Rede:
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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3098

  • date_rangeDatum: 27. Januar 1960

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    Deutscher Bundestag 97. und 98. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1960 Inhalt: 97. Sitzung Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hellenbrock 5325 A Fragestunde (Drucksache 1536) Frage des Abg. Jacobs: Ausbau der Staustufe Enkirch (Mosel) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5325 B Frage des Abg. Ritzel: Umfrage des Kraftfahrt-Bundesamts an Kraftfahrzeugbesitzer und Mopedfahrer über die 1959 gefahrenen Kilometer Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5325 D, 5326 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 5326 A Frage des Abg. Ritzel: Beseitigung der schienengleichen Kreuzung der Bundesstraße 42 mit der rechten Rheinuferlinie der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 B Frage des Abg. Schultz: Zuschüsse an den Bund für alkoholfreien Verkehr e. V. Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 C Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Artikels über die Luftverkehrsverwaltung in das Grundgesetz (Drucksache 1534) — Erste Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 1535) — Erste Beratung —Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 5326 D Dr. Arndt (SPD) 5328 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) 5329 C Entwurf eines Gesetzes über den Rundfunk (Drucksache 1434) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5330 C Dr. Heck (Rottweil) (CDU/CSU) . . 5334 D Kühn (Köln) (SPD) 5337 A Zoglmann (FDP) 5346 D Probst (Freiburg) (DP) . . 5353 C, 5354 A Jacobs (SPD) . . . . . . . . . 5353 D Lange (Essen) (SPD) 5357 A Rösing (CDU/CSU) 5357 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 97. und 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 17. April 1959 mit der Republik Italien betr. Anwendung des am 19. Juni 1951 in London unterzeichneten Abkommens zwischen den Nordatlantikvertragsstaaten über den Status ihrer Streitkräfte (Drucksache 1524) — Erste Beratung — 5357 C Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland (Sozialversicherungs-Organisationsgesetz Saar) (Drucksache 1541) — Erste Beratung — 5357 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Abg: Ritzel, Marx, Schmitt [Vockenhausen], Frau Beyer [Frankfurt], Reitz, Leber u. Gen.) (Drucksache 1539) — Erste Beratung —Ritzel (SPD) . . . . . . 5358 A, 5361 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 5360 B Memmel (CDU/CSU) 5362 A Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 5362 C Beschlußunfähigkeit 5362 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5362 D Anlagen 5363 98. Sitzung Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. April 1958 mit der Französischen Republik über nebeneinanderliegende nationale Grenzabfertigungsstellen und Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfe an der deutsch-französischen Grenze (Drucksache 1021); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1533) — Zweite und dritte Beratung — Spitzmüller (FDP) 5366 A Zur GO Ritzel (SPD) 5365 B Entwurf eines Gesetzes zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds (Auslandsbonds-Entschädigungsgesetz) (Drucksache 1019); Berichte des Haushalts- und des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1473, 1410, zu 1410) — Zweite und dritte Beratung — 5366 A Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959; hier: Einzelplan 06; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1531, Umdruck 289) . 5366 C Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1955 und betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 17, 554, 1550) ; verbunden mit Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1956; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 383, 1548), Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1957; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1193, 1549) und Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1956 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 1518) Hermsdorf (SPD) 5367 A Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 5368 D Jürgensen (SPD) 5369 A Dr.-Ing. E. h. Herz, Staatssekretär 5370 D Leicht (CDU/CSU) . . . . . . 5372 A Schoettle (SPD) . . . . . . . 5374 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handwerk sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (HwGStatG) (Drucksache 1547) — Erste Beratung — . . . . . 5374 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 22. September 1958 über die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich (Drucksache 1099) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1557) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5374 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 97. und 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 III Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Vertrag mit der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1419); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1558) — Zweite und dritte Beratung — 5374 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages mit der Republik Osterreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1420); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1559) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5375 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen vom 15. Januar 1958 über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile (Drucksache 1328); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1568) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5375 C Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Zucker-Übereinkommen 1958 (Drucksache 1331); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1569) — Zweite und dritte Beratung — 5375 D Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommen und zu dem Abkommen vom 21. November 1958 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung allgemeiner Zollfragen (Drucksache 1396) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1570) — Zweite und dritte Beratung — 5376 A Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Hochofenstaub); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1340, 1571) 5376 B Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksache 1561) 5376 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464) 5376 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5376 D Anlagen 5377 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode - 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 5325 97. