbnis erster Klasse beschieden sein möge.

(Beifall bei der FDP. Abg. Rasner: So was Billiges habe ich selten gehört! — Weitere Zurufe. Große Unruhe.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Brese.