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    Deutscher Bundestag 95. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1960 Inhalt: Erklärung zu den antisemitischen Vorfällen Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 5231 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Gantenberg, Dr. Kreyssig, Koch, Maier (Freiburg), Fuchs, Hufnagel und Bundeskanzler Dr. Adenauer . . . 5232 A Abg. Dr. Hahne tritt als Nachfolger des Abg. Dr. Hellwig in den Bundestag ein . 5232 B Mandatsniederlegung des Abg. Walpert. Abg. Jungherz tritt als dessen Nachfolger in den Bundestag ein 5232 B Änderung der Tagesordnung 5233 B Entwurf eines Gesetzes zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen (WStrRG) (Drucksache 46); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksache 1501) —Zweite und dritte Beratung — Dr. Winter (CDU/CSU) 5233 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 5234 C Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 3. Oktober 1957 des Weltpostvereins (Drucksache 1332) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1482) — Zweite und dritte Beratung — 5235 C Antrag betr. Erfassung der Kriegsteilnehmer durch die Bundeswehr (SPD) (Drucksache 1280); verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 1423) —Erste Beratung —; und Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache 1424) — Erste Beratung — Wienand (SPD) 5236 A Strauß, Bundesminister 5239 A Kreitmeyer (FDP) 5252 D Dr. Seffrin (CDU/CSU) 5253 C Berkhan (SPD) 5256 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 5261 C Schultz (FDP) 5275 C Probst (Freiburg) (DP) 5278 D Erler (SPD) 5280 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 5280 C, 5281 A, C Merten (SPD) 5280 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 5281 C Fragestunde (Drucksache 1536) Frage des Abg. Kalbitzer: Einreise des Ministerpräsidenten der Provisorischen Algerischen Regierung in die Bundesrepublik Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5264 C, D Kalbitzer (SPD) 5264 D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1960 Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Verhalten von in den Entwicklungsländern tätigen Deutschen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5265 A Frage des Abg. Kraft: Ausreise von Deutschen aus der Sowjetunion Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5265 C, D Kraft (CDU/CSU) . . . . . . . 5265 D Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen): Vorlage des Entwurfs eines Konsulargesetzes Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5266 A, B, C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 5266 A, B Frage des Abg. Kalbitzer: Überwachung des Hamburger Hafens Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5266 C Kalbitzer (SPD) . . . . . . . . 5266 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Verhalten des deutschen Vertreters anläßlich der Rede von Außenminister Pella zur Südtirolfrage vor den UN Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 5267 A, B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 5267 B Frage des Abg. Dr. Arndt: Rückerwerb während der Nazizeit aus den Berliner Sammlungen ins Ausland veräußerter Kunstwerke Dr. Schröder, Bundesminister . . 5267 C, D Dr. Arndt (SPD) . . . 5267 C, D, 5268 A Frage des Abg. Reitz: Altersversorgung für die Pioniere des deutschen Luftverkehrs Dr. Schröder, Bundesminister . . 5268 B, D Dewald (SPD) . . . . . . . . . 5268 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Teilnehmer an der Besprechung zwischen dem Herrn Bundeskanzler und den Vertretern des Deutschen Olympischen Komitees am 25. November 1959 Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5268 D, 5269 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 5269 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Einstellungsbedingungen bei den Europäischen Gemeinschaften Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5269 B Frage des Abgeordneten Lohmar: Finanzierung einer Heilstätte für an multipler Sklerose Erkrankte Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5269 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Bundespatentamt und Oberstes Bundesgericht Schäffer, Bundesminister . 5269 D, 5270 A Dr. Arndt (SPD) 5270 A Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Befriedigung von Unterhaltsansprüchen umgesiedelter Kinder gegen die in dem unter polnischer Verwaltung stehenden Ostgebieten zurückgebliebenen Väter Schäffer, Bundesminister 5270 A Frage des Abg. Seuffert: Zusicherung der Zahlung der Soforthilfe nach § 141 BEG an rückkehrwillige Verfolgte Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5270 C, 5271 A Seuffert (SPD) . . . . 5270 C, 5271 A Frage des Abg. Reitzner: Stand der Verhandlungen mit Osterreich betr. Ansprüche der Umsiedler und Heimatvertriebenen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 5271 B, C Reitzner (SPD) . . . . . . . . 