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 96. Sitzung Seite 5317 3. Spalte Zeile 6 von unten statt „FDP": DP. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 27. 1. Frau Ackermann 30. 1. Frau Albertz 29. 2. Altmaier 29. 1. Dr. Atzenroth 27. 1. Dr. Barzel 27. 1. Bauer (Wasserburg) 27. 1. Bauereisen 15. 2. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 1. Behrendt 27. 1. Berlin 27. 1. Dr. Brecht 28. 1. Brüns 31. 1. Dr. Bucher 27. 1. Cramer 27. 1. Dr. Dehler 27. 1. Dr. Deist 29. 2. Deringer 27. 1. Diebäcker 27. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 27. 1. Dr. Dittrich 30. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 27. 1. Dopatka 27. 1. Döring (Düsseldorf) 27. 1. Dowidat 6. 2. Dr. Dr. h. c. Dresbach 28. 1. Eberhard 27. 1. Ehren 27. 1. Eilers (Oldenburg) 27. 1. Eisenmann 27. 1. . . Erler 27. 1. Even (Köln) 6. 2. Frehsee 27. 1. Frau Friese-Korn 28. 1. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 30. 1. Funk 27. 1. Gaßmann 31. 1. • Gedat 30. 1. Frau Geisendörfer 27. 1. Gerns 27. 1. Dr. Gleissner (München) 27. 1. Dr. Greve 31. 1. Dr. Gülich 16. 4. Günther 27. 1. Hackethal 27. 1. Hauffe 28. 1. Heiland 28. 1. Frau Herklotz 27. 1. Herold 27. 1. Heye 27. 1. Höfler* 29. 1. Höhne 27. 1. Hoogen 27. 1. Dr. Hoven 27. 1. Hübner 27. 1. Hufnagel 27. 1. Illerhaus 27. 1. Jacobi 13. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Jahn (Frankfurt) 31. 3. Dr. Jordan 12. 2. Dr. Kanka 27. 1. Keller 27. 1. Frau Kipp-Kaule 27. 1. Frau Klemmert 15. 5. Köhler 27. 1. Dr. Kohut 27. 1. Dr. Königswarter 27. 1. Kramel 27. 1. Kreitmeyer 27. 1. Kroll 27. 1. Dr. Krone 27. 1. Kühn (Bonn) 27. 1. Leber 27. 1. Lenz (Trossingen) 27. 1. Lermer 27. 1. Leukert 16. 2. Dr. Leverkuehn 28. 1. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 27. 1. Lulay 29. 2. Lünenstraß 27. 1. Maier (Freiburg) 16. 4. Dr. Martin 27. 1. Mauk 28. 1. Frau Dr. Maxsein 27. 1. Dr. Mende 27. 1. Mengelkamp 27. 1. Dr. Miessner 27. 1. Mischnick 27. 1. Freiherr von Mühlen 27. 1. Murr 27. 1. Frau Pitz-Savelsberg 3. 2. Prennel 27. 1. Rademacher 27. 1. Ramms 27. 1. Rasner 27. 1. Dr. Ratzel 27. 1. Reitzner 27. 1. Frau Renger 27. 1. Dr. Ripken 27. 1. Dr. Rüdel (Kiel) 27. 1. Frau Rudoll 27. 1. Dr. Rutschke 27. 1. Scharnberg 27. 1. Scharnowski 15. 2. Scheel 27. 1. Scheppmann 27. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) 27. 1. Schneider (Bremerhaven) 8. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 27. 1. Schröder (Osterode) 27. 1. Schultz 27. 1. Schulze-Pellengahr 27. 1. Schütz (Berlin) 27. 1. Seidl (Dorfen) * 29. 1. Dr. Serres 6. 2. Stahl 27. 1. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 31. 1. Frau Dr. Steinbiß 17. 2. Dr. Steinmetz 27. 1. Stiller 27. 1. Struve 29. 1. Walter 28. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 8. 2. Dr. Weber (Koblenz) 27. 1. Wehr 6. 2. Weinkamm 27. 1. Frau Welter (Aachen) 31. 1. Wendelborn 28. 1. Dr. Will 27. 1. Dr. Willeke 1. 3. Wischnewski 2. 2. Zoglmann 27. 1. Anlage 2 Umdruck 464 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten an den HaushaltsSimpfendörfer, Baier (Mos- ausschuß (f) bach), Berberich und Ge- an den Ausschuß nossen betr. Bau der Auto- für Verkehr, Postbahn im Raume Heilbronn und Fernmeldewesen - Drucksache 1560 - 2. Antrag der Abgeordneten an den HaushaltsGlüsing (Dithmarschen), ausschuß (f) Giencke, Dr. Conring, Frau an den Ausschuß Blohm, Tobaben und Ge- für Ernährung, nossen betr. Krabben- Landwirtschaft und fischerei Forsten - Drucksache 1565 - Bonn, den 26. Januar 1960 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 465 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über nebeneinanderliegende nationale Grenzabfertigungsstellen und Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfe an der deutsch-französischen Grenze (Drucksachen 1021, 1533). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden bei der Durchführung des Vertrages vor der Errichtung von nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen sowie von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen die örtlich zuständigen Handelskammern zu hören. Bonn, den 26. Januar 1960 Rademacher Lenz (Trossingen) und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute nach vorausgegangener langer öffentlicher Debatte zum erstenmal in dem Hohen Hause ,dazu kommen, einen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über den Rundfunk zu diskutieren, werden sich die meisten von Ihnen an das lange Stück halb parlamentarischer, halb vorparlamentarischer Vorgeschichte erinnern, das dem heutigen Tag voraufgeht. In manchem von Ihnen wird vielleicht noch die Erinnerung an den 28. Februar 1958 wieder wach werden, den Tag, an dem dieser 3. Bundestag zum erstenmal die Grundzüge einer neuen bundesgesetzlichen Regelung des Rundfunkwesens diskutiert hat.
    Man wird ja doch sagen müssen: welch ein Langer und welch ein schwieriger Weg isst es, bis Projekte, die schon so oft, so lange und mit so viel Leidenschaft diskutiert worden sind, endlich einmal in einer gesetzgeberischen Form behandelt werden können. Es sind nicht weniger als beinahe zwei Jahre, die uns von dieser letzten Debatte in dem Hohen Hause trennen, und es werden bald zehn Jahre her sein, daß dieser Gegenstand zum erstenmal in diesem Hohen Hause erörtert worden ist.
    Die erste Legislaturperiode schloß ,auf dem Rundfunkgebiet mit einer klaren Verlustbilanz ab. Die zweite Legislaturperiode sah mehr außerhalb dieses Hauses liegende Bemühungen. Das Ergebnis war eine zweite klare Verlustbilanz. Und nun ist es Aufgabe der dritten Legislaturperiode, besser — jedenfalls in dieser Beziehung besser — zu sein als ihre Vorgänger. Wenn der Satz, daß aller guten Dinge drei sind, etwas in sich hat, dann haben wir vielleicht die Hoffnung, daß die gute Lösung von diesem Hohen Hause diesmal gefunden werden kann und wird.
    Meine Damen und Herren, man wird sich fragen — und ich glaube, jeder unbefangene Betrachter in der Offentlichkeit muß sich eigentlich fragen —, warum denn der Kampf um etwas, was doch letztlich nur etwas Organisatorisches ist, — —

