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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 97. und 98. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1960 Inhalt: 97. Sitzung Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hellenbrock 5325 A Fragestunde (Drucksache 1536) Frage des Abg. Jacobs: Ausbau der Staustufe Enkirch (Mosel) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5325 B Frage des Abg. Ritzel: Umfrage des Kraftfahrt-Bundesamts an Kraftfahrzeugbesitzer und Mopedfahrer über die 1959 gefahrenen Kilometer Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5325 D, 5326 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 5326 A Frage des Abg. Ritzel: Beseitigung der schienengleichen Kreuzung der Bundesstraße 42 mit der rechten Rheinuferlinie der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 B Frage des Abg. Schultz: Zuschüsse an den Bund für alkoholfreien Verkehr e. V. Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 C Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels über die Luftverkehrsverwaltung in das Grundgesetz (Drucksache 1534) — Erste Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 1535) — Erste Beratung —Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 D Dr. Arndt (SPD) 5328 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) 5329 C Entwurf eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksache 1434) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5330 C Dr. Heck (Rottweil) (CDU/CSU) . . 5334 D Kühn (Köln) (SPD) 5337 A Zoglmann (FDP) 5346 D Probst (Freiburg) (DP) . . 5353 C, 5354 A Jacobs (SPD) . . . . . . . . . 5353 D Lange (Essen) (SPD) 5357 A Rösing (CDU/CSU) 5357 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 97. und 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 17. April 1959 mit der Republik Italien betr. Anwendung des am 19. Juni 1951 in London unterzeichneten Abkommens zwischen den Nordatlantikvertragsstaaten über den Status ihrer Streitkräfte (Drucksache 1524) — Erste Beratung — 5357 C Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland (Sozialversicherungs-Organisationsgesetz Saar) (Drucksache 1541) — Erste Beratung — 5357 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Abg: Ritzel, Marx, Schmitt [Vockenhausen], Frau Beyer [Frankfurt], Reitz, Leber u. Gen.) (Drucksache 1539) — Erste Beratung —Ritzel (SPD) . . . . . . 5358 A, 5361 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 5360 B Memmel (CDU/CSU) 5362 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 5362 C Beschlußunfähigkeit 5362 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5362 D Anlagen 5363 98. Sitzung Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. April 1958 mit der Französischen Republik über nebeneinanderliegende nationale Grenzabfertigungsstellen und Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfe an der deutsch-französischen Grenze (Drucksache 1021); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1533) — Zweite und dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) 5366 A Zur GO Ritzel (SPD) 5365 B Entwurf eines Gesetzes zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds (Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz) (Drucksache 1019); Berichte des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1473, 1410, zu 1410) — Zweite und dritte Beratung — 5366 A Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959; hier: Einzelplan 06; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1531, Umdruck 289) . 5366 C Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1955 und betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 17, 554, 1550) ; verbunden mit Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1956; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 383, 1548), Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1957; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1193, 1549) und Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1956 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 1518) Hermsdorf (SPD) 5367 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 5368 D Jürgensen (SPD) 5369 A Dr.-Ing. E. h. Herz, Staatssekretär 5370 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 5372 A Schoettle (SPD) . . . . . . . 