5271 C Frage des Abg. Spitzmüller: Munitionslager bei der Stadt Villingen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5271 D Frage des Abg. Schultz: Besatzungsfolgeschäden in der Gemeinde Drais Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 5272 A Schultz (FDP) . . . . . . . . 5272 C Frage des Abg. Brück: Zunahme der Unfälle der schweren Lastwagen Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . 5272 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1960 III Frage des Abg. Dr. Brecht: Bekämpfung des Mietpreiswuchers Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . 5273 B, D, 5274 A Dr. Brecht (SPD) 5273 C, D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Sylvester-Anzeige des Bundeswirtschaftsministers Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 5274 A, B Ritzel (SPD) 5274 B Frage des Abg. Cramer: Berechnung von Angestelltenversicherungsrenten beim Zusammentreffen mit Unfallrenten Blank, Bundesminister 5274 B, D Cramer (SPD) 5274 D Frage des Abg. Bals: Teilnahme von Bundeswehrangehörigen an Protestkundgebungen der Kriegsopferverbände gegen die Bundesregierung Strauß, Bundesminister . . . 5275 A, B Bals (SPD) 5275 A, B Frage des Abg. Lohmar: Vorlage des Entwurfs des sogenannten Traditionserlasses für die Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . . . 5275 B Entwurf eines Gesetzes über Personalvertretungen im Bundesgrenzschutz (Drucksache 1458) — Erste Beratung — . . . . 5282 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundeszuschüsse zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten aus Anlaß der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik sowie zur Einführung der Vorschriften über die Gemeinlast und weiterer sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Gesetz über Bundeszuschüsse und Gemeinlast) (Drucksache 1460) — Erste Beratung — . . . . . . 5282 B Entwurf eines Gesetzes über das Ausscheiden von nicht bergmännischen Betrieben aus der knappschaftlichen Versicherung (FDP) (Drucksache 1483) — Erste Beratung — 5282 B Entwurf eines Gesetzes über das Verbot des Schlachtens von Hunden und Katzen (Drucksache 1485) — Erste Beratung — 5282 C Entwurf eines Gesetzes über die Frist für die Anfechtung von Entscheidungen des Deutschen Patentamts (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 1490 [neu]) — Erste Beratung — Jahn (Marburg) (SPD) 5282 D Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung von Statistiken der Bautätigkeit (BauStatGes) (Drucksache 1491) — Erste Beratung — 5283 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen . vom 12. August 1959 mit der Republik Island über den Luftverkehr (Drucksache 1507) — Erste Beratung — . . . . . . 5283 C Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung (Getreidepreisgesetz 1960/61) (Drucksache 1508) — Erste Beratung — . . . . . 5283 D, Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksache 1511) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 5284 A Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes (Abg. Memmel, Höcherl, Schlee, Frau Pitz-Savelsberg, Dr. Leiske, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 1449) — Erste Beratung — 5284 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (FDP) (Drucksache 1443) — Erste Beratung — . . . 5284 B Antrag betr. Europäisches Abkommen über Weinerzeugung und Weinhandel (Abg. Jacobs, Lücker [München], Gerns u. Gen.); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksachen 830, 1500) . . . . 5284 B Antrag betr. Bericht über die Lage der Mittelschichten (SPD) ; Schriftlicher Bericht des Mittelstandsausschusses (Drucksachen 712, 1516) 5284 C Antrag betr. Empfehlung des Europarates zur Berufsausbildung junger Flüchtlinge (Abg. Paul, Schütz [München] u. Gen.); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 905, 1446, zu 1446) 5284 D IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1960 Entwurf einer Verordnung auf Grund des Artikels 79 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Beseitigung von Diskriminierungen auf dem Gebiet der Frachten und Beförderungsbedingungen; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksachen 1497, 1538) . . . 5285 A Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung (Drucksachen 1143, zu 1143) ; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (FDP) (Drucksache 1527) — Erste Beratung — und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (SPD) (Drucksache 1551) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5285 B Antrag betr. junge Deutsche in der Fremdenlegion (SPD) (Drucksache 1463) . . . 