    (Lachen bei der SPD.)




    Bundesminister Dr. Schröder
    — Meine Damen und Herren, ich sehe, daß sich die erste Meinungsverschiedenheit abzeichnet. Ich erlaube mir der Meinung zu sein, daß die Ordnung des Rundfunkwesens in einem Staatsgebilde, das sich wieder langsam aus voraufgegangenen Besatzungsinseln, dann Ländern zum Bundesstaat entwickelt hat, in der Tat eine organisatorische Aufgabe, wenn auch eine organisatorische Aufgabe ganz hohen Ranges, ist. — Und nun wieder zurück zu jenen unbefangeneren Menschen draußen! Sie müssen sich eigentlich fragen, warum der Kampf um eine solche Ordnung so hart ist, so lange dauert und welche Punkte denn dabei überhaupt streitig sein können.
    Wenn man einmal versucht, in etwas distanzierter Weise zu prüfen, warum wohl dieser Kampf so lang und hart ist, dann wird man, glaube ich, drei Punkte hervorheben müssen: einmal, weil eine neue Ordnung, weil der Versuch, etwas neu zu ordnen, nur durch die Veränderung bestehender Verhältnisse möglich ist. Es ist bekanntlich nichts schwieriger, als bestehende Verhältnisse zu ändern, weil dem das hohe Maß von Gewöhnung an das Bestehende entgegensteht, die der Mensch als ein sehr irdisches Wesen nun einmal mit sich bringt. Das ist der eine Grund.
    Der zweite Grund, meine verehrten Damen und Herren: es ist ganz selten der Fall, daß man eine übergeordnete Einrichtung auf den Willen aller nachgeordneten Einrichtungen stützen kann. Ganz selten reicht der Gestaltungswille aller unteren Ordnungen aus, in dem Bereich der höheren Ordnung etwas zustande zu bringen.
    Der dritte Grund ist schließlich der — dieser ist beinahe noch wichtiger als die vorher genannten —, daß das wirtschaftliche Schwergewicht der vorhandenen Anstalten zur Zeit noch den Markt beherrscht. Wenn ich hier „wirtschaftlich" sage, meine ich das im allerumfassendsten ökonomischen und gesellschaftlichen Sinn, und wenn ich das Wort „Markt" gebrauche, meine ich es ebenfalls in jenem weitestmöglichen Sinn. Meine Damen und Herren, wir haben auf dem, was ich gerade einen Markt nannte, derzeit eine Ordnung, die zwar kein Monopol, aber ein ganz klares Oligopol ist. Die Monopolisten und die Oligopolisten unterscheiden sich in manchem, nur nicht in einem: sie haben in bezug auf die Beherrschung des Marktes eine einheitliche Einstellung und Grundhaltung.
    Diese drei Elemente, die ich gerade nannte, sind es, die den Kern der Dinge ausmachen. Das ist dem Auge der Öffentlichkeit nicht so sichtbar; davor hängt jener schöne Schein allgemeiner Publizität. Aber der Kern der Dinge ist so, wie ich ihn gerade gezeichnet habe.
    Nun möchte ich einmal in kurzen Strichen umreißen, wie die heutige Lage ist. Die heutige Lage kann man überhaupt nur verstehen, wenn man ein geschichtliches Erinnerungsvermögen hat, welches die Zeit seit 1945 wirklich plastisch und bildhaft ins Auge faßt.
    Damals brach ein Rundfunktsystem — wir sprechen jetzt nur vom Rundfunk — ebenso total zusammen wie der Staat, von dem es ein Stück war. Es war hier wie auf allen anderen Gebieten die Aufgabe der Besatzungsmächte, aus Trümmern eine vorläufige Ordnung zu prägen. Das ist geschehen, und zwar nicht etwa nach dem vorgefaßten Bild einer idealen staatlichen gesamtdeutschen Lösung, sondern für einen engeren Interessenbereich. Das gilt sowohl für die britische als auch für die französische, als auch für die amerikanische Besatzungsmacht. Ich will das hier nicht im einzelnen nachzeichnen. Wer diese Geschichte noch einigermaßen in Erinnerung hat, weiß, daß zutrifft, was ich sage.
    Meine Damen und Herren, Sie haben wahrscheinlich alle in diesen Tagen eine kostbar ausgestattete Druckschrift der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten bekommen. Darin wird gesagt: Nein, nein, wir sind ja nicht etwa besatzungsrechtliche Einrichtungen, sondern wir sind durch deutsches Landesrecht geformt. Ja, „Wir sind durch deutsches Landesrecht geformt", sagt man, aber wie das geschehen ist, ergab sich aus dem Vorkonzept, das damals, in der ersten Zeit nach 1945, durch die Besatzungsmächte zwangsläufig festgelegt war. Es gibt keinen Punkt, in dem man — wenn Sie die Aufteilung des Nordwestdeutschen Rundfunks nicht etwa als ein besonders bemerkenswertes, fortschrittliches Ereignis feiern wollen — von dieser Grundkonzeption aus der Vorzeit der Bundesrepublik abgewichen wäre. Mit anderen Worten: Wir stehen heute noch vor der ganz ungelösten Aufgabe, ein Rundfunksystem, das in organisatorischer Beziehung von der Existenz des Bundesstaats überhaupt noch keine Notiz genommen hat, endlich den Notwendigkeiten des Bundesstaats anzupassen. Dieser Weg für eine übergeordnete Lösung ist überhaupt erst seit 1955 frei, also seit jenem Augenblick, in dem die Bundesrepublik in ihre Souveränität hineingewachsen ist, eine Souveränität, die aber auch ihrerseits derzeit noch mit gewissen Vorbehaltsrechten belastet ist. Ich glaube, man darf nach allem, was voraufgegangen ist, sagen, daß die Zeit jetzt doch reif sei für diese Lösung, und wir wollen nun miteinander versuchen, diese Lösung zu schaffen.
    Sie werden fragen: Welchen Weg schlägt die Bundesregierung hierbei ein? Das, was die Bundesregierung vorschlägt, ist weit davon entfernt, etwa eine umwälzende, eine revolutionäre Lösung zu sein. Davon sind wir weit entfernt. Der Weg, den die Vorlage der Bundesregierung geht, ist ein sehr vorsichtiger; es ist der Weg einer sehr konservativen Therapie, ganz ohne Operation und unter sorgfältiger Schonung des Gewordenen.
    Dieser Weg kennzeichnet sich durch zwei Merkmale als ausgeprochen föderalistisch. Ich lege, da in der Diskussion gerade in dieser Beziehung unbegründete Verdachtsmomente leicht auftauchen könnten, großen Wert darauf ganz klar zu machen, daß der Weg, den wir hier vorschlagen, ein Weg ist, wie er tatsächlich den inneren Lebensgesetzen unseres Bundesstaates im Rahmen des Grundgesetzes entspricht. Dieser föderalistische Weg sieht nämlich einmal vor, daß die Länder das behalten, was sie derzeit haben, daß wir uns gar nicht in die Frage einmischen, ob die Gliederung, so wie sie dort jetzt