5374 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handwerk sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (HwGStatG) (Drucksache 1547) — Erste Beratung — . . . . . 5374 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 22. September 1958 über die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich (Drucksache 1099) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1557) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5374 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 97. und 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 III Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Vertrag mit der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1419); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1558) — Zweite und dritte Beratung — 5374 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages mit der Republik Osterreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1420); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1559) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5375 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen vom 15. Januar 1958 über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile (Drucksache 1328); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1568) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5375 C Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Zucker-Übereinkommen 1958 (Drucksache 1331); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1569) — Zweite und dritte Beratung — 5375 D Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommen und zu dem Abkommen vom 21. November 1958 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung allgemeiner Zollfragen (Drucksache 1396) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1570) — Zweite und dritte Beratung — 5376 A Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Hochofenstaub); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1340, 1571) 5376 B Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksache 1561) 5376 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464) 5376 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5376 D Anlagen 5377 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode - 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 5325 97. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 96. Sitzung Seite 5317 3. Spalte Zeile 6 von unten statt „FDP": DP. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 27. 1. Frau Ackermann 30. 1. Frau Albertz 29. 2. Altmaier 29. 1. Dr. Atzenroth 27. 1. Dr. Barzel 27. 1. Bauer (Wasserburg) 27. 1. Bauereisen 15. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 1. Behrendt 27. 1. Berlin 27. 1. Dr. Brecht 28. 1. Brüns 31. 1. Dr. Bucher 27. 1. Cramer 27. 1. Dr. Dehler 27. 1. Dr. Deist 29. 2. Deringer 27. 1. Diebäcker 27. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 27. 1. Dr. Dittrich 30. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 27. 1. Dopatka 27. 1. Döring (Düsseldorf) 27. 1. Dowidat 6. 2. Dr. Dr. h. c. Dresbach 28. 1. Eberhard 27. 1. Ehren 27. 1. Eilers (Oldenburg) 27. 1. Eisenmann 27. 1. . . Erler 27. 1. Even (Köln) 6. 2. Frehsee 27. 1. Frau Friese-Korn 28. 1. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 30. 1. Funk 27. 1. Gaßmann 31. 1. • Gedat 30. 1. Frau Geisendörfer 27. 1. Gerns 27. 1. Dr. Gleissner (München) 27. 1. Dr. Greve 31. 1. Dr. Gülich 16. 4. Günther 27. 1. Hackethal 27. 1. Hauffe 28. 1. Heiland 28. 1. Frau Herklotz 27. 1. Herold 27. 1. Heye 27. 1. Höfler* 29. 1. Höhne 27. 1. Hoogen 27. 1. Dr. Hoven 27. 1. Hübner 27. 1. Hufnagel 27. 1. Illerhaus 27. 1. Jacobi 13. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 12. 2. Dr. Kanka 27. 1. Keller 27. 1. Frau Kipp-Kaule 27. 1. Frau Klemmert 15. 5. Köhler 27. 1. Dr. Kohut 27. 1. Dr. Königswarter 27. 1. Kramel 27. 1. Kreitmeyer 27. 1. Kroll 27. 1. Dr. Krone 27. 1. Kühn (Bonn) 27. 1. Leber 27. 1. Lenz (Trossingen) 27. 1. Lermer 27. 1. Leukert 16. 2. Dr. Leverkuehn 28. 1. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 27. 1. Lulay 29. 2. Lünenstraß 27. 1. Maier (Freiburg) 16. 4. Dr. Martin 27. 1. Mauk 28. 1. Frau Dr. Maxsein 27. 1. Dr. Mende 27. 1. Mengelkamp 27. 1. Dr. Miessner 27. 1. Mischnick 27. 1. Freiherr von Mühlen 27. 1. Murr 27. 1. Frau Pitz-Savelsberg 3. 2. Prennel 27. 1. Rademacher 27. 1. Ramms 27. 1. Rasner 27. 1. Dr. Ratzel 27. 1. Reitzner 27. 1. Frau Renger 27. 1. Dr. Ripken 27. 1. Dr. Rüdel (Kiel) 27. 