5285 C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 453 [neu]) 5285 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Dr. Bergmeyer, Wacher, Dr. Preusker, Eberhard und Fraktionen der CDU/CSU, DP, FDP) (Drucksache 1468) — Erste Beratung — Dr. Atzenroth (FDP) 5285 D Antrag betr. Trockenheitsschäden (CDU/ CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 1552) Dr. Mommer (SPD) 5286 A Nächste Sitzung 5286 C Anlage 5287 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Januar 1960 5231 95. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauer (Wasserburg) 23. 1. Bauer (Würzburg) * 23. 1. Frau Beyer (Frankfurt) 20. 1. Fürst von Bismarck * 23. 1. Blachstein * 23. 1. Frau Blohm 22. 1. von Bodelschwingh 20. 1. Caspers 20. 1. Corterier * 23. 1. Dr. Deist 21. 1. Dopatka 23. 1. Eberhard 23. 1. Dr. Furler * 23. 1. Gerns * 23. 1. D. Dr. Gerstenmaier 22. 1. Hahn 23. 1. Dr. Harm* 23. 1. Heye * 23. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 20. 1. Hoogen 22. 1. Frau Dr. Hubert * 23. 1. Jacobs * 23. 1. Frau Klemmert 23. 1. Dr. Kopf * 23. 1. Kramel 23.1. Krammig 20. 1. Kühn (Köln) * 23. 1. Leber 22. 1. Dr. Leverkuehn * 23. 1. Lohmar 23. 1. Lulay 23. 1. Frau Dr. Maxsein * 23. 1. Dr. Mende * 23. 1. Dr. Menzel 21. 1. Dr. Meyer (Frankfurt) * 23. 1. Frau Meyer-Laule 23. 1. Müller (Erbendorf) 20. 1. Paul * 23. 1. Dr. Pferdmenges 23. 1. Dr. Pflaumbaum 23. 1. Prennel 23. 1. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Preusker 22. 1. Frau Dr. Rehling * 23. 1. Frau Renger * 23. 1. Dr. Rüdel (Kiel) 21. 1. Scheel 20. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 23. 1. Schmücker 20. 1. Frau Seppi 23. 1. Dr. Serres * 23. 1. Dr. Steinmetz 22. 1. Dr. Wahl * 23. 1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 23. 1. Wehr 23. 1. Weinkamm 23. 1. Werner 20.1. Wienand * 23. 1. Dr. Zimmer * 23. 1. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 29. 2. Altmaier * 29. 1. Deringer 26. 1. Dr. Dittrich 30. 1. Dowidat 6. 2. Even (Köln) 6. 2 Frau Friese-Korn 28. 1. Gaßmann 31. 1. Dr. Greve 31. 1. Dr. Gülich 16. 4. Höfler * 29. 1. Jacobi 25. 1. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Leukert 16. 2. Maier (Freiburg) 16. 4. Mauk 28. 1. Frau Pitz-Savelsberg 3. 2. Scharnowski 15. 2. Schneider (Bremerhaven) 8. 2. Seidl (Dorfen) * 29. 1. Dr. Starke 31. 1. Frau Welter (Aachen) 31.1. D. Willeke 1. 3. * für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(Erste Beratung 91. Sitzung).

b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 1423),
c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache 1424).
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sollen die Anträge unter Punkt 5 a, b und c zunächst eingebracht und begründet werden. Anschließend
det die Aussprache über sämtliche drei Teile dieses Punktes der Tagesordnung statt. Wer begründet Punkt 5 a? Das Wort hat der Abgeordnete Wienand,




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Wienand


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits am 18. Februar 1959 hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, die Bundesregierung möge von der Erfassung und Musterung des Geburtenjahrganges 1922 Abstand nehmen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung vom 8. April behandelt. Es zeigte sich in dieser Sitzung, daß die Regierungsmehrheit in diesem Hause nicht bereit war, unseren Antrag zu unterstützen. Wir haben deshalb der Überweisung des Antrages an den Verteidigungsausschuß zugestimmt.
    Bei der Beratung dieses Antrages im Ausschuß erweckte ein Vertreter des Verteidigungsministeriums uns gegenüber den Eindruck, daß vor einer endgültigen Entscheidung über die Erfassung des Jahrganges 1922 zunächst eine Novelle zum Wehrpflichtgesetz beraten werden würde, welche unter anderem die Frage der Territorialverteidigung klären sollte. Deshalb wurde damals im Verteidigungsausschuß nach unserem Dafürhalten die weitere Behandlung unseres Antrages zurückgestellt, bis diese Novelle zum Wehrpflichtgesetz vorliegen würde.
    Die Novelle zum Wehrpflichtgesetz liegt heute vor, und sie wird wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit an den Verteidigungsausschuß zur Beratung überwiesen werden. Die Bundesregierung hat, ohne die Erörterung im Verteidigungsausschuß im Zusammenhang mit der Novelle zum Wehrpflichtgesetz bzw. im Zusammenhang mit der angekündigten Debatte über die Territorialverteidigung abzuwarten, mit der Erfassung begonnen.
    Als wir nach Beginn der Erfassung, aus den Sommerferien zurückkehrend, im Verteidigungsausschuß erneut die Beratung unseres im Februar eingebrachten Antrages beantragten, lehnte die Regierungsmehrheit diese Beratung ab. Die SPD-Fraktion hat deshalb am 14. Oktober 1959 den Antrag Drucksache 1280, betreffend Erfassung der Kriegsteilnehmer durch die Bundeswehr, eingebracht. Er lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird ersucht,
    von der Erfassung, Musterung und Einziehung der Jahrgänge, die im zweiten Weltkrieg als Soldaten gedient haben, Abstand zu nehmen und bereits eingeleitete Maßnahmen aufzuheben.