    Bundesminister Dr. Schröder
    vorgenommen ist und wie sie dort besteht, gut oder weniger gut ist und ob sie verbessert werden kann, sondern wir überlassen diese Entscheidung durchaus den Ländern selbst.
    Das zweite Moment dieses föderalistischen Weges ist, daß an den neuen Einrichtungen, die geschaffen werden sollen, die Länder von vornherein beteiligt werden. Wir haben ihnen also gesagt: Ihr behaltet das, was ihr habt, und ihr werdet an dem, was neu entsteht, beteiligt, und zwar in demselben Umfang beteiligt wie der Bund selbst. Das sind die beiden Elemente, die, glaube ich, charakteristisch sind für die Beachtung einer föderalistischen Grundgliederung, wie sie in der Bundesrepublik gegeben ist.
    Im übrigen versucht dieser Entwurf nur das neu zu ordnen, was wegen seines den ganzen Bund umfassenden Charakters einheitlich sein muß, und schließlich wird nur das neu geordnet, was im Wege der von dem Einstimmigkeitsprinzip beherrschten bisherigen einzelstaatlichen Ordnung nicht befriedigend geregelt werden konnte.
    Ich habe, meine sehr verehrten Herren und Damen, diese Prinzipien zunächst in einer etwas abstrakten Form dargestellt und will sie nun im einzelnen erläutern. Welche Fragen sind nach unserer Meinung einer übergeordneten Regelung fähig und bedürftig?
    Das ist in allererster Linie der Auslandsfunk. Der Auslandsfunk - ich glaube, das leuchtet dem unbefangenen Betrachter am ehesten ein — kann nicht ein Nebenprodukt einer der Landesanstalten sein, sondern er bedarf einer gesonderten, intensiven Betreuung. Daß das notwendig ist, zeigt leicht der internationale Vergleich. Er zeigt, daß wir auf diesem Gebiet außerordentlich viel nachzuholen haben, ja, daß wir gegenüber der sogenannten DDR gut daran täten, unsere Anstrengungen, in dem internationalen Konzert durch einen Auslandsfunk zu Gehör zu kommen, nachhaltig zu verstärken. Das ist der eine Punkt. Dies kann niemals aus einer Gemeinschaftslösung von Landesanstalten hervorgehen, sondern nur auf einer übergeordneten Basis errichtet werden. Was ich hier sage, bedeutet nun nicht etwa eine Kritik an dem, was auf diesem Gebiet bisher bereits versucht und geleistet worden ist. Das ist eine ganz grundsätzliche Betrachtung. Sie läuft darauf hinaus, daß zur Erreichung eines hohen Leistungseffektes eben bestimmte organisatorische Voraussetzungen notwendig sind.
    Das zweite, meine Damen und Herren, ist, daß uns ein Rundfunksender fehlt, der repräsentative Bedeutung für Gesamtdeutschland und für das europäische Ausland hat. Diejenigen — und das sind hoffentlich alle —, die einen wirklich lebendigen Eindruck von der Auseinandersetzung haben, die derzeit um Deutschland und innerhalb Deutschlands vor sich geht, wissen ganz genau, daß wir bei dem Bemühen, einen repräsentativen Deutschland- oder Europasender zu schaffen, weit, unendlich weit, ich möchte sagen, traurig weit hinter dem zurück sind, was hier geleistet werden kann und unter allen Umständen geleistet werden muß.
    Die dritte Aufgabe ist, daß wir neben dem bestehenden Fernsehprogramm, das eine Gemeinschaftsleistung der vorhandenen Anstalten ist, ein zweites Fernsehprogramm schaffen, das von den derzeitigen Anstalten und ihren Trägern unabhängig ist.
    Bei der vierten Aufgabe wird ein alle Anstalten berührendes Problem angesprochen. Es handelt sich um die Frage der Gebührenregelung, die durch das jüngste kleine Vorkommnis — ich meine die Gebührenfrage bei Auto- und Kofferradiogeräten - eine besonders sichtbare Aktualität bekommen hat.
    Schließlich gehört zu diesen gerade genannten Fragen auch noch die Einführung eines „Allgemeinen Teils", in dem jene wahrscheinlich gar nicht sehr umstrittenen Grundsätze zu regeln sind, die für das Rundfunkwesen in ganz Deutschland verbindlich sein müssen. Das sind die Probleme, die gelöst werden müssen.
    Welche Lösungsmöglichkeiten bieten sich nun dafür an? Es sind hier eine Reihe von Einwendungen gemacht worden, mit denen ich mich einmal kurz beschäftigen will. Da ist zunächst der Einwand, es mangele dem Bund an der Zuständigkeit zur Durchführung dessen, das ich gerade skizziert habe. Der Einwand mangelnder Zuständigkeit ist unter Juristen sicherlich einer der häufigsten, und es ist deswegen nicht verblüffend, daß er auch in diesem Zusammenhang aufgetaucht ist. Aber wer einmal mit einiger Unbefangenheit — und man muß oder sollte wenigstens, auch dann, wenn man in den Reihen der „beati possidentes" sitzt, einer gewissen Unbefangenheit fähig sein - an die Dinge herangeht, der wird doch wohl sagen, es müßte sehr merkwürdig sein, wenn eines der modernsten Verfassungsgesetze, oder ich sage lieber: eines der jüngsten Verfassungsgesetze der Welt, nämlich das der Bundesrepublik Deutschland, ausgerechnet auf diesem Gebiet so völlig unzulänglich sein sollte. Das wäre, glaube ich, kein besonderes Lob für diejenigen, die vor etwas mehr als zehn Jahren das Grundgesetz geschaffen haben.

    (Abg. Wittrock: Das Grundgesetz ist nicht unzulänglich, es paßt nur nicht in Ihr Konzept!)