1. Frau Rudoll 27. 1. Dr. Rutschke 27. 1. Scharnberg 27. 1. Scharnowski 15. 2. Scheel 27. 1. Scheppmann 27. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) 27. 1. Schneider (Bremerhaven) 8. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27. 1. Schröder (Osterode) 27. 1. Schultz 27. 1. Schulze-Pellengahr 27. 1. Schütz (Berlin) 27. 1. Seidl (Dorfen) * 29. 1. Dr. Serres 6. 2. Stahl 27. 1. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 31. 1. Frau Dr. Steinbiß 17. 2. Dr. Steinmetz 27. 1. Stiller 27. 1. Struve 29. 1. Walter 28. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 8. 2. Dr. Weber (Koblenz) 27. 1. Wehr 6. 2. Weinkamm 27. 1. Frau Welter (Aachen) 31. 1. Wendelborn 28. 1. Dr. Will 27. 1. Dr. Willeke 1. 3. Wischnewski 2. 2. Zoglmann 27. 1. Anlage 2 Umdruck 464 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten an den HaushaltsSimpfendörfer, Baier (Mos- ausschuß (f) bach), Berberich und Ge- an den Ausschuß nossen betr. Bau der Auto- für Verkehr, Postbahn im Raume Heilbronn und Fernmeldewesen - Drucksache 1560 - 2. Antrag der Abgeordneten an den HaushaltsGlüsing (Dithmarschen), ausschuß (f) Giencke, Dr. Conring, Frau an den Ausschuß Blohm, Tobaben und Ge- für Ernährung, nossen betr. Krabben- Landwirtschaft und fischerei Forsten - Drucksache 1565 - Bonn, den 26. Januar 1960 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 465 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über nebeneinanderliegende nationale Grenzabfertigungsstellen und Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfe an der deutsch-französischen Grenze (Drucksachen 1021, 1533). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden bei der Durchführung des Vertrages vor der Errichtung von nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen sowie von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen die örtlich zuständigen Handelskammern zu hören. Bonn, den 26. Januar 1960 Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Heck.


Rede von Dr. Bruno Heck
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute früh bei der Morgenlektüre der Zeitung gelesen, daß für heute in diesem Hohen Hause ein Funkkrieg erwartet werde. Nun, in den letzten Minuten der Zeit, die der Herr Minister für seine Ausführungen in Anspruch genommen hat, hat es schon etwas zu knistern begonnen. Ich glaube in der Tat, daß es eine ungute Sache ist, in dieser ersten Lesung das Stichwort „Wahlen 1961" in die Debatte zu werfen. Daß dieses Stichwort weder für den Auslandsfunk noch für den Deutschlandfunk noch für die Höhe der Gebühr noch für die allgemeinen Bestimmungen



Dr. Heck (Rottweil)

irgendwelche Rolle spielen kann, liegt auf der Hand. Das einzige, was damit angesprochen werden könnte, ist doch das zweite Fernsehprogramm. Und nun überlegen Sie einmal, meine Damen und Herren, wie viele Empfangsmöglichkeiten am 1. Januar 1961 für dieses zweite Fernsehprogramm vorhanden sein werden, und rechnen Sie sich aus, wie viele es optimal im September 1961 sein können. Dann wird Ihnen sofort deutlich, daß die Regelung des zweiten Fernsehprogramms so oder so für die Wahlen 1961 vollkommen belanglos ist.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Deswegen würde ich doch alle Seiten dieses Hauses bitten, das Thema „Wahlen 1961" aus dieser Debatte herauszulassen.
Der Herr Minister hat schon darauf hingewiesen, daß die Materie bereits seit nunmehr über acht Jahren hier im Hause strittig ist. Ich muß aber doch feststellen, daß in der Frage, mit welchem Recht in diesem Hause dieses Thema behandelt werde, die Meinungen nicht auf allen Seiten des Hauses gleich geblieben sind. Unser allerseits geachteter Kollege Jacobs von der sozialdemokratischen Fraktion hat am 15. November 1951 in diesem Hause von einer „geradezu souveränen Mißachtung nun einmal bestehender Zuständigkeiten des Bundes" gesprochen. Er meinte damit den Staatsvertrag der Länder Rheinland-Pfalz, Südbaden und WürttembergHohenzollern über den Südwestfunk. In dem Inhalt dieses Vertrages sah er eine durch nichts zu rechtfertigende Kompetenzüberschreitung der vertragschließenden Länder gegenüber dem Bund. Nun, meine Damen und Herren, ich glaube nicht, daß der Kollege Jacobs damals seine persönliche Meinung zum Ausdruck gebracht hat. Er sprach für seine Fraktion;

(Abg. Jacobs: Ich war aber nicht schizophren!)