    Ich möchte hier nicht wieder die gesamte Debatte heraufbeschwören, die am 8. April stattgefunden hat. Es ist auch nicht unsere Absicht, eine Grundsatzdebatte über die Wehrpflicht zu führen. Wir möchten nur aufzeigen, welchen Weg diese Angelegenheit genommen hat, und noch einmal unser Anliegen erhärten, um heute in diesem Hause eine Mehrheit für unseren Antrag zu bekommen.
    Ich sagte schon, daß wir keinen Wert auf eine allgemeine Wehrdebatte legen, es sei denn, daß sie von der Regierungsmehrheit oder von der Regierung gewünscht wird. Wir legen aber Wert darauf, unseren Standpunkt noch einmal zu betonen und festzustellen, daß all die Schwierigkeiten — die nicht nur psychologisch bedingt sind — nicht heraufbeschworen worden wären, wenn man sich früh genug mit der von uns entwickelten Alternative auseinandergesetzt hätte und auf unsere Vorschläge eingegangen wäre, die übernommenen Verpflichtungen mit länger dienenden Freiwilligen und und Berufssoldaten zu erfüllen. Statt dessen hat man geglaubt, die Erfüllung dieser Verpflichtungen mit der allgemeinen Wehrpflicht und mit der Erfassung und eventuell der Musterung und Einberufung auch der kriegsgedienten Jahrgänge erreichen zu müssen. Man sollte also der Opposition nicht unterstellen, daß sie mit ihren Anträgen die Verteidigungskraft der Bundesrepublik lähmen wolle. Wir sind der Überzeugung, daß die — wenn auch gegen unseren Willen übernommenen — vertraglichen Verpflichtungen sehr wohl auf der Basis der Freiwilligkeit der einzuziehenden Soldaten erfüllt werden können. Darauf basieren unsere Überlegungen, die im einzelnen für meine Fraktion vorzutragen ich die Ehre habe.
    Das Wehrpflichtgesetz ist vor einigen Jahren gegen den Willen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion von der Regierungsmehrheit beschlossen warden. Wir haben schon damals in der Debatte um das Wehrpflichtgesetz um die Regelung der heute anstehenden Frage gerungen und eine Reihe von Anträgen dazu eingebracht, die alle abgelehnt worden sind. Diese Anträge zielten darauf ab, wenigstens diejenigen von der Wehrpflicht auszunehmen, die im Kriege gedient haben, insbesondere diejenigen, die gegen die Eingehung bestimmter Verpflichtungen aus der Kriegsgefangenschaft entlassen worden sind.
    Wir haben es, als die Erfassung des Jahrganges 1922 eingeleitet wurde, erlebt, daß sich ein Widerstand bemerkbar machte, der nach unserem Dafürhalten die Bundesregierung und auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion beeindruckt hat. Ich darf als ein immerhin günstiges Ergebnis der bisherigen Debatte festhalten, daß ein Beamter des Verteidigungsministeriums vor einigen Wochen erklärte, man wolle zunächst davon Abstand nehmen, zu sagen, was jetzt weiter geschehen solle; der Minister wolle zunächst einmal die heutige Debatte abwarten. Das scheint mir ein Beweis dafür zu sein, daß auch der Minister in den letzten Monaten etwas gelernt hat. Wir würden uns glücklich schätzen, wenn wir nach der heutigen Debatte feststellen könnten, daß noch mehr dazugelernt worden ist, damit es nicht wieder zu solch unliebsamen Auseinandersetzungen kommt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wer unseren Argumenten nicht zu folgen bereit ist, sollte zumindest einsehen, daß mit der Heranziehung dieses schwergeprüften Jahrganges 1922 und mit der eventuell beabsichtigten Heranziehung noch anderer kriegsgedienter Jahrgänge der Bundeswehr kein guter Dienst erwiesen worden ist bzw. erwiesen wird. Ich will nicht vom Emotionalen her all das heraufbeschwören, was fast alle Kollegen dieses Hauses in den Versammlungen, die auf Grund der Initiative der Angehörigen des Jahrgangs 1922 in den letzten Wochen und Monaten zustande gekommen sind, erlebt haben. Ich möchte es aber auch nicht verniedlichen und deshalb mit Nachdruck



    Wienand
    darauf hinweisen, daß hier gerade Gefühlsmomente mitspielen, die man nicht übersehen darf. Hier sprechen 37jährige Männer, Angehörige eines schwergeprüften Jahrganges, mit Erfahrungen aus dem zweiten Weltkrieg, die wir ernst nehmen und nicht mit einer Handbewegung beiseite schieben sollten.