    — Herr Kollege Wittrock, bei der Frage „unzulänglich oder nicht" handelt es sich zunächst nicht um eine subjektive Angelegenheit. Sie waren so wenig liebenswürdig, das ins Subjektive zu wenden; darum handelt es sich nicht. —
    Die Staaten, auch der Bundesstaat, haben gewisse natürliche Lebensgesetze, und eine Verfassung ist nur dann gut, zweckmäßig und brauchbar, und sie wird nur dann allen Lebensverhältnissen gerecht, wenn sie in der Tat diese Lebensverhältnisse sieht und berücksichtigt. Es ist eine groteske Vorstellung, daß die Betätigung der Bundesrepublik auf dem Gebiete des Auslandsfunks daran scheitern könnte, daß es nicht zur Einstimmigkeit unter elf deutschen Ländern kommt. Diese Vorstellung steht so gegen den Sinn und die richtige Auffassung von einer Verfassung, daß man sie gar nicht erst aufkommen lassen sollte.
    Deutscher Bundestag.— 3. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Januar 1960 5333
    Bundesminister Dr. Schröder
    Ich will das Thema der Zuständigkeit hier nicht sonderlich vertiefen. Ich habe ja erst vor einigen Wochen Gelegenheit gehabt, im Bundesrat darüber zu sprechen. Aber man muß doch einmal aussprechen, daß es nicht richtig sein kann, die weitesträumigen Nachrichteninstrumente an die engsträumige Gesetzgebung zu binden und den Erfolg für das Ganze davon abhängig zu machen, ob ganz verschieden große gebietliche Einheiten sich zu dieser übergeordneten Leistung bereit finden. Das kann nicht richtig sein; es steht auch nicht im Grundgesetz. Wollte man diesen Einwand ernsthaft erheben, so würde er vor keinem deutschen Verfassungsgericht einer Nachprüfung standhalten.
    Dann ist gesagt worden — und das stammt aus derselben Gedankenwelt —: „Nun ja, das Grundkonzept, das ihr aufwerft, mag ganz richtig sein; man sollte das Problem aber besser durch Verträge zwischen Bund und Ländern lösen." Ich behandle diesen Punkt, da ich weiß, welche Empfindlichkeiten er in unserem Vaterlande ganz unnötigerweise hervorgerufen hat, in der schonendsten Weise. Es glaubt doch wohl niemand, daß es dem Wesen des Bundesstaates angemessen sein könnte, solche übergeordneten Aufgaben aus der Zuständigkeit des Bundesstaates in anderer Weise als durch Gesetz zu lösen. Warum? Hier wird ein Punkt berührt, den leider nicht alle diejenigen genügend beachten, die auf diesem Gebiet mitsprechen. Es gibt entscheidende Unterschiede zwischen einem Staatenbund und einem Bundesstaat. Dieser Unterschied sollte schon rein dem Wort nach klar sein; er ist aber für die meisten doch nicht genügend plastisch geworden.
    Das eigentliche Geheimnis besteht darin, daß der Bundesstaat darauf angewiesen ist, bestimmte Dinge durch Mehrheitsentscheidungen zu regeln. Er basiert darauf, daß an zwei Stellen Mehrheiten gefunden und angewendet werden müssen, einerseits auf der Ebene des Bundestages und andererseits auf der Ebene des Bundesrates. Vom Wesen des Bundesstaates und von der Verschiedenartigkeit seiner einzelnen regionalen Interessen her ist es undenkbar, daß er anders als durch das Prinzip der Mehrheitsentscheidung überhaupt sinnvoll regiert werden kann.
    Das ist der entscheidende Einwand gegen vertragliche Lösungen, die letztlich Einstimmigkeit ganz ungleichartiger Größen voraussetzen. Bei diesen vertraglichen Lösungen würde das langsamste Schiff im Geleitzug unüberwindbar das Tempo der ganzen Fahrt bestimmen müssen.
    Aber da wir wissen, daß gerade dieser Punkt von einer besonderen, wie soll ich sagen, emotional betonten Nachhaltigkeit ist, haben wir durchaus schon seit längerer Zeit unsere Bereitschaft zu erkennen gegeben, dem zuzustimmen, was als eine gemischte Lösung zu bezeichnen man Sich angewöhnt hat. Ich wiederhole, daß die Bundesregierung bereit sein wind, einer gemischten Lösung zuzustimmen, wenn sich der Wille dazu auf der Saite der Länder tatsächlich zeigen sollte. Das sind zwei der Einwendungen, mit deinen ich mich beschäftigt habe.
    Ich möchte jetzt einen ganz kurzen Blick auf eine dritte Einwendung werfen, ich meine die Zusammensetzung der Gremien, so wie wir sie vorgeschlagen haben. Ich wiederhole hier etwas, was ich vor zwei Jahren gesagt habe: Wir sind der festen Überzeugung, daß für Aufsichtsgrermien öffentlich-rechtlicher Anstalten kein Prinzip schlechter wäre als das Prinzip des Parteienproporzes, und zwar aus vielerlei Gründen. Ich habe damals darüber ,gesprochen und will das nur in die Erinnerung zurückrufen. Wir schlagen deshalb Gremien vor, in denen es keine aktiven Minister, keine aktiven Abgeordneten und keine weisungsgebundenen aktiven Beamten mehr gibt. Denn wir wollen in der Tat auch schon in der äußeren Konstruktion absolut sichtbar machen, daß es sich nicht um die Errichtung von staatlichen Rundfunkanstalten handelt, sondern daß die Rundfunkanstalten, wenn auch durch ein Gesetz geprägt, doch Einrichtungen sein sollen, die stärker in dem freien gesellschaftlichen Raum stehen. Ich glaube, daß wir damit den Grundsätzen am ehesten Rechnung tragen können, wie sie vor allen Dingen in Art. 5 des Grundgesetzes ausgeprägt sind.
    Ich komme nun zu einer weiteren Einwendung, nämlich zu der Frage, ob es in Deutschland überhaupt möglich ist, so zu verfahren. Wir haben gerade in unserer neueren Rundfunkkonzeption manches von Großbritannien übernommen, anderes weiterentwickelt. Ich glaube, daß die Zusammensetzung unserer Gremien so, wie sie in Großbritannnien seit Jahrzehnten gehandhabt wird, durchaus praktisch und möglich ist.
    Ein weiterer Punkt ist die Frage der Gestaltung der Fernsehgesellschaft. Dies ist offensichtlich für viele eine der interessantesten und in mancher Beziehung strittigsten Fragen. Es sind mehrere Systeme denkbar. Das System, das die Bundesregierung vorschlägt, ist dem System ähnlich, das man in Großbritannien hat: neben einer Anstalt wie BBC eine Anstalt wie ITA, Independent Television Authority. Alle Bedenken, die heute gegen die Errichtung einer solchen Anstalt geltend gemacht worden sind, können Sie beinahe wörtlich, mindestens aber immer dem ,gedanklichen Inhalt nach, in der englischen Diskussion von vor einigen Jahren nachlesen. Wenn die Zeit und wenn die Geduld des Hohen Hauses dafür ausreichte, könnte man sich das Vergnügen machen, diese Argumente mal auf englisch, mal in ihrer deutschen Fassung vorzulesen. Nachdem dieses System in Großbritannien in Kraft getreten ist, haben sich — ein schönes Beispiel dafür, daß man durch Zuschauen und Erfahrung lernen kann — die Meinungen der Menschen ganz beträchtlich verändert. Ich bin der feisten Überzeugung, daß eine in jeder Beziehung der ITA vergleichbare Einrichtung auch ,bei uns praktikabel ist und daß sich alle diejenigen Bedenken, die wir sehr ernst nehmen — Bedenken vor allen Dingen, aber nicht nur, aus dem kirchlichen Raum —, auch auf deutschem Rechtsboden mit deutschen Einrichtungen wirkungsvoll berücksichtigen und beheben lassen.
    Darüber jetzt im einzelnen zu sprechen, würde zu weit führen. Ich nehme sowieso an, daß ich im Laufe der Diskussion noch werde sprechen müssen.