— durchaus nicht! — und daß seine Fraktion in dieser Sache mit ihm einig war, geht aus dem Wortlaut der Interpellation — Drucksache 2692 vom 16. Oktober 1951 — hervor. In dieser Interpellation heißt es, dieser Staatsvertrag „würde das Bundesrundfunkgesetz, zu dessen Vorlage die Bundesregierung durch den Bundestag aufgefordert worden ist, in bedenklicher Weise präjudizieren"; außerdem würde er — so heißt es in der Interpellation —„ein der künftigen verfassungsrechtlichen Entwicklung nicht dienliches Beispiel von Länderetatismus sein". Ich zitiere dies nicht, weil ich Lust hätte, jemand darauf festzunageln; es ist bekannt, daß sich innerhalb von acht Jahren im politischen Bereich Veränderungen vollziehen, und vor allem, daß, wenn von diesem Podium aus gesprochen wird, die Argumente manchmal doch etwas mehr unter dem Aspekt formuliert werden: „Was ist augenblicklich für das nützlich, was ich hier zu vertreten habe?" Ich möchte aber doch darauf hinweisen, daß zu Beginn dieser Auseinandersetzungen die Meinungen auch unserer sozialdemokratischen Kollegen über die Zuständigkeitsfrage nicht so eindeutig waren, wie das heute der Fall zu sein scheint.
Ich darf auch unseren Kollegen Blachstein daran erinnern, daß er noch im Oktober 1952 von hier aus für seine Fraktion sagte, die Bundesrepublik brauche ein Rahmengesetz für den Rundfunk, in dem die allgemeinen Dinge geregelt werden müßten. Nun, der Herr Minister hat hier die Gesetzesvorlage der Bundesregierung vertreten. Er hat aber schon anklingen lassen, daß in den letzten Wochen Gespräche in Gang gekommen sind, die eine gemischte Lösung anstreben.
Bevor wir uns intern in dem festgelegt haben, was wir hier vorschlagen wollen, haben wir sehr sorgfältig geprüft, welchen Weg gerade unsere sozialdemokratischen Kollegen mitmachen könnten, und da sind wir zu der Auffassung gekommen, daß bisher auch von sozialdemokratischer Seite nie bestritten worden ist, daß der Bund die Verantwortung und das Recht für den Auslandsfunk besitzt, ganz einfach deswegen, weil die Zuständigkeit dafür gar nicht auf eine Interpretation des Artikels 73 Ziffer 7 des Grundgesetzes zurückgeführt werden muß, weil hier die Zuständigkeit und die Verantwortung des Bundes für auswärtige Angelegenheiten gilt.
Wenn man dazu ja sagt, muß man meines Erachtens konsequenterweise auch dazu ja sagen, daß der Deutschlandfunk, dessen erste Verantwortung eine gesamtdeutsche Verantwortung ist, unter die Verantwortung und unter das Recht des Bundes fällt. Auch das hat der Kollege Blachstein von dieser Stelle aus in diesem Hause schon einmal als die Meinung seiner Partei vertreten.
Die Frage, was man unter den allgemeinen Dingen, die in einem Rahmengesetz zu regeln wären, überhaupt verstehen kann, ist, meine ich, dahin zu beantworten, daß es nichts anderes sein kann als das, was der Sache nach im Teil I des Gesetzentwurfes steht, darüber hinaus die Festsetzung der Höhe der Gebühren und des Postanteils sowie die Festsetzung der Bedingungen, unter denen eine Befreiung von der Gebühr möglich ist.