    Wir sollten es auch nicht so darstellen, wie es hier und da geschehen ist und wie es — zumindest dem Eindruck nach — auch in einer Nummer des vom Bundespresseamt herausgegebenen Bulletins versucht worden ist, das alles sei kommunistisch gesteuert. Meine Damen und Herren, ich bin bereit, zuzugeben, daß die SED und die Bolschewisten auf Grund der instinktlosen und falschen psyschologischen Haltung der Bundesregierung in dieser Frage versucht haben, ihr politisches Süppchen daran zu kochen. Das werden wir auch in sehr vielen anderen Fragen erleben. Aber damit kann man doch nicht das Anliegen qualifizieren und unter Beweis stellen, das sei alles kommunistisch gesteuert. Wer, wie ich und gewiß auch die meisten von Ihnen, an einer Reihe solcher Versammlungen im eigenen Wahlkreis — ich betone: im eigenen Wahlkreis —teilgenommen hat, der weiß um den Ernst, mit dem gerade die Angehörigen dieses Jahrganges um das Problem gerungen haben; der weiß aber auch, wie sorgfältig sie bemüht waren, sich gegen Einflußnahmen abzuschirmen, die man als kommunistisch oder bolschewistisch bezeichnen kann. Wenn es hier und da zu solchen Einflußnahmen gekommen ist, dann kann man das nicht denen anlasten, die jetzt glaubten, ihrem Gewissen verantwortlich, Initiative entwickeln zu müssen. Ich werde nachher noch ein Beispiel für viele anführen, wie ernst man sich bemüht hat, dem gerecht zu werden, was man auch als
    Auftrag auf Grund eigener Erfahrungen ansah und was man glaubte, auf Grund der Verantwortung, die man selbst mit übernehmen wollte, auch den anderen, auch der Öffentlichkeit, auch der Bundesregierung und uns hier in diesem Hause nahebringen zu müssen. Ich glaube also, daß es keine gute Sache war, wenn man versucht hat, die Dinge so darzustellen, als seien sie bolschewistisch oder kommunistisch gesteuert. Dabei will ich nicht behaupten, daß von dieser Seite, von der ich soeben sprach, nicht hier und da der Versuch unternommen worden ist, ein Süppchen daran zu kochen.
    Bei sehr vielen dieses Jahrganges und der Jahrgänge, die als die kriegsgedienten Jahrgänge in Frage kommen, stellte sich folgende Frage, um deren Beantwortung sie gerungen haben. In den Protestversammlungen wurde immer mit großem Ernst darauf aufmerksam gemacht, daß diese Kriegsteilnehmer Erklärungen gegenüber Rußland bzw. Erklärungen gegenüber den Westmächten abgegeben haben, bevor sie aus der Kriegsgefangenschaft entlassen worden sind. Dieser Gewissensfrage stand zwar eine Erklärung, wenn ich nicht irre, des Verteidigungsministeriums oder der Bundesregierung entgegen, nach einer völkerrechtlichen Prüfung sei festgestellt worden, daß solche unter Zwang abgegebene Erklärungen nicht bindend seien. Es gibt aber eine ganze Reihe Angehörige dieses Jahrgangs und der anderen kriegsgedienten Jahrgänge, die heute noch darauf verweisen, daß sie damals diese Erklärungen nicht unter Druck abgegeben haben, sondern weil sie wirklich der Überzeugung waren, es müsse nun damit Schluß sein, und die sagen, daß sie sich noch heute an diese Erklärungen gebunden fühlen.
    Sie werden mir doch zugeben: wenn der einzelne seine Erklärung heute noch als vor seinem Gewissen freiwillig abgegeben und für sich bindend betrachtet, dann kann man sie nicht mit völkerrechtlichen Erklärungen aus der Welt schaffen. Das Recht dazu muß man dem einzelnen einräumen, man muß diese Erklärungen ernst nehmen und darf nicht versuchen, sie pauschal abzutun.
    Wir sollten also gerade dieser Frage ein besonderes Augenmerk widmen und uns bemühen, nicht Verhärtungen auftreten zu lassen, die den einzelnen dann an der Allmacht Staat zweifeln lassen würden.
    Die Unruhe in den betroffenen Jahrgängen, bei den Männern gerade dieser Jahrgänge, ist nicht zuletzt durch die recht widerspruchsvollen Äußerungen der Bundesregierung und des Bundesverteidigungsministeriums über den Sinn der jetzt vorgesehenen Erfassung und später kommenden Musterung und über den Verwendungszweck derjenigen, die man auf diese Weise heranholen wollte, herbeigeführt worden.