    Bundesminister Dr. Schröder
    Ich möchte mich hier auf den Ausdruck meiner Überzeugung beschränken, daß diesen Bedenken durch geeignete Vorkehrungen innerhalb dieses im Grundriß gezeichneten Systems Rechnung getragen werden kann.
    Nur noch wenige Schlußbemerkungen. Das Gesetz, das Ihnen vorliegt und das Sie schon aus den vorausgegangenen Diskussionen kennen, ist ein Grundriß, der sicherlich in manchem der Ausgestaltung und — wir wollen dabei völlig aufgeschlossen sein — auch wohl der Verbesserung im Ausschuß fähig ist.
    Aber eines bitte ich sehr ernst zu nehmen: Die Zeit drängt außerordentlich; denn hier ist bereits sehr, sehr viel versäumt warden, und wir möchten ungern, daß dieses Hohe Haus ,den Versäumnissen seiner Vorgänger etwa weitere hinzufügen solle. Den Schaden würde die Allgemeinheit und — das ist idas Entscheidende — die Wirkungsmöglichkeit unseres Vaterlandes nach draußen haben.

    (Abg. Blachstein: Wahlen 1961, Herr Minister!)

    — Herr Kollege Blachstein, ich bin mir darüber klar, daß Sie hier, besonders auch als Mitglied einer hervorragenden Anstalt, auf der Seite der „beati possidentes" sind.

    (Abg. Wehner: Was ist das für eine Art, mit einem Abgeordneten zu reden, Herr Minister?!)

    — Er hat mich provoziert, Herr Kollege Wehner, und deswegen antworte ich ihm so, wie er mich angesprochen hat. — Sie haben gesagt: 1961. Sie geben aber in der Tat dieser Sache eine ganz falsche Wendung, wenn Sie sagen, das Thema solle hier unter dem Gesichtspunkt erörtert werden, was für 1961 praktisch sei oder nicht, Herr Kollege Blachstein.

    (Abg. Dr. Mommer: Jetzt wollen Sie weniger Politiker sein, als Sie sind!)

    Dann sind die Argumente aus den Reihen der beati possidentes bei Ihnen übermäßig stark haftengeblieben.
    Wir fühlen die Verpflichtung — das sage ich für die Bundesregierung —, die Ordnungsprobleme, über die wir hier schon vor Jahren gesprochen haben, so zu sehen, wie sie nach unserer Meinung jede dem Gemeinwohl verpflichtete deutsche Regierung sehen muß, und nicht einfach vor den gewachsenen Interessen zu resignieren, weil sie nun einmal da sind, sondern uns die Mühe zu geben, unter Schonung von Gewachsenem vor allen Dingen die gesamtdeutschen Aufgaben des Bundes in einer besseren Weise als bisher erfüllen zu können. Das muß das Ziel jeder Regierung sein. Ich habe sogar die Hoffnung, daß es auch das Ziel einer von Ihnen geführten Regierung sein würde. Deswegen bitte ich, solche Bemerkungen wie die, daß das Ganze auf 1961 ziele, doch lieber aus der Diskussion herauszulassen. Das würde sie nur mit unnötigen Schärfen versehen.
    Ich glaube, alle sollten sich auf den Standpunkt stellen, daß diese Aufgabe zunächst einmal vom
    Prinzip der idealen Ordnung aus angesehen werden muß. Dann werden wir sehen, wie wir die vorhandene Ordnung in eine ideale Ordnung einpassen können. Aber den Blick immer nur auf Wahltermine gerichtet zu halten, das ist unter der Würde des Gesetzgebers und sicherlich unter der Würde der Regierung.
    Meine Damen und Herren — damit bin ich gleich wieder bei einem Einwand ähnlich dem, den wir gerade gehört haben —, ich bin beinahe sicher, daß im Manuskript des Kollegen Kühn ein solcher Satz stehen wird: Ist es nicht ein Griff nach dem Rundfunk? Herr Kollege Kühn, Sie werden mir gleich zugeben, daß etwas Ähnliches in Ihrem Manuskript steht. Es ist nicht ein Griff nach dem Rundfunk. Ich habe gerade beschrieben, was das Entscheidende dieses behutsamen, sehr konservativen gesetzgeberischen Vorschlages ist, nämlich notwendige Verbesserungen und Ergänzungen des bisherigen Systems herbeizuführen.

    (Zuruf von der SPD.)

    Deswegen sage ich — ob Ihnen, meine verehrten Freunde von der sozialdemokratischen Fraktion, das nun auf Anhieb eingeht oder nicht —, dieser Vorschlag dient nicht einer Partei, er dient nicht einer Gruppe, sondern er hat lediglich zwei Ziele: dem Bund zu geben, was er zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht, und gleichzeitig dem Hörer zu geben, was er von uns mit Recht erwarten darf und was nur wir ihm geben können, nämlich ein zweites und unabhängiges Programm.
    Deshalb möchte ich, meine Damen und Herren, meine kurzen einleitenden Ausführungen damit schließen, daß ich einen Appell an Sie alle richte. Sicherlich stellt dieses Gesetz für alle Beteiligten in Regierung und Opposition, in Bundestag und Bundesrat eine große und schwere Aufgabe. Aber ich meine, wenn wir alle diese Aufgabe mit Tatkraft, mit Einsicht, mit konstruktiver Phantasie und schließlich mit dem Willen zu bundesstaatlicher Zusammenarbeit anfassen, dann wird sie nach sehr vielen voraufgegangenen Diskussionen, nach sehr langen Jahren dennoch bald gelöst sein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Heck.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bruno Heck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute früh bei der Morgenlektüre der Zeitung gelesen, daß für heute in diesem Hohen Hause ein Funkkrieg erwartet werde. Nun, in den letzten Minuten der Zeit, die der Herr Minister für seine Ausführungen in Anspruch genommen hat, hat es schon etwas zu knistern begonnen. Ich glaube in der Tat, daß es eine ungute Sache ist, in dieser ersten Lesung das Stichwort „Wahlen 1961" in die Debatte zu werfen. Daß dieses Stichwort weder für den Auslandsfunk noch für den Deutschlandfunk noch für die Höhe der Gebühr noch für die allgemeinen Bestimmungen