Ich glaube, wenn ich alles zusammennehme, sagen zu können, daß für eine bundesgesetzliche Regelung einer Reihe von Fragen in diesem Hause eine wesentlich breitere Grundlage vorhanden ist, wenigstens in der Frage der Zuständigkeit und damit von der Seite der Verantwortung her, als das die Diskussion in der Offentlichkeit manchmal in Erscheinung treten läßt. Unser Vorschlag ging deswegen dahin, gerade diese Materien — den Auslandsfunk, den Deutschlandfunk, die allgemeinen Bestimmungen, die Höhe der Gebühr und des Postanteils sowie die Befreiungsbedingungen — durch ein Gesetz zu regeln. Wir waren und wir sind dazu bereit zuzugestehen — und wir verhandeln darüber mit den Ländern und mit der Sozialdemokratischen Partei —, das zweite Fernsehprogramm und den Finanzausgleich in einem Staatsvertrag zu regeln.
Herr Kollege Kühn hat der Regierung von hier aus einmal einen guten Rat gegeben; auch das kommt vor, Herr Kollege Kühn.

(Abg. Kühn [Köln] : Ständig!)




Dr. Heck (Rottweil)

Sie gingen davon aus, was die Engländer unter einem Gentleman verstünden. Sie erklärten: Die Engländer halten einen Mann für einen Gentleman, der von seinem Recht nicht hundertprozentig Gebrauch macht. Nun, meine Damen und Herren, wir sind bereit, von unserem Recht nicht hundertprozentig Gebrauch zu machen. Wenn auch Sie bereit sind, nicht hundertprozentig darauf zu bestehen, daß Ihre Vorstellungen verwirklicht werden, dann ist, glaube ich, der Weg frei, um diesen leidigen Rundfunkstreit, der sich nun über acht Jahre hinzieht, mit einem Kompromiß zu beenden, zu dem schließlich alle mit einem weinenden und einem lachenden Auge ja sagen können.
Zu dem strittigsten Punkt dieses Gesetzentwurfs, nämlich dem zweiten Fernsehprogramm, möchte ich noch ein paar Worte sagen. Die Konturen des zweiten Fernsehprogramms sind daraus, wie sie der Gesetzentwurf gezeichnet hat, eigentlich nicht recht erkennbar. Die Regierung hätte besser daran getan, eine klarere Sprache zu sprechen und sehr viel präziser zum Ausdruck zu bringen, wie sie sich ein Fernsehsystem in Anlehnung an das britische ITA-System denkt, welche Garantien sie für notwendig hält, um gewisse Gefahren abzuwehren, die fraglos in jedem System liegen, das privatwirtschaftlich organisiert und durch Werbung finanziert wird.
Ich sage hier ganz offen, daß ich in diesem Punkt mit dem Gesetzentwurf nicht ganz zufrieden bin. Mir ist die Auffassung der Bundesregierung bekannt, daß das alles von den Aufsichtsgremien geregelt werden könne und solle; diese hätten die Regelung in die Verträge mit den Gesellschaften einzuarbeiten.
Nun, mein Vertrauen zu Aufsichtsgremien von Rundfunkanstalten ist nicht so groß. In der Vergangenheit hat sich doch gezeigt, daß die Aufsichtsgremien — die Damen und Herren, die Aufsichtsgremien angehören, mögen mir das nicht übelnehmen, was ich jetzt sage — sich im Laufe von Jahren Schritt für Schritt einfach mit ihrer Anstalt identifizieren und schließlich mehr die Vertreter der Anstalt gegenüber der Öffentlichkeit als die Vertreter der Öffentlichkeit gegenüber der Anstalt sind. Das ist teilweise sehr verständlich und auch natürlich: wenn man seine Arbeitskraft fünf, sechs, sieben, acht Jahre einer Sache gewidmet hat, dann verwächst man mit ihr. Sie wird für einen so etwas wie das eigene Kind. Jeder Vater weiß, daß es sehr schwer ist, den eigenen Kindern gegenüber kritisch zu bleiben. Ich persönlich möchte deswegen so wichtige Fragen und so wichtige Entscheidungen nicht Vereinbarungen überlassen, die Aufsichtsgremien mit privaten Gesellschaften zu treffen haben.