    ( Hause, wenn ich mich recht erinnere, das einzige Argument. Das Verteidigungsministerium sprach bis zu diesem Zeitpunkt nicht von einer Verwendung bei der Territorialverteidigung, beim Versorgungswesen und anderen Einrichtungen, wie es später der Fall war. Das Argument der Kriegserfahrung wurde nach unserem Dafürhalten aber sinnlos, als später — so in der Debatte am 8. April und auch in den Verlautbarungen des Verteidigungsministeriums im Laufe der Sommerund Herbstmonate — gesagt wurde, man benötige diese Jahrgänge für die Sicherung des Nachschubs, für das Funktionieren der Fernmeldeverbindungen, für die Aufrechterhaltung von Verkehrslinien usw. Es will mir nicht einleuchten, warum hier gerade spezielle Kriegserfahrungen des Jahrgangs 1922 oder anderer kriegsgedienter Jahrgänge erforderlich sind. Wenn ich nicht irre, erklärte in der Sitzung am 8. April der Herr Bundesverteidigungsminister, es sei nur daran gedacht, Unteroffiziere und Offiziere für eine militärische Verwendung heranzuholen. Wir haben das seinerzeit zur Kenntnis genommen. Eine Zeitschrift bezeichnete das damals folgendermaßen: der Verteidigungsminister habe uns eingewiegelt oder eingelullt. Das war nicht der Fall. Denn wir hatten uns darauf verlassen, daß es noch im Verteidigungsausschuß eine entsprechende Debatte über die Einzelheiten dieses Problems geben würde. Aber am 7. September 1959 erklärte das Verteidigungsministerium, man wolle mit Beförderungen Wienand nicht kleinlich sein, und beispielsweise könne einer, der die Gesellenprüfung habe, als Hauptgefreiter eingestuft werden. Das, meine Damen und Herren, hebt aber doch die zunächst abgegebene Erklärung wieder auf, daß man nur auf Unteroffiziere und Offiziere zurückgreifen wolle. Die Mitteilung, die von dem Herrn Minister am 8. April in diesem Hause gegeben wurde, wurde also mit der Erklärung des Verteidigungsministeriums, abgegeben am 7. September, praktisch wiederaufgehoben. Das ist natürlich in der Öffentlichkeit und gerade auch von den Betroffenen mit entsprechender Aufmerksamkeit registriert worden. Wir haben später noch weitere Erklärungen zu diesem Problemkreis gehört. Im Januar dieses Jahres wurde erklärt — und das habe ich vorhin schon als recht positiv herausgestellt —, daß über die weitere Verwendung wie Musterung usw. im Augenblick noch nichts gesagt werden könne, weil der Herr Minister zunächst die heutige Debatte abwarten wolle. Der Bundesverteidigungsminister hat jedoch meiner Erinnerung nach in einer Pressekonferenz auf dem Heuberg oder in Heuberg erklärt, die Angehörigen des Jahrgangs 1922 sollten zu keinem Waffendienst herangezogen werden. Am 7. September wurde auch diese Erklärung wieder hinfällig gemacht. Man kann also feststellen, daß die Begründungen gewechselt haben. Ich möchte nicht unterstellen, daß sie sich den jeweiligen Propagandabedürfnissen angepaßt haben; denn das wäre eine recht fatale und traurige Angelegenheit, da es hier um das Schicksal dieser kriegsgedienten Jahrgänge geht. Aber diese widersprüchlichen Erklärungen scheinen doch zu beweisen, daß man selbst noch nicht recht weiß, wozu man sie erfassen, mustern und einberufen will und welchen Verwendungszweck man jetzt gerade diesen kriegsgedienten Jahrgängen zugedacht hat. Ich sagte vorhin schon, daß hierdurch ein psychologischer Schaden entstanden ist, der gewiß höher einzuschätzen ist als der militärische Wert derjenigen Angehörigen des Jahrgangs 1922, die, wie später erklärt worden ist, zu 5 % zu einer vierwöchigen Übung eingezogen werden sollen. Diese 5 % von denen jetzt allgemein die Rede ist, hätten sich auch durch eine vernünftige, gezielte Freiwilligenwerbung erreichen lassen, zumal ja im Frühjahr des vergangenen Jahres erklärt wurde, daß eine große Anzahl von Freiwilligenmeldungen vorliege. Man hatte selbst beim Bundesverteidigungsministerium wohl den Eindruck, daß es an der Zeit sei, diese vielen Widersprüchlichkeiten aufzuklären, und so bekamen wir und bekam auch die Offentlichkeit im September des vergangenen Jahres eine Aufklärungsschrift des Verteidigungsministeriums mit dem Titel „Warum Jahrgang 1922?". Ich will mich mit dieser Schrift nicht polemisch auseinandersetzen, obwohl es schon auf der ersten Seite beanstandenswerte Dinge gibt. Dort wird recht einseitig eine politische Einflußnahme zugunsten der Bundesregierung und der von ihr vertretenen Politik versucht. Bemerkenswert