    Dr. Heck (Rottweil)

    irgendwelche Rolle spielen kann, liegt auf der Hand. Das einzige, was damit angesprochen werden könnte, ist doch das zweite Fernsehprogramm. Und nun überlegen Sie einmal, meine Damen und Herren, wie viele Empfangsmöglichkeiten am 1. Januar 1961 für dieses zweite Fernsehprogramm vorhanden sein werden, und rechnen Sie sich aus, wie viele es optimal im September 1961 sein können. Dann wird Ihnen sofort deutlich, daß die Regelung des zweiten Fernsehprogramms so oder so für die Wahlen 1961 vollkommen belanglos ist.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Deswegen würde ich doch alle Seiten dieses Hauses bitten, das Thema „Wahlen 1961" aus dieser Debatte herauszulassen.
    Der Herr Minister hat schon darauf hingewiesen, daß die Materie bereits seit nunmehr über acht Jahren hier im Hause strittig ist. Ich muß aber doch feststellen, daß in der Frage, mit welchem Recht in diesem Hause dieses Thema behandelt werde, die Meinungen nicht auf allen Seiten des Hauses gleich geblieben sind. Unser allerseits geachteter Kollege Jacobs von der sozialdemokratischen Fraktion hat am 15. November 1951 in diesem Hause von einer „geradezu souveränen Mißachtung nun einmal bestehender Zuständigkeiten des Bundes" gesprochen. Er meinte damit den Staatsvertrag der Länder Rheinland-Pfalz, Südbaden und WürttembergHohenzollern über den Südwestfunk. In dem Inhalt dieses Vertrages sah er eine durch nichts zu rechtfertigende Kompetenzüberschreitung der vertragschließenden Länder gegenüber dem Bund. Nun, meine Damen und Herren, ich glaube nicht, daß der Kollege Jacobs damals seine persönliche Meinung zum Ausdruck gebracht hat. Er sprach für seine Fraktion;

    (Abg. Jacobs: Ich war aber nicht schizophren!)

    — durchaus nicht! — und daß seine Fraktion in dieser Sache mit ihm einig war, geht aus dem Wortlaut der Interpellation — Drucksache 2692 vom 16. Oktober 1951 — hervor. In dieser Interpellation heißt es, dieser Staatsvertrag „würde das Bundesrundfunkgesetz, zu dessen Vorlage die Bundesregierung durch den Bundestag aufgefordert worden ist, in bedenklicher Weise präjudizieren"; außerdem würde er — so heißt es in der Interpellation —„ein der künftigen verfassungsrechtlichen Entwicklung nicht dienliches Beispiel von Länderetatismus sein". Ich zitiere dies nicht, weil ich Lust hätte, jemand darauf festzunageln; es ist bekannt, daß sich innerhalb von acht Jahren im politischen Bereich Veränderungen vollziehen, und vor allem, daß, wenn von diesem Podium aus gesprochen wird, die Argumente manchmal doch etwas mehr unter dem Aspekt formuliert werden: „Was ist augenblicklich für das nützlich, was ich hier zu vertreten habe?" Ich möchte aber doch darauf hinweisen, daß zu Beginn dieser Auseinandersetzungen die Meinungen auch unserer sozialdemokratischen Kollegen über die Zuständigkeitsfrage nicht so eindeutig waren, wie das heute der Fall zu sein scheint.
    Ich darf auch unseren Kollegen Blachstein daran erinnern, daß er noch im Oktober 1952 von hier aus für seine Fraktion sagte, die Bundesrepublik brauche ein Rahmengesetz für den Rundfunk, in dem die allgemeinen Dinge geregelt werden müßten. Nun, der Herr Minister hat hier die Gesetzesvorlage der Bundesregierung vertreten. Er hat aber schon anklingen lassen, daß in den letzten Wochen Gespräche in Gang gekommen sind, die eine gemischte Lösung anstreben.
    Bevor wir uns intern in dem festgelegt haben, was wir hier vorschlagen wollen, haben wir sehr sorgfältig geprüft, welchen Weg gerade unsere sozialdemokratischen Kollegen mitmachen könnten, und da sind wir zu der Auffassung gekommen, daß bisher auch von sozialdemokratischer Seite nie bestritten worden ist, daß der Bund die Verantwortung und das Recht für den Auslandsfunk besitzt, ganz einfach deswegen, weil die Zuständigkeit dafür gar nicht auf eine Interpretation des Artikels 73 Ziffer 7 des Grundgesetzes zurückgeführt werden muß, weil hier die Zuständigkeit und die Verantwortung des Bundes für auswärtige Angelegenheiten gilt.
    Wenn man dazu ja sagt, muß man meines Erachtens konsequenterweise auch dazu ja sagen, daß der Deutschlandfunk, dessen erste Verantwortung eine gesamtdeutsche Verantwortung ist, unter die Verantwortung und unter das Recht des Bundes fällt. Auch das hat der Kollege Blachstein von dieser Stelle aus in diesem Hause schon einmal als die Meinung seiner Partei vertreten.
    Die Frage, was man unter den allgemeinen Dingen, die in einem Rahmengesetz zu regeln wären, überhaupt verstehen kann, ist, meine ich, dahin zu beantworten, daß es nichts anderes sein kann als das, was der Sache nach im Teil I des Gesetzentwurfes steht, darüber hinaus die Festsetzung der Höhe der Gebühren und des Postanteils sowie die Festsetzung der Bedingungen, unter denen eine Befreiung von der Gebühr möglich ist.
    Ich glaube, wenn ich alles zusammennehme, sagen zu können, daß für eine bundesgesetzliche Regelung einer Reihe von Fragen in diesem Hause eine wesentlich breitere Grundlage vorhanden ist, wenigstens in der Frage der Zuständigkeit und damit von der Seite der Verantwortung her, als das die Diskussion in der Offentlichkeit manchmal in Erscheinung treten läßt. Unser Vorschlag ging deswegen dahin, gerade diese Materien — den Auslandsfunk, den Deutschlandfunk, die allgemeinen Bestimmungen, die Höhe der Gebühr und des Postanteils sowie die Befreiungsbedingungen — durch ein Gesetz zu regeln. Wir waren und wir sind dazu bereit zuzugestehen — und wir verhandeln darüber mit den Ländern und mit der Sozialdemokratischen Partei —, das zweite Fernsehprogramm und den Finanzausgleich in einem Staatsvertrag zu regeln.
    Herr Kollege Kühn hat der Regierung von hier aus einmal einen guten Rat gegeben; auch das kommt vor, Herr Kollege Kühn.

    (Abg. Kühn [Köln] : Ständig!)