An diesem Punkt ist auch die Kritik der Kirchen in vollem Umfange berechtigt. Die Kritik der Kirchen mag in mancher Hinsicht unbequem sein, .aber es gehört, glaube ich, mit zu den Aufgaben der Kirchen, das Unbequeme zu sagen. Gerade in einer solchen Frage, wo für das Menschliche, wo für die Integrität des Menschen so unendlich viel auf dem Spiele steht, haben die Kirchen ein besonderes Recht, sich zu Wort zu melden. Ich meine, wir alle, gleichgültig, zu welchen Parteien wir gehören, haben die Pflicht, dieses Wort sehr ernst aufzugreifen.
In diesem Zusammenhang ist auch manches gesagt worden, das, wie ich meine, sehr oberflächlich ist. Es wird da immer vom Massengeschmack gesprochen. Über Massengeschmack läßt sich in jedem Zirkel und vermutlich auch in diesem Hohen Hause ohne weiteres sprechen. Ich habe bisher noch nie einen Kreis von Persönlichkeiten getroffen, der sich über Massengeschmack unterhalten hat, in dem auch nur einer auf den Gedanken gekommen wäre, daß rauch er dazu gehören könnte. Diese Massen mit dem schlechten Geschmack sind ja immer die anderen.
Ich habe auch den Eindruck gewonnen, daß man den Massengeschmack etwas nach Bildungsgraden lokalisieren möchte. Ich halte das für falsch. Der Massengeschmack ist etwas, das in jedem Menschen, gleichgültig, ob er Volksschulbildung, Abitur oder Staatsexamen hat, bereit liegt. Massengeschmack ist etwas, das in allen Menschen aktualisiert werden kann. Ich wehre mich hier leidenschaftlich dagegen, daß man in dieser Diskussion dem Volk den Massengeschmack, den schlechten Geschmack anhängt.
Ich fürchte nicht etwa die Tatsache, daß das Volk eine besondere Neigung zum schlechten Geschmack hätte. Ich fürchte etwas ganz anderes: ich fürchte die Leute, die der Auffassung sind, daß das Volk von Natur aus einen Hang zum schlechten Geschmack hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wenn wir eines verhindern müssen, dann das, daß Fernsehprogramme, Rundfunkprogramme, ob in öffentlichen Anstalten oder bei privaten Gesellschaften, von Leuten produziert werden, die der Auffassung sind, dass Volk habe von Haus aus eine Neigung zum schlechten Geschmack. Wir müssen verhindern, daß Rundfunk und Fernsehen in die Hände von Persönlichkeiten oder von Menschen kommen, die ich nur als Produzenten des schlechten Geschmacks be eichnen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

In dieser Hinsicht wird an diesem Gesetz noch manches zu tun sein, auch, ich wiederhole es hier, wenn es sehr unbequem ist. Um der Sache willen müssen wir für eine äußerst kritische Einstellung zu diesen Fragen und eine kritische Mitarbeit nur dankbar sein.
Ich komme noch einmal auf den Rat unseres Kollegen Kühn zurück. Wir sind bereit, von unserem Recht — ich wiederhole es — nicht hundertprozentig Gebrauch zu machen. Ich habe die Hoffnung, daß auch die Opposition 'ihre Vorstellungen nicht hundertprozentig durchzudrücken beabsichtigt. Deswiegen hoffe ich, daß wir — zwar nicht mit dem ganzen hier vorliegenden Gesetzentwurf, raber doch mit wesentlichen Teilen dieses Entwurfs — zum Ziele kommen und für den Rest im Einvernehmen nicht nur zwischen den Ländern und dem Bund, sondern auch zwischen den Parteien dieses Hohen Hauses reine staatsvertragliche Regelung erreichen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27, Januar 1960 5337

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    Das Wort hat der Abgeordnete Kühn.