ist aber, daß man mittlerweile erkannt hat, daß von den Männern des Jahrgangs 1922 und der anderen betroffenen Jahrgänge eine ganze Reihe sachlicher Fragen aufgeworfen worden sind, die einer Beantwortung harren. Eine Reihe dieser Fragen ist beantwortet worden. Im letzten Absatz ist von der sozialen Sicherung die Rede. Dem Leser fällt auf, daß man hier nur auf das Bundesversorgungsgesetz hinweist, daß man aber nicht, wie es sonst der Fall ist, die Sätze nennt, die der einzelne erhält, wenn er eine Wehrdienstbeschädigung erleidet. Ich kann das nur als eine Kaschierung des schlechten Gewissens im Hinblick auf die schlechte Kriegsopferversorgung bezeichnen; sonst hätte man diese Sätze mit aufgeführt. Das war ja auch ein Kriterium der Debatte am 8. April, und im Rahmen der Kriegsopferdebatte und der Neuregelung in den nächsten Monaten werden wir uns mit dieser Frage noch wiederholt befassen müssen. Obwohl diese Schrift eine Reihe von Fragen — aber nicht alle — beantwortet, obwohl, wie ich vielleicht einmal formulieren darf, eine kriegsstarke Kompanie, wenn nicht ein kriegsstarkes Bataillon von Beamten und Soldaten mit zur Aufklärung in Versammlungen, in denen ursprünglich Abgeordnete hatten Rede und Antwort stehen sollen, eingesetzt worden sind, ist es doch nicht gelungen, diese skeptischen, mit Recht skeptischen Jahrgänge — denn ihre Skepsis beruht auf einer Fülle von Erfahrungen — zu überzeugen. Wir haben uns heute wieder mit dem Gesamtkomplex zu befassen. Uns liegt daran, daß die Fehler, die in der jüngsten Vergangenheit gemacht worden sind, nicht wiederholt werden. Wir haben die ernste und dringende Bitte an die Regierungsmehrheit hier im Hause, unseren Argumenten zu folgen oder wenigstens zu versuchen, ihnen zu folgen. Wir haben die Bitte, von der Erfassung, Musterung und Einziehung der kriegsgedienten Jahrgänge Abstand zu nehmen. Ich will nicht im einzelnen ausführen, was zum Beispiel von dem Verband der Heimkehrer zu der Gesamtproblematik gesagt worden ist. Ich möchte aber Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, sehr herzlich bitten: nehmen Sie die Argumente, die von der Opposition und die von den Männern dieses Jahrganges und der anderen kriegsgedienten Jahrgänge vorgebracht worden sind, nicht zu leicht. Schieben Sie diese Argumente nicht beiseite, und versuchen Sie erst recht nicht, sie als kommunistisch gesteuert zu bezeichnen. Unterstellen Sie auch nicht der SPDFraktion, daß sie damit ein politisches Süpplein kochen wollte. Hier geht es wirklich um mehr, und das sollten Sie erkennen. Wir möchten, daß heute über unseren Antrag abgestimmt wird. Wir versprechen uns nichts davon, diesen Antrag noch einmal an den Verteidigungsausschuß zu überweisen. Wir bitten deshalb die Mehrheit dieses Hauses, sich heute bereit zu finden, unserem Antrag zuzustimmen. Zur Begründung der Gesetzentwürfe unter Punkt 5b und 5c hat der Herr Bundesverteidigungsminister das Wort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter den Punkten 513 und 5c der Tagesordnung für die heutige Plenarsitzung ist die erste Lesung von zwei Novellen aufgeführt; es handelt sich dabei um eine Novelle zum Soldatengesetz und um eine Novelle zum Wehrpflichtgesetz. Ich will zuerst wenige Sätze zu dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes sagen. Angesichts des Inhaltes des Gesetzentwurfs und der schriftlichen Begründung ist eine eingehendere mündliche Begründung wohl nicht mehr notwendig. Der dem Hause vorliegende Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes will in einigen Punkten Mängel beseitigen, die sich während der dreieinhalbjährigen Handhabung des Soldatengesetzes gezeigt haben. Es handelt sich hier nicht um schwerwiegende Probleme, es handelt sich auch nicht um den Versuch, die Grundanlage, die Grundkonzeption des Gesetzes zu ändern, denn diese Konzeption hat sich bisher durchaus bewährt. Der Entwurf will vielmehr Mängel abstellen, die sich aus der allzu engen Anlehnung des Statusrechtes der Soldaten an die Formen des Beamtenrechtes ergeben. Einige Änderungen sind durch die Weiterentwicklung des Rechtes des öffentlichen Dienstes, die in der Zwischenzeit erfolgt ist, und dadurch notwendig geworden, daß sich der Aufbau der Bundeswehr über einen längeren Zeitraum erstreckt, als man bei Inkrafttreten des Soldatengesetzes im März 1956 voraussehen konnte. Außerdem dienen einige Bestimmungen