    Dr. Heck (Rottweil)

    Sie gingen davon aus, was die Engländer unter einem Gentleman verstünden. Sie erklärten: Die Engländer halten einen Mann für einen Gentleman, der von seinem Recht nicht hundertprozentig Gebrauch macht. Nun, meine Damen und Herren, wir sind bereit, von unserem Recht nicht hundertprozentig Gebrauch zu machen. Wenn auch Sie bereit sind, nicht hundertprozentig darauf zu bestehen, daß Ihre Vorstellungen verwirklicht werden, dann ist, glaube ich, der Weg frei, um diesen leidigen Rundfunkstreit, der sich nun über acht Jahre hinzieht, mit einem Kompromiß zu beenden, zu dem schließlich alle mit einem weinenden und einem lachenden Auge ja sagen können.
    Zu dem strittigsten Punkt dieses Gesetzentwurfs, nämlich dem zweiten Fernsehprogramm, möchte ich noch ein paar Worte sagen. Die Konturen des zweiten Fernsehprogramms sind daraus, wie sie der Gesetzentwurf gezeichnet hat, eigentlich nicht recht erkennbar. Die Regierung hätte besser daran getan, eine klarere Sprache zu sprechen und sehr viel präziser zum Ausdruck zu bringen, wie sie sich ein Fernsehsystem in Anlehnung an das britische ITA-System denkt, welche Garantien sie für notwendig hält, um gewisse Gefahren abzuwehren, die fraglos in jedem System liegen, das privatwirtschaftlich organisiert und durch Werbung finanziert wird.
    Ich sage hier ganz offen, daß ich in diesem Punkt mit dem Gesetzentwurf nicht ganz zufrieden bin. Mir ist die Auffassung der Bundesregierung bekannt, daß das alles von den Aufsichtsgremien geregelt werden könne und solle; diese hätten die Regelung in die Verträge mit den Gesellschaften einzuarbeiten.
    Nun, mein Vertrauen zu Aufsichtsgremien von Rundfunkanstalten ist nicht so groß. In der Vergangenheit hat sich doch gezeigt, daß die Aufsichtsgremien — die Damen und Herren, die Aufsichtsgremien angehören, mögen mir das nicht übelnehmen, was ich jetzt sage — sich im Laufe von Jahren Schritt für Schritt einfach mit ihrer Anstalt identifizieren und schließlich mehr die Vertreter der Anstalt gegenüber der Öffentlichkeit als die Vertreter der Öffentlichkeit gegenüber der Anstalt sind. Das ist teilweise sehr verständlich und auch natürlich: wenn man seine Arbeitskraft fünf, sechs, sieben, acht Jahre einer Sache gewidmet hat, dann verwächst man mit ihr. Sie wird für einen so etwas wie das eigene Kind. Jeder Vater weiß, daß es sehr schwer ist, den eigenen Kindern gegenüber kritisch zu bleiben. Ich persönlich möchte deswegen so wichtige Fragen und so wichtige Entscheidungen nicht Vereinbarungen überlassen, die Aufsichtsgremien mit privaten Gesellschaften zu treffen haben.
    An diesem Punkt ist auch die Kritik der Kirchen in vollem Umfange berechtigt. Die Kritik der Kirchen mag in mancher Hinsicht unbequem sein, .aber es gehört, glaube ich, mit zu den Aufgaben der Kirchen, das Unbequeme zu sagen. Gerade in einer solchen Frage, wo für das Menschliche, wo für die Integrität des Menschen so unendlich viel auf dem Spiele steht, haben die Kirchen ein besonderes Recht, sich zu Wort zu melden. Ich meine, wir alle, gleichgültig, zu welchen Parteien wir gehören, haben die Pflicht, dieses Wort sehr ernst aufzugreifen.
    In diesem Zusammenhang ist auch manches gesagt worden, das, wie ich meine, sehr oberflächlich ist. Es wird da immer vom Massengeschmack gesprochen. Über Massengeschmack läßt sich in jedem Zirkel und vermutlich auch in diesem Hohen Hause ohne weiteres sprechen. Ich habe bisher noch nie einen Kreis von Persönlichkeiten getroffen, der sich über Massengeschmack unterhalten hat, in dem auch nur einer auf den Gedanken gekommen wäre, daß rauch er dazu gehören könnte. Diese Massen mit dem schlechten Geschmack sind ja immer die anderen.
    Ich habe auch den Eindruck gewonnen, daß man den Massengeschmack etwas nach Bildungsgraden lokalisieren möchte. Ich halte das für falsch. Der Massengeschmack ist etwas, das in jedem Menschen, gleichgültig, ob er Volksschulbildung, Abitur oder Staatsexamen hat, bereit liegt. Massengeschmack ist etwas, das in allen Menschen aktualisiert werden kann. Ich wehre mich hier leidenschaftlich dagegen, daß man in dieser Diskussion dem Volk den Massengeschmack, den schlechten Geschmack anhängt.
    Ich fürchte nicht etwa die Tatsache, daß das Volk eine besondere Neigung zum schlechten Geschmack hätte. Ich fürchte etwas ganz anderes: ich fürchte die Leute, die der Auffassung sind, daß das Volk von Natur aus einen Hang zum schlechten Geschmack hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn wir eines verhindern müssen, dann das, daß Fernsehprogramme, Rundfunkprogramme, ob in öffentlichen Anstalten oder bei privaten Gesellschaften, von Leuten produziert werden, die der Auffassung sind, dass Volk habe von Haus aus eine Neigung zum schlechten Geschmack. Wir müssen verhindern, daß Rundfunk und Fernsehen in die Hände von Persönlichkeiten oder von Menschen kommen, die ich nur als Produzenten des schlechten Geschmacks be eichnen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    In dieser Hinsicht wird an diesem Gesetz noch manches zu tun sein, auch, ich wiederhole es hier, wenn es sehr unbequem ist. Um der Sache willen müssen wir für eine äußerst kritische Einstellung zu diesen Fragen und eine kritische Mitarbeit nur dankbar sein.
    Ich komme noch einmal auf den Rat unseres Kollegen Kühn zurück. Wir sind bereit, von unserem Recht — ich wiederhole es — nicht hundertprozentig Gebrauch zu machen. Ich habe die Hoffnung, daß auch die Opposition 'ihre Vorstellungen nicht hundertprozentig durchzudrücken beabsichtigt. Deswiegen hoffe ich, daß wir — zwar nicht mit dem ganzen hier vorliegenden Gesetzentwurf, raber doch mit wesentlichen Teilen dieses Entwurfs — zum Ziele kommen und für den Rest im Einvernehmen nicht nur zwischen den Ländern und dem Bund, sondern auch zwischen den Parteien dieses Hohen Hauses reine staatsvertragliche Regelung erreichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27, Januar 1960 5337