der Klarstellung und Verbesserung der bisherigen Regelung. Ich bitte Sie, den Hauptgrund für die Änderung dieses Gesetzes unter dem Gesichtspunkt einer Hilfe für die Truppe und somit der Fürsorge für die Truppe im weiteren Sinne zu sehen. Der Entwurf enthält zwar keine schwerwiegenden Probleme, ist aber für die Truppe vor großer Bedeutung. Ich weise darauf hin, daß nach der derzeitigen Regelung Unteroffiziere auf Zeit, deren weiterer Verbleib in der Bundeswehr von ihnen selbst gewünscht wird und im dienstlichen Interesse als dringend notwendig bezeichnet werden muß, am 31. März 1960 nach dem jetzt geltenden Recht aus der Bundeswehr ausscheiden müßten, weil sie ihr 32. Lebensjahr vollendet haben und in der Zwischenzeit nicht als Berufssoldaten übernommen worden sind oder nicht bis dahin übernommen werden können. Ich gebe deshalb der Hoffnung Ausdruck, daß das Gesetz schnell verabschiedet werden kann, und bitte um eine möglichst rasche Beratung dieses Gesetzes. Ich darf einige Worte sagen in der Begründung zu der ersten Änderung des Wehrpflichtgesetzes, die dem Sinne nach gleichzeitig auch eine Zusammenfassung des Wehrpflichtgesetzes und des Dienstzeitdauergesetzes vornimmt; denn die Trennung dieser beiden Gegenstände und ihre Behandlung in zwei verschiedenen Gesetzen entsprach der damaligen politischen Problemstellung, der Notwendigkeit, das Wehrpflichtgesetz zwar rasch zu verabschieden, aber auch der Tatsache Rechnung zu tragen, daß man sich über die Dauer der Dienstzeit zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes noch nicht einig war. Mit der Wehrpflichtnovelle, die Ihnen die Bundesregierung vorgelegt hat, soll ein entscheidender Schritt zu einer Anpassung der Landesverteidigung an die durch die politische und technische Entwicklung eingetretenen Umstände erreicht werden. Es soll ein entscheidender Schritt zu einer modernen Form der Landesverteidigung getan werden. Es soll ein Schritt getan werden in Richtung auf die Bundesverteidigungspflicht, die von mehreren Seiten dieses Hauses — ich denke hier insbesondere an den Kollegen Dr. Erich Mende — mehrfach als Notwendigkeit erwähnt worden ist, eine Bundesverteidigungspflicht, die den zivilen Bevölkerungsschutz und seine umfassenden Aufgaben gleichrangig und gleichgewichtig neben den militärischen Schutz des Landes treten läßt, was die personelle Seite dieser Angelegenheit, die Feststellung des Kräftebedarfs und die Verteilung der vorhandenen Kräfte betrifft. Zugleich will der Gesetzentwurf, der das Ergebnis von mehr als drei Jahren Erfahrungen in der Durchführung der Wehrpflicht darstellt, die Grundlagen des staatsbürgerlichen Dienstes mit der Waffe so gestalten, daß sich die Lasten, die jedem einzelnen auferlegt werden müssen, in einen optimalen militärischen Nutzen verwandeln. Schließlich enthält das Gesetz eine Reihe von Bestimmungen, die notwendig sind, damit Vorarbeiten der Personalplanung für den Verteidigungsfall getroffen werden können. Bei diesem Gesetz geht es darum, den personellen Bedarf für die militärische Landesverteidigung, die auch nach unserer Überzeugung — wie ich nochmals betonen darf — nur einen Ausschnitt aus dem Gesamtbegriff und der Gesamtaufgabe der Landesverteidigung darstellt, in einer elastischen, den tatsächlichen Bedürfnissen angepaßten Form decken zu können und für den Kräftebedarf im zivilen Bereich der Landesverteidigung Raum zu schaffen. Das geltende Recht mit seiner klassischen Konzeption der Wehrpflicht reicht nicht aus, um den unterschiedlichen Bedarf der verschiedenen militärischen Aufgabenbereiche, wie sie sich in der zweiten Phase des Aufbaus der Bundeswehr ergeben, sinnvoll zu decken. Angesichts der raschen Entwicklung in der Waffentechnik sind die in dieser Vorlage angeschnittenen Probleme fast in allen Ländern der Welt seit dem Zeitpunkt der Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes in der Bundesrepublik Gegenstand eingehender Diskussionen geworden. Ich darf hier ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit nur an die Diskussionen denken, wie sie beispielsweise in Schweden stattfinden; ich darf an die Reform der Landesverteidigung denken, wie sie die dänische Regierung im Rahmen ihrer NATO-Aufgaben jetzt vorgelegt und großenteils auch durchgesetzt hat. Ich darf erinnern an die Schweizer Armeereform, A)





    (Zustimmung bei der SPD)


    (Beifall bei der SPD.)